Adverse Selektion und Moral Hazard im Krankenversicherungsmarkt - Thomas Bohm - E-Book

Adverse Selektion und Moral Hazard im Krankenversicherungsmarkt E-Book

Thomas Bohm

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Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich VWL - Gesundheitsökonomie, Note: 1,3, Universität Bayreuth (Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre III - insbesondere Finanzwissenschaft), Veranstaltung: Gesundheitsökonomik, Sprache: Deutsch, Abstract: Eine Krankenversicherung funktioniert dann optimal, wenn keine Informationsasymmetrien zwischen den Krankenversicherungen und den Versicherten bzw. den Individuen, die in Betracht ziehen sich zu versichern, (potentiell Versicherte) bestehen. Unter Informationsasymmetrien wird die Nichtbeobachtbarkeit von Charakteristika, Informationen, Handlungen und Intentionen einer Partei durch eine andere Partei verstanden (vgl. Amelung und Amelung (2007), S. 32). In der Realität bestehen aber Informationsasymmetrien zwischen Versicherungen einerseits und (potentiell) Versicherten andererseits. Die Beziehung zwischen diesen Parteien kann mit Hilfe der Prinzipal-Agenten-Theorie erläutert werden (vgl. Amelung und Amelung (2007), S. 33). Der Prinzipal (Versicherungen) möchte, dass der Agent (Versicherte bzw. potentiell Versicherte), der in der Regel andere Ziele als der Prinzipal verfolgt, sich im Sinne des Prinzipals verhält bzw. alle relevanten Charakteristika und Informationen preisgibt. Er kann dies aber nicht beobachten bzw. validieren (vgl. Amelung und Amelung (2007), S. 30f.). Der Krankenversicherung ist es nicht oder nicht vollständig möglich zu erkennen, welches Erkrankungsrisiko der potentiell Versicherte in sich birgt. Beispielsweise gibt das Individuum an, Nichtraucher zu sein, obwohl dem nicht so ist. Dieses Problem kann zu Adverser Selektion führen. Der Begriff „Adverse Selektion“ entstammt der Versicherungstheorie und bedeutet „negative Auslese“ (Alparslan (2006), S. 26). Ebenso kann eine Versicherung in der Regel das Verhalten des Versicherten nicht beobachten. Beispielsweise geht der Versicherte schon wegen eines kleinen Schnupfens zum Arzt, obwohl er dies ohne Kostenübernahme durch die Versicherung nicht getan, sondern sich selbst behandelt hätte. Dieses Problem wird als Moral Hazard bezeichnet. Der Begriff „Moral Hazard“ entstammt ebenfalls der Versicherungstheorie und bedeutet „moralisches Risiko“ (Alparslan (2006), S. 27). Sowohl Adverse Selektion als auch Moral Hazard können zu Marktversagen führen, weshalb deren Vermeidung bzw. Eindämmung von höchster Relevanz ist. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Problematik der Adversen Selektion und des Moral Hazard grundlegend vorzustellen, eine Auswahl von Lösungsansätzen darzulegen und die Auswirkungen der Praxisgebühr als ein Beispiel aktueller Anstrengungen der Politik zur Eindämmung von Moral Hazard bei den gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland zu diskutieren.

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