Christopher Schneider ist Rechtsreferendar und als Wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Wirtschaftskanzlei im Fachbereich Arbeitsrecht tätig. Seinen Forschungsschwerpunkt hat er auf das europäische sowie deutsche Urlaubsrecht gelegt und die Arbeit während seiner Anstellung am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, europäisches und deutsches Arbeitsrecht an der Universität Bayreuth verfasst.