Bruchlandungen - Ronald Geyer - E-Book

Bruchlandungen E-Book

Ronald Geyer

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Beschreibung

Nach aller Lebenserfahrung verschafft Schadenfreude immer noch die schönsten Wonnen. So rührt der Spaß des Lesers der ›Bruchlandungen‹ vor allem daher, daß die darin verzeichneten Katastrophen anderen zugestoßen sind. Ronald Geyer versammelt eine Fülle von hanebüchenen Malheurs und nennt die Zeitungen, die darüber berichteten. (Dieser Text bezieht sich auf eine frühere Ausgabe.)

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Seitenzahl: 63

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Ronald Geyer

Bruchlandungen

Das kleine Trostbuch für Pech- und andere Vögel

FISCHER Digital

Inhalt

QuellenÄmterAutosBegräbnisBerufeBriefeBundeswehrComputerEhe und FamilieFernsehenForschungsergebnisseGoetheGott und die WeltGummisHochzeitJunge MädchenKleine SensationenKlopapierKnackisKohleMusikPolitikerPolizeiPostReisenSpieleSportTiereToteVerbände

Quellen

»Welt«

»Markt für klassische Automobile und Motorräder«

»Berliner Morgenpost«

»Geesthacher Zeitung«

»Geflügel-Börse«

»Zeit«

»Karlsruher Kurier«

»Schaumburger Nachrichten«

»Sonntag aktuell«

»Weser-Kurier«

»Sindelfinger Zeitung«

»Göttinger Tageblatt«

»Wiesbadener Kurier«

»Rheinpfalz«

»Der Industrie- und Handelsvertreter«

»Honnefer Volkszeitung«

»Frankenpost«

»Schwäbische Zeitung«

»Alster Anzeiger«

»Süddeutsche Zeitung«

»Walsroder Zeitung«

»Weser-Kurier«

»Berliner Morgenpost«

»Weilheimer Kreisboten«

»Handelsmagazin«

»Gießener Anzeiger«

»Süddeutsche Zeitung«

»Auto-Zeitung«

»Frankfurter Rundschau«

»Gießener Anzeiger«

»Heilbronner Stimme«

Ämter

Im französischen Regierungsblatt ›Journal officielle‹ erschien kürzlich folgende Verordnung: »Auf Grund der Gesetze vom 2. März 1872, vom 15. März 1873 und von Artikel 6 des Gesetzes vom 29. September 1917, auf Grund der Verordnungen vom 30. Dezember 1889, vom 10. Mai 1894, vom 24. August 1921, vom 28. April, 9. Mai, 1. Juni, 10. August 1926 und vom 23. Mai 1931 wird, gestützt auf das Referat des Budgetministers verordnet; Artikel 1, die Verwaltung der staatlichen Unternehmen ist ermächtigt, die Anzahl der Streichhölzer in flachen Holzschachteln, welche laut Nomenklatur mit 103 bezeichnet werden, von 28 auf 24 Stück herunterzusetzen.« Basta!

* * *

Die ›Bundesanstalt für Arbeit‹ weiß Bescheid. Und damit auch andere Bescheid wissen, hat sie ein Kindergeldmerkblatt herausgegeben. Und das war auch dringend nötig, denn: »Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem Alter der Kinder. Das älteste Kind ist also das erste Kind, das zweitälteste das zweite Kind.« Genau das wollten wir noch wissen.

Das Osnabrücker Sozialamt fand es völlig in Ordnung, an das »Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge« in Zirndorf folgende Zeilen abzuschicken: »Über einen derzeit in Osnabrück lebenden Pakistani senden wir Ihnen beiliegenden Bericht … Der oben genannte kam am 16. 1. … während des Abendessens in die Küche und schrie das Küchenpersonal an, daß er eine größere Banane haben möchte. Er griff sich eine Banane, ohne Erlaubnis des Küchenpersonals, und verschwand im Essenraum. Das Küchenpersonal forderte ihn auf, die Banane zurückzugeben. Er lachte nur und kam sich sehr groß vor. Ich bitte Sie, das Asylverfahren kurzfristig vorzuziehen.«

* * *

Die pakistanischen Behörden haben im Wintersportort Muree erst einmal das Schneeballwerfen verboten. Anlaß für diese Maßnahme war, daß im Jahre zuvor eine Schneeballschlacht unter Studenten anschließend in eine wüste Keilerei ausartete. In der amtlichen Verordnung hieß es nun: »… die Herstellung und das Werfen von Schneebällen durch die Öffentlichkeit und von Frauen wird für zwei Monate untersagt!« Die Maßnahme stieß unter anderem auch deswegen auf Verwunderung, weil der langfristige Wetterbericht für den Wintersportort »keine Schneefälle« voraussagte.

* * *

Eine ganz wichtige Verfügung gab es aus dem hessischen Sozialministerium. Dort war zu lesen: »Betr.: Regeln für Maschinenschreiben. Seit einiger Zeit stelle ich fest, daß in unserem Hause die Schlußzeichnung auf dem Briefbogen unterschiedlich vorgenommen wird. Die DIN5008 sieht zwar die linksbündige Schreibweise vor, sie ist aber in der Landesregierung nicht eingeführt worden. Für unser Haus bitte ich ab sofort die Unterschrift ggf. Grußformel nur noch auf der rechten Hälfte des Briefbogens vorzusehen.«

* * *

In Shennavon/Irland beantragte ein Gemeinderatsmitglied die Erweiterung des nördlichen Friedhofs mit der Begründung: »In der Stadt haben sich zwei neue Ärzte niedergelassen.«

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Beunruhigungen schaffte ein Schreiben des Kreiswehrersatzamtes Münster, das von einigen landwirtschaftlichen Betrieben Grundbuchauszüge, Heizkostenabrechnungen und viele steuerlich relevante Informationen mehr verlangte. Die Landwirte witterten Gefährliches, wurden aber von dem Geschäftsführer des bäuerlichen Kreisverbandes beruhigt, daß es sich wohl nur um die Vorbereitungen für den Kriegsfall handeln würde.

* * *

Eine durchaus wichige Änderung veröffentlichte das Bundesgesetzblatt: »Die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung für Milcherzeugnisse vom 28. August 1973 (Bundesgesetzblatt I S. 1199) wird wie folgt berichtigt: In der Anlage zur Verordnung über Milcherzeugnisse ist bei der Gruppe IX in die Spalte 3 Nr. 1 hinter dem Wort ›Milch‹ ein Komma zu setzen.« Dieser Änderung sollen übrigens auch die europäischen Agrarminister in einer zweistündigen Nachtsitzung mit einer Gegenstimme zugestimmt haben.

* * *

Das ›Ministerium für Kultur und Sport‹ in Stuttgart honoriert seine Beamten und Angestellten für Verbesserungsvorschläge, auch wenn es sich um schlichte und selbstverständliche Anregungen der Staatsdiener handelt. So wurden unter anderem folgende echt starke Vorschläge prämiert: 120DM an einen Regierungsinspektor für »die Delegation der Zuständigkeit für die Genehmigung von Dienstreisen.« 50DM an einen Regierungsdirektor für die »Angabe einer zweiten Durchwahlnummer auf dem Briefkopf« (immerhin). 150DM für einen Angestellten für »Hinweis für Besucher bei Abwesenheit der Bediensteten des Ministeriums.« Der Vorschlag hätte ruhig höher entlohnt werden können.

* * *

Eins kann man dem Bad Oldesloer Bauordnungsamt jedenfalls nicht vorwerfen: Es hielte sich nicht an das Datenschutzgesetz. In einem Antragformular heißt es: »Hinweis gemäß § 9 Abs. 2 Landesdatenschutzgesetz: Die persönlichen Angaben zum Rechtsgeschäft sind freiwillig. Ohne die persönlichen Angaben kann der Antrag jedoch nicht bearbeitet werden.« Na dann!

Autos

Vermutlich das Gaspedal mit der Bremse seines Automatikfahrzeuges hat ein 82jähriger beim Ausparken verwechselt. Nicht weiter schlimm, wenn er bei dieser Gelegenheit nicht aus dem zweiten Stock eines Parkhauses in die Stuttgarter Innenstadt gestützt wäre. Die Polizei teilte mit, der Mann hätte bei dem Absturz aus zehn Meter Höhe sich lediglich eine Platzwunde am Kopf zugezogen. Erheblicher Sachschaden sei an drei Fahrzeugen entstanden, auf die das Unglücksauto krachte, nachdem es unterwegs noch eine Straßenlaterne abgerissen habe.

 

* * *

Lange Zeit fuhr der Mann unfallfrei, und ausgerechnet auf dem Rückweg vom Augenarzt, wo er gerade einen Sehtest bestanden hatte, mißachtete er an einer Kreuzung in Barendorf/Kreis Lüneburg die Vorfahrt. Die Polizisten guckten zweimal, als sie den Führerschein des Autofahrers sahen. Da stand das Geburtsjahr 1889. »Jetzt bin ich 98 Jahre, und nun passiert mir mein erster Unfall«, sagte der Greis zu den verdutzten Beamten.

Das hat der amerikanische Automobilkonzern ›Ford‹ nun wirklich nicht verdient. Oder doch? Der Autotester der ›FAZ‹ kam zu dem Ergebnis: »Es kostet schon ein wenig Überwindung, in der Brieftasche nach fünfzig Tausendmarkscheinen für diesen Ford zu suchen.«

* * *

Ausgesprochen schlechte Karten hatte ein Ostfriesen-Ehepaar aus Norden (die kamen wirklich aus Ostfriesland!), die nach Köln wollten. Nach Mitteilung der Autobahnpolizei in Scharbeutz waren die Mittzwanziger bei Bremen auf die Autobahn gefahren und hatten auf das Kamener Kreuz gewartet. Als sie Hamburg passierten, waren sie noch unbesorgt. Erst die Hinweistafeln ›Ostsee‹ und ›Scharbeutz‹ säten erste Zweifel. Ob sie mit polizeilichen Karten oder gar mit Polizeieskorte die Domstadt erreichten, wurde nicht preisgegeben.

* * *

Die Reiseroute eines portugiesischen Lastwagenfahrers kam der bayrischen Grenzpolizei in Freilassung spanisch vor. Doch die Beamten wurden bald fündig auf der Suche nach der Ortschaft »Sauberhalten«. Der Portugiese, nach Auskunft des Zolls ein gewissenhafter Kapitän der Landstraße, war mit seinem Gefährt von Frankreich nach Österreich unterwegs. Als letzte Fahrstrecke hatte er den Abschnitt ›Saarbrücken–Sauberhalten‹ eingetragen. Und das kam so. Der Mann hatte sich auf dem Rastplatz der Autobahn Würzburg–München vorschriftsmäßig zur Nachtruhe begeben. Morgens mußte er eine neue Tachographenscheibe einlegen und den Abfahrtsort eintragen. Aber zu welcher Ortschaft gehört der Rastplatz? Zum Glück entdeckte der Portugiese, der deutschen Sprache nahezu unkundig, ein Schild mit der Aufschrift »Rastplatz sauberhalten«.

* * *

Taxifahrer in Paris, gegen unfreundliche Fahrgäste bereits manchmal mit einem Hund und fast immer mit Arroganz gewappnet, können demnächst noch besser gerüstet sein. Zur Zeit wird in fünf Droschken ein elektrischer Rücksitz ausprobiert, der unbotmäßige Passagiere mit 52000