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Gumbel, Emil Julius

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Project Gutenberg's Vier Jahre Politischer Mord, by Emil Julius GumbelThis eBook is for the use of anyone anywhere at no cost and withalmost no restrictions whatsoever.  You may copy it, give it away orre-use it under the terms of the Project Gutenberg License includedwith this eBook or online at www.gutenberg.orgTitle: Vier Jahre Politischer Mord       Fuenfte Auflage von ZWEI JAHRE MORD (13. bis 18. Tausend)Author: Emil Julius GumbelRelease Date: May 11, 2012 [EBook #39667]Language: German*** START OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK VIER JAHRE POLITISCHER MORD ***Produced by Odessa Paige Turner and the Online DistributedProofreading Team at http://www.pgdp.net (This book wasproduced from scanned images of public domain materialfrom the Google Print project.)

Fünfte Auflage vonZWEI JAHRE MORD(13. bis 18. Tausend)

Anita Orienter zu eigen

E. J. GUMBELVIER JAHREPOLITISCHERMORD

VERLAG DER NEUEN GESELLSCHAFT

BERLIN-FICHTENAU

1922

»Ich überreiche dem Herrn Reichsjustizminister dieses Buch mit der formellen und öffentlichen Aufforderung, den einzelnen Fällen nachzugehen und uns über das Ergebnis seiner Untersuchungen Auskunft zu geben.«

Reichsjustizminister Radbruch als Abgeordneter im Reichstag, 5. Juli 1921

Copyright by Verlag der Neuen Gesellschaft Berlin-Fichtenau

INHALTSVERZEICHNIS

VIER JAHRE MORD

Die Morde bis zum März 1919 9

Von der Ermordung Eisners bis zum Sturz der bayrischen Räterepublik 27

Die Ermordungen beim Kapp-Putsch 51

Individuelle Morde 64

Nicht aufgenommene Tötungen 82

ZUR SOZIOLOGIE DER POLITISCHEN MORDE

Das Werden der deutschen öffentlichen Meinung 87

Bayrische Räterepublik und Kapp-Putsch 95

Die Rechtsnatur der bayrischen Standgerichte und das Schicksal der Hinterbliebenen 108

Regierungsäußerungen zu den politischen Morden 118

Die Organisation der politischen Morde 124

Die öffentliche Meinung und die Morde 142

TABELLEN

161 von den Regierungstruppen in München Ermordete 43

Die von Rechts begangenen politischen Morde 73

Die von Links begangenen politischen Morde 79

Die Formen der politischen Morde 81

Die Sühne der politischen Morde 81

Kapp-Regierung und bayrische Räteregierung 99

Die strafgerichtliche Behandlung des Kapp-Putsches 100

Das Schicksal von 775 Kapp-Offizieren 101

Militärs der Kapp Regierung und der bayrischen Räteregierung 102

Kappisten und Räterepublikaner in der Provinz 105

Die folgenden Zeilen berichten über die politischen Morde, die seit dem 9. November 1918 in Deutschland vorgekommen sind. Dabei sind gleichmäßig die von Links und die von Rechts begangenen Morde dargestellt. Ein Fall wurde aufgenommen, falls es sich dabei um eine vorbedachte, gesetzwidrige, durch innerpolitische Motive verursachte Tötung eines namentlich bekannten Deutschen durch einen anderen Deutschen handelte, wobei der Vorgang sich nicht als Massenhandlung sondern als individuelle Tat qualifizierte. Ich habe nur solche Fälle aufgenommen, wo die erschießende Partei nicht behauptet hat, daß sie von der Menge angegriffen wurde, und wo es sich nicht um eine Lynchung durch eine namenlose Menge oder andersgeartete Massenhandlungen, sondern um ganz bestimmte Täter handelte.

In der Auswahl der Fälle bin ich bei den Morden von Rechts viel vorsichtiger verfahren als bei denen von Links. Ich habe daher mehrere Fälle von Links mitaufgenommen, die mehr den Charakter von Tumulten als von politischen Morden hatten.

Auf die Exaktheit der Angaben habe ich in jedem einzelnen Falle die größtmögliche Sorgfalt verwendet und versucht, überall aktenmäßige Genauigkeit zu erreichen. Ich habe mich gestützt auf Gerichtsakten, Urteile, Entscheidungen über Einstellung des Verfahrens, Zeugenaussagen, Mitteilungen von Rechtsanwälten, von Hinterbliebenen, endlich Zeitungsnotizen. Die Prozeßberichte habe ich hauptsächlich in den rechtsstehenden Zeitungen studiert. In allen Fällen, wo das Material nicht genau war, wurde an die Angehörigen und Berichterstatter geschrieben. Blieben die Nachrichten unvollständig, so blieben die betreffenden Fälle weg. Ich kann somit jede hier vorgebrachte Behauptung einwandfrei belegen. Prinzipiell wurden nur solche Fälle aufgenommen, in denen der Name des Opfers mir bekannt wurde. Wo sich im Text auch anonyme Fälle finden, dienen sie nur zur Veranschaulichung der betreffenden Vorgänge. Nur an zwei Stellen bin ich von diesem Prinzip abgewichen. (Seite 18 und 32.)

Der jeweilige Stand des Verfahrens war am schwierigsten zu ermitteln. Es ist daher möglich, daß in Fällen, wo mir kein Verfahren bekannt wurde, ein solches tatsächlich schwebt oder das Verfahren bereits eingestellt wurde. Dagegen glaube ich, daß die Zahl der von mir angeführten Bestrafungen vollständig ist.

Das Buch kann keinen Anspruch darauf erheben, alle politischen Morde darzustellen, die in den letzten Jahren in Deutschland vorgekommen sind. Ich bitte daher alle Leser, welche weitere Fälle wissen, hierüber an den Verlag der Neuen Gesellschaft, Berlin-Fichtenau, zu schreiben.

Das vorliegende Buch ist eine Fortsetzung und Erweiterung meiner Broschüre »Zwei Jahre Mord.« Ich hatte darin unter anderm die Behauptung aufgestellt, daß die deutsche Justiz über 300 politische Morde unbestraft läßt und hatte erwartet, daß dies nur zwei Wirkungen haben könne. Entweder die Justiz glaubt, daß ich die Wahrheit sage, dann werden die Mörder bestraft. Oder sie glaubt, daß ich lüge, dann werde ich als Verleumder bestraft. Tatsächlich ist etwas Drittes, völlig unvorhergesehenes eingetreten:

Obwohl die Broschüre keineswegs unbeachtet blieb, ist von behördlicher Seite kein einziger Versuch gemacht worden, die Richtigkeit meiner Behauptungen zu bestreiten. Im Gegenteil, die höchste zuständige Stelle, der Reichsjustizminister, hat meine Behauptungen mehrmals ausdrücklich bestätigt. Trotzdem ist nicht ein einziger Mörder bestraft worden.

Berlin, 16. Oktober 1922.

VIER JAHRE MORDDIE MORDE BIS ZUM MÄRZ 1919

Die Vorwärtsparlamentäre

Im Januar 1919 hatten revolutionäre Arbeiter sich des Vorwärtsgebäudes bemächtigt. Die Regierungstruppen belagerten das Haus. Die Vorwärtsbesatzung schickte am 11. Januar frühmorgens als Parlamentäre, durch entsprechende Abzeichen kenntlich und natürlich unbewaffnet, folgende Leute:

Redakteur Wolfgang Fernbach, Walter Heise, Werner Möller, Karl Grubusch, Erich Kluge, Arthur Schötler, Wackermann.

Fernbach gehörte nicht zur Besatzung. Er war erst am Nachmittag des 10. in das Gebäude gegangen, um jemand zu besuchen, und konnte wegen der Absperrung nicht mehr heraus. Die sieben Parlamentäre wurden in die Dragonerkaserne in der Belle-Alliance-Straße 6 abgeführt und morgens 10 Uhr erschossen. Nach der Meldung des Oberlts. v. Carnap an den Vater des erschossenen Fernbach wurden sie von eingedrungenen Soldaten gelyncht, obwohl sie waffenlos waren, ohne daß v. Carnap und der gleichfalls anwesende Major Franz v. Stephani irgend etwas dagegen machen konnten. Major von Stephani dagegen schrieb an Frau Fernbach:

»Fernbach hat sich mit unter den Spartakus-Anhängern befunden, die mit der Waffe in der Hand aus dem Vorwärts herausgeholt wurden und bei denen Dumdumgeschosse vorgefunden wurden. Sie hatten demgemäß während der Kampfhandlung ihr Leben verwirkt und der Tod hat durch Erschießen stattgefunden.«

Auch diese Behauptungen entsprechen nicht den Tatsachen. Im Ledebourprozeß hat Graf Westarp, der die Belagerung leitete, am 23. Mai 1919 als Zeuge vernommen, ausdrücklich erklärt, daß die sieben als Parlamentäre kenntlich waren, nicht mit der Waffe in der Hand ergriffen wurden und natürlich auch keine Dumdumgeschosse gehabt hatten. Auch Major von Stephani hat seine Behauptungen selbst später vor dem ersten Gardedivisionsgericht zurückgezogen (Erklärung des Kriegsgerichtsrates Hierholzer). Der wirkliche Vorgang war nach den übereinstimmenden, bei den Gerichtsakten befindlichen Aussagen des Soldaten Wilhelm Helms, des Soldaten Georg Schickram, der der ganzen Erschießung beiwohnte, des Sanitätsgefreiten Hans Stettin und des Soldaten Willi Köhn, schließlich den eigenen Aussagen v. Stephanis im Untersuchungsausschuß der preuß. Landesversammlung vom 3. Juni 1919 (vgl. den amtlichen Bericht, Seite 48 und 49), daß Stephani selbst den Befehl zur Erschießung gegeben hat. Er berief sich dabei auf einen angeblichen Regierungsbefehl, der jedoch von der Regierung dementiert wurde (Aussage des Kriegsgerichtsrats Hierholzer vor dem Gericht der 1. Garde-Division, Reichswehrbrigade 3, Potsdam). Sogar die Namen von zwei der exekutierenden Soldaten, Wachtmeister Otto Weber, Feldkolonne 40, Staffelstab 10, Hannover, und Gefreiter Erich Selzer, Infanterieregiment 21 in Rudolstadt sind bekannt. Den sieben Toten waren die Schuhe und Kopfbedeckungen gestohlen (Bekundungen von Fernbach senior). Die Leiche des Möller wies (Bekundung der Frau Möller) zwei Bajonettstiche auf. Außerdem war ihm die linke Gesichtshälfte eingeschlagen. Auf eine Eingabe von Fernbach sen. vom 29. Januar 1919 erklärte die Staatsanwaltschaft, die Angelegenheit sei erledigt. Fernbachs Vater stellte am 26. März 1919 Strafantrag gegen Stephani wegen Mordes. Erst am 31. Januar 1920 teilte ihm das Gericht der Garde-Kav.-Div. in Potsdam mit, daß das Verfahren gegen Stephani wegen Ueberschreitung der Dienstgewalt demnächst stattfinden werde. Dies geschah aber nicht. Infolge Aufhebung der Militärgerichtsbarkeit kamen die Akten am 10. Oktober 1920 an die Staatsanwaltschaft Berlin. Der Staatsanwaltschaftsrat vom Landgericht II, Dr. Ortmann, lehnte den Erlaß eines Haftbefehls gegen v. Stephani ab. Stephani wurde sogar weiter im Dienst verwendet und war bei den Kämpfen um München dabei (Sitzung des Untersuchungsausschusses der Landesversammlung vom 6. Mai 1919). Am 14. Juli 1921 hat das Landgericht II, gez. Hartmann, Siemens, Dr. Fränkel, die Beschuldigten v. Stephani, Weber und Seltzer »aus dem tatsächlichen Grunde mangelnden Beweises außer Verfolgung gesetzt.« Die Privatklage Fernbachs gegen v. Stephani wurde am 20. Dezember 1920 abgewiesen. Im März 1922 wurde sein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Kriegsminister vom Landgericht I dem Grunde nach als berechtigt anerkannt. Bei den Klagen von fünf andern Hinterbliebenen verlangt der Fiskus den Identitätsnachweis. (Abschriften der Aussagen und Akten sind in meinem Besitz.)

Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg

Bei einer Haussuchung am 15. Januar 1919 wurden Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg in Wilmersdorf, ohne Haftbefehl, durch die Einwohnerwehr verhaftet und nach dem Edenhotel, dem Quartier der Gardekavallerie-Schützendivision, gebracht. Nach der amtlichen Darstellung vom 16. Januar wurde Liebknecht auf der Flucht erschossen, Rosa Luxemburg durch eine große Menge gelyncht. »Die Transportführer traf kein Verschulden.« Nach den Aussagen im Prozeß spielte sich die Ermordung jedoch folgendermaßen ab:

Der Platz vor dem Edenhotel war völlig leer. (Zweiter Verhandlungstag.) Karl Liebknecht wurde aus dem Hotel in ein Auto geführt. Der Jäger Runge schlug ihm darauf zweimal von hinten mit dem Kolben auf den Kopf. Liebknecht sank halb bewußtlos zusammen. Die Offiziere saßen und standen um Liebknecht herum, ohne die Schläge zu verhindern. Das Kommando bestand aus den Offizieren Horst v. Pflugk-Hartung, Stiege, Liepmann, v. Ritgen, Schulze, Heinz v. Pflugk-Hartung und dem Jäger Clemens Friedrich, alle natürlich schwer bewaffnet. An Stelle nach Moabit fuhr das Auto am Neuen See entlang in der Richtung nach der Charlottenburger Chaussee. An einer Stelle, wo ein völlig unbeleuchteter Fußweg abging, erlitt das Auto angeblich eine Panne. Liebknecht, der durch die Schläge auf den Kopf noch ganz benommen war, wurde gefragt, ob er noch gehen könne. Zwei Leute stützten ihn rechts und links, zwei gingen vor und zwei hinter ihm. Alle mit entsicherten Pistolen und Handgranaten bewaffnet. Nach wenigen Schritten wurde Liebknecht, angeblich weil er einen Fluchtversuch machte, erschossen. Den ersten Schuß gab Kapitän v. Pflugk-Hartung ab. Nach der Tat war das Auto wieder gebrauchsfähig. Dann wurde die Leiche als »unbekannt« eingeliefert.

Als Rosa Luxemburg durch den Haupteingang fortgeführt wurde, stand derselbe Runge an der Tür. Hauptmann Petri hatte Befehl gegeben, man solle dafür sorgen, daß die Luxemburg nicht lebendig ins Gefängnis komme (Denkschrift des Vollzugsrates). Als Frau Luxemburg durch die Türe kam, schlug Runge ihr zweimal auf den Kopf, so daß sie umsank. Der den Transport führende Oberleutnant Vogel hatte nichts dagegen getan. Man schob Frau Luxemburg in den Wagen. Als der Wagen abfuhr, sprang ein Mann hinten auf und schlug sie mit einem harten Gegenstand auf den Kopf. Unterwegs schoß Oberleutnant Vogel der Frau Luxemburg noch eine Kugel durch den Kopf. Man fuhr zwischen Landwehrkanal und Zoologischem Garten entlang. Am Landwehrkanal stand eine Gruppe Soldaten. Das Auto hielt, die Soldaten warfen die Leiche auf Befehl Vogels in den Kanal.

Die am Mord Beteiligten ließen sich am Tage danach bei einem Gelage photographieren. (Vierter Verhandlungstag.)

Wochenlang geschah in dieser Sache nichts. Die Regierung überließ die Untersuchung derselben Division, der die Mörder angehörten. Die Arbeiterräte Rusch und Struve, die zur Untersuchung beigezogen waren, beantragten eine Reihe von Verhaftungen. Als diese Anträge abgelehnt wurden, traten sie zurück. (31. Januar, 1919; Denkschrift der Mitglieder des Zentral- und Vollzugsrates.)

Runge erhielt durch den Leutnant Liepmann falsche Papiere, wurde versetzt, dann flüchtig und war zunächst unauffindbar. Mitte April wurde er verhaftet, Oberleutnant Vogel am 20. Februar. Am 8. Mai begann die Verhandlung vor dem Kriegsgericht. Der Oberleutnant Grützner sagte aus, daß von Offiziersseite nachdrücklich auf ihn eingewirkt worden sei, die Wachmannschaften des Edenhotels zu einer günstigen Aussage zu bestimmen und ungeeignete Elemente von den Mannschaften zu entfernen. (Dritter Verhandlungstag.) Pflugk-Hartung gab zu, daß er dem Soldaten Peschel, dem Lenker des Autos, in dem Liebknecht abtransportiert wurde, 500 Mk. »geborgt« habe. Die Soldaten Grantke und Weber beschworen, daß Oberleutnant Vogel den Schuß auf Rosa Luxemburg abgegeben habe (dritter Verhandlungstag) und die Leiche ins Wasser werfen ließ (vierter Verhandlungstag). Zwei Angeklagte und Vogel selbst bestritten das erstere. Das Urteil lautete:

»1. Der Jäger Runge wird wegen Wachvergehens im Feld, versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung unter Mißbrauch seiner Waffe in zwei Fällen, in einem Fall mit erschwertem Wachverbrechen und Gebrauch von falschen Urkunden, zu zwei Jahren Gefängnis, zwei Wochen Haft und vier Jahren Ehrverlust und Entlassung aus dem Heer bestraft.

2. Leutnant Liepmann wird wegen Anmaßung einer Befehlsbefugnis in Verbindung mit Begünstigung zu sechs Wochen verschärften Stubenarrests verurteilt.

3. Oberleutnant Vogel wird wegen erschwerten Wachvergehens im Feld in Tateinheit mit Begünstigung in Ausübung des Dienstes, wegen Mißbrauch der Dienstgewalt und Beiseiteschaffung einer Leiche und wissentlich falscher Dienstmeldung zu zwei Jahren vier Monaten Gefängnis und Dienstentlassung verurteilt.«

In der Urteilsbegründung nahm das Gericht (Vorsitzender Kriegsgerichtsrat Erhardt) bei Runge an, daß er aus eigenem Antrieb gehandelt habe.

Bereits fünf Tage vor Beginn des Prozesses hatten Dr. Grabowski und Hauptmann Pabst dem Oberlt. Vogel durch das Polizeipräsidium Berlin und durch die Paßstelle des Auswärtigen Amtes einen Paß nach Holland verschafft. Am 14. Mai, dem letzten Verhandlungstag, teilte der Abgeordnete Cohn dies dem Kriegsminister Reinhardt und dem Ministerialdirektor Rauscher mit. Trotzdem konnte Vogel am 17. Mai mit Hilfe des Hauptmanns Jansen aus der Untersuchungshaft entführt werden und entkam nach Holland. (»Der Mord an Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg«. Verlag der »Freiheit«).

Runge legte am 6. Januar 1920 protokollarisch ein Geständnis ab, durch das die Urteilsbegründung völlig hinfällig wurde. Es heißt darin:

»Was die Sache Liebknecht anbetrifft, hatte ich strikten Befehl von Offizieren, diesen Lumpen niederzuschlagen mit dem Kolben an der Stelle, wo er herauskommt. Ich war neu und konnte die Offiziere nicht erkennen, sah aber nachträglich, daß es meist meine Mitangeklagten waren. Was die Luxemburg anbetrifft, kamen Offiziere zu mir und sagten: Ich gebe Ihnen den Befehl, daß die Luxemburg das Edenhotel nicht mehr lebend verläßt. Merken Sie sich das. Kapitänleutnant v. Pflugk-Hartung schrieb sich meinen Namen auf und sagte zu mir: Sie wird Ihnen ja durch den Oberleutnant Vogel in die Arme geführt, so daß Sie nur zuschlagen dürfen ... (was ich auch tat). Als die andern zurückkamen, brüsteten sie sich: »Liebknecht haben wir eine gebrannt. Es wurde eine Panne markiert und so die Flucht künstlich herbeigeführt.« Das hat mir auch Oberleutnant von Ritgen in der Untersuchungshaft später noch einmal gesagt.

Die Untersuchung ist eine Komödie gewesen. Ich sprach mit Kriegsgerichtsrat Jörns wiederholt privat und er sagte mir: »Nehmen Sie ruhig alles auf sich, 4 Monate werden es nur, und Sie können sich dann immer wieder an uns wenden, wenn Sie in Not sind.« Die Zellentüren standen stets offen. Sämtliche Angeklagten machten den Richter, ich mußte den Angeklagten spielen, und es wurde immer gesagt, wenn ich meine Aussagen nicht richtig einlernte, läge mal eine Handgranate im Bett, wenn ich schlafen ginge. Mit dem Stab des Eden-Hotels stand ich öfters in telephonischer Verbindung. Ich mußte ihm vor meiner Flucht genau angeben, mit welchem Zug ich nach Flensburg fahre.

Husar Otto Runge.«

Hieraus (»Freiheit«, 9. Januar 1921) geht hervor, daß es sich in beiden Fällen um einen von den Offizieren wohlüberlegten Mord handelte. Trotzdem erfolgte nichts.

In einer neuen Aussage (»Vorwärts« 29. und 30. Mai 1922) hat Runge noch genauere Mitteilungen über die beiden Ermordungen gemacht und angegeben, daß er durch Angehörige des Freikorps Roßbach mit falschen Papieren versehen und zu einer Reihe von falschen Aussagen vor Gericht veranlaßt wurde. Nach ihm hat auch Leutnant Krull der Frau Luxemburg, als sie im Auto saß, eine Kugel durch den Kopf geschossen.

Gegen Krull war ein Verfahren wegen Mordes eingeleitet worden. Er gestand, beteiligt gewesen zu sein, widerrief aber dann. Darauf wurde das Verfahren mangels Beweisen eingestellt, später aber wieder aufgenommen. (»Vossische Zeitung« 22. August 1922.) Während er in Untersuchungshaft saß, erschien der Oberleutnant Siegfried Bracht in der Redaktion der »Roten Fahne« und bot die Uhr und Papiere von Rosa Luxemburg »gegen eine angemessene Entschädigung« an. Er behauptete, Deutschnationale hätten ihm 12000 M. dafür geboten. Am 30. Mai 1922 hatte sich Krull wegen Diebstahls und Bracht wegen Hehlerei vor der dritten Kammer des Landgerichts II (Vorsitzender Landgerichtsdirektor Dust, Staatsanwalt Dr. Ortmann) zu verantworten. Krull behauptete, die Uhr sei herrenloses Gut gewesen und im Edenhotel von Hand zu Hand gegangen.

Krull hielt eine Rede: »Nichts liegt gegen uns vor, was man uns zum Vorwurf machen könnte. Jeder Deutsche atmete auf, als diese beiden Lumpen ins Jenseits befördert wurden. Der Dank des Vaterlandes gebührt uns dafür. Gegen Leute wie Rosa Luxemburg und Liebknecht muß Richter Lynch auftreten.« Krull wurde wegen Diebstahl in zwei Fällen zu drei Monaten Gefängnis verurteilt, Bracht wegen versuchten Betrugs zu 500 M. Geldstrafe. (Berliner Tageblatt, 2. Juni 1922.) Gegen das Urteil haben Staatsanwalt und Angeklagte Revision eingelegt.

Die im Tegeler Forst Erschossenen

Am 17. Januar 1919 meldete der »Abend«, daß vier Spartakisten, namens v. Lojewski, Hermann Merks, Richard Jordan und Milkert, die während der Spandauer Spartakusumtriebe verhaftet worden waren, auf dem Transport nach Tegel im Tegeler Forst einen Fluchtversuch machten. Das Begleitkommando schoß auf die Flüchtigen und tötete sie sämtlich. Der gleichzeitig verhaftete Georg Merks, der beim selben Transport war, teilte jedoch der »Freiheit« (20. Januar 1919) mit: »Die 8 Verhafteten wurden in zwei offene Lastautos verladen. In jedem waren ca. 10 schwer bewaffnete Soldaten. Das Auto, in dem ich war, fuhr zuerst ab, in einem Abstand von 15 bis 20 Metern folgte das andere. Während beide Autos fuhren, wurde vom hinteren Auto plötzlich geschossen. Die Wachmannschaften erzählten dann, die Gefangenen seien geflohen. Bei einem wirklichen Fluchtversuch hätte das Auto natürlich gehalten.« Im Bericht der »Morgenpost« (18. Januar 1919) heißt es auch, daß »die Gefangenen versuchten, über das Geländer zu klettern, so daß die Erschießung im Wagen stattgefunden hat. Auf dem Auto standen Leutnant Pieper, Vizefeldwebel Plate, Grenadier Dahlke, 2 Grenadiere vom Regiment 5, 2 Trainsoldaten, ein Herr Sasse und ein ehemaliger Pionier Neese. Sasse gab den Befehl zum Schießen, der von den beiden Trainsoldaten ausgeführt wurde.« Trotz dieser präzisen Angaben, die die »Freiheit« am 1. März 1920 brachte und der Staatsanwaltschaft übergab, wurde kein Verfahren eingeleitet.

Ein Mord von links

Am 13. Januar 1919 wurde in Hervest die Sicherheitswehr entwaffnet, das Waffenlager und das Kommissariat erstürmt. Die Gewalt lag bis zum Einrücken des Korps Lichtschlag am 15. Februar 1919 in Händen der Arbeiterschaft.

Der Führer der bürgerlichen Parteien von Hervest, der Bureauvorsteher Kohlmann, zog sich während dieser Zeit die Feindschaft der Arbeiterschaft zu. Angeblich hat er auch die Regierungstruppen herbeigerufen. Am 10. Februar 1919 lauerten ihm die Bergleute Eduard Albrecht (Kommunist) und Karl Arnold (Mehrheitssozialist) auf und erschossen ihn.

Beide wurden wegen Mordes zum Tode verurteilt, dann zu lebenslänglichem Zuchthaus begnadigt. (Aktenzeichen: 16 I. 283/19, Landgericht Essen.)

Morde im Rheinland 1919

Der Bergmann Aloys Fulneczek in Bottrop, Fulenbrockstr. 24, war am 19. Februar 1919 als Delegierter der K.P.D. mit Delegierten der anderen Parteien zum Kommandanten der einrückenden Truppen des Hauptmann Lichtschlag zwecks Verhandlungen gegangen. Auf dem Rückwege wurde er von den Truppen festgehalten, mißhandelt, ins Gerichtsgefängnis in Bottrop eingeliefert und dort in der Zelle von dem Regierungssoldaten Heuer in Gegenwart eines zweiten Soldaten von hinten erschossen. Heuer wurde wegen Totschlags vor dem Militärgericht angeklagt, aber auf die Aussage seines Begleiters hin freigesprochen, weil er angeblich in Notwehr gehandelt.

Der Militärfiskus ist in I. Instanz zum Schadenersatz verurteilt.

Moritz Steinicke aus Gelsenkirchen, Reichstr. 15, wurde in der Nacht vom 20. zum 21. Februar 1919 von zwei Schutzleuten, zwei Soldaten und einem Zivilisten ohne Haftbefehl verhaftet und von dem Führer der Abteilung, Blumberg und einem Polizisten vor dem Hause Wilhelmstr. Nr. 51 »auf der Flucht« erschossen. Steinicke war Mitglied der U.S.P.D., es lag nichts gegen ihn vor. Das Verfahren wurde eingestellt, weil Blumberg »zur Verhinderung des Fluchtversuches von seiner Waffe Gebrauch gemacht und also gemäß der ihm erteilten allgemeinen Instruktion gehandelt habe«. (Aktenzeichen 7 a. J. 585/19 der Staatsanwaltschaft Essen.)

Die Lichtenberger »Greuel« und die Märzmorde

Im März 1919 kam es zu Kämpfen zwischen den in der Revolution aufgestellten republikanischen Verbänden, die aufgelöst werden sollten, und den unter dem Befehl von Reinhardt stehenden Regierungstruppen und Freikorps. Den republikanischen Truppen schlossen sich einige Arbeiter an.

In einem offiziellen Bericht vom 9. März 1919 teilte die Gardekavallerie-Schützendivision der Berliner Presse mit (vergl. z. B. »Deutsche Tagesztg.« vom 10. März): »Die Spartakisten führen zurzeit ihre Absicht, sich in Lichtenberg zu verschärftem Widerstand zu rüsten, aus. Das Polizeipräsidium wurde von ihnen gestürmt und sämtliche Bewohner, mit Ausnahme des Sohnes des Polizeipräsidenten, auf viehische Weise niedergemacht.«

Aehnlich teilte Regierungsrat Doyé vom Ministerium des Inneren dem »Berliner Tageblatt« am 10. März 1919 die Erschießung von 57 Polizisten mit.

Nach der »B. Z. am Mittag« vom 9. März wurden 60 Kriminalbeamte und viele andere Gefangene erschossen, und zwar wurden »Gefangene, die sich zur Wehr setzen wollten, teilweise von vier bis fünf Spartakisten gehalten, während der sechste ihnen mit der Pistole zwischen die Augen schoß.« Dabei stützte sich die »B. Z.« auf eine von »einer militärischen Befehlsstelle übermittelte eidliche Aussage von fünf Soldaten.«

Diese Nachricht ging durch die ganze deutsche Presse und beeinflußte die öffentliche Meinung in schärfster Weise gegen die Spartakisten. Tagelang wimmelte es von blutrünstigen Schilderungen. So meldete die »Vossische Zeitung« und natürlich ebenso die rechtsstehende Presse am 10. März sogar 150 Ermordete.

Alle diese Meldungen waren erlogen. Erst am 13. März meldete die »B. Z.«, daß die Beamten in Wirklichkeit entlassen worden waren. Am gleichen Tage erklärten die »Vossische« und der »Vorwärts« auf Grund der Aussagen des Bürgermeisters Ziethen, »daß sich alle Nachrichten über die Massenerschießungen von Schutzleuten und Kriminalbeamten bei der Eroberung des Lichtenberger Polizeipräsidiums als unwahr erwiesen haben.« Endlich nach der »B. Z.« vom 14. März und dem Nachruf auf die Gefallenen stellte sich heraus, daß nur zwei Beamte tot waren. Davon war einer im Kampf gefallen und über die Todesart des andern konnte nichts festgestellt werden.

Auf Grund des Lichtenberger Beamtenmordes (»Deutsche Tageszeitung«, »Berl. Tageblatt« vom 10. März 1919) verhängte Noske als Oberkommandierender in den Marken über Berlin das Standrecht und erließ folgende Anordnung (W. T. B., 9. März):

»Die Grausamkeit und Bestialität der gegen uns kämpfenden Spartakisten zwingen mich zu folgendem Befehl: Jede Person, die mit den Waffen in der Hand gegen Regierungstruppen kämpfend angetroffen wird, ist sofort zu erschießen.«

Daneben erließ die Gardekavallerie-Schützendivision selbständig einen Befehl, wonach auch Leute zu erschießen wären, in deren Wohnungen Waffen gefunden würden. Ein Nachweis der Teilnahme am Kampfe sei nicht nötig. Der Befehl lautete:

»Garde-Kav.-Division. Abt. I a. Nr. 20 950.

Befehl für den 10. 3. nachm. und den 11. 3.

Div.-St.-Qu., den 10. 3. 1919.

Leitsatz: Wer sich mit Waffen widersetzt oder plündert, gehört sofort an die Mauer. Daß dies geschieht, dafür ist jeder Führer mitverantwortlich.

Ferner sind aus Häusern, aus welchen auf die Truppen geschossen wurde, sämtliche Bewohner, ganz gleich, ob sie ihre Schuldlosigkeit beteuern oder nicht, auf die Straße zu stellen, in ihrer Abwesenheit die Häuser nach Waffen zu durchsuchen; verdächtige Persönlichkeiten, bei denen tatsächlich Waffen gefunden werden, zu erschießen.

Ziffer 2 e: Jeder Hausbewohner oder Passant, der in unrechtmäßigem Besitz von Waffen gefunden wird, ist festzunehmen und mit kurzem Bericht in dem nächsten Gefängnis abzuliefern. Wer sich mit der Waffe in der Hand zur Wehr setzt, ist sofort niederzuschießen.«

Die »Politisch-Parlamentarischen Nachrichten« erklärten zwar am 18. März 1919, »daß ihnen von zuständiger Seite versichert worden sei, ein derartiger Erlaß sei nicht ergangen«. Tatsächlich hat sich aber Marloh in seiner ersten Aussage vom 4. Dezember 1919 ausdrücklich auf diesen Befehl gestützt und hat ihn wörtlich verlesen.

Die beiden Erlasse gehen weit über das Preußische Belagerungsgesetz vom 4. Juni 1851 hinaus. Denn darnach entscheidet über einen Angeklagten ein aus zwei Zivilrichtern und zwei dem Hauptmannsrang angehörigen Offizieren bestehendes Kriegsgericht. Bei Todesurteilen ist die Bestätigung des Oberbefehlshabers nötig, außerdem liegt eine Frist von 24 Stunden zwischen Urteil und Vollstreckung. Hier aber liegt die Entscheidung über Leben und Tod vollkommen im willkürlichen Ermessen einzelner Personen.

Am 7. März, 11-1/4 Uhr, wurde der Angehörige der republikanischen Soldatenwehr des Depots 7, Fasanenstr., Adolf Riga (42 Jahre, Kurfürstenstr. 114), von einem Angehörigen des Freikorps Lüttwitz auf Befehl eines Offiziers entwaffnet, als er von der Wache kam, obwohl er seinen Ausweis vorwies. Dann setzte Riga seinen Weg waffenlos fort. An der Absperrung vor dem Edenhotel wollte ihn ein Posten nicht durchlassen. Es kam zu einer Auseinandersetzung. Der bei dem Posten stehende Offizier gab dem Soldaten einen Befehl, worauf dieser unter dem Ruf »Straße frei« ihn von hinten erschoß. (Die Aussagen der Zeugen R. E. Kaufmann und E. K. Rosenberg sind in meinem Besitz. Beide Zeugen wurden, weil sie den Sachverhalt protokollarisch festlegen ließen, zwei Tage später verhaftet und drei Wochen eingesperrt.) Weder gegen den Offizier noch gegen den Soldaten wurde ein Verfahren eingeleitet. Die Witwe bekam nach einem Prozeß gegen den Fiskus eine Rente zugebilligt.

Lynchungen im Lehrter Gefängnis

Die Vorgänge im Lehrter Gefängnis schildert ein Augenzeuge, der wegen Herausgabe einer satirischen Zeitschrift verhaftet war, folgendermaßen (Wieland Herzfelde: »Schutzhaft«): »Man führte uns (am 8. März, abends) an den Eingang des Gefängnisses. Es hieß: »Zuerst den Matrosen Peters hineinführen!« Wir anderen mußten vor der Glastüre, durch die wir nur undeutlich beobachten konnten, stehen bleiben. Kaum war der Matrose eingetreten, erscholl der Ruf: »Haut ihn, schlagt ihn tot, an die Wand!«, wobei ein entsetzliches Gebrüll das ganze Gefängnis erfüllte und aus allen Ecken Soldaten mit Gewehren herbeistürzten und auf den Matrosen einschlugen. Dieser zog ein verborgenes Messer und kämpfte nun mit der Kraft des Verzweifelten gegen die Soldaten. Allmählich gelangten so die Kämpfenden in den Hintergrund, woselbst wir nichts mehr wahrnehmen konnten, nur noch fortwährende Kolbenschläge hörten, woraus sich schließen ließ, daß der Matrose sich aufs äußerste verteidigte. Er wurde unserer Ueberzeugung nach totgeschlagen, denn verschiedene Offiziere und Chargierte stellten unter grausamem Schmunzeln und Händereiben fest, daß er zu »Hackepeter« verarbeitet worden sei.

Nachmittags um vier Uhr vernahmen wir plötzlich dasselbe Gebrüll wie am Vorabend. Dasselbe Herbeistürzen aus allen Ecken des Gebäudes und Rasseln von Gewehren, so daß wir uns sagten, daß die Lynchung nicht auf Erregung, sondern auf System zurückzuführen sei. Gegen Abend erfuhr ein Mitgefangener vom wachthabenden Unteroffizier, daß zwei Galizier totgeschlagen worden seien.«

Der damalige Gouverneur von Berlin, Schöpflin, schrieb hierüber an die »Freiheit« folgenden Brief (23. April 1919.):

»Die beiden Galizier sind erschossen worden, nachdem sie vorher auch mißhandelt worden sind. Sie sollen Schußwaffen unter dem Mantel versteckt gehalten haben und befanden sich im Besitze von Juwelen und Wertsachen, die vermutlich von der Beteiligung an einer Plünderung herrührten. Der eine der Galizier heißt Abraham Melichowitsch und war russischer Kriegsgefangener. Die Erschießung ist bei hereingebrochener Dunkelheit erfolgt. Es wird angenommen, daß die Tötung von Soldaten des Transportkommandos vorgenommen worden ist, nachdem ein Offizier, der die Transportkolonne befehligte, bei der Einlieferung die beiden Erschossenen beschuldigt hatte, Waffen versteckt getragen und geraubt zu haben. Unverständlich bleibt die Erschießung der beiden Galizier wegen des ihnen zur Last gelegten Vergehens. Es muß angenommen werden, daß ihnen sowohl die Waffen wie die vermutlich geraubten Wertsachen schon vor der Einlieferung abgenommen worden sind. Auf Grund des Standrechts, das damals Gültigkeit hatte, hätten die beiden, wenn überhaupt, sofort erschossen werden können, nicht aber erst nach der Einlieferung und offenbar ohne Befehl, also rein willkürlich.«

Augenzeugen des Vorfalls berichten dagegen Folgendes: »Am 9. März lagen wir, ca. 30 Mann, verhaftet in der Waldschenke des Zoologischen Gartens. Von Waffenbesitz konnte, da alle Gefangenen vorher untersucht worden waren, keine Rede sein. Am späten Nachmittag wurden ca. 10 Mann in einem Auto verladen. Zwei Gefangene, von denen der eine ein Mitglied der Matrosendivision, der andere ein Russe war, wurden von den Lüttwitztruppen die Treppe heruntergeworfen, unter fortwährenden Kolbenschlägen vor das Auto geführt, wie ein Gegenstand hineingeworfen und auf dem Lastwagen in unbeschreiblicher Weise viehisch bearbeitet. Als sie blutend am Boden lagen, wurde ihnen befohlen, stramm zu stehen. Nachdem die beiden wie leblos dalagen, setzte sich das Auto in Bewegung. Etwas so Schreckliches hatten wir im ganzen Feldzug nicht erlebt. Als ein Soldat mit dem Messer auf sie losgehen wollte, ließ der Transportführer, ein jugendlicher Herr, der vorher unserer Vernehmung beim Kriegsgerichtsrat Jörns beigewohnt hatte, dies nicht zu. Die andern Mißhandlungen ließ er stillschweigend zu. Der Matrose hatte uns erzählt, er sei verhaftet worden, weil er mit dem Rad gegen einen Drahtverhau gefahren war. Der Russe, weil er auf der Straße gesagt hatte, Deutschland sei noch nicht reif zum Bolschewismus.

Vor dem Zellengefängnis angekommen, wurden die beiden, obwohl sie ganz hinten lagen, als erste herausgezogen. Sie waren also wohl schon gemeldet. Sie wurden in das Gefängnis geschleift, wir hatten den Eindruck, als wenn man Zeugen fernhalten wollte. Die Soldaten, Angehörige der Reinhardttruppen, mehr oder weniger betrunken, empfingen die beiden mit tierischem Gebrüll. Wir sahen, wie die Gefangenen durch den Gefängnisflügel hindurchgeworfen wurden in den Hof. Ein Soldat kam zurück und zeigte sein abgebrochenes Gewehr mit den Worten: »Jetzt kommt die andere Hälfte auch noch dran.« Als wir vor die Schreibstube kamen, hörten wir im Hof Schüsse fallen.«

Die früheren Reichswehrsoldaten (Pioniere), Schlosser Adalbert Arndt und stud. ing. Arthur Schneider kamen am 20. März 1922 vor das Schwurgericht des Landgerichts I (Vorsitz: Landgerichtsdirektor Dr. Weigert). Zeugen bestätigten, daß die beiden mit Gewehrkolben auf die waffenlosen Gefangenen eingeschlagen hatten, andere, daß sie geschossen hatten. Die drei Leichen wurden zunächst auf einen Müllhaufen, dann von einem Lastauto, das Schneider lenkte, in den Tiergarten geworfen. Arndt und Schneider wurden wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung zu je 1 Jahr und 6 Monate Zuchthaus verurteilt. (Berliner Volkszeitung, 21. und 22. März 1922.)

Die Erschießung von drei Jungen

Am 10. März kamen zu dem jungen Kurt Friedrich (16 Jahre) seine beiden Freunde Hans Galuska (16 Jahre) und Otto Werner (18 Jahre) in die Wohnung der Mutter des Friedrich, am Schlesischen Bahnhof 3, zu Besuch. Die drei jungen Menschen hatten sich nie mit Politik beschäftigt. Sie waren kaum beisammen, als 8 Regierungssoldaten auf Grund einer Denunziation ankamen. Sie durchsuchten die Wohnung, ohne daß ihnen auch nur ein einziges belastendes Stück in die Hände gefallen wäre. Darauf erklärten sie die drei jungen Menschen für verhaftet und führten sie ab. Die letzten Worte, die Kurt Friedrich sagen konnte, waren: »Mutter, meine Papiere sind in Ordnung, ich habe nichts auf dem Gewissen«.

Die Mutter begab sich in die Schule in der Andreasstraße, wo Reinhardttruppen lagen, und sah, wie die Drei abgeführt wurden und schrecklich heulten. Der befehlshabende Offizier ließ die Frau nicht zu Worte kommen. Am 12. März, nach zwei schrecklichen Tagen des Wartens, erhielt Frau Friedrich von Bekannten die Nachricht, Hans Galuska läge im Leichenschauhaus. Sie fand dort die drei jungen Freunde als Tote wieder. Sie waren am 11. März als »unbekannt« eingeliefert worden. Kurt Friedrich hatte einen Kopf- und Hüftschuß. Die neuen Stiefel waren ihm gestohlen. Hans Galuska hatte ebenfalls zwei Schußwunden, darunter eine an der Stirn, und mehrere Verletzungen durch Schläge. Es fehlten ihm: Hut, Kragen, Kravatte, Ulster, Jackett und Stiefel. Otto Werners Gesicht war beinahe unkenntlich, außerdem war der eine Arm völlig zerschossen, so daß anzunehmen ist, daß er ihn vors Gesicht gehalten hat. Die Sache wurde der Staatsanwaltschaft mitgeteilt. (»Freiheit«, 26. März 1919.) Es erfolgte jedoch weder gegen die beteiligten Mannschaften noch gegen die verantwortlichen Offiziere ein Verfahren.

Dagegen haben nach einem Schreiben des Heeresabwicklungsamtes Preußen an den Anwalt der Frau Friedrich (Abschrift in meinem Besitz), »die umfangreichen Ermittelungen ergeben, daß Friedrich wegen Verdachts der Beteiligung an spartakistischen Umtrieben verhaftet und aus Anlaß eines Fluchtversuches erschossen wurde«. Zeugenaussagen für diese Behauptungen sind nicht aufgeführt.

Handgranatenstiele als Erschießungsgrund

Am 11. März wurde in der Wohnung des Tischlers Richard Borchard eine Haussuchung gehalten, da er angeblich geschossen hatte. Es wurde nur ein leerer russischer Patronenrahmen ohne Munition gefunden, den ein Verwandter 1914 als Andenken aus dem Feld geschickt hatte. Daraufhin wurde er verhaftet und kam in das Polizeipräsidium. Am Dienstag, den 18. März, fand die Frau ihren Mann als Leiche im Schauhaus wieder. Er hatte einen Schuß durch den Kopf erhalten. Dem Getöteten hatte man die neuen Schuhe und Strümpfe weggenommen.

Borchardt hatte sich politisch nie betätigt, er war ein Gegner des Aufstandes und stand auf seiten der Regierungstruppen. (»Freiheit«, 20. März 1919.)

Bei einer Waffensuche bei dem Arbeiter Paul Dänschel in der Andreasstr. 62 fanden Soldaten aus dem Korps Lüttwitz am 12. März zwei Handgranatenstiele und ein altes Seitengewehr. Die Stiele entstammten der Fabrik, in der der 19 jährige Sohn der Familie, Alfred, beschäftigt war. Er hatte die Stiele mit nach Hause genommen, um sich daraus ein Schreibzeug anzufertigen. Am 12. wurden Vater und Sohn aus dem Bett heraus verhaftet und, ohne daß irgendein Grund vorlag, in der Handwerkerschule Andreasstr. 1/2 erschossen. Die Vernehmung war durch den Leutnant Siegfried Winter