Hunde in der Sozialen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen - Martina Kirchpfening - E-Book

Hunde in der Sozialen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen E-Book

Martina Kirchpfening

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Beschreibung

In der Sozialen Arbeit kann der Einsatz von Begleithunden die Persönlichkeitsbildung von Kindern und Jugendlichen unterstützen und wichtige Lernprozesse anregen. Doch wann sind hundegestützte Maßnahmen sinnvoll? Welche persönlichen, institutionellen, organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen müssen geklärt werden? Welche Aus- und Weiterbildungsangebote gibt es? Anschaulich und konkret beantwortet die Autorin diese und weitere Fragen zur Arbeit mit Begleithunden. Sie zeigt Chancen und Grenzen der Sozialen Arbeit mit Hunden auf, stellt zahlreiche Einsatzmöglichkeiten in bedeutsamen Praxisfeldern dar und gibt Anleitungen zur Planung und Durchführung von konkreten Projekten. Das mittlerweile in der 4. Auflage erschienene Buch zählt zu den Standardwerken der tiergestützten Literatur in der Sozialen Arbeit.

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Martina Kirchpfening ist Sozialarbeiterin und Erlebnispädagogin. Sie ist im Landkreis Freyung-Grafenau im Bayerischen Wald in der Jugendhilfe tätig. Im freien Beruf bietet sie hundegestützte Projektarbeit für Jugendliche an und berät Einrichtungen, die hundegestützt arbeiten möchten.

Hinweis: Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnungen nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften.

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über

<http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

ISBN 978-3-497-03269-3 (Print)

ISBN 978-3-497-61900-9 (PDF-E-Book)

ISBN 978-3-497-61901-6 (EPUB

4., aktualisierte Auflage

© 2024 by Ernst Reinhardt, GmbH & Co KG, Verlag, München

Dieses Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne schriftliche Zustimmung der Ernst Reinhardt GmbH & Co KG, München, unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen in andere Sprachen, Mikroverfilmungen und für die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Der Verlag Ernst Reinhardt GmbH & Co KG behält sich eine Nutzung seiner Inhalte für Text- und Data-Mining i.S.v. § 44b UrhG einschließlich Einspeisung/Nutzung in KI-Systemen ausdrücklich vor.

Printed in EU

Cover unter Verwendung eines Fotos von © Kitty – fotolia.com

Zeichnungen im Innenteil von Julius Ecke, München / www.julius-ecke.de

Satz: Arnold & Domnick, Leipzig www.arnold-domnick.de

Ernst Reinhardt Verlag, Kemnatenstr. 46, D-80639 München

Net: www.reinhardt-verlag.de  E-Mail: [email protected]

Inhalt

1Einleitung

2Tiergestützte Intervention im Sozial- und Gesundheitswesen

3Der Einsatz von Hunden in der Sozialen Arbeit

3.1 Das Wirkungsfeld der Sozialen Arbeit

3.2 Die Zielgruppe Kinder und Jugendliche

3.3 Die Rolle des Hundes in der Sozialen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

3.4 Ziele und Methoden der hundgestützten Sozialen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

4Voraussetzungen für die hundgestützte Arbeit

4.1 Voraussetzungen bei Mensch und Hund

Die Hundeführerin

Eignung des Hundes in Aussehen und Körperbau

Eignung des Hundes in Wesen und Verhalten

Grenzen des Einsatzes

4.2 Organisatorische und institutionelle Grundlagen

4.3 Rechtliche Grundlagen

5Rahmenbedingungen der beruflichen Praxis

5.1 Tätigkeit oder Beruf?

5.2 Ausbildungsmöglichkeiten im Überblick

5.3 Finanzierung der Ausbildung und Tierhaltung

5.4 Vorüberlegungen

Angebot

Leistungsvergütung

5.5 Musterkonzept eines einrichtungsübergreifenden Einsatzes

6Planung und Umsetzung hundgestützter Sozialer Arbeit

6.1 Auswahlkriterien von Mensch und Hund für einen erfolgreichen Einsatz

Das sozialpädagogische Geschick des Menschen

Der Grundcharakter des Hundes

Ursprungsrassen und ihre Eigenschaften

Talente der Hunderassen und Einsatzprofile im Fokus

Alter und Geschlecht des Hundes

Hunde mit Handicap

6.2 Der Hund im Einsatz

Der erste Arbeitstag

Anforderungen für Hunde in der Kinder- und Jugendarbeit

Sozialpädagogische Einsatzmodule für Gruppen

7Praxiskonzepte für verschiedene Arbeitsfelder

7.1 Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA)

Ziele

Zielgruppe

Umsetzung

Weitere Besonderheiten in der OKJA

7.2 Aufsuchende Jugendarbeit / Streetwork (AuJa)

Ziele

Zielgruppe

Umsetzung

7.3 Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)

Ziele

Zielgruppe

Umsetzung

7.4 Kindertagesbetreuung

Ziele

Zielgruppe

Umsetzung

7.5 Einrichtungen der Jugendhilfe

Ziele

Zielgruppe

Umsetzung

7.6 Andere Angebote der Jugendhilfe

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung ISE (§35 SGB VIII) – Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII)

8Beschreibungen von Projekten und Aktionen

8.1 Einzelne Übungselemente

Die Signalübungen

Anfassen und Füttern

8.2 Projekte

Erlebnis Natur und Bewegung

Soziales Lernen für Teams, Gruppen und Schulklassen

Projekte für Kindergärten und Kinderkrippen

8.3 Aktionen für und mit dem Hund

Spiel und Spaß mit dem Hund

Backen für Hunde

8.4 Allgemeine Hinweise

Sicherheit

Material für alle Fälle

Ausstattung für den Hund

Literatur

Weiterführende Informationen

Anhang

1. Fragebogen zur Selbstevaluation von hundgestützten Projekten in der Sozialen Arbeit*

2. Rückmeldebogen für Klienten zum Einsatz von Hunden im Streetwork*

3. Planungsschritte für das Projekt „Trekking mit Hunden“

4. Schulklassenprojekt – die kleine Hundeschule

Sachwortregister

* Diese Anhänge stehen auch zum Download im DIN A4-Format auf www.reinhardt-verlag.de bereit.

1 Einleitung

„Ich will auch mal“, „jetzt bin aber ich dran“, „darf ich den streicheln?“, „beißt der?“ Das sind Aussagen von Kindern und Jugendlichen im Arbeitsalltag einer Sozialarbeiterin mit Hund.

Angefangen hat alles ganz unspektakulär: eine Neuanstellung in der Aufsuchenden Jugendarbeit einer Gemeinde im Westen Münchens. Und was macht man als Hundebesitzerin mit Vollzeitjob? Man sucht sich entweder einen Hundesitter, der mehr kostet als man jemals verdienen wird, oder man nimmt den Hund mit zur Arbeit. Ich hatte Glück und mein Arbeitgeber erlaubte das Mitbringen des Hundes in den Dienst. Nun war ich also fortan mit meinem Hund im Einsatz. Das erwies sich als viel anstrengender als gedacht. Meine jugendlichen Klienten, die ich als Streetworker auf der Straße traf, forderten zunehmend, dass der Hund auch einen „Job“ übernehmen solle: brav an der Leine mitlaufen, auf Kommando über einen Stock hopsen, sich streicheln lassen, Kunststücke lernen, allerlei Anweisungen befolgen … Bald kamen wir, das Mensch-Hund-Team, an unsere Grenzen. Der Hund wurde lustlos, müde und misslaunig. In solchen Situationen musste ich den Hund manchmal vor den Jugendlichen in Sicherheit bringen. An manchen Tagen hätte ich mehrere Hunde gebraucht, weil die Jugendlichen sich um den einen stritten.

Seitdem habe ich viel dazugelernt und lerne nicht aus. Immer mit Blick auf das Wohlergehen aller Beteiligten musste ich neue Einsatzmöglichkeiten für den Hund unter Beachtung seiner Grenzen erarbeiten, diese in der Praxis erproben und den Alltag mit Hund im Dienst organisieren. Dazu gehörte auch von Anfang an das Einbeziehen der Bedürfnisse und Talente des Hundes, die Berücksichtigung der Anliegen der Kollegen, mit denen ich arbeitete, und natürlich der Bedarf der Kinder und Jugendlichen in Zusammenhang mit deren persönlichen sozialen Gegebenheiten und Erfordernissen. Hierzu musste auch der Hund viel Neues lernen, was in einem normalen „Familienhund-Alltag“ nicht erforderlich ist.

Inzwischen führe ich zwei Hunde für den Einsatz in der Sozialen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen und berate Fachkräfte der Sozialen Arbeit konzeptionell zu hundegestützter Arbeit. Seit den oben beschriebenen Anfängen sind gut 15 Jahre vergangen. Die tiergestützte Intervention und Interaktion etabliert sich als unterstützende Maßnahme im Sozialwesen. Immer mehr Veröffentlichungen beschreiben positive Wirkungen und Effekte der tiergestützten Interventionen und Therapieformen. Der Einsatz von Hunden in den fachlichen Bezügen der Sozialen Arbeit gewinnt ebenfalls an Bedeutung. Ich möchte daher meine Erfahrungen und meinen Wissenszuwachs weitergeben, damit Sozialarbeiterinnen und Mitarbeiterinnen mit Hund in den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendarbeit davon profitieren können.

Vor allem geht es mir darum, einen praktischen Leitfaden anzubieten und einige gängige Argumentationen in Bezug auf den Einsatz und die Eignung von Hunden in der Sozialen Arbeit kritisch zu hinterfragen, um Tücken und Schwierigkeiten im Alltag rechtzeitig zu begegnen. Ich beschränke mich in meinen Ausführungen dabei bewusst auf den Einsatz von Hunden in der Sozialen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und lege hierzu auch ein Erklärungsmodell zu Grunde. Dies erscheint mir sinnvoll und hilfreich, zumal bisher in der Literatur zwar Arbeitsfelder der tiergestützten Pädagogik und Therapie detailliert beschrieben wurden, der Einsatz von Hunden in der Sozialen Arbeit jedoch fachlich bisher kaum eigens beleuchtet wurde. Gerade aber im Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendarbeit sind derzeit viele Fachkräfte mit Hunden im Einsatz. Eine sinnvoll gestaltete Weiterbildung liegt mir daher ebenso am Herzen wie die Herleitung einer Argumentation für den Einsatz von Hunden in Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendhilfe.

Anmerkung: Schreibweisen wie Hundeführer / innen oder Sozialarbeiter / innen sind im Text auf die Dauer schwer lesbar. Daher verzichte ich auf die gesplittete Schreibweise und verwende, der Tatsache geschuldet, dass im breiten Feld des Sozialwesens rund 80 Prozent Frauen tätig sind, stellvertretend in den Bezeichnungen die weibliche Form. Natürlich sind damit auch alle männlichen Kollegen gleichermaßen angesprochen. Bei Personengruppen wie Besucher / innen, Klient / innen, etc. wird hingegen die männliche Form verwendet. Natürlich sind damit auch alle weiblichen Personen gleichermaßen angesprochen.

2 Tiergestützte Intervention im Sozial- und Gesundheitswesen

Die Geschichte der tiergestützten Intervention nahm ihren Anfang in den 1970er Jahren. Mit Gründung der „Delta Society“ 1977 in Oregon / USA, einer Gesellschaft zur Erforschung der Mensch-Tier-Beziehung, wurden erstmalig rahmengebende Richtlinien zum Einsatz von Tieren im Sozial- und Gesundheitswesen erarbeitet und 1996 veröffentlicht. Auch Wirkungen und Ziele der tiergestützten Interventionen wurden erforscht und dokumentiert. Die Richtlinien der „Delta Society“ dienen seitdem internationalen Organisationen wie ISAAT (International Society for Animal Assisted Therapie) und ESAAT (European Society for Animal Assisted Therapie) als Rahmen und Vorbild (Röger-Lakenbrink 2010).

Die Bezeichnungen für verschiedene Interventionsformen der tiergestützten Therapie haben sich über die Jahre gewandelt und wurden immer wieder angepasst oder auch neu definiert. Die Delta Society, welche sich 2012 in Pet Partners umbenannte, um sich den enormen Entwicklungen im Feld der tiergestützten Interventionen anzupassen, war ursprünglich von zwei Ausprägungen ausgegangen, die wie folgt definiert wurden:

AAA Animal-Assisted Activities (Tiergestützte Aktivitäten): Diese werden als Aktivitäten mit Tieren definiert, die zur Steigerung des Wohlbefindens und der Lebensqualität der Klienten beitragen. Dabei können die Aktivitäten von Professionellen, aber auch von Laien bzw. Freiwilligen mit speziell für diese Aktivitäten vorbereiteten Tieren angeboten werden.

AAT Animal-Assisted Therapy (Tiergestützte Therapie): Hier ist die tiergestützte Intervention integraler Bestandteil eines therapeutischen Prozesses mit festgelegten Zielen und laufender Dokumentation. Die AAT kann nur von Fachkräften und Therapeuten zusammen mit eigens dafür geschulten Tieren angeboten werden.

Im Rahmen der umbenannten Organisation Pet Partners findet sich diese Unterscheidung nun nicht mehr. Eine, wenn auch wünschenswerte, Vereinheitlichung von Begriffen ist weiterhin nicht zu erwarten. Es bildet sich immer mehr die Erkenntnis heraus, dass man den zugrundeliegenden verschiedenen Professionen sowie den komplexen Einsatzprofilen tiergestützter Interventionsformen mit vereinheitlichten Begriffen nicht gerecht werden kann. Mehr Informationen dazu sind unter https://petpartners.org/about/ (20.03.2024) zu finden.

Begriffe rund um die tiergestützte Intervention

An dieser Stelle sei erwähnt, dass die ESSAT im September 2011 eine Präambel verabschiedet hat, welche besagt, dass die bislang von der Delta Society vorgenommenen Unterscheidungen für Europa in der Praxis nicht länger zielführend sind. Die ESAAT empfiehlt eine Vereinheitlichung der Begriffe wie beispielsweise „Besuchsdienste mit Tieren“ oder „Hunde in der Sozialen Arbeit“ zu „Tiergestützte Therapie in der Sozialarbeit“ oder „Tiergestützte Therapie in der Heilpädagogik“, wobei dem Begriff der „Tiergestützten Therapie“ eine besondere Bedeutung zukommt. Eine Definition der „Besuchsdienste mit Tieren“ ist aus Sicht der ESAAT nicht notwendig, da es sich dabei um kein qualifiziertes Angebot handelt.

Weiter heißt es, dass die Tiergestützte Therapie bewusst geplante pädagogische, psychologische und sozialintegrative Angebote mit Tieren für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und ältere Menschen umfasst (www.esaat.org, 26.08.2017).

Für mich erschließt sich diese Argumentation – so sehr ich eine Vereinheitlichung zur Entwicklung eines Berufsbildes grundsätzlich befürworte – nicht. Die soziale und gesellschaftliche Verortung von hundgestützten Maßnahmen sowie gemeinwesen- und sozialraumorientierte Ansätze lassen sich für mich nicht mit dem Begriff „Therapie“ in Einklang bringen. Ebenso wenig kann ich es nachvollziehen, dass „Besuchsdienste“, die laut Delta Society unter „Tiergestützte Aktivität“ fallen, keine Professionalisierung nötig haben.

Jedoch gibt eine erweiterte Ausführung der ESAAT-Definition einen entscheidenden und grundsätzlichen Impuls (ESAAT, 2017):

Aufgabe der Fachkraft für tiergestützte Intervention ist es,

●in ihrem grundständigen Berufsfeld mit Zusatzausbildung „Fachkraft für tiergestützte Therapie“ oder unter fachkompetenter Einbindung einer solchen Person

●durch den Einsatz eines Tieres bzw. eines Therapiebegleittier-Teams den Menschen in seinem Bedürfnis nach Linderung seiner Beschwerden, Autonomie und personaler und sozialer Integration zu unterstützen (www.esaat.org/definition-tiergestuetzter-therapie/, 26.08.2017).

Dies bedeutet, dass die jeweilige Grundprofession der Person entscheidend ist. Nach dieser Grundprofession werden die Ziele festgelegt und dadurch Qualitätskriterien abgeleitet. Im Umkehrschluss sagt dies aus, und das halte ich für „des Pudels Kern“, dass die hundeführende Person entweder zwingend eine einschlägige grundständige Profession vorweisen muss, oder – falls das nicht der Fall ist – nur im Tandem mit einer solchen Person arbeiten kann. Daraus ergibt sich die Möglichkeit eines Tandems einer Person mit grundständiger Profession und einer Fachkraft für tiergestützte Therapie, sofern sich dies nicht in einer Person vereint. Dieser Auffassung folgen auch die Autoren Wohlfahrt/Mutschler (2016, 32):

„Grundlage jeglichen Einbezugs von Hunden in einen therapeutischen Prozess bilden die Modelle und Theorien der jeweiligen Profession […]. Denn ein Einsatz eines Tieres erfolgt immer auf den Grundlagen des jeweiligen Fachgebietes.“

Im deutschsprachigen Raum unterscheiden verschiedene Autoren, die sich hauptsächlich auf die Delta Society berufen, mitunter drei oder auch vier Bereiche, wobei sich diese aus Untergliederungen der oben genannten zwei Bereiche ergeben.

Die Autorinnen Vernooij und Schneider (2010) schlagen in ihrem „Handbuch der tiergestützten Intervention“ eine Abgrenzung nach weiter differenzierten Kriterien als Formen tiergestützter Interventionen vor:

Tiergestützte Aktivität:Das Ziel der tiergestützten Aktivität ist die Verbesserung der Lebensqualität des Klienten und die Steigerung seines Wohlbefindens. Durchführende sind in dieser Definition Laien und ehrenamtliche Personen, die ein geeignetes Tier führen. Eine Dokumentation ist nach dieser Definition nicht erforderlich, da es sich um sporadische Aktivitäten wie z. B. Besuchsdienste handelt.

Tiergestützte Förderung:Das Ziel der tiergestützten Förderung ist es, aufgrund vorhandener Möglichkeiten und Ressourcen und nach einem bestimmten Förderplan, einen Entwicklungsfortschritt zu bewirken. Die Durchführenden sind unterschiedlich qualifizierte Personen mit einem trainierten Tier. Hier handelt es sich um ein mehrmaliges zeitlich festgelegtes Angebot. Die Förderziele und -erfolge sollen dokumentiert werden.

Tiergestützte Pädagogik:Ziel der tiergestützten Pädagogik ist das Initiieren von Lernprozessen im sozio-emotionalen Bereich nach konkreten Zielvorgaben. Die Durchführenden haben eine Qualifikation im (sonder-)pädagogischen Bereich und führen ein spezifisch trainiertes Tier. Die Intervention erstreckt sich über einen längeren festgelegten Zeitraum. Die Einheiten sollen mit Bezug auf die Zielvorgaben protokolliert werden.

Tiergestützte Therapie:Als Ziel wird hier die Entwicklung von Lebensgestaltungskompetenz nach einem Therapieplan mit klaren Zielvorgaben genannt. Die Durchführung geschieht ausschließlich durch qualifizierte Therapeuten, die nach verschiedenen Therapiekonzepten arbeiten und ein spezifisch trainiertes Tier einsetzen.

Bei Letzterem fällt auf, dass dieser klar als Ansatz definiert ist, der im therapeutischen Sinn auch nur von therapeutisch ausgebildeten Personen angeboten werden kann.

Allen Ausführungen gemeinsam ist, dass ein Tier zum Einsatz kommt, das für die Aufgaben speziell vorbereitet sein sollte. Über diesen Umstand besteht in den neuen Veröffentlichungen auch weitgehend eine einheitliche Meinung.

Betrachtet man im Vergleich zu diesen Ausführungen die Arbeitsfelder, Inhalte und Methoden der Sozialen Arbeit, dann fällt auf, dass keine der Definitionen ausschließlich passt. Aspekte wie eine systemische Sicht, die Einbeziehung der Umwelt in innerpersonelle, soziale und gesellschaftliche Prozesse oder gemeinwesenorientierte Sichtweisen kommen als Ausgangsbasis in diesen Definitionen schlicht nicht vor. An dieser Stelle wird klar, dass hundgestützte Methoden und Maßnahmen in der Sozialen Arbeit zusätzlich eigenen Konzepten, Erklärungsmustern und Strategien folgen müssen.

Die Interventionsformen nach den Kriterien Aktivität, Förderung, Pädagogik und Therapie zu trennen, stellt lediglich einen Versuch dar, einzelne Disziplinen anhand ihrer spezifischen Zielsetzungen zu definieren. Dabei könnte zum Beispiel tiergestützte Förderung auch als ein integraler Bestandteil von pädagogischer, also erzieherischer Intervention verstanden werden. Auch könnten innerpersonale Lernprozesse, wie sie in der Pädagogik angestrebt werden, eine Rolle in therapeutischen Zusammenhängen spielen.

Hier wird klar, dass die bisherigen Modelle theoretischer Trennung von Arbeitsansätzen oder Lehren in der sozialpädagogischen Praxis nicht zur Klärung beitragen, denn Aspekte aller genannten Bereiche spielen in der Sozialen Arbeit eine Rolle. Je nach Arbeitsfeld, Zielgruppe, Zielen und Prinzipien, die es umzusetzen gilt, könnten vor allem die hier als „Aktivitäten“ und „Förderung“ bezeichneten Interventionsformen zum Einsatz kommen.

Die Soziale Arbeit als „Subdisziplin“ der Pädagogik (Krüger 2011, 28) kommt bisher im Diskurs der hundgestützten Einsätze nicht vor. Differenzierte methodische Entwicklungen, die auf die Erfordernisse der Sozialen Arbeit eingehen, fehlen ebenso wie ein kontinuierlicher fachlicher Diskurs zu diesem Thema.

Im deutschsprachigen Raum gibt es derzeit keine einheitlichen Regelungen bzgl. der differenzierten Bezeichnungen für die Formen hundgestützter Intervention. Ebenfalls existieren keine verbindlichen Richtlinien für die Berufs- oder Tätigkeitsbezeichnungen der Personen, die solche Angebote ausführen; noch weniger über die Qualifikationen, welche diese mitbringen sollen. Dies gilt ebenso für die eingesetzten Hunde. Es gibt zwar viele Empfehlungen und Richtlinien verschiedenster Organisationen und Institutionen für die Ausbildung und Eignung von eingesetzten Hunden, allerdings sind diese nicht bindend. Es handelt sich generell um eine Selbstverpflichtung der Anbieter, die nach den Richtlinien und Qualitätsstandards von Delta Society, ESAAT und ISAAT arbeiten und deren Angebote auch entsprechend zertifiziert bzw. akkreditiert sind.

Um das Kind deshalb etwas provokant beim Namen zu nennen: Jeder Mensch könnte derzeit mit einem Hund im Sozial- und Gesundheitswesen auftreten und Angebote machen. Sei es im therapeutischen, pädagogischen oder sozialpädagogischen Bereich. Hier sind einzig und allein die Auftraggeber gefragt, sich kundig zu machen, inwiefern das Mensch-Hund-Team auf diese Aufgabe vorbereitet ist. Dies ist jedoch mangels Vorgaben kein leichtes Unterfangen. Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass letztendlich (leider) oft Kriterien zur Entscheidung herangezogen werden, die sich rein auf bereits vorhandene Vorschriften der Einrichtungen stützen, wie z. B. Hygienerichtlinien, generelles Verbot von Tieren in der Einrichtung und ähnliches Regelwerk.

Ziel dieses Buches ist es daher einerseits, ein praxistaugliches Erklärungs- und Argumentationsgefüge darzustellen, das Anbietern wie auch Auftraggebern hundgestützter Sozialer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen eine Übersicht zu qualitativ hochwertigen Einsätzen gibt. Andererseits möchte ich die praktische Umsetzung von Angeboten detailliert und nachvollziehbar beschreiben. Es soll eine Lücke geschlossen werden, da die vorhandenen Publikationen zur hundgestützten Arbeit in der Regel nicht auf die speziellen Anforderungen innerhalb der Sozialen Arbeit eingehen. Am Beispiel der Kinder- und Jugendarbeit werden exemplarisch fachliche Grundlagen erörtert und mögliche bereits praxiserprobte Konzepte vorgestellt.

3 Der Einsatz von Hunden in der Sozialen Arbeit

3.1 Das Wirkungsfeld der Sozialen Arbeit

Innerhalb der fachlichen Diskussion tiergestützter Interventionen wird die Soziale Arbeit nicht explizit diskutiert. Daher halte ich es für äußerst wichtig, eine Erklärung zum Selbstverständnis der Sozialen Arbeit vorne anzustellen. Aufgrund dieser Definition sollte es gelingen, hundgestützte Maßnahmen als Teil der Sozialen Arbeit zu sehen und auch zu legitimieren. Dies soll auch dazu beitragen, die Interventionen innerhalb der Sozialen Arbeit von therapeutischer Arbeit abzugrenzen. Zink (2009, 12) definiert die „multiple Identität der Sozialen Arbeit“ wie folgt:

1.„Soziale Arbeit ist eine gesellschaftlich notwendige, institutionell garantierte, prinzipiell vorläufige und professionell angebotene persönliche Dienstleistung.

2.Sie gilt Menschen, die in aktuellen Lebenslagen mit komplexen sozialen Problemen konfrontiert sind und daher system- und maßnahmenintegrierender Hilfe bedürfen.

3.In unterschiedlichen gesellschaftlichen Systemen tätig, initiiert, organisiert, koordiniert und lenkt sie problembezogene individuelle und kollektive soziale Veränderungsprozesse.

4.Diese haben den Erwerb, die Optimierung oder den Erhalt sozialer Kompetenz zum Ziel.“

Alle Maßnahmen und Methoden, die geeignet sind, diese in Punkt 4 beschriebene Ziele zu erreichen, können daher Anwendung finden. Die hundgestützte Intervention kann eine dieser unterstützenden Maßnahmen darstellen.

Ergänzend soll an dieser Stelle auf ein Modell der praktischen Sozialen Arbeit eingegangen werden, welches die Autoren Germain und Gittermann (1988) in ihrem Werk „Praktische Sozialarbeit – ‚Das Life Model’ der Sozialen Arbeit“ beschrieben haben. Das Life Model der Sozialen Arbeit erklärt die Interventionen der Sozialen Arbeit anhand eines ökologischen Modells. Zentraler Aspekt dieses Ansatzes ist der Begriff „Ökologie“. In seinem ursprünglichen Sinne wird dieser als die Lehre der Beziehungen von Organismen untereinander und mit ihrer Umwelt verstanden. Das Erklärungsmodell nach Germain und Gittermann, welches erstmals bereits 1983 veröffentlicht wurde, unterscheidet sich von anderen Modellen der Sozialen Arbeit durch die Erweiterung des Erklärungsansatzes um einen systemischen Umweltaspekt.

In der gegenwärtigen Zeit und ihren schnell vorwärts schreitenden Entwicklungen und Veränderungen erlangt gerade dieser Umweltaspekt an Bedeutung. Gestützt auf dieses Modell möchte ich hier meine grundlegenden Gedanken für die Sinnhaftigkeit hundgestützter Kinder- und Jugendarbeit darstellen.

„Wie alle lebenden Organismen bilden Menschen mit ihrer Umwelt ein ökologisches System, in dem jedes Glied das andere formt. […]

Bei diesen komplexen Transaktionen zwischen Mensch und Umwelt ereignen sich oft Störungen im Gleichgewicht der Anpassung oder der Qualität des Aufeinander-abgestimmt-Seins. Diese Störungen erzeugen Stress. […] Stress entsteht in drei miteinander verbundenen Zonen: In lebensverändernden Ereignissen; in Situationen mit besonderem Umweltdruck; und im Bereich interpersonaler Prozesse. […] Lebensverändernde Ereignisse schließen ein: Entwicklungsbedingte Veränderungen, wie die Pubertät; Veränderungen, die den Status oder die Rolle betreffen […] und Veränderungen, die durch Krisen bedingt sind“ (Germain / Gittermann 1988, 7).

In anderen Worten: Es geht darum, Stress, der durch fehlerhaftes „Aufeinander-abgestimmt-Sein“ der einzelnen Systeme auftritt, abzubauen. Die positive Abstimmung der Wechselwirkungen innerhalb der Systeme müssen wiederhergestellt werden. Die Rolle der Sozialarbeiterin ist dabei das Unterstützen, Begleiten und Motivieren.

Die Autoren Germain und Gittermann erweitern in ihrer 1999 veröffentlichten 3. Auflage des „Life Models“ diesen Ansatz um zusätzliche Ausführungen und Aspekte, die ebenfalls geeignet sind, die Methode der hundegestützten Intervention oder Aktion fachlich zu verorten.

Unter der „Definition von Charakteristika der Praxismethode des Life Models“ wird die professionelle Funktion folgendermaßen beschrieben:

„Die Aufgabe der Praxis des Life Models besteht darin, das Niveau des Anpassungsgleichgewichts zwischen Menschen und ihrer Umwelt anzuheben, insbesondere zwischen menschlichen Bedürfnissen und Umweltressourcen“ (Germain / Gittermann 1999, 37).

Germain und Gittermann erklären die Abstimmungsprozesse anhand der Aspekte Umwelt und Mensch, wobei sich der Aspekt Umwelt untergliedert in die soziale und die materielle Umwelt. Die soziale Umwelt bezeichnet die Beziehungsebenen in sozialen Gefügen von Gemeinwesen, Freundeskreis, Familie und Partnerbeziehung; die materielle Umwelt bezeichnet natürliche, reale Gegebenheiten wie Architektur, Wohnumfeld und materielle Ausstattung. Der Organismus (Mensch) steht für Kommunikation, innerpersonale Entwicklung und Persönlichkeit. Stress entsteht in folgenden Zusammenhängen:

1.lebensverändernde Ereignisse wie

−entwicklungsbedingte Veränderungen

−veränderter Status, veränderte Rollenanforderungen,

−Krisen;

2.Anforderungen aus der Umwelt, d. h. Umweltprozesse bzw. -veränderungen (sozial und materiell);

3.fehlangepasste interpersonale Beziehungs- und Kommunikationsmuster innerhalb von

−Paarbeziehungen,

−Familien,

−Gruppen.

Ausgehend von diesem Erklärungsmodell ist es eine zentrale Aufgabe der Sozialen Arbeit, die auftretenden Stressfaktoren in den oben genannten Bereichen durch Unterstützen und Begleiten abzubauen.

3.2 Die Zielgruppe Kinder und Jugendliche

An dieser Stelle wird es notwendig, die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen sowie das Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendarbeit näher zu betrachten. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür finden sich im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII, Kinder- und Jugendhilfe, §§ 1, 11, 13. Diese Regelungen beschreiben das Recht auf Bildung und Erziehung sowie das Recht auf Leistungen der Jugendarbeit und Jugendhilfe. Ich möchte die rechtlichen Grundlagen aus dem Jugendhilferecht hier nicht näher ausführen, da ich sie in der Sozialen Arbeit als hinreichend bekannt voraussetze.

Nennenswert sind jedoch die Ziele der Jugendarbeit, die im SGB VIII genannt werden. In § 11 wird hier die Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung junger Menschen genannt und in § 13 Abs. 1 steht hierzu: „Jungen Menschen […] sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die […] ihre soziale Integration fördern“.

Hundgestützte Maßnahmen sind im Sinne des SGB VIII also in den §§ 11 und 13 als Maßnahme der Sozialen Arbeit zu verorten, da sie geeignet sind, die genannten Ziele (soziale Integration, individuelle und soziale Entwicklung) wirkungsvoll umzusetzen (Kap. 3.4).

Die Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendarbeit umfassen hauptsächlich Leistungen der Jugendarbeit und Jugendhilfe, die von öffentlichen und freien gemeinnützigen Trägern sowie von freien Unternehmen der Sozialwirtschaft angeboten werden.

In Kap. 7 erfolgt eine Darstellung von Praxiskonzepten für verschiedene Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendarbeit. Dabei werden insbesondere folgende Arbeitsfelder näher beleuchtet:

●Offene Kinder- und Jugendarbeit (inkl. der schulbezogenen Jugendarbeit),

●Aufsuchende Jugendarbeit / Streetwork,

●Jugendsozialarbeit an Schulen,

●Kindertagesbetreuung,

●Einrichtungen der Jugendhilfe.

3.3 Die Rolle des Hundes in der Sozialen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Hunde sollten im Rahmen der Sozialen Arbeit möglichst so zum Einsatz gebracht werden, dass sie die zentrale Aufgabe der Sozialen Arbeit möglichst gut unterstützen können. Entsprechend des obigen Erklärungsmodells (Kap. 3.1) sollte der Hund also dazu beitragen, die genannten möglichen Stressfaktoren bei Kindern und Jugendlichen abzubauen. Ich möchte dies anhand des folgenden Beispiels veranschaulichen.

FALLBEISPIEL

In das Jugendzentrum einer Kleinstadt kommt seit einigen Wochen ein Mädchen, das offensichtlich Anschluss sucht, aber dabei sehr schüchtern und gehemmt auftritt, so dass die anderen Besucher mit Ablehnung reagieren. Die Sozialarbeiterinnen haben mehrmals versucht, Kontakt aufzunehmen, jedoch ist das Mädchen sehr verschlossen und nicht zu einem Gespräch zu bewegen. Nach kurzer Zeit verlässt es daher den Jugendtreff meist wieder, um am nächsten Tag erneut einen Versuch zu starten.

Die sozialen Austauschprozesse laufen nicht rund. Die Kommunikation ist erschwert. Es ist anzunehmen, dass das Mädchen in diesem Zusammenhang unter Stress leidet. Die Sozialarbeiterin hat die Aufgabe, etwas zu ermöglichen, das geeignet ist, diesen Stress abzubauen. In der Rolle der Unterstützenden tritt nun die Sozialarbeiterin mit Hund im Jugendtreff auf.

FALLBEISPIEL

Die Sozialarbeiterin betritt den Jugendtreff mit dem angeleinten Hund. Die anwesenden Jugendlichen beachten den Hund nicht weiter, denn sie kennen ihn bereits. Vorsichtig steuert die Mitarbeiterin mit dem Hund das Mädchen an, das allein an einem Tisch sitzt. Sie fragt das Mädchen, ob es sich vor dem Hund fürchte und er daher lieber wegbleiben solle. Das Mädchen antwortet jedoch, dass der Hund sich ruhig nähern dürfe, weil es Hunde sehr gern habe.

Während dieser ersten Kontaktaufnahme entsteht ein kleines Gespräch, das zunächst den Hund zum Thema hat. Im Verlauf des Gesprächs kommen die anderen Kinder und Jugendlichen hinzu und erzählen über ihre Erfahrungen mit dem Hund. Das Mädchen wird zunehmend in das Gespräch einbezogen. Es entsteht ein Dialog mit den anderen Besuchern. Nach diesem ersten Anlauf sucht das Mädchen in den folgenden Tagen den Kontakt zur Sozialarbeiterin mit Hund, um jeweils ein kleines Gespräch über den Hund zu führen. Nach einer Woche bittet das Mädchen, einen kleinen Spaziergang mit dem Hund unternehmen zu dürfen. Die Sozialarbeiterin geht darauf ein; das Mädchen kann den Hund an der Leine im Beisein der Sozialarbeiterin draußen spazieren führen. Während des Spazierganges erzählt das Mädchen, dass es nach der Trennung der Eltern nun mit der Mutter neu in die Stadt gezogen sei und noch niemanden kenne. Es äußert Gefühle von Traurigkeit und Frustration über den Verlust der alten Freunde und über die Trennung der Eltern.