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Am 28. Mai 2020 wurde das Zivilgesetzbuch der Volksrepublik China (ZGBC) verabschiedet, welches am 1. Januar 2021 in Kraft treten wird. Dies stellt die fünfte zivilrechtliche Kodifikation und gleichzeitig das erste Gesetzbuch in der VR China dar. In § 179 II ZGBC wurde vorgeschrieben: „Wenn Strafschadensersatz gesetzlich vorgeschrieben ist, findet Strafschadensersatz Anwendung.“ Befindet sich das chinesische Schadensersatzrecht auf einer „schiefen Bahn“? Oder geht der chinesische Schadensersatz eigentlich nur einen Sonderweg im Vergleich zum BGB? In diesem Buch werden anhand eines Vergleichs des Zivilrechts der beiden Staaten Antworten auf diese Fragen gegegeben.
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