Wirtschaftsprivatrecht - Peter Müssig - E-Book

Wirtschaftsprivatrecht E-Book

Peter Müssig

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Beschreibung

Wirtschaftsprivatrecht bezeichnet die Summe aller privatrechtlichen Rechtsgrundlagen, die das wirtschaftliche Geschehen und die Beziehungen aller an ihm Beteiligten zueinander regeln. Es erfasst eine Fülle von Rechtsgebieten, vor allem Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht, zudem Wettbewerbsrecht, gewerblichen Rechtsschutz sowie Prozessuales und Insolvenz. Die wesentlichen Grundprinzipien, Strukturen sowie Verknüpfungen werden einprägsam und anwendungsbezogen erläutert. Die Konzeption zielt darauf ab, dem Leser die Systematik und das Ineinandergreifen der Rechtsmaterien übersichtlich, klar strukturiert und gut verständlich vor Augen zu führen. Zahlreiche praxisnahe Beispiele, prägnante Schaubilder sowie Leitfragen zur Lernkontrolle machen das Buch besonders anschaulich und nutzerfreundlich. Das Lehrbuch richtet sich insbesondere an Studierende der Wirtschaftswissenschaften, des Wirtschaftsrechts und verwandter Studiengänge, die sich in die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Strukturen ökonomischen Handelns einarbeiten und fundiertes Basiswissen erlangen wollen.

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Wirtschaftsprivatrecht

Rechtliche Grundlagen wirtschaftlichen Handelns

von

Peter Müssig

24., neu bearbeitete Auflage

www.cfmueller.de

Autor

Prof. Dr. iur. utr. Peter Müssiglehrte als ordentlicher Professor für Privat- und Wirtschaftsrecht am Fachbereich Wirtschaft und Recht der Frankfurt University of Applied Sciences; er ist jetzt Emeritus.

Impressum

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <https://portal.dnb.de> abrufbar.

 

ISBN 978-3-8114-8983-7

 

E-Mail: [email protected]

Telefon: +49 6221 1859 599Telefax: +49 6221 1859 598

 

www.cfmueller.de

 

© 2024 C.F. Müller GmbH, Heidelberg

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Dieses Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Der Verlag räumt Ihnen mit dem Kauf des e-Books das Recht ein, die Inhalte im Rahmen des geltenden Urheberrechts zu nutzen.

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Vorwort

Wer aktiv am Wirtschaftsleben teilnimmt, der kommt am Wirtschaftsprivatrecht und seinen wesentlichen Prinzipien nicht vorbei:

Der „homo oeconomicus“ nimmt Rechtsbeziehungen zu anderen auf, er schließt Verträge, tauscht Leistungen und Güter aus, wird als Unternehmer tätig, gründet Gesellschaften, muss sich dem Wettbewerb stellen, tritt selbst als Konsument auf, ist Verbraucher, Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, hat mit Zahlungsverkehr zu tun, nimmt oder vergibt Kredite, muss sie sichern, u.v.m.

Mit den juristischen Voraussetzungen und Wirkungen wirtschaftlicher Aktivitäten befasst sich das vorliegende Buch; es erläutert entsprechende Rechtsgrundlagen und Rechtsregeln.

Sie finden sich, ungeachtet des die Basis bildenden BGB, in einer Vielzahl einzelner Gesetze – diese Vielfalt macht ihre Handhabung für Studierende und Praktiker nicht einfach. Daher werden für das Wirtschaftsleben wesentliche Rechtsgrundsätze hier im Zusammenhang dargelegt:

Wer sich die Grundlagen des privaten Wirtschaftsrechts erschließen möchte, kann sich anhand dieses Grundrisses ein Basiswissen über besonders wirtschaftsrelevante Rechtsgebiete, ihre Prinzipien und Verknüpfungen, aneignen. So wendet sich das Buch insbesondere an Studierende der Wirtschaftswissenschaften, des Wirtschaftsrechts und anderer Studiengänge, die die wirtschaftsprivatrechtlichen Rahmenbedingungen und Strukturen ökonomischen Handelns kennenlernen wollen bzw. kennen müssen; ebenso an Jura-Studenten/innen in den ersten Semestern, die sich in die Grundprinzipien einarbeiten möchten.

Die Vorauflage hat, ebenso wie ihre Vorgängerinnen, wiederum schnell erfreuliche Aufnahme gefunden. In der gerade auch daher erforderlich gewordenen vorliegenden aktualisierten Neuauflage ist die Grundkonzeption wiederum beibehalten worden, neue Aspekte, vielfältige jüngste, zum Teil sehr erhebliche, Gesetzgebungsaktivitäten, insbesondere bezüglich des Personengesellschaftsrechts, bzw. aktuelle Rechtsprechung sind wiederum eingearbeitet, weitere instruktive Beispiele eingefügt.

Miltenberg, im April 2024 Peter Müssig

Inhaltsübersicht

 Vorwort

 Inhaltsverzeichnis

 Abkürzungsverzeichnis

 1Einführung

 2Rechtliche Grundbegriffe

 3Rechtssubjekte – Personen des Rechtsverkehrs

 4Rechtsobjekte – Gegenstände des Rechtsverkehrs

 5Abstraktionsprinzip

 6Rechtsgeschäftliche Grundlagen

 7Stellvertretung

 8Schuldverhältnisse

 9Leistungsstörungen/Pflichtverletzungen

 10Wirtschaftsrechtlich relevante Vertragstypen

 11Ungerechtfertigte Bereicherung

 12Unerlaubte Handlungen; Deliktsrecht

 13Geschäftsführung ohne Auftrag

 14Gefährdungshaftung

 15Sachenrecht

 16Arbeitsrecht

 17Gesellschaftsrecht

 18Wettbewerbsrecht

 19Gewerblicher Rechtsschutz

 20Prozessuales; Insolvenz

 Zur Vertiefung – Literatur, Kommentare, Fachzeitschriften, Rechtsprechung, Internetadressen

 Stichwortverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

 Vorwort

 Inhaltsübersicht

 Abkürzungsverzeichnis

 1Einführung

 2Rechtliche Grundbegriffe

  2.1Systematik3

  2.2Privates/öffentliches Recht4

  2.3Privatrechtsgebiete5

  2.4Wirtschaftsprivatrecht6

  2.5Privatautonomie7

  2.6Rechtsanwendung; Arbeitstechnik8 – 12

   2.6.1Subsumtion9

   2.6.2Anspruch10

   2.6.3Rechtssprache11

   2.6.4Rechtsprechung; Rechtsfindung12

  2.7(Privat-)Rechtsgeschichte13

 3Rechtssubjekte – Personen des Rechtsverkehrs

  3.1Natürliche Personen15 – 24

   3.1.1Natürliche Personen als Rechtsträger – Rechtsfähigkeit16

   3.1.2Natürliche Personen als Handelnde – Handlungsfähigkeit17 – 20

    3.1.2.1Geschäftsfähigkeit18

    3.1.2.2Deliktsfähigkeit19

    3.1.2.3Verschuldensfähigkeit20

   3.1.3Natürliche Personen als zu Schützende21 – 23

    3.1.3.1Schutzbereiche22

    3.1.3.2Verbraucher23

   3.1.4Wohnsitz24

  3.2Juristische Personen25 – 27

   3.2.1Begriff26

   3.2.2Eingetragener Verein27

  3.3Personenverbände/rechtsfähige Personengesellschaften28

  3.4Kaufleute29 – 51

   3.4.1Begriff des Kaufmanns30 – 33

    3.4.1.1Gewerbe31

    3.4.1.2Betreiben32

    3.4.1.3Handelsgewerbe33

   3.4.2Arten der Kaufleute34 – 40

    3.4.2.1Kaufmann kraft Gewerbebetriebs35

    3.4.2.2Eingetragener Kleingewerbetreibender36

    3.4.2.3Eingetragener Land- oder Forstwirt37

    3.4.2.4Kaufmann kraft Eintragung38

    3.4.2.5Kaufmann kraft Rechtsscheines39

    3.4.2.6Handelsgesellschaften; Kaufmann kraft Rechtsform40

   3.4.3Beginn und Ende der Kaufmannseigenschaft41

   3.4.4Auswirkungen der Kaufmannseigenschaft42

   3.4.5Firma43 – 49

    3.4.5.1Prinzipien44

    3.4.5.2Arten45

    3.4.5.3Firmenbildung46

    3.4.5.4Firmengrundsätze47

    3.4.5.5Firmenschutz48

    3.4.5.6Firmenfortführung49

   3.4.6Handelsregister; Unternehmensregister50

   3.4.7Handelsbücher51

  3.5Handelsgesellschaften52

  3.6Unternehmer53

 4Rechtsobjekte – Gegenstände des Rechtsverkehrs

  4.1Sachen55 – 63

   4.1.1Einteilung der Sachen56 – 59

    4.1.1.1Bewegliche Sachen57

    4.1.1.2Unbewegliche Sachen58

    4.1.1.3Teilbare und unteilbare Sachen59

   4.1.2Bestandteile einer Sache60

   4.1.3Zubehör61

   4.1.4Nutzungen/Früchte62

   4.1.5Sachgesamtheiten63

  4.2Rechte64 – 72

   4.2.1Absolute und relative Rechte65

   4.2.2Persönlichkeitsrechte66

   4.2.3Gestaltungsrechte67

   4.2.4Herrschaftsrechte68

   4.2.5Gegenrechte69 – 72

    4.2.5.1Einreden70

    4.2.5.2Einwendungen71

    4.2.5.3Prozessuale Einreden72

  4.3Rechtsdurchsetzung73 – 77

   4.3.1Private Rechtsdurchsetzung74

   4.3.2Rechtsmissbrauch75

   4.3.3Zeitliche Grenzen76

   4.3.4Termine; Fristen77

  4.4Rechtsgesamtheiten78 – 80

   4.4.1Vermögen79

   4.4.2Unternehmen/Betrieb80

 5Abstraktionsprinzip

  5.1Grundlagen82

  5.2Weitere Ausprägungen83

 6Rechtsgeschäftliche Grundlagen

  6.1Rechtsgeschäft85

  6.2Arten der Rechtsgeschäfte86 – 96

   6.2.1Regelungsgegenstand87

   6.2.2Anzahl88

   6.2.3Unter Lebenden/von Todes wegen89

   6.2.4Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte90

   6.2.5Kausale und abstrakte Geschäfte91

   6.2.6Handelsgeschäfte92 – 95

    6.2.6.1Begriff93

    6.2.6.2Kaufmännische Rechtsgeschäfte; Besonderheiten94

    6.2.6.3Handelskauf95

   6.2.7Verbrauchergeschäfte96

  6.3Willenserklärung97 – 119

   6.3.1Willensäußerung98 – 100

    6.3.1.1Erklärung99

    6.3.1.2Schweigen des Kaufmanns100

   6.3.2Wille101 – 105

    6.3.2.1Handlungswille102

    6.3.2.2Erklärungsbewusstsein103

    6.3.2.3Geschäftswille104

    6.3.2.4Motiv105

   6.3.3Abgrenzung106 – 110

    6.3.3.1Rechtsgeschäftsähnliche Handlung107

    6.3.3.2Realakt108

    6.3.3.3Unerlaubte Handlung109

    6.3.3.4Gefälligkeitsverhältnis110

   6.3.4Arten der Willenserklärung111 – 117

    6.3.4.1Ausdrückliche Willenserklärung112

    6.3.4.2Stillschweigende Willenserklärung113

    6.3.4.3Empfangsbedürftige Willenserklärung114

    6.3.4.4Nicht empfangsbedürftige Willenserklärung115

    6.3.4.5Willenserklärung unter Anwesenden116

    6.3.4.6Willenserklärung unter Abwesenden117

   6.3.5Wirksamkeit der Willenserklärung118

   6.3.6Auslegung der Willenserklärung119

  6.4Form der Rechtsgeschäfte120

  6.5Bedingungen; Befristungen; Zustimmung121

  6.6Vertrag122 – 133

   6.6.1Angebot123

   6.6.2Annahme124

   6.6.3Dissens125

   6.6.4Rückgängigmachung126 – 128

    6.6.4.1Rücktritt127

    6.6.4.2Widerruf128

   6.6.5Arten von Verträgen129

   6.6.6Vertragsfreiheit130 – 132

    6.6.6.1Grundsätzliches131

    6.6.6.2Gleichbehandlung/Antidiskriminierung132

   6.6.7Vertragliches Vorfeld133

  6.7Allgemeine Geschäftsbedingungen134 – 142

   6.7.1Rechtsgrundlagen135 – 140

    6.7.1.1Begriff136

    6.7.1.2Einbeziehung137

    6.7.1.3Überraschungsklauseln138

    6.7.1.4Unklarheitenregel139

    6.7.1.5Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit140

   6.7.2Inhaltskontrolle141

   6.7.3Anwendungsbereich142

  6.8Mängel des Rechtsgeschäfts143 – 153

   6.8.1Inhaltliche Schranken144 – 147

    6.8.1.1Nichtigkeit145

    6.8.1.2Unwirksamkeit146

    6.8.1.3Schwebende Un-/Wirksamkeit147

   6.8.2Willensmängel148 – 153

    6.8.2.1Bestandteile der Willenserklärung149

    6.8.2.2Fallgruppen150

    6.8.2.3Bewusste Willensmängel151

    6.8.2.4Unbewusste Willensmängel152

    6.8.2.5Unzulässige Beeinträchtigung der Willensbildung153

 7Stellvertretung

  7.1Begriff155

  7.2Arten156 – 162

   7.2.1Gesetzliche Vertretung157

   7.2.2Organschaftliche Vertretung158

   7.2.3Rechtsgeschäftliche Vertretung159 – 162

    7.2.3.1Erklärung160

    7.2.3.2Arten der Vollmacht161

    7.2.3.3Erlöschen der Vollmacht162

  7.3Abgrenzungen163 – 168

   7.3.1Mittelbare Stellvertretung164

   7.3.2Bote165

   7.3.3Erfüllungsgehilfe166

   7.3.4Verrichtungsgehilfe167

   7.3.5Besitzdiener168

  7.4Voraussetzungen der wirksamen Stellvertretung169 – 173

   7.4.1Zulässigkeit der Vertretung170

   7.4.2Vertretungsmacht171

   7.4.3Offenkundigkeit172

   7.4.4Willenserklärung des Vertreters173

  7.5Wirkung der Stellvertretung174

  7.6Vertretung ohne Vertretungsmacht175

  7.7Grenzen der Vertretungsmacht176 – 179

   7.7.1Gesetzliche Vertretungsmacht177

   7.7.2Insichgeschäft178

   7.7.3Missbrauch der Vertretungsmacht179

  7.8Sonderformen kaufmännischer Stellvertretung180 – 196

   7.8.1Hilfspersonen des Kaufmanns181 – 183

    7.8.1.1Selbstständige Hilfspersonen182

    7.8.1.2Unselbstständige Hilfspersonen183

   7.8.2Prokura184 – 188

    7.8.2.1Erteilung185

    7.8.2.2Umfang186

    7.8.2.3Beschränkungen durch Vereinbarungen187

    7.8.2.4Erlöschen188

   7.8.3Handlungsvollmacht189 – 195

    7.8.3.1Erteilung190

    7.8.3.2Arten191

    7.8.3.3Umfang192

    7.8.3.4Beschränkungen durch Vereinbarungen193

    7.8.3.5Außendienst194

    7.8.3.6Erlöschen195

   7.8.4Ladenvollmacht196

 8Schuldverhältnisse

  8.1Begriffe198

  8.2Entstehung199 – 202

   8.2.1Gesetzliche Schuldverhältnisse200

   8.2.2Rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse201

   8.2.3Anbahnung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse202

  8.3Leistungspflichten203 – 212

   8.3.1Leistungsinhalt204 – 206

    8.3.1.1Leistungsbestimmung205

    8.3.1.2Treu und Glauben/Rücksichtnahme206

   8.3.2Haupt- und Nebenpflichten207

   8.3.3Einzel-/Dauerleistungspflichten208

   8.3.4Stück-/Gattungsschulden209

   8.3.5Geldschulden210

   8.3.6Zinsschulden211

   8.3.7Wahlschuld212

  8.4Leistungszeit213

  8.5Leistungsort214

  8.6Beteiligung Dritter215 – 219

   8.6.1Leistung durch Dritte216

   8.6.2Leistung an Dritte217

   8.6.3Vertrag zu Gunsten Dritter218

   8.6.4Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter219

  8.7Gläubiger- und Schuldnermehrheit220

  8.8Abtretung von Forderungen221 – 226

   8.8.1Voraussetzungen222

   8.8.2Abstraktheit223

   8.8.3Wirkung224

   8.8.4Formen225

   8.8.5Anderweitige Forderungsübergänge226

  8.9Schuldübernahme, Schuldbeitritt227

  8.10Leistungszurückbehaltung228

  8.11Vertragsstrafe229

  8.12Schadensersatz230 – 236

   8.12.1Anspruchsgrundlagen231

   8.12.2Begriff232

   8.12.3Art233

   8.12.4Umfang234

   8.12.5Kausalität235

   8.12.6Anspruchsberechtigter236

  8.13Anspruchsverpflichteter237 – 240

   8.13.1Schuldner238

   8.13.2Vertragsrechtliche Zurechnung239

   8.13.3Deliktsrechtliche Zurechnung240

  8.14Beendigung241 – 254

   8.14.1Erfüllung242

   8.14.2Erfüllungssurrogate243 – 254

    8.14.2.1Hinterlegung244

    8.14.2.2Aufrechnung245

    8.14.2.3Erlassvertrag246

    8.14.2.4Negatives Schuldanerkenntnis247

    8.14.2.5Novation248

    8.14.2.6Aufhebungsvertrag249

    8.14.2.7Vergleich250

    8.14.2.8Konfusion, Konsolidation251

    8.14.2.9Rücktritt, Widerruf252

    8.14.2.10Kündigung253

    8.14.2.11Vertragsbeendigung254

 9Leistungsstörungen/Pflichtverletzungen

  9.1Systematik256

  9.2Verschulden257

  9.3Unmöglichkeit258 – 263

   9.3.1Begriff, Arten259

   9.3.2Regelungsbereiche260 – 263

    9.3.2.1Leistungspflicht des Schuldners261

    9.3.2.2Gegenleistung262

    9.3.2.3Auswirkungen263

  9.4Schuldnerverzug264 – 267

   9.4.1Begriff265

   9.4.2Voraussetzungen266

   9.4.3Rechtsfolgen267

  9.5Gläubigerverzug268 – 272

   9.5.1Begriff269

   9.5.2Voraussetzungen270

   9.5.3Rechtsfolgen271

   9.5.4Kaufmännischer Selbsthilfeverkauf272

  9.6Mängelhaftung, Gewährleistung273

  9.7Vertragsverletzung274 – 276

   9.7.1Regelungsbereiche275

   9.7.2Rechtsfolgen276

  9.8Verschulden bei Vertragsanbahnung (culpa in contrahendo)277 – 279

   9.8.1Regelungsbereiche278

   9.8.2Rechtsfolgen279

  9.9Störung der Geschäftsgrundlage280 – 282

   9.9.1Regelungsbereiche281

   9.9.2Rechtsfolgen282

  9.10Verletzung nachvertraglicher Pflichten283

 10Wirtschaftsrechtlich relevante Vertragstypen

  10.1Überblick285

  10.2Kaufvertrag286 – 301

   10.2.1Vertragsgegenstand287

   10.2.2Pflichten des Verkäufers288

   10.2.3Pflichten des Käufers289

   10.2.4Folgen von Pflichtverletzungen290

   10.2.5Gefahrenübergang291

   10.2.6Rechtsmängel; Rechtskauf292

   10.2.7Sachmängelgewährleistung293 – 297

    10.2.7.1Sachmangel294

    10.2.7.2Rechte des Käufers295

    10.2.7.3Verbrauchsgüterkauf296

    10.2.7.4Kaufmännische Untersuchungs- und Rügeobliegenheit297

   10.2.8Eigentumsvorbehalt298

   10.2.9Sonderformen des Kaufes299

   10.2.10Gutgläubiger Erwerb des Eigentums300

   10.2.11Internationales Kaufrecht301

  10.3Werkvertrag302 – 314

   10.3.1Vertragsgegenstand303

   10.3.2Pflichten des Unternehmers304

   10.3.3Pflichten des Bestellers305

   10.3.4Nebenpflichten306

   10.3.5Leistungsstörungen307 – 309

    10.3.5.1Gefahrenübergang308

    10.3.5.2Mängelhaftung des Unternehmers309

   10.3.6Kündigung310

   10.3.7Sicherungsrechte des Unternehmers311

   10.3.8Werklieferungsvertrag; Verbrauchervertrag über die Herstellung digitaler Produkte312

   10.3.9Pauschalreisevertrag, Reisevermittlung und Vermittlung verbundener Reiseleistungen313

   10.3.10VOB/VOL314

  10.4Dienstvertrag315 – 326

   10.4.1Vertragsgegenstand; Abgrenzung316

   10.4.2Selbstständige/unselbstständige Dienstverhältnisse317

   10.4.3Pflichten des Dienstverpflichteten318

   10.4.4Pflichten des Dienstberechtigten319

   10.4.5Nebenpflichten320

   10.4.6Vertragsstörungen321

   10.4.7Ende des Dienstverhältnisses322

   10.4.8Geschäftsbesorgungsverträge323 – 326

    10.4.8.1Geschäftsbesorgung324

    10.4.8.2Zahlungsdienste325

    10.4.8.3Kartenzahlung326

  10.5Mietvertrag327 – 338

   10.5.1Vertragsgegenstand328

   10.5.2Pflichten des Vermieters329

   10.5.3Pflichten des Mieters330

   10.5.4Nebenpflichten331

   10.5.5Vermieterpfandrecht332

   10.5.6Haftung für Mängel333

   10.5.7Ende des Mietverhältnisses334

   10.5.8Wechsel der Mietparteien335

   10.5.9Leasing336

   10.5.10Pachtvertrag337

   10.5.11Franchising338

  10.6Darlehensvertrag339 – 345

   10.6.1Vertragsgegenstand340

   10.6.2Pflichten des Darlehensgebers341

   10.6.3Pflichten des Darlehensnehmers342

   10.6.4Kündigung343

   10.6.5Bankeinlagen344

   10.6.6Verbraucherdarlehensrecht345

  10.7Bürgschaftsvertrag346 – 350

   10.7.1Übersicht über Kreditsicherungsmittel347

   10.7.2Vertragsgegenstand348

   10.7.3Rechtsstellung des Bürgen349

   10.7.4Sonderformen350

  10.8Verbraucherverträge - besondere Vertrags- bzw. Vertriebsformen351 – 358

   10.8.1Grundsätze351

   10.8.2Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge353

   10.8.3Fernabsatzverträge354

   10.8.4Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr; Online-Marktplätze355

   10.8.5Bereichsausnahmen356

   10.8.6Widerrufsrecht des Verbrauchers357

   10.8.7Verträge über digitale Produkte358

  10.9Verträge mit selbstständigen kaufmännischen Hilfspersonen359 – 381

   10.9.1Handelsvertretervertrag360 – 364

    10.9.1.1Charakteristika361

    10.9.1.2Pflichten der Parteien362

    10.9.1.3Vertragsverhältnisse363

    10.9.1.4Beendigung364

   10.9.2Handelsmaklervertrag365 – 369

    10.9.2.1Grundsätzliches366

    10.9.2.2Pflichten der Parteien367

    10.9.2.3Rechtsverhältnisse368

    10.9.2.4Beendigung369

   10.9.3Kommissionsvertrag370 – 376

    10.9.3.1Prinzipielles371

    10.9.3.2Pflichten der Parteien372

    10.9.3.3Besondere Rechte des Kommissionärs373

    10.9.3.4Vertragsverhältnisse374

    10.9.3.5Beendigung375

    10.9.3.6Kommissionsagent376

   10.9.4Vertragshändlervertrag377 – 381

    10.9.4.1Grundsatz378

    10.9.4.2Pflichten der Parteien379

    10.9.4.3Vertragsbeziehungen380

    10.9.4.4Beendigung381

  10.10Kaufmännische Transport- und Lagerverträge382 – 396

   10.10.1Frachtvertrag383 – 387

    10.10.1.1Prinzipielles384

    10.10.1.2Pflichten der Parteien385

    10.10.1.3Vertragsbeziehungen386

    10.10.1.4Haftung387

   10.10.2Speditionsvertrag388 – 392

    10.10.2.1Grundsätzliches389

    10.10.2.2Pflichten der Parteien390

    10.10.2.3Vertragsbeziehungen391

    10.10.2.4Haftung392

   10.10.3Lagervertrag393 – 396

    10.10.3.1Grundsatz394

    10.10.3.2Pflichten der Parteien395

    10.10.3.3Vertragsbeziehungen396

 11Ungerechtfertigte Bereicherung

  11.1Grundtatbestände398

  11.2Rechtsfolgen399

  11.3Leistungskondiktion400

  11.4Bereicherung „in sonstiger Weise“401

 12Unerlaubte Handlungen; Deliktsrecht

  12.1Haftungsprinzipien403

  12.2Grundtatbestand, § 823 I BGB404 – 411

   12.2.1Tatbestand405 – 408

    12.2.1.1Rechtsgutsverletzung406

    12.2.1.2Verletzungshandlung407

    12.2.1.3Haftungsbegründende Kausalität408

   12.2.2Rechtswidrigkeit409

   12.2.3Verschulden410

   12.2.4Rechtsfolge: Schadensersatz411

  12.3Verstoß gegen Schutzgesetze, § 823 II BGB412

  12.4Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung413

  12.5Einstandspflicht für den Verrichtungsgehilfen, § 831 BGB414 – 420

   12.5.1Verrichtungsgehilfe415

   12.5.2Widerrechtliche Schadenszufügung416

   12.5.3Handeln in Ausführung der Verrichtung417

   12.5.4Exculpation418

   12.5.5Rechtsfolge419

   12.5.6Gesamtschuldnerische Haftung420

  12.6Produkthaftung421 – 432

   12.6.1Gewährleistungspflichten422 – 424

    12.6.1.1Gewährleistungsansprüche423

    12.6.1.2Garantien424

   12.6.2Deliktsrechtliche Haftung425 – 428

    12.6.2.1Herstellerhaftung426

    12.6.2.2Herstellerpflichten427

    12.6.2.3Beweislast428

   12.6.3Haftung nach dem ProdHaftG429 – 431

    12.6.3.1Prinzipien430

    12.6.3.2Haftungsausschlüsse, -beschränkungen431

   12.6.4Produktsicherung nach dem ProdSG432

 13Geschäftsführung ohne Auftrag

  13.1Begriff434

  13.2Rechtsfolgen435 – 439

   13.2.1Berechtigte GoA436

   13.2.2Unberechtigte GoA437

   13.2.3Irrtümliche Geschäftsführung438

   13.2.4Angemaßte Geschäftsführung439

  13.3Bedeutung440

 14Gefährdungshaftung

  14.1Grundsatz442

  14.2Prinzipien443

  14.3Anwendungsbereiche444 – 454

   14.3.1Kfz-Halterhaftung445

   14.3.2Produkthaftung446

   14.3.3Haftung nach dem HaftPflG447

   14.3.4Luftverkehrshaftung448

   14.3.5Haftung für Gewässerschäden449

   14.3.6Haftung für Kernanlagen450

   14.3.7Haftung für Umweltschäden451

   14.3.8Tierhalterhaftung452

   14.3.9Arzneimittelhaftung453

   14.3.10Gentechnik-Haftung454

 15Sachenrecht

  15.1Übersicht456

  15.2Prinzipien457

  15.3Eigentum458 – 469

   15.3.1Formen459

   15.3.2Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen460 – 463

    15.3.2.1Einigung461

    15.3.2.2Übergabe462

    15.3.2.3Berechtigung463

   15.3.3Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen464

   15.3.4Eigentumserwerb an Grundstücken465 – 468

    15.3.4.1Auflassung466

    15.3.4.2Eintragung467

    15.3.4.3Berechtigung468

   15.3.5Schutz469

  15.4Besitz470 – 474

   15.4.1Funktion471

   15.4.2Arten472

   15.4.3Erwerb, Verlust473

   15.4.4Besitzschutz474

  15.5Grundpfandrechte475 – 478

   15.5.1Hypothek476

   15.5.2Grundschuld477

   15.5.3Rentenschuld; Reallast478

  15.6Pfandrecht479

 16Arbeitsrecht

  16.1Arbeitsrechtsbereiche481

  16.2Grundlagen482 – 498

   16.2.1Arbeitnehmer/Arbeitgeber483

   16.2.2Arbeitsverhältnis/Arbeitsvertrag484 – 487

    16.2.2.1Grundsätzliches485

    16.2.2.2Rechtsquellen/Gestaltungsfaktoren486

    16.2.2.3Benachteiligungsverbote/Gleichbehandlung487

   16.2.3Zustandekommen488 – 494

    16.2.3.1Vertragsrechtliche Grundlagen489

    16.2.3.2Anbahnung490

    16.2.3.3Probearbeitsverhältnis491

    16.2.3.4AGB-Kontrolle vorformulierter Vertragsinhalte492

    16.2.3.5Betriebsübergang493

    16.2.3.6Arbeitnehmerüberlassung494

   16.2.4Fehlerhaftes Arbeitsverhältnis495

   16.2.5Nebenpflichten496

   16.2.6Weisungsrecht497

   16.2.7Nebentätigkeiten498

  16.3Leistungsstörungen499 – 508

   16.3.1Wechselseitiger Leistungsaustausch500

   16.3.2Vergütung ohne Arbeitsleistung501 – 507

    16.3.2.1Krankheit502

    16.3.2.2Feiertage503

    16.3.2.3Urlaub504

    16.3.2.4Persönliche Verhinderung505

    16.3.2.5Annahmeverzug506

    16.3.2.6Betriebs-/Wirtschaftsrisiko507

   16.3.3Schlechtarbeit508

  16.4Arbeitnehmerhaftung509 – 513

   16.4.1Schädigung des Arbeitgebers510

   16.4.2Schädigung von Arbeitskollegen511

   16.4.3Schädigung Dritter512

   16.4.4Arbeitgeberhaftung513

  16.5Beendigung514 – 522

   16.5.1Grundsätzliches515

   16.5.2Arbeitgeberkündigung516 – 519

    16.5.2.1Ordentliche Kündigung517

    16.5.2.2Außerordentliche Kündigung518

    16.5.2.3Änderungskündigung519

   16.5.3Kündigungsschutz520

   16.5.4Befristungen521

   16.5.5Rechtsfolgen bei Beendigung522

  16.6Kaufmännische Sonderregeln523

  16.7Kollektives Arbeitsrecht524 – 527

   16.7.1Grundbegriffe525

   16.7.2Tarifvertragsrecht526

   16.7.3Betriebsverfassungsrecht527

 17Gesellschaftsrecht

  17.1Grundbegriffe; Überblick529 – 542

   17.1.1Gegenstand530

   17.1.2Wahl des Gesellschaftstypus; Vertragsgestaltung531

   17.1.3Einteilung der Gesellschaften532 – 537

    17.1.3.1Grundsatz533

    17.1.3.2Sonderformen534

    17.1.3.3Personen- und Kapitalgesellschaften535

    17.1.3.4Handelsgesellschaften536

    17.1.3.5Gesellschaften europäischen Rechts537

   17.1.4Geschäftsführung und Vertretung538

   17.1.5Gründung539 – 541

    17.1.5.1Personengesellschaften540

    17.1.5.2Kapitalgesellschaften541

   17.1.6Ausscheiden eines Gesellschafters542

  17.2Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts543 – 556

   17.2.1Begriff der GbR544 – 546

    17.2.1.1Grundsätzliches545

    17.2.1.2Erscheinungsformen546

   17.2.2Gesellschaftsvertrag547

   17.2.3Gesellschaftszweck548

   17.2.4Gesellschafterpflichten549

   17.2.5Gesellschafterrechte550 – 552

    17.2.5.1Mitwirkungsrechte551

    17.2.5.2Vermögensrechte552

   17.2.6Geschäftsführung und Vertretung553

   17.2.7Ende der GbR554

   17.2.8Gesellschafterwechsel555

   17.2.9Steuerrechtliche Aspekte556

  17.3Die offene Handelsgesellschaft557 – 579

   17.3.1Begriff der oHG558 – 560

    17.3.1.1Grundsätzliches559

    17.3.1.2Charakteristika560

   17.3.2Gesellschaftsvertrag561 – 567

    17.3.2.1Vertragsabschluss562

    17.3.2.2Vertragspartner563

    17.3.2.3Gesellschaftszweck564

    17.3.2.4Gemeinschaftliche Firma565

    17.3.2.5Keine Haftungsbeschränkung566

    17.3.2.6Handelsregistereintragung und Wirksamkeit567

   17.3.3Rechtsverhältnisse der Gesellschafter untereinander (Innenverhältnis)568 – 571

    17.3.3.1Selbstgestaltung569

    17.3.3.2Spezifika570

    17.3.3.3Geschäftsführung571

   17.3.4Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter zu Dritten (Außenverhältnis)572 – 575

    17.3.4.1oHG als Außengesellschaft573

    17.3.4.2Vertretung574

    17.3.4.3Haftung575

   17.3.5Ende der oHG576

   17.3.6Gesellschafterwechsel577

   17.3.7Prozessualia578

   17.3.8Steuerrechtliches579

  17.4Die Kommanditgesellschaft580 – 606

   17.4.1Begriff der KG581 – 583

    17.4.1.1Grundsätzliches582

    17.4.1.2Charakteristika583

   17.4.2Gesellschaftsvertrag584 – 588

    17.4.2.1Vertragsschluss585

    17.4.2.2Vertragspartner586

    17.4.2.3Gesellschaftszweck587

    17.4.2.4Firma588

   17.4.3Haftungsverhältnisse gegenüber Gesellschaftsgläubigern589 – 592

    17.4.3.1KG590

    17.4.3.2Komplementäre591

    17.4.3.3Kommanditisten592

   17.4.4Eintragung593

   17.4.5Rechtsstellung der Gesellschafter untereinander (Innenverhältnis)594 – 596

    17.4.5.1Komplementäre595

    17.4.5.2Kommanditisten596

   17.4.6Rechtsverhältnisse der Gesellschafter und der Gesellschaft zu Dritten (Außenverhältnis)597 – 600

    17.4.6.1Außengesellschaft598

    17.4.6.2Vertretung599

    17.4.6.3Haftung600

   17.4.7Ende der KG601

   17.4.8Steuerrechtliche Aspekte602

   17.4.9Sonderformen603 – 606

    17.4.9.1GmbH & Co. KG604

    17.4.9.2Publikumsgesellschaften605

    17.4.9.3KGaA606

  17.5Die stille Gesellschaft607 – 625

   17.5.1Begriff der stillen Gesellschaft608 – 612

    17.5.1.1Grundsätzliches609

    17.5.1.2Typische stille Gesellschaft610

    17.5.1.3Atypische stille Gesellschaft611

    17.5.1.4Charakteristika612

   17.5.2Gesellschaftsvertrag613 – 616

    17.5.2.1Vertragsschluss614

    17.5.2.2Gesellschafter615

    17.5.2.3Gesellschaftszweck616

   17.5.3Rechtsbeziehungen der Gesellschafter617 – 620

    17.5.3.1Gesellschaftsvertrag618

    17.5.3.2Rechte und Pflichten des Geschäftsinhabers619

    17.5.3.3Rechte und Pflichten des stillen Gesellschafters620

   17.5.4Rechtsverhältnis zu Dritten621

   17.5.5Gesellschafterwechsel622

   17.5.6Auflösung der stillen Gesellschaft623

   17.5.7Prozessualia624

   17.5.8Steuerrechtliches625

  17.6Die Partnerschaftsgesellschaft626 – 637

   17.6.1Grundsätzliches627 – 629

    17.6.1.1Begriff der Partnerschaft628

    17.6.1.2Rechtsnatur629

   17.6.2Entstehung630 – 632

    17.6.2.1Partnerschaftsvertrag631

    17.6.2.2Eintragung632

   17.6.3Name633

   17.6.4Innenverhältnis634

   17.6.5Personelle Veränderungen635

   17.6.6Außenverhältnis636

   17.6.7Steuerliches637

  17.7Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung638 – 659

   17.7.1Begriff der GmbH639 – 642

    17.7.1.1Grundsätzliches640

    17.7.1.2Bedeutung641

    17.7.1.3Abgrenzung zur AG642

   17.7.2Gründung der GmbH643 – 646

    17.7.2.1Gesellschafter644

    17.7.2.2Errichtung645

    17.7.2.3Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)646

   17.7.3Firma647

   17.7.4Gesellschaftsvermögen648

   17.7.5Rechtsstellung der Gesellschafter649

   17.7.6Stellung der Geschäftsführer650 – 654

    17.7.6.1Grundsätzliches651

    17.7.6.2Geschäftsführung652

    17.7.6.3Vertretung653

    17.7.6.4Haftung654

   17.7.7Aufsichtsrat655

   17.7.8Satzungsänderungen656

   17.7.9Auflösung und Liquidation657

   17.7.10Steuern658

   17.7.11GmbH & Co. KG659

  17.8Die Aktiengesellschaft660 – 692

   17.8.1Begriff der AG661 – 667

    17.8.1.1Rechtsperson662

    17.8.1.2Bedeutung663

    17.8.1.3Erscheinungsformen664

    17.8.1.4Abgrenzung zur GmbH665

    17.8.1.5Aktionär, Aktie, Grundkapital666

    17.8.1.6Börsennotierte/nicht börsennotierte AG667

   17.8.2Gründung der AG668 – 673

    17.8.2.1Einfache Gründung669

    17.8.2.2Qualifizierte Gründung670

    17.8.2.3Nachgründung671

    17.8.2.4Haftung672

    17.8.2.5Gesetzliche Gründung673

   17.8.3Firma674

   17.8.4Aktien675

   17.8.5Gesellschaftsvermögen; Haftung676

   17.8.6Rechtsstellung des Aktionärs677 – 680

    17.8.6.1Erwerb/Verlust678

    17.8.6.2Rechte679

    17.8.6.3Pflichten680

   17.8.7Organe der AG681 – 684

    17.8.7.1Vorstand682

    17.8.7.2Aufsichtsrat683

    17.8.7.3Hauptversammlung684

   17.8.8Rechnungslegung und Gewinnverwendung685

   17.8.9Kapitalveränderungen686 – 688

    17.8.9.1Kapitalerhöhungen687

    17.8.9.2Kapitalherabsetzungen688

   17.8.10Auflösung und Liquidation689

   17.8.11Steuern690

   17.8.12Kommanditgesellschaft auf Aktien – KGaA691

   17.8.13Verbundene Unternehmen692

  17.9Die eingetragene Genossenschaft693 – 713

   17.9.1Grundsätzliches694 – 698

    17.9.1.1Begriff der eG695

    17.9.1.2Rechtsperson696

    17.9.1.3Erscheinungsformen697

    17.9.1.4Betätigung698

   17.9.2Gründung der eG699

   17.9.3Firma700

   17.9.4Haftungsverhältnisse701

   17.9.5Rechtsstellung des Mitglieds702 – 705

    17.9.5.1Erwerb/Verlust703

    17.9.5.2Rechte704

    17.9.5.3Pflichten705

   17.9.6Organe der Genossenschaft706 – 710

    17.9.6.1Vorstand707

    17.9.6.2Aufsichtsrat708

    17.9.6.3Generalversammlung709

    17.9.6.4Vertreterversammlung710

   17.9.7Genossenschaftsregister711

   17.9.8Pflichtprüfung712

   17.9.9Steuern713

  17.10Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung714 – 728

   17.10.1Begriff der EWIV715

   17.10.2Gesellschaftsvertrag716 – 721

    17.10.2.1Vertragsabschluss717

    17.10.2.2Vertragspartner718

    17.10.2.3Gesellschaftszweck719

    17.10.2.4Firma720

    17.10.2.5Keine Haftungsbeschränkung721

   17.10.3Rechtsverhältnisse der Gesellschafter untereinander (Innenverhältnis)722

   17.10.4Rechtsverhältnisse gegenüber Dritten (Außenverhältnis)723 – 726

    17.10.4.1Außengesellschaft724

    17.10.4.2Vertretung725

    17.10.4.3Haftung726

   17.10.5Ende der EWIV727

   17.10.6Steuern728

  17.11Die Europäische (Aktien-)Gesellschaft729 – 731

   17.11.1Begriff der SE730

   17.11.2Grundprinzipien731

 18Wettbewerbsrecht

  18.1Übersicht733

  18.2Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)734 – 738

   18.2.1Kartellverbote735

   18.2.2Marktbeherrschung736

   18.2.3Fusionskontrolle737

   18.2.4Europäisches Kartellrecht738

  18.3Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)739 – 744

   18.3.1Wettbewerbsrechtliche Generalklausel740 – 742

    18.3.1.1Voraussetzungen741

    18.3.1.2Unlauteres Handeln742

   18.3.2Sondertatbestände; Rechtsfolgen743

   18.3.3Rechtsdurchsetzung744

 19Gewerblicher Rechtsschutz

  19.1Übersicht746

  19.2Patente747

  19.3Gebrauchsmuster748

  19.4Design749

  19.5Markenrecht750

  19.6Urheberrecht751

  19.7Arbeitnehmererfindungen752

 20Prozessuales; Insolvenz

  20.1Zivilgerichte754

  20.2Mahnverfahren755

  20.3Zwangsvollstreckung756

  20.4Außergerichtliche Streitbeilegung757

  20.5Verbraucherstreitigkeiten758

  20.6Insolvenzverfahren759 – 763

   20.6.1Grundsätze760

   20.6.2Eigenverwaltung761

   20.6.3Restschuldbefreiung762

   20.6.4Verbraucherinsolvenz763

 Zur Vertiefung – Literatur, Kommentare, Fachzeitschriften, Rechtsprechung, Internetadressen

 Stichwortverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abs.

Absatz

Abt.

Abteilung

ADHGB

Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch

ADSp

Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen

a.E.

am Ende

AEntG

Arbeitnehmer-Entsendegesetz

AEUV

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

a.F.

alte Fassung

AFG

Arbeitsförderungsgesetz

AG(en)

Aktiengesellschaft(en)

AGB(en)

Allgemeine Geschäftsbedingung(en)

AGG

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

AktFoV

Aktionärsforumsverordnung

AktG

Aktiengesetz

Alt.

Alternative

AnfG

Anfechtungsgesetz

AO

Abgabenordnung

ArbGG

Arbeitsgerichtsgesetz

ArbnErfG

Gesetz über Arbeitnehmererfindungen

ArbSchG

Arbeitsschutzgesetz

ArbStättVO

Arbeitsstättenverordnung

ArbZG

Arbeitszeitgesetz

arg.

argumentum (Argument aus …)

Art.

Artikel

ArzneimittelG

Arzneimittelgesetz

AtomG

Atomgesetz

AÜG

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

AWG

Außenwirtschaftsgesetz

BAGE

Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes, Amtliche Sammlung

BAT

Bundesangestelltentarifvertrag

BBankG

Bundesbankgesetz

BBauG

Bundesbaugesetz

BBG

Bundesbeamtengesetz

BBiG

Berufsbildungsgesetz

BDSG

Bundesdatenschutzgesetz

BEEG

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

BetrVG

Betriebsverfassungsgesetz

BeurkG

Beurkundungsgesetz

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BGB-InfoVO

Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht

BGBl.

Bundesgesetzblatt

BGH

Bundesgerichtshof

BGHZ

Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen

BJagdG

Bundesjagdgesetz

BMG

Bundesmeldegesetz

BNatG

Bundesnaturschutzgesetz

BORA

Berufsordnung für Rechtsanwälte

BörsG

Börsengesetz

BPersVG

Bundespersonalvertretungsgesetz

BRAO

Bundesrechtsanwaltsordnung

Brüssel I a

VO (EU) Nr. 1215/2012 v. 12.12.2012

Bsp.

Beispiel

bspw.

beispielsweise

BUrlG

Bundesurlaubsgesetz

BV (II. BV)

(Zweite) BerechnungsVO nach dem 2. WohnungsbauG

bzgl.

bezüglich

BZRG

Bundeszentralregistergesetz

bzw.

beziehungsweise

ca.

circa

cic

culpa in contrahendo

CISG

Convention on Contracts for the International Sale of Goods

CMR

Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr

COVBekG/GesRuaCOVBekG

G über Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie

cpcf

culpa post contractum finitum

Dax

Deutscher Aktienindex

DepotG

Depotgesetz

ders.

derselbe

DesignG

Designgesetz

d.h.

das heißt

dies.

dieselbe(n)

DIN

Deutsches Institut für Normung e.V.

DM

Deutsche Mark

DRiG

Deutsches Richtergesetz

DrittelbG

Drittelbeteiligungsgesetz

DrohnenVO

VO zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten – DrohnenVO

DSGVO

EU-Datenschutzgrundverordnung

EFTA

European Free Trade Association

EFZG

Entgeltfortzahlungsgesetz

EGAktG

Einführungsgesetz zum AktG

EGBGB

Einführungsgesetz zum BGB

EGHGB

Einführungsgesetz zum HGB

EGScheckG

Einführungsgesetz zum Scheckgesetz

EG

Europäische Gemeinschaft

eG(en)

eingetragene Genossenschaft(en)

eGbR

eingetragene Gesellschaft(en) bürgerlichen Rechts

EGG

Gesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr

EGV

EG-Vertrag

EGZPO

Einführungsgesetz zur ZPO

einschl.

einschließlich

e.K.

eingetragener Kaufmann/eingetragene Kauffrau

e. Kfm.

eingetragener Kaufmann

e. Kfr.

eingetragene Kauffrau

EnWG

Energiewirtschaftsgesetz

ErbbauRG

Erbbaurechtsgesetz

ESt

Einkommensteuer

EStG

Einkommensteuergesetz

etc.

et cetera

EU

Europäische Union

EuroEG

Euro-Einführungsgesetz

EuroVO

VO (EG) Nr. 974/98 v. 3.5.1998

e.V.

eingetragener Verein

evtl.

eventuell

EWIV(en)

Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung(en)

EWIVG

Gesetz zur Ausführung der EWG-VO über die EWIV

EWG

Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

EWGV

EWG-Vertrag

EWR

Europäischer Wirtschaftsraum

f.

folgende (Seite, Paragraph)

FamFG

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

FernUSG

Fernunterichtsschutzgesetz

ff.

fortfolgende (Seiten, Paragraphen)

G

Gesetz

GBO

Grundbuchordnung

GbR

Gesellschaft(en) bürgerlichen Rechts

GBV

Grundbuchverfügung (VO zur Ausführung der GBO)

GebO

Gebührenordnung

gem.

gemäß

GenG

Genossenschaftsgesetz

GenTG

Gentechnikgesetz

GewO

Gewerbeordnung

GewSt

Gewerbesteuer

GewStG

Gewerbesteuergesetz

GG

Grundgesetz

ggf.

gegebenenfalls

GmbH

Gesellschaft(en) mit beschränkter Haftung

GmbHG

GmbH-Gesetz

GoA

Geschäftsführung ohne Auftrag

grds.

grundsätzlich

griech.

griechisch

GüKG

Güterkraftverkehrsgesetz

GuV

Gewinn und Verlust

GVG

Gerichtsverfassungsgesetz

GWB

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

GWG

Geldwäschegesetz

h

Stunde

HaftpflG

Haftpflichtgesetz

HAG

Heimarbeitsgesetz

h.M.

herrschende Meinung

HGB

Handelsgesetzbuch

HinSchG

Hinweisgeberschutzgesetz

HOAI

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

HR

Handelsregister

HRA

Handelsregister, Abteilung A

HRB

Handelsregister, Abteilung B

HRefG

Handelsrechtsreformgesetz

HRV

Handelsregisterverordnung

HS

Halbsatz

i.A.

im Auftrag

IHK

Industrie- und Handelskammer

insb.

insbesondere

InsO

Insolvenzordnung

i.d.F.v.

in der Fassung vom

i.d.R.

in der Regel

IPR

Internationales Privatrecht

i.S.d.

im Sinne des/der

ital.

italienisch

i.Ü.

im Übrigen

i.V.

in Vollmacht/in Vertretung

i.V.m.

in Verbindung mit

Jhdt.

Jahrhundert

JugArbSchG

Jugendarbeitsschutzgesetz

jur.

juristisch(e)

KAGB

Kapitalanlagegesetzbuch

kfm.

kaufmännisch

Kfm.

Kaufmann

Kfz

Kraftfahrzeug(e)

KfzPflVVO

Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung

kg

Kilogramm

KG(en)

Kommanditgesellschaft(en)

KGaA

Kommanditgesellschaft(en) auf Aktien

km

Kilometer

KSchG

Kündigungsschutzgesetz

KStG

Körperschaftssteuergesetz

KVO

Kraftverkehrsordnung

KWG

Kreditwesengesetz

LadenschlG

Ladenschlussgesetz

lat.

lateinisch

LebensmittelG

Lebensmittelgesetz

LG

Landgericht

Lkw

Lastkraftwagen

Ltd.

Limited

LuftfzRG

Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen

LuftVG

Luftverkehrsgesetz

MarkenG

Markengesetz

MFKRegV

MusterfeststellungsklagenregisterVO

MiLoG

Mindestlohngesetz

mind.

mindestens

MindArbBedG

Mindestarbeitsbedingungengesetz

Mio.

Million(en)

MitbestG

Mitbestimmungsgesetz

MoPeG

Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Mrd.

Milliarde(n)

MuSchG

Mutterschutzgesetz

MWSt

Mehrwertsteuer

NachweisG

Nachweisgesetz

n.F.

neue Fassung

Nr./Nrn.

Nummer/Nummern

oHG(en)

offene Handelsgesellschaft(en)

OLSchVO

Orderlagerscheinverordnung

OLG

Oberlandesgericht

OWiG

Ordnungswidrigkeitengesetz

p.a.

per annum

PAngVO

Preisangabenverordnung

PartGG

Partnerschaftsgesellschaftsgesetz

PartGmbB

Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

PBefG

Personenbeförderungsgesetz

PfandLV

PfandleihVO

PflVG

Pflichtversicherungsgesetz

PflZG

Pflegezeitgesetz

phG

persönlich haftender Gesellschafter

Pkw

Personenkraftwagen

PostG

Postgesetz

PersBefG

Personenbeförderungsgesetz

PrKlG

Preisklauselgesetz

ProdHaftG

Produkthaftungsgesetz

ProdSG

Produktsicherheitsgesetz

PStG

Personenstandsgesetz

pVV

positive Vertragsverletzung (Forderungsverletzung)

R

Recht

RDG

Rechtsdienstleistungsgesetz

REITG

Gesetz über deutsche Immobilien-AGen mit börsennotierten Anteilen (Real-Estate-Investment-Trust-Gesetz)

RGBl.

Reichsgesetzblatt

Rom I

VO (EG) Nr. 593/2008 v. 17.6.2008

Rom II

VO (EG) Nr. 864/2007 v. 11.7.2007

RPflG

Rechtspflegergesetz

Rspr.

Rechtsprechung

RVG

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

s.

siehe

S.

Seite(n)/Satz/Sätze

s.a.

siehe auch/auf

s.o.

siehe oben

s.u.

siehe unten

SCE

Societas Cooperativa Europaea

ScheckG

Scheckgesetz

SchiffsRG

Gesetz über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken

SchlichtVerfVO

Verordnung über das Verfahren der Schlichtungsstellen für Überweisungen

SchwarzArbG

Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz

SE

Societas Europaea (Europäische Gesellschaft)

SEAG

SE-Ausführungsgesetz

SEBG

SE-Beteiligungsgesetz

SE-RL

SE-Richtlinie

SE-VO

SE-Verordnung

SGB

Sozialgesetzbuch

SigG

Signaturgesetz

sog.

sogenannt(e/er)

SprAuG

Sprecherausschussgesetz

StBerG

Steuerberatergesetz

stG

stille Gesellschaft

StGB

Strafgesetzbuch

StPO

Strafprozessordnung

str.

strittig

StVG

Straßenverkehrsgesetz

SZR

Sonderziehungsrecht des Internationalen Währungsfonds

TierSchG

Tierschutzgesetz

TMG

Telemediengesetz

TV

Tarifvertrag

TVG

Tarifvertragsgesetz

TVöD

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

TzBfG

Teilzeit- und Befristungsgesetz

u.

und/unten

u.a.

und andere/unter anderem

UG(en)

Unternehmergesellschaft(en)

UKlaG

Unterlassungsklagengesetz

UmweltHG

Umwelthaftungsgesetz

UmwG

Umwandlungsgesetz

UmwStG

Umwandlungssteuergesetz

UN

Vereinte Nationen

UrhG

Urheberrechtsgesetz

URV

Unternehmensregisterverordnung

USt

Umsatzsteuer

UStG

Umsatzsteuergesetz

usw.

und so weiter

u.U.

unter Umständen

u.v.m.

und viele(s) mehr

UWG

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

v.

von/vom

v.a.

vor allem

vgl.

vergleiche

VAG

Versicherungsaufsichtsgesetz

VerschG

Verschollenheitsgesetz

VDuG

Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz

VG

Verwertungsgesellschaft

VgV

Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge

VO

Verordnung

VOB

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

VOL

Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen

VSBG

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

VVG

Versicherungsvertragsgesetz

VVaG

Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

VwGO

Verwaltungsgerichtsordnung

VwVfG

Verwaltungsverfahrensgesetz

WährungsG

Währungsgesetz

WE(en)

Willenserklärung(en)

WEG

Wohnungseigentumsgesetz

wg.

wegen

WG

Wechselgesetz

WHG

Wasserhaushaltsgesetz

WissZeitVG

Wissenschafts-Zeitvertragsgesetz

WoVermG

Wohnungsvermittlungsgesetz

WpHG

Wertpapierhandelsgesetz

WPO

Wirtschaftsprüferordnung

WRV

Weimarer Reichsverfassung

z.B.

zum Beispiel

ZKG

Zahlungskontengesetz

ZPO

Zivilprozessordnung

z.T.

zum Teil

ZVG

Zwangsversteigerungsgesetz

zzgl.

zuzüglich

z. Zt.

zur Zeit

1Einführung

1

Leitübersicht 1:Einführung

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Leitfragen zu 1:

a)

Warum ist die Kenntnis des Privatrechts für die Teilnahme am Wirtschaftsleben wichtig?

b)

Welche Ziele verfolgt die vorliegende Darstellung?

Das Privatrecht stellt einen der wesentlichsten Bereiche des gesamten Rechtssystems dar. Für jeden – als Privatperson, Verbraucher, Unternehmer, Mitarbeiter, Selbstständiger oder Unselbstständiger, Anbieter oder Nachfrager etc. – ist es von maßgeblicher Bedeutung. Das Privatrecht zu kennen, insbesondere mit seinen wesentlichen Rechtsprinzipien vertraut zu sein, ist gerade für den „homo oeconomicus“ unerlässlich:

Wie nimmt er am Rechtsverkehr teil? Worauf ist zu achten, um Willensentschlüsse rechtswirksam umzusetzen? Welche Pflichten ergeben sich innerhalb bestehender Rechtsbeziehungen? Welche Regeln sind bei der aktiven Gestaltung und Teilnahme am Wirtschaftsleben zu beachten?

Die Kenntnis der für die Wirtschaft relevanten Bereiche des Privatrechts ist besonders für Juristen bzw. Wirtschaftsrechtler wichtig – aber Betriebswirte und Ingenieure sowie wirtschaftsberatende Freiberufler kommen ebenfalls nicht umhin, sich damit zu beschäftigen; denn auch betriebswirtschaftliches, wirtschaftsberatendes bzw. ingenieurpraktisches Handeln findet nicht im regelungsfreien Raum statt. Es wird vielmehr durch die (Privat-) Rechtsordnung in vielfältigster Weise bestimmt. Welche wirtschaftlichen bzw. unternehmerischen Ziele erreichbar sind, wie sie verfolgt und durchgesetzt werden können, lenkt der Gesetzgeber durch eine Fülle von Vorschriften.

Was nutzen (vermeintlich) gute Geschäfte, wenn sie rechtlich unstimmig sind und zu Streitigkeiten, Forderungsausfällen, Haftungsfällen, (Anwalts-, Prozess-)Kosten und Ärger führen?

Wirtschaftsprivatrechtliche Kenntnisse sind daher gerade nicht nur Sache des Juristen bzw. Wirtschaftsrechtlers, sondern eines jeden, der am Wirtschaftsleben teilnimmt und es maßgeblich gestaltet – also insbesondere auch Betriebswirte, Ingenieure, sowie sonstige wirtschaftsnahe Berufe. Wirtschaftlicher Erfolg ist nämlich regelmäßig gerade auch davon abhängig, rechtliche Fehler zu vermeiden und (ggf. mit spezieller rechtskundiger bzw. anwaltlicher Hilfe) rechtlich gesicherte Wege zu gehen.

Der vorliegende Grundriss stellt dementsprechend einführend Grundzüge der wesentlichen Grundlagen des privaten Wirtschaftsrechtes vor. Er verfolgt dabei (ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben) die Konzeption, Grundstrukturen wichtiger, wirtschaftsrelevanter Rechtsbereiche integrierend darzustellen, um dem Leser so einen – durch vielfältige Beispiele und Schaubilder veranschaulichten – Blick auf die Zusammenhänge zu ermöglichen; die einzelnen Kapitel sind durch vielfache Querverweise verknüpft, um die Verbindungen der einzelnen Rechtsbereiche aufzuzeigen. Das Buch rückt das wirtschaftsbezogene Privatrecht in einen gemeinsamen Kontext. Die Fülle der Rechtsgrundlagen, vielfach strittigen Rechtsfragen und -probleme erweist sich dabei als besondere Herausforderung; angesichts der vielgestaltigen gesetzes-, vertrags-, rechtsprechungs- und rechtslehrebezogenen Problemfelder des Wirtschaftsprivatrechts kommt gerade den auf den S. 563 ff. gegebenen Hinweisen auf weiterführende, vertiefende Literatur sowie die einschlägige Rechtsprechung ihre besondere Bedeutung zu.

Zur Arbeitstechnik noch folgende Hinweise:

Zum Studium des Rechts und der rechtlichen Grundlagen ist es unumgänglich, die einschlägigen Gesetzesvorschriften sogleich aufzuschlagen und nachzulesen. Das ist zwar zunächst durchaus mühevoll, zur Gewinnung rechtlichen Grundverständnisses (und zur Gewöhnung an die Rechtssprache) aber unabdingbar.

Angesichts der Vielgestaltigkeit des (Wirtschaftsprivat-)Rechts ist es auch ganz besonders wichtig, sich bei der Beurteilung eines Sachverhaltes, einer Rechtsfrage bzw. bei Tätigung von Vermögensdispositionen nicht etwa nur auf einen gefundenen Paragraphen oder eine Buch- bzw. Literatur-Textstelle „zu stürzen“, sondern ebenso darauf zu achten, dass es dazu durchaus noch andere rechtlich zu bedenkende Gesichtspunkte sowie (ggf. divergierende, auch eigenwillige bzw. sogar irrige) Rechtsmeinungen (s.u. 2.6.4) geben kann. Hierbei ist i.d.R. einschlägige Rechtsprechung bzw. vertiefende Fachliteratur (Lehrbücher, Kommentare, Handbücher, Aufsätze in Fachzeitschriften; siehe die S. 563 ff.) heranzuziehen. Wegen der sich stets ändernden, komplexer werdenden bzw. der Schnelllebigkeit und Fülle der Gesetzgebung sowie der ständigen Entwicklung der Rechtsprechung ist gerade auch darauf zu achten, nicht etwa mit überholten, sondern mit jeweils gültigen Gesetzestexten und aktueller Fachliteratur bzw. Rechtsprechung zu arbeiten.

Wichtiger Hinweis:Im Übrigen gilt: Autor und Verlag streben nach größter Sorgfalt, sind aber vor Irrtümern, Fehlern sowie Änderungen nach Drucklegung, für die sie weder Haftung noch Gewährleistung übernehmen, nicht gefeit; für Hinweise, Anregungen und Kritik sind sie dankbar (www.cfmueller-verlag.de).

2Rechtliche Grundbegriffe

2

Leitübersicht 2:Rechtliche Grundbegriffe

[Bild vergrößern]

Leitfragen zu 2:

a)

Was ist Recht?

b)

Was ist unter den Begriffen objektives bzw. subjektives Recht zu verstehen?

c)

Welche Rechtsbereiche gehören zum (Wirtschafts-)Privatrecht?

d)

Wie „funktioniert“ juristische Subsumtionstechnik?

e)

Wie wird Recht „gefunden“?

f)

Wie hat sich das (Privat-)Recht historisch entwickelt?

Was ist Recht? Was ist Gesetz? Was ist gerecht?

Recht, Gesetz, Gerechtigkeit sind nicht einfach zu bestimmende Begriffe; sie sind Schlüsselbegriffe der Rechtswissenschaft bzw. Jurisprudenz, die sich vornehmlich mit der Suche nach bzw. mit dem „richtigen“ Recht, dem Wissen vom Rechten und Unrechten, sowie den Wegen der Rechtserkenntnis beschäftigt.

Recht sei die Kunst des Guten und Gerechten (lat. ius est ars boni et aequi), das Recht als praktizierte Gerechtigkeit bezwecke regelmäßig zu gebieten, verbieten, erlauben bzw. zu strafen, und es gebiete, ehrenhaft zu leben, niemanden zu verletzen und jedem das Seine zu gewähren (lat. honeste vivere, neminem laedere, suum cuique tribuere) – so beschrieb es etwa schon vor langer Zeit das römische Recht (s.u. 2.7).

Eingedenk dessen, dass jeder Mensch von Natur aus mit unveräußerlichen Rechten („dem Rechte, das mit uns geboren ist“) ausgestattet ist (sog. Naturrecht, überpositives Recht), bedarf es zum Ausschluss von Willkür gerade auch des in förmlichen Verfahren, staatlich gesetzten, kodifizierten sog. positiven Rechts. Dessen privatrechtliche Grundlagen bilden insbesondere die Anerkennung des Vertrages, der Ausgleich für Verletzungshandlungen sowie das Privateigentum einschließlich des Erbrechts.

Ungeachtet grundsätzlicher definitorischer bzw. rechtsphilosophischer Aspekte sind jedenfalls einige begriffliche Grundlagen zu beachten – der Umgang mit Recht und Gesetz erfordert die Kenntnis einiger wesentlicher Grundbegriffe.

2.1Systematik

3

Die Rechtsordnung hat die Funktion, das Zusammenleben der Bürger verbindlich zu regeln, Konflikte zu entscheiden und einen Ausgleich zwischen privatem und öffentlichem Interesse herbeizuführen.

Beispiele:

Rechtsfahren im Straßenverkehr (verbindliche formale Ordnungsregelung); verbindliche Regelungen bzw. Entscheidungen, etwa durch Gerichte, bei Streitigkeiten von Bürgern (Konfliktlösung/-entscheidung); Beschränkung privaten Eigentums zugunsten allgemeiner Interessen (Interessenausgleich zwischen Eigen-/Allgemeininteressen).

Recht im objektiven Sinne nennt man dabei sämtliche Rechtsgrundsätze, die sich entweder aus dem Gewohnheitsrecht oder dem gesetzten Recht (den Rechtsnormen bzw. Gesetzen, s.u. 2.6.4) ergeben. Durch langdauernde Übung und Anwendung entwickeltes Gewohnheitsrecht (Jedermannsrecht),

Beispiele:

Holz-, Beeren-, Eicheln-, Bucheckern-, Maronen-, Pilzsammeln in öffentlichen Wäldern, Handstraußpflücken auf Wiesen, Kehrpflichten,

findet sich immer seltener; die weitaus meisten Bereiche hat mittlerweile der Gesetzgeber geregelt (s.a. § 39 III BNatG).

Das von ihm gesetzte (kodifizierte, positive) Recht steht dabei in einer Normenhierarchie, bei der die niederrangige Norm immer im Einklang mit der höherrangigen stehen muss:

-

Grundgesetz als ranghöchste Rechtsquelle,

Beispiele:

die Grundrechte der Art. 1, 2 ff. GG;

-

von Bund und Ländern erlassene Rechtsnormen, sog. Gesetze im formellen Sinn,

Beispiele:

das BGB, die ZPO;

-

von der Exekutive erlassene Rechtsverordnungen,

Beispiele:

die BGB-InfoVO, die StVO;

-

autonome Satzungen nichtstaatlicher Verbände, etwa der Gemeinden,

Beispiele:

Bebauungsplan, Flächennutzungsplan,

-

oder von Tarifvertragsparteien,

Beispiele:

normativer Teil von Tarifverträgen.

(Dazu gehören aber nicht die Satzungen von Vereinen, vgl. § 25 BGB.)

Die Verkehrssitte, der Handelsbrauch und technische Normen (z.B. DIN-Normen) sind – weil nicht von einem rechtssetzungsbefugten Organ erlassen – ebenso wenig Rechtsnormen wie die ständige Rspr. der Gerichte; allerdings erwächst der Gerichtsgebrauch, wenn er allgemein anerkannt wird, in Ausnahmefällen zur ständigen Übung bzw. zum Gewohnheitsrecht.

Beispiele:

Die Regeln zum kfm. Bestätigungsschreiben (s.u. 6.3.1.2), die Anerkennung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (s.u. 3.1.3.1); etwa früher die culpa in contrahendo (s.u. 9.8) oder die positive Vertragsverletzung (s.u. 9.1, 9.7).

Aus dem objektiven Recht können Befugnisse des Einzelnen erwachsen, sog. subjektive Rechte. Man kennt sie (s.a. unten 4.2) in Form der

-

Herrschaftsrechte,

Beispiel:

Eigentum, §§ 903 ff. BGB;

-

Forderungsrechte,

Beispiel:

Kaufpreiszahlungsanspruch, § 433 II BGB;

-

Gestaltungsrechte,

Beispiel:

Anfechtungsrecht i.S.d. § 123 BGB.

Auf das nationale Recht wirkt gerade auch internationales Recht ein. Von besonderer Bedeutung ist dabei das Europarecht. Dieses bestimmt das gesetzgeberische Handeln, aber auch die Rspr. in erheblichem Maße. Eine Vielzahl von nationalen gesetzlichen Bestimmungen geht auf die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zurück, insbesondere auf Begleitgesetze zu EU-Verordnungen und vor allem Richtlinien der Europäischen Union, vgl. Art. 288 AEUV.

Beispiele:

Die Regelungen der §§ 286, 312 ff., 327 ff., 355 ff., 434 ff., 474 ff. BGB; verbraucherrechtliche Schutzvorschriften, etwa im ProdHaftG, UWG, AGG, Reisevertragsrecht, bei Fernabsatzgeschäften, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Verbraucherkaufverträgen; die Einführung des Euro; Antidiskriminierungs-, Schutzregeln im Arbeitsrecht – man sieht es diesen Bestimmungen somit gar nicht an, dass sie im internationalen bzw. Europarecht wurzeln.

Bei Sachverhalten mit Auslandsberührung gelten grds. die Regeln des sog. Internationalen Privatrechts (IPR).

Beispiele:

Die Art. 3 ff. EGBGB, einschlägige Staatsverträge, europarechtlich insb. die Regeln der Rom I- bzw. Rom II-VO bzgl. des auf vertragliche sowie außervertragliche Schuldverhältnisse anwendbaren Rechts.

Im grenzüberschreitenden Warenverkehr gilt ggf. das UN-Kaufrecht (CISG). Dieses regelt den internationalen Warenverkehr im Unternehmensbereich bei Import- und Exportverträgen (s.u. 10.2.11).

2.2Privates/öffentliches Recht

4

Systematisch von größter Bedeutung ist des Weiteren die Unterscheidung der Rechtsnormen in die Bereiche des öffentlichen sowie des privaten Rechts. Diese Differenzierung kannte bereits das römische Recht (s.u. 2.7), das beschrieb, das öffentliche Recht (das ius publicum) befasse sich mit den Verhältnissen des Gemeinwesens/Staates, das private Recht (das ius privatum) demgegenüber mit dem Nutzen der Einzelnen/Bürger.

Schaubild 1:Einteilung des Rechts

[Bild vergrößern]

Das öffentliche Recht regelt die Organisation des Staates und anderer hoheitlich handelnder Verbände, bestimmt die Beziehung zwischen Bürger und Staat bzw. anderen Trägern öffentlicher Gewalt, und ordnet das Verhältnis der Verwaltungsträger untereinander. Aus Sicht des Bürgers ist ein Rechtsverhältnis vornehmlich dann ein öffentlich-rechtliches, wenn ihm ein Hoheitsträger im Über- und Unterordnungsverhältnis oder jedenfalls gerade in seiner Eigenschaft als Träger von hoheitlicher Gewalt entgegentritt.

Beispiele:

Erteilung einer Baugenehmigung; Erlass eines Steuerbescheids; Versetzung eines Beamten. Hier ergehen im Interesse der Allgemeinheit regelmäßig Verwaltungsakte (vgl. § 35 VwVfG) bzw. Bescheide.

Zum öffentlichen Recht gehören etwa folgende

Beispiele:

das Staatsrecht (GG, Länderverfassungen, Staatsverträge), Völker- u. Europarecht (UN-Vertrag, EU-Vertrag, EU-Richtlinien), Verwaltungsrecht (Allgemeines Verwaltungsrecht: VwVfG; Besonderes Verwaltungsrecht: z.B. BBauG, BBG, WasserhaushaltsG, LadenschlußG, GewO, LebensmittelG, sowie das gerade unternehmerische Entscheidungen wesentlich mitbestimmende Steuerrecht – EStG, GewStG, KStG, UmwStG, AO etc. –), das Strafrecht (StGB, OWiG) sowie das Gerichtsverfassungs- und Prozessrecht (GVG, ZPO, StPO). Streitigkeiten im Bereich des öffentlichen Rechts entscheiden grundsätzlich die Verwaltungsgerichte (vgl. § 40 VwGO).

Demgegenüber ist das Privatrecht derjenige Teil der Rechtsordnung, der die Rechtsbeziehungen der Einzelnen zueinander auf der Basis von Gleichordnung und Selbstbestimmung regelt. Das Privatrecht bezieht sich also auf das „Recht des Mein und Dein“. Hauptgestaltungsmittel hierbei ist der Vertrag, also der gemeinsame Wille der Beteiligten (s.u. 6.6). Auch Träger öffentlicher Gewalt (Staat, Gemeinde) können daran beteiligt sein, wenn sie nicht hoheitlich, sondern fiskalisch wie „normale Bürger“ handeln.

Beispiele:

Eine Verwaltungsbehörde kauft Schreibmaterialien, mietet Räume, stellt Arbeitnehmer ein.

Privatrechtliche Rechtsstreitigkeiten gehören als „bürgerliche Rechtsstreitigkeiten“ i.S.d. § 13 GVG grundsätzlich vor die ordentlichen Gerichte (s.u. 20). Weithin wird das Privatrecht auch Zivilrecht genannt (lat. civis – Staatsbürger).

Beispiele zur gleichbedeutenden Bezeichnung der Begriffe „Bürgerliches Recht“ bzw. „Zivilrecht“ sind etwa: BGB (in Deutschland), ABGB (Allgemeines BGB, in Österreich [s.u. 2.7]), bzw. ZGB (Zivilgesetzbuch, in der Schweiz).

Schaubild 2:Öffentliches/privates Recht

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2.3Privatrechtsgebiete

5

Im Bereich des Privatrechts unterscheidet man drei große Rechtsgebiete:

-

Bürgerliches Recht,

-

Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht,

-

Arbeitsrecht.

Kerngebiet des Privatrechts ist das Bürgerliche Recht (es wird im Sprachgebrauch oftmals mit dem Zivilrecht an sich gleichgesetzt). Seine Hauptkodifikation ist das BGB (mit dessen fünf Büchern: Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht). Dazu gehören auch die das BGB ergänzenden Nebengesetze (etwa AGG, UKlaG, BGB-InfoVO, ProdHaftG). Die im BGB geregelten allgemeinen Grundsätze, insbesondere diejenigen in seinen ersten drei Büchern – Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht – gelten ebenso in den sonstigen privatrechtlichen Sondermaterien, soweit sich dort nicht vorrangigere Spezialregelungen finden (sog. leges speciales).

Neben dem Bürgerlichen Recht als dem allgemeinen Privatrecht stehen die bestimmte Sachgebiete regelnden bzw. für bestimmte Berufsgruppen geltenden Sonderprivatrechte: So das Handels-, Gesellschafts- und private Wirtschaftsrecht (insbesondere HGB, GmbHG, AktG, GenG, UWG, GWB, ScheckG, WG) – dieses kaufmännische Sonderrecht wird durch die spezifische Interessenlage der Kaufleute und Handelsgesellschaften bestimmt –, und ebenso das Arbeitsrecht, das sich grundsätzlich auf die für die abhängigen, unselbstständigen Arbeitsverhältnisse geltenden Rechtsregeln bezieht.

Die Gesetzgebungskompetenz für das Bürgerliche Recht liegt gemäß Art. 74 Nr. 1 GG beim Bund (vgl. etwa auch Art. 4 Nr. 13 der Deutschen Reichsverfassung vom 16.4.1871 [bzw. sog. „lex Miquel-Lasker“]).

Schaubild 3:Einteilung des BGB

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2.4Wirtschaftsprivatrecht

6

Der Begriff des Wirtschaftsprivatrechts hat sich mittlerweile etabliert. Zwar ist er nicht gesetzlich definiert, aber man versteht darunter in einer ganzheitlichen Betrachtung den wirtschaftlich relevanten Teil des Privatrechts: Also ökonomisch bedeutsame Rechtsregeln aus dem Bürgerlichen Recht (vornehmlich die ersten drei Bücher des BGB), dem Handels- und Gesellschaftsrecht, dem Wertpapier-, Wettbewerbsrecht und gewerblichen Rechtsschutz sowie der Rechtsdurchsetzung in Zivilprozess, Zwangsvollstreckung und Insolvenz, und dazu (jedenfalls im weiteren Sinne) auch das Arbeitsrecht. Wirtschaftsprivatrecht bezeichnet somit die Summe aller privatrechtlichen Rechtsgrundlagen, welche das wirtschaftliche Geschehen und vor allem die Beziehungen der an ihm Beteiligten zueinander regeln, also etwa zwischen Herstellern, Verkäufern, Kaufleuten, Unternehmern, Verbrauchern, Arbeitgebern, Arbeitnehmern, usw. Das Wirtschaftsprivatrecht ist damit Teil des Wirtschaftsrechts, das die Summe aller für die Wirtschaft bzw. das Wirtschaften relevanten Rechtsgebiete darstellt.

Öffentlich-rechtliches Pendant des Wirtschaftsprivatrechts ist das öffentliche Wirtschaftsrecht (auch verkürzt Wirtschaftsverwaltungsrecht genannt), das die hoheitliche Lenkung der Wirtschaft bezweckt und alle wirtschaftsverfassungs- und wirtschaftsverwaltungsrechtlichen staatlichen Regeln erfasst, die das Wirtschaften regulieren.

Beispiele:

Gewerbe-, Handwerks-, Telekommunikations-, Energie-, Außenwirtschaftsrecht; insbesondere geht es dabei um Wirtschaftsplanung, -lenkung, -überwachung, -förderung, -information, -infrastruktur, unter besonderer Beachtung nationaler und internationaler, insbesondere europarechtlicher, Vorgaben.

Neben dem Wirtschaftsprivatrecht und dem öffentlichen Wirtschaftsrecht zum Wirtschaftsrecht zu zählen ist im Übrigen auch das Wirtschaftsstrafrecht, das sich auf die Ahndung missbilligter Verhaltensweisen, die gegen wirtschaftsrechtliche Verhaltensnormen verstoßen, bezieht.

Beispiele:

Betrug, §§ 263 ff. StGB; Geldwäsche, § 261 StGB; Untreue, § 266 StGB; Kennzeichenverletzung, §§ 143 ff. MarkenG; aktienrechtliche Verfehlungen, §§ 399 ff. AktG.

Teilgebiet des Wirtschaftsrechts ist des Weiteren das Wirtschaftsvölkerrecht; dieses umfasst diejenigen völkerrechtlichen wirtschaftsbezogenen Regeln, die zwischen Staaten untereinander bzw. zwischen Staaten und Privatrechtssubjekten gelten.

Beispiele:

Welthandelsrecht, Zoll-, Ein-, Ausfuhr-, Devisenkontrollrecht.

2.5Privatautonomie

7

Das Privatrecht wird geprägt vom Grundsatz der freien Selbstbestimmung des mündigen Bürgers, der sog. Privatautonomie (vgl. Art. 2 I GG, 152 S. 1 WRV). Der Einzelne kann bzw. soll seine Lebensverhältnisse und Rechtsbeziehungen eigenverantwortlich regeln und gestalten. Der Bürger vermag demzufolge Rechte und Pflichten zu begründen, zu ändern oder aufzuheben sowie – im Rahmen der durch die Gesetze und die Rechtsprechung abgesteckten Grenzen – eigenverantwortlich und eigenständig rechtsverbindlich zu handeln. Daher sind sogar die gesetzlichen Vorschriften selbst in weiten Bereichen nachgiebig bzw. dispositiv (= abdingbar), d.h., sie können durch abweichende Gestaltungen und Vereinbarungen ersetzt werden (so v.a. im sog. Schuldrecht; s.u. 6.6.6; 6.2.1).

Beispiel:

In Abweichung von § 579 I BGB vereinbaren Mieter und Vermieter die Mietzinszahlung für ein Grundstück zum Monatsersten (vgl. die §§ 311 I, 241 I BGB; s.u. 10.5.3).

Die Privatautonomie kennzeichnen vornehmlich folgende Gesichtspunkte:

-

Formelle Gleichbehandlung aller Bürger;

-

Vertragsfreiheit (Freiheit, Verträge einzugehen und auszugestalten);

-

Vereinigungsfreiheit (Freiheit, sich etwa in Vereinen oder Gesellschaften zusammenzuschließen);

-

Testierfreiheit (Freiheit, über seinen Nachlass frei zu verfügen);

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Privateigentum;

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Eigentumsfreiheit (Freiheit zu tatsächlichen und rechtlichen Herrschaftshandlungen an beweglichen oder unbeweglichen Sachen);

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Eingriffsbefugnisse des Staates in die Privatsphäre sind grundgesetzlich beschränkt.

Schaubild 4:Privatautonomie

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Gesetzliche Gleichbehandlungs- bzw. Antidiskriminierungsregeln schränken die Privatautonomie bzw. Vertragsfreiheit allerdings ggf. ein (s.u. 6.6.6.2, 16.2.2.3).

Beispiele:

Die Benachteiligungsverbote des AGG.

Um im Rahmen der Privatautonomie Rechtsbeziehungen zu begründen, zu ändern oder aufzuheben, ist gesetzlich das Rechtsgeschäft als geeignetes Mittel vorgesehen (s.u. 6).

Beispiele:

Kündigung eines Arbeitsvertrages (= einseitig); Abschluss eines Werkvertrages (= zweiseitig); Abschluss eines Gesellschaftsvertrages durch mehrere Kaufleute (= mehrseitig); s.u. 6.2.2 (s.a. die Schaubilder 40, 57 bzw. 81).

Allerdings sind besonders tragende bzw. bedeutsame Rechtsbereiche nicht dispositiv, vielmehr zwingendes Recht, von dem durch individuelle Vereinbarungen nicht abgewichen werden kann (sog. Typenzwang).

Beispiele:

Die Übereignungsregeln des Sachenrechts (§§ 929 ff. BGB), die Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) oder die unerlaubte Handlung (§§ 823 ff. BGB), Formvorschriften (etwa die §§ 311b I, 766 S. 1, 623 BGB), die Regeln zur Gleichbehandlung (vgl. § 31 AGG) – Verstöße hiergegen führen regelmäßig zur Nichtigkeit, § 134 BGB (s.u. 6.8.1.1; 6.6.6).

2.6Rechtsanwendung; Arbeitstechnik

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Nicht nur besondere ökonomische Geschicklichkeit von Verbrauchern und Unternehmern, vielmehr gerade auch Rechtskenntnisse und zutreffende Rechtsanwendung bestimmen wesentlich wirtschaftliche Tatsachen und Erfolge. Lebenssachverhalte sind rechtlich zu werten und die Rechtsfolgen festzustellen – nicht nur bereits geschehene Vorgänge, sondern auch künftige (insbesondere im Rahmen von Vertragsgestaltungen). Man muss daher den „technischen“ Umgang mit Gesetzen und ihre Auslegung lernen und beherrschen. Dies setzt die Kenntnis der Rechtsnormen, ihres Aufbaues und ihrer Prüfung voraus:

2.6.1Subsumtion

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Der Gesetzgeber regelt in seinen Rechtsnormen eine Fülle unterschiedlicher Lebensvorgänge. Diese „Paragraphen“ sind daher regelmäßig abstrakt und generell gefasst. Zunächst wird mit den abstrakten Begriffen der Tatbestandsmerkmale der zu regelnde Sachverhalt beschrieben (sog. Tatbestand), danach wird daraus die Rechtsfolge gezogen.

Bei der Rechtsanwendung, also der rechtlichen Würdigung eines konkreten Lebenssachverhaltes, ist zu prüfen, ob ein bestimmter Sachverhalt den Erfordernissen bzw. Voraussetzungen einer Rechtsnorm entspricht – ist dem so, dann greift die im Gesetz genannte Rechtsfolge ein. Diesen Vorgang nennt man subsumieren bzw. Subsumtion.

Beispiel:

Student S kauft im Elektronikladen des E ein Laptop (Lebenssachverhalt).

Dazu bestimmt § 433 I 1 BGB:

„Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache …“ (Obersatz).

S und E sind sich einig über Kaufgegenstand und Kaufpreis, haben also einen Kaufvertrag geschlossen, der E ist Verkäufer, das Laptop eine (bewegliche) Sache (Untersatz; Subsumtion).

… der E ist verpflichtet, dem Käufer S das Gerät zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen (Schlussfolge; Rechtsfolge). (Subsumtion bedeutet somit grds. die Unterordnung eines Besonderen unter ein Allgemeines.)

Tatbestand und Rechtsfolge, Voraussetzungsteil und Rechtsfolgenteil, benutzerfreundlich in einem Paragraphen(satz) zusammen (vgl. als weiteres Beispiel § 823 I BGB) finden sich nicht regelmäßig; die Gesetze enthalten oftmals auch unvollständige Rechtssätze, Begriffsbestimmungen, Verweisungen, die man erst zusammenführen muss, um einen Obersatz zu ermitteln.

Beispiel:

Der Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag und Herausgabe des bereits gezahlten Kaufpreises (Zug-um-Zug gegen Herausgabe der bereits erhaltenen Ware) ergibt sich aus der Abfolge der §§ 433 I 2, 434 I 2 Nr. 1, 437 Nr. 2 1. Alt., 440, 323, 346 I, 348 BGB (s.u. 10.2.7.1).

2.6.2Anspruch

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Das Privatrecht ist prinzipiell von individuellen Interessen und ihrer Durchsetzung gekennzeichnet. In aller Regel geht es darum festzustellen, wie die Rechtslage ist bzw. gestaltet werden kann. Der wesentliche Begriff in diesem Zusammenhang ist demzufolge derjenige des Anspruchs: Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein Tun, Dulden oder Unterlassen begehren zu können (vgl. § 194 I BGB). Ob ein solcher Anspruch besteht, bestimmt sich danach, ob eine entsprechende rechtliche Basis vertraglicher bzw. gesetzlicher Art hierfür, d.h. die sog. Anspruchsgrundlage, vorhanden ist.

Die entscheidende Frage in der praktischen Rechtsanwendung lautet daher: „Wer will was von wem woraus?“ Man muss also den Anspruchsteller, den Anspruchsgegner, den Streitgegenstand und die Anspruchsgrundlage feststellen bzw. prüfen.

Schaubild 5:Geltendmachung eines Anspruchs

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Was der Anspruchsteller vom Anspruchsgegner fordert, kann durchaus, je nach seinem Interesse, recht unterschiedlich sein: so kommen als Anspruchsziele etwa Vertragserfüllung, Schadensersatz, Herausgabe von Gegenständen, Ersatz von Nutzungen oder Verwendungen, Beseitigung oder Unterlassung von Beeinträchtigungen in Betracht.