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Trotz vielfach gegensätzlicher Vermutung enthält das jüngst novellierte Laufbahnrecht für Beamte moderne und innovative Ansätze zu Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Der Grad der Entwicklungsorientierung überzeugt vielfach dennoch nicht: Zahlreiche methodische Ansätze sind oft nur mangelhaft miteinander verknüpft. Eine verbindliche, nachhaltige, langfristige und ganzheitliche Konzeption und Umsetzung der Maßnahmen zur Personalentwicklung ist geboten, um eine leistungsfähige Verwaltung zu garantieren. Tobias Lück stellt hier im best-practice-Vergleich die Bundeslaufbahnverordnung den entsprechenden Regelungen der Bundesländer zu Qualifikation und Motivation gegenüber. Empirische Erhebungen ergänzen die theoretischen Erkenntnisse und bieten die fundierte Grundlage, die entwicklungsorientierte Personalarbeit in Bundes- und Landesbehörden zu analysieren.
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