Wenn der Staatsanwalt kommt - Lars Kutzner - E-Book

Wenn der Staatsanwalt kommt E-Book

Lars Kutzner

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Beschreibung

Wenn die Staatsanwaltschaft oder die Steuerfahndung vor der Tür stehen, hat das für die betroffenen Unternehmen und Personen erhebliche Konsequenzen. Fehler, die aus Unsicherheit oder Nervosität passieren, können für den Betroffenen sehr unangenehme Folgen haben - bis hin zur strafrechtlichen Verfolgung oder nachhaltigen Imageschädigung. Häufig tappen aber auch unbescholtene Unternehmer und Führungskräfte aus Unkenntnis in eine der vielen möglichen Fallen oder machen sich unwissentlich strafbar. Marco Geuenich und Lars Kutzner leisten Abhilfe und geben einen Leitfaden an die Hand, wie man sich im Umgang mit der Staatsgewalt richtig verhält und unangenehmen Besuchen am besten vorbeugt. Die beiden Rechtsanwälte gewähren Einblicke in Ermittlungsanlässe, Fahndungsschwerpunkte und das Verhalten bei Durchsuchungen. Dabei werden neben Checklisten und vielen Beispielen die häufigsten Praxissituationen genauer unter die Lupe genommen. "Wenn der Staatsanwalt kommt" wappnet Sie, damit im Krisenfall nichts an Ihnen hängen bleibt.

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Seitenzahl: 226

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Marco Geuenich / Lars Kutzner

Wenn der Staatsanwalt kommt

Marco Geuenich / Lars Kutzner

Wenn der Staatsanwalt kommt

So sind Sie bei unerwünschten Besuchen gewappnet

Bibliografische Information Der Deutschen Bibliothek –

Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbiografie;

detailliertere bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.ddb.de abrufbar.

Marco Geuenich / Lars Kutzner

Wenn der Staatsanwalt kommt

So sind Sie bei unerwünschten Besuchen gewappnet

F.A.Z.-Institut für Management-,

Markt- und Medieninformationen GmbH,

Frankfurt am Main 2006

ISBN:        978-3-89981-411-8

Bookshop und weitere Leseproben unter:

www.fazbuch.de

Copyright:

F.A.Z.-Institut für Management-, Markt-

und Medieninformationen GmbH

Mainzer Landstraße 199

60326 Frankfurt am Main

Cartoons:

Kai Felmy

Gestaltung / Satz / Umschlag:

F.A.Z.-Marketing/Grafik

Titelbild:

Corbis

Satz Innen:

Nicole Jäger

Alle Rechte, auch des auszugsweisen

Nachdrucks, vorbehalten.

Inhalt

I

Ermittlungen im Unternehmen? Doch nicht bei mir!?

II

Auswirkungen auf das Unternehmen

1     Das Unternehmen als Objekt staatlicher Bestrafung?

2     Vermögensabschöpfung gegen Unternehmen

3     Das Unternehmen als Nebenbeteiligter

4     Betriebliche Aufsichtspflichtverletzungen

5     Dunkelfeld Imageschaden

III

Wo liegen die Risiken?

1     Korruption im Unternehmen

2     Probleme bei der Unternehmensdarstellung

3     Unternehmensführung

4     Kapitalbeschaffung durch Kredite und Subventionen

5     Hantieren an der Börse

6     Steuergestaltungen

7     Unternehmenskrise

IV

Neue Fahndungsschwerpunkte der Staatsanwälte

1     Geldwäschefahndungen

2     Verschärfungen am Kapitalmarkt

V

Woher wissen die das? – Inländische Informationsquellen der Finanzverwaltung

1     (Anonyme) private Anzeigen

2     Routinemäßige Mitteilungspflichten besonders Verpflichteter

3     Weitere Mitteilungsverpflichtungen

4     Zugriff auf Daten anderer Behörden

5     Außenprüfung (Betriebsprüfung)

6     Elektronische Aufrüstung

7     Kontenabrufverfahren

8     Internetfahndung

VI

Grenzüberschreitende Irrtümer – Ausländische Informationsquellen der Finanzverwaltung

1     Zinsen transparent

2     Haben Sie etwas zu verzollen?

3     Internationale Amts- und Rechtshilfe

4     Zentrale Datenbanken beim Bundeszentralamt für Steuern

VII

Um 9:00 Uhr klingeln die Ermittler – Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen

1     Der erste Kontakt – Episode 1

2     Wann darf ich mit einem Besuch rechnen?

3     Wenn der Fahnder zweimal klingelt …

4     Der erste Kontakt – Episode 2

5     Können Sie sich überhaupt ausweisen?

6     Fühlen Sie sich belehrt?

7     Der Durchsuchungsbeschluss

8     Bin ich verdächtig oder unverdächtig?

9     Suchen und Finden

10   Rasterfahndung

11   Beschlagnahme oder freiwillige Herausgabe?

12   Sicherstellung oder Beschlagnahme?

13   Rechtsschutz

VIII

Hätte man das nicht vermeiden können? – Möglichkeiten der Prävention

1     Prävention im Steuerstrafrecht – Die Selbstanzeige

2     Prävention im Wirtschaftsstrafrecht – Die Compliance

3     Möglichkeiten und Schranken des Syndikusanwalts

4     Umgang mit der Presse

IX

Wie geht es weiter? – Ein Ausblick

X

Checklisten

1     Hinweise auf Korruption

2     Hinweise auf Geldwäsche

3     Verhaltensanweisungen bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen

4     Notfallzettel

5     Notizzettel zur Durchsuchung

Glossar

Die Autoren

Dr. Manfred Mustermann ist 45 Jahre alt, verheiratet und hat zwei Kinder. Wie jeden Montag verlässt er gegen 8.30 Uhr sein Haus und fährt zur Arbeit. Noch ahnt er nicht, was auf ihn an diesem Tag zukommen wird. Eine halbe Stunde später, Dr. Mustermann ist gerade im Büro angekommen, ruft seine Frau an. Völlig aufgelöst berichtet sie über ein halbes Dutzend Männer, die freundlich, aber bestimmt mit einem →Durchsuchungsbeschluss das Privathaus betreten hätten. Noch bevor er seine Frau beruhigen kann, steht seine Sekretärin vor ihm. Zwei Männer stünden im Vorzimmer und wollten ihn sprechen. Dr. Mustermann, schon leicht gereizt, herrscht seine Sekretärin an, er habe heute keine Termine, die Herren sollten später wiederkommen. Eine Minute später stehen die Beamten – es handelt sich um zwei Staatsanwälte – in seinem Zimmer und übergeben ihm ebenfalls einen gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss. Dr. Mustermann überfliegt das Papier nur kurz:

Amtsgericht

Berlin-Tiergarten

Beschluss

In dem Ermittlungsverfahren

./. Dr. Mustermann, Manfred

wegen Untreue

….

Weiter kommt er nicht. →Ermittlungsverfahren? Untreue? Nur schemenhaft bekommt Dr. Mustermann mit, wie die Beamten ihn fragen, er erinnere sich doch sicher noch an das Geschäft mit der X-GmbH vor vier Jahren, das leider schief gegangen war und Millionenverluste einbrachte. Es bestehe der Verdacht, dass durch die Geschäftseingehung pflichtwidrig mit dem Gesellschaftsvermögen umgegangen worden sei.

Dr. Mustermann steht unter Schock und hört gar nicht mehr zu. Er ist einer von unzähligen Unternehmern, die in den vergangenen Jahren Besuch von Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung bekommen haben. Obwohl sie wissen, wie man sich bei Verhandlungen mit hartnäckigen Geschäftspartnern verhält, Finanzierungen gestaltet und mit Staatspräsidenten Smalltalk betreibt, sind sie auf derartige Besuche in keiner Weise vorbereitet. Dabei bestimmt gerade in einer solchen Lage das Verhalten des Betroffenen maßgeblich das weitere Vorgehen der Beamten. Unbesonnene Handlungen können im schlimmsten Fall sogar den Gang ins Untersuchungsgefängnis bedeuten, etwa wenn der Betroffene versucht, Beweismittel zu verheimlichen, oder handgreiflich wird. Nicht ratsam ist es auch, hektisch Erklärungen abzugeben, die das frühere Verhalten rechtfertigen sollen. Wer glaubt, dadurch die Beamten nicht nur zum Verlassen des Gebäudes, sondern auch zum Beenden des Ermittlungsverfahrens bringen zu können, irrt sich gewaltig. Ruhig bleiben und schweigen heißt die richtige Devise. Den Rest sollte der anwaltliche Vertreter regeln. Worst case oder best case – das hängt eben maßgeblich von einem selbst ab.

Wer nun denkt, dies betreffe ihn alles nicht, Ermittlungen im eigenen Unternehmen gebe es nicht, kann sich schnell täuschen. Die Besuche der Strafverfolgungsorgane haben in den vergangenen Jahren zugenommen. Allein in Berlin zählte die Staatsanwaltschaft im Jahre 2004 über 14.000 eingeleitete Verfahren im Rahmen der Wirtschafts- und Steuerkriminalität, Tendenz steigend. Dies bedeutet einerseits mehr Arbeit für klassische Strafverteidiger, sollte aber auch heißen: mehr Prävention, mehr Aufklärung, mehr Verständnis für das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.

Immer häufiger geraten auch Unternehmen in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden. Teilweise geschieht dies zu Recht, weil nicht pflichtgemäß mit dem anvertrauten Gesellschaftsvermögen umgegangen, städtische Beamte bestochen oder Bilanzen geschönt wurden. Sehr häufig stellt sich aber der zunächst erhobene Vorwurf, auf Grund dessen etwa Dr. Mustermann Besuch von der Staatsanwaltschaft bekam, später als falsch heraus. Dies ist oft in Wirtschaftsstrafsachen der Fall, bei denen die Sachlage meist komplizierter ist, als die Strafverfolger zunächst vermuten. Bei richtiger Beurteilung des Sachverhalts fällt der Vorwurf wie ein Kartenhaus in sich zusammen. Schließlich stehen die Unternehmen vielfach nur mit Dritten in gutem Glauben in geschäftlichem Kontakt, gegen die ihrerseits ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren geführt wird. Im Zuge dessen können Beamte auch im eigenen, „unbescholtenen“ Unternehmen nach Beweisen suchen. All diese Verfahren können je nach Ausgangslage sowohl die Unternehmen als auch die Unternehmer wirtschaftlich wie psychisch stark belasten.

Dieses Buch will versuchen, den Blick dafür zu schärfen, wo die Gefahrenpotenziale liegen und wie man ihnen begegnen kann. Es ist bewusst allgemein verständlich gehalten. In Anbetracht der behandelten Materie lassen sich juristische Fachausdrücke leider nicht ganz vermeiden. Sie werden aber in der Regel im Text erläutert. Soweit dies nicht geschieht, sind die Begriffe – mit einem →gekennzeichnet – im Glossar erklärt. Das Buch ist zudem so konzipiert, dass die einzelnen Kapitel auch separat gelesen werden können. Doch sei im Folgenden für alle geneigten Leser der Inhalt des gesamten Buches kurz umrissen.

Zunächst ist es wichtig zu wissen, inwiefern außerhalb der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der natürlichen Personen auch Unternehmen zum Objekt staatlicher Strafverfolgung werden können. Auf Grund der sich in den vergangenen Jahren stets weiter restriktiv entwickelnden Gesetzeslage ist es heute auch möglich, Unternehmen für strafrechtlich relevantes Verhalten ihrer Mitarbeiter und/oder Mitglieder der vertretungsberechtigten Organe zu sanktionieren. Die entsprechenden Regelungen sind kompliziert. Sie zu erläutern und damit von vorneherein auch das Unternehmen in den Blickpunkt der weiteren Ausführungen zu rücken ist Gegenstand des Kapitels II. Dabei soll auch das „Dunkelfeld Imageschaden“ nicht vergessen werden.

In Kapitel III betrachten wir sodann einige typische Fallkonstellationen, die in der Praxis Gegenstand von strafrechtlichen Ermittlungen sein können. Dabei wird das Problem einer möglichen Untreue bei unternehmerischem Handeln ebenso beleuchtet wie die strafrechtlichen Schwierigkeiten bei Fehlern im Subventionsantrag. Ziel ist es, Unternehmer für die Denkweise der Strafverfolgungsorgane und die rechtlichen Vorgaben der Strafgesetze zu sensibilisieren, quasi etwas Licht ins Dunkel des strafrechtlichen Normendschungels zu bringen, um dadurch das unternehmerische Handeln zu erleichtern.

Neben den klassischen Gebieten der Strafverfolgungspraxis sind zudem durch zahlreiche Gesetzesänderungen auf nationaler und europäischer Ebene auch neue Schwerpunkte der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit entstanden. Kapitel IV widmet sich den Neuerungen bei der Geldwäschebekämpfung und den gesetzgeberischen Maßnahmen am Kapitalmarkt. Eine Checkliste für die Prüfung eines Geldwäscheverdachts findet sich in Kapitel X.

Die Kapitel V und VI beschäftigen sich sodann mit einem besonderen Bereich der Strafverfolgung: der Steuerfahndung. Nicht erst seit Einführung des Kontenabrufverfahrens wird in Deutschland über die zahlreichen Quellen diskutiert, aus denen die Finanzverwaltung ihre Informationen erhält. Während sich Kapitel V mit den inländischen Informationsquellen der Steuerfahndung befasst, zeigt Kapitel VI die zahlreichen Möglichkeiten auf, auch aus dem Ausland Informationen zu erhalten. Sie werden überrascht sein, was Vater Staat alles kann.

In Kapitel VII wird es schließlich wieder für Dr. Mustermann interessant. Hier beschäftigen wir uns mit der richtigen Verhaltensweise bei →Durchsuchungen und →Beschlagnahmen. In welcher Position befindet sich der Betroffene? Was dürfen die Beamten? Was kann man gegen staatliche Ermittlungseingriffe tun? Welches Verhalten sollte man auf jeden Fall als Betroffener vermeiden? Hilfreiche Checklisten und Pläne für die mögliche Konfrontation mit den Organen des Staates finden Sie zudem in Kapitel X.

Nach alldem stellt sich für die Unternehmer die Frage: Wie kann man in Zukunft Besuche der Strafverfolger vermeiden? Kapitel VIII beschäftigt sich daher mit Präventionsmöglichkeiten in Steuerstraf- und Wirtschaftsstrafverfahren, insbesondere mit der Korruptionsprävention. Eine Checkliste in Kapitel X soll helfen, Korruptionsrisiken zu erkennen. Behandelt wird schließlich auch der richtige Umgang mit der Presse, um Imageschäden möglichst vorzubeugen.

Nach Abschluss der Lektüre empfehlen wir den Genuss eines guten Rotweins. Sie sind dann entspannt und entsprechend gewappnet für potenzielle Besuche der Strafverfolgungsorgane, obwohl wir Ihnen natürlich wünschen, davon verschont zu bleiben.

Kommt es im Unternehmen zur Begehung von Straftaten und werden diese den Strafverfolgungsbehörden bekannt, gilt es, die möglichen Folgen für die betroffenen natürlichen und juristischen Personen abzuschätzen. Dieser Zweiklang der juristischen Folgenabschätzung hat in den vergangenen Jahren immense Bedeutung erlangt. Während sich früher sowohl Strafverteidiger als auch Staatsanwälte ausschließlich mit dem Täter, d. h. dem Unternehmensmitarbeiter bzw. dem Mitglied des vertretungsberechtigten Organs als strafrechtlich verantwortliche Person beschäftigt haben, wird heute stets auch das Unternehmen in den Mittelpunkt der strafrechtlichen Überlegungen gerückt. Dies kann auf verschiedene Weise geschehen:

•   Aufgrund der Straftat eines Mitglieds des vertretungsberechtigten Organs bzw. eines Unternehmensmitarbeiters gerät das Unternehmen in negativer Weise in den Blickpunkt der Öffentlichkeit (Imageschaden).

•   Dem Unternehmen sind durch die strafrechtlich relevanten Verhaltensweisen eines Mitglieds des vertretungsberechtigten Organs oder Mitarbeiters unberechtigt Vermögenswerte zugeflossen, die es nun abzuschöpfen gilt (→Vermögensabschöpfung).

•   Aufgrund der Straftat eines Mitglieds des vertretungsberechtigten Organs oder eines Unternehmensmitarbeiters wird dem Unternehmen eine Geldbuße auferlegt (→Verbandsbuße).

•   Aufgrund der strafrechtlich relevanten Verhaltensweisen eines Unternehmensmitarbeiters wird gegen das aufsichtspflichtige Mitglied des vertretungsberechtigten Organs eine Geldbuße verhängt (Geldbuße wegen Aufsichtspflichtverletzung).

Mit den Grundlagen und Folgen dieser staatsanwaltlichen Vorgehensweisen und Sanktionsmöglichkeiten sowie mit Reaktionsmöglichkeiten beschäftigt sich dieses Kapitel.

1Das Unternehmen als Objekt staatlicher Bestrafung?

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

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