Der Vermittlungsvertrag in der Vermarktung von Sport - Joel Fink - kostenlos E-Book

Der Vermittlungsvertrag in der Vermarktung von Sport E-Book

Joel Fink

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Beschreibung

Die vorliegende Dissertation thematisiert die Vermarktung von Sport aus rechtlicher Perspektive. Der Fokus liegt dabei auf der vertraglich gestalteten Beziehung zwischen Inhabern von Sportrechten und Vermarktungsagenturen, die für erstere als Vermittlerinnen tätig sind. Der Verfasser analysiert den Gegenstand der Vermarktung, nämlich die sogenannten Sportrechte und deren rechtliche Einordnung. Auch schliesst die Analyse die hierbei beteiligten Parteien, vor allem die originären Inhaber ebenjener Sportrechte ein. Aufbauend auf diese grundlegenden Erwägungen befasst sich die Dissertation mit den verschiedenen Modellen der Sportvermarktung, und zwar mit dem Vermittlungsmodell, dem Kommissionsmodell und dem Buy-out Modell, wobei ein besonderer Fokus auf dem Vermittlungsmodell liegt. Für dieses wird das vertragliche Verhältnis zwischen Rechteinhabern und Vermarktungsagenturen im Kontext von Mäkler- und Agenturverträgen qualifiziert und in seinem Inhalt analysiert. Beleuchtet werden, ausgehend von den Interessen der beteiligten Parteien, u.a. die vertragliche Erfassung von Themen wie der Tätigkeit der Vermarktungsagentur und deren Kontrolle durch den Rechteinhaber, der Rahmenbedingungen der Vermarktung und von Änderungen derselben, der Vergütung der Vermarktungsagentur, der Dauer und Beendigung der Zusammenarbeit von Rechteinhaber und Vermarktungsagentur sowie von Instrumenten zur Ertragssicherung für den Rechteinhaber. Zentral ist in diesem Kontext jeweils die Frage, inwiefern dem parteiautonomen Interessenausgleich im Rahmen der Vertragsgestaltung durch den zwingend anwendbaren gesetzlichen Rahmen Grenzen gesetzt sind.

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Der Vermittlungsvertrag in der Vermarktung von Sport

Eine Analyse der Rechtsbeziehung zwischen Inhabern von Sportrechten und Vermarktungsagenturen Mit einem allgemeinen Teil zur Sportvermarktung aus rechtlicher Sicht

Inauguraldissertation zur Erlangung der Würde eines Doctor iuris der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern

vorgelegt von

Joel Fink

Die Fakultät hat diese Arbeit am 17. August 2023 auf Antrag der beiden Gutachter, Prof. Dr. Frédéric Krauskopf und Prof. em. Dr. Dr. h.c. Thomas Koller, als Dissertation angenommen.

Joel Fink

Der Vermittlungsvertrag in der Vermarktung von Sport

Eine Analyse der Rechtsbeziehung zwischen Inhabern von Sportrechten und Vermarktungsagenturen Mit einem allgemeinen Teil zur Sportvermarktung aus rechtlicher Sicht

EIZ Publishing Zürich

Der Vermittlungsvertrag in der Vermarktung von Sport Copyright © by Joel Fink is licensed under a Creative Commons Namensnennung-Nicht kommerziell-Keine Bearbeitung 4.0 International, except where otherwise noted.

© 2024 – CC BY-NC-ND (Werk), CC BY-SA (Text)

Autor: Joel FinkVerlag: EIZ Publishing (eizpublishing.ch)Produktion, Satz & Vertrieb: buch & netz (buchundnetz.com)ISBN:978-3-03805-648-5 (Print – Softcover)978-3-03805-649-2 (Print – Hardcover)978-3-03805-650-8 (PDF)978-3-03805-651-5 (ePub)DOI:https://doi.org/10.36862/eiz-649Version: 1.00 – 20240122

Die Dissertation wurde publiziert mit Unterstützung des Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung.

Die vorliegende Dissertation wurde von Joel Fink eingereicht und von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern abgenommen.Sie wurde betreut von Prof. Dr. Frédéric Krauskopf und Prof. em. Dr. Dr. h.c. Thomas Koller.

Das Werk ist als gedrucktes Buch und als Open-Access-Publikation in verschiedenen digitalen Formaten verfügbar: https://eizpublishing.ch/publikationen/der-vermittlungsvertrag-in-der-vermarktung-von-sport/.

Die Publikation ist auch auf der Webseite der Zentralbibliothek Zürich abrufbar:https://www.zb.uzh.ch/de/

1

Vorwort

Die vorliegende Arbeit wurde als Dissertation an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern verfasst. Ihre Entstehung wäre ohne die Beiträge einer Vielzahl von Personen nicht möglich gewesen. Dank gebührt insbesondere:

Frédéric Krauskopf, der mein Dissertationsprojekt von Anfang an wohlwollend und ohne Berührungsängste begleitet hat.

Thomas Koller, der sich bereit erklärt hat, die Zweitbegutachtung zu übernehmen.

Tobias Baumgartner und dem gesamten Team von EIZ Publishing für die reibungslose Zusammenarbeit und die umfassende Unterstützung auf dem Weg zur Publikation dieser Arbeit.

Meiner Familie, die mich auf meinem gesamten Weg vorbehaltslos unterstützt hat und ohne die das Verfassen dieser Arbeit nicht möglich gewesen wäre.

Sodann sei all jenen weiteren Personen gedankt, die sich die Zeit genommen und die Mühe gemacht haben, zur Entstehung dieser Arbeit beizutragen – namentlich all jenen, die diese Arbeit kritisch durchgesehen und wertvolle Anregungen geliefert haben.

Zürich, im November 2023 Joel Fink

2

Inhaltsübersicht

Vorwort

Inhaltsübersicht

Inhaltsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Materialienverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

§ 1 Einleitung

AusgangslageZielsetzung und VorgehenAufbauAnmerkung zur Berücksichtigung von (ausländischer) Literatur und Rechtsprechung

§ 2 Die Sportvermarktung

Begriff und Ziel der Vermarktung im AllgemeinenAkteure des SportesSportrechte im AllgemeinenRechteinhaberschaftDie einzelnen SportrechteVorbemerkungen zu Art und Weise der Vermarktung von SportrechtenEigenvermarktungFremdvermarktungZentrale oder dezentrale Vermarktung

§ 3 Beizug der Vermarktungsagentur: Vermittlungsvertrag als Grundlage

VorbemerkungenRechtsnatur des Vermittlungsvertrages

§ 4 Ausgewählte Inhalte des Vermittlungsvertrages

AusgangslageVorbemerkung: Zur Form des VermittlungsvertragesTätigkeit der VermarktungsagenturKontrolle des Rechteinhabers über die ausgelagerte VermarktungRolle des Rechteinhabers in der ausgelagerten VermarktungRahmenbedingungen der VermarktungVergütung der VermarktungsagenturGleichzeitige Vermarktung für mehrere RechteinhaberDauer und Beendigung des Beizuges der VermarktungsagenturErtragssicherheit für den Rechteinhaber

§ 5 Fazit

SportvermarktungVermittlungsvertrag als Grundlage des Beizuges der VermarktungsagenturAusgewählte Inhalte des Vermittlungsvertrages

Curriculum Vitae

3

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Inhaltsübersicht

Inhaltsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Materialienverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

§ 1 Einleitung

AusgangslageZielsetzung und VorgehenAufbauAnmerkung zur Berücksichtigung von (ausländischer) Literatur und Rechtsprechung

§ 2 Die Sportvermarktung

Begriff und Ziel der Vermarktung im AllgemeinenAkteure des SportesAusgangslageSportorganisationen insbesondereErfasste AkteureAnmerkung zur Bezeichnung als SportvereinSportveranstalter insbesondereZusammenfassungSportrechte im AllgemeinenBegriffRechtsgrundlageAusgangslageAbsolute RechteRelative RechteIm AllgemeinenVermarktungsmöglichkeiten aufgrund relativer RechteGrundsatzAusnahme eins: Vertragliche Einräumung von AusschliesslichkeitAusnahme zwei: Verwendung einer vertraglichen Beziehung an sichAusgangslageAmbush Marketing und seine lauterkeitsrechtliche ErfassungWerthaltigkeit relativer Berechtigungen aufgrund des LauterkeitsrechtsZusammenfassungRechteinhaberschaftDie einzelnen SportrechteVorbemerkung: Zur Kategorisierung der SportrechteMedienrechteGrundsatzRechtsgrundlage der MedienrechteZugangsrechteMarketingrechteGrundsatzSponsoringGrundsatzNaming Right insbesondereWerbungGrundsatzAbgrenzung zum SponsoringMerchandising und LicensingRechtsgrundlage der MarketingrechteTransferrechteZusammenfassungVorbemerkungen zu Art und Weise der Vermarktung von SportrechtenGrundsatz und TerminologieSonderfall TransferrechteEigenvermarktungFremdvermarktungOutsourcingGrundsatzGründe des RechteinhabersGründe der VermarktungsagenturZusammenfassungModelle der FremdvermarktungVorbemerkungen zu den Konstellationen der FremdvermarktungVermittlungsmodellDie VermittlungEingehen der Verwertungsverträge durch den RechteinhaberGrundsatzAbschlussfreiheit des RechteinhabersAusnahme: Abschluss der Verwertungsverträge durch die VermarktungsagenturAusgangslageDirekte Stellvertretung im AllgemeinenBegriffVoraussetzung und Wirkungen der direkten StellvertretungDie Vermarktungsagentur als direkte Stellvertreterin des RechteinhabersUmfasst das Vermittlungsmodell die Bevollmächtigung zum Vertragsabschluss?Eigengeschäfte der VermarktungsagenturVermarktung durch die Vermarktungsagentur in eigenem NamenHandeln auf eigene oder fremde RechnungKommissionsmodellHandeln der Vermarktungsagentur für Rechnung des RechteinhabersIndirekte Stellvertretung im AllgemeinenBegriffHandeln für fremde RechnungGrundverhältnisDie Vermarktungsagentur als indirekte Stellvertreterin des RechteinhabersWarum Kommissionsmodell?Zur TerminologieAbgrenzung zur Vermittlung mit Abschlussvollmacht insbesondereBuy-Out-ModellEinfluss der Ausgestaltung der Berechtigung der Vermarktungsagentur zur Vermarktung der Sportrechte in eigenem Namen auf das Modell der FremdvermarktungAusgangslageDas fiduziarische Rechtsgeschäft im AllgemeinenVermarktung vor dem Hintergrund der Art der Berechtigung an den SportrechtenZusammenfassungMögliche Vergütungsregelungen im Rahmen der FremdvermarktungAusgangslageVergütung im Vermittlungs- und KommissionsmodellGrundsatzRechtliche Einordnung der Erfolgsabhängigkeit der VergütungVorbemerkungZur Bedingung im RechtssinneZur Bedingtheit des erfolgsabhängigen Vergütungsanspruches der VermarktungsagenturErfolgsunabhängigkeit der Vergütung der VermarktungsagenturVergütung im Buy-Out-ModellZusammenfassungUmfang der FremdvermarktungZentrale oder dezentrale VermarktungBegriff der zentralen und dezentralen Vermarktung

§ 3 Beizug der Vermarktungsagentur: Vermittlungsvertrag als Grundlage

VorbemerkungenBeschränkung des UntersuchungsgegenstandesVertrag zwischen Rechteinhaber und Vermarktungsagentur als GrundlageRechtsnatur des VermittlungsvertragesAusgangslageVertragsqualifikation im AllgemeinenGrundsatzErmittlung des Vertragsinhaltes als Grundlage der Qualifikation: AuslegungErmittlung der Rechtsnatur des VermittlungsvertragesHinweis zur EinzelfallbezogenheitFeststellung des Inhaltes des VermittlungsvertragesQualifikation des VermittlungsvertragesAusgangslageMäklervertragBegriff des MäklervertragesTypenmerkmale des MäklervertragesVermittlungEntgeltlichkeitErfolgsbedingtheitAgenturvertragBegriff des AgenturvertragesTypenmerkmale des AgenturvertragesVermittlungGrundsatzEingeschränkter Begriffsgehalt nach ZürcherErmittlung des Gehaltes des Begriffes der Vermittlung als Typenmerkmal des AgenturvertragesDauerhaftigkeitSelbständigkeit des AgentenIrrelevanz der Vergütung für die Qualifikation als AgenturvertragTypenmerkmale von Mäkler- und Agenturvertrag im VermittlungsvertragAusgangslageVorliegen der Typenmerkmale des MäklervertragesVorliegen der Typenmerkmale des AgenturvertragesAusgangslageVermittlungDauerhaftigkeitSelbständigkeitQualifikation des Vermittlungsvertrages als Mäkler- oder AgenturvertragAusgangslageAbgrenzung von Mäkler- und Agenturvertrag: Kriterium der DauerhaftigkeitVermittlungsvertrag als einfaches- oder DauerschuldverhältnisGrundsatzAnmerkung zur Bestimmung der Anzahl zu vermittelnder VerwertungsverträgeErgebnis der Qualifikation des VermittlungsvertragesParteirollen je nach Ergebnis der QualifikationVerwertungsverträge als ZielgeschäfteFolgen der Qualifikation für weitere Möglichkeiten rechtlicher EinordnungAusgangslageDer Vermittlungsvertrag: kein InnominatvertragDer Vermittlungsvertrag: kein einfacher AuftragDer Vermittlungsvertrag: kein Gesellschaftsvertrag?AusgangslageAbgrenzung der einfachen Gesellschaft von Mäkler- sowie AgenturvertragKeine einfache Gesellschaft zwischen Rechteinhaber und VermarktungsagenturZusammenfassung

§ 4 Ausgewählte Inhalte des Vermittlungsvertrages

AusgangslageVorbemerkung: Zur Form des VermittlungsvertragesTätigkeit der VermarktungsagenturVermittlung von VerwertungsverträgenTätigkeitspflicht insbesondereZusammenfassungKontrolle des Rechteinhabers über die ausgelagerte VermarktungAusgangslageInformation des Rechteinhabers durch die VermarktungsagenturInteressenlageInformationspflicht des Mäklers und des Agenten im AllgemeinenInformationspflicht des MäklersInformationspflicht des AgentenInformationspflicht der VermarktungsagenturZusammenfassungEinfluss des Rechteinhabers auf die ausgelagerte VermarktungInteressenlageAusführungsabreden in Mäkler- und Agenturvertrag im AllgemeinenAusführungsabreden im VermittlungsvertragGrundsatzVorgaben zu den potentiellen VerwertungspartnernVorgaben zum Inhalt der zu vermittelnden VerwertungsverträgeVorgaben zur Tätigkeit der VermarktungsagenturAusführungsabreden und einseitige WeisungenAbgrenzungAusführungsabreden und Weisungsrecht in Mäkler- und Agenturvertrag im AllgemeinenGrenzen des WeisungsrechtsVorrang von AusführungsabredenAusführungsabreden und Weisungsrecht im VermittlungsvertragGrundsatzInteresse von Rechteinhaber und Vermarktungsagentur an AusführungsabredenErwartungssicherheit durch Konkretisierung des AuftragsumfangesZusammenfassungAnmerkung: Abschlussfreiheit als faktische KontrollmöglichkeitRolle des Rechteinhabers in der ausgelagerten VermarktungInteressenlagePflichten des Auftraggebers zur Mitwirkung im AllgemeinenIm MäklervertragsrechtIm AgenturvertragsrechtMitwirkungspflichten des RechteinhabersGrundsatzVermittlungsvertragliche RegelungBereitstellung von Unterlagen, Infrastruktur und ZugangTeilnahme an VermarktungsaktivitätenVerwendung von Rechten des RechteinhabersInformationspflichtZusammenfassungRahmenbedingungen der VermarktungInteressenlageVermarktungsrelevante UmständeInvolvierung des Rechteinhabers in den SportbetriebSpielklasseModalitäten sportlicher WettbewerbeMediale Abdeckung des SportbetriebesVorschriften zur Vermarktung von Akteuren des SportesÄnderung von Rahmenbedingungen der VermarktungNachträgliche Veränderung der Verhältnisse im AllgemeinenNachträgliche Änderung der Rahmenbedingungen der VermarktungVertragliche AnpassungsregelnIm AllgemeinenAnpassungsregeln im VermittlungsvertragGrundsatzAnpassungstatbestand insbesondereAnpassungsfolge insbesondereVorliegen vermittlungsvertraglicher AnpassungsregelnGesetzliche AnpassungsregelnGerichtliche VertragsanpassungIm AllgemeinenGrundsatzVoraussetzungen der gerichtlichen VertragsanpassungDurchführung der gerichtlichen VertragsanpassungGerichtliche Anpassung des VermittlungsvertragesVoraussetzungen der gerichtlichen Anpassung des VermittlungsvertragesAnpassung des Vermittlungsvertrages durch das GerichtVergleich mit den vertraglichen AnpassungsregelnAusbleiben einer Änderung der Rahmenbedingungen der VermarktungProblemstellungBehandlung des Ausbleibens einer Änderung der VerhältnisseIm AllgemeinenKeine Änderung der Rahmenbedingungen der VermarktungVermittlungsvertragliche AnpassungsregelnGerichtliche Anpassung des VermittlungsvertragesAlternative Berufung auf den GrundlagenirrtumAusgangslageDer Grundlagenirrtum im AllgemeinenGrundsatzZum Irrtum über einen zukünftigen Sachverhalt insbesondereAusgangslageVerhältnis der Anwendbarkeit von Grundlagenirrtum und VertragsanpassungGrundsatzUnterschiedliche ratio von Grundlagenirrtum und Vertragsanpassung durch das GerichtObjektive oder subjektive Bezugnahme auf die künftige EntwicklungGenehmigung als Voraussetzung gerichtlicher Anpassung eines mangelbehafteten VertragesBei tatsächlich vorhergesehenem (Nicht)Eintritt einer VerhältnisänderungGrundlagenirrtum bezüglich der Rahmenbedingungen der VermarktungVorliegen eines GrundlagenirrtumsRechtsfolgen des GrundlagenirrtumsVerhältnis von Grundlagenirrtum und Anpassung des VermittlungsvertragesGrundsatzVorhersehbarkeit der Entwicklung vermarktungsrelevanter Umstände nach Abschluss des VermittlungsvertragesGenehmigung des Vermittlungsvertrages bei Grundlagenirrtum und gerichtlicher VertragsanpassungHinweis: Anfängliches (Nicht)Vorliegen von Rahmenbedingungen der VermarktungZusammenfassungVergütung der VermarktungsagenturInteressenlageEntstehung des Vergütungsanspruches gemäss einschlägigem VertragstypenrechtIm AllgemeinenMäklervertragsrechtAgenturvertragsrechtVorbemerkungGrundsatzEntstehung des Vergütungsanspruches der VermarktungsagenturZusammenfassungParteiautonome Regelung der Entstehung des VergütungsanspruchesProblemstellungGrundsatz der Dispositivität der gesetzlichen OrdnungIm AllgemeinenMäklervertragsrechtAgenturvertragsrechtVermittlungsvertragliche Regelung der Entstehung des Vergütungsanspruches der VermarktungsagenturDispositivität bezüglich des Zustandekommens eines ZielgeschäftesGemäss einschlägigem Vertragstypenrecht im AllgemeinenMäklervertragsrechtGrundsatzRelevanz von Ausführungsabreden insbesondereAgenturvertragsrechtGrundsatzRelevanz von Ausführungsabreden insbesondereRegelung zum Zustandekommen eines Zielgeschäftes als Vergütungsvoraussetzung im VermittlungsvertragGrundsatzRelevanz von vermittlungsvertraglichen Ausführungsabreden insbesondereDispositivität bezüglich der KausalitätGemäss einschlägigem Vertragstypenrecht im AllgemeinenMäklervertragsrechtAgenturvertragsrechtPraktische Auswirkungen der reinen ErfolgsprovisionVergütungsrelevante Abschlüsse von Zielgeschäften bei reiner Erfolgsprovision gemäss einschlägigem Vertragstypenrecht im AllgemeinenMäklervertragsrechtAgenturvertragsrechtRegelungen zur Kausalität als Vergütungsvoraussetzung im VermittlungsvertragDispositivität bezüglich des Zeitpunktes des Zustandekommens eines ZielgeschäftesGemäss einschlägigem Vertragstypenrecht im AllgemeinenMäklervertragsrechtAgenturvertragsrechtRegelungen zum Zeitpunkt des Zustandekommens eines Zielgeschäftes als Vergütungsvoraussetzung im VermittlungsvertragZusammenfassungDie Vergütungsrelevanz weiterer Geschäfte zwischen Rechteinhaber und VermarktungspartnernProblemstellungVergütungsrelevanz von weiteren Geschäften gemäss einschlägigem Vertragstypenrecht im AllgemeinenMäklervertragsrechtAgenturvertragsrechtAnspruch der Vermarktungsagentur auf Vergütung aufgrund weiterer GeschäfteZusammenfassungHöhe der VergütungGemäss einschlägigem Vertragstypenrecht im AllgemeinenGrundsatzVereinbarung durch die ParteienFestlegung nach der Übung oder durch den RichterMass der Vergütung der VermarktungsagenturAusgangslageRegelung im VermittlungsvertragProzentvergütungGrundsatzBezugsgrösse für den Wert der VerwertungsverträgeProvisionssatzVergütung nach dem AufwandPauschalvergütungKombination mehrerer BemessungsformenBemessung der Vergütung nach der Übung oder durch den RichterZusammenfassungRelevanz von Störungen in den Verwertungsverträgen für die VergütungInteressenlageAuswirkungen von Störungen in den Zielgeschäften auf den Vergütungsanspruch von Mäkler und Agent im AllgemeinenMäklervertragsrechtAgenturvertragsrechtAuswirkungen von Störungen in den Verwertungsverträgen auf den Vergütungsanspruch der VermarktungsagenturZusammenfassungSicherung der VergütungInteressenlageAbschlusspflichtAusgangslageAbschlusspflicht gemäss einschlägigem Vertragstypenrecht im AllgemeinenMäklervertragsrechtAbschlusspflicht im RechtssinneProvisionsgarantie als AlternativeAgenturvertragsrechtAbschlusspflicht zur Sicherung der Vergütung der VermarktungsagenturGrundsatzErfasste Verwertungsverträge insbesondereZusammenfassungExklusivitätAusgangslageExklusivität gemäss einschlägigem Vertragstypenrecht im AllgemeinenMäklervertragsrechtExklusivitätReine Erfolgsprovision als AlternativeKombination von Exklusivität und reiner ErfolgsprovisionTätigkeitspflicht des Mäklers bei Vereinbarung von ExklusivitätAgenturvertragsrechtExklusivität von Gesetzes wegenProvisionsanspruch des RayonagentenGrundsatzDispositivitätVereinbarung von ExklusivitätGrundsatzUmfang vereinbarter Exklusivität in ZweifelsfällenReine Erfolgsprovision als AlternativeKombination von Exklusivität und reiner ErfolgsprovisionExklusivität zur Sicherung der Vergütung der VermarktungsagenturGrundsatzGrundlage der ExklusivitätExklusivität und reine ErfolgsprovisionGrundlage der reinen ErfolgsprovisionZusammenfassungGleichzeitige Vermarktung für mehrere RechteinhaberInteressenlageTätigkeit für mehrere Auftraggeber gemäss einschlägigem Vertragstypenrecht im AllgemeinenMäklervertragsrechtAgenturvertragsrechtTätigkeit der Vermarktungsagentur für mehrere RechteinhaberGrundsatzVermittlungsvertrag als MäklervertragVermittlungsvertrag als AgenturvertragVermittlungsvertragliche Regelung der Tätigkeit für mehrere RechteinhaberZusammenfassungDauer und Beendigung des Beizuges der VermarktungsagenturInteressenlageVertragsdauer und -beendigung gemäss einschlägigem Vertragstypenrecht im AllgemeinenMäklervertragsrechtAgenturvertragsrechtOrdentliche BeendigungAusserordentliche BeendigungGrundsatzWichtiger Grund als VoraussetzungZwingender CharakterDauer und die Beendigung des VermittlungsvertragesVermittlungsvertrag als MäklervertragVermittlungsvertrag als AgenturvertragVorbemerkungenBestimmte LaufzeitUnbestimmte LaufzeitAusserordentliche BeendigungZusammenfassungErtragssicherheit für den RechteinhaberAusgangslageMindesterlösgarantieIm AllgemeinenRechtliche EinordnungGarantie und MäklervertragAusgangslageGarantie als NebenleistungGarantie als HauptleistungAuswirkungen der Anwendbarkeit von Art. 404 OR auf die GarantieverpflichtungUnwirksame GarantieverpflichtungWirksame GarantieverpflichtungGarantie und AgenturvertragAusgangslageEinordnung der Garantie als NebenleistungGarantie als arttypische Leistung des AgenturvertragesAuswirkungen der Anwendbarkeit des AgenturvertragsrechtesMindesterlösgarantie im VermittlungsvertragRecht zur VertragsbeendigungAusgangslageVertragsbeendigung bei Nichterreichen eines Mindesterlöses gemäss einschlägigem Vertragstypenrecht im AllgemeinenMäklervertragsrechtAgenturvertragsrechtAusgangslageOrdentliche KündigungZwingende MindestkündigungsfristenKündigungsparitätGrundsatzTragweite der KündigungsparitätFolgen für das Kündigungsrecht des Auftraggebers bei Nichterreichen eines MindesterlösesAusserordentliche BeendigungResolutive Bedingung als AlternativeRecht zur Beendigung des Vermittlungsvertrages bei Nichterreichen eines MindesterlösesVermittlungsvertrag als MäklervertragVermittlungsvertrag als AgenturvertragVoraussetzung für das Verdienen der VergütungErreichen eines Mindesterlöses als Vergütungsvoraussetzung gemäss einschlägigem Vertragstypenrecht im AllgemeinenVereinbarung eines Mindesterlöses als Voraussetzung für das Verdienen der Vergütung der VermarktungsagenturZusammenfassung

§ 5 Fazit

SportvermarktungVermittlungsvertrag als Grundlage des Beizuges der VermarktungsagenturAusgewählte Inhalte des Vermittlungsvertrages

Curriculum Vitae

4

Literaturverzeichnis

Wo nicht anders angegeben, werden die im Literaturverzeichnis aufgeführten Werke der Literatur anschliessend jeweils mit dem Nachnamen und, wo dies zu Unterscheidungszwecken erforderlich ist, zusätzlich mit dem Vornamen des Autors bzw. der Autorin angegeben.

Allemann Richard G./von der Crone Hans Caspar, M&A-Transaktionsberatung im Grenzbereich von Auftrag und Mäklervertrag, SZW 2018, S. 432 ff.

Amstutz Marcet al. (Hrsg.), Handkommentar zum Schweizer Privatrecht, 3. Auflage, Zürich/Basel/Genf 2016 (zit. CHK–Bearbeiter).

Anthamatten-Büchi Sylvia/Staub Roger/Vasella David, Sport & Immaterialgüterrecht, in: Kleiner Jan/Baddeley Margareta/Arter Oliver (Hrsg.), Sportrecht, Bd. II, Bern 2018, S. 217 ff.

Antognazza Giampiero, Voraussetzungen der Mäklerprovision, Diss., Zürich 1965.

Arter Oliver/Gut Eva, Verantwortlichkeit des Veranstalters von Sportanlässen, in: Kleiner Jan/Baddeley Margareta/Arter Oliver (Hrsg.), Sportrecht, Bd. II, Bern 2018, S. 19 ff.

Arter Oliver/Kleiner Jan, Der Zuschauer im Sport, in: Kleiner Jan/Baddeley Margareta/Arter Oliver (Hrsg.), Sportrecht, Bd. II, Bern 2018, S. 111 ff.

Baddeley Margareta, Gesellschaftsformen für Sportvereinigungen, in: Kleiner Jan/Baddeley Margareta/Arter Oliver (Hrsg.), Sportrecht, Bd. I, Bern 2013, S. 99 ff.

Bagusat Ariane/Hermanns Arnold, Grundlagen des Sportsponsorings, in: Galli Albert/Elter Vera-Carina/Gömmel Rainer/Holzhäuser Wolfgang/Straub Wilfried, Sportmanagement, 2. Auflage, München 2012, S. 457 ff.

Baier Jonatan, Naming-Rights, Diss., Zürich/Basel/Genf 2011.

Ballasch Alexander/Kliesch Jonas, Sportliche Vermittlungs- und Agenturverträge unter dem Damoklesschwert des Handelsvertreterrechts, CaS 2015, S. 360 ff.

Becker Hermann, Berner Kommentar, Obligationenrecht, Allgemeine Bestimmungen, Art. 1-183 OR, 2. Auflage, Bern 1945 (zit. BK–Becker).

Berti Stephen V., Zürcher Kommentar, Das Erlöschen der Obligation, Art. 127–142 OR, 3. Auflage, Zürich 2002 (zit. ZK–Berti).

Brogle Jean, Der Sport und seine Vermarktung im Absage- bzw. Verschiebungsmodus, CaS 2020, S. 142 ff.

Bucher Eugen, Schweizerisches Obligationenrecht, Allgemeiner Teil, 2. Auflage, Zürich 1988 (zit. Bucher, AT).

Bucher Eugen, Schweizerisches Obligationenrecht, Besonderer Teil, 3. Auflage, Zürich 1988 (zit. Bucher, BT).

Bühler Theodor, Zürcher Kommentar, Der Agenturvertrag, Art. 418a–418v OR, 3. Auflage, Zürich 2000 (zit. ZK–Bühler).

Burkhalter Peter, Kommentierung von Art. 412 bis 418 OR, in: Schweizerischer Verband der Immobilienwirtschaft (Hrsg.), Maklerrecht in der Immobilienwirtschaft, Zürich 2005, S. 33 ff.

Burnand J.-C., Le contrat d’agence et le droit de l’agent d’assurances à une indemnité de clientèle, Diss., Lausanne 1977.

Buy Frédéric/Marmayou Jean-Michel/Poracchia Didier/Rizzo Fabrice, Droit du Sport, 5. Auflage, Issy-les-Moulineaux 2018.

Buy Frédéric, Négociations contractuelles, le couac des «droits marketing» du rugby, CDS 2/2005, S. 176 ff.

Carron Maxence, La qualification des contrats de services, ZSR 4/2020, S. 345 ff.

Cherpillod Ivan, La fin des accords de distribution, in: Gilliéron Phillippe/Ling Peter (Hrsg.), Les accords de distribution, Lausanne 2005, S. 189 ff. (zit. Cherpillod, Fin).

Cherpillod Ivan, La protection contre le marketing sauvage (ambush marketing), in: de Werra Jacques (Hrsg.), Sport et propriété intellectuelle/Sport and Intellectual Property, Genf/Zürich/Basel, 2010, S. 21 ff. (zit. Cherpillod, Protection).

Ciocca Philippe, Les relations contractuelles entre un sportif professionnel et son représentant, Diss., Lausanne 1995.de Haller Xavier, Le contrat de courtage, Diss., Bern 2019.

Derendinger Peter, Die Nicht- und die nichtrichtige Erfüllung des einfachen Auftrages, Diss., Freiburg 1988.Drescher Ingo/Fleischer Holger/Schmidt Karsten (Hrsg.), Münchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch, 5. Auflage, München 2021 (zit. MüKo HGB–Bearbeiter).

Duvinage Peter, Die Verwertung der fernsehmässigen Sportrechte von Verbänden, Ligen und Vereinen durch Sportrechteagenturen war gestern – Eigenvermarktung ist heute!, in: Galli Albert/Elter Vera-Carina/Gömmel Rainer/Holzhäuser Wolfgang/Straub Wilfried, Sportmanagement, 2. Auflage, München 2012, S. 565 ff.

Elter Vera-Carina, Verwertung medialer Rechte der Fussballunternehmen, Berlin 2003.

Engel Philipp, Sponsoring im Sport, Diss., Zürich 2009.

Engel Philipp/Bösiger Markus, Individual- und Eventsponsoring, in: Kleiner Jan/Baddeley Margareta/Arter Oliver (Hrsg.), Sportrecht, Bd. I, Bern 2013, S. 213 ff.

Engel Pierre, Contrats de droit suisse, 2. Auflage, Bern 2000 (zit. Engel Pierre, Contrats).

Engel Pierre, Traité des obligations en droit suisse, 2. Auflage, Bern 1997 (zit. Engel Pierre, Traité).

Englisch Jörg/Bagger von Grafenstein Tim, DFB, in: Stopper Martin/Lentze Gregor (Hrsg.), Handbuch Fussball-Recht, 2. Auflage, Berlin 2018, S. 587 ff.

Enneccerus Ludwig, Rechtsgeschäft, Bedingung und Anfangstermin, Marburg 1889.

Fechner Frank/Arnhold Johannes/Brodführer Michael, Sportrecht, Tübingen 2014.

Feiner Roger, Sportvermarktung – Wertepotenzial im Spannungsfeld von Wirtschaft, Medien, Verbandspolitik und Recht, SpuRt 2002, S. 261 ff.

Fellmann Walter, Berner Kommentar, Obligationenrecht, Die einzelnen Vertragsverhältnisse, Der einfache Auftrag, Art. 394–406 OR, Bern 1992 (zit. BK–Fellmann).

Fink Joel, Erfolgsbedingtheit als Typenmerkmal des Mäklervertages? Gleichzeitig ein Beitrag zur Frage der Zulässigkeit von Provisionsgarantien, ZBJV 2021, S. 252 ff.

Fritzweiler Jochen/Pfister Bernhard/Summerer Thomas, Praxishandbuch Sportrecht, 4. Auflage, München 2020 (zit. Bearbeiter, PHB Sportrecht).

Gauch Peter, Das gesetzliche Vertragstypenrecht der Schuldverträge, in: Harrer Friedrich/Portmann Wolfgang/Zäch Roger (Hrsg.), Besonderes Vertragsrecht – aktuelle Probleme, Festschrift für Heinrich Honsell zum 60. Geburtstag, Zürich 2002, S. 3 ff. (zit. Gauch, Vertragstypenrecht).

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Gauch Peter/Schluep Walter R./Emmenegger Susan, Schweizerisches Obligationenrecht Allgemeiner Teil, Bd. II, 11. Auflage, Zürich/Basel/Genf 2020.

Gauch Peter/Schluep Walter R./Schmid Jörg, Schweizerisches Obligationenrecht Allgemeiner Teil, Bd. I, 11. Auflage, Zürich/Basel/Genf 2020.

Gautschi Georg, Berner Kommentar, Obligationenrecht, Die einzelnen Vertragsverhältnisse, Der einfache Auftrag, Art. 394–406 OR, 3. Auflage, Bern 1971 (zit. BK–Gautschi [1971]).

Gautschi Georg, Berner Kommentar, Obligationenrecht, Die einzelnen Vertragsverhältnisse, Der Kreditbrief und der Kreditauftrag, der Mäklervertrag, der Agenturvertrag, die Geschäftsführung ohne Auftrag, Art. 407–424 OR, 2. Auflage, Bern 1964 (zit. BK–Gautschi [1964]).

Gautschi Georg, Die Causa fiduziarischer Rechtsübertragung, SJZ 1958, S. 245 ff. (zit. Gautschi, Causa).

Geissinger Birgit, «Vorteil Agentur», Verwertung von Rechten an Sportveranstaltungen aus der Sicht grosser Rechtevermarkter, in: Fritzweiler Jochen (Hrsg.), Sport-Marketing und Recht, Basel 2003, S. 101 ff.

Gerlinger Michael, Clubs, in: Stopper Martin/Lentze Gregor (Hrsg.), Handbuch Fussball-Recht, 2. Auflage, Berlin 2018, S. 679 ff.

Guggenbühl Adolf, Die Liegenschaftenmäklerei, Diss., Zürich 1951.

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Gurovits András/Stencescu Victor, Switzerland, in: Gurovits András (Hrsg.), The Sports Law Review, 4. Auflage, London 2019, S. 213 ff.

Gurovits Kohli András, Organisation und Sponsoring von Sportanlässen, in: Honegger Peter/Gurovits Kohli András/Eisele Daniel (Hrsg.), Sport und Recht, Vermarktung und Organisation von Sportanlässen, Zürich 2006, S. 75 ff.

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6

Abkürzungsverzeichnis

a.a.O.am angegebenen OrtAbs.AbsatzAGVEAargauische Gerichts- und VerwaltungsentscheideAJPAktuelle Juristische PraxisArt.ArtikelARVZeitschrift für Arbeitsrecht und ArbeitslosenversicherungASAmtliche Sammlung des BundesrechtsATAllgemeiner TeilBBlBundesblattBd.BandBeckOKBeck’scher Online-KommentarBeckRSBeck-RechtsprechungBGB(deutsches) Bürgerliches GesetzbuchBGBl(deutsches) BundesgesetzblattBGEEntscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichtes (in der amtlichen Sammlung publiziert)BGerBundesgerichtBGH(deutscher) BundesgerichtshofBJMBasler juristische MitteilungenBKBerner KommentarBLKanton Basel-LandschaftBSKanton Basel-StadtBSKBasler KommentarBTBesonderer Teilbzw.beziehungsweiseCaSCausa SportCDSLes Cahiers de Droit du SportCEDIDACCentre du droit de l’entreprise de l’Université de LausanneCHKHandkommentar zum Schweizer PrivatrechtCOCode des Obligations (gleichbedeutend mit OR)CRCommentaire RomandDFLDeutsche Fussball LigaDiss.DissertationDNACGDirection nationale d’aide et de contrôle de gestion (Einrichtung der LNR und der FFR, verantwortlich für die Kontrolle der administrativen, finanziellen und rechtlichen Verwaltung der Clubs im französischen Rugby, die an den professionellen und landesweiten Meisterschaften teilnehmen)E.ErwägungEFLEnglish Football League (Zusammenschluss von Sportclubs unter anderem zur Veranstaltung der Meisterschaften der zweit‑, dritt- und vierthöchsten Spielklasse im englischen Vereinsfussball)EHCEishockeyclubet al.et aliiEUREurof.folgende [Seite/Note/Randziffer]FCFussballclub (bzw. Football Club)ff.folgende [Seiten/Noten/Randziffern]FFRFédération franc¸aise de rugby (nationaler Dachverband im Rugby in Frankreich)FIFAFédération Internationale de Football Association (Weltfussballverband)FISFédération Internationale de Ski (Dachverband für den internationalen Ski- und Snowboardsport)Fn.FussnoteFRFFranc franc¸aisGBPPound SterlingGEGenfGesKRSchweizerische Zeitschrift für Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht sowie UmstrukturierungenGRURGewerblicher Rechtsschutz und UrheberrechtHGB(deutsches) HandelsgesetzbuchHrsg.Herausgeberi.e.id estICCInternational Chamber of Commercei.V.min Verbindung mitJARJahrbuch des Schweizerischen ArbeitsrechtsJdTJournal des TribunauxJUKanton JuraKomKommentarKSzWKölner Schrift zum WirtschaftsrechtKuKoKurzkommentarLNRLigue nationale de rugby (Ligaverband, der die Meisterschaften der höchsten zwei Spielklassen im professionellen Rugby in Frankreich veranstaltet)m.w.H.mit weiteren HinweisenMedialexMedialex: Zeitschrift für KommunikationsrechtMüKoMünchener KommentarNNoteNFLNational Football League (Liga im professionellen American Football in den USA)NJWNeue Juristische WochenschriftNr.NummerNZZNeue Zürcher ZeitungORBundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) vom 30. März 1911 (SR 220)PHBPraxishandbuchRFURugby Football Union (nationaler Dachverband im Rugby in England)RTVGBundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 24. März 2006 (SR 784.40)Rz.RandzifferS.SeiteSFLSwiss Football League (Zusammenschluss der Sportclubs der obersten beiden Spielklassen im schweizerischen Klubfussball zur Veranstaltung der Meisterschaften in ebendiesen Spielklassen)SHKStämpflis Handkommentarsic!Zeitschrift für Immaterialgüter‑, Informations- und WettbewerbsrechtSJLa Semaine judiciaireSJZSchweizerische Juristen-ZeitungSPRSchweizerisches PrivatrechtSpuRtSport und RechtSRSystematische Rechtssammlung [Sammlung des Bundesrechts]SZWSchweizerische Zeitschrift für Wirtschafts- und FinanzmarktrechtTPOThird Party OwnershipUCIUnion Cycliste Internationale (weltweiter Dachverband des Radsports)UEFAUnion des Associations Européennes de Football (europäischer Fussball-Dachverband)USDUnited States DollarUWGBundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vom 19. Dezember 1986 (SR 241)VDKanton Waadtvgl.vergleicheVorb.VorbemerkungenWTAWomen’s Tennis Association (Verband der professionellen Tennisspielerinnen)ZBJVZeitschrift des Bernischen JuristenvereinsZGBSchweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 (SR 210)ZHKanton ZürichZiff.Zifferzit.zitiertZKZürcher KommentarZRBlätter für Zürcherische RechtsprechungZSRZeitschrift für Schweizerisches RechtZUMZeitschrift für Urheber- und Medienrecht

I

§ 1 Einleitung

1

Ausgangslage

Der Sport ist längst nicht mehr nur Freizeitbetätigung zur körperlichen Ertüchtigung.[1] Er ist ein eigentlicher Zweig der Unterhaltungsindustrie und gewichtiger wirtschaftlicher Faktor.[2] Entsprechend bietet er seinen Akteuren erhebliches ökonomisches Potential.[3] Je nach Sportart winken beispielsweise hohe Preisgelder oder Gagen. So erhielt jeder Spieler des Super Bowl-Siegers von 2022, der Los Angeles Rams, von der NFL eine Siegprämie von 150’000 USD.[4] Die FIFA schüttete den teilnehmenden Landesverbänden der Fussball-Weltmeisterschaft der Herren in Katar 2022 insgesamt 440 Millionen USD aus, wovon allein der Sieger Argentinien 42 Millionen USD erhielt.[5] Substantiell sind darüber hinaus beispielsweise Erlöse aus dem Verkauf von Fernsehrechten, aus dem Sponsoring oder aus dem Marketing.[6] Die Tennisspielerin Naomi Osaka verdiente so von August 2018 bis August 2019 geschätzte 24,3 Millionen USD.[7] Die Premier League[8] hat mit der Vergabe der Übertragungsrechte für die drei Saisons von 2019/2020 bis 2021/2022 insgesamt über 10 Milliarden EUR realisiert.[9]

Mit der zunehmenden Ökonomisierung des Sports geht ein gesteigerter Kostendruck einher.[10] Nichts illustriert dies besser als die Ausgaben europäischer Fussballclubs. Löhne plus Transferzahlungen machen im Schnitt 91% des Umsatzes eines Clubs aus; allein auf die Löhne entfallen dabei durchschnittlich 56%.[11] Ebenso eindrücklich ist die Steigerung dieser Lohnsummen in der letzten Dekade: Sie beträgt über 50%. Diesem Wachstum der Spielersaläre konnte selbst die Corona-Pandemie ab 2020 nichts anhaben. Die europäischen Fussballclubs der höchsten nationalen Spielklassen wendeten während der Pandemie pro Woche 221 Millionen EUR für die Bezahlung ihrer Spieler auf, was einem Anstieg von 2% im Vergleich zu vorpandemischen Zeiten gleichkommt.[12] Ähnlich ist die Entwicklung beispielsweise in der höchsten Spielklasse im Rugby der Männer in Frankreich, der Top14, wo das durchschnittliche Vergütungsniveau der Spieler in den vergangenen Jahren um mehr als ein Drittel angewachsen ist.[13] Aber auch die Transfersummen, welche die Clubs für die Verpflichtung neuer Spieler aufwenden, sind heute massgeblich höher als noch vor zehn Jahren. So summierten sich die weltweiten Ausgaben für Transfers im Clubfussball der Männer im Jahr 2018 auf einen Spitzenwert von 7,03 Milliarden USD. Im Jahr 2011 waren es noch 2,9 Milliarden USD.[14] Im Hinblick auf derartige finanzielle Anforderungen sind Teilnehmer auf dem Sportmarkt gezwungen, das wirtschaftliche Potential des Sportes bestmöglich zu nutzen.[15] Professionelle Sportler und Sportvereinigungen haben sich vor diesem Hintergrund vom Amateurgedanken weg und hin zu gewinnorientiert agierenden Unternehmern und Unternehmen entwickelt.[16] Damit ist der Sport selbst zur wirtschaftlichen Tätigkeit geworden.[17]

Wichtiger Baustein der wirtschaftlichen Aktivität im Bereich des Sports ist die Vermarktung.[18] Vermarktet werden die sogenannten Sportrechte.[19] Dabei kann die Vermarktung auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen. Regelmässig werden hierfür spezialisierte Vermarktungsagenturen eingeschaltet.[20] Sie haben eine wichtige Rolle in der Vermarktung von Sport,[21] weil ihr Engagement die Erlöse von Akteuren des Sportes erheblich beeinflussen kann. So bieten Vermarktungsagenturen Akteuren des Sportes jene Expertise und Kompetenzen, die nötig sind, um den Wert der Sportrechte bestmöglich auszuschöpfen.[22]

Konkret sind Vermarktungsagenturen in ganz unterschiedlichen Funktionen für Akteure des Sportes tätig.[23] So kommt etwa die Beratung in Fragen der Kommerzialisierung vor.[24] Typisch und zentral ist sodann die Gewinnung von Partnern wie etwa Sponsoren.[25] Praktisch am relevantesten ist hierbei jene Konstellation, in der eine Vermarktungsagentur Verträge über Sportrechte zwischen einem Akteur des Sportes und solchen Partnern vermittelt.[26] Die Vermarktungsagentur vermarktet Sportrechte dann auf Grundlage eines sogenannten Vermittlungsvertrages für den jeweiligen Akteur des Sportes.[27]

Feiner, S. 261; Hügi, Sportveranstalter, S. 84. ↵Vgl. Scherrer/Muresan/Ludwig, S. 199; Feiner, S. 261. ↵Vgl. Feiner, S. 261; Scherrer/Muresan/Ludwig, S. 199 f. ↵<https://www.marca.com/en/nfl/super-bowl/2022/02/10/62054ea7e2704e60a48b45b0.html>, besucht am 5. Januar 2023. ↵<https://www.statista.com/statistics/1347401/prize-money-distribution-qatar-world-cup/>, besucht am 5. Januar 2023. ↵Vgl. Feiner, S. 261. ↵Badenhauser Kurt, The Highest-Paid Female Athletes 2019: Serena And Osaka Dominate, auf forbes.com am 6. August 2019, online abrufbar unter<https://www.forbes.com/sites/kurtbadenhausen/2019/08/06/the-highest-paid-female-athletes-2019-serena-and-osaka-dominate/?sh=6deb8b722fcc>, besucht am 5. Januar 2023. ↵Die Premier League ist die oberste Spielklasse im englischen Männerfussball, siehe den Sachverhalt von Urteil des BGer 4A_116/2016 vom 13. Dezember 2016; <https://www.premierleague.com/history>, besucht am 5. Januar 2023. ↵UEFA Club Licensing Benchmarking Report, S. 91. ↵Hügi, Sportveranstalter, S. 84; vgl. auch Baddeley, S. 100; und zur Kommerzialisierung des Sports Scherrer/Muresan/Ludwig, S. 199 f. ↵UEFA Club Licensing Benchmarking Report, S. 106. ↵UEFA Club Licensing Benchmarking Report, S. 109. ↵Rapport DNACG, S. 45. ↵FIFA, Global Transfer Report 2021, online abrufbar unter<https://digitalhub.fifa.com/m/2b542d3b011270f/original/FIFA-Global-Transfer-Report-2021-2022-indd.pdf>, besucht am 5. Januar 2023, S. 8. ↵Hügi, Sportveranstalter, S. 84; vgl. Rohlmann, S. 522. ↵Rohlmann, S. 522; Scherrer/Muresan/Ludwig, S. 199 f. ↵Scherrer/Muresan/Ludwig, S. 199 f.; Geissinger, S. 104. ↵Vgl. Kupfer/Neuß, S. 293; Rohlmann, S. 522. ↵Fechner/Arnhold/Brodführer, Kapitel 10 Rz. 2. ↵Ballasch/Kliesch, S. 360. Anzumerken ist, dass der Begriff der Vermarktungsagentur vorliegend untechnisch und rechtsformunabhängig verwendet wird. ↵Von Appen, Vermarktungsagenturen, Rz. 1; Manoli/Hodgkinson, S. 438. ↵Vgl. von Appen, Vermarktungsagenturen, Rz. 1 f. und Rz. 5; Manoli/Hodgkinson, S. 438. ↵Ballasch/Kliesch, S. 360; von Appen, Vermarktungsagenturen, Rz. 27. ↵Von Appen, Vermarktungsagenturen, Rz. 28. ↵Manoli/Hodgkinson, S. 438. ↵Fechner/Arnhold/Brodführer, Kapitel 10 Rz. 81; Ballasch/Kliesch, S. 360; von Appen/Lanig, S. 230; Schulze, S. 161; Netzle, S. 58; vgl. CHK–Netzle, N 29 Vorb. zu Art. 184 ff. OR/Sponsoringvertrag; Kupfer/Neuß, S. 297; Elter, S. 310. ↵Ballasch/Kliesch, S. 360; von Appen/Lanig, S. 230. ↵

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Zielsetzung und Vorgehen

Im Rahmen der vorliegenden Arbeit wird die Sportvermarktung aus rechtlicher Sicht dargestellt. Es geht darum zu fragen, was unter Sportrechten und deren Vermarktung rechtlich überhaupt zu verstehen ist, nach welchen Modellen Sportrechte in der Praxis vermarktet werden und wie sich diese rechtlich charakterisieren und voneinander abgrenzen lassen. Speziell und ausführlich ist auf die in der Praxis wichtigste Rolle von Vermarktungsagenturen – nämlich jene als Vermittlerinnen – und den Vermittlungsvertrag (Rz. 4) als Grundlage dieses Vermarktungsmodells einzugehen. Zu klären ist, wie der Vermittlungsvertrag rechtlich einzuordnen ist. Anschliessend wird dargelegt, was aufgrund dieser Rechtsnatur für die Beziehung von Akteuren des Sportes und Vermarktungsagenturen gilt: Es sind ausgewählte, zentrale Inhalte des Vermittlungsvertrages aufzuzeigen. Sowohl die Qualifikation als auch die darauf aufbauende Darstellung zum Inhalt des Vermittlungsvertrages bedingen, dass die dogmatischen Grundlagen zur jeweiligen Thematik klar sind. Deshalb soll mit vorliegenden Ausführungen zugleich dort ein Beitrag zum einschlägigen Vertragstypenrecht geleistet werden, wo Problemkreise noch nicht schlüssig bearbeitet sind.

Für die Erörterung der ausgewählten Inhalte des Vermittlungsvertrages wurde ein besonderer Ansatz gewählt: Es wird jeweils von den Interessen von Akteuren des Sportes und Vermarktungsagenturen ausgegangen, welche in Zusammenhang mit dem Beizug einer Vermarktungsagentur als Vermittlerin von besonderer Relevanz sind. Daran anschliessend ist zu ermitteln, was im jeweiligen Kontext von Gesetzes wegen gilt und was deshalb anlässlich der vertraglichen Regelung im konkreten Fall berücksichtigt werden muss. Das Ziel dieser Arbeit ist es, den Vermittlungsvertrag in seinem grundsätzlichen, interessengeborenen Gehalt und unter Einbezug der Möglichkeiten zur vertraglichen Regelung zu analysieren und zu strukturieren.

3

Aufbau

Konkret ergibt das zu Zielsetzung und Vorgehen Gesagte (Rz. 5 f.) für den Aufbau der Arbeit, dass zuerst (Rz. 11 ff.) die Sportvermarktung rechtlich eingeordnet wird. Das erfordert, die grundlegenden Begriffe der Sportvermarktung zu klären. Es stellt sich einerseits die Frage, wer unter den Begriff der Akteure des Sportes zu fassen ist, die mit Vermarktungsagenturen zusammenarbeiten (Rz. 13 ff.). Andererseits ist für das Verständnis der nachfolgenden Ausführungen unerlässlich, die Sportrechte als Gegenstand der Vermarktung (Rz. 20 ff.), deren Inhaberschaft (Rz. 34) und die Art und Weise ihrer Vermarktung (Rz. 61 ff.) darzustellen. Letzteres umfasst die Eigenvermarktung (Rz. 65 f.) und die Fremdvermarktung (Rz. 67 ff.) ebenso wie die Unterscheidung zwischen zentraler und dezentraler Vermarktung (Rz. 140 ff.).

Weiter (Rz. 141 ff.) wird auf die Rolle der Vermarktungsagenturen als Vermittlerinnen eingegangen. Im Zentrum steht der Vermittlungsvertrag, der diesfalls zwischen einer Vermarktungsagentur und einem Akteur des Sportes besteht. Dieser ist, um die einschlägigen Bestimmungen zu ermitteln, zu qualifizieren (Rz. 144 ff.). Und sodann ist, jeweils ausgehend von den Interessen von Akteuren des Sports und Vermarktungsagenturen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit, der Inhalt des Vermittlungsvertrages zu diskutieren (Rz. 215 ff.). Nach einigen einleitenden Bemerkungen (Rz. 215 ff.) geht es hierbei um:

die Tätigkeit der Vermarktungsagentur (Rz. 220ff.);die Kontrolle über die Vermarktung durch die Vermarktungsagentur (Rz. 225ff.);die Rolle der Akteure des Sportes in der ausgelagerten Vermarktung (Rz. 260ff.);die Rahmenbedingungen der Vermarktung (Rz. 274ff.);die Vergütung der Vermarktungsagentur (Rz. 351ff.);die gleichzeitige Tätigkeit der Vermarktungsagentur für mehrere Akteure des Sportes (Rz. 501ff.);die Dauer und die Beendigung des Vermittlungsvertrages (Rz. 519ff.); sowiedie Umsetzung von Ertragssicherheit für den Rechteinhaber (Rz. 551ff.).

Beschlossen wird die vorliegende Arbeit mit einem Fazit (Rz. 610).

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Anmerkung zur Berücksichtigung von (ausländischer) Literatur und Rechtsprechung

Die Sportvermarktung als Erscheinung der Wirtschaftsrealität ist nicht an die Grenzen und Begrifflichkeiten nationaler Rechtsordnungen gebunden. Deshalb bietet es sich an, ausländische Literatur und Rechtsprechung zu berücksichtigen, um faktische Gegebenheiten in der Vermarktung von Sport aufzuzeigen. Umfassende rechtsvergleichende Ausführungen zu den besprochenen Aspekten der Sportvermarktung sind im Rahmen der vorliegenden Arbeit jedoch nicht beabsichtigt. Vielmehr beschränken sich die rechtlichen Erörterungen prinzipiell auf das schweizerische Recht. Dabei wurden Literatur, Rechtsprechung und Materialien bis zum 5. Januar 2023 berücksichtigt.

II

§ 2 Die Sportvermarktung

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Begriff und Ziel der Vermarktung im Allgemeinen

Ganz allgemein wird mit Vermarktung das Anbieten von Produkten, Dienstleistungen oder Ähnlichem am Markt bezeichnet.[1] Insofern umfasst sie eine Vielzahl von absatzgerichteten Aktivitäten.[2] In der Sache handelt es sich bei der Vermarktung um ein Instrument der Wertschöpfung.[3] Auf den Sport bezogen meint Wertschöpfung, dass dessen ökonomisches Potential (bestmöglich) aktiviert wird.[4] Im Zentrum stehen dabei verschiedene Rechte von Akteuren des Sportes (eben die «Sportrechte»; dazu Rz. 20 ff.), die sich kommerziell verwerten lassen.[5] Praktisch erfolgt die Realisierung des Wertes der Sportrechte, indem ein Akteur des Sportes einem Dritten vertraglich die Nutzung solcher Rechte überlässt.[6] Dafür erhält er im Gegenzug eine Vergütung oder eine andere geldwerte Leistung.[7] Die entgeltliche Nutzung von Sportrechten durch den Vertragspartner des Akteurs des Sportes ist schliesslich zugleich die eigentliche Verwertung dieser Rechte.[8]

Unter Sportvermarktung sind die Bestrebungen zu verstehen, die darauf zielen, Sportrechte der Verwertung zuzuführen.[9] Denn das sind im Ergebnis jene Aktivitäten, die den Absatz von Angeboten aus dem Sport zum Gegenstand haben. Damit verbunden stellt sich indes die Frage, was unter den erwähnten (Rz. 11) Sportrechten überhaupt zu verstehen ist. Zu beginnen ist jedoch mit einer kurzen Einordnung der Akteure des Sportes, denen ebendiese Rechte zustehen (können).

<https://www.dwds.de/wb/Vermarktung>; <https://www.duden.de/rechtschreibung/vermarkten>, beide besucht am 5. Januar 2023. ↵<https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/marketing-39435>, besucht am 5. Januar 2023. In einem weiteren Sinne ist Vermarktung «the activity, set of institutions, and processes for creating, communicating, delivering, and exchanging offerings that have value for customers, clients, partners, and society at large» (<https://www.ama.org/the-definition-of-marketing-what-is-marketing/> [Hervorhebung hinzugefügt], besucht am 5. Januar 2023). ↵Fechner/Arnhold/Brodführer, Kapitel 10 Rz. 1. ↵Vgl. Hügi, Sportveranstalter, S. 84; Fechner/Arnhold/Brodführer, Kapitel 10 Rz. 2. ↵Scherrer/Muresan/Ludwig, S. 315 und S. 365; Hügi, Sportrecht, § 13 Rz. 1; vgl. Schlindwein, Vermarktung, S. 624; Buy/Marmayou/Poracchia/Rizzo, Rz. 1366; Fechner/Arnhold/Brodführer, Kapitel 10 Rz. 1 f. und Rz. 7 ff.; Stopper, Rz. 1. ↵Scherrer/Muresan/Ludwig, S. 268 f.; Fechner/Arnhold/Brodführer, Kapitel 10 Rz. 2 und 5; vgl. Ballasch/Kliesch, S. 360; Kupfer/Neuß, S. 294; Pfister, Vermarktung, S. 71; Duvinage, S. 572; Schlindwein, Rechte, S. 51. Damit ist zugleich gesagt, dass es im Folgenden nicht mehr um Preisgelder und Gagen (Rz. 1) gehen wird. Das ist Einkommen, das Akteure des Sportes unmittelbar mit ihrer sportlichen Aktivität erzielen. ↵Pfister, Vermarktung, S. 71; Schlindwein, Rechte, S. 51; vgl. Kupfer/Neuß, S. 294. ↵Vgl. zur Rechteverwertung als Nutzung von Sportrechten Scherrer/Muresan/Ludwig, S. 269; Hügi, Sportrecht, § 15 Rz. 2; und zum nutzenden Dritten als Verwerter Duvinage, S. 568. ↵Vgl. Scherrer/Muresan/Ludwig, S. 269; Buy/Marmayou/Poracchia/Rizzo, Rz. 1366; Kupfer/Neuß, S. 294; Fechner/Arnhold/Brodführer, Kapitel 10 Rz. 1; Pfister, Vermarktung, S. 71. ↵

6

Akteure des Sportes

Ausgangslage

In Zusammenhang mit der Sportvermarktung werden typischerweise verschiedene Akteure des Sportes genannt, deren Rechte zur Verwertung gelangen:[1] die einzelnen Sportler jeglichen Geschlechts,[2] die Sportorganisationen und die Sportveranstalter.[3] Während der Begriff des Sportlers keiner weiteren Erläuterung bedarf,[4] erfolgen zu jenem der Sportorganisation ebenso wie zu jenem des Sportveranstalters an dieser Stelle einige Präzisierungen.

Sportorganisationen insbesondere

Erfasste Akteure

Als Sportorganisationen werden jene Akteure des Sportes bezeichnet,[5] die als Organisation in irgendeiner Form in die Gestaltung und Durchführung des Sportes bzw. des Sportbetriebes involviert sind.[6] Es handelt sich insbesondere um (untechnisch verstandene) Sportvereine (zur Terminologie Rz. 17) und -Verbände.[7] Sportvereine sind jene Organisationen, die mit ihren Teams respektive deren Sportler an sportlichen Wettkämpfen teilnehmen.[8] Die Sportler wiederum sind ihren Sportvereinen mitgliedschaftlich angeschlossen oder auch arbeitsvertraglich verbunden.[9] Teilweise werden Sportvereine auch als Sportclubs bezeichnet.[10]

Verbände stehen strukturell über den Sportvereinen.[11] Sie sind Zusammenschlüsse zur Organisation des Sports und seines Betriebes genauso wie zur Interessenvertretung.[12] Typischerweise wird zwischen nationalen und internationalen Verbänden unterschieden.[13] Auf nationaler Ebene kommen zudem regionale Verbände auf der Stufe zwischen den Sportclubs und den nationalen Verbänden vor.[14] Während in den nationalen Sportverbänden einer Sportart die Sportvereine oder die regionalen Verbände eines Landes zusammengeschlossen sind,[15] gehören die nationalen Verbände eines Kontinents auf internationaler Ebene ihrerseits dem jeweiligen kontinentalen Verband ihrer Sportart an. Letzterer ist dem globalen Verband der jeweiligen Sportart untergeordnet.[16] Diese Organisationsstruktur wird auch als Pyramidenmodell bezeichnet.[17]

Eine Besonderheit sind die sogenannten Ligen oder Ligaverbände. Hierbei handelt es sich um Sportorganisationen (Rz. 14 f.),[18] welche spezifisch die Durchführung von Meisterschaften zur Aufgabe haben.[19] Ein Beispiel ist die Swiss Football League (SFL). Als Zusammenschluss der Fussballclubs der obersten zwei Spielklassen im Clubfussball der Männer (der Super League und der Challenge League) zeichnet sie sich für die Durchführung der Meisterschaften in ebendiesen Spielklassen verantwortlich.[20]

Anmerkung zur Bezeichnung als Sportverein

Im Kontext der Sportorganisationen war bereits von den Sportvereinen die Rede (Rz. 14). Hervorzuheben ist an dieser Stelle, dass damit nicht zwingend ein Verein im Rechtssinne gemeint sein muss.[21] Schweizerische Sportorganisationen können zwar sehr wohl als Verein im Sinne des ZGB organisiert sein.[22] Mittlerweile sind aber viele «Sportvereine» Kapitalgesellschaften.[23] Für die Fussballclubs der Super League, der obersten Spielklasse im Männerfussball in der Schweiz, ist die Rechtsform der Aktiengesellschaft gar als Lizenzvoraussetzung vorgeschrieben.[24] Im Kontext der Organisation des Sports kann es sich mithin auch um einen in anderer Rechtsform organisierten Akteur handeln, wenn dieser als Sportverein bezeichnet wird. Entscheidend ist, dass dieser Sportverein als Sportorganisation im Sportbetrieb dergestalt engagiert ist, dass von ihm gestellte Teams oder ihm angeschlossene Einzelsportler an sportlichen Wettkämpfen teilnehmen (Rz. 14).

Sportveranstalter insbesondere

Besonders zu erwähnen sind schliesslich die Sportveranstalter. Sportveranstalter ist, wer ein Sportereignis anbietet.[25] Das Sportereignis seinerseits ist ein Anlass, an dem sportliche Wettkämpfe stattfinden.[26] Dabei kann es sich um Einzelveranstaltungen oder um eigentliche Meisterschaften handeln.[27] Veranstalter von Sportereignissen können insbesondere Sportvereine, Verbände oder Ligen sein.[28] Das zeigt sich exemplarisch an den Ligaverbänden (Rz. 16). Zum einen sind sie Zusammenschlüsse von Akteuren des Sportes (und also Sportorganisationen; Rz. 14 f.), zum anderen führen sie Meisterschaften durch, veranstalten also ein Sportereignis. Sportorganisation und Sportveranstalter sind damit nicht etwa als sich gegenseitig ausschliessende Begriffe zu verstehen. Und zuletzt ist die Veranstaltereigenschaft auch nicht von der Rechtsform des Anbieters eines Sportereignisses abhängig.[29]

Zusammenfassung

Nach dem Gesagten (Rz. 13 ff.) sind Akteure des Sportes Sportler, Sportorganisationen sowie Sportveranstalter. Unter Sportorganisationen werden Sportvereine und -verbände verstanden. Sportvereinen sind die einzelnen Sportler angegliedert, die allein oder in Teams an sportlichen Wettkämpfen teilnehmen (Rz. 14). Zu beachten ist, dass die Bezeichnung als Sportverein nicht mit der Rechtsform des Vereins gemäss ZGB gleichzusetzen ist. Sportvereine können alle möglichen Rechtsformen aufweisen (Rz. 17). Verbände sind Zusammenschlüsse von Sportvereinen oder Verbänden, die die Organisation und Durchführung des Sportbetriebes zur Aufgabe haben. Zudem widmen sie sich der Interessenvertretung. Im sogenannten Pyramidenmodell der Organisation des Sportes stehen die Sportvereine über den Sportlern, aber unter ihren regionalen und nationalen Verbänden. Die nationalen Verbände wiederum sind kontinentalen Verbänden untergeordnet, die ihrerseits einem globalen Verband angehören (Rz. 15). Sportveranstalter ist schliesslich, wer ein Sportereignis anbietet. Das können (müssen aber nicht) Sportorganisationen sein. Sportorganisation und Sportveranstalter sind demnach keine komplementären Begriffe (Rz. 18).

Scherrer/Muresan/Ludwig, S. 29; siehe zu den Akteuren des Sports Fechner/Arnhold/Brodführer, Kapitel 1 Rz. 10 ff.; oder Pfister/Fritzweiler, PHB Sportrecht, Kapitel 4 Rz. 61. ↵So etwa bei Scherrer/Muresan/Ludwig, S. 29; Hügi, Sportrecht, § 23 Rz. 1 f.; von Appen, Vermarktungsagenturen, Rz. 1; derselbe, Anwendbarkeit, S. 311; Pfister/Fritzweiler, PHB Sportrecht, Kapitel 4 Rz. 61; ausführlich Schlindwein, Vermarktung, S. 620; Fechner/Arnhold/Brodführer, Kapitel 1 Rz. 10 ff.; Buy/Marmayou/Poracchia/Rizzo, Rz. 1366; vgl. Lentze, Rz. 1. ↵Siehe etwa von Appen, Vermarktungsagenturen, Rz. 1; derselbe, Anwendbarkeit, S. 311; Pfister/Fritzweiler, PHB Sportrecht, Kapitel 4 Rz. 61; Fechner/Arnhold/Brodführer, Kapitel 10 Rz. 2; Holzhäuser/Bagger, S. 222; Ballasch/Kliesch, S. 360; Scherrer/Muresan/Ludwig, S. 29; Pfister, Vermarktung, S. 72; von Appen/Lanig, S. 229; Lentze, Rz. 1; Hügi, Sportrecht, § 13 Rz. 1; Anthamatten-Büchi/Staub/Vasella, S. 257 ff.; Buy/Marmayou/Poracchia/Rizzo, Rz. 1366; Morand, S. 217; Elter, S. 164 und S. 305 ff.; Schlindwein, Vertragsgestaltung, S. 75 ff.; Kupfer/Neuß, S. 293 f.; Schulze, S. 157; Geissinger, S. 107; Gerlinger, Rz. 11 ff.; Kuhn/Lau, Rz. 25; Duvinage, S. 566; Tännler/Haug, S. 139. ↵Sportler sind Menschen, die aktiv Sport betreiben (Duden, Deutsches Universalwörterbuch, Dudenredaktion (Hrsg.), 8. Auflage, Berlin 2015, S. 1660). ↵Hügi, Sportrecht, § 1 Rz. 7; Scherrer/Muresan/Ludwig, S. 313. ↵Vgl. Valloni/Pachmann, S. 35 ff.; Scherrer/Muresan/Ludwig, S. 270 f., die den Begriff der Sportvereinigung als Sammelbegriff verwenden; ebenso Baddeley, S. 99; Fechner/Arnhold/Brodführer, Kapitel 1 Rz. 15 ff.; Hügi, Sportrecht, § 1 Rz. 7. ↵Hügi, Sportrecht, § 1 Rz. 7; vgl. Scherrer/Muresan/Ludwig, S. 313; Duvinage, S. 566. ↵Fechner/Arnhold/Brodführer, Kapitel 1 Rz. 15; Scherrer/Muresan/Ludwig, S. 322. ↵Valloni/Pachmann, S. 35; vgl. Scherrer/Muresan/Ludwig, S. 313; und für die mitgliedschaftliche Zugehörigkeit auch Hügi, Sportrecht, § 8 Rz. 8. ↵Widmer Peter, S. 57; Scherrer/Muresan/Ludwig, S. 322; Hügi, Sportrecht, § 1 Rz. 7. ↵Pachmann, S. 25; Scherrer/Muresan/Ludwig, S. 313; Hügi, Sportrecht, § 8 Rz. 9; Valloni/Pachmann, S. 35 f. Verbände sind in der Schweiz faktisch immer Vereine im Sinne des ZGB (Scherrer/Muresan/Ludwig, S. 321). ↵Scherrer/Muresan/Ludwig, S. 313; Arter/Gut, S. 27; vgl. Fechner/Arnhold/Brodführer, Kapitel 1 Rz. 17. ↵Im Ergebnis Widmer Peter, S. 57; Scherrer/Muresan/Ludwig, S. 313; Fechner/Arnhold/Brodführer, Kapitel 1 Rz. 17; Pachmann, S. 25; Valloni/Pachmann, S. 35 f.; Hügi, Sportrecht, § 8 Rz. 9. ↵Valloni/Pachmann, S. 36; Pachmann, S. 25; Scherrer/Muresan/Ludwig, S. 313; Hügi, Sportrecht, § 8 Rz. 9. ↵Für Sportclubs oder regionale Verbände Pachmann, S. 25; Hügi, Sportrecht, § 8 Rz. 9; und Valloni/Pachmann, S. 35 f.; allein für Sportclubs Widmer Peter, S. 57; und allein für regionale Verbände Scherrer/Muresan/Ludwig, S. 313. ↵Pachmann, S. 25; Valloni/Pachmann, S. 35 f.; Hügi, Sportrecht, § 8 Rz. 9; vgl. Widmer Peter, S. 57; Scherrer/Muresan/Ludwig, S. 313. ↵Vgl. Pachmann, S. 25; Scherrer/Muresan/Ludwig, S. 117; Valloni/Pachmann, S. 35; Widmer Peter, S. 57, m.w.H.; Stopper, Rz. 3; Hügi, Sportrecht, § 8 Rz. 7. ↵Deren Rechtskleid kann durchaus variieren. So ist die SFL ein Verein (<https://www.sfl.ch/sfl-organisation/>, besucht am 5. Januar 2023). Die National League hingegen, die die höchste Spielklasse im Schweizer Eishockey der Männer organisiert, ist eine Aktiengesellschaft (<https://www.nationalleague.ch/page/organisation>, besucht am 5. Januar 2023). ↵Scherrer/Muresan/Ludwig, S. 333; siehe zur DFL als Veranstalterin der 1. und 2. Bundesliga im Fussball in Deutschland Kupfer/Neuß, S. 293. ↵<https://www.sfl.ch/sfl-organisation/>, besucht am 5. Januar 2023. In England veranstaltet die English Football League (EFL) die Fussball-Meisterschaften der Männer der zweiten, dritten und vierten Spielklasse, nämlich die Championship, die League One und die League Two (<https://www.efl.com/clubs-and-competitions/>, besucht am 5. Januar 2023). ↵Stellungnahme des Bundesrates vom 2. September 2015 zum Postulat 15.3660, online abrufbar unter https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20153660, besucht am 5. Januar 2023. ↵Scherrer/Muresan/Ludwig, S. 270 f.; Arter/Gut, S. 26. ↵Hügi, Sportveranstalter, S. 85; derselbe, Sportrecht, § 1 Rz. 7; Scherrer/Muresan/Ludwig, S. 306; Arter/Gut, S. 26; für den Begriff der Kapitalgesellschaft Scherrer/Muresan/Ludwig, S. 306; und siehe zur Rechtsform von Sportorganisationen allgemein auch Baddeley, S. 99 ff. ↵Scherrer/Muresan/Ludwig, S. 306; Hügi, Sportveranstalter, S. 85. ↵Scherrer/Muresan/Ludwig, S. 319; Hügi, Sportveranstalter, S. 84; derselbe, Sportrecht, § 6 Rz. 1; siehe zum Begriff des Sportveranstalters im Einzelnen Arter/Gut, S. 23; Arter/Kleiner Jan, S. 116 ff.; Scherrer, Veranstalterbegriff, S. 54 f.; je m.w.H. ↵Hügi, Sportrecht, § 6 Rz. 1; Scherrer/Muresan/Ludwig, S. 320. ↵Scherrer, Veranstalterbegriff, S. 52. ↵Hügi, Sportveranstalter, S. 84; Scherrer/Muresan/Ludwig, S. 319; Fechner/Arnhold/Brodführer, Kapitel 10 Rz. 10; vgl. Duvinage, S. 573 f. ↵Scherrer, Veranstalterbegriff, S. 53; Arter/Gut, S. 23 und S. 26; vgl. auch Arter/Kleiner Jan, S. 121. ↵