100 Fehler im Umgang mit Strukturmodell und SIS® - Jutta König - E-Book

100 Fehler im Umgang mit Strukturmodell und SIS® E-Book

Jutta König

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Beschreibung

Gut die Hälfte der 13.000 Altenpflegeeinrichtungen in Deutschland haben auf das Strukturmodell umgestellt. Auch eine Handlungsempfehlung liegt vor. Doch jede Einrichtung muss ihren eigenen Weg in der Umsetzung finden und der kann schwierig sein. Fehler schleichen sich ein, z.B.: - im Umgang mit der Risikomatrix - bei Verbindung zwischen Risikomatrix und Expertenstandards - bei der Evaluation des Maßnahmenplanes Dieses Buch zeigt, wie der richtige Umgang mit Strukturmodell/SIS® möglichst reibungslos funktioniert, welche Schwierigkeiten sich dabei ergeben – und wie man sie löst: schnell, handlungsorientiert und zielführend. Das ideale Nachschlagewerk, um die Zeitvorteile, die das Strukturmodell bietet, auch wirklich in der Praxis nutzen zu können.

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Jutta König ist Wirtschaftsdiplom-Betriebswirtin Gesundheit (VWA) und u. a. als Sachverständige an Sozialgerichten tätig.

Sie ist Dozentin für Pflegesachverständige und -berater, Unternehmensberaterin sowie Dozentin (SGB V, SGB XI, Heim- und Betreuungsrecht). Sie verfügt außerdem über langjährige Erfahrungen als examinierte Altenpflegerin, Pflegedienst- und Heimleitung.

»Wissen ist das eine – aber auf die richtige Handhabung kommt es an.«

JUTTA KÖNIG

pflegebrief

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Bibliografische Information der Deutschen NationalbibliothekDie Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.ddb.de abrufbar.

ISBN 978-3-89993-998-9 (Print)ISBN 978-3-8426-8987-9 (PDF)ISBN 978-3-8426-8988-6 (EPUB)

© 2019 Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG,   Hans-Böckler-Allee 7, 30173 Hannover

Alle Rechte vorbehalten. Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der gesetzlich geregelten Fälle muss vom Verlag schriftlich genehmigt werden. Alle Angaben erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie des Autoren und des Verlages.

Für Änderungen und Fehler, die trotz der sorgfältigen Überprüfung aller Angaben nicht völlig auszuschließen sind, kann keinerlei Verantwortung oder Haftung übernommen werden.

Die im Folgenden verwendeten Personen- und Berufsbezeichnungen stehen immer gleichwertig für beide Geschlechter, auch wenn sie nur in einer Form benannt sind. Ein Markenzeichen kann warenrechtlich geschützt sein, ohne dass dieses besonders gekennzeichnet wurde.

Titelbild: sodawhiskey - stock.adobe.comCovergestaltung und Reihenlayout: Lichten, Hamburg

Inhalt

Vorwort

1Häufige Fehler im Umgang mit dem MDK

1. Fehler:Der MDK entscheidet über Richtig und Falsch

2. Fehler:Dem MDK wird immer die Schuld gegeben

3. Fehler:Die Annahme, der MDK sei zur SIS® gut geschult

4. Fehler:Die Annahme, der MDK sei unfehlbar

2Das Strukturmodell – die Handhabung

5. Fehler:Das Strukturmodell wird wie ein Pflegemodell behandelt

6. Fehler:Das Strukturmodell wird als Musterdokumentation gesehen

7. Fehler:Annahme, das Strukturmodell sei eine Pflicht für alle Einrichtungen

8. Fehler:Keine Probleme, Ressourcen und Ziele in der SIS®

9. Fehler:Die Annahme, bei der SIS® gäbe es nur eine Meinung

10. Fehler:Trotz SIS® zu viel Dokumentation

11. Fehler:Aus sechs Schritten des Pflegeprozesses werden einfach nur vier

12. Fehler:In den Themenfeldern fehlt die wörtliche Rede

13. Fehler:Die Angehörigen kommen in der SIS® nicht zu Wort

14. Fehler:Die SIS®-Themenfelder werden falsch befüllt

15. Fehler:Die Annahme, SIS® brauche keine Biografiebögen

16. Fehler:Die Annahme, SIS® brauche immer Biografiebögen

17. Fehler:Man lässt sich für die SIS® zu viel Zeit

18. Fehler:Eine SIS® wird nicht aktualisiert

19. Fehler:In der Tagespflege dauert die SIS® länger

20. Fehler:Für Kurzzeitgäste gibt es keine SIS®

3SIS® – die häufigsten Fehler in der Handhabung der Themenfelder

3.1Fehler im Teil A – Stammdaten

21. Fehler:Nur die Fachkraft erstellt die SIS®

22. Fehler:Jede Fachkraft muss eine SIS® schreiben können

23. Fehler:Jede Fachkraft kann eine SIS® ausfüllen

3.2Fehler im Teil B – Eingangsfrage

24. Fehler:Die Eingangsfrage schreibt die Fachkraft, wenn der Klient nicht für sich sprechen kann

25. Fehler:Keine Antworten auf die Eingangsfragen

26. Fehler:Angaben werden vermeintlich richtigen Themenfeldern zugeordnet

27. Fehler:Die Leitfragen führen durch die Themenfelder

3.3Fehler im Teil C – Themenfelder

28. Fehler:Feststellungen der Pflegekraft kommen in die Themenfelder

29. Fehler:Themenfeld 1 muss alles an Kommunikation und Kognition beinhalten

30. Fehler:Risiken werden nicht im Themenfeld 2 erläutert, sondern nur in der Risikomatrix angekreuzt

31. Fehler:Freiheitseinschränkende Maßnahmen gehören immer in Themenfeld 2

32. Fehler:Diagnosen gehören in Themenfeld 3

33. Fehler:Behandlungspflege gehört in Themenfeld 3

34. Fehler:Umgang mit Wunden gehört in Themenfeld 3

35. Fehler:In Themenfeld 4 gehören nur Körperpflege, Ausscheidung und Ernährung

36. Fehler:Mangelernährung gehört in Themenfeld 4

37. Fehler:In Themenfeld 5 gehören nur soziale Beziehungen

38. Fehler:Beschäftigungsangebote gehören in Themenfeld 5

39. Fehler:In Themenfeld 6 stationär gehört das aktuelle Wohnumfeld

40. Fehler:In Themenfeld 6 ambulant gehört die Haushaltsführung

41. Fehler:In Themenfeld 6 Kurzzeitpflege gehört das Wohnumfeld

42. Fehler:In Themenfeld 6 Tagespflege gehört der Mittagsschlaf

4Fehler im Umgang mit der Risikomatrix

43. Fehler:Man muss nicht jedes Kreuz in der Matrix erklären

44. Fehler:Die Risikomatrix ist das Abbild der Expertenstandards

45. Fehler:Die Risikomatrix erspart die Risikoskalen

46. Fehler:Man braucht trotz Risikomatrix auch Risikoskalen

47. Fehler:Wenn »weitere Einschätzung notwendig« angekreuzt wird, muss man eine Skala nutzen

48. Fehler:Das Feld »Beratung« ist nur ambulant erforderlich

49. Fehler:Es reicht aus, »Beratung« in der Risikomatrix anzukreuzen

50. Fehler:Wer Beratung ankreuzt, muss ein Beratungsformular nutzen

51. Fehler:Die Risikomatrix wird nur von oben nach unten ausgefüllt

5Fehler im Umgang mit den Expertenstandards

52. Fehler:Bei Risiken wird mit Textbausteinen geabeitet

53. Fehler:Der Expertenstandard Erhaltung und Förderung der Mobilität wird nicht berücksichtigt

54. Fehler:Der Expertenstandard Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz hat mit den Themenfeldern nichts zu tun

55. Fehler:Ob eine Dekubitusgefahr besteht, kann man erst nach der ersten Nacht ankreuzen

56. Fehler:Wer sich im Bett nicht positionieren kann, wird als dekubitusgefährdet eingestuft

57. Fehler:Untergewichtige werden stets als dekubitusgefährdet eingestuft

58. Fehler:Annahme, alle Klienten seien sturzgefährdet

59. Fehler:Wer einen Rollator nutzt, ist als sturzgefährdet einzuschätzen

60. Fehler:Wer ein Bettgitter hat, ist nicht mehr sturzgefährdet – entsprechend wird »Nein« angekreuzt

61. Fehler:Wenn ein Klient gestürzt ist, wird die Risikomatrix neu angepasst

62. Fehler:Wenn sich nach dem Sturz nichts verändert, bleibt alles, wie es ist

63. Fehler:Das Kontinenzprofil ist bei Anwendung der SIS® nicht mehr maßgeblich

64. Fehler:Wer Inkontinenzmaterial trägt, erhält ein »Ja« in der Risikomatrix

65. Fehler:Bei Gabe von Schmerzmitteln erfolgt in der Risikomatrix ein Kreuz bei Schmerzen

66. Fehler:Bei Schmerzen reicht ein Kreuz in der Risikomatrix nicht aus – ein Assessment muss her

67. Fehler:Wer Hilfe beim Essen benötigt, hat ein Risiko bei Ernährung

68. Fehler:Ein niedriger BMI hat ein Kreuz bei Ernährung zur Folge

69. Fehler:Bei Trinkmengen unter einem Liter muss das Risiko Ernährung angekreuzt werden

70. Fehler:Die Spalte »Sonstiges« wird immer angekreuzt

71. Fehler:Die Spalte »Sonstiges« muss leer bleiben

6Fehler im Umgang mit der Evaluation

72. Fehler:Die SIS® wird nicht evaluiert

73. Fehler:Die SIS® wird regelmäßig evaluiert

74. Fehler:Es gibt keine Zeitvorgaben für die Evaluation

75. Fehler:Wer die SIS® schreibt, evaluiert sie auch

76. Fehler:Der Maßnahmenplan wird nicht evaluiert

77. Fehler:Der Pflegebericht wird nicht evaluiert

7Fehler im Umgang mit dem Maßnahmenplan, Ablaufplan oder der Tagesstruktur

78. Fehler:Der Maßnahmenplan hat ein bestimmtes Aussehen

79. Fehler:Die Begriffe »Maßnahmenplan« und »Tagesstruktur« meinen Unterschiedliches

80. Fehler:Der Maßnahmenplan wird erst später geschrieben

81. Fehler:Die Grundbotschaft ist eine Zusammenfassung der Probleme

82. Fehler:Tagesablauf/Maßnahmenplan werden präzise geschrieben

83. Fehler:Mehrfach anfallende Maßnahmen werden immer wieder in der Tagesstruktur erwähnt

84. Fehler:Der Ablaufplan listet nur Stichworte auf

85. Fehler:Behandlungspflege gehört nicht in die Maßnahmenplanung

86. Fehler:Behandlungspflege gehört immer in die Maßnahmenplanung

87. Fehler:Bei Mangelernährung wird stets hochkalorische Kost eingeplant

8Fehler im Umgang mit dem Pflegebericht

88. Fehler:Im Pflegebericht werden nur noch Abweichungen notiert

89. Fehler:Es werden nur negative Abweichungen notiert

90. Fehler:Es wird wochenlang nichts im Pflegebericht vermerkt

91. Fehler:Einmal die Woche wird standardmäßig etwas eingetragen

92. Fehler:Jeder weiß, was in den Pflegebericht gehört

93. Fehler:Informationen Dritter erscheinen nicht im Bericht

94. Fehler:In den Bericht schreiben nur Fachkräfte

95. Fehler:Im Pflegebericht fehlt die Uhrzeit

9Sonstige Fehler im Umgang mit dem Strukturmodell

96. Fehler:Die Betreuung muss Leistungsnachweise führen

97. Fehler:Für die ärztliche Kommunikation gibt es entsprechende Vordrucke

98. Fehler:Einzelnachweise werden nicht mehr benötigt

99. Fehler:Trink- und Ernährungsprotokolle werden stets weitergeführt werden

100. Fehler:Annahme, das Strukturmodell sei fertig

Literatur

Register

Vorwort

Das Strukturmodell ist, wie alle anderen Modelle, nicht abschließend beschrieben. Und so gibt es zum Strukturmodell und dem Umgang mit der SIS® so viele Meinungen wie Nutzer. Das Projektbüro EinSTEP, gegründet 2015 und für die zentrale Koordination und Steuerung rund um die Einführung des Strukturmodells verantwortlich, wird nicht aktiv weitergeführt: »Zum 1. November 2017 wurde die Verantwortung für das Projekt EinSTEP an die Trägerverbände der Pflege auf Bundesebene übergeben.«1 Alle Handlungsanleitungen sind geschrieben. Jetzt müssen die Leitungskräfte sehen, welchen Weg sie in der Umsetzung einschlagen.

Auch wenn es keine einheitliche Vorgehensweise geben kann, es gibt die immer gleichen Fehler im Umgang mit dem Strukturmodell und der Handhabung der SIS®, z. B.:

•die Risikomatrix und ihre sinnvolle Nutzung

•die Verbindung zwischen Risikomatrix und Expertenstandards

•die Tücken der Evaluation

Ich möchte Ihnen zeigen, wie Sie möglichst schnell und fehlerfrei mit dem Strukturmodell und der SIS® umgehen können.

Wiesbaden, im März 2019

Jutta König

 

_________________

1https://www.ein-step.de/ueber-einstep/

1 Häufige Fehler im Umgang mit dem MDK

Der MDK (= Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) ist lediglich ein Ausführender, aber kein Gestaltender. Vergleichbar einer Politesse im Straßenverkehr, die die Gesetze nicht macht, auf deren Grundlage sie entscheidet.

Ob Sie falsch parken, entscheidet nicht die Politesse, sondern die Straßenverkehrsordnung. Wie hoch das Bußgeld ausfällt, legt nicht die Politesse fest, sondern der Bußgeldkatalog. Die Politesse ist allerdings die Person, die wir im Straßenverkehr wahrnehmen und der wir mehr Macht zugestehen als sie wirklich hat. Genauso verhält es sich mit dem MDK.

1. Fehler:Der MDK entscheidet über Richtig und Falsch

Der MDK macht die Regeln nicht. Er ist, wie oben beschrieben, ein Verrichtungsgehilfe, z. B. im System der Qualitätsprüfung.

Die Regeln zur Qualitätsprüfung, genau wie zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit, kommen von den gesetzlichen Krankenkassen und deren medizinischem Dienst, dem MDS (Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen).

Die Pflegekassen und der MDS haben die Richtlinienkompetenz, wie in § 17 SGB XI vom Gesetzgeber gewünscht: »Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen erlässt … unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen Richtlinien zur pflegefachlichen Konkretisierung der Inhalte des Begutachtungsinstruments nach § 15 sowie zum Verfahren der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach § 18 (Begutachtungs- Richtlinien).« Der MDK taucht hier nicht auf. Er hat andere Aufgaben. Er prüft entlang der Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) die Qualität von Einrichtungen und erstellt entlang der Begutachtungs-Richtlinien (BRi) Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. In beiden Fällen werden den MDK-Mitarbeitern die Arbeitsgrundlagen vorgegeben. Der MDK-Mitarbeiter muss also bei der Qualitätsprüfung als Maßstab die Qualitätsprüfungs-Richtlinien heranziehen. Zwei Qualitätsprüfungs- Richtlinien gibt es:

1.für die stationäre Pflege

2.für die ambulante Pflege

Schauen wir uns kurz die Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die stationäre Pflege an. Ihr voller Titel lautet: »Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflege (QPR vollstationär) -Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes über die Durchführung der Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach § 114 SGB XI für die vollstationäre Pflege«. Die QPR wird ergänzt durch die sog. »Grundsätze für die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der vollstationären Pflege« vom 23.11.2018. Diese regelt die Bewertungskriterien der Qualität.

In der QPR ist geregelt,

•was zu prüfen ist,

•wie die Prüfung abzulaufen hat,

•wie Pflegebedürftige ausgewählt werden,

•was der Prüfer fragen muss,

•wie bewertet wird etc.

In der QPR findet sich zu jeder Frage eine entsprechende Erläuterung. Der Prüfer entscheidet also nicht darüber, wie eine Frage bewertet wird. Für jede Prüffrage beim Pflegebedürftigen gibt es lediglich vier Bewertungsmöglichkeiten, die alle in der QPR2 erläutert werden:

1.keine Auffälligkeiten oder Defizite

2.Auffälligkeiten, die keine Risiken oder negativen Folgen für den Bewohner erwarten lassen

3.Defizit mit Risiko negativer Folgen für den Bewohner

4.Defizit mit eingetretenen negativen Folgen für den Bewohner

Info

Was ein Prüfer zu werten hat, findet sich im Erläuterungsteil der QPR. Für Sie heißt das: Erinnern Sie, wenn nötig, den Prüfer an seine Arbeitsgrundlage (die QPR). Erlauben Sie ihm keinesfalls, einfach irgendetwas zu prüfen.

2. Fehler:Dem MDK wird immer die Schuld gegeben

Der Dokumentationswahnsinn der Vergangenheit mit seinem Pflegeplanungs- und Assessmentwahn sowie einer wahren Leistungsnachweisschlacht, war sicher auch zum Teil den MDK-Mitarbeitern geschuldet. Doch ist es falsch, wenn dem MDK immer die Schuld an derlei Auswüchsen gegeben wird. Hier ein Späßchen, in dem viel Wahrheit steckt:

1985: Die Pflegekraft bereitet einer Pflegebedürftigen das Frühstück. Sie dokumentiert nichts, es gibt noch keine flächendeckende Verpflichtung hierzu.

1986: Die Dokumentationspflicht wird eingeführt.

1990: Die Pflegekraft bereitet der Pflegebedürftigen nicht mehr nur ihr Frühstück. Sie dokumentiert zudem im Leistungsnachweis mit Handzeichen, dass sie das Frühstück gegeben hat und schreibt im Bericht: »Fr. M. hat gut gegessen.«

1995: Die Pflegeversicherung und die Qualitätsprüfungen werden eingeführt. Der MDK übernimmt die Rolle des »Ordnungshüters«. Die bisherige Dokumentation genügt nicht mehr.

1995: Die Pflegekraft bereitet einer Pflegebedürftigen das Frühstück. Sie dokumentiert im Leistungsnachweis mit Handzeichen, dass sie das Frühstück gegeben hat und schreibt im Bericht: »Fr. M. hat gut gegessen.«Der MDK-Mitarbeiter kommt erstmals ins Haus und kritisiert, der Eintrag sei nichtssagend: Was heißt »gut gegessen«? Stattdessen müsse die Pflegekraft z. B. schreiben: »Fr. M. hat zwei Scheiben Brot gegessen.«

2000: Wir entwickeln uns weiter und hören auf den MDK. Die folgsame Pflegekraft bereitet einer Pflegebedürftigen nicht nur das Frühstück. Sie dokumentiert im Leistungsnachweis mit Handzeichen, dass sie das Frühstück gegeben hat und schreibt im Bericht: »Fr. M. hat zwei Scheiben Brot gegessen.«Nun kommt ein anderer MDK-Prüfer und kritisiert, der Eintrag sei nicht individuell genug. Man sehe nicht, womit das Brot belegt war (Wurst oder Käse?). Schließlich sei individuell und handlungsleitend zu dokumentieren.

2005: Die Anpassung an den MDK nimmt neue Formen an: Die MDK-konforme Pflegekraft bereitet einer Pflegebedürftigen das Frühstück. Sie dokumentiert im Leistungsnachweis mit Handzeichen, dass sie das Frühstück gegeben hat und schreibt im Bericht: »Fr M. hat zwei Scheiben Brot gegessen, eine mit Wurst und eine mit Käse.«Der MDK-Prüfer kritisiert, der Eintrag sei noch immer nicht individuell genug: Man müsse auch die Biografie beachten! Wurst sei nicht gleich Wurst. Also: Mit welcher Wurst und welchem Käse wird das Brot belegt? Streichwurst oder Salami?

2010: Die Jahre gehen ins Land, wir glauben alle Prüfer zu kennen. Die folgsame Pflegekraft bereitet einer Pflegebedürftigen das Frühstück. Sie dokumentiert im Leistungsnachweis mit Handzeichen, dass sie das Frühstück gegeben hat und schreibt im Bericht: »Fr. M. hat zwei Scheiben Brot gegessen, eins mit Streichwurst und eins mit Goudakäse.«Der MDK-Prüfer und kritisiert, man sehe nicht, wie viele Kalorien diese Brote haben und schließlich sei Streichwurst nicht gleich Streichwurst, das alles ist zu ungenau.

2015: Die Entbürokratisierung der Pflegedokumentation läuft!Die folgsame Pflegekraft bereitet einer Pflegebedürftigen das Frühstück. Sie dokumentiert im Leistungsnachweis mit Handzeichen, dass sie das Frühstück gegeben hat und schreibt im Bericht: »Fr. M. hat zwei Scheiben Brot gegessen, eine mit Streichwurst Marke TEEWURST von Gutfreund und eine mit Mai-Goudakäse der Firma Anja, insgesamt 597 kcal.«Der geschulte MDK-Prüfer kritisiert, der Eintrag sei völlig unnötig, denn man sehe in der SIS®, was der Pflegebedürftige gerne esse und auch seine Essgewohnheiten. Das reiche vollkommen aus, es wäre kein weiterer Eintrag im Pflegebericht nötig und auch kein Leistungsnachweis. Schließlich gilt das »Immer-so-Prinzip«. Die Pflegekraft muss nichts mehr eintragen, außer die Pflegebedürftige esse nicht wie gewohnt.

2019: Wir haben gelernt, nicht mehr alles zu schreiben, sondern unserer Planung in Maßnahmen und der SIS® zu glauben. Die folgsame Pflegekraft bereitet einer Pflegebedürftigen das Frühstück und dokumentiert – nichts!Nun kommt ein MDK-Prüfer und meint: »Über Wochen nichts zu dokumentieren sei doch zu wenig, man müsse doch wenigstens …«

So oder so ähnlich haben viele Pflegekräfte in der Vergangenheit MDK-Prüfungen erlebt. Der eine Prüfer verlangte dieses, ein anderer jenes. Aber können wir wirklich dem MDK für diese Misere allein die Schuld geben? Nein! Schon 1889 schrieb Agnes Karll: »Will die Schwester nicht wie bisher Amboß sein, muß sie eiligst anfangen, Hammer zu werden und ihr Geschick nicht willenlos aus den Händen anderer zu nehmen, sondern es selbst zu gestalten.«

Hätten wir, wie von Agnes Karll vor 130 Jahren bereits gefordert, unsere Geschicke nicht willenlos in MDK-Prüferhände gegeben, sondern uns positioniert, hätten wir es von je her einfacher gehabt.

Tipp

Wenn ein MDK-Prüfer etwas fordert, haben Sie den Mut zu fragen: »Wo steht das?« Legen Sie sich die QPR mit ihren Anleitungen zu jeder Frage bereit. Steht die Anforderung nicht im Prüfkatalog, sollten Sie dem Prüfer nicht folgen. Im Zweifel handelt es sich nur um einen persönlichen Wunsch des Prüfers – und ein anderer Prüfer würde etwas völlig anderes verlangen.

3. Fehler:Die Annahme, der MDK sei zur SIS® gut geschult

»Um den Erfolg des Projektes zu unterstützen, hat der MDS in Seminaren 120 Multiplikatoren der MDK, des PKV-Prüfdienstes und der Heimaufsichtsbehörden der Bundesländer geschult. Die Multiplikatoren schulen alle Prüfer der MDK, sodass diese auf Qualitätsprüfungen in Pflegeinrichtungen mit der vereinfachten Pflegedokumentation gut vorbereitet sind.«3 Aber: Wenn man bundesweit nur 120 Multiplikatoren schult, bedeutet das, alle anderen Prüfer (also die übrigen rund 2800) sind nur aus zweiter Hand informiert.