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Künftig wird die Bestellung verpackter Lebensmittel über das Internet auch in Deutschland zum Alltag gehören. Die unternehmensweite Einbindung von Websites oder E-Mails zur Verbraucheraufklärung macht dabei das Problem einer nur begrenzten Verpackungsgröße als Informationsträger obsolet. Stattdessen droht die im Dezember 2014 in Kraft getretene Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) zu einer "Überfrachtung" des Verbrauchers mit Informationen zu führen, da deren Bestimmungen zusätzlich zu den ohnehin schon im Fernabsatz zu beachtenden Informationspflichten gelten. Eine maßvolle, gerade auf den Vertriebsweg Internet ausgelegte Regelung ist der Gesetzgeber bislang schuldig geblieben und trotz des großen Potentials, das im Lebensmittelonlinehandel liegt, zeigen sich in der LMIV erhebliche rechtliche Unsicherheiten. Lars Jaklin beantwortet die trotz der Verordnung noch offen gebliebenen Fragen, beispielsweise zu den rechtlichen Bestimmungen von Mindesthaltbarkeitsdatum und Nährwertangaben, identifiziert ihre möglichen Schwächen und liefert konkrete Ansatzpunkte einer zielgerichteten Überarbeitung.
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