Das BGB für ausländische Studierende - Übungen zu Rechtssprache und Methodik - Susan Lippmann - E-Book

Das BGB für ausländische Studierende - Übungen zu Rechtssprache und Methodik E-Book

Susan Lippmann

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Beschreibung

Dieses Übungsbuch richtet sich an Studierende des deutschen Privatrechts, deren Muttersprache nicht Deutsch ist bzw. die Deutsch als Fremdsprache lernen. Es verbindet die Fachsprache Jura optimal mit den Inhalten der Allgemeinen Teile des BGB und des Schuldrechts. In einem einführenden Methodikteil werden die besonderen Strukturen der deutschen Rechtssprache, der Umgang mit den Normen des BGB und der Gutachtenstil vorgestellt und geübt. Daran schließen sich Kapitel zu den zentralen Themen des BGB AT und des Schuldrechts AT an. Die zahlreichen Übungen vermitteln - das notwendige Wissen zum fachsprachlichen Wortschatz und zur Grammatik, um die Normen und Texte zu dem jeweiligen Thema verstehen zu können - die Struktur und den Inhalt der relevanten Normen - die Technik der Falllösung, mit der das erworbene Wissen angewendet wird. Ein ausführlicher Lösungsschlüssel ermöglicht das effiziente Arbeiten mit dem Lernbuch und sichert den Lernerfolg.

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Das BGB für ausländische StudierendeÜbungen zu Rechtssprache und Methodik

Einführung in BGB AT und Allgemeines Schuldrecht

 

 

von

Susan Lippmann, M.A.

und

Prof. Dr. Lydia Scholz

 

 

eine Marke der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH

www.cfmueller.de

Impressum

Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

 

ISBN 978-3-8114-7169-6

 

E-Mail: [email protected]

Telefon: +49 6221/489-555Telefax: +49 6221/489-410

 

(c) 2014 C.F. Müller, eine Marke der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbHHeidelberg, München, Landsberg, Frechen, Hamburg

www.cfmueller.dewww.hjr-verlag.de

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Vorwort

Das vorliegende Lernbuch umfasst Übungen zur Systematik und Methodik des deutschen Rechts sowie zu den zentralen Normen der ersten beiden Bücher des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Übungen zum Allgemeinen Teil des BGB (BGB AT) behandeln die wesentlichen Aspekte des Vertragsrechts bzw. der Rechtsgeschäftslehre, die Übungen zum Allgemeinen Teil des Schuldrechts (Schuldrecht AT) fokussieren sich auf das Recht der Leistungsstörungen. Erfahrungsgemäß sind es die Module im BGB AT und im Schuldrecht AT, die ausländische Studierende während eines Auslandsjahres in Deutschland oder im Rahmen ihres LL.M.-Studiums belegen und die ihnen zugleich die größten Schwierigkeiten bereiten. Viele dieser Probleme sind darauf zurückzuführen, dass die anzuwendenden Normen abstrakt formuliert und deshalb nicht immer leicht verständlich sind. In zahlreichen Sprachübungen sind deshalb die Charakteristika der deutschen Rechtssprache für Nichtmuttersprachler aufbereitet, die für das Verständnis der angesprochenen Rechtsgebiete notwendig sind.

Dieses Buch verbindet somit auf einzigartige Weise Deutsch als Fremdsprache mit den oben angesprochenen Themen des deutschen Rechts. Allerdings soll es weder als Lehrbuch zum BGB AT oder zum Schuldrecht AT noch als Sprachlehrbuch verstanden werden. Vielmehr sollen die Übungen Nichtmuttersprachler dabei unterstützen, die relevanten Normen und Lehrbücher in ihrem Studium sprachlich und inhaltlich zu verstehen bzw. den Lehrveranstaltungen in den genannten Rechtsgebieten zu folgen. Es wurde als Selbstlernbuch konzipiert; der ausführliche Lösungsschlüssel ermöglicht eine eigenständige Lernkontrolle.

Die Übungen sind das Ergebnis einer fünfjährigen Zusammenarbeit der Autorinnen, die als DAAD-Lektorinnen für deutsche Sprache und deutsches Recht an der University of Warwick (England) das unterstützende Sprachmaterial für ihre Studierenden entwickelt haben. Dieses Konzept wurde in Lehrveranstaltungen an der University of Warwick, der Universität Konstanz und der Université Lille II (Frankreich) erprobt sowie in Fortbildungsveranstaltungen für Lehrende zur „Didaktik und Methodik der deutschen Rechtssprache“ vorgestellt und diskutiert. Die wertvollen Anregungen der Studierenden und Lehrenden haben ganz maßgeblich zur Weiterentwicklung der Übungen beigetragen. Das entstandene Material macht der C.F. Müller Verlag nun mit dem vorliegenden Lernbuch einer breiten Zielgruppe zugänglich.

Der herzliche Dank der Autorinnen gebührt Herrn Professor Dr. iur. Dr. rer. publ. Dr. h.c. mult. Michael Martinek von der Universität des Saarlandes und Frau Professor Dr. Annie Bottiau von der Université Lille II, die nicht nur ermöglichten, die Übungen im Rahmen eines Tandemunterrichts weiterzuentwickeln, sondern die Autorinnen auch bei der Veröffentlichung des Buches unterstützten. Besonders gedankt wird dem Lektor Herrn Stephan Naguschewski für die hilfreiche Rundumbetreuung sowie Frau Wiss. Mit. Juliane Schmitz für ihre rechtlichen und Frau Christine Sieben für ihre sprachlichen Anregungen.

Über Hinweise, Vorschläge, Lob und Kritik freuen sich die Autorinnen unter www.dafjura.com.

Coventry, im Juli 2013

Susan LippmannLydia Scholz

Einleitung

A.Konzept

I.Zielgruppe und Voraussetzungen für die Arbeit mit dem Lernbuch

Das Lernbuch wurde für Jurastudierende konzipiert, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, die sich aber an ihrer Heimatuniversität oder während eines Auslandsjahres an einer Gastuniversität in Deutschland mit dem deutschen Privatrecht befassen. Das Buch spricht außerdem im Ausland graduierte Juristen an, die an einer deutschen Universität ein Masterstudium im deutschen Recht belegen.

Um erfolgreich mit dem Lernbuch arbeiten zu können, sollten Sie mindestens über ein mittleres allgemeines und erstes berufsbezogenes Sprachniveau verfügen. Das bedeutet, dass Sie die deutsche Allgemeinsprache selbständig verwenden können, was beispielsweise durch das Goethe-Zertifikat B1 oder eine vergleichbare Sprachprüfung mit gutem Ergebnis nachgewiesen wird. Damit sind Ihre deutschen Sprachkenntnisse auf der vierten Stufe (B2) des sechsstufigen Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) einzuordnen.

Die Übungen zum Textverständnis und zur Falllösungstechnik setzen außerdem Grundkenntnisse der Rechtswissenschaft voraus. Sie führen nicht in die Rechtswissenschaft ein, sondern bauen auf einem bereits vorhandenen Zugang zum Recht und einem Verständnis für eine Rechtsordnung auf. Jedoch können der Einführungsteil und die Übungen zu Wortschatz und Grammatik eines jeden Kapitels auch ohne juristische Kenntnisse bearbeitet werden. Daher können die entsprechenden Übungen auch von Lehrenden in der juristischen Fachsprachenausbildung oder von interessierten Deutschlernenden, die ihre Sprachkenntnisse um die rechtssprachliche Komponente ergänzen wollen, genutzt werden.

II.Gegenstand

Das Lernbuch setzt sich aus Übungen zum Inhalt und zur Sprache des BGB AT und des Schuldrechts AT zusammen. Der erste Teil liefert einen Überblick über das deutsche Recht und seine wesentlichen Gesetze sowie eine Einführung in seine Sprache und Methodik. Der Aufbau einer Norm wird ebenso erklärt und geübt wie Auslegungsmethoden, Verweis und Analogie. Der Gutachtenstil als Methode der Falllösung wird erläutert und auf kurze Fälle anhand eines fiktiven Gesetzbuches angewendet.

Daran schließt sich ein umfangreicher zweiter Teil zum BGB AT an. Dieser führt Sie kurz in die Rechtssubjekte und Rechtsobjekte ein und behandelt ausführlich die rechtlich relevanten Handlungen, die Rechtssubjekte vornehmen können. Diese Rechtsgeschäfte umfassen die Willenserklärungen und den Vertragsschluss. Ein Exkurs zu den Vertragstypen und den Anspruchsgrundlagen macht Sie mit den Grundlagen des Besonderen Teils des Schuldrechts vertraut, die Sie für ein erfolgreiches Studium des BGB AT benötigen. Weitere Kapitel sind den verschiedenen Nichtigkeitsgründen für Rechtsgeschäfte gewidmet, die nicht nur ein wesentlicher Schwerpunkt im ersten Buch des BGB, sondern auch im Studium des BGB AT sind. Zu den Nichtigkeitsgründen, die behandelt werden, zählen Verstöße gegen gesetzliche Verbote, Sittenwidrigkeit, Wucher, das bewusste Auseinanderfallen von Wille und Erklärung und Formmängel ebenso wie die Anfechtung und die fehlende Geschäftsfähigkeit. In einem Kapitel zur Stellvertretung beschäftigen Sie sich mit Drei-Personen-Konstellationen beim Vertragsschluss. Das Recht der Stellvertretung zählt wie die Nichtigkeitsgründe zum wesentlichen Lernstoff des Vertragsrechts. Sie erwerben mit den gesamten Übungen zum BGB AT das notwendige Wissen, um beurteilen zu können, ob eine Person gegen eine andere ein Recht (= einen Anspruch) aus einem Vertrag hat. Das Kapitel zur Verjährung schließt den Teil zum BGB AT ab. Sie lernen hier, dass ein entstandener Anspruch zeitlichen Grenzen unterliegt.

Im dritten Teil werden ausgewählte Themen des Schuldrechts AT besprochen. Ein ausführliches Kapitel führt Sie in die Grundbegriffe des Schuldrechts ein und behandelt die beteiligten Personen eines Schuldverhältnisses, dessen Zustandekommen, seinen Inhalt ebenso wie Beendigungsgründe. Im Laufe eines Schuldverhältnisses können Probleme auftreten, wenn beispielsweise eine Person auf einen Anspruch nicht leistet, nicht richtig leistet, zu spät leistet oder nicht leisten kann. Diese Probleme werden Leistungsstörungen genannt und können ein Rücktrittsrecht (= Beendigungsrecht) oder einen Schadensersatzanspruch zur Folge haben. Die weiteren Kapitel greifen diese Fragestellungen auf und stellen das Leistungsstörungs- und Schadensersatzrecht vor. Zentraler Gegenstand sind die vertraglichen Schadensersatzansprüche wegen Nichtleistung, Fehlleistung, Verletzung von Nebenpflichten, Verzug und Unmöglichkeit. Mit diesem Lernbuch erwerben Sie daher nicht nur ein umfangreiches Wissen zum Vertragsschluss und den entstehenden Ansprüchen, sondern auch zu klassischen Fragen, die bei der Abwicklung eines Vertrages relevant werden können.

Die genannten Themen werden durch zahlreiche fachsprachliche Übungen zu Wortschatz, Grammatik, Rechtschreibung und Stilistik umfassend vorbereitet und begleitet.

III.Lernziele

Das Lernbuch soll es Ihnen ermöglichen, die für Ihr Studium zentralen Normen aus den ersten beiden Büchern des BGB lesen, verstehen und anwenden zu können.

Verschiedene Textbearbeitungsaufgaben zielen darauf, Ihre Fertigkeiten im Lesen und Schreiben, den relevanten Schlüsselkompetenzen für die Erbringung der Prüfungsleistungen in den Modulen zum BGB AT und zum Schuldrecht AT an deutschen Hochschulen, auszubilden. Ergänzend werden Ihnen unterschiedliche Lesestrategien an die Hand gegeben. Weiteres Ziel ist die Vermittlung formelhafter Sprache, die die Grundlage für adäquates fachsprachliches Handeln bildet. Sie sollen ein Bewusstsein für die Rechtssprache entwickeln, um sich später selbst andere Rechtsgebiete erschließen zu können. Dieser Prozess wird durch verschiedene Aufgabenstellungen und Wiederholungen begleitet. Zusätzlich steht die Förderung von Lernstrategien im Mittelpunkt, mit denen Sie Ihre Autonomie als Lerner weiter entwickeln. Sie übernehmen so Verantwortung für Ihren eigenen Lernprozess und können selbständig Inhalte herleiten, was gerade in der Rechtswissenschaft von großer Bedeutung ist.

Die Übungen zur Fachsprache helfen Ihnen, die relevanten Normen sprachlich zu verstehen. Lernziel beim Wortschatzerwerb ist dabei, Ihnen systematisch und kontinuierlich verschiedene Möglichkeiten aufzuzeigen, wie Sie sich die Bedeutung einzelner Wörter aus dem Wortkontext eigenständig erschließen können. Ebenso beziehen viele Übungen Ihre eigene Lernerfahrung ein. Im Laufe Ihrer Arbeit mit dem Buch wird es Ihnen somit immer leichter fallen, die sogenannten Kann-Bestimmungen des GER auf der Stufe B2 zu erfüllen. Sie werden Ihre Sprachkenntnisse so weiterentwickeln, dass Sie besser und schneller die Hauptinhalte komplexer deutscher Gesetzestexte verstehen und problemlos Gutachten schreiben können.

Mit den Übungen zum Textverständnis werden Sie den Inhalt von Rechtsnormen durch Lesestrategien selbständig herausarbeiten können und damit die primäre Fertigkeit für ein erfolgreiches Rechtsstudium entwickeln.

Die Übungen zur Falllösungstechnik bereiten Sie auf die Prüfungsform vor, die in Deutschland im rechtswissenschaftlichen Studium praktiziert wird. Sie lernen die wesentlichen Informationen aus einem Sachverhalt zu erkennen, Ihre Kenntnisse stringent auf einen Fall anzuwenden und die Lösung schließlich im Gutachtenstil niederzuschreiben.

IV.Methodische Ansätze

Zur Erreichung der beschriebenen Ziele werden verschiedene methodische Ansätze verfolgt und umgesetzt.

1.Übungsformen

Das Buch wurde als Selbstlernbuch konzipiert. Es leitet Sie durch kurze Texte und Übungen zum Erwerb von Kenntnissen und zur Ausbildung von Fertigkeiten an. Dabei sind die Texte, die rechtliche Inhalte oder Falllösungen zum Gegenstand haben, stets mit Aufgaben verbunden, die Sie zur kritischen Reflektion anregen.

Als Übungsformen kommen im Wesentlichen Einsetzübungen, Lückentexte, Umformulierungsübungen, Multiple Choice-Aufgaben, geschlossene Fragen und Zuordnungsaufgaben zum Einsatz. Einen zentralen Stellenwert nimmt überdies die Fehlerkorrektur ein. Sie entwickeln damit als Fremdsprachenlernende und Studierende der Rechtswissenschaft ein Bewusstsein für typische Fehler, um künftig eigene Fehler zu erkennen, sie selbst zu korrigieren und schließlich sogar zu vermeiden.

Ein ausführlicher Lösungsteil ermöglicht Ihnen die eigene Lernkontrolle und sichert so den Lernerfolg.

a)Fachsprachliche Übungen

Den fachsprachlichen Übungen liegen neuere Erkenntnisse aus der Fremdsprachenerwerbsforschung zugrunde. Die Entwicklung Ihrer fachsprachlichen Flüssigkeit steht im Vordergrund, so dass Sie rechtliche Inhalte verstehen, anwenden und automatisieren können. Grammatik wird konsequent funktional und authentisch innerhalb rechtssprachlicher Themenbereiche und zusammenhängender (Fach-)Sprachenmittel präsentiert. Sie werden durchgängig mit der Funktion fachsprachlicher Mittel in kognitiven und kommunikativen Verwendungszusammenhängen vertraut gemacht.

Die Arbeit mit dem Buch soll effizient und für Sie mit steigenden Erfolgserlebnissen verbunden sein. Deshalb werden zu Beginn des Buches komplexe Themen der Fachsprache kleinschrittig eingeführt, z.B. bei Partizipialkonstruktionen. Schrittweise gelangen Sie vom Erkennen zur angestrebten produktiven Kompetenz. Dies unterstützt die teils etwas flachere Progression und die gezielten Wiederholungen ausgewählter fachsprachlicher Themen, vor allem am Anfang des Buches. Es werden also systematisch Themen aufgegriffen, die Ihnen bereits aus niedrigeren Niveaustufen nach dem GER oder aus vorangegangenen Übungen im Buch bekannt sind. Diese dienen der Erweiterung, Vertiefung und Festigung Ihrer fachsprachlichen Kenntnisse.

b)Textverständnisübungen

Mit den Textverständnisübungen erlangen Sie Sicherheit in der Methodik der deutschen kodifizierten Rechtsordnung. Authentische Texte sind daher primär Normen aus dem BGB, die Sie zu verstehen lernen. Nur die Rechtskonzepte, die nicht im BGB geregelt, allerdings für das Verständnis eines Themas notwendig sind, werden Ihnen in kurzen Texten inhaltlich vereinfacht, aber dennoch präzise mit dem relevanten fachsprachlichen Vokabular vorgestellt. Ergänzende Aufgaben leiten Sie zu einer intensiven fachlichen wie auch sprachlichen Auseinandersetzung mit diesen Texten an. Dadurch lernen Sie, mit dem Gesetz zu arbeiten und die Normen der ersten beiden Bücher des BGB zu verstehen.

Nach Tatbestand und Rechtsfolge, dem Grundbaustein einer Norm, wird wiederholt gefragt. Damit wird Ihre Aufmerksamkeit immer wieder auf den Aufbau der Norm gelenkt, bis Sie den Prozess automatisieren und beim Lesen stets Tatbestand und Rechtsfolge eigenständig identifizieren. So werden Sie künftig auch Ihnen unbekannte Normen verstehen und anwenden können.

Die Übungen zum Textverständnis konzentrieren sich nur auf die zentralen Normen und Rechtsinstitute, um Ihren Blick für die wesentlichen Strukturen des jeweiligen Themas zu schärfen. Es empfiehlt sich daher die zusätzliche Arbeit mit einem Lehrbuch zum BGB AT und zum Schuldrecht AT (siehe Literaturverzeichnis).

c)Falllösungstechnik

Die Vermittlung des Gutachtenstils als Methode zur Falllösung in der universitären Ausbildung nimmt eine wesentliche Stellung in dem vorliegenden Lernbuch ein.

Relevante Stilelemente der Falllösungstechnik werden Ihnen zunächst im Einführungsteil anhand eines fiktiven Gesetzestextes vorgestellt. Der Transfer dieser Gutachtentechnik auf das schwierigere BGB erfolgt anschließend auf der Grundlage sehr einfacher Sachverhalte zu Rechtssubjekten und Rechtsobjekten. In den folgenden Kapiteln werden die Falllösungen komplexer und nähern sich dem universitären Niveau an.

Sie werden mit dem Sachverhalt nicht allein gelassen. Gezielte Fragen motivieren Sie, Ihnen vertraute wie auch gänzlich unbekannte Normen auf die Fakten des Falles anzuwenden und führen Sie zu einer möglichen Lösung. Sie gewinnen auf diese Weise nicht nur Sicherheit im Umgang mit vorhandenen Kenntnissen, sondern auch die Kompetenz, Ihnen bisher unbekannte Normen zu verstehen und ergänzend in einer Falllösung anzuwenden. Zugleich entwickeln Sie Ihr Bewusstsein dafür weiter, dass die Normen nicht isoliert voneinander existieren, sondern in enger Wechselwirkung mit anderen Normen stehen.

Ein ausformuliertes Gutachten präsentiert schließlich eine mögliche Lösung. Zu den Gutachtentexten in den jeweiligen Kapiteln gibt es stets Aufgabenstellungen, die Ihnen helfen, den Text sprachlich und inhaltlich zu verstehen.

2.Einsprachigkeit

Das Buch ist durchgängig in der Zielsprache Deutsch verfasst. Die Autorinnen vertreten die Auffassung, dass eine Rechtsordnung nur in ihrer Zielsprache verstanden werden kann. Recht und Sprache bilden eine untrennbare Einheit. Übersetzungen bergen die Gefahr, dass Sie als Lernende mit einem übersetzten Terminus ein abweichendes Rechtskonzept aus Ihrer Heimatrechtsordnung verbinden. Deshalb werden zweisprachige Übungsformen oder Übersetzungsaufgaben nahezu vermieden. Die Bedeutung von relevantem Wortschatz wird vielmehr anhand von Übungen zu Synonymen, Umschreibungen oder Vereinfachungen vermittelt. Dennoch sollte der Grundsatz der Einsprachigkeit von Zeit zu Zeit flexibel gehandhabt werden. An manchen Stellen wird eine Übersetzung in Ihre eigene Muttersprache nicht zu vermeiden sein.

B.Notwendige Hilfsmittel und Arbeitsanleitung

I.Notwendige Hilfsmittel

Wir empfehlen Ihnen, mit einem einsprachigen Wörterbuch und einer deutschen Grammatik (siehe Literaturverzeichnis) zu arbeiten. So können Sie begleitend zur Bearbeitung des Lernbuchs die relevanten Grammatikregeln vertiefen, entsprechende Übungen lösen und die Strukturen besser verstehen. Die Schreibweise in dem Lernbuch entspricht den Empfehlungen des Dudens. Von diesen Empfehlungen wurde aber dann abgewichen, wenn das BGB selbst eine andere Schreibweise verwendet.

Außerdem benötigen Sie für die Arbeit mit dem gesamten Buch eine aktuelle Fassung des BGB sowie ein Lehrbuch zum BGB AT und zum Schuldrecht AT (siehe Literaturverzeichnis).

Zusätzlich ist für die Bearbeitung des Kapitels Stellvertretung ein Kommentar zum BGB erforderlich (siehe Literaturverzeichnis). Kommentare enthalten Erläuterungen zu Normen. Sie beschreiben die Historie der Norm, setzen sie in einen Kontext zu anderen Normen, definieren einzelne Tatbestandsmerkmale und verweisen dabei auf Urteile und Sekundärliteratur. Weiterhin werden Diskussionen in der Rechtswissenschaft wiedergegeben.

II.Anleitung zu den Übungen

Das Buch ist in einen Einführungsteil, einen Hauptteil sowie einen Lösungsschlüssel gegliedert. Die Kapitel zum BGB AT und zum Schuldrecht AT im Hauptteil sind stets gleich aufgebaut. Sie beginnen mit Übungen zu Wortschatz und Grammatik, gefolgt von Übungen zum Textverständnis. Mit Übungen zur Falllösungstechnik schließt jedes Kapitel ab.

1.Einführungsteil

Der Einführungsteil sollte zuerst bearbeitet werden. Er macht Sie mit den Besonderheiten der Rechtssprache, mit der Struktur des BGB und seiner Normen sowie mit dem Gutachtenstil vertraut. Bereits hier erlernen Sie die Methodik der Rechtsanwendung.

2.Übungen zu Wortschatz und Grammatik

Die Übungen zielen auf das bessere Verständnis der relevanten Normen und den Ausbau Ihres Fachwortschatzes ab. Wir empfehlen Ihnen, die Aufgaben zu Wortschatz und Grammatik chronologisch und vor denen zum Textverständnis zu bearbeiten. Die fachsprachlichen Übungen orientieren sich am authentischen oder, wenn notwendig, am vereinfachten Gesetzestext. Sie sollten auch dann alle Aufgaben zu einem Themengebiet bearbeiten, wenn Sie die sprachlichen Strukturen bereits kennen und beherrschen.

Versuchen Sie zunächst, alle Übungen ohne ein zweisprachiges Wörterbuch zu lösen. Auf Übersetzungen sollten Sie nur dann zurückgreifen, wenn Sie den selbsterschlossenen Wortschatz überprüfen und bestätigen wollen. Leider bieten nur die wenigsten Wörterbücher ausreichende Anwendungsbeispiele zu Wörtern und Hinweise auf unterschiedliche Bedeutungen, gerade was den rechtswissenschaftlichen Bereich betrifft. Genau dieses Defizit gleichen die Übungen aus, indem diese immer einen rechtssprachlichen Bezug haben und die Lexik stets im Kontext präsentieren.

„Übung macht den Meister“, wie eine deutsche Redewendung besagt. Auch wenn Ihnen einige Sprachübungen auf den ersten Blick zu leicht erscheinen, ermutigen wir Sie, diese zu lösen, nicht zuletzt weil sie in einen rechtssprachlichen Kontext gebettet wurden und Sie mit jeder Übung auch am Ausbau Ihres juristischen Fachwortschatzes arbeiten.

3.Übungen zum Textverständnis

Die Übungen zum Textverständnis sind so konzipiert, dass Sie diese bearbeiten können, bevor Sie sich in Ihrer Lehrveranstaltung oder mithilfe Ihres Lehrbuches mit dem Thema beschäftigen. Die Übungen haben das Ziel, Ihnen das Verständnis von Lehrveranstaltungen oder authentischen Texten zu erleichtern. Sie bestehen hauptsächlich aus Fragen, die Sie durch das Lesen einer Norm aus dem BGB oder eines erläuternden Textes beantworten sollen. Lesen Sie hierfür immer zuerst die genannte Norm bzw. den Text und beantworten Sie am besten schriftlich die gestellten Fragen oder lösen Sie die jeweiligen Aufgaben. So gewinnen Sie ein Gespür für den Inhalt und die Struktur der Norm oder eines vorgestellten Rechtskonzeptes.

4.Übungen zur Falllösungstechnik

Die Übungen zur Falllösungstechnik führen Sie behutsam an die Fallbearbeitung bzw. den Gutachtenstil heran und zeigen Ihnen zugleich die Anwendung der neu erworbenen Kenntnisse. Lesen Sie immer zuerst den Sachverhalt. Bearbeiten Sie dann die Aufgaben zur Vorbereitung auf die Falllösung. Sie helfen Ihnen, den Fall selbständig zu lösen. Nachdem Sie alle Aufgaben bearbeitet haben, machen Sie eine Lösungsskizze und schreiben selbst ein Gutachten.

Lesen Sie erst dann das abgedruckte Gutachten und bearbeiten den Teil der Übung, der sich darauf bezieht. Oftmals sind hier Wörter bzw. Sätze von Ihnen einzusetzen oder aber falsche Wörter in dem Gutachtentext zu finden. Auf diese Weise üben Sie noch einmal Sprache und Inhalt gemeinsam.

Vergleichen Sie im letzten Arbeitsschritt Ihre Lösung mit dem Gutachten. Beachten Sie jedoch, dass das abgedruckte Gutachten nur ein Beispiel für eine Lösung ist. Ihre Variante kann auch richtig sein. Diskutieren Sie dies gegebenenfalls mit Ihrem Lehrer, Ihren Kommilitonen oder kontaktieren Sie die Autorinnen unter www.dafjura.com.

5.Lösungsschlüssel

Das Lernbuch schließt mit einem Lösungsteil für nahezu alle Aufgaben ab. Bei offenen Aufgabenstellungen stellt die aufgeführte Antwort nur eine von vielen möglichen Lösungen dar. Weiterführende Erklärungen sind kursiv dargestellt.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

Inhaltsverzeichnis

 Vorwort

 Einleitung

 Literaturverzeichnis

 Abkürzungsverzeichnis

1. TeilEinführung in die Arbeit mit dem BGB, seine Sprache und den Gutachtenstil

 A.Orientierung im deutschen Recht und im BGB

  I.Überblick über das deutsche Recht

   1.Übung Systematik des deutschen Rechts

   2.Übung Rechtsgebiete und ihre Gesetze

   3.Übung Anwendungsbereich der Rechtsgebiete

  II.Einführung in die deutsche Rechtssprache

   4.Übung Charakteristika der deutschen Rechtssprache I

   5.Übung Charakteristika der deutschen Rechtssprache II

   6.Übung Die deutsche Rechtssprache in der Praxis

  III.Das BGB

   7.Übung Das BGB

   8.Übung Orientierung im BGB

  IV.Zitieren von Normen

   9.Übung Zitieren

 B.Lesen und Verstehen der Normen des BGB

  I.Bestimmung von Tatbestand und Rechtsfolge

   1.Übung Tatbestand und Rechtsfolge

   2.Übung Konditionalsätze mit wenn

   3.Übung Bestimmung und Formulierung von Tatbestand und Rechtsfolge

  II.Der Umgang mit Normen und ihre Auslegung

   4.Übung Abstraktionsgrad

   5.Übung Formulierung von Besitzverhältnissen mit dem Genitiv

   6.Übung Auslegungsmethoden, Verweis und Analogie

   7.Übung Verben

   8.Übung Rechtssprachlicher Wortschatz

 C.Einführung in den Gutachtenstil

  I.Der Gutachtenstil

   1.Übung Das Gutachten

   2.Übung Vorbereitung eines Gutachtens

   3.Übung Aufbau des Gutachtens

   4.Übung Kausal- und Folgesätze im Gutachten

   5.Übung Konjunktiv II der Modalverben müssen und können

   6.Übung Der Gebrauch der Modalverben müssen und können

  II.Übung des Gutachtenstils

   7.Übung Gutachtenstil I

   8.Übung Gutachtenstil II

   9.Übung Gutachtenstil III

   10.Übung Gutachtenstil IV

   11.Übung Gutachtenstil V

   12.Übung Gutachtenstil VI

2. TeilAllgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches

 A.Rechtssubjekte und Rechtsobjekte

  I.Übungen zu Wortschatz und Grammatik

   1.Übung Nomen-Verb-Verbindungen

   2.Übung Nomen

   3.Übung Die mehrteiligen Konjunktionen weder (…) noch, sowohl (…) als auch, entweder (…) oder, nicht nur (…) sondern auch

   4.Übung Abkürzungen

   5.Übung Das Verb zurechnen

  II.Übungen zum Textverständnis

   6.Übung Rechtssubjekte und Rechtsobjekte

   7.Übung Verbraucher und Unternehmer

   8.Übung Sachen und Tiere

  III.Übungen zur Falllösungstechnik

   9.Übung Sachbegriff

   10.Übung Tiere

   11.Übung Verbraucherbegriff I

   12.Übung Verbraucherbegriff II

   13.Übungsfall Nr. 1

 B.Die Willenserklärung

  I.Übungen zu Wortschatz und Grammatik

   1.Übung Wortschatz

   2.Übung Kombinationen mit dem Nomen Willenserklärung

   3.Übung Das Präfix und die Präposition wider

  II.Übungen zum Textverständnis

   4.Übung Das Rechtsgeschäft

   5.Übung Anatomie einer Willenserklärung

   6.Übung Das Erklärungsbewusstsein

   7.Übung Wirksamkeit einer Willenserklärung unter Abwesenden

   8.Übung Auslegung einer Willenserklärung

  III.Übungen zur Falllösungstechnik

   9.Übungsfall Nr. 2

   10.Übungsfall Nr. 3

 C.Der Vertrag

  I.Übungen zu Wortschatz und Grammatik

   1.Übung Nominalisierung und Verbalisierung

   2.Übung Synonyme

   3.Übung Das Verb erlöschen

   4.Übung Einfache Partizipialkonstruktionen

   5.Übung Relativsätze

   6.Übung Erweiterte Partizipialkonstruktionen

   7.Übung Temporale Adverbien

  II.Übungen zum Textverständnis

   8.Übung Vertragsschluss

   9.Übung Annahme

   10.Übung Die essentialia negotii eines Angebots

   11.Übung invitatio ad offerendum

  III.Übungen zur Falllösungstechnik

   12.Übungsfall Nr. 4

   13.Übungsfall Nr. 5

 D.Exkurs: Vertragstypen / vertragliche Anspruchsgrundlagen

  I.Übungen zu Wortschatz und Grammatik

   1.Übung Wortschatz

   2.Übung Anspruchsgrundlagen / Nominalisierung

   3.Übung Nomen-Verb-Verbindungen

  II.Übungen zum Textverständnis

   4.Übung Vertragstypen

   5.Übung Anspruch

   6.Übung § 433 BGB als Anspruchsgrundlage

   7.Übung Anspruchsgrundlagen in § 488 BGB

   8.Übung Anspruchsgrundlagen in § 535 BGB

   9.Übung Anspruchsgrundlagen in §§ 598, 611, 631 BGB

   10.Übung Bestimmung von Vertragstypen und Anspruchsgrundlagen

  III.Übungen zur Falllösungstechnik

   11.Übung Anspruchsgrundlagen im Gutachten

   12.Übungsfall Nr. 6

 E.Das Trennungs- und Abstraktionsprinzip

  I.Übungen zu Wortschatz und Grammatik

   1.Übung Wortschatz zu §§ 812 Abs. 1 S. 1, Alt. 1, 929 S. 1, 985 BGB

   2.Übung Nominalisierung

   3.Übung Präpositionen in Relativsätzen

  II.Übungen zum Textverständnis

   4.Übung §§ 812 Abs. 1 S. 1. 1. Alt, 929 S. 1, 985 BGB / Fragepronomen

   5.Übung Eigentumsübergang nach § 929 S. 1 BGB

   6.Übung Herausgabeanspruch nach § 985 BGB

   7.Übung Herausgabeanspruch nach § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt BGB (Leistungskondiktion)

   8.Übung Das Trennungs- und Abstraktionsprinzip

  III.Übungen zur Falllösungstechnik

   9.Übungsfall Nr. 7

 F.Begrenzungen der Privatautonomie gemäß §§ 134, 138 BGB

  I.Übungen zu Wortschatz und Grammatik

   1.Übung Adjektiv-Nomen-Kombinationen

   2.Übung Der Genitiv als Attribut

   3.Übung Das Nomen Anstand

   4.Übung Verbote

  II.Übungen zum Textverständnis

   5.Übung Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot

   6.Übung Sittenwidrigkeit und Wucher

   7.Übung Gesetzliches Verbot, Sittenwidrigkeit und Wucher

   8.Übung Sittenwidrigkeit

   9.Übung Wucher

  III.Übungen zur Falllösungstechnik

   10.Übungsfall Nr. 8

   11.Übungsfall Nr. 9

 G.Begrenzungen der Privatautonomie durch Formerfordernisse

  I.Übungen zu Wortschatz und Grammatik

   1.Übung Juristische Berufe

   2.Übung Das Aktiv-Passiv-Kreuz / Kommunikationsformen

   3.Übung Verben

   4.Übung Adjektive – Antonyme

   5.Übung Nomen

   6.Übung Präpositionen

   7.Übung Partizipialkonstruktionen

   8.Übung Konditionalsätze

  II.Übungen zum Textverständnis

   9.Übung Nichtigkeit wegen Formmangels

   10.Übung Gesetzliche Form

   11.Übung Formvorschriften im Gesetz

   12.Übung Heilung

  III.Übungen zur Falllösungstechnik

   13.Übungsfall Nr. 10

 H.Das bewusste Abweichen von Wille und Erklärung

  I.Übungen zu Wortschatz und Grammatik

   1.Übung Wortschatz

   2.Übung Adjektive und Partizipien

   3.Übung Konditionalsätze

   4.Übung Passiv in Konditionalsätzen

  II.Übungen zum Textverständnis

   5.Übung Geheimer Vorbehalt

   6.Übung Scheingeschäft

   7.Übung Scherzerklärung

   8.Übung Die Rechtsfolgen in den §§ 116–118 BGB

  III.Übungen zur Falllösungstechnik

   9.Übungsfall Nr. 11

 I.Anfechtung

  I.Übungen zu Wortschatz und Grammatik

   1.Übung Das Nomen Anfechtung in der Rechtssprache

   2.Übung Das Verb anfechten

   3.Übung Nomen-Verb-Verbindungen

   4.Übung Genitivkombinationen

   5.Übung Adjektiv-Nomen-Kombinationen

   6.Übung Voraussetzungen und Definitionen zur Anfechtung

   7.Übung Relativsätze

   8.Übung Konjunktiv II

   9.Übung Das Vorgangspassiv

  II.Übungen zum Textverständnis

   10.Übung Rechtsfolge der Anfechtung

   11.Übung Irrtümer

   12.Übung Anfechtungsgegner

   13.Übung Anfechtungsfrist

   14.Übung Anfechtungsgründe in § 123 Abs. 1 BGB

   15.Übung Anfechtungsfrist für § 123 Abs. 1 BGB

   16.Übung § 122 BGB

   17.Übung Prüfungsschema

  III.Übungen zur Falllösungstechnik

   18.Übungsfall Nr. 12

   19.Übungsfall Nr. 13

   20.Übungsfall Nr. 14

   21.Übungsfall Nr. 15

   22.Übungsfall Nr. 16

   23.Übungsfall Nr. 17

   24.Übungsfall Nr. 18

 J.Geschäftsfähigkeit

  I.Übungen zu Wortschatz und Grammatik

   1.Übung Wortbildung

   2.Übung Präfixe

   3.Übung Nomen-Verb-Verbindungen

   4.Übung Relativsätze und Partizipialkonstruktionen

   5.Übung Konditionalsätze

  II.Übungen zum Textverständnis

   6.Übung Grundbegriffe

   7.Übung Geschäftsunfähigkeit

   8.Übung Beschränkte Geschäftsfähigkeit

   9.Übung Lediglich rechtlicher Vorteil und Einwilligung

   10.Übung Genehmigung

   11.Übung Taschengeldparagraf

   12.Übung Prüfungsschema

   13.Übung Widerrufsrecht

   14.Übung Sinn und Zweck des Minderjährigenrechts

  III.Übungen zur Falllösungstechnik

   15.Übungsfall Nr. 19

 K.Stellvertretung

  I.Übungen zu Wortschatz und Grammatik

   1.Übung Wortschatz

   2.Übung Präpositionen

   3.Übung Artikel und Pronomen

  II.Übungen zum Textverständnis

   4.Übung Konzept der Stellvertretung

   5.Übung Zurechnung der Willenserklärung

   6.Übung Rechtsscheinsvollmachten

   7.Übung Vertreter ohne Vertretungsmacht

   8.Übung Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht

   9.Übung Willensmängel des Vertreters

  III.Übungen zur Falllösungstechnik

   10.Übungsfall Nr. 20

   11.Übungsfall Nr. 21

   12.Übungsfall Nr. 22

 L.Verjährung

  I.Übungen zu Wortschatz und Grammatik

   1.Übung Nomen-Verb-Verbindungen

   2.Übung Zahlwörter

   3.Übung Temporale Präpositionen

   4.Übung Verbalisierung

   5.Übung Partizipialkonstruktionen

  II.Übungen zum Textverständnis

   6.Übung Einrede der Verjährung

   7.Übung Verjährungsfristen gemäß §§ 195 bis 197 BGB

   8.Übung Fristbeginn gemäß §§ 199 f. BGB

   9.Übung Berechnung von Fristen gemäß §§ 187 f. BGB

  III.Übungen zur Falllösungstechnik

   10.Übungsfall Nr. 23

3. TeilSchuldrecht Allgemeiner Teil

 A.Inhalt des Schuldverhältnisses und seine Beendigung

  I.Übungen zu Wortschatz und Grammatik

   1.Übung Wortfamilie Schuld

   2.Übung Synonyme

   3.Übung Adjektiv-Nomen-Verbindungen

   4.Übung Präpositionen

   5.Übung Die Verben bringen, holen und schicken

   6.Übung Nominalisierung

   7.Übung Wortschatz Nebenpflichten

   8.Übung Wortschatz Beendigung von Schuldverhältnissen

   9.Übung Das Verb rechnen und seine Präfixe

   10.Übung Nomen-Verb-Verbindungen

   11.Übung Partizipien

  II.Übungen zum Textverständnis

   12.Übung Das Schuldverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner

   13.Übung Gesetzliche und vertragliche Schuldverhältnisse

   14.Übung Inhalt des Schuldverhältnisses

   15.Übung Entstehung des Schuldverhältnisses

   16.Übung Gattungs- und Stückschulden

   17.Übung Leistungszeit

   18.Übung Leistungs- und Erfolgsort

   19.Übung § 362 und §§ 387 bis 389 BGB

   20.Übung Beendigung des Schuldverhältnisses durch Erfüllung

   21.Übung Beendigung des Schuldverhältnisses durch Aufrechnung

   22.Übung Beendigung des Schuldverhältnisses durch Rücktritt

   23.Übung Beendigung des Schuldverhältnisses durch Kündigung

  III.Übungen zur Falllösungstechnik

   24.Übungsfall Nr. 24

   25.Übungsfall Nr. 25

 B.Schadensersatz und Rücktritt bei Nichterfüllung oder Fehlleistung

  I.Übungen zu Wortschatz und Grammatik

   1.Übung Wortfamilie Schaden

   2.Übung Verben

   3.Übung Partizipialkonstruktionen / Relativsätze

   4.Übung Umwandlung von Präpositional- und Verbalphrasen

   5.Übung hat / ist (…) zu + Infinitiv

   6.Übung Adjektive / Partizipien

   7.Übung Synonyme

   8.Übung Nomen-Verb-Verbindungen / Präfixe

   9.Übung Verkürzung von Schachtelsätzen

   10.Übung Aktiv / Passiv

  II.Übungen zum Textverständnis

   11.Übung System des Schadensersatzrechts

   12.Übung Schadensersatzanspruch

   13.Übung Vertretenmüssen

   14.Übung Schaden und Aufwendungen

   15.Übung Umfang des Schadensersatzanspruches

   16.Übung Schadensersatz statt der Leistung wegen Nichtleistung oder Fehlleistung

   17.Übung Rücktritt wegen Nichtleistung oder Fehlleistung

   18.Übung Das Verhältnis zwischen Schadensersatz und Rücktritt

  III.Übungen zur Falllösungstechnik

   19.Übungsfall Nr. 26

 C.Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher und vorvertraglicher Nebenpflichten

  I.Übungen zu Wortschatz und Grammatik

   1.Übung Nominalisierung / Verbalisierung

   2.Übung Genitiv

   3.Übung Präpositionen

   4.Übung Fragepronomen

   5.Übung Modalverben und sprachliche Alternativen mit hat / ist (…) zu + Infinitiv

  II.Übungen zum Textverständnis

   6.Übung Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten

   7.Übung Schadensersatz wegen Verletzung vorvertraglicher Nebenpflichten

   8.Übung Abgrenzung vorvertragliches / vertragliches Schuldverhältnis

   9.Übung Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

   10.Übung Rechtsgüter gemäß § 241 Abs. 2 BGB

  III.Übungen zur Falllösungstechnik

   11.Übungsfall Nr. 27

   12.Übungsfall Nr. 28

   13.Übungsfall Nr. 29

 D.Verzug

  I.Übungen zu Wortschatz und Grammatik

   1.Übung Komposita

   2.Übung Verben

   3.Übung Passiv

   4.Übung Adjektive

   5.Übung Präpositionen

   6.Übung Pronomen

  II.Übungen zum Textverständnis

   7.Übung Schuldnerverzug

   8.Übung Schadensersatz bei Schuldnerverzug

   9.Übung Verzugszinsen

   10.Übung Gläubigerverzug

  III.Übungen zur Falllösungstechnik

   11.Übungsfall Nr. 30

 E.Unmöglichkeit

  I.Übungen zu Wortschatz und Grammatik

   1.Übung Nomen

   2.Übung Präfigierte Verben

   3.Übung Adjektive / Partizipien

   4.Übung Synonyme

   5.Übung Verbalisierung

   6.Übung Konditionalsätze

   7.Übung Sprachliche Strukturen in Normen

   8.Übung Begriffskonkretisierungen

  II.Übungen zum Textverständnis

   9.Übung Wirkliche Unmöglichkeit

   10.Übung Faktische Unmöglichkeit

   11.Übung Unmöglichkeit bei persönlicher Leistungspflicht

   12.Übung Abgrenzung der Unmöglichkeitsformen

   13.Übung Anfängliche Unmöglichkeit

   14.Übung Schadensersatzanspruch des Gläubigers

   15.Übung Anspruch des Schuldners auf die Gegenleistung

  III.Übungen zur Falllösungstechnik

   16.Übungsfall Nr. 31

   17.Übungsfall Nr. 32

 Sachverzeichnis

 Lösungen

Literaturverzeichnis

Bönninghaus, Achim

BGB Allgemeiner Teil I: Willenserklärung, Vertragsschluss und Grundlagen der zivilrechtlichen Fallbearbeitung, 2. Aufl. 2010

Ders.

BGB Allgemeiner Teil II: Allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzungen von Rechtsgeschäften, 2. Aufl. 2010

Ders.

Schuldrecht Allgemeiner Teil I: Schuldverhältnis: Beteiligte, Inhalt, Erlöschen, Einreden, 2. Aufl. 2011

Ders.

Schuldrecht Allgemeiner Teil II: Pflichtverletzung, 2. Aufl. 2011

Brox, Hans / Walker, Wolf-Dietrich

Allgemeiner Teil des BGB, 36. Aufl. 2012

Dies.

Allgemeines Schuldrecht, 36. Aufl. 2012

Dreyer, Hilke / Schmidt, Richard

Übungsbuch der deutschen Grammatik – aktuell: Lehrbuch, 2. Aufl. 2012

Duden

Duden 1, Die deutsche Rechtschreibung, Band 1, 26. Auflage 2013

Fabricius-Hansen, Cathrine / Gallmann, Peter / Eisenberg, Peter / Fiehler, Reinhard

Duden 04: Die Grammatik: Unentbehrlich für richtiges Deutsch: Band 4, 8. Aufl. 2009

Haensch, Günther / Götz, Dieter / Redaktion von Langenscheidt / Wellmann, Hans

Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache 2010

Köhler, Helmut

Bürgerliches Gesetzbuch BGB: mit Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz, BeurkundungsG, BGB-Informationspflichten-Verordnung, Einführungsgesetz, 71. Aufl. 2013

Kropholler, Jan / von Hinden, Michael / Jacoby, Florian

Bürgerliches Gesetzbuch: Studienkommentar BGB, 13. Aufl. 2011

Abkürzungsverzeichnis

Abs.

Absatz

AG

Aktiengesellschaft

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Akk.

Akkusativ

AktG

Aktiengesetz vom 6. September 1965 (BGBl. I S. 1089), das zuletzt durch Artikel 26 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist.

Alt.

Alternative

AT

Allgemeiner Teil

Aufl.

Auflage

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 2176) geändert worden ist.

BGBl.

Bundesgesetzblatt

BGHZ

Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen

Bsp.

Beispiel

BT

Besonderer Teil

bzw.

beziehungsweise

c.i.c.

culpa in contrahendo

Dat.

Dativ

ders.

derselbe

dies.

dieselben

d.h.

das heißt

e.V.

eingetragener Verein

Euro

EU

Europäische Union

f.

folgende, folgender

fem.

feminin

ff.

fortfolgende

FHG

Flüssigkeitshaushaltsgesetz

Gen.

Genitiv

GER

Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen

ggf.

gegebenenfalls

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

h.M.

herrschende Meinung

Hs.

Halbsatz

i.S.d.

im Sinne des

i.V.m.

in Verbindung mit

mask.

maskulin

Mio.

Millionen

M.M.

Mindermeinung

neutr.

neutral

NJW

Neue Juristische Wochenschrift

Nr.

Nummer, Nummern

Nom.

Nominativ

pFV

positive Forderungsverletzung

Pl.

Plural

pVV

positive Vertragsverletzung

Rn.

Randnummer, Randnummern

S.

Satz

Sg.

Singular

StGB

Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 1981) geändert worden ist.

u.a.

unter anderem

usw.

und so weiter

z.B.

zum Beispiel

1. TeilEinführung in die Arbeit mit dem BGB, seine Sprache und den Gutachtenstil

Inhaltsverzeichnis

A.Orientierung im deutschen Recht und im BGB

B.Lesen und Verstehen der Normen des BGB

C.Einführung in den Gutachtenstil

1 › A. Orientierung im deutschen Recht und im BGB

A.Orientierung im deutschen Recht und im BGB

1

Bevor Sie beginnen, sich mit den ersten beiden Büchern des BGB detailliert zu befassen, sollten Sie zunächst einen Überblick über das deutsche Recht und das BGB als Ganzes gewinnen. Sie erwerben damit das nötige Hintergrundwissen, um die weiteren Themen in diesem Buch besser zu verstehen.

Im ersten Abschnitt dieses Kapitels werden Sie mit der Systematik des deutschen Rechts vertraut gemacht. Dieses ist eine kodifizierte Rechtsordnung. Das bedeutet, dass die meisten Rechtsregeln in geschriebenen Normen niedergelegt sind, die Sie in Gesetzbüchern finden.

Die sogenannte Rechtssprache wird nicht nur in den Normen, sondern auch in Urteilen und in der Sekundärliteratur wie Lehrbüchern, Kommentaren, Aufsätzen und Monographien verwendet. Im zweiten Abschnitt werden Sie an diese Fachsprache herangeführt und lernen ihre Charakteristika kennen. Sie bekommen einen Einblick in diese Besonderheiten, lernen, wie man sie von der Umgangs- und Allgemeinsprache unterscheidet und wenden Ihre erworbenen Kenntnisse in verschiedenen Übungen an. Ziel ist es, Sie für einige ausgewählte Charakteristika der deutschen Rechtssprache zu sensibilisieren, die Ihnen im Laufe Ihres Studiums immer wieder begegnen werden. Sie sollen befähigt werden, diese selbständig zu erkennen, zu verstehen und später sowohl schriftlich als auch mündlich adäquat und im richtigen Kontext zu benutzen.

Der dritte Abschnitt führt Sie in das BGB und seine Entstehungsgeschichte ein. Das BGB ist eines der zentralen Gesetzbücher des deutschen Privatrechts, das 2385 Paragrafen umfasst. Sie lernen hier seine Stuktur kennen, um sich orientieren zu können.

Wenn Juristen eine Rechtsfrage erörtern, zitieren Sie dabei in der Regel die entsprechende Norm. Im vierten Abschnitt dieses Kapitels wird deshalb erklärt und geübt, wie man richtig zitiert.

1 › A › I. Überblick über das deutsche Recht

I.Überblick über das deutsche Recht

1.Übung Systematik des deutschen Rechts

2

a) Lesen Sie folgenden Text zur Systematik des deutschen Rechts.

Systematik des deutschen Rechts

Im deutschen Recht unterscheidet man das öffentliche Recht vom Privatrecht. Das öffentliche Recht enthält die Bestimmungen über die Organisation des Staates und Vorschriften, die das Rechtsverhältnis zwischen Staat und Bürger betreffen. Es handelt sich hierbei um ein vertikales Verhältnis bzw. ein Über-Unterordnungsverhältnis. Das Privatrecht, das oft auch als Zivilrecht oder Bürgerliches Recht bezeichnet wird, umfasst demgegenüber alle Bestimmungen, die die Rechtsverhältnisse zwischen Personen des Privatrechts (natürliche Personen und juristische Personen wie GmbH und AG) regeln. Es handelt sich hierbei um horizontale Verhältnisse. Diese werden im Wesentlichen durch das BGB geregelt. Neben dem öffentlichen Recht und dem Privatrecht gibt es noch das Strafrecht. Dieses nimmt eine Sonderrolle ein. Da den Strafanspruch allein der Staat hat (d.h. allein der Staat darf bestrafen und die Rechtsdurchsetzung sichern), regelt das Strafrecht die Beziehungen zwischen Staat und Bürger. Es ist also systematisch als ein Teil des öffentlichen Rechts anzusehen, als welches es im Gerichtssystem allerdings nicht gilt. Auch in der juristischen Ausbildung an deutschen Universitäten wird es als separates Rechtsgebiet betrachtet. Aus diesem Grund geht man im deutschen Recht von der Existenz dreier Rechtsgebiete aus: dem Strafrecht, dem öffentlichen Recht und dem Privatrecht.

b) Entscheiden Sie, ob folgende Aussagen in Bezug auf den Text richtig, falsch oder nicht im Text enthalten sind.

 

Aussage

richtig

falsch

nicht im Text

Bsp.

Dem deutschen Recht liegt eine Systematik zugrunde.

x

 

 

(1)

Das Hauptrechtsgebiet des öffentlichen Rechts ist das Verfassungsrecht.

 

 

 

(2)

Ein Synonym für Privatrecht ist öffentliches Recht.

 

 

 

(3)

Im Privatrecht geht es um die Regelung horizontaler Verhältnisse.

 

 

 

(4)

Neben dem Staat darf auch ein Bürger bestrafen.

 

 

 

(5)

Das Hauptgesetz des Privatrechts ist das BGB.

 

 

 

(6)

Im Privatrecht geht es um das Rechtsverhältnis zwischen einzelnen Personen.

 

 

 

(7)

Das Strafrecht kann als ein Teil des öffentlichen Rechts gesehen werden.

 

 

 

(8)

In der juristischen Ausbildung wird das Strafrecht als ein Teil des öffentlichen Rechts gelehrt.

 

 

 

2.Übung Rechtsgebiete und ihre Gesetze

3

a) Für welche Gesetzbücher stehen folgende Abkürzungen? Vervollständigen Sie die Begriffe, indem Sie die fehlenden Vokale einsetzen.

(1)

BGB

B _ rg _ rl _ ch _ s G _ s _ tzb _ ch

(2)

GG

Gr _ ndg _ s _ tz

(3)

HGB

H _ nd _ lsg _ s _ tzb _ ch

(4)

VwGO

V _ rw _ lt _ ngsg _ r _ chts _ rdn _ ng

(5)

VwVfG

V _ rw _ lt _ ngsv _ rf _ hr _ nsg _ s _ tz

(6)

StGB

Str _ fg _ s _ tzb _ ch

(7)

StPO

Str _ fpr _ z _ ss _ rdn _ ng

(8)

StVollzG

Str _ fv _ llz _ gsg _ s _ tz

(9)

ZPO

Z _ v _ lpr _ z _ ss _ rdn _ ng

b) Ordnen Sie nun die Gesetze den Rechtsgebieten in der Tabelle zu, indem Sie nur die Abkürzungen eintragen.

Öffentliches Recht

Strafrecht

Zivilrecht

(1)

(4)

BGB

(2)

(5)

(7)

(3)

(6)

(8)

3.Übung Anwendungsbereich der Rechtsgebiete

4

Entscheiden Sie, welches Rechtsgebiet in den folgenden Situationen anwendbar ist und begründen Sie Ihre Antwort.

 

Situation

Öffentliches Recht

Strafrecht

Zivilrecht

Begründung

Bsp.

Gabor kauft ein neues Surfboard und stellt zu Hause fest, dass es bereits einen Kratzer hat.

 

 

x

Ein Kaufvertrag ist ein horizontales Rechtsverhältnis zwischen zwei Personen.

(1)

Hugo fährt zu schnell und muss ein Bußgeld in Höhe von 60 € zahlen.

 

 

 

 

(2)

Emily bucht einen Entspannungsurlaub in einem 5-Sterne-Hotel auf Bali.

 

 

 

 

(3)

Tim vermutet, dass seine Freundin einen Liebhaber hat. Nachts lauert er ihm auf und bedroht ihn mit einer Waffe.

 

 

 

 

(4)

Georg hat Tina seine Wohnung vermietet. Nun will er die Miete erhöhen.

 

 

 

 

(5)

Tanja beantragt bei der zuständigen Behörde Arbeitslosengeld II (auch Hartz IV genannt).

 

 

 

 

(6)

Martin soll zu hohe Steuern zahlen. Er legt Einspruch gegen seinen Steuerbescheid ein.

 

 

 

 

(7)

Im Finanzamt ist die Heizung kaputt. Michael ist Klempner und repariert sie.

 

 

 

 

1 › A › II. Einführung in die deutsche Rechtssprache

II.Einführung in die deutsche Rechtssprache

4.Übung Charakteristika der deutschen Rechtssprache I

5

a) Lesen Sie folgenden Text. Er verfolgt das Ziel, die Charakteristika der deutschen Rechtssprache deutlich zu machen. Was fällt Ihnen stilistisch auf? Sie müssen dabei nicht jedes einzelne Wort verstehen.

Gründe für mangelndes Interesse an ausgeschriebenen Stipendien

Nichtmuttersprachliche Studierende könnten an vielen Unis einen Anspruch auf Zahlung eines Stipendiums in unbestimmter Höhe gemäß einer nicht näher zu bestimmenden Rechtsgrundlage haben. Das mangelnde Interesse seitens der Studierenden in vorbezeichneter Angelegenheit ist allerdings alarmierend. Die Beantragung einer Bezuschussung des Studiums durch das Stipendienvergabewerk wird nur in Ausnahmefällen in Erwägung gezogen. Kann es sein, dass die meisten einfach keinen Bock haben und lieber in Clubs rumhängen, auf Partys abtanzen oder auf dem Sofa chillen? Diesem Umstand kann leider nicht Rechnung getragen werden. Viele Studenten und Studentinnen wissen schlicht nicht, dass auf sie Stipendien warten und sie nur zugreifen müssen. Ein zweiter Grund liegt darin, dass der seitens der Studierenden häufig geäußerten Bitte, zu besprechende Einzelheiten, das Stipendium betreffend, mit einem Experten zu klären, mehrfach keine Beachtung geschenkt wurde. Sie fühlen sich nicht ernst genommen. Hinzu kommen gewisse Auflagen, die erfüllt werden müssen. So kann die Bewilligung des Stipendiums durch das Stipendienvergabewerk beispielsweise erst nach erfolgreichem Bestehen einer abzulegenden Sprachprüfung erfolgen. Diese soll aber echt schwer sein und ein Großteil rasselt durch. Warum sich dann erst bewerben, fragen sich viele. Keine unwesentliche Überlegung. Deshalb soll eine Umstrukturierung des Vergabeprozesses stattfinden, wozu momentan rechtlicher Rat eingeholt wird.

b) Sicher ist Ihnen aufgefallen, dass der Text übertrieben geschrieben ist und ständig zwischen unterschiedlichen Stilebenen, z. B. der Umgangssprache und der Rechtssprache, wechselt. Finden Sie jeweils mindestens fünf Beispiele für die Verwendung deutscher Umgangs- und Rechtssprache im Text.

Umgangssprache

Rechtssprache

durchrasseln

eine abzulegende Sprachprüfung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c) Nennen Sie typische Charakteristika der deutschen Rechtssprache. Was unterscheidet sie von der deutschen Allgemeinsprache?

[Bild vergrößern]

5.Übung Charakteristika der deutschen Rechtssprache II

6

a) Lesen Sie folgenden Text zu den sprachlichen Besonderheiten der deutschen Rechtssprache und unterstreichen Sie alle genannten sprachlichen Eigenschaften der deutschen Rechtssprache.

Sprachliche Besonderheiten der deutschen Rechtssprache

Die deutsche Rechtssprache ist schwierig und für Laien kaum verständlich. Die Verständigungsprobleme können dadurch entstehen, dass fachspezifische Wörter aus der Allgemeinsprache übernommen und präzisiert werden. Somit haben viele Fachausdrücke allgemeinsprachliche Synonyme, doch diese bedeuten häufig in der deutschen Rechtssprache etwas anderes. Beispielsweise ist der Begriff Besitz in der Rechtssprache nicht wie in der Allgemeinsprache ein Synonym für Eigentum. Rechtlich gesehen bezeichnet Besitz nämlich die tatsächliche Sachherrschaft, Eigentum die rechtliche. Ursache für diese Mischung in der Allgemeinsprache könnte sein, dass es nur das Verb besitzen im Deutschen gibt, aber keines, das sich vom Nomen Eigentum ableiten lässt.

Schwierigkeiten tauchen ferner bei Übersetzungen auf, wenn es für einen Begriff in der Zielsprache kein Äquivalent bzw. mehrere Synonyme gibt oder wenn sich die juristische Terminologie in den unterschiedlichen Rechtssystemen unterscheidet.

Problematisch ist außerdem, dass die deutsche Rechtssprache sehr verdichtet und kompakt ist, was zu zahlreichen abstrakten Formulierungen führt. Diese sind vielseitig interpretierbar, was nicht nur den Laien verunsichern kann. Verstärkt wird dies durch lange, verschachtelte Sätze, den Nominalstil und komplexe Komposita. Der zumeist unpersönliche Stil wird durch die Benutzung des Passivs und des Gerundivums verstärkt. Oft trifft man auch auf Partizipialkonstruktionen als Satzklammer, unnatürliche, übertriebene Präpositionalgefüge und eine Vorliebe für Genitivattribute, manchmal mehrere hintereinander. Um Verbote, Verpflichtungen und Unzulässigkeiten auszudrücken, werden wiederholt Modalverben verwendet. Ein weiteres Kriterium der deutschen Rechtssprache sind formelhafte Wendungen, die unter Umständen altmodisch, aber immer noch sehr gebräuchlich sind. Es finden sich kaum Fremdwörter in der deutschen Rechtssprache und es gibt fast durchgängig nur das generische Maskulinum, was bedeutet, dass in der Regel in Gesetzestexten mit grammatikalisch männlichen Bezeichnungen auch Frauen mit gemeint sind.

b) Ordnen Sie jedem Beispiel in der Tabelle die zugehörige sprachliche Eigenschaft aus dem Text zu. Dabei passt manchmal eine Eigenschaft mehrmals.

 

Beispiele

Sprachliche Eigenschaft

Bsp.

in Ermangelung an (statt ohne)

übertriebenes Präpositionalgefüge

(1)

Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil (. . .)

 

(2)

die Einwilligung – die Zustimmung – die Genehmigung

 

(3)

das Mehrwertsteuergesetz

 

(4)

grundsätzlich

 

(5)

etwas zur Kenntnis nehmen

 

(6)

zu unterschreibende Verträge

 

(7)

Der Unternehmer wird zur Herstellung des versprochenen Werkes verpflichtet.

 

(8)

die Leihe – die Miete

 

(9)

Der Gläubiger kann statt der Herstellung den Geldbetrag verlangen.

 

(10)

(. . .) durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen begangene, zum Schadensersatz verpflichtende Handlung (. . .)

 

(11)

der Antragsteller

 

(12)

(. . .) trotz der eingereichten Klage des Besitzers des gestohlenen Laptops (. . .)

 

(13)

der Rechtsanwalt

 

(14)

Die Tatsache, dass der Beklagte nicht zu erkennen gab, dass die Uhr, welche er vor sich auf dem Tisch abgelegt hatte, nur eine billige Kopie und kein Original war, kann hier nicht von Bedeutung sein.

 

(15)

Der Auszubildende schloss einen Kaufvertrag über ein neues Computersystem ab.

 

(16)

unverzüglich

 

6.Übung Die deutsche Rechtssprache in der Praxis

7

Welche Wörter würden Sie wählen, wenn Sie sich in richtigem Rechtsdeutsch ausdrücken müssten? Markieren Sie sie und begründen Sie kurz.

 

Variante 1

Variante 2

Begründung

Bsp.

annehmen

akzeptieren

keine Fremdwörter, akzeptieren ist ein Fremdwort

(1)

einen Anspruch haben auf (+ Akk.)

etwas beanspruchen

 

(2)

finanzielle Mittel (Pl.)

die Kohle

 

(3)

differenzieren

unterscheiden

 

(4)

der Freund

der Partner

 

(5)

müssen

die Pflicht haben

 

(6)

die Übergabe der Sache

die Sache übergeben

 

(7)

etwas kriegen

etwas erlangen

 

(8)

die Konsumentin

der Verbraucher

 

1 › A › III. Das BGB

III.Das BGB

7.Übung Das BGB

8

a) Lesen Sie folgenden Text zum BGB.

Das BGB

Das Bürgerliche Gesetzbuch ist die grundlegende Kodifikation des deutschen Privatrechts. Das BGB trat am 1.1.1900 in Kraft. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und beruht im Wesentlichen auf dem Prinzip der Privatautonomie, d.h. dass die Personen, die am Rechtsverkehr teilnehmen, gleichrangig sind und frei handeln können sollen. Sie können sich ihre jeweiligen Vertragspartner und auch den Vertragsinhalt aussuchen.

Das BGB besteht aus fünf Büchern. Diese heißen Allgemeiner Teil, Recht der Schuldverhältnisse, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht. Der Allgemeine Teil enthält alle allgemeinen Regeln, die für das gesamte BGB relevant sind. Hierzu zählen vor allem Vorschriften über Personen, die am Rechtsverkehr teilnehmen und über Rechtsgeschäfte, die diese Personen tätigen können. Das Schuldrecht weist allgemeine und besondere Regeln über vertragliche und gesetzliche Schuldverhältnisse auf. Das sind schuldrechtliche Beziehungen zwischen Personen. Das Sachenrecht umfasst Rechtsbeziehungen von Personen zu Sachen. Vor allem gehören hierzu das Eigentum und der Besitz einer Person an einer Sache. Das Familienrecht enthält Vorschriften über die Ehe und das Verhältnis der Eltern zu ihren Kindern. Das Erbrecht regelt, auf wen das Vermögen einer Person nach ihrem Tod übergeht.

Das Recht des BGB kann gerichtlich durchgesetzt werden. Zuständig ist die sogenannte ordentliche Gerichtsbarkeit. Die Rechtsprechung erfolgt durch die Amtsgerichte (AG), die Landgerichte (LG), die Oberlandesgerichte (OLG) und den Bundesgerichtshof (BGH).

b) Sind folgende Aussagen richtig oder falsch?

 

Aussage

richtig

falsch

Bsp.

Die Rechtsprechung zum BGB erfolgt durch das Bundesverwaltungsgericht.

 

x

(1)

Die Normen des Allgemeinen Teils gelten für das gesamte BGB.

 

 

(2)

Das BGB regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und dem Bürger.

 

 

(3)

Das erste Buch des BGB enthält die Grundrechte.

 

 

(4)

Die Rechtsgeschäftslehre befindet sich im BGB AT.

 

 

(5)

Das Sachenrecht regelt Rechtsbeziehungen von Personen zu Sachen.

 

 

(6)

Das Recht, das auf die Ehe Anwendung findet, ist nicht im BGB enthalten.

 

 

(7)

Das BGB gilt seit mehr als 100 Jahren.

 

 

8.Übung Orientierung im BGB

9

a) Schauen Sie im BGB nach und schreiben Sie in die Tabelle, welche Paragrafen zu welchem Buch gehören.

1. Buch

2. Buch

3. Buch

4. Buch

5. Buch

Allgemeiner Teil

Recht der Schuldverhältnisse

Sachenrecht

Familienrecht

Erbrecht

 . . . . .(1)

§§ 241 bis 853 BGB

 . . . . .(2)

 . . . . .(3)

 . . . . .(4)

b) Orientieren Sie sich im BGB. Jede der folgenden Fragen wird durch einen der jeweils angegebenen Paragrafen (§) des BGB geregelt. Bestimmen Sie, welche Paragrafen die Fragen beantworten. Hierfür ist es nicht nötig, die einzelnen Paragrafen zu kennen. Es genügt zu wissen, in welchem Buch des BGB sie stehen.

(1) Ist eine Person Eigentümer einer Sache geworden?

(a) § 130 BGB.

(b) § 929 BGB.

(c) § 433 BGB.

(2) Können die Eltern Entscheidungen für ihr Kind treffen?

(a) § 104 BGB.

(b) § 823 BGB.

(c) § 1629 BGB.

(3) Unter welchen Voraussetzungen kann eine Person eine andere Person vertreten, also für diese handeln?

(a) § 164 BGB.

(b) § 1629 BGB.

(c) § 611 BGB.

(4) Wie kann eine Person bestimmen, dass eine andere Person ihr Vermögen erbt?

(a) § 1937 BGB.

(b) § 1 BGB.

(c) § 812 BGB.

(5) Welche Pflichten ergeben sich aus einem Kaufvertrag?

(a) § 985 BGB.

(b) § 433 BGB.

(c) § 1922 BGB.

1 › A › IV. Zitieren von Normen

IV.Zitieren von Normen

9.Übung Zitieren

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a) Lesen Sie, wie man zitiert.

Das richtige Zitieren

Die Regeln des BGB sind in Paragrafen niedergelegt. Ein Paragraf kann aus mehreren Absätzen bestehen. Ein Absatz wiederum kann aus mehreren Sätzen bestehen und manchmal hat ein Satz mehrere Halbsätze oder auch Alternativen. Bei der Arbeit mit dem BGB werden die Vorschriften immer genau zitiert, d.h. man sagt exakt, welchen Paragrafen, Absatz, Satz, Halbsatz, welche Alternative und welche Nummer man meint. Das Wort Absatz wird durch Abs. oder durch römische Nummerierung (I.), das Wort Satz durch S. oder durch eine arabische Nummerierung (1.) dargestellt. Das Wort Halbsatz kürzt man mit Hs. ab, das Wort Alternative mit Alt. und das Wort Nummer mit Nr. Es wird als Synonym zu Fall oder Variante (Var.) verwendet. So kann man entweder § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB oder § 812 I 1 Alt. 1 BGB schreiben. Beides spricht man folgendermaßen: Paragraf achthundertzwölf, Absatz eins, Satz eins, Alternative eins BGB.

Hinweis

In Lehr- und Lernbüchern und auch in der Praxis wird häufig die lange Zitierweise verwendet (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB). An der Universität finden Sie meist die kurze Zitierweise, die Sie aus Zeitgründen auch in Ihrer Klausur anwenden sollten (§ 812 I 1 Alt. 1 BGB).

In der Klausur schreiben Sie beim Zitieren der ersten Norm das BGB dazu und fügen den Hinweis an: „Alle weiteren §§ ohne Benennung sind solche des BGB.“ Im Folgenden müssen Sie das BGB dann nicht mehr hinter jeden Paragrafen schreiben.

b) Markieren Sie die Passage in der Norm in Ihrem BGB, die durch die Zitierung ausgedrückt wird.

Beispiel

§ 823 Abs. 2 S. 1 BGB

§ 823

Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

(1) § 14 Abs. 1 BGB

(2) § 90a S. 3 BGB

(3) § 433 Abs. 2 BGB

(4) § 488 Abs. 1 S. 1 BGB

(5) § 631 Abs. 1, 2. Hs. BGB

(6) § 812 Abs. 1 S. 1, Alt. 1 BGB

c) Zitieren Sie die kursiv dargestellte Passage in folgenden Normen.

Beispiel

§ 823

Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Zitierweise: § 823 Abs. 1 BGB oder § 823 I BGB

§ 1 Beginn der RechtsfähigkeitDie Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.

§ 90a TiereTiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

§ 611 Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.

§ 812 Herausgabeanspruch(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.(2) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses.

1 › B. Lesen und Verstehen der Normen des BGB

B.Lesen und Verstehen der Normen des BGB

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Wie Sie bereits wissen, ist das deutsche Recht eine kodifizierte Rechtsordnung. Somit ist das Lesen und Verstehen von Gesetzestexten für ein erfolgreiches Jurastudium essenziell. Schwerpunkt dieses Kapitels ist daher, Ihnen Strategien zu vermitteln, wie die Normen des BGB richtig zu lesen und zu verstehen sind.

Im ersten Abschnitt wird der Aufbau einer Norm erklärt. Sie lernen, wie man ihre Voraussetzungen bzw. ihren Tatbestand und ihre Rechtsfolge erkennt. Die Normen des BGB sind sowohl sprachlich als auch inhaltlich für Nichtmuttersprachler wie für Muttersprachler schwer zu verstehen. Ein Grund hierfür ist der sprachliche und inhaltliche Abstraktionsgrad, der im zweiten Abschnitt näher erläutert wird. Da die Bedeutung einer Norm oder eines Wortes nicht immer eindeutig erkennbar ist, muss diese oftmals ausgelegt, d. h. interpretiert, werden. Hier kennt das deutsche Recht, so wie andere Rechtsordnungen auch, verschiedene Methoden, die Auslegungsmethoden genannt werden. Diese werden im dritten Abschnitt ebenso wie der sogenannte Verweis und die Analogie erklärt. Die genannten Methoden und Konzepte üben Sie zunächst anhand eines fiktiven Gesetzes, das wesentlich einfacher gefasst ist als das BGB. Somit lassen sich Auslegungsmethoden, der Verweis und die Analogie leichter und offensichtlicher erkennen.

Für das richtige Verständnis einzelner Normen spielen Bedingungssätze, auch Konditionalsätze genannt, eine wesentliche Rolle. Daher erfahren Sie in diesem Kapitel, welche Bedeutung sie haben und wie diese gebildet werden. Weiterhin setzen Sie sich mit dem für die Rechtssprache typischen Genitiv auseinander, den Sie in diesem Kapitel anwenden sollen, um Besitzverhältnisse auszudrücken. Sie wiederholen in diesem Zusammenhang die Deklination des bestimmten wie auch des unbestimmten Artikels in allen vier Fällen (Nominativ, Genitiv, Dativ, Akkusativ). So wird es Ihnen später leichter fallen, ebenso Pronomen, Adjektive und Nomen richtig zu deklinieren und korrekte Bezüge zwischen den einzelnen Satzgliedern herzustellen. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn die Sätze lang und verworren sind, was in der deutschen Rechtssprache oft der Fall ist.

Übungen zum rechtssprachlichen Fachwortschatz, vor allem zu häufig verwendeten Verben, typischen Präpositionen, Synonymen und festen Formulierungen, runden dieses Kapitel ab. Sie erwerben hier grundlegende Wortschatzkenntnisse, um sich schriftlich wie auch mündlich in der Rechtssprache ausdrücken zu können. Diese Übungen bilden die Voraussetzungen für alle weiteren Wortschatzübungen in dem vorliegenden Lernbuch. In Zweifelsfällen können Sie an dieser Stelle immer wieder nachschlagen.

1 › B › I. Bestimmung von Tatbestand und Rechtsfolge

I.Bestimmung von Tatbestand und Rechtsfolge

1.Übung Tatbestand und Rechtsfolge

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a) Lesen Sie folgenden Text zur Zusammensetzung von Normen.

Lesen und Verstehen von Normen aus dem BGB

Eine Norm besteht aus Tatbestand und Rechtsfolge. Der Tatbestand umfasst die Voraussetzungen. Die einzelnen Voraussetzungen heißen auch Tatbestandsmerkmale. Nur wenn die jeweiligen Voraussetzungen bzw. Tatbestandsmerkmale erfüllt sind, tritt die Rechtsfolge ein. Daher verhält sich der Tatbestand wie eine Bedingung, die erfüllt sein muss. Man kann sagen: Die Rechtsfolge tritt dann ein, wenn der Tatbestand erfüllt ist. Eine erfolgreiche Arbeit mit dem Gesetz setzt voraus, dass Tatbestand und Rechtsfolge einer Norm genau bestimmt werden können.

Beispiel

§ 1 BGB

§ 1 BGB lautet: Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.

Tatbestand: Vollendung der Geburt.

Rechtsfolge: Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt.

Man kann auch sagen: Wenn die Geburt vollendet ist, dann ist der Mensch rechtsfähig.

Hinweis

Der Tatbestand wird im Gesetz häufig durch die Präpositionen mit (+ Dat.), zu (+ Dat.) oder durch