Planungsleistungen und Honorare mit BIM - Thomas Bahnert - E-Book

Planungsleistungen und Honorare mit BIM E-Book

Thomas Bahnert

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Beschreibung

Mit Building Information Modelling (BIM) als neuer Planungsmethode steht die Baubranche am Beginn des größten Umwälzungsprozesses ihrer Geschichte. Nach wie vor mangelt es jedoch an einer gesicherten Honorarbasis für die bei BIM-Projekten zu erbringenden Leistungen. Der Klärung der Honoraransprüche im Planungsprozess der BIM-Methodik haben sich die Autoren angenommen und liefern mit diesem Buch einen konkreten Vorschlag zur Honorierung der Planungsleistungen mit BIM. Hierzu haben die Autoren den Planungsprozess über alle Leistungsphasen hinweg detailliert entwickelt und entsprechend der Rollen dargestellt. Neben der Kommentierung der Leistungsbilder mit den Grund- und Regelleistungen (besondere Leistungen), die für BIM-Projekte notwendig sind, enthält das Buch auch die Ableitung der Honorare zu BIM mit Kommentierung und ist somit zugleich Arbeitshilfe und Nachschlagewerk. Die Neuauflage wurde umfassend überarbeitet, aktualisiert und erweitert, so sind redaktionelle Anpassung auf die HOAI 2021 inkl. Würdigung der EuGH-Rechtsprechung, die Aufnahme aktueller Normen, Richtlinien und Erläuterungen und eine Aktualisierung und Ergänzung der BIM-Anwendungsfälle erfolgt. Zudem wird das im Spätherbst 2023 vorgelegte Gutachten für eine geplante Neufassung der HOAI, in dem erstmalig der Begriff BIM definiert und auch ein BIM-Regelprozess beschrieben wird, aufgegriffen.

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Planungsleistungen und Honorare mit BIM

Dr.-Ing. Architekt Thomas BahnertHonorarsachverständiger

Dr.-Ing. Dietmar HeinrichHonorarsachverständiger

Prof. Dipl.-Ing. Architekt Reinhold JohrendtHonorarsachverständiger

2., überarbeitete Auflage

Verlag W. Kohlhammer

2., überarbeitete Auflage 2024

Alle Rechte vorbehalten

© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Print:

ISBN 978-3-17-043278-9

E-Book-Formate:

pdf: ISBN 978-3-17-043279-6

epub: ISBN 978-3-17-043280-2

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Mit Building Information Modelling (BIM) als neuer Planungsmethode steht die Baubranche am Beginn des größten Umwälzungsprozesses ihrer Geschichte. Nach wie vor mangelt es jedoch an einer gesicherten Honorarbasis für die bei BIM-Projekten zu erbringenden Leistungen. Der Klärung der Honoraransprüche im Planungsprozess der BIM-Methodik haben sich die Autoren angenommen und liefern mit diesem Buch einen konkreten Vorschlag zur Honorierung der Planungsleistungen mit BIM. Hierzu haben die Autoren den Planungsprozess über alle Leistungsphasen hinweg detailliert entwickelt und entsprechend der Rollen dargestellt.

Neben der Kommentierung der Leistungsbilder mit den Grund- und Regelleistungen (besondere Leistungen), die für BIM-Projekte notwendig sind, enthält das Buch auch die Ableitung der Honorare zu BIM mit Kommentierung und ist somit zugleich Arbeitshilfe und Nachschlagewerk.

Die Neuauflage wurde umfassend überarbeitet, aktualisiert und erweitert, so sind redaktionelle Anpassung auf die HOAI 2021 inkl. Würdigung der EuGH-Rechtsprechung, die Aufnahme aktueller Normen, Richtlinien und Erläuterungen und eine Aktualisierung und Ergänzung der BIM-Anwendungsfälle erfolgt. Zudem wird das im Spätherbst 2023 vorgelegte Gutachten für eine geplante Neufassung der HOAI, in dem erstmalig der Begriff BIM definiert und auch ein BIM-Regelprozess beschrieben wird, aufgegriffen.

Arbeitsgemeinschaft BIM und Honorar (ABH):

Dr.-Ing. Thomas Bahnert, Dr.-Ing. Dietmar Heinrich und Prof. Dipl.-Ing. Reinhold Johrendt.

Vorwort zur 2. Auflage

Nachdem im Jahr 2021 die erste Auflage dieses Werkes erschienen ist, legen die Autoren nun bereits eine zweite Auflage mit folgenden umfangreichen Aktualisierungen und Ergänzungen vor:

Im einführenden Kapitel 1 wird die zunehmende Bedeutung der integrierten Projektabwicklung (IPA) bei der Durchführung von Großprojekten unter Einsatz kollaborativer Arbeitsmethoden und die Anwendung von BIM in diesem Kontext beschrieben. Dabei werden Schlüsselfaktoren bzw. Charakteristika aufgezählt. Ein weiterer neuer Abschnitt befasst sich mit Kompetenzträgern und Informationslieferanten.

Kapitel 2 enthält eine Übersicht über die aktuellen Normen und Richtlinien des DIN und des VDI zu BIM. Ergänzend wird der Normungsprozess ausführlich erläutert. In diesem Kapitel wird auch das Skalierungssystem des Mitherausgebers Bahnert gewürdigt. Ferner wird die Festlegung von Grundsätzen, Konzepten und der Methodik für die Definition des LOIN (level of information need) über die DIN EN 17412 zur Gewährleistung eines konsistenten Informationsaustausches innerhalb des BIM-Kreislaufs aufgezeigt. Auch der virtuelle Datenraum des Common Data Enviroment (CDE) als Kollaborationsplattform nach DIN EN ISO 19650-1 und DIN SPEC 91391 wird erläutert, ebenso wie der IFC-Standard. In diesem Kapitel wird schließlich auch das Aufgabenmanagement im Rahmen der Kollaboration der Projektpartner im digitalen Modell („Issue-Management“) beschrieben.

Dass in dem Werk, bei aller Systematik, die Praxis nicht zu kurz kommt, zeigt sich nach wie vor in Kapitel 5, in dem „BIM-Anwendungsfälle“ beschrieben werden. Diese wurden aber aktualisiert, redaktionell grundlegend überarbeitet und um die Berechnungsmethodik für die Honorarermittlung bei der Umsetzung einzelner oder kombinierter Anwendungsfälle ergänzt. In diesem Kapitel werden schließlich auch die Anwendungsfälle nach BIM Deutschland aktualisiert und im Anschluss daran eine Honorarbewertung einzelner BIM-Anwendungsfälle für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI mit BIM vorgeschlagen. Das Kapitel würdigt auch den Masterplan BIM für Bundesbauten und für Bundesfernstraßen.

Das zentrale Kapitel 9 „Leistungsbilder und Honorarbewertung der Regelleistungen zu BIM“ wurde um eine Würdigung der BIM-Gesamtkoordination erweitert, in dem für die einzelnen Leistungsphasen der HOAI auch Honoraranteile ausgewiesen werden. Dieses Kapitel schließt nun mit drei Rechenbeispielen.

Die Aktualität des Werkes zeigt sich schließlich auch darin, dass das jetzt im Herbst 2023 vorgelegte Gutachten für eine geplante Neufassung der HOAI, in dem erstmalig der Begriff BIM definiert und auch ein BIM-Regelprozess beschrieben wird, in einem letzten Kapitel 11 aufgegriffen wird.

Ergänzungen zur Rechtslage bei Anwendung der Altfassungen der HOAI und der aktuellen Fassung von 2021 runden das Werk in einem Schlusswort ab.

Aufgrund der großen Praxisnähe ist dem Werk eine weite Verbreitung und den Anwendern ein nützlicher Gebrauch zu wünschen.

Werner Seifert1

Vorwort zur 1. Auflage

Die Leistungsbilder der Honorarordnung für die Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI) mit den darin enthaltenen Grundleistungen wurden von Professor Karlheinz Pfarr in den 1970er Jahren erarbeitet. Im Jahr 1977 ist die HOAI dann in Kraft getreten. Ernstzunehmende Computeranlagen waren damals Großrechner mit Lochkarten oder Magnetbändern, die man sich entweder in wissenschaftlichen Rechenzentren oder in Science-Fiction-Filmen vorstellte. Für das Entwerfen und Konstruieren benutzten Architekten und Ingenieure aber am Reißbrett Feinminenstifte und Rapidographen. Gezeichnet wurde auf Transparentpapier.

Soweit wie das damals imaginäre Jahr 2000 war auch die Vorstellung entfernt, mit Computern zeichnen zu können. In Architektur- und Ingenieurbüros praktisch nutzbare Zeichencomputer gab es noch lange nicht. Festplatten waren noch weitgehend unbekannt und unter „Clouds“ verstand man schlicht Wolken. Zeichnungen bewahrte man vielmehr in voluminösen Planschränken auf, getrennt nach „100stel“ und „50stel“.

Mit der Entwicklung der Personal Computer und der Netzwerktechnologie nahm die Elektronifizierung in den Büros schon in den 1980er- und 1990er- Jahren rasant Fahrt auf. Noch vor der Jahrtausendwende wurden in vielen Büros Leistungsverzeichnisse digital erstellt. Auch erste CAD-Zeichenmaschinen fanden schon Anwendung. Aber erst deutlich nach dem Millennium ermöglichten E-Mail-Verkehr und digitale Medienräume einen unkomplizierten Datenaustausch.

Entgegen dieser technischen Revolution in den Büros blieben aber die Leistungsbilder der HOAI seit 1977 weitgehend unverändert. Auch mit den ersten grundlegenden Modernisierungsversuchen von 2009 ließ man diese vollkommen unangetastet, weshalb sich die 2009 neu zusammengefundene Koalition der Bundesregierung im Koalitionsvertrag auch einig war, dass die HOAI „schnellstmöglich weiter modernisiert“ werden sollte. Ziel der Novelle der HOAI von 2013 war deshalb vor allem die baufachliche Aktualisierung der Leistungsbilder an die damalige Planungswirklichkeit mit Computereinsatz. Dieser Modernisierungsprozess mündete aber im Wesentlichen nur in einer Ausweitung und redaktionellen Überarbeitung der tradierten Leistungsbilder. Die Grundstrukturen aus analogen Zeiten blieben allerdings unverändert.

Weil man aber, quasi kurz vor Torschluss, immerhin erkannte, dass eine planerische Zukunft ohne „Building Information Modelling“ (BIM) zumindest mittel- bis langfristig wohl kaum denkbar ist, hat man es gerade noch geschafft in die Leistungsphase 2 der HOAI die „3-D oder 4-D Gebäudemodellbearbeitung (Building Information Modelling BIM)“ als Besondere Leistung aufzunehmen.

Dass es für die Preisfindung von Planungsleistungen unter BIM mit einer solchen Minimalergänzung allerdings bei weitem nicht getan ist, zeigen die Autoren im vorliegenden Werk fundiert und dezidiert auf.

Werner Seifert2

Inhaltsverzeichnis

Vorwort zur 2. Auflage

Vorwort zur 1. Auflage

Inhaltsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Kapitel 1Einführung in Building Information Modeling (BIM) – BauwerksInformationsModell

1.Der neue Planungsprozess

2.Kompetenzträger und Informationslieferanten

Kapitel 2Prozessbeteiligte, Grundlagen und Erläuterungen zur Entwicklung des BIM-Prozessleitbildes

Kapitel 3Der Planungsprozess Objektplanung § 34 HOAI mit BIM

1.Vorwort

2.Zeitstrahl und Leistungsphasen

3.Prozessleitbild

Kapitel 4Erläuterung zum Planungsprozess Objektplanung § 34 HOAI mit BIM

Kapitel 5BIM-Anwendungsfälle

Kapitel 6Neue Leistungsbilder und Begrifflichkeiten bei Planungsleistungen mit BIM

Kapitel 7Vorschlag zur Honorierung

Kapitel 8Kommentierung der Ableitung der Honorare zu BIM

1.Vorwort

2.Vergleich der verschiedenen Leistungsbilder unter BIM

2.1Gebäude und Innenräume – Freianlagen

2.2Gebäude und Innenräume – Ingenieurbauwerke

2.3Gebäude und Innenräume – Verkehrsanlagen

2.4Gebäude und Innenräume – Tragwerksplanung

2.5Gebäude und Innenräume – Technische Ausrüstung

Kapitel 9Leistungsbilder und Honorarbewertung der Regelleistungen zu BIM

1.Leistungsbild Gebäude und Innenräume mit BIM

2.Leistungsbild Freianlagen mit BIM

3.Leistungsbild Ingenieurbauwerke mit BIM

4.Leistungsbild Verkehrsanlagen mit BIM

5.Leistungsbild Tragwerksplanung mit BIM

6.Leistungsbild Technische Ausrüstung mit BIM

7.Würdigung BIM-Gesamtkoordination

8.Beispielrechnungen Honorar mit HOAI-Grundleistungen und BIM-Regelleistungen

Kapitel 10Kommentierung der Regelleistungen zu BIM

1.Vorwort

2.Kommentierungen

2.1Leistungsbild Gebäude und Innenräume mit BIM in Anlehnung an § 34 HOAI

2.1.1Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung

2.1.2Leistungsphase 2 – Vorplanung

2.1.3Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung

2.1.4Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung

2.1.5Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung (Teil 1 bis Beginn LPH 6)

2.1.6Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe

2.1.7Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe

2.1.8Leistungsphase 8 – Objektüberwachung und Dokumentation

2.1.9Leistungsphase 9 – Objektbetreuung

2.2Leistungsbild Freianlagen mit BIM in Anlehnung an § 39 HOAI

2.2.1Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung

2.2.2Leistungsphase 2 – Vorplanung

2.2.3Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung

2.2.4Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung

2.2.5Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung

2.2.6Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe

2.2.7Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe

2.2.8Leistungsphase 8 – Objektüberwachung und Dokumentation

2.2.9Leistungsphase 9 – Objektbetreuung

2.3Leistungsbild Ingenieurbauwerke mit BIM in Anlehnung an § 43 HOAI

2.3.1Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung

2.3.2Leistungsphase 2 – Vorplanung

2.3.3Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung

2.3.4Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung

2.3.5Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung

2.3.6Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe

2.3.7Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe

2.3.8Leistungsphase 8 – Bauoberleitung

2.3.9Leistungsphase 9 – Objektbetreuung

2.4Leistungsbild Verkehrsanlagen mit BIM in Anlehnung an § 47 HOAI

2.4.1Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung

2.4.2Leistungsphase 2 – Vorplanung

2.4.3Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung

2.4.4Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung

2.4.5Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung

2.4.6Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe

2.4.7Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe

2.4.8Leistungsphase 8 – Bauoberleitung

2.4.9Leistungsphase 9 – Objektbetreuung

2.5Leistungsbild Tragwerksplanung mit BIM in Anlehnung an § 51 HOAI

2.5.1Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung

2.5.2Leistungsphase 2 – Vorplanung

2.5.3Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung

2.5.4Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung

2.5.5Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung

2.5.6Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe

2.6Leistungsbild Technische Ausrüstung mit BIM in Anlehnung an § 55 HOAI

2.6.1Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung

2.6.2Leistungsphase 2 – Vorplanung

2.6.3Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung

2.6.4Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung

2.6.5Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung (Teil 1 bis Beginn LPH 6)

2.6.6Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe

2.6.7Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe

2.6.8Leistungsphase 8 – Bauoberleitung

2.6.9Leistungsphase 9 – Objektbetreuung

Kapitel 11BIM in der HOAI 202x

Schlusswort

Autorenvorstellung

Stichwortverzeichnis

Literaturverzeichnis

Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), Building Information Modeling BIM, Düsseldorf, 2016

Bahnert, Entwicklung eines HOAI-konformen Skalierungssystems des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI zur Anwendung für BIM, 2021, https://doi.org/10.34712/142.14

BIMForum (Hrsg.), LEVEL OF DEVELOPMENT SPECIFICATION GUIDE, LOD Spec 2017 Guide. For Building Information Models, November 2017, online abrufbar unter http://bimforum.org/wp-content/uploads/2017/11/LOD-Spec-2017-Guide_2017-11-06-1.pdf

Bundesarchitektenkammer (Hrsg.), BIM für Architekten. Leistungsbild Vertrag Vergütung, Berlin, 2017

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumentwicklung (BBR), Die Auswirkungen von Building Information Modeling (BIM) auf die Leistungsbilder und Vergütungsstruktur für Architekten und Ingenieure sowie auf die Vertragsgestaltung, Bonn, 2011

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Hrsg.), Reformkommission Bau von Großprojekten. Komplexität beherrschen – kostengerecht, termintreu und effizient. Endbericht, Berlin, Juni 2015.

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Hrsg.), Stufenplan Digitales Planen und Bauen, Berlin, Dezember 2015

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Hrsg.), Umsetzung des Stufenplans Digitales Planen und Bauen. Erster Fortschrittsbericht, Berlin, 2017

Fahrenbruch, BIM als Besondere Leistung im Leistungsbild Objektplanung – Gebäude nach § 34 HOAI 2013, IBR 2015, 1063

Forschungsinitiative ZukunftBAU (BMVBS), BIM-Leitfaden für Deutschland. Information und Ratgeber, Berlin, 2013

Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechts-Kommentar, München, 2016

König, AIA und Datenaustausch mit open BIM, 2019, Vortrag BIM Hub HH an der TUHH am 3.9.2019

May, BIM Praxisbeispiele Fehmarnbelt, Crossrail, VBI Verkehrsausschuss am 2.7.2014 in Rostock

PAS 1192-2, 2013: Specification for information management for the capital/delivery phase of construction projects using building information modelling

van Treeck/Elixmann/Rudat/Hiller/Herkel/Berger, Gebäude. Technik. Digital. Building Information Modeling, Berlin Heidelberg, 2016

VERBAND BERATENDER INGENIEURE VBI (Hrsg.), BIM-Leitfaden für die Planerpraxis. Empfehlungen für planende und beratende Ingenieure, Berlin, September 2016

Kapitel 1Einführung in Building Information Modeling (BIM) – BauwerksInformationsModell

1.Der neue Planungsprozess

1Die Baubranche steht am Beginn des größten Umwälzungsprozesses ihrer Geschichte. Planer, Ausführende und Betreiber beginnen bisher vereinzelte Lebenskreislaufphasen in einem integrierten dreidimensionalen Modell für Planung, Bau und Betrieb zu vereinen. Daraus ergeben sich neue Formen der kooperativen Zusammenarbeit und Arbeitsweisen. Damit geht auch eine größere Verbindlichkeit und frühzeitige Festlegung des Bauherren einher.

Durch die Veröffentlichung des Stufenplanes Digitales Planen und Bauen3 waren die drei zeitlichen Abfolgen (Abb. 1) zur schrittweisen Einführung von BIM im Infrastrukturbau und Hochbau vom BMVI vorgegeben. Die Umsetzung der Vorbereitungsstufe wurde im ersten Fortschrittsbericht4 überprüft. Ab Ende 2020 beginnt mit der dritten Stufe die regelmäßige Implementierung von BIM bei neu zu planenden Projekten im Bundesverkehrsinfrastrukturbau. In Fortführung der Entwicklung erschien im September 2021 der Masterplan BIM für Bundesbauten5, sowie der Masterplan BIM für Bundesfernstraßen6. Danach sollen bei den Bundesbauten der Level I mit neun Anwendungsfällen ab 2022 verbindlich eingeführt werden. Ab 2023 soll für sehr große Baumaßnahmen (ab 50 Mio. €) Level II mit 5 weiteren Anwendungsfällen, sowie ab 2025 Level III mit 4 weiteren Anwendungsfällen (AwF) eingeführt werden. BIM als Regelprozess soll bei den Bundesfernstraßen ebenfalls ab 2025 eingeführt werden.

Die Autoren dieses Buches hören allerdings in der Praxis, dass diese sehr ambitionierten Zeitpläne, insbesondere, dass sogar Baumaßnahmen ab 0,5 Mio. € mit BIM geplant und abgewickelt werden sollen angesichts des Fachkräftemangels und der verzögerten Einführung und Schulungen bei den Auftraggebern sich nicht realisieren lassen wird.

Die DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH), die sich in der Regel mit größeren Verkehrsprojekten befasst, will BIM ab dem Jahr 2025 als Regelprozess realisieren.7 Die BIM.Hamburg8 und die DEGES9 haben einen BIM-Leitfaden veröffentlicht, um ein einheitliches Verständnis der Projektbeteiligten zu erreichen.

Die Autobahn GmbH wird BIM als Regelprozess ebenfalls einführen.

2

Abbildung 1: Schematische Darstellung des Stufenplans10

3Definiert wird BIM wie folgt:

„Building Information Modeling bezeichnet eine kooperative Arbeitsmethodik, mit der auf der Grundlage digitaler Modelle eines Bauwerks die für seinen Lebenszyklus relevanten Informationen und Daten konsistent erfasst, verwaltet und in einer transparenten Kommunikation zwischen den Beteiligten ausgetauscht oder für die weitere Bearbeitung übergeben werden.“11

4Kennzeichnend für BIM ist, dass das digitale Bauen und Betreiben modellbasiert, kooperativ sowie effizient ist. Dadurch sollen die Transparenz, Planungsgenauigkeit, Termin- und Kostensicherheit erhöht werden. Deshalb stehen bei Objekten mit technischer Ausrüstung sowie anderweitiger technischer Anlagen, bspw. Industrieproduktion, der Raumbedarf und die Kollisionsprüfung im Vordergrund. Damit werden Störungen im Bauprozess sowie die Mängelbeseitigung und die daraus resultierenden Kosten minimiert.

Bezogen auf den Lebenskreislauf soll eine Gesamtkostenoptimierung stattfinden: also Planung, Bau, Betrieb und Rückbau. Die Notwendigkeit ergibt sich aus den Lebenskreislaufkosten einer Immobilie. Bereits mit mittlerem Technikanteil betragen sie nach einer 30-jährigen Betriebs- und Nutzungszeit etwa 80 % der gesamten Lebenskreislaufkosten.12

Durch die neue Planungsmethode ergeben sich die oben genannten Potentiale und Ziele. Doch alles was in das Modell eingebracht wird, muss vorher bestimmt sein. Je nach Bearbeitungstiefe nimmt die Modell- und damit auch die Kostengenauigkeit zu. Mit einer guten und lückenlosen Dokumentation lässt sich genauer nachverfolgen, wer welche Planänderungen eingebracht hat und wie sich diese auf das Projekt ausgewirkt haben.

Grundvoraussetzungen für BIM sind klare vertragliche Reglungen und fachübergreifende, teamorientierte Zusammenarbeit. Dazu gehört aber auch die verstärkte Kooperation und ein partnerschaftliches Umgehen zwischen allen Beteiligten mit fundiertem Risikomanagement. All dies ist vorab zu klären und dann beim Projektlauf umzusetzen.

Damit Probleme beim Austausch der Daten und Modelle vermieden werden, setzen verschiedene Großkonzerne auf Closed BIM. Dies gilt insbesondere für Big BIM, wo interdisziplinär gearbeitet wird. So wird z. B. auf think projekt, einer virtuellen Projektplattform, oder durch alle Planer auf Revit von Autodesk zurückgegriffen. Alle Beteiligten arbeiten dann mit derselben Software. Schnittstellenprobleme werden so minimiert.

Um weiterhin Wettbewerb zu haben, wird z. B. von den öffentlichen Auftraggebern statt Closed BIM das Open BIM bevorzugt. Die Beteiligten arbeiten weiterhin in der ihnen bekannten Software und der Datenaustausch erfolgt über die IFC-Schnittstelle. Das BMVI fordert deshalb in Ausschreibungen herstellerneutrale Datenformate (IFC) und die Vergabe muss diskriminierungsfrei sein.13 Nach dem international anerkannten Format IFC2x3 folgt im Jahr 2014 die Version IFC4. Findet man in einem Modell oder auch Fachmodell einen Fehler, so kann der Projektpartner sehr einfach mit einer kleinen BCF-Datei (BIM Collaborations Format) darüber informiert und an die entsprechende Stelle im Modell geführt werden. Das BMVI unterstützt kostenfrei die BIM-Anwendung durch Tagungen und Handreichungen und hat auf der Internetseite unter BIM4INFRA2020 Wesentliches veröffentlicht. So hat es zehn Handreichungen, die in einzelne BIM-Themenbereiche einführen, erarbeiten lassen. In Teil 6 werden die 20 wichtigsten BIM-Anwendungsfälle (AwF) erläutert.14

5

Abbildung 2: Gegenüberstellung des zeichnungsbasierten Ansatzes (links) und des modellbasierten Ansatzes (rechts)15

Gebündelt und koordiniert werden die Open BIM unterstützenden Akteure sowohl international, national, als auch regional durch den buildingSMART e.V. Bei Veranstaltungen werden die Weiterbildung und der direkte Austausch gefördert.16

Aufgrund der in Deutschland noch nicht durchgängig existierenden Normierung bringt die neue Planungsmethode mit sich, dass viele Begrifflichkeiten aktuell unterschiedlich belegt sind und daher für Verwirrung sorgen. Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) erstellt deshalb gerade Richtlinien für BIM, damit die Begriffe künftig einheitlich verwendet werden (siehe VDI 2552, Blatt 1–9).17

6So manche Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) eint die Ansicht, dass eine iterative Planung nicht mehr möglich ist, weil Leistungen nach vorne gezogen werden müssen.18 Dem ist jedoch nicht so. Als Grundlage kann dazu der VBI BIM-Leitfaden19 herangezogen werden. Statt LOD werden da der Modelldetaillierungsgrad (MDG) für die Geometrie und Informationsgehalte vorgeschlagen. Die Vorplanung entspricht dem MDG 100. Sie ist in Abbildung 3 beispielhaft aufgeführt. Auch die anderen Grundleistungen der Planungsphasen und die Ausführung werden zugeordnet. Die Planung und damit auch die Vergütung kann so wie in der HOAI 202120 zugeordnet iterativ vorangebracht werden – getreu dem Motto: „Erst planen, dann bauen“21 oder mit BIM: „Erst digital, dann real bauen“22.

7

Abbildung 3: Prinzip des Lösungskonzeptes für das Bauwerk bei MDG 100

Vorplanung MDG 100 (Entspricht etwa US-LOD 100)

Lösungskonzept für das Bauwerk mit räumlicher Einordnung, das Tragwerk, technische Ausrüstung und Freianlagen

Relevante Daten, z. B. Flächen, Längen, Höhen, Rauminhalte, Lage, Ortsbezug (Koordinaten)23

8Trotz aller Bemühungen ist bisher eine einheitliche und voreingestellte IFC Klassifikation für den Infrastrukturbau noch nicht vorhanden.24

Durch die Einführung von BIM mit seinem einheitlichen, methodischen, kooperativen sowie interdisziplinären Ansatz machen sich Unternehmen als Auftragnehmer attraktiver und stellen sich zukunftssicher auf. Der Austausch mit den Beteiligten erfolgt schneller und intensiver als bisher. Entscheidungen werden erleichtert und die Planung transparenter. So kann einfach nachvollzogen werden, wessen Entscheidung sich wie auf die Zeit und Kosten im Projekt ausgewirkt hat. Nur mit BIM wird künftig bei größeren Projekten eine Beteiligung an öffentlichen Vergabeverfahren möglich sein. Vorteilhaft ist die höhere Planungsqualität durch den besseren und einfacheren Austausch mit den Projektbeteiligten. Das digitale Modell begleitet das Bauwerk über seinen gesamten Lebenskreislauf hinweg. Langfristig wird sich durch die verbesserte Software und geübtere Projektabwicklung unter Nutzung von bereitgestellten Objekten auch eine Aufwandsminderung gegenüber heute ergeben. Durch Visualisierungen können auch Laien einfacher in die Planung mit einbezogen werden. Kollisionen werden leichter erkannt, Risiken werden minimiert. Dadurch steigt die Kosten- und Terminsicherheit.

Kontrovers diskutiert wird jedoch, welchen Berufshintergrund der BIM-Gesamtkoordinator haben sollte. Um das besser zuordnen zu können, muss zunächst überlegt werden, auf welchen Gebieten Erfahrungen vorhanden sein sollten. Die Beherrschung von 3D-CAD-Programmen sowie Kennnisse über deren Schnittstellen ist eine der wichtigsten Grundlagen. Das müsste also heute nahezu jeder Zeichner können, doch es geht noch weiter. Um den Bauherren gut beraten zu können, sollte er die für das Projekt geeignete Software und die Leistungsfähigkeit der Schnittstellen kennen sowie die Hardware, die erforderlich ist, beschreiben können. Er sollte somit nicht nur die Werkzeuge, sondern auch die Planungs- und Kollaborationsprozesse kennen und diese Technik anwenden können. Er muss auch in der Lage sein die architektonische Gestaltung oder ingenieurmäßigen Konzepte zu verstehen und damit den Projektfluss sicherstellen zu können. Im Erstellungsprozess des digitalen Modells ist das Ausarbeiten der Planungsergebnisse nicht mehr von der zeichnerischen Leistung zu trennen. Das Aufzeigen der Lösung erfolgt dabei beim Konstruieren oder Gestalten des Modells. Dort entwickelt der Architekt oder konstruiert der Ingenieur selbst direkt mit der CAD. Die Zeiten, in denen Skizzen an den Zeichner gegeben wurden, sind in modernen Büros vorbei. Der Konstrukteur des Fachmodells sollte nicht nur sicher im Entwurf sein, denn um das Projekt effizient voranbringen zu können, muss er idealerweise auch über große Erfahrung bei der Ausschreibung von Bauleistungen verfügen. Gut ist auch, wenn er den Bauablauf beherrscht, damit er die Baustelleneinrichtung und Baustellenlogistik gleich in der Planung berücksichtigt. Darüber hinaus muss er Kenntnis darüber haben, auf was der Kunde beim CAFM Wert legt. Nur so kann er diese Informationen bereits bei der Modellerstellung berücksichtigen, was Nacharbeit erspart.

Subsumiert man alles, so benötigt man sowohl als BIM-Gesamtkoordinator als auch für den Konstrukteur des Fachmodells einen erfahrenen Berufsträger mit mehrjähriger Berufserfahrung in verschiedenen Bereichen und einer hohen technischen Affinität. Architekten und Ingenieure müssen sich derzeit weitgehend selbst um die Aneignung dieser Fähigkeiten durch die Berufspraxis oder durch die Weiterbildung nach ihrer Ausbildung kümmern. Das spiegelt sich sicher auch im Gehalt wider, denn diese Spezialisten sind in der Lehre, in den Planungsbüros und in der Verwaltung sowie in den Baufirmen sehr gefragt, aber kaum verfügbar.

Um solch anspruchsvollen Nachwuchs gewinnen zu können, muss künftig sicher mehr Geld bereitgestellt werden. Noch wird BIM nicht in allen Hochschulen und in allen Planungsdisziplinen in der erforderlichen „Fachtiefe“ gelehrt, damit wenigstens Berufsanfänger zur Verfügung stehen und eingearbeitet werden können. So lief 2020 an der TUHH ein Berufungsverfahren (23) um den Leiter des Instituts für Digitales und Autonomes Bauen zu berufen. Seit 1.3.2021 ist der Lehrstuhl mit Prof. Dr.-Ing. Kay Smarsly besetzt.

Vielfach wird auch argumentiert, dass BIM mit der Einführung von CAD zu vergleichen ist, wo am Anfang ein hoher Einarbeitungsaufwand stand, dem noch nicht sofort eine höhere Effizienz gegenüberstand. Auf das Honorar hätte dies selbst zehn Jahre nach Einführung des CAD keinen Einfluss gehabt, so sei dies auch bei BIM zu sehen. Dem muss widersprochen werden, denn das Anforderungsprofil an einen BIM-Konstrukteur ist ungleich höher. Dieser muss sich in der Konstruktion und den Materialien sowie den Bauverfahren samt -ablauf samt Ausschreibung auskennen, um erfolgreich BIM-Projekte umsetzen zu können. Die Gehaltsstruktur ist aufgrund der Ingenieurtätigkeit eine andere. Von Juristen, die insbesondere Auftraggeber beraten, wird weiterhin zusätzlich gerne angeführt, dass die HOAI methodenneutral ist, was ja auch stimmt. Übersehen wird dabei allerdings, dass nach HOAI 2021 Anlage 10 zu § 34 Abs. 1 gemäß LPH 2 die „3-D oder 4-D Gebäudemodellbearbeitung (BIM)“ als besondere Leistung aufgeführt ist. Geschuldet als Grundleistung ist lediglich eine 2-D Planung. Diese ist bisher, nach wie vor, so auch als Genehmigungsplanung bei den Behörden einzureichen. Wünscht sich ein Auftraggeber somit, dass sein Projekt mit BIM geplant wird, so gibt er die Methode vor und muss deshalb dafür auch die angemessene Vergütung bezahlen. Berücksichtigt man dabei, wie zuvor erläutert, die personellen Anforderungen sowie die zusätzlichen Hard- und Softwarekosten, so ist dies zur breiten Marktakzeptanz auch erforderlich.

Nicht zu unterschätzen ist deshalb bei der Einführung von BIM in ein Unternehmen der finanzielle und zeitliche Aufwand. Mit entsprechendem Engagement wird sich die BIM-Einführung aber positiv gestalten. Das Unternehmen wird für Berufsanfänger, wegen der größeren Zukunftsfähigkeit, attraktiver.

9Im Großprojektbereich kann BIM inzwischen als Standard angesehen werden. Dies betrifft in erster Linie Großprojekte professioneller Bauherren aus der Industrie wie bspw. die Pharma- oder Automotivbranche. Je nach Bauherrn wird BIM sehr differenziert eingesetzt. Die Palette reicht hier von closed bis open BIM, sowie der Realisierung weniger bis zahlreicher BIM-Anwendungsfälle. Als Besonderheit kann die Integrierte Projektabwicklung (IPA) genannt werden. IPA ist ein Projektmodell für die Abwicklung großer und komplexer Projekte.25 Es findet im internationalen Umfeld unter der Bezeichnung „Integrated Project Delivery“ (IPD) für den englischsprachigen Bereich sowie unter „Project Alliancing“ in Finnland seit ca. 20 Jahren Anwendung. Seit 2018 ist IPA in Deutschland angekommen. Ziel dieses Modells ist es, die Rahmenbedingen des Projektes so zu gestalten, dass alle Stakeholder auf den Projekterfolg fokussiert werden und mit dem Projekterfolg alle Beteiligten gewinnen. Hierzu werden Kommunikationsstruktur, das Gouvernancemodell und die wirtschaftlichen Interessen der Stakeholder auf den Projekterfolg ausgerichtet. Die wesentlichen Schlüsselfaktoren bzw. Charakteristika eines IPA-Projektes sind:

–  Etablierung eines Mehrparteiensystems

–  Frühzeitige Einbindung der Schlüsselbeteiligten mittels Kompetenzwettbewerb

–  Gemeinsames Risikomanagement

–  Gemeinsame Entscheidungen

–  Anreizsystem im Rahmen eines Vergütungsmodells

–  Einsatz kollaborativer Arbeitsmethoden

–  Lösungsorientierte Konfliktbearbeitung

–  Kooperative Haltung der Beteiligten

10Im Charakteristikum „Einsatz kollaborativer Arbeitsmethoden“ steckt die konsequente Umsetzung der BIM-Methodik neben dem Leanmanagement. Der Fokus bei IPA liegt in Bezug auf BIM auf der Kollaboration. Eine effektive Zusammenarbeit des Projektteams gepaart mit einem Höchstmaß an Transparenz sowie der Sicherstellung des Daten- und Informationsaustausches im Projektteam mit prozessbasierter Koordination der Beteiligten sind die hier übergeordneten Ziele für den Einsatz von BIM. Der kollaborative Ansatz der BIM-Methodik kann in IPA-Projekten sein ganzes Potential entfalten. Dies liegt im Wesentlichen am Mehrparteiensystem, also den vertraglichen Rahmenbedingungen, unter welchen die Projektpartner zusammenarbeiten. Grundlage des Mehrparteiensystems ist der Mehrparteien- oder Allianzvertrag. Dieser ist ein am Werkvertrag angelegter Vertrag mit mindestens 3 Vertragspartnern. Im IPA-Mehrparteiensystem treten hier die Schlüsselbeteiligten aus Planung und Ausführung mit dem Bauherrn in einen gemeinsamen Vertrag ein. Wer die Schlüsselbeteiligten sind, ist projektspezifisch festzulegen. Die Indikatoren für einen Schlüsselbeteiligten sind dabei:

–  Leistungsumfang der Planungsdisziplin bzw. des Gewerks oder der Gewerkeclusters

–  Einfluss auf den Projekterfolg sowie der Wertschöpfungsbeitrag

–  Bedeutung der Expertise von Beteiligten für die Produktentwicklung und Prozessabläufe

11Über diesen Vertrag erfolgt die Ausrichtung der Interessen auf die Projektziele von Planung und Ausführung. Die Vertragspartner verständigen sich auf gemeinsame Projektziele auf Basis des Bedarfes. Hierzu zählen im Detail auch die BIM-Ziele, die umzusetzenden Anwendungsfälle, kurz die AIA. Ein Teil der Vergütung ist abhängig von der Erreichung der gemeinsamen Projektziele. Jeder Vertragspartner übernimmt den ihm zugewiesenen Leistungsbereich. In Summe übernehmen alle Vertragspartner die gemeinsame Verantwortung für den Projekterfolg. Für BIM bedeutet dies, dass der Umfang des Einsatzes von BIM durch alle Vertragspartner ausgerichtet am Projektbedarf und der Leistungsfähigkeit der Projektpartner definiert wird. Hinzu kommt, dass damit die BIM-Methodik im Vertrag implementiert ist. Der wesentliche Vorteil für die Kollaboration und den Datenaustauch mit BIM ist in diesem Modell allerdings, dass über den Allianzvertrag das BIM-Modell zum gemeinsamen Werkerfolg wird. Rechtliche- bzw. Vertragshürden, welche die Kollaboration und den Datenaustausch bei bilateralen Vertragsverhältnissen der Stakeholder mit dem Bauherrn einschränken, sind damit vollständig ausgeräumt. Das Mehrparteiensystem mit IPA kann somit als Katalysator für die BIM-Methodik angesehen werden.

2.Kompetenzträger und Informationslieferanten

12Möchte man sich über BIM informieren und Anschluss an die Netzwerke finden, wendet man sich an buildingSMART®26 das Kompetenznetzwerk für BIM und die Digitalisierung der Bau- und Immobilienwirtschaft. In den Bundesländern gibt es BIM-Cluster z. B. BIM HUB HAM27; Südbayern28; Stuttgart29. Die Digitalisierung in kleinen und mittleren Unternehmen und dem Handwerk soll von Mittelstand-Digital Zentrum Bau das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützt wird voran gebracht werden. Organisiert werden Veranstaltungen zu BIM und künstlicher Intelligenz (KI).30

BIM Deutschland31 ist das Zentrum für die Digitalisierung des Bauwesens die als zentrale Anlaufstelle rund um das Thema BIM wahrgenommen werden will und im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMDV), sowie vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) durch planen-bauen 4.0 betrieben wird. Zahlreiche weiterführende Schriften, wie der Masterplan BIM für Bundesbauten, sowie der Masterplan BIM für Bundesfernstraßen sind dort hinterlegt und per download herunterladbar. Erarbeitet wurden die Mustersteckbriefe der Standard-Anwendungsfälle (AwF)32 mit 21 Hauptanwendungsfällen. Hinterlegt sind auch editierbare Vorlagen samt Beispiel eines ausgefüllten Steckbriefs. 2023 hinzu gekommen ist die Umsetzungsstrategie33 BIM für Bundesbauten und das BIM-Handbuch34. Letzteres besteht aus 12 Arbeitshilfen. Darauf hinzuweisen ist, dass die AwF im Schienenwegebau35 nicht mit denen der Infrastruktur übereinstimmen.

BIM4INFRA36 hat im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wichtige Handreichungen zu BIM mit Glossar, AIA, BAP, Vertrag, Anwendungsfällen, Datenaustausch etc. veröffentlicht. Betrieben wird die Seite von planen-bauen 4.0.37 Das ist eine Gesellschaft die von den Verbänden und Kammern der Wertschöpfungskette Planen, Bauen und Betreiben gegründet wurde um die Einführung von digitalen Bauprozessen, die Betrachtung des gesamten Lebenskreislaufs von Bauwerken, sowie die Transformationen von neuen Geschäftsmodellen für Immobilienprojekte voranzubringen.

Bei der Suche und dem Vergleich von Software ist die marktübergreifende Plattform BIMSWARM hilfreich. Einen Überblick über BIM-bezogene Veranstaltungen findet man unter BIM-Events.

Die 6 maßgeblichen Auftraggeber in Hamburg haben ihre BIM-Leitstellen in BIM.Hamburg38 zusammengeschlossen. Sie sind für die übergreifende Implementierung von BIM im öffentlichen Sektor der FHH eingerichtet worden. Sie haben bereits ein breites Projektportfolio von über 35 Pilotprojekten aus den unterschiedlichsten Bereichen. Es wurden zur Standardisierung zahlreiche Rahmendokumente und Objektkataloge, sowie weitere Schriften zum download bereitgestellt. Beispielhaft soll hier das Pilotprojekt Instandsetzung der Holzhafenklappbrücke, F24 dargestellt werden. Bei diesem Projekt sind 22 AwF von insgesamt 24 Hauptanwendungsfällen beauftragt.39 Verwendet wird dabei noch die inzwischen veraltete Nomenklatur, die mit AwF 01 Bestandserfassung beginnt und bei AwF 24 Datenübergabe in ein Projekt endet. Diese sind nicht immer mit der Neuen übereinstimmend. Ausgeweitet sind die AwF für den Betrieb mit AwF 23 Unterhaltungs- und Wartungsmanagement, AwF 22 Bauwerksprüfung, AwF Nutzungsmanagement und AwF 24 Datenübergabe in ein Projekt. Der LSBG Hamburg40 hat die Wichtigkeit des Betriebes für die Nutzung von BIM erkannt und konsequent in die AwF integriert.

Kapitel 2Prozessbeteiligte, Grundlagen und Erläuterungen zur Entwick­lung des BIM-Prozessleitbildes

13Im Bereich der Normen und Richtlinien zu BIM konnte die Standardisierung innerhalb der letzten 3 Jahre wesentlich vorangebracht werden. Stand Mai 2023 sind folgende wesentliche Normen und Richtlinien verfügbar oder in Planung:41

DIN-Normen

–  DIN 18290-1 – Norm-Entwurf: Verlinkter BIM-Datenaustausch von Bauwerksmodellen mit weiteren Fachmodellen – Teil 1: Verlinkter Datenaustausch mehrerer Fachmodelle beim Building Information Modeling (Multimodell-Container) (Ausgabe 2023-03 – Norm-Entwurf)

–  DIN 18290-2 – Norm-Entwurf: Verlinkter BIM-Datenaustausch von Bauwerksmodellen mit weiteren Fachmodellen – Teil 2: Verlinkter BIM-Datenaustausch von Bauwerksmodellen und Leistungsverzeichnissen (BIM-LV-Container) (Ausgabe 2023-03 – Norm-Entwurf)

–  DIN 18290-3 – Norm-Entwurf: Verlinkter BIM-Datenaustausch von Bauwerksmodellen mit weiteren Fachmodellen – Teil 3: Verlinkter BIM-Datenaustausch von Bauwerksmodellen und Kostenermittlungen (BIM-Kosten-Container) (Ausgabe 2023-03 – Norm-Entwurf)

–  DIN 18290-4 – Norm-Entwurf: Verlinkter BIM-Datenaustausch von Bauwerksmodellen mit weiteren Fachmodellen – Teil 4: Verlinkter BIM-Datenaustausch von Bauwerksmodellen und Rechnungsbegründenden Unterlagen (BIM-Abrechnungs-Container) (Ausgabe 2023-03 – Norm-Entwurf)

–  DIN EN 17412-1: Bauwerksinformationsmodellierung – Informationsbedarfstiefe – Teil 1: Konzepte und Grundsätze; Deutsche Fassung EN 17412-1: 2020 (Ausgabe 2021-06 – Norm)

–  DIN CEN/TR 17439: Anleitung zur Umsetzung von EN ISO 19650-1 und -2 in Europa; Deutsche Fassung CEN/TR 17439:2020 (Ausgabe 2021-05 – Technischer Report)

–  DIN EN 17549-1 – Norm-Entwurf: Building Information Modelling (BIM) – Datenstruktur nach EN ISO 16739-1: 2018 für den Austausch von Datenvorlagen und Datenblättern für Bauobjekte – Teil 1: Datenvorlagen und konfigurierte Bauobjekte (Ausgabe 2022-07 – Norm-Entwurf)

–  DIN EN 17549-2 – Norm-Entwurf: Building Information Modeling – Datenstruktur für den Austausch von Produktdatenvorlagen und Produktdatenblättern nach EN ISO 16739-1 – Teil 2: Anforderungen und konfigurierbare Produkte (Ausgabe 2021-12 – Norm-Entwurf)

–  DIN EN 17632-1: Building Information Modeling (BIM) – Semantischer Modellierungs- und Verknüpfungsstandard (SMLS) – Teil 1: Generische Modellierungsmuster; Deutsche Fassung EN 17632-1: 2022 (Ausgabe 2023-04 – Norm)

–  DIN EN 17632-2 – Norm-Entwurf: Bauwerksinformationsmodellierung (BIM) – Semantische Modellierung und Verknüpfung (SML) – Teil 2: Domänenspezifische Modellierungsmuster (Ausgabe 2023-05 – Norm-Entwurf)

–  DIN EN ISO 12006-2: Hochbau – Organisation des Austausches von Informationen über die Durchführung von Hoch- und Tiefbauten – Teil 2: Struktur für die Klassifizierung (ISO 12006-2: 2015); Deutsche Fassung EN ISO 12006-2: 2020 (Ausgabe 2020-07 – Norm)

–  DIN EN ISO 12006-3: Bauwesen – Organisation von Daten zu Bauwerken – Teil 3: Struktur für den objektorientierten Informationsaustausch (ISO 12006-3: 2022) (Ausgabe 2022-10 – Norm)

–  DIN EN ISO 16739-1: Industry Foundation Classes (IFC) für den Datenaustausch in der Bauwirtschaft und im Anlagenmanagement – Teil 1: Datenschema (ISO 16739-1: 2018) (Ausgabe 2021-11 – Norm)

–  DIN EN ISO 16757-1: Datenstrukturen für elektronische Produktkataloge der Technischen Gebäudeausrüstung – Teil 1: Konzepte, Architektur und Modelle (ISO 16757-1:2015); Deutsche Fassung EN ISO 16757-1: 2019 (Ausgabe 2019-10 – Norm)

–  DIN EN ISO 16757-2: Datenstrukturen für elektronische Produktkataloge der Technischen Gebäudeausrüstung – Teil 2: Geometrie (ISO 16757-2:2016); Deutsche Fassung EN ISO 16757-2: 2019 (Ausgabe 2019-10 – Norm)

–  DIN EN ISO 19650-1: Organisation und Digitalisierung von Informationen zu Bauwerken und Ingenieurleistungen, einschließlich Bauwerksinformationsmodellierung (BIM) – Informationsmanagement mit BIM – Teil 1: Begriffe und Grundsätze (ISO 19650-1: 2018); Deutsche Fassung EN ISO 19650-1: 2018 (Ausgabe 2019-08 – Norm)

–  DIN EN ISO 19650-2: Organisation und Digitalisierung von Informationen zu Bauwerken und Ingenieurleistungen, einschließlich Bauwerksinformationsmodellierung (BIM) – Informationsmanagement mit BIM – Teil 2: Planungs-, Bau- und Inbetriebnahmephase (ISO 19650-2:2018); Deutsche Fassung EN ISO 19650-2: 2018 (Ausgabe 2019-08 – Norm)

–  DIN EN ISO 19650-3: Organisation und Digitalisierung von Informationen zu Bauwerken und Ingenieurleistungen, einschließlich Bauwerksinformationsmodellierung (BIM) – Informationsmanagement mit BIM – Teil 3: Betriebsphase der Assets (ISO 19650-3:2020); Deutsche Fassung EN ISO 19650-3: 2020 (Ausgabe 2021-03 – Norm)

–  DIN EN ISO 19650-4: Organisation und Digitalisierung von Informationen zu Bauwerken und Ingenieurleistungen, einschließlich Bauwerksinformationsmodellierung (BIM) – Informationsmanagement mit BIM – Teil 4: Informationsaustausch (ISO 19650-4: 2022); Deutsche Fassung EN ISO 19650-4:2022 (Ausgabe 2023-06 – Norm)

–  DIN EN ISO 19650-5: Organisation und Digitalisierung von Informationen zu Bauwerken und Ingenieurleistungen, einschließlich Bauwerksinformationsmodellierung (BIM) – Informationsmanagement mit BIM – Teil 5: Spezifikation für Sicherheitsbelange von BIM, der digitalisierten Bauwerke und des smarten Assetmanagements (ISO 19650-5: 2020); Deutsche Fassung EN ISO 19650-5: 2020 (Ausgabe 2021-03 – Norm)

–  DIN EN ISO 21597-1: Informationscontainer zur Datenübergabe – Austausch-Spezifikation – Teil 1: Container (ISO 21597-1: 2020); Deutsche Fassung EN ISO 21597-1: 2020 (Ausgabe 2021-07 – Norm)

–  DIN EN ISO 21597-2: Informationscontainer zur Datenübergabe – Austausch-Spezifikation – Teil 2: Dynamische Semantik (ISO 21597-2: 2020); Deutsche Fassung EN ISO 21597-2: 2020 (Ausgabe 2021-07 – Norm)

–  DIN EN ISO 22014 – Norm-Entwurf: Bibliotheksobjekte für Architektur, Ingenieur- und Bauwesen und Gebrauch (ISO/DIS 22014: 2023); Deutsche und Englische Fassung prEN ISO 22014: 2023

–  DIN EN ISO 23386: Bauwerksinformationsmodellierung und andere digitale Prozesse im Bauwesen – Methodik zur Beschreibung, Erstellung und Pflege von Merkmalen in miteinander verbundenen Datenkatalogen (ISO 23386: 2020); Deutsche Fassung EN ISO 23386: 2020 (Ausgabe 2020-11 – Norm)

–  DIN EN ISO 23387: Bauwerksinformationsmodellierung (BIM) – Datenvorlagen für Bauobjekte während des Lebenszyklus eines baulichen Vermögensgegenstandes – Konzepte und Grundsätze (ISO 23387: 2020); Deutsche Fassung EN ISO 23387: 2020 (Ausgabe 2020-12 – Norm)

–  DIN EN ISO 29481-1: Bauwerksinformationsmodelle – Handbuch der Informationslieferungen – Teil 1: Methodik und Format (ISO 29481-1: 2016); Deutsche Fassung EN ISO 29481-1: 2017 (Ausgabe 2018-01 – Norm)

–  DIN EN ISO 29481-2: Bauwerksinformationsmodelle – Handbuch der Informationslieferungen – Teil 2: Interaktionsframework (ISO 29481-2: 2012); Deutsche Fassung EN ISO 29481-2:2016 (Ausgabe 2017-09 – Norm)

–  DIN EN ISO 29481-3 – Norm-Entwurf: Bauwerksinformationsmodelle – Handbuch der Informationslieferungen – Teil 3: Datenschema und Klassifikation (ISO/DIS 29481-3: 2021); Deutsche Fassung prEN ISO 29481-3: 2021 (Ausgabe 2021-10 – Norm-Entwurf)

–  DIN SPEC 91391-1: Gemeinsame Datenumgebungen (CDE) für BIM-Projekte – Funktionen und offener Datenaustausch zwischen Plattformen unterschiedlicher Hersteller – Teil 1: Module und Funktionen einer Gemeinsamen Datenumgebung; mit digitalem Anhang (Ausgabe 2019-04 – Technische Regel)

–  DIN SPEC 91391-2: Gemeinsame Datenumgebungen (CDE) für BIM-Projekte – Funktionen und offener Datenaustausch zwischen Plattformen unterschiedlicher Hersteller – Teil 2: Offener Datenaustausch mit Gemeinsamen Datenumgebungen (Ausgabe 2019-04 – Technische Regel)

–  DIN SPEC 91400: Building Information Modeling (BIM) – Klassifikation nach STLB-Bau; Text Deutsch und Englisch (Ausgabe 2017-02 – Technische Regel)

–  DIN ISO/TR 23262: GIS (Geospatial)/BIM-Interoperabilität (ISO/TR 23262: 2021); Text Englisch (Ausgabe 2022-01 – Technische Regel)

14VDI-Richtlinien

–  VDI 2552 Blatt 1: Building Information Modeling – Grundlagen (Ausgabe 2020-07)

–  VDI 2552 Blatt 2: Building Information Modeling – Begriffe (Ausgabe 2022-08)

–  VDI 2552 Blatt 3: Building Information Modeling – Modellbasierte Mengenermittlung zur Kostenplanung, Terminplanung, Vergabe und Abrechnung (Ausgabe 2018-05)

–  VDI 2552 Blatt 4: Building Information Modeling – Anforderungen an den Datenaustausch (Ausgabe 2020-08)

–  VDI 2552 Blatt 5: Building Information Modeling – Datenmanagement (Ausgabe 2018-12)

–  VDI 2552 Blatt 6 – Entwurf: Building Information Modeling – Betrieb (Ausgabe geplant 2023-06)

–  VDI 2552 Blatt 7: Building Information Modeling – Prozesse (Ausgabe 2020-06)

–  VDI/BS-MT 2552 Blatt 8.1: Building Information Modeling – Qualifikationen – Basiskenntnisse (Ausgabe 2019-01)

–  VDI/bS-MT 2552 Blatt 8.2: Building Information Modeling – Qualifikationen – Vertiefende Kenntnisse (Ausgabe 2022-10)

–  VDI/bS-MT 2552 Blatt 8.3: Building Information Modeling – Qualifikationen – Fertigkeiten (Ausgabe 2022-10)

–  VDI 2552 Blatt 9: Building Information Modeling – Klassifikationssysteme (Ausgabe 2022-03)

–  VDI 2552 Blatt 10: Building Information Modeling – Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) und BIM-Abwicklungspläne (BAP) (Ausgabe 2021-02)

–  VDI/bS 2552 Blatt 11.1: Building Information Modeling – Informationsaustauschanforderungen (Ausgabe 2021-10)

–  VDI/bS 2552 Blatt 11.2: Building Information Modeling – Informationsaustauschanforderungen – Schlitz- und Durchbruchsplanung  (Ausgabe 2022-06)

–  VDI/bS 2552 Blatt 11.3: Building Information Modeling – Informationsaustauschanforderungen – Schalungs- und Gerüsttechnik (Ortbetonbauweise) (Ausgabe 2020-07)

–  VDI/bS 2552 Blatt 11.4 – Projekt: Building Information Modeling – Informationsaustauschanforderungen – Ökobilanzierung (Ausgabe geplant 2023-12 – Projekt)

–  VDI/bS 2552 Blatt 11.5 – Entwurf: Building Information Modeling – Informationsaustauschanforderungen – Aufzugstechnik (Ausgabe 2021-07 – Entwurf)

–  VDI/bS EE 2552 Blatt 11.6 – Projekt: Building Information Modeling – Informationsaustauschanforderungen – Brandschutz (Ausgabe geplant 2024-06 – Projekt)

–  VDI/bS 2552 Blatt 11.7 – Projekt: Building Information Modeling – Informationsaustauschanforderungen – Türplanung (Ausgabe geplant 2023-10 – Projekt)

–  VDI/bS 2552 EE Blatt 11.8 – Projekt: Building Information Modeling – Informationsaustauschanforderungen – Fabrikplanung (noch kein Ausgabedatum bekannt – Projekt)

–  VDI/bS 2552 Blatt 11.9 – Projekt: Building Information Modeling – Informationsaustauschanforderungen – Bauphysik (Ausgabe geplant 2024-10 – Projekt)

–  VDI/DIN-EE 2552 Blatt 12.1: Building Information Modeling – Struktur zu Beschreibung von BIM-Anwendungsfällen (Ausgabe 2022-10)

–  VDI/DIN-EE Blatt 2552 12.2 – Projekt: Building Information Modeling – Metadaten zur Identifikation von BIM-Anwendungsfällen (Ausgabe geplant 2023-12 – Projekt)

–  VDI 2555 – Projekt: Baulogistik (Ausgabe geplant 2024-09 – Projekt)

–  VDI 3805 Blatt 1: Produktdatenaustausch in der Technischen Gebäudeausrüstung – Grundlagen (Ausgabe 2022-07)

–  VDI 3805 Blatt 50 – Entwurf: Produktdatenaustausch in der technischen Gebäudeausrüstung – Automationseinrichtungen für Gebäudeautomation (GA) (Ausgabe 2022-05 – Entwurf)

–  VDI 3805 Blatt 51 – Entwurf: Produktdatenaustausch in der technischen Gebäudeausrüstung – Sensoren (Ausgabe 2021-05 – Entwurf)

–  VDI 3805 Blatt 52 – Entwurf: Produktdatenaustausch in der technischen Gebäudeausrüstung – Bedien- und Anzeigeeinrichtungen für GA (Ausgabe 2021-05 – Entwurf)

–  VDI 3805 Blatt 53 – Entwurf: Produktdatenaustausch in der Technischen Gebäudeausrüstung – Schaltschränke (Ausgabe 2021-05 – Entwurf)

–  VDI 3805 Blatt 54 – Projekt: Produktdatenaustausch in der technischen Gebäudeausrüstung – GA-Funktionsblöcke (Ausgabe geplant 2024-10 – Projekt)