75 Millionen $ für zu heißen Kaffee - Axel Fröhlich - E-Book

75 Millionen $ für zu heißen Kaffee E-Book

Axel Fröhlich

4,6

Beschreibung

Wer kennt nicht die Geschichte vom verschütteten McDonald's-Kaffee, der der ungeschickten Trinkerin ein Schmerzensgeld in Millionenhöhe einbrachte! Dies ist jedoch kein Einzelfall. Es gibt so manche verrückte Klage, die nur dazu dient, dem Kläger mit absurdesten Begründungen einen warmen Geldregen zu ermöglichen, andere wiederum sind schlicht unglaublich. Ob nun Rentner Wilfried Kalinka von seinem Nachbarn auf Schadensersatz verklagt wird, weil seine Bienen das Auto des Nachbarn mit klebrigen Ausscheidungen überzogen haben, oder eine Iranerin sich aus ihrer Ehe klagen will, weil ihr Mann sich nicht mehr duscht und unglaublich stinkt – dem Wahnsinn sind keine Grenzen gesetzt. Axel Fröhlich hat einen bunten Strauß an Absurditäten zusammengetragen, der Pflichtlektüre an jedem juristischen Institut werden sollte.

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Impressum

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://d-nb.de abrufbar.  

Für Fragen und Anregungen:

[email protected]

2. Auflage 2015

© 2012 by riva Verlag, ein Imprint der Münchner Verlagsgruppe GmbH

Nymphenburger Straße 86

D-80636 München

Tel.: 089 651285-0

Fax: 089 652096  

Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

Redaktion: Alexandra Inquart, München  

Umschlaggestaltung: Kristin Hoffmann, München

Umschlagabbildung: iStockphoto (Warndreieck), Getty Images/Ian McKinnell (Kaffeebecher)

Satz: Jürgen Echter, HJR, Landsberg am Lech

EPUB: Grafikstudio Foerster, Belgern  

ISBN 978-3-86883-212-9

ISBN E-Book (PDF) 978-3-86413-149-3

ISBN E-Book (EPUB & Mobi) 978-3-86413-169-1  

Inhalt

Die verrücktesten Klagen der Welt

I. Lehrer-Klagen

II. Ehe, Beziehungen und Familie

III. Promi-Klagen

IV. Tierische Klagen

V. Senioren und Kinder

VI. Nordamerikaner

VII. Job und Arbeitswelt

VIII. Urlauber klagen

X. Verkehr und Auto

XI. Nachbarschaft und Mieter

XII. Zu guter Letzt: die bekanntesten ­Fake-Fälle

Die verrücktesten Klagen der Welt

Nehmen wir an, Sie hätten einen eher alltäglichen und unauffälligen Namen. »Jack Ass« finden Sie als Namen für sich viel passender. Ab sofort nennen Sie sich so. Mit gesetzlicher Genehmigung und allen zugehörigen amtlichen Einträgen. In den USA ist das kein Problem. Da heißt ein Mann freiwillig Jack Ass, was sich milde mit »Dummkopf« übersetzen lässt. So weit so wenig nachvollziehbar. Und dann passiert es: Da erdreisten sich die Macher einer Fernsehsendung des Musikkanals MTV, ihr Format ausgerechnet Jackass zu nennen. Eine Unverschämtheit! Was macht also Mr Jack Ass? Er klagt gegen den Sender. Weil sein guter Name dadurch beschädigt würde.

Die besten Geschichten schreibt nicht das Leben selbst. Das Leben selbst kann nämlich gar nicht schreiben. Die besten Geschichten protokollieren die Aktuare der Gerichte. Richtig unglaubliche, skurrile, freche und teilweise absurde Geschichten brocken sich die Menschen gegenseitig ein. Die wenigsten Beteiligten können selbst darüber lachen. Sie beklagen ja irgendeinen Schaden. Wie Mr Ass, der sich selbst damit zu seinem Nachnamen macht. Darüber kann und darf man lachen. Jack Ass macht es uns leicht. Ist ja (zunächst) auch weiter nichts Schlimmes passiert. Wir werden sehen. Ein wenig anders ist die Sache gelagert, wenn Personenschäden oder gar Schäden mit Todesfolge zu beklagen sind. So wie bei der im Internet kursierenden Geschichte eines Amerikaners, der sein nagelneues Wohnmobil während einer Autobahnfahrt auf »Autopilot« gestellt hatte. Was in diesem Fall nichts anderes war als ein simpler Tempomat. Daraufhin ging er nach hinten, brühte sich einen Kaffee und starb im Wrack seines recht zügig verunglückten Autos. Seine Angehörigen verklagten den Automobilhersteller auf Schadenersatz. Es stand schließlich nirgends, dass das Kaffeekochen während der Fahrt gefährlich sein kann.

Wie blöd kann man sein? Darf man trotzdem lachen? Ich finde: ja. Der Tod ist natürlich nicht lustig, die Umstände können es aber sein. Und über Umstände darf gelacht werden. Lachen Sie übrigens ruhig über den hummeldummen Wohnmobilmann. Denn die Geschichte ist erfunden. Den Mann gibt es nicht, die Klage auch nicht. Eine Urban Legend, ein Hoax. Davon gibt es viele. Doch diese Story ist die einzige erfundene in diesem Buch. Alle anderen Klagen, Fastklagen oder Klageabweisungen und Geschichten darum herum entsprechen, soweit ich es mit den Mitteln meiner fleißigen Recherchearbeit herausfinden konnte, der Realität. Und die ist, wie Sie sehen werden, lustig genug.

I. Lehrer-Klagen

Spick mich nicht!

Die Klage der Lehrerin gegen die Betreiber des Bewertungsportals spickmich.de war zuletzt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht sah von einer Begründung seiner Entscheidung ausdrücklich ab (Az. 1 BvR 1750/09). Der BGH hatte im Juni 2009 die Lehrerbenotungen für zulässig erklärt, da sie»weder schmähend noch beleidigend«seien. Der Persönlichkeitsschutz der Lehrerin und ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung müssten hinter das Recht auf freien Meinungsaustausch zurücktreten. Die Bewertungen seien Meinungsäußerungen, die die berufliche Tätigkeit der Klägerin beträfen. Dabei genieße der Einzelne grundsätzlich nicht den gleichen Schutz wie in der Privatsphäre. Dass die Bewertungen anonym abgegeben werden, macht sie aus Sicht des BGH nicht unzulässig. Der BGH verwies zudem auf die relativ hohen Zugangsbeschränkungen des Internetportals.

Jetzt ist es auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt: Schüler dürfen ihre Lehrer im Internet auf der Webseite Spickmich.de benoten. In ihrem Beschluss verwarfen die Karlsruher Richter die Verfassungsbeschwerde einer Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen.

Der Bundesgerichtshof betonte zugleich, dass er nur über die Webseite spickmich.de entschieden habe. Wie andere Portale zu bewerten sind, sei offen. Bislang sind nach Angaben der Betreiber der Plattform mehr als 1,6 Millionen Schüler auf spickmich.de registriert. Die Bewertungen der namentlich genannten Lehrer auf spickmich.de entsprechen den Schulnoten 1 bis 6 und orientieren sich an Kriterien wie »cool und witzig«, »beliebt«, »motiviert«, »menschlich«, »gelassen« und »guter Unterricht«. Die Gesamtnote des Lehrers errechnet sich aus den von den Schülern der entsprechenden Schule anonym abgegebenen Bewertungen. Die klagende Gymnasiallehrerin erhielt für ihr Fach Deutsch eine Gesamtnote von 4,3. Ziel ihrer Klage war, dass ihr Name, der Schulname und die unterrichteten Fächer im Zusammenhang mit einer Gesamt- und Einzelbewertung auf spickmich.de gelöscht werden. Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass sich Lehrer einer Beurteilung ihrer beruflichen Leistung im Internet stellen müssen, sagt Tino K., einer der Betreiber des Internetportals. »Mehr Transparenz verbessert das Schulsystem in Deutschland, und Bewertungen der Schul- und Lehrerqualität sind dazu unbedingt notwendig«, ergänzt der ehemalige BWL-Student.

Der Deutsche Lehrerverband hatte das BGH-Urteil scharf kritisiert und seine Hoffnung auf das Bundesverfassungsgericht gesetzt. Verbandspräsident Josef K. bemerkte im Juni 2009, für das Schulklima seien solche Gerichtsentscheidungen nicht förderlich. Besser wäre es, Schüler und Klassen brächten ihre Kritik an Lehrern im offenen und sachlichen Dialog vor. Enttäuscht reagierte auch der Verband Bildung und Erziehung (VBE). Auf spickmich.de würden »Aburteilungen« von Lehrern ermöglicht, die allein auf Stimmungslagen und Meinungsmache basierten.

Hey, Teacher, wir sehen uns vor Gericht!

Laut Landesschulamt kommt es selten vor, dass Schüler Strafanzeigen gegen ihre Lehrer erstatten und vor Gericht ziehen. Es ist auch kein Fall bekannt, bei dem Schülern rechtskräftig der Tafeldienst angeordnet werden konnte. Ferner liegt strafrechtlich kein Tatbestand der Bestechung vor, wenn ein Schüler dem Lehrer die Tasche hinterherträgt und sehr viele Hausaufgaben werden strafrechtlich auch nicht als Nötigung verfolgt. Eine Berliner Gymnasiastin sah trotzdem nur noch eine Möglichkeit, sich gegen eine Fünf in Mathe zu wehren: Jana B. erstattete Strafanzeige gegen den Studienrat Dr. Robert G. Und zwar wegen Verleumdung. Der 51-jährige Mathelehrer soll ihr im Januar vergangenen Jahres vorgeworfen haben, im Nachhinein ihre Mathematik-Klausur manipuliert zu haben. Ihre Arbeit war vom Lehrer mit der Note Fünf bewertet worden. Die Schülerin beanstandete später, dass er eine von ihr richtig gelöste Aufgabe übersehen habe, die ihr eine bessere Note eingebracht hätte. »Er warf mir vor, ich hätte die Aufgabe erst später richtig hingeschrieben und seine Korrektur am Rand mit Tipp-Ex übermalt«, sagt Jana vor Gericht. Weil sie eine solche Behauptung als »menschenverachtend« empfunden habe, sei sie zur Polizei gegangen. Vorher hatten sie Eltern und Schüler ihrer Klasse 11c in diesem Schritt bestärkt. »Es gab einen Elternabend, da haben wir darüber gesprochen«, so die Schülerin. Das Verhältnis zwischen dem Lehrer Dr. Robert G. und der Klasse 11c war offenbar angespannt. Der Notendurchschnitt seiner Mathematik-Klasse lag bei 4,2 und damit noch nicht einmal bei ausreichend. Am Elternabend war Robert G. nicht anwesend. In einem Beschwerdebrief an die Schulleitung hatte die Klasse 11c gefordert, Dr. G. zu ersetzen. Sie warf ihm Sturheit und Unpünktlichkeit vor, er schweife im Unterricht öfter ab und referiere lieber über die Stellung der Frau in Afrika oder den Verfall der Gesellschaft. Der Lehrer schickte als Antwort auf den Brief eine Stellungnahme an das Landesschulamt. Bei der Schulleitung fand Robert G. keinen Rückhalt. Sie hatte zu der Anzeige der Schülerin keine Stellung bezogen. Und auch vor Gericht nahm der amtierende Direktor Harald M. seinen Lehrer mit keinem Wort in Schutz. »Ich hatte den Eindruck, dass Dr. G. Schwierigkeiten im Umgang mit den Schülern auf persönlich-menschlicher Ebene hatte«, sagte der Schuldirektor. Der Studienrat selbst sieht sich als Mobbingopfer. Als er 1996 mit viel Elan am Gymnasium angefangen habe, sei er schon »nicht so gut« empfangen worden. »Der Direktor gab mir nie eine richtige Chance. Man machte Stimmung gegen mich.« Auch habe es nie klärende Gespräche mit ihm gegeben. Jetzt hat der Studienrat freiwillig unbezahlten Urlaub genommen. Strafrechtliche Konsequenzen werden die Querelen am Schadow-Gymnasium für ihn aber nicht haben. Die Klage wurde vor dem Amtsgericht Tiergarten gar nicht verhandelt: Amtsrichter Guido R. stellte das Verfahren ein. Derartige Probleme müssten an der Schule geklärt werden und nicht vor Gericht. »Wir können doch nicht im Namen des Volkes darüber urteilen, wie befähigt ein Lehrer ist«, sagte der Richter.

Hattu Mores?

Eine Realschülerin in Vechta darf Hasen an die Tafel des Klassenzimmers malen und darüber hinaus behaupten, ihre Lehrerin verlasse bei deren Anblick schreiend das Klassenzimmer. Die Erdkundelehrerin verklagte die 16-Jährige, weil sie Gerüchte über ihre angebliche Angst vor Hasen gestreut haben soll. Und das nicht zum ersten Mal. Schon 2008 hatte die Pädagogin eine andere Schülerin wegen desselben Themas verklagt, wie die Gerichtssprecherin sagte. Im vergangenen Sommer verließ die Lehrerin die Schule in Goldenstedt im niedersächsischen Landkreis Vechta. Auch die vor Gericht verklagte Minderjährige ging von der Schule ab. Beide trafen sich zufällig auf der Haupt- und Realschule in Vechta wieder. Nach Angaben der Sprecherin erzählte das Mädchen auch dort von der Geschichte mit der Hasenangst. Allerdings sollen es laut Medienberichten andere Schüler gewesen sein, die daraufhin die Probe aufs Exempel versuchten. Das Amtsgericht Vechta wies eine darauffolgende Unterlassungsklage der Pädagogin ab.

Endgültige juristische Niederlage für eine Lehrerin, die gegen das Bewertungsportal spickmich.de zu Felde zog: Nachdem der Bundesgerichtshof schon im Jahr zuvor entschieden hatte, dass die Benotung von Lehrern zulässig ist, wies nun das Bundesverfassungsgericht ihre Klage ab.

Mehr als Ärger in der Luft: Lehrer klagt wegen Bienen.

Winfried K. ist Hausmann und Imker. Auf seinem Grundstück in Sedlitz, im Kreis Oberspreewald-Lausitz, hält er 50 Bienenvölker und hat jede Menge Ärger am Hals. Rechtlichen Ärger. Wegen der Bienen. Da fragt man sich: Was machen denn Bienen Schlimmes außer summen und Honig sammeln? Versuchen Sie doch mal, selbst darauf zu kommen. Spontane Möglichkeiten für rechtsbrecherische Bienen wären: (Nur eine Antwort ist richtig.)

a) Die Bienen machen einen Höllenlärm.

b) Die Bienenvölker wandern unaufgefordert in fremde Gärten aus.

c) Die Bienen kacken die Autos voll.

d) Die Bienen stechen (Körperverletzung!).

e) Die Bienen riechen übel.

Herr K. erreichte Post von einem Anwalt. Dessen Klient, ein Lehrer, arbeitet in einem benachbarten Institut. Winfried K. versteht die Welt nicht mehr: »Seit der Wende haben wir in Brandenburg viel zu wenig Imker und damit viel zu wenig Bienen.« Die Landesregierung werbe seit Jahren für Imker-Nachwuchs. Und dann so eine Klage.

Um das Rätsel um die bösen Bienen aufzulösen: Eines Tages war der glänzende Lack des Lehrerautos verunreinigt von Bienenkot. Die Verschmutzung des Autos sei eine »Eigentumsbeeinträchtigung«, lässt der Lehrer gegenüber dem Hobby-Imker Winfried K. erklären. Dieser solle dafür sorgen, dass die Bienen keine Autos mehr verdreckten. Sonst würden weitere rechtliche Schritte eingeleitet. Denn Bienen hinterlassen eben nicht nur Honig, sondern auch Kot – vor allem beim ersten sogenannten Reinigungsflug nach der Überwinterung. In der kalten Jahreszeit geben die Tiere keine Exkremente ab, weil es sonst innerhalb des Bienenstocks zu gefährlichen Seuchen kommen könnte. »Die Bienen (...) halten so lange an, wie es geht«, erklärt Winfried K. »Manche haben so viel Kot im Leib, dass sie zu schwer sind zum Fliegen und sogar sterben.« Deshalb ist der Reinigungsflug nachvollziehbar befreiend für die Bienen. Die Imker, auch Herr K., geben in der Regel den Nachbarn Bescheid, dass diese ihre Wäsche an diesen Tagen nicht raushängen. Als Entschädigung für die Einschränkungen bekommen die Nachbarn dann ein Glas Honig. »Diesmal war der Flug leider nicht am Sonntag, wenn keine Schule ist«, sagt K., »sondern am Montag.« An diesem Tag stand das Auto des Lehrers auf dem Parkplatz direkt unter der Flugroute der Bienen. »Auf dem Lack entsteht ähnlicher Schmutz, wie wenn der Wagen unter einer Linde steht«, sagt der Imker. Doch unter einer Linde sei der Wagen komplett mit Dreck überzogen, bei Bienen sei das nur an einigen Stellen so. Winfried K. kann sich einen Prozess nicht leisten und hofft, dass es nicht zu einer Klage kommt. Der Imkerverband will nun sein Mitglied unterstützen. Es ist übrigens nicht der erste so geartete Fall: Nach der Klage eines Autohändlers hatte der Imker recht bekommen. Der Autohändler wurde dazu verpflichtet, seine Autos für die ein bis zwei kritischen Tage abzudecken. »Trotzdem hat die juristische Auseinandersetzung ewig gedauert«, sagt K. Ärger, weil seine Bienen jemanden gestochen hätten, hat er übrigens noch nie bekommen.

II. Ehe, Beziehungen und Familie

Mann stinkt, Frau klagt

Eine Beziehungsgeschichte der besonderen Art. Nach acht Jahren Ehe hat eine Iranerin die Nase voll: sie reicht die Scheidung ein. »Mein Mann sagt, er mag kein Wasser und will deshalb nicht duschen. Er will nicht einmal sein Gesicht waschen, wenn er morgens aufsteht«, zitierte eine iranische Zeitung die verzweifelte Frau. Früher habe ihr Gatte noch einen regelrechten Waschzwang an den Tag gelegt, so die 36-Jährige: »Er duschte dreimal täglich stundenlang und wusch sich alle paar Minuten die Hände.« Dies habe sich aber plötzlich von heute auf morgen geändert. Nun könne es wegen seines strengen Geruchs keine(r) mehr mit ihm aushalten weder seine Kollegen noch die Kinder, noch sie selbst. Sich scheiden zu lassen, ist für Frauen im Iran allerdings äußerst schwierig. Normalerweise müssen sie nachweisen, dass ihr Ehemann sie finanziell oder sexuell vernachlässigt hat, drogensüchtig ist oder sie misshandelt. Ob Stinken als Scheidungsgrund ausreicht, ist noch nicht entschieden.

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