Das pflegerische Fachgespräch - Michael Wipp - E-Book

Das pflegerische Fachgespräch E-Book

Michael Wipp

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Beschreibung

Mit großer Intensität wird seit den neuen Qualitätsprüfungs- Richtlinien (QPR) auf die Bedeutung des Fachgesprächs hingewiesen. Die fachlich-schlüssige, mündliche Darstellung zu der Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner muss nachvollziehbar sein, stimmig und natürlich kompetent. Vom Gespräch mit den Qualitätsprüfern und/oder der Heimaufsicht hängt einiges ab (bis hin zur Frage, ob eine Einrichtung wegen erheblicher Qualitätsmängel unter starken Druck gerät), umso wichtiger ist es, dem Thema „pflegerisches Fachgespräch“ einmal auf den Grund zu gehen. „Kommunikation leicht gemacht“ – das ist der Anspruch dieses Buches. Es nennt die Herausforderungen, liefert die Grundlagen und jede Menge Tipps und Strategien für ein Fachgespräch, das Pflegekräfte zu kompetenten Gesprächspartnern macht. Es beinhaltet Fallbeispiele, Übungen und greift dazu auf umfassende Erfahrungen und Erkenntnissen aus Gesprächen mit Prüfern/Heimaufsichten und Pflegekräften

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Michael Wipp ist examinierter Alten- und Krankenpfleger. Als Pflegefachund Unternehmensberater begleitet und berät er seit vielen Jahren Pflegeeinrichtungen.

Margarete Stöcker ist examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin, Master of Arts und Master of Science und Inhaberin des Bildungsinstituts Fortbildungvorort.

 

 

 

»Das gut geführte Fachgesprächbeeinflusst den Ablauf einerQualitätsprüfung/Heimbegehungnachhaltig positiv!«

MICHAEL WIPP

 

 

 

 

 

 

 

pflegebrief

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Bibliografische Information der Deutschen NationalbibliothekDie Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.de abrufbar.

ISBN 978-3-8426-0867-2 (Print)ISBN 978-3-8426-9120-9 (PDF)ISBN 978-3-8426-9121-6 (EPUB)

© 2021 Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Hans-Böckler-Allee 7,30173 Hannover, www.schluetersche.de

Alle Rechte vorbehalten. Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der gesetzlich geregelten Fälle muss vom Verlag schriftlich genehmigt werden. Alle Angaben erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der Autoren und des Verlages.

Autoren und Verlag haben dieses Buch sorgfältig erstellt und geprüft. Für eventuelle Fehler kann dennoch keine Gewähr übernommen werden. Weder Autoren noch Verlag können für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus in diesem Buch vorgestellten Erfahrungen, Meinungen, Studien, Therapien, Medikamenten, Methoden und praktischen Hinweisen resultieren, eine Haftung übernehmen. Insgesamt bieten alle vorgestellten Inhalte und Anregungen keinen Ersatz für eine medizinische Beratung, Betreuung und Behandlung.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in diesem Buch gelegentlich die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich Personenbezeichnungen gleichermaßen auf Angehörige des männlichen und weiblichen Geschlechts sowie auf Menschen, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen.

Etwaige geschützte Warennamen (Warenzeichen) werden nicht besonders kenntlich gemacht. Daraus kann nicht geschlossen werden, dass es sich um freie Warennamen handelt.

Lektorat: Claudia Flöer, Text & Konzept Flöer

Covermotiv: DragonTiger8 – stock.adobe.com

Covergestaltung und Reihenlayout: Lichten, Hamburg

Inhalt

Danke

Vorwort

1Das Fachgespräch

1.1Die Spielregeln

1.1.1Kenntnis der Versorgungsergebnisse/Indikatoren

1.1.2Abgestufte Bewertung der Indikatorenergebnisse

1.1.3Fachgespräch und Plausibilitätsfragen

1.2Inhaltliche Kenntnis der Qualitätsaspekte in Verbindung mit den Leitfragen

1.2.1Qualitätsaspekte, Leitfragen und Erläuterungen

1.2.2Spezielle Anforderungen aus einzelnen Qualitätsaspekten

1.2.3Besonderheiten von Qualitätsprüfungen in der Tagespflege

1.2.4Abgestufte Bewertung der Ergebnisse der Qualitätsprüfung

1.3Professionalität im Fachgespräch – Wer hat die besseren Argumente?

1.4Vorbereitung ist die halbe Prüfung

1.4.1Qualitätsprüfungen SGB XI-Bereich (Regel- oder Anlassprüfungen)

1.4.2Begehungen durch die Heimaufsichtsbehörden

1.5Bewohner*innen – bestens bekannt

1.5.1Ergebnisindikatoren und Bewohnersituation

1.5.2Prüfkataloge der Heimaufsicht

1.5.3Fach- und Abschlussgespräch

1.6Versorgungstechniken/Feedbackbericht – Warum Sie sie kennen müssen

1.6.1Definition der Indikatoren

1.6.2Das Erhebungsinstrument

1.6.3Der Stichtag und der zeitliche Ablauf

1.6.4Auffälligkeitskriterien und Widersprüchlichkeiten

1.7Bewertungssystematik der Versorgungsergebnisse/Indikatoren

1.8Sonderregelungen für Anlassprüfungen während der Corona-Pandemie

1.8.1Qualitätsprüfungen nach § 114 a SGB XI

1.9Bewertungssystematik Qualitätsprüfung und Plausibilität

1.9.1Qualitätsbewertung zur Prüfung der in Pflegeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach § 114 SGB XI (Anlage 5 QPR)

1.10Qualitätsindikatoren und Plausibilitätsfragen

1.10.1Qualitätsindikatoren und Plausibilitätsfragen im Rahmen der Qualitätsprüfung

1.10.2Feedbackbericht, Prüfbericht in Verbindung mit der Kommentierung und Stellungnahmen

1.11»Altlasten« und die Vorbereitung auf das Fachgespräch

1.11.1Qualitätsprüfungen nach § 114 SGB XI

1.11.2Einbezug der »Altlasten«

1.12Regionale Prüfkataloge der Heimaufsichten

2Tipps für Ihre Gesprächsführung

2.1Die Sache mit der emotionalen Intelligenz

2.2Ganz schön kniffelig: die Körpersprache

2.2.1Vorsicht vor Interpretationen

2.3Kommunikationsfacetten

2.4Mimik

2.4.1Die Basisemotionen nach Paul Ekman

2.4.2Primäremotionen nach Dirk W. Eilert

2.5Gestik

2.5.1Embleme

2.5.2Adaptoren

2.5.3Illustratoren

2.6Stimme

2.6.1Achtung, Wortwahl!

2.7Aktives Zuhören

2.8Motive und Werte

2.8.1Der Wertekreis von Schwartz

2.8.2Der Motivkompass® nach Eilert

2.9Wer ist mein Gegenüber? – Persönlichkeitstypen

2.9.1Big Five

2.9.2DISG-Modell

2.10Die Gesprächsführung

2.10.1Seien Sie empathisch

2.10.2Ziehen Sie keine vorschnellen Schlüsse

2.10.3Stellen Sie Fragen

2.10.4Erkennen Sie Stressmarker

2.10.5Checken Sie Ihre Blinzelrate

2.10.6Setzen Sie Beruhigungsgesten behutsam ein

2.10.7Setzen Sie Ihre Wirkungskompetenz ein

2.10.8Achten Sie auf Ihre Kleidung und Ihr Auftreten

2.10.9Folgen Sie Ihrem Auftrag

2.11Das pflegerische Fachgespräch – so geht’s

2.11.1Die Vorbereitung

2.11.2Die perfekte Durchführung

2.11.3Einwände erkennen

2.11.4Sie sind kein Untertan!

2.11.5Umgebungsfaktoren

2.11.6Nach dem Gespräch

2.12Konflikt erkannt – Konflikt gebannt

Schlusswort

Literatur

Register

Danke

Ich bedanke mich bei den Menschen, ohne deren Unterstützung dieses Buch nicht möglich gewesen wäre.

Dazu gehören die Mitarbeiter der Schlüterschen Verlagsgesellschaft und Claudia Flöer von Text & Konzept Flöer.

Danke an alle Fortbildungsteilnehmer, die täglich dafür sorgen, dass theoretisches Wissen praktisch angewendet wird.

Ebenso danke ich meinem Mann und meinem Sohn, die mir die benötigten Freiräume schaffen.

Margarete Stöcker

Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen, die sich engagiert und qualifiziert in die Fachgespräche mit den Prüfenden für die Belange der Bewohner*innen einbringen und wünsche mir, dass ihnen dieses Fachbuch dabei ein nützlicher Begleiter ist.

Vorwort

Qualitätsprüfungen und/oder Begehungen durch die regionalen Heimaufsichtsbehörden und den MD, ob als Regel- und/oder Anlassprüfungen, sind seit vielen Jahren Standard in Pflegeeinrichtungen. Die inhaltlichen Anforderungen an die Pflege- und Betreuungstätigkeit steigen von Jahr zu Jahr, Gesetze und andere Vertragsvereinbarungen ändern sich.

Zu jeder Prüfung gehört das Fachgespräch mit einem Mitarbeitenden der Einrichtung, der über die jeweilige versorgte Person differenziert Auskunft geben kann. Die fachlich schlüssige, mündliche Darstellung der Versorgung, der Bedarfskonstellation und anderer Sachverhalte hat einen ebenso hohen Stellenwert wie die schriftliche Dokumentation.

Alle Praktiker wissen, dass sie im Gespräch mit den Prüfenden über den (mindestens) gleichwertigen Wissensstand verfügen müssen. Nur so können sie erkennen, ob der Prüfende fachlich-vertragliche Anforderungen anspricht oder einem spontanen Gedanken folgt.

Wir wollen Ihnen in diesem Buch genau diese Augenhöhe verschaffen! Ob es nun um Prüfungen aus dem Bereich des SGB XI in vollstationären Einrichtungen geht oder um jene, die den Landesheimgesetzen folgen.

Zwei Ziele verfolgen wir dabei:

1. Wir stellen Ihnen die grundlegenden inhaltlichen Anforderungen vor, die an Fachgespräche gestellt werden (Teil 1) und

2. die wichtigen Regeln und Strategien einer gelingenden Gesprächsführung, mit der dazugehörigen Haltung und Empathie (Teil 2).

Wir beschränken uns dabei allerdings auf die Anforderungen des Fachgesprächs, nicht auf alle anderen Regularien einer Prüfung oder Heimbegehung.

Vergessen Sie also das Motto »Sicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit «! Wir sorgen dafür, dass Sie im Gespräch im Zweifel die besseren Argumente haben und damit auch den Anforderungen der QPR vom 17.12.2018 folgen können, die die Bedeutung des Fachgesprächs im Rahmen der SGB XI-Prüfungen besonders betont. Die Umsetzung hängt nicht nur von den Prüfenden ab, sondern auch von Ihrem Auftreten als Pflegekraft.

Als Mitarbeitende einer Pflegeeinrichtung kennen Sie die Bewohner* innen immer besser als die Prüfer*innen, für die das Ganze nur eine Momentaufnahme darstellt. Das sollten Sie im Fachgespräch nie vergessen.

In diesem Sinne: Vorbereitung führt zum Erfolg und ist bereits die halbe Prüfung.

Danke, dass Sie sich für dieses Buch entschieden haben. Viel Erfolg beim Lesen und der Umsetzung.

Ihre

Michael Wipp  Margarete Stöcker

1 Das Fachgespräch

Michael Wipp

1.1Die Spielregeln

In diesem Kapitel erfahren Sie, worauf das Fachgespräch inhaltlich gründet, was Sie zur Gesprächsführung wissen müssen und welche Themenbereiche zu berücksichtigen sind.

Außerdem lernen Sie die Unterschiede zwischen der Meldung der Versorgungsergebnisse und den Qualitätsprüfungen kennen, denn die haben Auswirkungen auf das Fachgespräch.

Das Thema »Fachgespräch« ist nicht grundsätzlich neu. Auch im Rahmen der bis zum 31. Oktober 2019 geltenden QPR hat es, wenn gleich auch nicht explizit unter diesem Begriff, vielfach stattgefunden. Mit der neuen, seit dem 1. November 2019 geltenden QPR1 sollte bei der Vorbereitung auf die Prüfung selbst, auch das Fachgespräch einrichtungsintern zwischen den verantwortlichen Führungskräften thematisiert werden.

Da die die Qualitätsprüfung als Regelprüfung am Vortag angekündigt wird, können entsprechend befähigte Fachkräfte gezielt ausgewählt und eingebunden werden.

Dabei gilt es bereits im Vorfeld zu prüfen, wer dafür in Frage kommt und ihn entsprechend zu befähigen. Dabei wird es zum einen darauf ankommen, dass die Fachkräfte die Grundprinzipien der Gesprächsführung beherrschen und zum anderen qualifiziert unter Kenntnis der Regularien Rede und Antwort stehen können und gezielte Auskünfte gewährleistet sind. Voraussetzungen dafür sind neben der genauen Kenntnis aus der halbjährlichen Meldung der Versorgungsergebnisse (Indikatoren) auch die Anforderungen aus den Qualitätsaspekten (Qualitätsprüfungen) und die Querverbindungen zwischen beidem.

Die Argumentationskette im Fachgespräch beginnt bei der Erfassung der Versorgungsergebnisse, erstreckt sich über die Erkenntnisse aus dem Feedbackbericht und endet ggf. bei dem gleichen Bewohner im Rahmen des Fachgesprächs der späteren Qualitätsprüfung. Nach diesem Muster ist auch dieser erste Teil des Buches aufgebaut.

Unbenommen davon, ob die Daten zur Ermittlung der Indikatoren über das Webportal eingegeben oder über eine entsprechende Software von dem internen IT-System an die DAS übertragen werden, müssen diese Fachkräfte für das spätere Fachgespräch im Rahmen der externen Qualitätsprüfung die gemeldeten Fakten kennen.

Das bedeutet, dass diese Mitarbeiter*innen zumindest in die abschließende Datenfreigabe einbezogen werden müssen. So können frühzeitig fachliche Sachverhalte, die noch geklärt werden müssen oder Fragen zur Plausibilität vor dem Einbezug dieser Bewohner*innen in die Qualitätsprüfung erkannt und thematisiert werden. Allerspätestens sollten die Mitarbeiter*innen, die das Fachgespräch führen werden, dann hinzugezogen werden, wenn der halbjährliche Feedbackbericht vorliegt und ausgewertet wird.

Inhaltlich-fachlich müssen mit den ausgewählten Mitarbeiter*innen einige Arbeitsgrundlagen besprochen werden müssen.

1.1.1Kenntnis der Versorgungsergebnisse/Indikatoren

Die allgemeinen und die spezifischen Ausschlussgründe zum Nichteinbezug von Bewohner*innen in die Meldung der Versorgungsergebnisse (MuG, Anlage 3, 2.4.2), die sich einerseits direkt aus den Vorgaben der MuG2 sowie andererseits aus dem Erhebungsinstrument indirekt ergeben, müssen bekannt sein.

Fakten, die in sich stimmig, jedoch tatsächlich nicht zutreffend sind, weil fehlerhaft eingegeben, können durch die DAS oder die interne Software nicht als »fehlerhaft/nicht-plausibel« erkannt werden. Diese werden dann im ungünstigsten Fall im Rahmen der Indikatorenergebnisse veröffentlicht und ggf. entsprechend fehlerhaft mit in die Qualitätsprüfung mit einbezogen.

Beispiel Nicht benötigte Bettseitenteile

Bettseitenteile bei als »kognitiv beeinträchtigten« gemeldeten Bewohner* innen, bei welchen diese Beeinträchtigung gar nicht vorliegt. Derartige Sachverhalte können die halbjährliche Meldung verfälschen, wenn im BI-Modul 2 entsprechende Flüchtigkeitsfehler bei den Angaben gemacht werden und sich über die ggf. davon abweichende Diagnose oder andere BI-Module nicht eine Frage zur Plausibilität stellt.

1.1.2Abgestufte Bewertung der Indikatorenergebnisse

Bei den meisten IT-Systeme ist es möglich, auch halbjährlich jederzeit entsprechende Auswertungen durchzuführen. Somit können – bezogen auf die Meldung der Versorgungsergebnisse/Indikatoren – potenzielle »Schwachpunkte « frühzeitig erkannt werden. Das bedeutet auch, dass bereits im Vorfeld der Qualitätsprüfung eine Strategie zum Umgang damit bzw. auch zur Argumentation für das anstehende Fachgespräch erarbeitet werden kann.

Info

Nicht jedes Versorgungsergebnis, dass »unter« oder »weit unter dem Durchschnitt« liegt, ist deswegen fachlich fehlerhaft. Gleichwohl muss der Fachgesprächsführende nachvollziehbare und in sich logische Auskünfte zu dem konkreten Sachverhalt geben können.

1.1.3Fachgespräch und Plausibilitätsfragen

Im Fachgespräch werden auch Fragen zu der Plausibilität der im Rahmen der gemeldeten Versorgungsergebnisse angegebenen Daten angesprochen. Die Mitarbeiter*innen der Einrichtung, die das Fachgespräch führen werden, müssen die 12 Plausibilitätsfragen kennen. Werden diese Mitarbeiter* innen bereits in die Meldung der Versorgungsergebnisse einbezogen wurden, können sie bereits dort Sachverhalte, die von der DAS als nicht-plausibel zurückgemeldet werden, aus Einrichtungssicht aber dennoch zutreffend sind, intern festhalten. So können sie, wenn diese Themen dann in der Prüfung angesprochen werden, adäquat darauf reagieren. Die gesamte Thematik der Plausibilitätskontrolle ist unter der Ziffer 12 der QPR beschrieben.

Das Fachgespräch fordert eine anspruchsvolle Kommunikation mit den Prüfern des MD/der PKV. Dazu ist Fachkenntnis erforderlich.

Neben den hier beschriebenen Anforderungen geht es u. a. auch um die Kenntnis der Expertenstandards und einen aktuellen fachlichen Stand des Wissens. Mit diesem fachlichen Hintergrundwissen (und der genauen Kenntnis der individuellen Bewohner*innen und ihrer Pflege- und Betreuungssituation) zeigt sich im Gespräch, wer fachlich die schlüssigeren Argumentationsketten und Kenntnisse vorzuweisen hat. Dabei ist in der Regel der Fachgesprächsführende im Vorteil, weil er die Bewohner*innen detailliert kennt; für den Prüfenden ist es nur eine Momentaufnahme.

1.2Inhaltliche Kenntnis der Qualitätsaspekte in Verbindung mit den Leitfragen

Die Mitarbeiter*innen, die das Fachgespräch führen, müssen die Qualitätsaspekte der QPR mit den jeweiligen Leitfragen aus den Anlagen 1 und 2 und dem entsprechenden Erläuterungstext aus der Anlage 4 kennen. Von den 19 Qualitätsaspekten sind 16 personenbezogen und die übrigen drei auf die Strukturqualität bezogen. Der Qualitätsbereich 6 wird hier nicht thematisiert, weil er üblicherweise mit der PDL bearbeitet wird. Ich beschränke mich hier auf die »übrigen« Qualitätsbereiche 1–4 (5), die mit den Mitarbeiter* innen in Fachgesprächen thematisiert werden.

1.2.1Qualitätsaspekte, Leitfragen und Erläuterungen

In diesem Kapitel werden die einzelnen Qualitätsaspekte im Zusammenhang mit den jeweiligen Leitfragen (QPR, Anlage 1) und den Hinweisen zu den Erläuterungen aus der Anlage 4 der QPR betrachtet. Diese Gesamtbetrachtung ist erforderlich, um Zusammenhänge zu erkennen und gezielt im Rahmen des Fachgespräches argumentieren zu können. Deswegen werden zu jedem Qualitätsaspekt die Hinweise zu den B–D-Bewertungen aufgenommen, weil diese zumindest ansatzweise erkennen lassen, in welche Richtung die Prüfenden möglicherweise ihre Argumentationen ausrichten.

»11 Informationsgrundlagen für die Qualitätsbewertung

(1) Zur Durchführung der Prüfung kann das Prüfteam unter Berücksichtigung des Datenschutzes auf folgende Informationsgrundlagen zurückgreifen:

•das Gespräch mit der versorgten Person und deren Inaugenscheinnahme

•das Fachgespräch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtung

•Beobachtungen während der Prüfung, die ggf. auch Zufallsbefunde umfassen

•die Pflegedokumentation und weitere Unterlagen (Gesamtheit der personenbezogenen Akte)

•gesonderte Dokumentationen, die die Einrichtung zum Zweck des internen Qualitätsmanagements erstellt hat

•einrichtungsinterne Konzepte oder Verfahrensanweisungen, die die Einrichtung verwendet, um den Erfordernissen einer fachgerechten Pflege Rechnung zu tragen

•die personenbezogenen Informationen der letzten Ergebniserfassung mittels des Erhebungsbogens für die Ergebniserfassung. Wenn diese Informationen ausnahmsweise nicht von der DAS zur Verfügung gestellt werden konnten, stellt die Einrichtung diese zur Verfügung.«3

Bevor wir uns die einzelnen Bestandteile der Qualitätsprüfung anschauen, gilt es, auf grundsätzliche Informationen innerhalb der QPR hinzuweisen, welche für das Fachgespräch von Bedeutung sind und die die Fachgesprächsführenden kennen sollten, um ggfs. die Prüfenden diskret, aber unmissverständlich darauf hinzuweisen:

»(5): Dem Fachgespräch mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Einrichtung, der über die jeweilige versorgte Person differenziert Auskunft geben kann, kommt ein hoher Stellenwert zu. Soweit nicht anders vermerkt, hat die fachlich schlüssige, mündliche Darstellung der Versorgung, der Bedarfskonstellation und anderer Sachverhalte einen ebenso hohen Stellenwert wie die schriftliche Dokumentation. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass mündliche Schilderungen fachlich nachvollziehbar sind und ein in sich stimmiges Bild ergeben. Aussagen, die in sich nicht stimmig sind oder in Widerspruch zu anderen Informationen stehen, sind ebenso wenig nutzbar wie unzutreffende Angaben in der Pflegedokumentation. Ähnliches gilt für unklare oder abstrakte mündliche Mitteilungen.«4

»(2) Die Prüferinnen und Prüfer entscheiden nach eigenem Ermessen, welche Informationsquellen in welcher Reihenfolge genutzt werden. Eine einseitig auf die Dokumentation ausgerichtete Prüfung ist zu vermeiden.«5

»(3) Auskünfte der versorgten Person und fachlich plausible, nachvollziehbare Angaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Verhältnis zur schriftlichen Dokumentation nicht als nachgeordnet zu betrachten. Die Prüferin oder der

Prüfer entscheidet in Abhängigkeit von den näheren Umständen im Einzelfall, inwieweit Feststellungen, die keine Hinweise auf Qualitätsdefizite umfassen, durch die Nutzung weiterer Informationsquellen zu verifizieren sind.

»(4) Vermutet die Prüferin oder der Prüfer hingegen ein Qualitätsdefizit, so genügt nicht allein das Fehlen von Einträgen in der Pflegedokumentation, um den Nachweis zu führen. Zur Verifizierung muss im Regelfall mindestens eine weitere Informationsquelle entsprechende Hinweise geben. Stehen über die Pflegedokumentation hinaus keine weiteren Informationsquellen zur Verfügung, ist die Bewertung an Hand dieser vorzunehmen.

Hiervon gibt es Ausnahmen; diese sind als explizite Hinweise auf Dokumentationsanforderungen bei einigen Qualitätsaspekten in den Prüfbögen oder den Ausfüllhinweisen aufgeführt. So müssen die individuelle Tagesstrukturierung und die individuelle Maßnahmenplanung in jedem Fall schriftlich dokumentiert sein. Fehlen sie ganz oder teilweise, so ist davon auszugehen, dass für die versorgte Person das Risiko besteht, eine nicht ihrem Bedarf und ihren Bedürfnissen entsprechende Versorgung zu erhalten, weshalb das Fehlen einer individuellen Tagesstrukturierung oder eine lückenhafte Maßnahmenplanung als Defizit (und nicht als Auffälligkeit) zu werten ist.«6

13 Zusammenarbeit mit den nach heimrechtlichen Vorschriften zuständigen Aufsichtsbehörden

[…] »(4): Die Prüfinstitution informiert die nach heimrechtlichen Vorschriften zuständige Aufsichtsbehörde und die Landesverbände der Pflegekassen unverzüglich über Erkenntnisse aus den Prüfungen, soweit diese zur Vorbereitung und Durchführung von aufsichtsrechtlichen Maßnahmen nach den heimrechtlichen Vorschriften erforderlich sind. Dies ist insbesondere gegeben

•bei einer akuten Gefährdung durch Pflegedefizite (z. B. Exsikkose, Mangelernährung, Dekubitalulcera),

•bei nicht gerechtfertigten freiheitseinschränkenden Maßnahmen,

•wenn die permanente Anwesenheit einer Pflegefachkraft nicht gewährleistet ist.«7

Abb. 1: Die Qualitätsbereiche 1–4 und die dazugehörenden Qualitätsaspekte

Von der Gesamtzahl der 24 Qualitätsaspekte, von denen 16 personenbezogen (Qualitätsbereiche 1–4), 5 weitere indirekt personenenbezogen (Qualitätsbereich 5) und drei strukturqualitätsbezogen sind (Qualitätsbereiuch 6), fließen 16 in die Veröffentlichung mit ein.

Begrifflichkeiten

Die QPR spricht im Gegensatz zu den MuG nicht von Bewohnerinnen und Bewohnern, sondern von der »versorgten Person«. Der bisher in der QPR verwendete Begriff des Pflegebedürftigen soll wegen seiner möglichen stigmatisierenden Interpretation nicht mehr verwendet werden. Die einzelnen Qualitätsbereiche gliedern sich wie in der folgenden Darstellung beschrieben. Dabei sind für das Fachgespräch vor allem die Bereich 1–4 von Bedeutung, weil es sich bei diesen um die bewohnerbezogenen Fragestellungen dreht. Um eine qualifizierte und in sich stimmige Argumentation im Rahmen des Fachgesprächs führen zu können, geht es darum, die Zusammenhänge vorab darzustellen. Jeder der 16 Qualitätsaspekte ist wie am Beispiel des Qualitätsaspektes 1.2 »Unterstützung bei der Ernährung und Flüssigkeitsversorgung « aufgebaut.

Einer grundsätzlichen Qualitätsaussage zu der Thematik schließt sich eine »Allgemeine Beschreibung« an, die die Thematik näher erläutert. Darauf folgen die Leitfragen (Qualitätsbereiche 1–5; Qualitätsbereich 6: Prüffragen), die in der Anlage 1 der QPR aufgeführt sind. Ebenso finden sich in den Qualitätsbereichen 1–4 die Plausibilitätsfragen, welche im Rahmen der Qualitätsprüfung Bezug auf die gemeldeten Versorgungsergebnisse (= Indikatoren) bei sechs der neun in die Prüfung einbezogenen Bewohner*innen nehmen. Deswegen sind diese 12 Fragen im Fachgespräch von erheblicher Bedeutung. Die Erläuterungen zu den Leitfragen finden sich in Anlage 4 der QPR. Zur besseren Nachvollziehbarkeit haben wir diese hier den jeweiligen Leitfragen unmittelbar zugeordnet – einschließlich der 12 Plausibilitätsfragen –, um die Zusammenhänge besser verständlich zu machen.

Abb. 2: Verbindung von Leitfragen, Erläuterungen zu den Prüfbögen und den Bewertungen (= C+D-Bewertungen.

Die Meldung der Versorgungsergebnisse ist eng verzahnt mit den Qualitätsaspekten aus der Qualitätsprüfung. Welche Indikatoren mit welchen Qualitätsaspekten korrespondieren, ist der folgenden Abbildung zu entnehmen. Im weiteren Verlauf des Kapitels zum Praxistransfer wird jeweils explizit darauf hingewiesen. Die QPR zeigt diese enge Verbindung auch anhand der 12 Plausibilitätsfragen innerhalb der Qualitätsbereiche 1–4.

Abb. 3: Bezug zwischen gemeldeten Versorgungsergebnissen und Qualitätsaspekten.

In Bezug auf die Qualitätsaspekte ist noch Folgendes zu beachten: Jeder Qualitätsaspekt der Bereiche 1–4 verfügt wegen der Komplexität der Thematik über eine unterschiedliche Anzahl an Leitfragen. Dabei geht es darum, dass das Gesamtergebnis des Qualitätsaspektes insgesamt erfolgreich in Bezug auf die A–D-Bewertung abgeschlossen wird. Die Prüfenden müssen sich ein Gesamtbild machen und daraus folgernd insgesamt über alle Einzelfragen hinweg die Entscheidung zu der jeweiligen qualitätsaspektbezogenen Bewertung treffen, weniger auf Grundlage eines »Abhakens« jeder einzelnen Frage pro Qualitätsaspekt. Das ist auch ein Unterschied zu der bis zum 31. 10. 2019 geltenden QPR.

Info

In der Anlage 4 der QPR, den Erläuterungen zu den Prüfbögen A und B, sind jeweils »Hinweise zu den Leitfragen« aufgeführt. Wenngleich sich diese verstärkt an die Prüfer*innen richten, so sind diese Informationen auch hilfreich für jene Fachkräfte, welche in das Fachgespräch einbezogen werden. Deswegen sollten sie diese Informationen kennen.

Grundsätzlich gilt für alle Qualitätsaspekte der Bereiche 1–4, dass – bezogen auf die jeweils darin beschriebenen Sachverhalte – im Fachgespräch stets zu klären ist:

• Wurde der in dem jeweiligen Qualitätsaspekt beschriebene Sachverhalt, sofern er auf den Bewohner zutrifft, erkannt?

• Waren die eingeleiteten Maßnahmen im Rahmen der Einflussmöglichkeiten der Einrichtung geeignet, darauf adäquat zu reagieren? Reagieren kann in diesem Sinne auch bedeuten, dass erforderliche Maßnahmen zwar nachweislich geprüft wurden, aber letztlich nicht angewandt wurden, weil man in Abwägung der konkreten bewohnerbezogenen Situation, in Abstimmung mit dem Bewohner selbst, den An- und/oder Zugehörigen, Ärzten, Betreuern etc. unter Abwägung der unterschiedlichen Gesichtspunkte zu dem Schluss gekommen ist es eher zum Vorteil ist, bestimmte Maßnahmen nicht zu unternehmen.

Info

Die nachfolgenden Markierungen innerhalb einzelner Qualitätsaspekte dienen der Orientierung in Bezug auf die spezielle Anforderungen im Fachgespräch:

• Grün hervorgehobene Worte weisen auf explizite Pflegedokumentations-/ Maßnahmenplanungsanforderungen hin.

•Kursiv geschriebene Worte weisen auf quantitative Anforderungen hin

•Fett hervorgehobene Worte sind Hinweise auf Expertenstandards

Bereich 1: Unterstützung bei der Mobilität und Selbstversorgung

1.1 Unterstützung im Bereich der Mobilität

Qualitätsaussage

Zu prüfen ist die Unterstützung der versorgten Person mit dem Ziel, verlorene Selbständigkeit bei der Fortbewegung und Einschränkungen der Bewegungsfähigkeit auszugleichen, mit Mobilitätseinbußen assoziierte Gefährdungen zu vermeiden sowie Mobilität zu erhalten und zu fördern.

Allgemeine Beschreibung

Zu prüfen ist die Unterstützung der versorgten Person mit dem Ziel, verlorene Selbständigkeit bei der Fortbewegung und Einschränkungen der Bewegungsfähigkeit auszugleichen, mit Mobilitätseinbußen assoziierte Gefährdungen zu vermeiden sowie Mobilität zu erhalten und zu fördern.

Leitfragen

1. Entspricht die Unterstützung bei der Mobilität dem individuellen Bedarf der versorgten Person?

Zu beurteilen ist,

– ob die individuelle Maßnahmenplanung die aktuellen Fähigkeiten und Beeinträchtigungen der Mobilität der versorgten Person berücksichtigt.

– ob die versorgte Person über die von ihr ggf. benötigten Hilfsmittel verfügt und Unterstützung bei der Nutzung dieser Hilfsmittel erhält, sofern sie nicht selbständig mit ihnen umgehen kann. Zu beurteilen ist hierbei vorrangig die Anpassung der Hilfsmittel und die Zugänglichkeit der Hilfsmittel für die versorgte Person.

2. Erhält die versorgte Person, wenn sie es wünscht, Unterstützung für Aufenthalte im Freien?

Bei Personen, die keine Auskunft geben können, sollte beurteilt werden, ob die Einrichtung die betreffenden Bedürfnisse der Person einschätzt und bei der Maßnahmenplanung berücksichtigt. Sind die Äußerungen der Person nicht interpretierbar, sollte davon ausgegangen werden, dass ein Aufenthalt im Freien nicht täglich, aber mehrfach wöchentlich ermöglicht werden sollte, wenn das Wetter und die gesundheitliche Situation der Person dies zulassen.

3. Wurden die vorliegenden Mobilitätsbeeinträchtigungen bei der Einschätzung gesundheitlicher Risiken berücksichtigt?

Es ist zu beurteilen, ob die mit den Mobilitätseinschränkungen einhergehenden Risiken (Dekubitus, Stürze, Funktionsbeeinträchtigung der Gelenke und ggf. weitere Risiken) ggf. unter Zuhilfenahme einer Risikoskala pflegefachlich eingeschätzt worden ist.

4. Entspricht die Unterstützung im Bereich der Mobilität den Erfordernissen, die aus der individuellen Risikosituation erwachsen?

Zu beurteilen ist hier die Frage, ob die individuellen Maßnahmen zur Dekubitus- und Sturzprophylaxe sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Funktionsbeeinträchtigungen der Gelenke erfasst und durchgeführt werden. Bei versorgten Personen mit anderen Gefährdungen, beispielsweise mit respiratorischen Problemen, sind auch darauf bezogene Maßnahmen (hier z. B. zur Unterstützung der Atmung) zu berücksichtigen.

5. Werden zielgerichtete Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Mobilität durchgeführt, die auf die noch vorhandenen Fähigkeiten und Bedürfnisse der versorgten Person abgestimmt sind?

Die Frage ist mit »ja« zu beantworten, wenn Maßnahmen geplant und mindestens zweimal wöchentlich durchgeführt werden. Die Frage ist nur bei Personen relevant, die noch über Ressourcen im Bereich der Mobilität verfügen und motiviert sind, Aktivitäten mit dem Ziel der Erhaltung von Mobilität durchzuführen.

Hinweise zur Bewertung

B) Auffälligkeiten, die keine Risiken oder negativen Folgen für die versorgte Person erwarten lassen

Diese Bewertung trifft beispielsweise zu, wenn in der Pflegedokumentation Mobilitätsbeeinträchtigungen unvollständig dargestellt werden, bei der Versorgung jedoch alle Beeinträchtigungen und die aus ihnen resultierenden Risiken berücksichtigt werden.

C) Defizit mit Risiko negativer Folgen für die versorgte Person

Diese Bewertung trifft zu, wenn beispielsweise

• Mobilitätsbeeinträchtigungen bei der Frage nach erhöhtem Sturz- oder Dekubitusrisiko unberücksichtigt blieben.

• vorhandene Möglichkeiten zur Verbesserung der Mobilität nicht erkannt oder nicht genutzt werden.

D) Defizit mit eingetretenen negativen Folgen für die versorgte Person Diese Bewertung trifft zu, wenn beispielsweise

• keine ausreichende Unterstützung der versorgten Person bei der Fortbewegung erfolgt.

• keine ausreichende Unterstützung der versorgten Person bei der Nutzung von Hilfsmitteln zur Fortbewegung erfolgt.

• die versorgte Person sich aufgrund fehlender Unterstützung nicht im Freien aufhalten kann, obwohl sie es möchte.

1.2 Unterstützung bei der Ernährung und Flüssigkeitsversorgung

Qualitätsaussage

Die versorgte Person wird bedarfs- und bedürfnisgerecht ernährt. Eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme ist sichergestellt.

Allgemeine Beschreibung

Zu prüfen ist die fachgerechte Unterstützung der versorgten Person bei der Ernährung und Flüssigkeitsversorgung. Dies schließt die Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten und anderen Berufsgruppen, sofern diese sich an der Unterstützung der Ernährung und Flüssigkeitsversorgung der versorgten Person beteiligen, ein.