Insider - Jörg Frick - E-Book

Insider E-Book

Jörg Frick

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Beschreibung

Mit diesem Buch erinnert sich der renommierte Steuer- und Wirtschaftsstrafrechtler Dr. Jörg Frick an fünf Jahrzehnte seiner Tätigkeit. Die dargestellten Themen und Abläufe sind ausgewählt aus einer Vielzahl seiner interessanten Mandate namhafter Protagonisten und der Kuriosität der Fälle. Dabei hat der Autor ganz bewusst auf Juristendeutsch und Paragrafen zugunsten einer kurzweiligen Lesbarkeit verzichtet. Dargestellt wird auch die Entwicklung bzw. Verschärfung des Wirtschaftsstrafrechts. Kritisch geschildert wird, dass der Gesetzgeber aus seinen Fehlern wenig gelernt hat und immer wieder kriminogene Gesetze verabschiedet, bei denen nicht nur der Spezialist erkennt, wie sie zu umgehen sind.
So ist ein erlebtes und erzähltes Kompendium der Rechtsgeschichte entstanden, das unser Wirtschafts- und Steuerstrafrecht bis in die Gegenwart widerspiegelt.

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Jörg Frick

Insider

Erinnerungen eines Steuer- und Wirtschaftsstrafrechtlers

Alle in diesem Buch enthaltenen Informationen wurden nach bestem Wissen zusammengestellt und mit Sorgfalt geprüft und getestet. Dennoch sind Fehler nicht ganz auszuschließen. Aus diesem Grund sind die im vorliegenden Buch enthaltenen Informationen mit keiner Verpflichtung oder Garantie irgendeiner Art verbunden. Autor und Verlag übernehmen infolgedessen keine Verantwortung und werden keine daraus folgende oder sonstige Haftung übernehmen, die auf irgendeine Weise aus der Benutzung dieser Informationen – oder Teilen davon – entsteht.

Ebensowenig übernehmen Autor und Verlag die Gewähr dafür, dass die beschriebenen Verfahren usw. frei von Schutzrechten Dritter sind. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigen auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne des Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benützt werden dürften.

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf vorheriger Zustimmung des Verlages. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

© 2022 Hanser Corporateim Carl Hanser Verlag GmbH & Co. KGHerstellung: Carolin BenedixSatz: Eberl & Koesel Studio, Altusried-KrugzellCoverrealisation: Thomas West

Print-ISBN:        978-3-446-47523-6E-Book-ISBN:   978-3-446-47524-3ePub-ISBN:       978-3-446-47525-0

Inhalt

Titelei

Impressum

Inhalt

Vorwort

Wie ich zufällig Steuerstrafrechtler wurde

Rote Beete und Branntwein

Zwei Verteidigungen mit Rolf Bossi

Meine beiden ersten Fälle mit der Steuerfahndung Rottweil

Die Verteidigung von Steffi Graf

Das ägyptische Mandat

Das japanische Mandat

Das italienische Mandat

Ion Tiriac | Boris Becker

Der Flughafen in Macau

Investitionszulage 1975

Parteispendenverfahren in Baden-Württemberg

Der Pfarrer und die Schenkungsteuer

Strafrecht im Kloster

Justizposse in Baden – oder das Versagen der Staatsanwaltschaft Mannheim

Grenzaufgriffsfälle

Das französische Schloss

Die reichste und die überschuldetste Gemeinde

Bescherung vor Weihnachten

Talsperre in Thüringen

Entwicklungen und Erlebnisse bei Durchsuchungen

Postbeamter im Talar

Rettungsaktion vor dem Schöffengericht Heilbronn

Von Angola bis Amigo

Das abrupte Ende der aussichtsreichen Müll-Verschwelung (Pyrolyse)

Die Zahnärzte und das Gold

Nachwort

Dankesworte

Vorwort

Dieses Buch ist nicht dafür gedacht, den Autor darzustellen oder ihm gar ein Denkmal zu setzen. Ich habe mich vielmehr entschlossen, meine Erlebnisse aus nahezu fünf Jahrzehnten im Wirtschaftsstrafrecht in einer Auswahl für den Leser niederzuschreiben.

Das Buch ist keine fachliche Darstellung. Nur in wenigen Passagen ist der gesetzgeberische Hintergrund nötig. Auf juristische Zitate verzichte ich konsequent. Das Buch richtet sich an jeden Leser, der spannende und teilweise kuriose Lektüre sucht.

Das Buch soll auch Studenten, Referendaren, Praktikanten und wissenschaftlichen Mitarbeitern nahebringen, sich mit dem Wirtschaftsstrafrecht anzufreunden. Wirtschaftsstrafrecht ist nicht mehr nur Juristen vorbehalten. Auch Betriebswirtschaftler, Volkswirtschaftler und andere wirtschaftsrechtliche Absolventen können sich zunehmend auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisieren. Ich predige seit Jahrzehnten, dass Wirtschaftsstrafrecht zu 90 % Wirtschaftsrecht ist. Speziell im Steuerstrafrecht ist Steuerrecht unabdingbar. Dies gilt gleichermaßen für andere Spezialisierungen im Wirtschaftsstrafrecht, wie z. B. Insolvenzstrafrecht, Umweltstrafrecht und andere Spezialisierungen.

Die Auswahl der dargestellten Themen aus Hunderten von Mandaten ist bestimmt durch Unterhaltungswert, die handelnden Personen und Kuriosität des Falles. Berührt werden jedoch auch Länder wie Ägypten, Angola, China, Frankreich, Italien, Japan, Namibia, Portugal u. a.

Dargestellt wird auch die Entwicklung bzw. Verschärfung des Wirtschaftsstrafrechts über Jahrzehnte. Geschildert wird, dass der Gesetzgeber aus vielen Fehlern wenig gelernt hat und immer wieder kriminogene Gesetze verabschiedet, d. h. Regelungen, bei denen insbesondere der Fachmann sofort erkennt, wie sie zu umgehen bzw. zu durchbrechen sind. In vielen Fällen erkennen auch die vom Gesetz betroffenen „Normalbürger“, wie sie sich im Graubereich oder illegal Vorteile sichern könnten. Ein naheliegendes Beispiel sind die Zehntausende Ermittlungsverfahren wegen Missbrauchs der Corona-Fördermaßnahmen. Befördert wird gesetzwidriges Verhalten aktuell auch durch Politiker, die sich selbst oder der Partei wirtschaftliche Vorteile verschaffen. Ich verweise auf die Kapitel über Parteispenden oder das Amigo-Verfahren.

Ich habe in meinem gesamten beruflichen Leben größten Wert auf berufliche Verschwiegenheit gelegt. Ich bin mir bewusst, dass ich im einen oder anderen Fall neue Dinge berichte, die so noch nicht in der Öffentlichkeit bekannt waren, die Öffentlichkeit jedoch ein Recht darauf hat.

Ich berichte darüber deshalb mit gutem Gewissen und eher zurückhaltend und strikt wahrheitsgemäß, weil der größte Teil der vermeintlich neuen Informationen ohnehin im Internet nachzulesen ist. Ich bin überzeugt, dass ich keine Geheimhaltungsverpflichtungen durchbreche oder Namensrechte verletze. Dies hat ein außenstehender spezialisierter Anwaltskollege geprüft. Da ich stets im Sinne meiner Mandanten berichte, erwarte ich ohnehin keine „Attacken“.

Ein Aspekt ist mir wichtig: Ich habe mein Leben lang gern mit jungen Juristen gearbeitet. Mehrere meiner „Rookies“ haben bedeutende Karrieren hingelegt, teils haben sie mich im beruflichen Ansehen übertroffen. Ich habe mit mehreren Referendaren gemeinsam deren erste Fachaufsätze veröffentlicht oder sie an Fachvorträgen in der ersten Zuhörerreihe als „Wissenschaftliche Unterstützer“ mit eigenen Beiträgen beteiligt. Ich habe die Referendarinnen und Referendare in der letzten Anwaltsstation stets voll wie Rechtsanwälte arbeiten lassen mit entsprechender täglicher Anwesenheit im Büro, als das Homeoffice noch nicht so verbreitet war. Mindestens eine Referendarin hat mein Angebot, nach dem zweiten Staatsexamen einen Vertrag zu unterschreiben, unter Hinweis auf Work-Life-Balance, abgelehnt. Ich habe Referendare, wo dies möglich war, auch zu Durchsuchungsaktionen mitgenommen. Dies wirkte teils auch abschreckend.

Wenn ich heute meine Terminkalender durchsehe, um die geschilderten Fälle und Mandate zeitlich unterzubringen und die Erinnerung ohne Akten aufzufrischen, wundere ich mich selbst, was ich meist in einem Tag untergebracht habe. So war ich manchmal an einem Tag mit dem Zug oder dem Pkw an drei Orten stets als die „Feuerwehr“ im Einsatz. Das Ziel als Steuerstrafrechtler habe ich immer so verstanden, Besteuerungsverfahren und Ermittlungsverfahren zwar kämpferisch, aber möglichst ohne Öffentlichkeit und Gerichtsverfahren zu erledigen.

Ich möchte den Leser darauf vorbereiten, dass die einzelnen Kapitel nicht chronologisch geordnet sind. Ich habe deshalb davon abgesehen, weil die ausführlichsten Kapitel zu den bekanntesten Personen ab Mitte der Neunzigerjahre teils mit zeitlichen Überschneidungen konzentriert wären. Es fehlt also der „rote Faden“. Auch die Kapitel mit Bezug zum Ausland sind bewusst nicht alphabetisch geordnet. Im Nachwort erläutere ich, dass und warum ich auf Fälle jüngster Zeit nicht eingegangen bin bzw. nicht eingehen konnte.

Dem Leser wird eventuell auffallen, dass neuere Fälle, in denen ich in der Presse genannt wurde, nicht in diesem Buch erscheinen. Verzichtet habe ich z. B. auf ein Kapitel über Prof. Dr. Utz Claassen, der für wenige Jahre Vorstandsvorsitzender der EnBW in Karlsruhe war.

Viel Spaß bei der Lektüre!

Dr. Jörg Frick

Wie ich zufällig Steuerstrafrechtler wurde

Mein Vater war Abteilungsdirektor bei der OFD Stuttgart, eine Dienstbezeichnung, die es heute nicht mehr gibt. Im Rahmen der allgemeinen Aufwertung der Beamtenposten ist heute jeder Finanzamtsvorsteher Leitender Regierungsdirektor, auch beim kleinsten Amt in Oberschwaben oder an der Donau, das nur aufgrund politischer Rücksichtnahme eigenständig geblieben ist. Mein Vater hatte bis zum ca. 55. Lebensjahr keinen Führerschein und kein Auto. Ich war seit meinem 16. Lebensjahr motorisiert (Moped, Vespa, NSU Prinz III). Wegen meiner Einkünfte aus Ferienarbeit, als Anzugverkäufer zur Vorweihnachtszeit und meinen zahlreichen Ferienjobs, konnte ich Geld zu meinen Verkehrsmitteln beitragen. Die 1000 DM für den NSU Prinz III (vergleichbar dem Trabbi) finanzierte ich selbst. Er war in Hamburg während des Hochwassers im Jahr 1962 im Schaufenster des Autohauses im Salzwasser gestanden. Die Lehrlingsabteilung in Neckarsulm hatte ihn äußerlich wieder hergerichtet.

Ich war immer wieder Chauffeur meines Vaters, wenn er bei lokalen Steuerberatertagungen referierte. Da mein Vater das Ressort Abgabenordnung bei der OFD innehatte, kam ich als Zuhörer früh mit dem Verfahrensrecht in Berührung. Ich chauffierte meinen Vater mit dem NSU Prinz III – dem Übergang vom Motorrad zum Auto – auch einmal zum Bundesfinanzhof in München in der Ismaninger Straße. Der Bundesfinanzhof sitzt in einem herrschaftlichen Palais über dem Steilufer der Isar mit Blick auf die Münchner Innenstadt und macht richtig Eindruck.

Das Gebäude des Bundesfinanzhofs hat durch den Vorgarten eine halbrunde Auffahrt, die heute durch Ketten gesperrt ist. Ich bin in den 1960er-Jahren mit meinem NSU Prinz III bis vor das Eingangsportal gefahren, um meinen Vater aussteigen zu lassen. Die für die Saalordnung zuständigen Beamten im Bundesfinanzhof sind uniformiert. Zwei Beamte in Uniform eilten heraus, um mich mit meinem Pkw niederster Klasse von der Auffahrt zu scheuchen. Ich „schwor“ mir wiederzukommen, was ich dann auch während meiner beruflichen Tätigkeit als Anwalt und Steuerberater bei unterschiedlichen Senaten, so auch beim Zollsenat, getan habe.

Nach dem zweiten Staatsexamen trat ich sofort in die Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg ein. Die Finanzverwaltung bildet ihre Beamten in den Finanzämtern in den verschiedenartigen Sachgebieten und zentral zu meiner Zeit in drei jeweils einen Monat dauernden Kursen in der Bundesfinanzakademie aus. Zu meiner Zeit befand sich die Bundesfinanzakademie im Kloster Siegburg bei Bonn in spartanischen Unterkünften. So durfte ich auch einmal den „Altweiberfastnacht“ in meiner Lieblingskneipe in Bonn erleben. Eigentlich eine eigene Erzählung wert. Für einen Schwaben ein unvorstellbares Erlebnis.

Nach der damals achtzehnmonatigen Ausbildung wird jedem Juristen als Anfänger ein Sachgebiet zugeteilt. Ich erhielt ein Sachgebiet im Finanzamt Stuttgart – Körperschaften, das alle Vereine Stuttgarts, also auch den VfB, die Stuttgarter Kickers, Tennisvereine, Eishockeyvereine, politische, wissenschaftliche usw. umfasste. Daneben hatte ich eine überschaubare Zahl von GmbHs. Als Rookie darf man einen Fehler nicht machen, nämlich den auf der Fachhochschule besser ausgebildeten Beamten des gehobenen Dienstes (Inspektorenlaufbahn) zu erklären, wie das Geschäft „so geht“. Ich habe den Fehler nicht begangen. Von meinen Beamten des gehobenen Dienstes haben mehrere Karriere gemacht: Ein bundesweit bekannter Körperschaftsteuerspezialist, ein Fachhochschulprofessor an der Landesfinanzschule in Ludwigsburg, ein herausragender Betriebsprüfungssachgebietsleiter.

Kurz nachdem ich beim Finanzamt Stuttgart – Körperschaften begonnen hatte, sind die Finanzrichter von der Besoldungsgruppe R1 in die Besoldungsgruppe R2 (= Vorsitzender Richter bzw. Richter am Oberlandesgericht) hochgestuft worden, da nach der Tatsacheninstanz des Finanzgerichts sofort die Revisionsinstanz beim Bundesfinanzhof (als höchstes Finanzgericht, gleichgestellt dem BGH) folgt. Die Juristen aus den Finanzämtern „rannten“ zum Finanzgericht. So auch der stellvertretende Vorsteher des Finanzamts Stuttgart – Körperschaften, später Vizepräsident des Finanzgerichts Baden-Württemberg, der zum Finanzgericht wechselte. Da neben mir seinerzeit – neben dem Vorsteher – kein Jurist beim Finanzamt Stuttgart – Körperschaften war, wurde ich kommissarisch in jungen Jahren Stellvertretender Finanzamtsvorsteher. Das Finanzamt Stuttgart – Körperschaften stritt sich damals mit dem Finanzamt Frankfurt/Main Börse über den Rang des Finanzamts mit dem höchsten Steueraufkommen Deutschlands. Da ich neben meinem Sachgebiet IV nun auch das Sachgebiet I hatte, zu dem die Steuerpflichtigen Daimler, Bosch, IBM, SEL u. a. gehörten, hatte ich unvermittelt ein „großes Los“ gezogen. Ich nahm an den Schlussbesprechungen mit der Großbetriebsprüfung teil und lernte dabei und in Besprechungen im Amt die Leiter der Steuerabteilungen kennen.

Ein prägendes Erlebnis war die Schlussbesprechung bei der Tobler GmbH in Stuttgart-Ost, einer Tochter des Schokoladenherstellers Chocolat Tobler AG in Bern/Schweiz. Ich hatte bei der Tobler GmbH kurz vor meinem Abitur schon als Ferienjob Schokolade gemischt und anschließend Jahrzehnte keine Schokolade mehr gegessen, was meine Kinder nie verstanden haben. Die Tobler GmbH hatte nur für die Schlussbesprechung in der Betriebsprüfung Herrn Prof. Dr. Böttcher als Berater verpflichtet (Seniorpartner des höchst angesehenen Büros Böttcher, Beinert, Hennerkes). Ich war fasziniert, wie Prof. Böttcher die Betriebsprüfer durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs führte und sich in den meisten Betriebsprüfungspunkten durchsetzte. Ich konnte später auch ermitteln, welches Honorar Prof. Böttcher für den einmaligen Auftritt berechnet hatte. Ich hatte mir vorgenommen, in meiner späteren freiberuflichen Tätigkeit möglichst einen entsprechenden Ruf zu erwerben. Teilweise ist mir dies gelungen.

Meine steuerrechtliche Dissertation habe ich während meiner Zeit als Finanzbeamter geschrieben. Ich hatte mir einen Schlüssel für die gut ausgestattete Bibliothek der Oberfinanzdirektion besorgt. So konnte ich nach der Arbeitszeit in der etwa 400 m entfernten Bibliothek weiterarbeiten.

Der übliche Weg des Juristen in der Finanzverwaltung beim Wechsel in den freien Beruf führte damals in der Regel in eine der großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wie beispielsweise die SCHITAG (heute Ernst & Young) oder in eine der mittelständischen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften, die damals in Stuttgart in größerer Zahl existierten. Das Anwaltsbüro Gleiss Lutz Hootz Hirsch und Partner hatte damals noch keiner der wechselwilligen Finanzbeamten auf dem Schirm.

Prof. Dr. Alfred Gleiss, der Visionär, hatte mit seinen drei Partnern beschlossen, sein Anwaltsbüro, das den herausragenden Ruf damals schon im Kartell- und Wettbewerbsrecht hatte, in ein Full-Service-Büro weiterzuentwickeln. Alle für die Unternehmen relevanten Rechtsgebiete sollten von Spezialisten abgedeckt werden. In wenigen Jahren ist dies mit Wirkung bis heute gelungen. Gleiss war im Jahr 1973 mit einem Steuerrechtler, einem Rechtsanwalt aus der Steuerabteilung von Mannesmann, besetzt. Dieser Kollege hatte einen Fall einer GmbH in meinem Sachgebiet beim Finanzamt Stuttgart – Körperschaften. Er sprach mich nach einer unserer Besprechungen im Finanzamt an, ob ich mir nicht einmal das Büro Gleiss ansehen wollte, die Steuerabteilung dort sei im Aufbau. Ich kannte vom Büro Gleiss nur deren Standort in der Haussmannstraße in einem Haus mit Treppenfirst, das vom Zentrum aus in Halbhöhenlage zu sehen war. Prof. Gleiss rief mich nahezu jeden Samstagmorgen an. Ich nahm schließlich das Angebot an. Mich faszinierte die Vorstellung, das Steuerrecht zu entwickeln, obwohl kaum Mandate vorhanden waren. Für Prof. Gleiss erschien mein Bekanntheitsgrad als Stellvertretender Finanzamtsvorsteher interessant.

In meiner Beamtenkarriere stand schon nach drei Jahren meine Beförderung zum Oberregierungsrat an. Alfred Gleiss hoffte, ich könne diesen Titel noch „mitnehmen“. Voraussetzung für die Beförderung war eine amtsärztliche Untersuchung. Ich habe alle Untersuchungstermine verstreichen lassen. Die Personalabteilung des Finanzministeriums fragte telefonisch an, wieso ich die amtsärztliche Untersuchung nicht wahrnahm. Im Finanzministerium kannte man meine leistungssportliche Vergangenheit. Ich hatte eine Sportgruppe für die Beamten des höheren Dienstes gegründet, die Jahrzehnte nach meinem Wechsel in den freien Beruf weiter bestand. Meine Bedenken, Beamter auf Lebenszeit zu werden, beruhten auf einem Fall, in dem die Rechtsanwaltskammer einem bekannten Vorsitzenden Richter beim Landgericht die Rechtsanwaltszulassung in Stuttgart bei seinem Ausscheiden aus dem Richterdienst verweigert hatte. Er ließ sich daraufhin in Reutlingen nieder. Wegen dieses abschreckenden Beispielsfalls schied ich zum 31. September 1973 als Regierungsrat aus, ohne Beamter auf Lebenszeit geworden zu sein.

Bei meinem Beginn im Büro Gleiss Lutz Hootz Hirsch und Partner, inzwischen umgezogen in die Birkenwaldstraße 149, traf ich erwartungsgemäß keinen überfüllten Schreibtisch an.

Unsere ersten Mandate hatten wir insbesondere aus der „Abschreibungsbranche“. Damals lief der Boom der steuerbegünstigten Immobilien. Ich habe eine Vielzahl von Bauherrengemeinschaften und mehrere Projekte nach dem Auslandsinvestitionsgesetz betreut. Deshalb reise ich heute ungern durch Schwarzwaldtäler, in denen Architekten in meinen Bauherrenmodellen Bausünden hinterlassen haben.

Mein erstes großes Mandat war die steuerliche Betreuung des Hotelprojekts Happy Rancho in Laax-Flims in der Schweiz. Da damals die sog. Lex Furgler in der Schweiz den Erwerb von Immobilien durch Deutsche untersagte, sind die Appartements im Happy Rancho über eine treuhänderische Gestaltung von Deutschen erworben worden.

Das Mandant war sehr strapaziös, weil ich häufig morgens nach Chur gefahren bin, dort den Tag über beratend tätig war und nachts wieder mit meinem orangefarbenen VW Käfer, den ich in einer Tombola gewonnen hatte, nach Stuttgart zurückfuhr.

Die Erwerber der Appartements waren überwiegend aus dem Reutlinger Raum. Reutlingen galt damals als die Stadt mit den meisten Millionären in Deutschland. Normalerweise hat man einem Reutlinger Bürger den Wohlstand nicht angesehen. An den rauen sprachlichen, aber auch inhaltlichen Umgangston musste ich mich erst gewöhnen.

Alfred Gleiss war ein glänzender Akquisiteur. Eines Tages hat er mich in sein Büro gebeten. Er saß dort mit einem Wirtschaftsprüfer. Beide rauchten eine Zigarre. Alfred Gleiss, der persönlich sehr sparsam war, war Gelegenheitsraucher, wenn ihm Zigaretten oder eine Zigarre angeboten wurden.

Ich bin heute noch überzeugt, dass der auswärtige Wirtschaftsprüfer sich im Bürogebäude geirrt hatte. Im Nachbargebäude war nämlich eine bekannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Der Besucher berichtete, dass die Steuerfahndung Rottweil ein Maschinenbauunternehmen in Villingen-Schwenningen durchsucht hatte. Alfred Gleiss erzählte dem Wirtschaftsprüfer, ich sei der Spezialist für Steuerfahndungsverfahren. So kam ich zu meinem ersten Mandat im Steuerstrafrecht. Da ich mich augenscheinlich gegen die Steuerfahndung in Rottweil ganz gut schlug, folgte kurze Zeit später ein weiteres bedeutendes Mandat aus dem Bodenseeraum, für das auch die Steuerfahndungsstelle in Rottweil zuständig war. Hierüber berichte ich in einem eigenen Kapitel, „Meine beiden ersten Fälle mit der Steuerfahndung Rottweil“.

Als Körperschaftsteuerspezialist war ich zu Gleiss Lutz Hootz Hirsch und Partner gekommen, ab diesem ersten Fall „driftete“ ich in das Steuerstrafrecht, das mich mein gesamtes berufliches Leben lang faszinierte und auf Trab hielt.

So wurde ich also Steuerstrafrechtler.

Rote Beete und Branntwein

Meine Frau und ich haben u. a. einen Freundeskreis, der sich aus fünf Paaren zusammensetzt. Diesen Freunden habe ich vor Jahren aus der im Folgenden geschilderten Story den Verlauf der Hauptverhandlung in der Strafsache wegen Verkürzung von Branntweinsteuer geschildert, der später hier dargestellt wird. Da ich der beruflichen Verschwiegenheit unterliege und diese stets genauestens beachtet habe, habe ich ausschließlich den Verlauf der öffentlichen Verhandlung in der Strafsache erzählt. Daraus hat sich eine Art „Dinner for one“ entwickelt. Bei nahezu jeder Geburtstagseinladung unter uns zehn Freunden gab es eine Fraktion, die lautstark verlangte, dass ich die „Ziegler“-Hauptverhandlung ausführlich schildern soll, die Gegenfraktion hat sich dies lautstark verbeten, weil sie die Geschichte schon mehrfach gehört hatte.

Ich schildere den Sachverhalt ausführlich, wie er sich tatsächlich ereignet hat:

Bei mir vereinbarte ein junger, drahtiger Unternehmer mit österreichischem Dialekt und österreichischer Staatsangehörigkeit einen Gesprächstermin. Er schilderte, dass er auf hohem Niveau viel Sport betrieben habe. Seine Frau gehörte einem österreichischen Ski-Kader an. Das Ehepaar lebte zeitweise in den kanadischen Rocky Mountains. Der Vater des Mandanten war erfolgreicher Unternehmer in Österreich. Er war in der Fruchtsaft-, Wein- und Lebensmittelbranche, insbesondere im Bereich der Aroma- und Farbstoffzugaben tätig.

Die Geschwister unseres Mandanten waren schon in dem Unternehmen des Vaters in Österreich tätig. Der Vater kaufte für den bisher ausschließlich im Sportbereich tätigen Sohn, der nach meiner Erinnerung damals Mitte 30 war, ein Unternehmen in Süddeutschland. Die Verkäuferin der Firma kam aus dem genossenschaftlichen Bereich. Das Unternehmen produzierte insbesondere Fruchtsäfte. Unser Mandant ergänzte das Angebot um Aroma- und insbesondere natürliche Farbstoffe für die Lebensmittelindustrie. Ich lernte damals, dass Erdbeerjoghurt, obwohl Erdbeeren enthalten waren, nach der Herstellung farblos war. Daher wurde dem Erdbeerjoghurt Farbe zugeführt. Der natürliche Farbstoff beruhte auf der Verarbeitung von Roter Beete.

Der Mandant schilderte nun, dass ein Zollbeamter in Köln einen Tanklastzug mit Branntwein kontrolliert und dabei Proben des Inhalts veranlasst habe. Der Zollbeamte meinte, festgestellt zu haben, dass der Branntwein so roch, wie wenn seine Oma früher Rote Beete gekocht hatte. Den Zoll interessierten nun der Inhalt des Tankwagens und der Lieferweg.

Rote Beete wächst und wird geerntet in den kalten Monaten, wie auch Rosenkohl. Ich esse noch heute, als Kind im Zweiten Weltkrieg geboren und aufgewachsen in der Nachkriegszeit, keinen Rosenkohl. Da Rosenkohl auch im Winter reift, haben wir Kinder ihn reichlich gegessen.

Wir lebten mit sechs Erwachsenen, d. h. den Großeltern, den beiden Töchtern mit Mann und fünf Kindern, im Häuschen der Großeltern in Neckarsulm. Damals eine Motorradstadt durch NSU, heute eine große Produktionsstätte von Audi. Die Großeltern, Opa Kaminfegermeister, Oma gelernte Köchin, mussten Straßburg nach dem Ende des Ersten Weltkriegs verlassen. Zu Roter Beete hatten wir Kinder eine spezielle Beziehung. Bei Oma, der Köchin, gab es zu Weihnachten stets Siedfleisch und Rote Beete. Im sparsamen Schwäbischen reichte es zum Siedfleisch, nicht zum Tafelspitz.

Zurück zur Roten Beete als Farbstoff: Ich lernte von meinem neuen Mandanten, dass die Rote Beete zweimal destilliert werden musste, um den roten Farbstoff zu gewinnen. Als Abfallprodukt der Farbstoffgewinnung fielen alkoholhaltige sogenannte Brüdenwasser an. Diese Brüdenwasser waren so aggressiv, dass sie nicht in die firmeneigene Kläranlage eingeleitet werden konnten. Die Kläranlage „kippte“ nämlich um. Die Brüdenwasser sind daher über die städtischen Abwasserrohre abgeleitet worden. Nach der Schilderung meines Mandanten waren sie so aggressiv, dass sie sogar die Abwasserrohre aus Beton angegriffen haben. Dazu kamen auch die Schäden in der städtischen Abwasseraufbereitung. Der Bürgermeister und die städtischen Behörden haben daher die Einleitung der Brüdenwasser in die städtische Kanalisation untersagt. Daraufhin hat die Firma das Volumen der Brüdenwasser über eine weitere Destillation reduziert und die hoch alkoholhaltige Flüssigkeit in Stahltanks auf dem Firmengelände aufbewahrt.

Mein Mandant schilderte, dass sich zufällig eine Gelegenheit ergeben habe, den hochprozentigen Rote-Bete-Alkohol loszuwerden. Beim Obsteinkauf in Südtirol hat der Mandant einen gewerblichen Brenner getroffen, dessen Name damals schon für eine hohe Qualität seines Schnapsangebotes stand. Der Juniorchef der Brennerei kaufte dort Obst, insbesondere hochwertige Birnen für seinen auserlesenen Williams-Christ-Branntwein. Mein Mandant hat erwähnt, dass er, quasi auch notgedrungen, Schnapsproduzent ist und auf unverwertbarem Alkohol sitzt. Der gewerbliche Schnapsbrenner (künftig „Brenner“ genannt) bot an, dem Mandanten dessen Alkohol abzunehmen, wenn er die Fracht in die Brennerei übernimmt und pro angeliefertem Tankwagen noch einen vereinbarten Geldbetrag bezahlt. So geschehen.

Aus meiner langjährigen beruflichen Tätigkeit für gewerbliche und Abfindungsbrennereien war mir geläufig, dass aus jedem Rohstoff, der vergärt, zum Trinken geeigneter Branntwein gefertigt werden kann. Damals waberte sogar das Gerücht, dass in Südfrankreich aus Holzabfällen Cognac gebrannt und in den Verkehr gebracht worden sei. Gefängnisinsassen erhalten keinen Alkohol und können auch im Vollzug legal keinen Alkohol kaufen. Gefängnisinsassen haben sich deshalb besonders zuckerhaltige Obstkonserven von ihren Besuchern mitbringen lassen. Mittels einer Kerze ist dann aus dem zuckerhaltigen Obst klebriger Alkohol gebrannt worden.

Nach der Schilderung meines Mandanten über die Erkenntnis des Zollbeamten in Köln, der Rote Beete gerochen hat, war klar, dass mein Mandant und dessen Firma als Branntweinerzeuger ermittelt werden. So absurd es klingt, mein Mandant hatte Branntwein hergestellt und hätte diesen anmelden und die Branntweinsteuer abführen müssen, obwohl er den Branntwein gar nicht in Umlauf bringen konnte. Die Branntweinsteuer ist und war unverhältnismäßig hoch. Damals, noch zu DM-Zeiten, kostete die Herstellung eines reinen Liters Alkohol ca. 4,50 DM. Die Branntweinsteuer, die mehrfach erhöht wurde, betrug in der Spitze nach meiner Erinnerung 21,50 DM. Wenn dem Kunden im Supermarkt dieses Verhältnis bekannt war, wunderte er sich, wie er z. B. eine Flasche Korn oder Wodka für rd. 10 DM kaufen konnte. Die Branntweinsteuer war sicher die Ursache für die sog. Schwarzbrennerei.

An eine andere verwunderliche Geschichte aus der Erhebung von Alkoholsteuer erinnere ich mich jedoch nun in diesem Zusammenhang. Ich habe vor Jahrzehnten eine Spedition vertreten, die hochwertige deutsche Möbel nach Italien transportiert hat. Auf dem Rückweg sind die schön verpackten italienischen Panettone transportiert worden. Die Zollfahndung hat diese Spedition „überfallen“, d. h., wegen des Verdachts der Branntweinsteuerhinterziehung durchsucht. In diesen italienischen Kuchen ist eine geringe Menge italienischen Likörs enthalten, den man beim Verzehr eigentlich kaum wahrnimmt. Dieser Alkohol hätte beim, wie der Zoll sagt, „Verbringen“ in die Bundesrepublik Deutschland angemeldet und verzollt werden müssen. Die Geschäftsführung der Spedition fiel aus allen Wolken. Selbst für mich, der ich mich im Zollrecht und insbesondere im Branntweinsteuerbereich bewege, war dies eine neue Erkenntnis.

Was kam jetzt auf meinen Mandanten aus der Feststellung des Zollbeamten in Köln zu? Was hatte er zu befürchten? Ich habe meinen neuen Mandanten darüber belehrt, dass eine Durchsuchung durch die Zollfahndung bevorstehe. Ich habe dringend empfohlen, eine Selbstanzeige zu erstellen und beim für ihn zuständigen Zollamt einzureichen.

Selbstanzeigen haben mich mein gesamtes Berufsleben lang beschäftigt und begleitet. Infolge meiner großen Zahl an Selbstanzeigen während meines Berufslebens und mindestens einem einschlägigen Fachartikel zu diesem Thema hat mich einmal ein bekannter Wirtschaftsstaatsanwalt, mit dem ich häufig zu tun hatte und mit dem ich fast freundschaftlich verbunden war, als „Selbstanzeige Frick“ tituliert. Dieser Wirtschaftsstaatsanwalt ist aus seiner Karriere als Oberstaatsanwalt heraus zum Oberbürgermeister einer bekannten schwäbischen Stauferstadt gewählt worden. Ich verweise auf ein anderes Kapitel meiner Erinnerungen, „Zwei Verteidigungen mit Rolf Bossi“.

Wir haben eine Selbstanzeige fertiggestellt, in der der komplette Sachverhalt geschildert war. Wir haben in der Selbstanzeige auch die Branntweinsteuer berechnet, die aus den Brüdenwassern zu entrichten gewesen wäre. Wir haben erhebliche Sicherheitszuschläge vorgenommen. Sicherheitszuschläge, selbst in weit übersetzter Höhe, waren und sind heute noch stets empfehlenswert, um in einer Selbstanzeige „nicht zu kurz zu springen“ (siehe die missglückte Selbstanzeige von Uli Höneß). Die Selbstanzeige muss auch vollständig sein. In der endgültigen Veranlagung durch die Behörden muss die Beratung dann darauf drängen, dass die Steuern nur in der letztlich tatsächlich festgestellten Höhe veranlagt werden. Mir ist in mehr als vier Jahrzehnten unter meinen gut vierstelligen Selbstanzeigen keine „verknallt“ (siehe jedoch die folgende Darstellung).

Die Selbstanzeige in diesem Rote-Beete-Fall führte aus folgenden Gründen nicht zur Straffreiheit: Unsere Selbstanzeige mussten wir inhaltlich, d. h. in der Sachverhaltsschilderung und zum Zeitpunkt der Einreichung, abstimmen mit der Selbstanzeige des Brennereiinhabers. Dessen Anwalt befand sich im Oberbürgermeisterwahlkampf. Er war der Meinung, wir hätten ausreichend Zeit und würden vom Zeitpunkt der Durchsuchung durch die Zollfahndung erfahren. Er meinte, er sei lokal so gut vernetzt, dass er davon erfahre, wenn die Ermittlungen der Zollbehörden konkret in die Nähe seines Mandanten gelangten. Mein Mandant hat entschieden, dass wir die fertige Selbstanzeige nicht einreichen und abwarten, bis der Brennereiinhaber und dessen Anwalt auch so weit sind, dass wir zum gleichen Zeitpunkt die Selbstanzeigen einreichen. Gleichzeitigkeit ist nötig, weil eine zeitlich vorhergehende Selbstanzeige infolge der Entdeckung der Tat einer zeitlich späteren Selbstanzeige die Wirksamkeit abschneidet.

Leider kam die – natürlich unangemeldete – Durchsuchung deutlich früher als erwartet. Unsere vorbereitete, aber nicht abgeschickte Selbstanzeige ist auf dem Schreibtisch im Büro des Mandanten von den durchsuchenden Zollbeamten mitgenommen worden. Die Durchsuchung war in Anbetracht dieses Volltreffers kurz. Zusätzliche Beweismittel mussten nicht gesucht werden. Die Selbstanzeige hatte, wie bei uns üblich, Anlagen mit den nötigen Belegen.

Der Gang des Steuerstrafverfahrens nahm anschließend seinen „normalen“ Lauf. Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte klagte den Brennereiinhaber und meinen Mandanten sowie den Fremd-Geschäftsführer der Firma, die natürliche Aromen, Farbstoffe sowie Obstsäfte produzierte, zu einer Wirtschaftsstrafkammer an (Wirtschaftsstrafkammern sind wie Wirtschaftsstaatsanwaltschaften eingerichtet für größere Verfahren ab höheren Schadenssummen). Beide sind zuständig für Ermittlungsverfahren, die besonderen wirtschaftlichen Sachverstand erfordern. In Baden-Württemberg gibt es Schwerpunktstaatsanwaltschaften in Stuttgart für den württembergischen Landesteil und in Mannheim für den badischen Landesteil. An diesen beiden Standorten sind auch Wirtschaftsstrafkammern am Landgericht eingerichtet.

Mir gelang es, das Ergebnis der Hauptverhandlung vor der Wirtschaftsstrafkammer im Vorhinein abzusprechen. Den Anwaltskollegen, der noch nie vor einer Wirtschaftsstrafkammer verteidigt hatte, nahm ich quasi in Obhut, sodass wir auch für seinen Mandanten in einer Erörterung mit der Wirtschaftsstrafkammer und der Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe, zur Bewährung ausgesetzt, erreichen konnten. Heute ist eine solche Erörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrensbeteiligten in § 202a StPO (eingefügt im Jahr 2009) gesetzlich geregelt.

Zur Hauptverhandlung vor der Wirtschaftsstrafkammer, die sich aus drei Berufsrichtern und zwei Schöffen zusammensetzte und an der ein Staatsanwalt der Wirtschaftsabteilung sowie ein Vertreter der Straf- und Bußgeldsachenstelle des Hauptzollamts teilnahmen, waren zahlreiche Zollbeamte als Zuhörer erschienen.

Der Brennereiinhaber kam zur Hauptverhandlung auf einen Spazierstock gestützt. Der Vorsitzende Richter, dem wie allen Beteiligten bekannt war, dass der Angeklagte seinen Edelbränden über die Maßen zugeneigt war, fragte nach der Ursache des Spazierstocks. Der Brennereiinhaber erläuterte, er habe sich bei einem Skiunfall verletzt.

Im Laufe des Hauptverhandlungstages wurde der Brennereiinhaber immer lustiger. Allen Verfahrensbeteiligten war klar, dass der Spazierstock einen edlen Brand enthielt.

Ehe sich das Gericht zur Beratung zurückzieht, erteilt der Vorsitzende den Angeklagten stets das letzte Wort, so auch hier. Mein Mandant verzichtete darauf. Der Anwalt des Brennereiinhabers schloss sich an und äußerte, sein Mandant verzichte auch. Weit gefehlt, sein Mandant erhob sich und erklärte, er habe sehr wohl noch einiges zu sagen. Er setzte dann zu längeren heiteren Ausführungen an. Unser Brennereiinhaber erzählte nach meiner Erinnerung mindestens eine Viertelstunde sehr launig. Die Zollbeamten auf den Zuhörerbänken, jedoch auch wir als Prozessbeteiligte, kamen aus dem Schmunzeln, teilweise aus dem Gelächter, nicht heraus. Höhepunkt war, als unser Brennereiinhaber schilderte, wie er zweimal seinen Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer verloren hatte. Beim ersten Mal war er von seinem Betrieb zu seinem Haus im Wohnort mit seinem Ferrari unterwegs. Er ließ die Beifahrerscheibe herunter, um dem Dorfpolizisten zum Tod von dessen Frau zu kondolieren. Ergebnis war der Verlust des Führerscheins.

Beim zweiten Mal war er auf dem Weg zu einer Sondersitzung des Brennereiverbandes nach Karlsruhe. Weil er das Hotel nicht fand, ließ er die Beifahrerscheibe herunter, um sich bei zwei Polizisten nach dem Weg zu erkundigen. Das Ergebnis war, dass er seinen Führerschein erneut einbüßte.

Im Nachgang erläutere ich, warum und wie ich in meinem langen Berufsweg häufig mit der Branntweinherstellung befasst war. Wie ich schon erläutert habe, ist die Branntweinsteuer, bezogen auf die Herstellungskosten, extrem hoch. Daher war die Verlockung für die Brenner, die Branntweinsteuer zu vermeiden, stets gegeben. Dies hing auch mit der Abfindungsbrennerei zusammen, die eine deutsche Besonderheit war und jahrelang von den gewerblichen Brennereien in den anderen europäischen Ländern als wettbewerbsverzerrend nachdrücklich verfolgt wurde. Grundlage der Abfindungsbrenner war das Obst, das die sogenannte Stoffbesitzer an die Abfindungsbrennereien geliefert haben. Die Abfindungsbrenner stellten aus dem Obst Maische her, die dann in ihren Brennereien auf Rechnung der Stoffbesitzer gebrannt wurde. Jahr für Jahr wurde für die einzelnen Obstsorten eine durchschnittliche Ausbeute an Liter Alkohol pro Menge Obst festgesetzt. Die Abfindungsbrenner versuchten, diese durchschnittliche Ausbeute durch folgende Maßnahmen zu erhöhen: So wurde der sogenannte Vorlauf, der nach der Destillation noch nicht den entsprechenden Alkoholgehalt hatte, gesondert abgefüllt und erst mit dem Erreichen des Alkoholgehalts die Ausbeute gemessen. In der Branche ging der Scherz um, dass der Vorlauf zur Behandlung der Krampfadern der Oma genutzt wurde. Die Ausbeute ist erhöht worden, indem der Maische, was verboten war, Zucker zugesetzt wurde. Die einzelnen Brennvorgänge mussten bei der Zollaufsicht angemeldet werden. Für den einzelnen Abtrieb ist z. B. eine Befüllung der Brennblase mit 100 Litern angemeldet worden, tatsächlich ist die Brennblase mit z. B. 130 Litern befüllt worden.

Der Brennvorgang dauert mehrere Stunden. Die Dauer des Brennvorgangs war angemeldet. Wenn der Brennvorgang schneller erledigt war, eröffnete dies die Möglichkeit, insbesondere nachts, einen weiteren nicht angemeldeten Brennvorgang zwischenzuschieben.

Die Abfindungsbrennerei war eine Knochenarbeit. Die Brennphase war beim Zoll für wenige Wochen anzumelden. In dieser Zeit liefen die Brennvorgänge rund um die Uhr. Der Brenner musste also nachts aufstehen, um die Brennblase nach Abschluss des Brennvorgangs zu entleeren und neu mit Maische zu befüllen. Das Brennrecht war an die Immobilie geknüpft. Meist war die Immobilie ein traditionelles Bauernhaus, in dem das Brenngerät installiert war. Eine Umsiedlung in einen Abriss und Wiederaufbau des Gebäudes oder in ein anderes Gebäude, das dem Brenner gehörte, war äußerst schwierig.

Der erzeugte Schnaps konnte nach Anmeldung und Abführung der Branntweinsteuer verkauft werden oder an die sogenannte Bundesmonopolverwaltung in Offenbach/Main abgeliefert werden.

In den ländlichen Gegenden wird der erzeugte Schnaps in große Glasballons abgefüllt und mit dicken Korken verschlossen. Schnaps verliert über die Jahre seinen Geschmack nicht. Er wird durch die ständige Erhöhung der Branntweinsteuer eher teurer über die Jahre. In den seltensten Fällen hat der Abfindungsbrenner oder der Stoffbesitzer seine Ballons nachversteuert, wenn die Steuer erhöht wurde.

So habe ich es nicht nur einmal erlebt, dass ein Lager von Ballons von den Erben nach Übernahme oder Verkauf des Hauses nach der Elterngeneration hinter den Briketts oder ähnlichen Verstecken gefunden wurde.

Die Zollverwaltung kontrollierte in der Brennphase stichprobenartig die Brennvorgänge. Der Abfindungsbrenner hatte Aufschriebe zu führen, z. B. ein Brennbuch, dessen aktuelle Einträge der Zollbeamte nachprüfte.

Prüfungen gab es durch Zollbetriebsprüfungen und Zollfahndungsprüfungen, häufig in Verbindung mit der Steuerfahndung. Wer seine Über-Ausbeute verkaufte, „vergaß“ auch immer wieder, den Erlös zu versteuern. Die Prüfungen sind, wie im Besteuerungsverfahren, durch Schlussbesprechungen abgeschlossen worden. Ich kann mich an einen Fall einer gemeinsamen Schlussbesprechung mit Zollfahndung und Steuerfahndung in einer gewerblichen Brennerei erinnern: Der routinierte Steuerfahndungsbeamte, von dem ich wusste, dass er gerne einen trank, erklärte um 10:00 Uhr morgens in den Räumen der Brennerei kategorisch, es werde im Verlauf und nach Abschluss der Besprechung kein Schnaps getrunken. Der Brenner hatte, in Abstimmung mit mir, bauchige Flaschen mit Williams Christ auf den Tisch gestellt, in denen sich jeweils eine große Birne, umgeben von Williams Christ, befand. Zwischen 11:00 und 12:00 Uhr haben dann alle an der Schlussbesprechung Beteiligten den ersten kleinen Schluck Williams Christ getrunken. Die Gläschen wurden dann bis gegen 12:00 Uhr häufiger gefüllt. Spätestens gegen 12:30 Uhr hatten wir im Besteuerungsverfahren Einverständnis erzielt und gingen dann auf Einladung des Brenners zum Mittagessen in einer ländlichen Gaststätte. Diese Besprechung liegt Jahrzehnte zurück. Heute ist ein solcher Abschluss einer Besprechung undenkbar – eigentlich schade . . .

Die jahrzehntelangen Interventionen der anderen EU-Nationen wie Frankreich und Italien haben dazu geführt, dass die gesetzlich geregelten Privilegien der deutschen Abfindungsbrenner seit November 2018 im bisherigen Rahmen nicht mehr existieren. Absehbar sind damit Folgen für die Streuobstwiesen und die Landschaft. Die Stoffbesitzer ernteten das Obst in ihren gepflegten Baumgrundstücken, um es in den Abfindungsbrennereien verwerten zu lassen. Da das Obst zukünftig kaum mehr geerntet wird, und die Obstbäume immer weniger beschnitten werden, werden die Obstgrundstücke zunehmend verwildern. Die Obstbesitzer waren in einem halbrunden Gebiet zwischen dem Kraichgau über Hohenlohe am Fuß der Löwensteiner Berge vorbei bis insbesondere am westlichen Fuß der Schwäbischen Alb ansässig. Insbesondere am Fuß der Schwäbischen Alb wird sich der Wald die Obstgrundstücke zunehmend zurückholen.

Wieso sollten die Kirschbäume in den steilen Hängen um beispielsweise den traditionellen Brennereiort Hepsisau noch weiter gepflegt werden? So führt eine Vereinheitlichung des EU-Rechts unmittelbar zu einer Veränderung der Landschaft.

Zwei Verteidigungen mit Rolf Bossi

Das Mandat kam über Rechtsanwalt Fritz Rein, Öhringen. Fritz Rein war der Seniorpartner der von seinem Vater gegründeten bedeutendsten Kanzlei in Öhringen. Fritz Rein und ich sind Bundesbrüder in der studentischen Verbindung Lichtenstein in Tübingen. Öhringen ist Kreisstadt und zentraler Ort in Hohenlohe. Die Hohenloher bezeichnen sich als Franken. In meiner dreijährigen Zeit als Finanzbeamter ab dem Jahr 1969 war das Finanzamt in Öhringen ein unbedeutendes Amt. Inzwischen ist das Finanzamt Künzelsau in das Finanzamt Öhringen aufgegangen. Die beiden Ämter verfügen heute wohl über eines der bedeutendsten Steueraufkommen in Baden-Württemberg. Allein in Künzelsau sind die Firmen WÜRTH Schrauben, MUSTANG Jeans, Berner Schrauben und, inzwischen im Umfeld ansässig, die Firma Sigloch Druckerei.

Als mich Fritz Rein ansprach, befand sich einer seiner Dauermandanten in Untersuchungshaft. Es handelte sich um einen hohenlohischen Unternehmer der Sicherheitstechnik, der insbesondere Panzerschränke herstellte und vertrieb. In den 1980er-Jahren hatte sich in diesem damals noch im Aufbruch befindlichen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umfeld der Mandant mit seiner Frau, die aus Hohenlohe stammte, ein respektables ertragsstarkes Unternehmen geschaffen.

Rechtsanwalt Rolf Bossi aus München hatte sich schon als Verteidiger neben Fritz Rein legitimiert. Rolf Bossi besuchte mich im damaligen Büro in der Birkenwaldstraße von Gleiss Lutz Hootz Hirsch und Partner. Wir fanden sofort guten persönlichen Kontakt. Ich übernahm als Anwalt und Steuerberater den Part, mit der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Heilbronn Kontakt aufzunehmen und die steuerlichen Fragen anzugehen. Die Beamten der Steuerfahndung Heilbronn kannten mich schon aus anderen gemeinsamen Fällen.

Nur die älteren Leser können sich wohl noch erinnern, welch berühmter „Staranwalt“ Rolf Bossi war. Bossis Besuch war selbst im damals wie heute größten Anwaltsbüro Stuttgarts, mit zu der Zeit ca. 15 Rechtsanwälten auf dem Briefkopf, insbesondere für die Mitarbeiterinnen eine Attraktion. Jeder kannte Rolf Bossi aus den spektakulären Kriminalfällen wie dem der Schauspielerin Ingrid van Bergen, die ihren Lebensgefährten erschossen hat, den Entführer Degowski aus dem Gladbecker Geiseldrama, den Kindermörder Bartsch oder auch aus dem Familienrecht wie die Ehescheidung von Romy Schneider.

Rolf Bossi wurde am 10. September 1923 in Karlsruhe geboren. Er starb mit 92 Jahren am 22. Dezember 2015. Sein Vater war Beamter im Innenministerium des Landes Baden und, wie der Name schon sagt, Italiener. Der Vater ist im Jahr 1942 wegen behaupteter Wehrkraftzersetzung erschossen worden.

Rolf Bossi war über 50 Jahre Strafverteidiger. Er war mit 85 Jahren noch aktiv. Wir im Wirtschaftsrecht spezialisierten Anwälte haben das Metier von Rolf Bossi, Mörder, Triebtäter usw., jeweils begleitet von Artikeln in der Sensationspresse, als „Blut und Sperma“-Verteidigung bezeichnet.

Die beiden Verteidigungen gemeinsam mit Rolf Bossi waren sehr kollegial und eröffneten mir ganz neue Sichtweisen.

Rolf Bossi schilderte mir sein „Geschäftsmodell“. Er ließ sich von den meist schwerkriminellen Tätern deren Persönlichkeitsrechte abtreten. Dies versetzte ihn in die Lage, der Sensationspresse jeweils die Informationen zu „verkaufen“. Rolf Bossi klagte auch darüber, dass er hohe Honorarausfälle erlitten habe, weil er nicht jedes Kriminaldelikt bei den Sensationsblättern unterbringen konnte. Natürlich waren Prominente, die über das entsprechende Einkommen und Vermögen verfügten, auch in der Lage, Honorar zu bezahlen, wie dies in den wirtschaftsstrafrechtlichen Fällen üblich ist.

Für eine Besonderheit war Rolf Bossi auch stets bekannt. Dies war seine allgemein bekannte „Lizenz zum Rasen“. Rolf Bossi hat schon relativ früh seinen Führerschein endgültig verloren. Er fuhr, als wir zusammen verteidigten, einen signalroten Daimler der S-Klasse. Ich habe dies so erlebt, dass der jüngste Anwalt im Büro Bossi in der Regel das Feuerwehrauto fuhr. Ich fuhr zu dieser Zeit gleichfalls zehn Jahre lang eine signalrote S-Klasse. Wir haben sogar einmal unsere beiden Pkw vor dem Landgericht in Stuttgart hintereinander geparkt.

Von Rolf Bossi ist überliefert, dass er ohne Führerschein dennoch immer wieder mit überhöhter Geschwindigkeit gestoppt wurde. In einem Fall soll er auf der Autobahn bei Leverkusen mit weit überhöhter Geschwindigkeit von der Polizei angehalten worden sein. Er soll diese Geschwindigkeitsüberschreitung gegenüber den Polizeibeamten damit gerechtfertigt haben, dass einer seiner Mandanten in einer Haftanstalt im Ruhrgebiet suizidgefährdet sei und er damit in einer notstandähnlichen Situation handle.

Eine kleine Abweichung vom Thema sei mir gestattet. Wenn ich meine heißgeliebte signalrote S-Klasse vor einem Finanzamt parkte, war für die Finanzbeamten und insbesondere für die Steuerfahndung klar, wer zu Besuch war. Zu Investitionszulagezeiten war ich einmal in der Niederlassung von Daimler Benz in Würzburg. Der Niederlassungsleiter, ein ehemaliger Assistent des Vorstandes Martin Schleyer, schlug die Hände über dem Kopf zusammen und fragte, welcher Daimler-Angehörige mir dieses Auto verkauft habe. Er fragte, ob das Auto wenigstens eine Sitzheizung habe, weil als Käuferin nur ein leichtes Mädchen in Betracht komme.

Zurück zu unserem Untersuchungshäftling: Wir hatten das Glück, dass die Anklage verhandelt wurde vor einer Stuttgarter Wirtschaftsstrafkammer, deren Vorsitzender Dr. Gerhard Schäfer war. Dr. Schäfer war später Richter im 5. Senat des Bundesgerichtshofs in Leipzig. Er wechselte anschließend zum 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe und wurde dessen Vorsitzender. Beide Senate sind für die Steuerdelikte zuständig.

Da in Fällen, in denen die Untersuchungshaft angeordnet ist, zügig verhandelt werden muss, hatte Herr Dr. Schäfer mehrere Hauptverhandlungstage terminiert mit dem Ziel, vor Weihnachten abzuschließen.