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Keine Angst vor rechtlichen Fragen. In diesem Buch findest du alle für deine Ausbildung relevanten Rechtsgrundlagen kompakt zusammengefasst. Lebensnahe und realistische Beispiele verdeutlichen die Inhalte und machen die Gesetze "lebendig". So verstehst auch du als juristischer Laie die rechtlichen Rahmenbedingungen. Mit den an Minifällen aufgehängten Lernkontrollfragen steigerst du deinen Lernerfolg. Mit den Lösungen im Anhang kannst du dein Wissen direkt überprüfen.
Die 9. Auflage ist aktualisiert und auf dem neuesten Stand, z.B. beim Infektionsschutzgesetz oder dem Medizinproduktegesetz. Außerdem findest du neue Inhalte zu den ethischen Leitlinien und zum Thema Datenschutz.
Ideal für deine Prüfungsvorbereitung und ein unverzichtbares Nachschlagewerk für alle Pflegeberufe.
So wird das eher trockene Thema Recht zu einer echten Lese- und Lernfreude.
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Seitenzahl: 924
Veröffentlichungsjahr: 2024
Walter Hell, Thomas Konopka
9., aktualisierte Auflage
194 Abbildungen
6 Jahre nach dem Erscheinen der 8. Auflage wurde es wieder Zeit für eine Neuauflage.
Der Gesetzgeber war sehr aktiv und manche redaktionelle Überarbeitung war notwendig.
Aktuell eingearbeitet wurden die Folgen der Bundestagswahl 2021, die Änderungen in verschiedenen Gesetzen sowie eine Vertiefung im Recht des Datenschutzes und anlässlich der Corona-Pandemie auch die Anpassungen des Infektionsschutzgesetzes. Völlig neu bearbeitet wurde das Recht des Strahlenschutzes und der Medizinprodukte mit seinen EU-rechtlichen Vorgaben.
Die Reform des Betreuungsrechts (in Kraft seit dem 1.1.2023) brachte wesentliche Änderungen im Vertretungsrecht der Ehegatten im Gesundheitsbereich, was weitreichende Auswirkungen insbesondere für die Arbeit im Krankenhaus zur Folge hat. Weiter vervollständigt wurde die Neuauflage durch das Kapitel „Ethik in der Pflege“.
Erfreulicherweise konnte mit Richter am Amtsgericht Thomas Konopka ein zusätzlicher Autor gewonnen werden, der sich als langjähriger Zivilrichter insbesondere mit den Kapiteln Zivilrecht, Erbrecht und Familienrecht befasst hat. Als in der Praxis auch mit Datenschutz befasster Richter übernahm er die Überarbeitung des Datenschutzkapitels und fügte dem Werk völlig neu das Kapitel über die Ethik in der Pflege hinzu. Herr Konopka ist zudem staatlich examinierter Physiotherapeut und nebenberuflich als Dozent an der Akademie für Gesundheitsberufe des Universitätsklinikums Augsburg tätig. Dort unterrichtet und prüft er seit 2008 Staatsbürger- und Gesetzeskunde an der Berufsfachschule für Physiotherapie.
Nicht unerwähnt soll bleiben, dass die Bearbeitung der aktuellen Ausgabe zudem von der äußerst fruchtbaren und freundlichen Zusammenarbeit mit der seitens des Georg Thieme Verlags als Projektmanagerin und Redakteurin tätigen Frau Johanna Hämmerling geprägt war. Ihr gebührt unser herzlicher Dank für ihr gewissenhaftes Lektorat und ihre gleichermaßen fachkundigen wie konstruktiven Anregungen.
Neusäß und Friedberg, Herbst 2023
Walter Hell, Thomas Konopka
Ist ein weiteres Lehrbuch für das Fach „Gesetzes- und Staatsbürgerkunde“ notwendig oder überflüssig?
Meine Lehrtätigkeit an der Krankenpflegeschule in Augsburg hat mir gezeigt, dass dieses Unterrichtsfach wegen seiner im Vergleich zu den medizinischen Fächern völlig anderen Inhalte meist unbeliebt ist. Dies hängt wohl nicht nur damit zusammen, dass die Schüler oft die Notwendigkeit dieses Faches für ihren Beruf nicht erkennen, sondern dass es auch schwierig ist, juristisches Wissen an Laien zu vermitteln, nicht zuletzt wegen der meist unverständlichen Sprache.
So besteht das Hauptanliegen dieses Buches darin, die Grundprinzipien unseres Staates und juristisches Grundwissen auf verständliche Art und Weise darzulegen.
Um dies zu verwirklichen, wurde jeder Satz mit einem „NichtJuristen“, nämlich dem Mediziner Dr. Rotter, durchgesprochen und auf seine Verständlichkeit hin überprüft. Es wurde bewusst auf juristische Präzision und Vollständigkeit verzichtet, um schwierige juristische Zusammenhänge vereinfacht darzustellen. Es ging mehr darum, eine zugängliche Sprache zu finden, als allen juristischen Eventualitäten Rechnung zu tragen.
Zur leichteren Verständlichkeit tragen auch die zahlreichen Abbildungen und Beispiele bei, die den Stoff veranschaulichen und den Praxisbezug herstellen.
Ein weiteres Anliegen war es, die Fülle des vorgegebenen Unterrichtsstoffes, die sich aus dem Zugrundelegen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Berufe in der Krankenpflege ergab, so überschaubar wie möglich darzustellen.
Aufgabe des Buches kann und darf es nicht sein, den Leser und Schüler zu einem „Rechtsberater“ auszubilden und alle Rechtsprobleme vollständig zu behandeln. Entscheidend ist vielmehr, dass die Grundzüge und Strukturen unseres Rechtswesens und unseres Staates vermittelt werden und dies dazu beiträgt, die Leser zu kritischen Staatsbürgern zu erziehen.
So soll das Buch nicht nur als ein reines Lehrbuch dienen, sondern den Leser begleiten und zum Nachschlagen anregen.
Biburg, im Frühjahr 1995
Walter Hell
Titelei
Vorwort zur 9. Auflage
Aus dem Vorwort zur 1. Auflage
Teil I Staatsbürgerkunde
1 Staat „Bundesrepublik Deutschland“
1.1 Wesen eines Staates
1.1.1 Staatsgebiet
1.1.2 Staatsvolk
1.1.3 Staatsgewalt
1.2 Entstehung der Bundesrepublik Deutschland
1.2.1 Erste Entwicklungen nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs
1.2.2 Entstehung des Grundgesetzes
1.2.3 Entstehung der DDR
1.3 Wiedervereinigung des geteilten Deutschlands
1.3.1 Die Rolle des Michail Gorbatschow
1.3.2 Botschaftsbesetzungen, Massenflucht und Öffnung der Grenzen
2 Staats- und Regierungsform der Bundesrepublik Deutschland
2.1 Republik
2.2 Demokratie
2.2.1 Merkmale einer Demokratie
2.2.2 Indirekte Demokratie
2.2.3 Direkte Demokratie
2.2.4 Schutz der Demokratie
2.3 Rechtsstaat
2.3.1 Auswirkungen des Rechtsstaatsprinzips
2.3.2 Vertrauensschutz und Rückwirkungsverbot
2.3.3 Gewaltenteilung
2.4 Sozialstaat
2.4.1 Folgen der industriellen Revolution
2.4.2 Entstehung des Sozialstaats
2.4.3 Aufgaben des Sozialstaats
2.5 Bundesstaat
2.5.1 Föderalismus
2.5.2 Verteilung von Kompetenzen und Zuständigkeiten
3 Grundrechte
3.1 Geschichte der Grundrechte
3.2 Wesen der Grundrechte
3.3 Geltungsbereich der Grundrechte
3.3.1 Auslegung
3.3.2 Grundrechtsimmanente Schranken
3.3.3 Gesetzesvorbehalt
3.3.4 Verwirkung von Grundrechten
3.3.5 Gemeinschaftsvorbehalt
3.4 Einteilung der Grundrechte
3.4.1 Menschenrechte
3.4.2 Bürgerrechte
3.5 Einzelne Grundrechte
3.5.1 Schutz der Menschenwürde (Artikel 1 GG)
3.5.2 Freiheit der Person (Artikel 2 GG)
3.5.3 Gleichheit vor dem Gesetz (Artikel 3 GG)
3.5.4 Meinungsfreiheit (Artikel 5 GG)
3.5.5 Freiheit der Berufswahl (Artikel 12 GG)
4 Wahlrecht
4.1 Wahlberechtigung
4.1.1 Aktives Wahlrecht
4.1.2 Passives Wahlrecht
4.2 Wahlrechtsgrundsätze
4.2.1 Allgemeine Wahl
4.2.2 Unmittelbare Wahl
4.2.3 Freie Wahl
4.2.4 Gleiche Wahl
4.2.5 Geheime Wahl
4.3 Wahlsysteme
4.3.1 Mehrheitswahlsystem
4.3.2 Verhältniswahlsystem
4.4 Bundestagswahl
4.4.1 Personalisierte Verhältniswahl
4.4.2 Erststimme
4.4.3 Zweitstimme
4.4.4 Überhangmandate
4.4.5 Ausgleichsmandate
4.4.6 5-Prozent-Klausel
4.4.7 Neues Bundestagswahlrecht
5 Oberste Bundesorgane
5.1 Bundestag
5.1.1 Zusammensetzung des Bundestages
5.1.2 Rechtsstellung der Bundestagsabgeordneten
5.1.3 Aufgaben und Befugnisse des Bundestags
5.1.4 Abstimmung im Bundestag
5.1.5 Auflösung des Bundestags
5.2 Bundesrat
5.2.1 Zusammensetzung des Bundesrats
5.2.2 Aufgaben und Befugnisse des Bundesrats
5.2.3 Abstimmung im Bundesrat
5.3 Bundespräsident
5.3.1 Wahl des Bundespräsidenten
5.3.2 Aufgaben und Befugnisse des Bundespräsidenten
5.3.3 Ende der Amtszeit
5.4 Bundesregierung
5.4.1 Zusammensetzung der Bundesregierung
5.4.2 Aufgaben und Befugnisse der Bundesregierung
5.5 Bundesverfassungsgericht
5.5.1 Zusammensetzung des Bundesverfassungsgerichts
5.5.2 Wahl der Bundesverfassungsrichter
5.5.3 Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts
6 Gesetzgebung des Bundes
6.1 Gesetzgebungskompetenz
6.1.1 Ausschließliche Gesetzgebung des Bundes (Art. 73 GG)
6.1.2 Konkurrierende Gesetzgebung (Art. 74 GG)
6.1.3 Ausschließliche Gesetzgebung der Länder
6.2 Gesetzgebungsverfahren
6.2.1 Einleitungsverfahren
6.2.2 Beschlussverfahren
6.2.3 Abschlussverfahren
6.3 Bürgerbeteiligung an der Gesetzgebung
6.3.1 Beteiligung der Bürger auf Bundesebene
6.3.2 Beteiligung der Bürger auf Länderebene
6.3.3 Beteiligung der Bürger auf kommunaler Ebene
7 Aufbau der Bundesrepublik Deutschland
7.1 Gemeinde
7.1.1 Kreisangehörige Gemeinden
7.1.2 Kreisfreie Gemeinden
7.2 Landkreis
7.3 Bezirk
7.4 (Bundes-)Land
8 Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland
8.1 Planwirtschaft
8.2 Marktwirtschaft
8.3 Soziale Marktwirtschaft
8.3.1 Merkmale der sozialen Marktwirtschaft
8.3.2 Wettbewerbs- und Verbraucherschutz
9 Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland
9.1 Unabhängige Rechtsprechung
9.1.1 Sachliche Unabhängigkeit
9.1.2 Persönliche Unabhängigkeit
9.2 Gesetzlicher Richter
9.3 Rechtsweggarantie
9.4 Rechtliches Gehör
10 Europäische Union
10.1 Entstehung der Europäischen Union und ihre Mitgliedstaaten
10.2 Hauptorgane der EU
10.2.1 Europäisches Parlament
10.2.2 Europäische Kommission
10.2.3 Rat der Europäischen Union
10.2.4 Hoher Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik
10.2.5 Europäischer Gerichtshof
10.2.6 Europäischer Rat
10.3 Europarat
10.4 Wie wirken die Organe der Europäischen Union zusammen?
10.5 Was spricht für eine europäische Einigung?
11 Vereinte Nationen
11.1 Ziele und Grundsätze der UN
11.2 Hauptorgane der UN
11.2.1 Generalversammlung
11.2.2 Sicherheitsrat
11.2.3 Internationaler Gerichtshof
11.2.4 Sekretariat
11.2.5 Treuhandschaftsrat
11.2.6 Wirtschafts- und Sozialrat
11.3 Sonderorganisationen der UN
11.3.1 Weltgesundheitsorganisation
11.3.2 Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur
11.3.3 Organisation für Ernährung und Landwirtschaft
11.3.4 Internationale Arbeitsorganisation
11.4 Internationaler Strafgerichtshof
Teil II Strafrecht
12 Wesen des Strafrechts
12.1 Aufgabe und Inhalt des Strafrechts
12.2 Ziele der Strafe
12.2.1 Spezialprävention
12.2.2 Generalprävention
13 Grundlagen der Strafbarkeit
13.1 Vorliegen eines Strafgesetzes
13.1.1 Gesetzlichkeitsprinzip
13.1.2 Rückwirkungsverbot
13.2 Menschliches Handeln bzw. Unterlassen
13.3 Straftat
13.3.1 Vorsätzliche Straftat
13.3.2 Fahrlässige Straftat
13.3.3 Versuchte Straftat
13.4 Täterschaft, Anstiftung und Beihilfe
13.4.1 Täterschaft
13.4.2 Anstiftung
13.4.3 Beihilfe
14 Rechtsfolgen einer Straftat
14.1 Rechtsfolgen gegen Jugendliche
14.1.1 Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts
14.1.2 Sanktionen mit strafähnlichem Charakter
14.1.3 Maßregeln zur Besserung und Sicherung
14.2 Rechtsfolgen gegen Erwachsene
14.2.1 Strafarten bei Erwachsenen
14.2.2 Maßregeln der Besserung und Sicherung
15 Ausgewählte Straftatbestände für das Pflegepersonal
15.1 Körperverletzung (§ 223 ff StGB)
15.1.1 Vorsätzliche Körperverletzung
15.1.2 Körperverletzung durch Unterlassen
15.1.3 Medizinischer Eingriff durch Arzt und Pflegepersonal
15.1.4 Fahrlässige Körperverletzung
15.1.5 Strafantrag oder öffentliches Interesse
15.2 Tötungsdelikte (§§ 211 ff StGB)
15.2.1 Totschlag, Tötung auf Verlangen
15.2.2 Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung
15.2.3 Mord
15.2.4 Fahrlässige Tötung
15.3 Aussetzung (§ 221 StGB)
15.3.1 Hilflose Lage
15.3.2 Versetzen in hilflose Lage/Im-Stich-Lassen in hilfloser Lage
15.3.3 Obhuts- und Beistandspflicht
15.3.4 Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung
15.4 Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB)
15.4.1 Notlagen
15.4.2 Hilfe leisten
15.5 Schwangerschaftsabbruch (§ 218 StGB)
15.5.1 Bestehen einer Schwangerschaft
15.5.2 Abbruch einer Schwangerschaft
15.5.3 Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs
15.5.4 Weitere Straftaten des Arztes in Zusammenhang mit dem Abbruch
15.6 Verletzung von Privatgeheimnissen (§ 203 StGB)
15.6.1 Geheimnisträger
15.6.2 Geheimnis
15.6.3 Anvertraut
15.6.4 Sonst bekannt geworden
15.6.5 Offenbaren
15.6.6 Unbefugt
15.6.7 Zeugnisverweigerungsrecht
15.6.8 Pflegevisite
15.6.9 Beendigung der Schweigepflicht
15.6.10 Exkurs: Verletzung des Briefgeheimnisses
15.6.11 Datenschutz
15.7 Freiheitsberaubung (§ 239 StGB)
15.7.1 Freiheit auf Fortbewegung
15.7.2 Gerechtfertigte „Beraubung“ der Fortbewegungsfreiheit
15.8 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 ff StGB)
15.8.1 Überblick
15.8.2 Sexuelle Handlung
15.8.3 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
15.8.4 Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen
15.8.5 Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
15.8.6 Sexuelle Belästigung
16 Berufsrelevante Nebengesetze des Strafrechts
16.1 Gesetz zum Schutz von Embryonen (ESchG)
16.1.1 Das befruchtete Ei als Träger der Menschenwürde
16.1.2 Straftaten im Umgang mit Embryonen
16.1.3 Ausschau
16.2 Gesetz über freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden
17 Ausgewählte Strafrechtsprobleme in der Pflege
17.1 Verabreichen von Injektionen
17.1.1 Delegieren von Injektionen auf das Pflegepersonal
17.1.2 Qualifikation des Pflegepersonals
17.1.3 Art der Injektion
17.1.4 Ärztliche Überwachung
17.2 Sterbehilfe
17.2.1 Hilfe im Sterben
17.2.2 Hilfe zum Sterben
17.2.3 Früheuthanasie
17.3 Organtransplantation
17.3.1 Organentnahme beim toten Spender
17.3.2 Organentnahme bei lebendem Spender
17.3.3 Zulässigkeit der Organübertragung (Implantation)
17.3.4 Straf- und Bußgeldvorschriften
18 Strafprozess
18.1 Ermittlungsverfahren
18.1.1 Untersuchungshaft
18.1.2 Abschluss der Ermittlungen: Einstellung oder Anklageerhebung
18.1.3 Strafbefehl
18.2 Hauptverfahren
18.2.1 Eröffnungsverfahren
18.2.2 Hauptverhandlung
18.3 Vollstreckungsverfahren
Teil III Zivilrecht
19 Schuldrecht
19.1 Zustandekommen eines Vertrags
19.1.1 Geschäftsfähigkeit
19.1.2 Vertragsschluss
19.1.3 Loslösung von einem Vertrag
19.2 Inhalt eines Vertrags
19.2.1 Abschlussfreiheit
19.2.2 Inhaltsfreiheit
19.3 Vertragstypen
19.3.1 Kaufvertrag
19.3.2 Mietvertrag
19.3.3 Leihvertrag
19.3.4 Darlehensvertrag
19.3.5 Dienstvertrag
19.3.6 Werkvertrag
20 Rechtsstellung des Patienten
20.1 Rechtsbeziehung zwischen Arzt und Patient
20.1.1 Behandlungsvertrag als Dienstvertrag
20.1.2 Zustandekommen des Behandlungsvertrags
20.1.3 Inhalt des Behandlungsvertrags
20.1.4 Beendigung des Behandlungsvertrages
20.2 Rechtsbeziehung zwischen Krankenhaus und Patient
20.2.1 Totaler Krankenhausaufnahmevertrag
20.2.2 Gespaltener Krankenhausaufnahmevertrag
20.2.3 Totaler Krankenhausaufnahmevertrag mit Arztzusatzvertrag
21 Haftung und Schadenersatz
21.1 Grundsätzliches zum Haftungsrecht
21.1.1 Allgemeine Voraussetzungen
21.1.2 Vertragliche Haftung
21.1.3 Deliktische Haftung
21.2 Schadenersatzanspruch des Patienten
21.2.1 Schadenersatzansprüche des Patienten gegenüber dem Krankenhaus
21.2.2 Schadenersatzansprüche des Patienten gegenüber dem Arzt
21.2.3 Schadenersatzansprüche des Patienten gegenüber dem Pflegepersonal
21.2.4 Haftung für Schäden aus dem „voll beherrschbaren Risikobereich“
22 Zivilprozess
22.1 Mahnverfahren
22.1.1 Mahnbescheid
22.1.2 Vollstreckungsbescheid
22.2 Streitiges Verfahren – Klage
22.2.1 Klageerhebung
22.2.2 Klageerwiderung
22.2.3 Mündliche Verhandlung
22.2.4 Urteil
22.2.5 Rechtsmittel
22.2.6 Rechtskraft
22.3 Zwangsvollstreckung
22.4 Kosten des Rechtsstreits
22.5 Vertretung durch Rechtsanwalt
23 Erbrecht
23.1 Wesen und Umfang des Erbrechtes
23.2 Erbfolge
23.3 Gesetzliche Erbfolge
23.3.1 Ordnungsprinzip
23.3.2 Stammesprinzip
23.3.3 Repräsentationsprinzip
23.3.4 Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten
23.3.5 Erbrecht des Lebenspartners
23.3.6 Erbrecht des nichtehelichen Kindes
23.3.7 Ausgleichungspflicht bei besonderen Leistungen eines Abkömmlings
23.4 Testamentarische Erbfolge
23.4.1 Testierfähigkeit
23.4.2 Eigenhändiges Testament
23.4.3 Notarielles Testament
23.4.4 3-Zeugen-Testament
23.4.5 Gemeinschaftliches Testament
23.4.6 Inhalt des Testaments
23.5 Gesetzliches Erbrecht des Staates
23.6 Ausschlagung des Erbes
23.7 Rechte und Pflichten des Erben
23.8 Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
23.9 Pflichtteil
23.9.1 Pflichtteilsberechtigte Personen
23.9.2 Pflichtteilshöhe
24 Familienrecht
24.1 Eherecht
24.1.1 Zustandekommen der Ehe
24.1.2 Eheliches Güterrecht
24.1.3 Ehescheidung
24.2 Wichtige Bestimmungen aus dem Familienrecht
24.2.1 Elterliche Sorge
24.2.2 Adoption
24.2.3 Vormundschaft
24.2.4 Unterhaltspflichten
24.2.5 Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen (Fixierung) bei Minderjährigen
25 Betreuungsrecht
25.1 Voraussetzungen einer Betreuung
25.1.1 Krankheit oder Behinderung
25.1.2 Rechtliche Unfähigkeit zur Besorgung eigener Angelegenheiten
25.1.3 Erforderlichkeit der Betreuung
25.2 Der Betreuer
25.2.1 Auswahl des Betreuers
25.2.2 Pflichten des Betreuers
25.2.3 Entlassung des Betreuers
25.3 Umfang der Betreuung
25.4 Betreuungsverfahren
25.4.1 Persönliche Anhörung
25.4.2 Absehen von der persönlichen Anhörung
25.4.3 Gutachten eines Sachverständigen
25.4.4 Schlussgespräch
25.4.5 Verfahrenspfleger
25.5 Dauer der Betreuung
25.6 Vorläufige Betreuungsanordnung
25.7 Aufhebung der Betreuung
25.8 Rechtsfolgen der Betreuung
25.9 Heilbehandlung von Betreuten
25.10 Sterilisation von Betreuten
25.11 Unterbringung von Betreuten
25.11.1 Einsichtsfähiger Betroffener
25.11.2 Nicht einsichtsfähiger Betroffener
25.12 Unterbringungsähnliche Maßnahmen(Fixierung)
25.12.1 Begriff
25.12.2 Zulässigkeit der Fixierung
25.13 Vorsorgevollmacht – Bevollmächtigter
25.14 Zwangsbehandlung von Betreuten
25.15 Anlagen 1–6 zum Betreuungsrecht
25.15.1 Anlage 1 zum Betreuungsrecht: Vorsorgevollmacht
25.15.2 Anlage 2 zum Betreuungsrecht: Betreuungsverfügung
25.15.3 Anlage 3 zum Betreuungsrecht: Patientenverfügung
25.15.4 Anlage 4 zum Betreuungsrecht: Anregung zur Bestellung eines (vorläufigen) Betreuers
25.15.5 Anlage 5 zum Betreuungsrecht: Genehmigung unterbringungsähnlicher Maßnahmen (Fixierung)
25.15.6 Anlage 6 zum Betreuungsrecht: Antrag auf geschlossene Unterbringung
25.16 Beispielfälle aus der täglichen Praxis des Betreuungsgerichts
Teil IV Arbeitsrecht
26 Arbeitsverhältnis
26.1 Zustandekommen des Arbeitsvertrags
26.1.1 Freistellungsanspruch und Vorstellungskosten
26.1.2 Fragerecht bei Bewerbung
26.2 Inhalt des Arbeitsverhältnisses
26.2.1 Arbeitsvertrag
26.2.2 Gesetz
26.2.3 Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung
26.2.4 Betriebliche Übung
26.2.5 Direktionsrecht
26.3 Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
26.3.1 Arbeitspflicht
26.3.2 Lohnzahlungspflicht
26.3.3 Nebenpflichten
26.4 Verletzung der Arbeitspflicht
26.4.1 Nichtleistung
26.4.2 Schlechtleistung
26.5 Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge
26.5.1 Teilzeitarbeit
26.5.2 Befristeter Arbeitsvertrag
26.6 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
26.6.1 Aufhebungsvertrag
26.6.2 Kündigung
26.6.3 Tod des Arbeitnehmers/Arbeitgebers
26.6.4 Zeitablauf
26.7 Zeugnis
26.8 Berufsbildung
26.8.1 Berufsausbildung
26.8.2 Fortbildung
26.8.3 Weiterbildung
26.8.4 Kosten der Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
26.9 Das Pflegeberufegesetz
26.9.1 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung
26.9.2 Führen der Berufsbezeichnung
26.9.3 Inhalt und Ziel der Ausbildung
26.9.4 Dauer und Struktur der Ausbildung
26.9.5 Der Ausbildungsvertrag
26.10 Delegation von ärztlichen Tätigkeiten an Pflegekräfte
26.10.1 Aufgaben der Pflegefachkraft
26.10.2 Nicht delegationsfähige ärztliche Tätigkeiten
26.10.3 Delegierbare ärztliche Aufgaben
26.10.4 Eigenständige Durchführung ärztlicher Tätigkeiten durch das Pflegepersonal
27 Arbeitnehmerschutz
27.1 Kündigungsschutz
27.1.1 Kündigungsschutzklage
27.1.2 Betriebsbedingte Kündigung
27.1.3 Personenbedingte Kündigung
27.1.4 Verhaltensbedingte Kündigung
27.1.5 Beteiligung des Betriebsrats
27.1.6 Auflösung des Arbeitsverhältnisses und Abfindung des Arbeitnehmers
27.2 Mutterschutz
27.2.1 Gefahrenschutz
27.2.2 Arbeitsplatzschutz
27.2.3 Leistungen
27.3 Jugendarbeitsschutz
27.3.1 Verbot der Kinderarbeit
27.3.2 Arbeitszeit
27.3.3 Beschäftigungsverbote
27.3.4 Gesundheitliche Betreuung
27.4 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
27.4.1 Anwendungsbereich des AGG
27.4.2 Zulässigkeit einer unterschiedlichen Behandlung
27.4.3 Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers
27.4.4 Rechte der Beschäftigten
27.4.5 Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr
27.5 Arbeitsschutzgesetz
27.5.1 Grundverantwortung des Arbeitgebers
27.5.2 Mitverantwortung der Beschäftigten
27.6 Arbeitszeitgesetz
27.6.1 Arbeitszeit
27.6.2 Ruhepause, Ruhezeit
27.6.3 Nacht- und Schichtarbeit
27.6.4 Sonn- und Feiertagsruhe
27.6.5 Bereitschaftsdienst
27.6.6 Notfälle
27.6.7 Aushang und Ordnungswidrigkeiten/Straftaten
28 Tarifvertragsrecht
28.1 Inhalt des Tarifvertrags
28.2 Bindungswirkung des Tarifvertrags
29 Betriebsverfassung
29.1 Personalrat
29.1.1 Größe und Zustandekommen des Personalrats
29.1.2 Aufgaben des Personalrats
29.2 Personalversammlung
29.3 Jugendvertretung
30 Arbeitsgerichtsprozess
Teil V Sozialrecht
31 Allgemeines
32 Krankenversicherung
32.1 Kreis der versicherten Personen
32.1.1 Versicherungspflicht
32.1.2 Versicherungsfreiheit
32.1.3 Familienversicherung
32.2 Träger der Krankenversicherung
32.3 Finanzierung der Krankenversicherung
32.4 Leistungen der Krankenversicherung
32.4.1 Leistungen zur Verhütung von Krankheiten
32.4.2 Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten
32.4.3 Leistungen bei einer Krankheit
32.4.4 Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
33 Pflegeversicherung
33.1 Kreis der versicherten Personen
33.1.1 Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung
33.1.2 Versicherte in der privaten Krankenversicherung
33.1.3 Familienversicherung
33.1.4 Weiterversicherung
33.2 Träger der Pflegeversicherung
33.3 Finanzierung der Pflegeversicherung
33.4 Pflegebedürftigkeit
33.4.1 Der aktuelle Pflegebedürftigkeitsbegriff
33.4.2 Grade der Pflegebedürftigkeit
33.5 Wesentliche Leistungen der Pflegeversicherung
33.5.1 Häusliche Pflege
33.5.2 Stationäre Pflege
33.5.3 Leistungen für die Pflegeperson
33.5.4 Angebote zur Unterstützung im Alltag
33.6 Pflegezeitgesetz
33.6.1 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
33.6.2 Pflegezeit
33.7 Familienpflegezeitgesetz
33.7.1 Familienpflegezeit
33.7.2 Inanspruchnahme der Familienpflegezeit
33.7.3 Förderung der pflegebedingten Freistellung von der Arbeitsleistung
34 Rentenversicherung
34.1 Kreis der versicherten Personen
34.2 Träger der Rentenversicherung
34.3 Finanzierung der Rentenversicherung
34.4 Leistungen der Rentenversicherung
34.4.1 Rehabilitation
34.4.2 Rentenzahlungen
35 Unfallversicherung
35.1 Kreis der versicherten Personen
35.2 Träger der Unfallversicherung
35.3 Finanzierung der Unfallversicherung
35.4 Versicherungsfälle in der Unfallversicherung
35.4.1 Arbeitsunfall
35.4.2 Wegeunfall
35.4.3 Berufskrankheit
35.5 Leistungen der Unfallversicherung
35.5.1 Unfallverhütung und Erste Hilfe
35.5.2 Medizinische, berufsfördernde und ergänzende Leistungen
35.5.3 Renten und sonstige Geldleistungen
36 Arbeitsförderung
36.1 Kreis der versicherten Personen
36.2 Träger der Arbeitsförderung
36.3 Finanzierung der Arbeitsförderung
36.4 Leistungen der Arbeitsförderung
36.4.1 Beratung und Vermittlung
36.4.2 Leistungen an Arbeitnehmer
36.4.3 Leistungen an Arbeitgeber
36.4.4 Leistungen an Träger von Arbeitsförderungsmaßnahmen
37 Sozialhilfe
37.1 Grundsätze im Sozialhilferecht
37.1.1 Finalprinzip
37.1.2 Bedarfsdeckungsprinzip
37.1.3 Nachrang der Sozialhilfe
37.2 Leistungen der Sozialhilfe
37.2.1 Hilfe zum Lebensunterhalt
37.2.2 Hilfe in besonderen Lebenssituationen
38 Sonstige Sozialstaatsangebote
38.1 Ausbildungsförderung
38.1.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis
38.1.2 Leistungen nach dem BAföG
38.2 Kindergeld
38.3 Elterngeld und Elternzeit
Teil VI Berufsrelevante Nebengesetze
39 Arzneimittelrecht
39.1 Begriffsbestimmungen
39.2 Anforderungen an Arzneimittel
39.3 Herstellung von Arzneimitteln
39.4 Zulassung von Arzneimitteln
39.5 Registrierung von homöopathischen Arzneimitteln
39.6 Abgabe von Arzneimitteln
39.7 Haftung für Arzneimittelschäden
40 Betäubungsmittelrecht
40.1 Betäubungsmittel
40.1.1 Betäubungsmittel der Anlage I
40.1.2 Betäubungsmittel der Anlage II
40.1.3 Betäubungsmittel der Anlage III
40.2 Verschreiben eines Betäubungsmittels
40.3 Aufbewahrung eines Betäubungsmittels
40.4 Strafbarkeit des Umgangs mit Betäubungsmitteln
40.5 Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz
41 Bestattungswesen
41.1 Bestattungszwang
41.2 Leichenschau
41.3 Bestattungszeitpunkt
42 Lebensmittelrecht
43 Medizinprodukterecht
43.1 Gegenstand und Inhalt des Medizinprodukterechts
43.1.1 Medizinprodukte
43.1.2 Verbote zum Schutz von Patienten, Anwendern und Dritten
43.2 Verordnungen zum Umgang mit Medizinprodukten
43.2.1 Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung – MPBetreibV)
43.2.2 Verordnung zur Regelung der Abgabe von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Abgabeverordnung – MPAV)
43.2.3 Verordnung über die Meldung von mutmaßlichen schwerwiegenden Vorkommnissen bei Medizinprodukten sowie zum Informationsaustausch der zuständigen Behörden (Medizinprodukte-Anwendermelde- und Informationsverordnung – MPAMIV)
43.3 Pflichten und Aufgaben bestimmter Personen im Medizinprodukterecht
43.3.1 Hersteller
43.3.2 Betreiber
43.3.3 Sicherheitsbeauftragter für Medizinprodukte (beim Hersteller)
43.3.4 Beauftragter für Medizinproduktesicherheit (beim Betreiber)
43.3.5 Medizinprodukteberater
43.3.6 Medizinprodukte-Verantwortlicher
43.3.7 Medizinprodukte-Beauftragter
43.3.8 Medizintechniker
43.3.9 Anwender
44 Infektionsschutzrecht
44.1 Zweck des Infektionsschutzgesetzes
44.1.1 Vorbeugung/Prävention
44.1.2 Frühzeitige Erkennung
44.1.3 Verhinderung der Krankheitsverbreitung
44.2 Inhalt des Infektionsschutzgesetzes
44.2.1 Begriffsbestimmungen
44.2.2 Koordinierung und Früherkennung
44.2.3 Meldewesen
44.2.4 Verhütung übertragbarer Krankheiten
44.2.5 Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
44.2.6 Zusätzliche Vorschriften für Schulen und andere Gemeinschaftseinrichtungen
44.2.7 Beschaffenheit von Wasser
44.2.8 Beschäftigung im Lebensmittelbereich
44.2.9 Tätigkeit mit Krankheitserregern
44.2.10 Epidemische Lage von nationaler Tragweite
44.2.11 Triage
44.2.12 Entschädigung
44.2.13 Straf- und Bußgeldvorschriften
45 Strahlenschutzrecht
45.1 Rechtfertigung ionisierender Strahlung
45.2 Genehmigungspflicht bestimmter Anlagen und Qualitätssicherung
45.3 Sonstige Pflichten des Betreibers
45.4 Verantwortliche für den Strahlenschutz
45.4.1 Der Strahlenschutzverantwortliche
45.4.2 Der Strahlenschutzbeauftragte
45.4.3 Medizinphysik-Experte
45.5 Strahlenschutzbereiche
45.5.1 Überwachungsbereich
45.5.2 Kontrollbereich
45.5.3 Sperrbereich
45.5.4 Röntgenraum
45.5.5 Bestrahlungsraum
45.6 Anwendungsberechtigte Personen
45.7 Schutz der Patienten
45.7.1 Anwendungsgrundsätze
45.7.2 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
45.8 Schutz der Beschäftigten
45.8.1 Untersuchungspflicht
45.8.2 Belehrung und Einweisung
46 Personenstandsgesetz
46.1 Eheregister
46.2 Ehe für Personen gleichen Geschlechts
46.3 Geburtenregister
46.4 Sterberegister
46.5 Geschlechtsangabe „divers“
47 Unterbringungsgesetz
47.1 Voraussetzungen einer Unterbringung
47.1.1 Psychischer Zustand
47.1.2 Gefährdung der Allgemeinheit
47.1.3 Unfreiwilligkeit
47.2 Verfahren
47.3 Dauer der Unterbringung
47.4 Vollzug der Unterbringung
47.5 Rechtsschutz
47.6 Vorläufige Unterbringung
47.7 Sofortige vorläufige Unterbringung
47.8 Entlassung
48 Datenschutzrecht
48.1 Schutzbereich und Hintergrund der DS-GVO
48.2 Geltung, Ziele und Systematik der DS-GVO
48.3 Wesentliche „Schutzinstrumente“
48.4 Folgen für die Verantwortlichen
48.5 Ansprüche und Rechte der Betroffenen
48.6 Strafrechtliche Sanktionen und Bußgelder bei Verstößen
48.7 Auswirkungen des Datenschutzes auf andere Rechtsbereiche
48.8 Ausblick
49 Ethik in der Pflege
49.1 Bedeutung der Ethik für die Pflege
49.2 Allgemeine Grundlagen der Ethik
49.2.1 Begriffsbestimmungen
49.2.2 Theorien und Grundmodelle
49.3 Angewandte Ethik
49.3.1 Grundgedanken der Pflegeethik
49.3.2 Ethische Entscheidungshilfen
49.3.3 Ethischer Entscheidungsfindungsprozess
49.3.4 Instrumente der strukturellen Umsetzung
49.4 Fallbeispiele aus der Pflege
Teil VII Anhang
50 Antworten zu den Aufgaben im Textteil
51 Fragen zur Prüfungsvorbereitung
51.1 Fragen zur Staatsbürgerkunde
51.1.1 „Bundesrepublik Deutschland“
51.1.2 Staats- und Regierungsform der BRD
51.1.3 Grundrechte
51.1.4 Wahlrecht
51.1.5 Oberste Bundesorgane
51.1.6 Gesetzgebung des Bundes
51.1.7 Aufbau der BRD
51.1.8 Wirtschaftsordnung der BRD
51.1.9 Rechtsprechung in der BRD
51.1.10 Europäische Union (EU)
51.1.11 Vereinte Nationen (UN)
51.2 Fragen zum Strafrecht
51.2.1 Wesen des Strafrechts
51.2.2 Grundlagen der Strafbarkeit
51.2.3 Rechtsfolgen einer Straftat
51.2.4 Ausgewählte Straftatbestände in der Pflege
51.2.5 Berufsrelevante Nebengesetze des Strafrechts
51.2.6 Ausgewählte Strafrechtsprobleme in der Pflege
51.2.7 Strafprozess
51.3 Fragen zum Zivilrecht
51.3.1 Schuldrecht
51.3.2 Rechtsstellung des Patienten
51.3.3 Haftung und Schadenersatz
51.3.4 Zivilprozess
51.3.5 Erbrecht
51.3.6 Familienrecht
51.3.7 Betreuungsrecht
51.4 Fragen zum Arbeitsrecht
51.4.1 Arbeitsverhältnis
51.4.2 Arbeitnehmerschutz
51.4.3 Tarifvertragsrecht
51.4.4 Betriebsverfassung
51.4.5 Arbeitsgerichtsprozess
51.5 Fragen zum Sozialrecht
51.5.1 Krankenversicherung
51.5.2 Pflegeversicherung
51.5.3 Rentenversicherung
51.5.4 Unfallversicherung
51.5.5 Arbeitsförderung
51.5.6 Sozialhilfe
51.5.7 Sonstige Sozialstaatsangebote
51.6 Fragen zu den berufsrelevanten Nebengesetzen
51.6.1 Arzneimittelrecht
51.6.2 Betäubungsmittelrecht
51.6.3 Bestattungswesen
51.6.4 Lebensmittelrecht
51.6.5 Medizinprodukterecht
51.6.6 Infektionsschutzrecht
51.6.7 Strahlenschutzrecht
51.6.8 Personenstandsgesetz
51.6.9 Unterbringungsgesetz
51.6.10 Datenschutzrecht
51.6.11 Ethik in der Pflege
Anschriften
Sachverzeichnis
Impressum/Access Code
1 Staat „Bundesrepublik Deutschland“
2 Staats- und Regierungsform der Bundesrepublik Deutschland
3 Grundrechte
4 Wahlrecht
5 Oberste Bundesorgane
6 Gesetzgebung des Bundes
7 Aufbau der Bundesrepublik Deutschland
8 Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland
9 Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland
10 Europäische Union
11 Vereinte Nationen
Ein funktionsfähiger demokratischer Staat setzt politisch informierte und kritische Staatsbürger voraus. Nur wenn der Einzelne über ein fundiertes Grundwissen verfügt, kann er die richtigen, seiner Überzeugung entsprechenden politischen Entscheidungen treffen.Es ist deshalb die Aufgabe staatspolitischer Bildung, dieses Wissen bei dem Einzelnen zu schaffen, insbesondere bei jungen Menschen, die die Gesellschaft in der Zukunft gestalten und mitverantworten.Die Staatsbürgerkunde soll über die reine Wissensvermittlung hinaus eine kritische, fundierte und unvoreingenommene Urteilsfähigkeit bei jungen Menschen erzeugen. Mit diesen Grundlagen können sie gemäß ihres eigenen Gewissens und nach ihrer eigenen Überzeugung mitentscheiden und stellen nicht nur benutzbare Werkzeuge in der Hand der jeweils Regierenden dar.Letztlich soll es ihnen dadurch ermöglicht werden, in freier Überzeugung die freiheitlich-demokratische Rechtsordnung zu bejahen und dafür einzustehen.
Damit man von einem Staat sprechen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein ( ▶ Abb. 1.1).
Bestandteile eines Staats.
Abb. 1.1
Das Staatsgebiet ist ein begrenzter Teil der Erdoberfläche, wobei die Grenzen natürlich (z.B. Wasser) oder vom Menschen festgelegt (politische Staatsgrenzen) sein können. Zu diesem Gebiet zählt sowohl das Erdinnere (wichtig für Rohstoffe) als auch der sich über dem Gebiet befindliche Luftraum.
Bei Küstenstaaten gehören zusätzlich 12 Seemeilen des Meeres (Hoheitsgewässer oder Küstenmeer) zum Staatsgebiet. Daran schließt sich eine Zone von 200 Seemeilen an – die Wirtschaftszone –, innerhalb derer dem Anliegerstaat das alleinige Nutzungsrecht der Meeresschätze zusteht. Schiffe und Flugzeuge gehören auch dann zu dem betreffenden Staatsgebiet, wenn sie sich auf hoher See oder im freien Luftraum befinden.
Ein Staat kann nur existieren, wenn in ihm Menschen leben, die sich zu ihm bekennen. Diese Menschen zeichnen sich durch gemeinsame Kultur, Geschichte und vor allem durch die gleiche Staatsangehörigkeit aus.
Die Staatsangehörigkeit kann entweder durch das Abstammungsprinzip – wie in der Bundesrepublik Deutschland – oder durch das Territorialprinzip – wie in den USA – erlangt werden ( ▶ Abb. 1.2). In der Praxis sind jedoch meist Mischformen zwischen diesen beiden Prinzipien zu finden.
Beispiel
Staatsangehörigkeit
Wird ein Kind deutscher Eltern in Frankreich geboren, erwirbt es aufgrund des Abstammungsprinzips die deutsche und aufgrund des Territorialprinzips die französische Staatsangehörigkeit (allerdings erst mit seiner Volljährigkeit, wenn es zu diesem Zeitpunkt in Frankreich seinen Wohnsitz hat und seit seinem 16. Lebensjahr dort wohnt). Es hat demnach eine doppelte Staatsangehörigkeit!
Erwerb der Staatsangehörigkeit.
Abb. 1.2
Ein Kind erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
In Abweichung von diesem Abstammungsprinzip erwirbt seit dem 1.1.2000 ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit (Territorialprinzip), wenn ein Elternteil seit 8 Jahren rechtmäßig seinen Aufenthalt im Inland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. In diesem Fall kann das Kind eine doppelte Staatsangehörigkeit haben. Es muss sich mit Vollendung des 18. Lebensjahres entscheiden, ob es die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit behalten will. Seit dem 20.12.2014 muss das Kind nicht mehr entscheiden, sondern kann beide Staatsbürgerschaften behalten, wenn es sich bis zur Vollendung seines 21. Lebensjahres entweder 8 Jahre in Deutschland aufgehalten hat oder 6 Jahre eine Schule besucht oder über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss bzw. abgeschlossene Berufsausbildung verfügt.
Speziell die deutsche Staatsangehörigkeit kann außer durch Geburt auch durch Adoption und Einbürgerung erworben werden (Näheres regelt das Staatsangehörigkeitsgesetz).
Die Staatsgewalt wird nur innerhalb des Staatsgebiets ausgeübt (Gebietshoheit). Sie ist erforderlich, um die notwendigen Rechtsnormen zu schaffen und deren Beachtung durchzusetzen bzw. deren Verletzung zu ahnden. Diese „ordnende Gewalt“ wird vor allem durch Polizei und Justiz ausgeübt. Aber auch das Parlament verfügt diesbezüglich über Macht, weil es Gesetze erlassen kann, an deren Beachtung der Einzelne gebunden ist.
Mit der bedingungslosen Kapitulation am 8. Mai 1945 war der Krieg, der Zweite Weltkrieg, zu Ende. Deutschland war an der „Stunde Null“ angelangt. Bereits seit 1941 befand sich Deutschland mit den Großmächten USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich (den „Alliierten“) im Kriegszustand. Im Februar 1945 trafen sich die politischen Führer der 3 Hauptalliierten, Franklin D. Roosevelt (USA), Winston Churchill (Großbritannien) und Josef Stalin (Sowjetunion) in Jalta, wo sie Entscheidungen über den Kriegsgegner Deutschland trafen, u. a. die Aufteilung des Reichsgebiets in 4 Besatzungszonen.
Der totale Zusammenbruch hatte zur Folge, dass die Alliierten die oberste Regierungsgewalt übernahmen. Die 4 Siegermächte Sowjetunion, USA, Großbritannien und Frankreich bildeten den Alliierten Kontrollrat mit Sitz in Berlin, in dem je ein Oberbefehlshaber der Siegermächte vertreten war. Weiter wurde die Hauptstadt Berlin in 4 Sektoren aufgeteilt.
In der Konferenz von Potsdam (17.7. bis 2.8.1945) beschlossen die 4 Siegermächte im Potsdamer Abkommen u. a., dass demokratische Parteien zugelassen werden und bis auf Weiteres keine zentrale deutsche Regierung entstehen sollte. Bereits nach dieser Potsdamer Konferenz bildeten sich zum ersten Mal wieder in allen deutschen Ländern demokratische Parteien, nachdem 1933 alle Parteien außer der NSDAP verboten worden waren. So kam es 1946/47 zu den ersten Landtagswahlen und zur Bildung von Landtagen und Landesregierungen. Herausragende Persönlichkeiten waren:
bei der SPD Kurt Schumacher
bei der CDU Konrad Adenauer
bei den Liberalen Theodor Heuss
bei der SED Walter Ulbricht
Bereits während der Konferenz von Potsdam wurde deutlich, dass die Sowjetunion bestrebt war, ihren Einflussbereich in Europa so weit wie möglich nach Westen auszudehnen. Sie war demzufolge gegen ein einheitliches Deutschland unter selbstständiger Führung. Ungeachtet dieser Absichten hielten die USA an den Bestrebungen des wirtschaftlichen Aufbaus fest und bezogen die westdeutschen Länder (französische, englische und amerikanische Zone) im Juli 1948 in die amerikanische Wirtschaftshilfe des Marshallplans (benannt nach dem damaligen US-Außenminister George Marshall) ein. Diese Bemühungen erfolgten auch aus Gründen ihrer Sicherheit gegenüber den kommunistisch regierten Staaten und ihrer eigenen Wirtschaft.
Zusätzlich zur wirtschaftlichen Vereinigung der unter den Westmächten stehenden Zonen Deutschlands wurde im Sommer 1948 die politische Einigung beschlossen. Die Sowjetunion hingegen ließ die Bildung eines gesamtdeutschen Staates nicht zu, was zur Teilung Deutschlands führte.
Am 1.7.1948 übergaben in Frankfurt die 3 westlichen Militärgouverneure den 11 westdeutschen Ministerpräsidenten die Frankfurter Dokumente. Sie ermächtigten die Ministerpräsidenten, eine verfassungsgebende Versammlung einzuberufen.
Am 1.9.1948 kam der Parlamentarische Rat zu seiner ersten Sitzung in Bonn zusammen. Er bestand aus 65 Abgeordneten. Vorsitzender war Konrad Adenauer (CDU), Vorsitzender des Hauptausschusses war Carlo Schmid (SPD).
Bereits im August 1948 wurde auf Schloss Herrenchiemsee von Sachverständigen der Entwurf eines Grundgesetzes ausgearbeitet. Dieser war nun Grundlage für den Parlamentarischen Rat. Am 8.5.1949 wurde das Grundgesetz mit 53 gegen 12 Stimmen angenommen. Anschließend stimmten 10 Länderparlamente mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit zu. Nur der Bayerische Landtag versagte die Zustimmung, da ihm das Grundgesetz als zu zentralistisch erschien.
Am 23.5.1949 wurde das Grundgesetz (GG) verkündet, am 24.5.1949 trat es in Kraft. Damit war die Grundlage für einen neuen Staat geschaffen, die Bundesrepublik Deutschland. Am 14.8.1949 wurde der erste Deutsche Bundestag gewählt (Sitzverteilung: CDU/CSU 139, SPD 131, FDP 52, Bayern-Partei 17, KPD 15). Am 12.9.1949 wurde Dr. Theodor Heuss zum Bundespräsidenten, am 15.9.1949 Dr. Konrad Adenauer zum Bundeskanzler gewählt. Damit war die Bundesrepublik mit ihren obersten Organen entstanden.
Im Gegenzug dazu entstand in der sowjetischen Besatzungszone (Ostzone) die Deutsche Demokratische Republik (DDR). Aus dem Vorkriegsdeutschland waren damit 2 selbstständige deutsche Staaten entstanden. Mehr als 40 Jahre lang waren diese Staaten nicht nur durch unterschiedliche Ideologien (Demokratie, Kommunismus), sondern ab 1961 auch durch eine streng bewachte und mit Sprengfallen bewehrte Grenze getrennt. Die „Berliner Mauer“ trennte Westberlin von Ostberlin. Sie wurde am 13.8.1961 unter Walter Ulbricht erbaut. Die Gesamtlänge betrug 155 km, die Höhe 3,6 m und sie bestand aus Stahlbeton. Westdeutschland war durch den Wiederaufbau, eine florierende Wirtschaft und demokratische Freiheit geprägt, Ostdeutschland hingegen durch eine schlecht funktionierende Planwirtschaft und politische Unterdrückung.
Die Wiedervereinigung ist untrennbar mit dem Namen Michail Gorbatschow verbunden, der 1985 zum Generalsekretär der KPdSU in der Sowjetunion gewählt wurde. Unter dem Stichwort „Perestroika“ (Umbau) leitete er tief greifende Veränderungen ein. Die Wirtschaft sollte marktwirtschaftliche, die Politik demokratische Elemente erhalten. Darüber hinaus wollte er den Willensbildungsprozess in der Partei und im Staat durchsichtiger machen und die Öffentlichkeit stärker an den gesellschaftlichen Diskussionen beteiligen („Glasnost“).
Im Zuge dieser Umgestaltung setzten sich auch in anderen Ostblockstaaten demokratische Kräfte durch, sodass es zu Reformen in Polen und Ungarn kam. Von dieser Politik distanzierte sich jedoch die politische Spitze der DDR, im Gegensatz zum Volk, das die Zeichen der Zeit erkannte. Umso rascher entwickelte sich die politische Wirklichkeit.
Im Sommer 1989 kam es zu einer Massenflucht, als der Abbau der Grenzbefestigungen an der ungarisch-österreichischen Grenze begann. Diese Gelegenheit nutzten zunächst etwa 700 DDR-Urlauber in Ungarn zur Flucht. Weiterhin besetzten DDR-Bürger vornehmlich bundesdeutsche Botschaften, um anschließend ihre Ausreise zu erzwingen. Letztlich gelang im Jahr 1989 ca. 340000 DDR-Bürgern auf diesem Weg die Flucht.
Am 6.10.1989 (zum 40. Jahrestag der DDR) bezeichnete der Generalsekretär der SED, Erich Honecker, die DDR noch als Bollwerk des Sozialismus. Sein Ehrengast Michail Gorbatschow mahnte jedoch Reformen an.
In der gesamten DDR waren die Feierlichkeiten von massiven Protestkundgebungen begleitet. Der Staatssicherheitsdienst („Stasi“) ging mit Gewalt gegen Zehntausende von Demonstranten vor.
Unter dem Einfluss der Kirche sowie der oppositionellen Gruppen kam es im Oktober 1989 zu Massendemonstrationen gegen das DDR-Regime. In vielen Großstädten fanden Demonstrationen für demokratische Reformen und Freiheit statt. Dies führte am 18.10.1989 zum Rücktritt von Erich Honecker.
Am Abend des 9.11.1989 wurden völlig überraschend alle DDR-Grenzübergänge zur Bundesrepublik Deutschland und Westberlin geöffnet. Daraufhin statteten ca. 3 Millionen DDR-Bürger in den folgenden Tagen Westberlin und dem Bundesgebiet einen Besuch ab. Die rasche politische Entwicklung führte am 18.3.1990 zu Volkskammerwahlen. Die Wahlbeteiligung lag bei 93,38 %. Als Wahlsieger ging die CDU mit 40,59 % der Stimmen hervor. Dieses Wahlergebnis wurde so gewertet, dass die Mehrheit der DDR-Bürger einen raschen Anschluss an die Bundesrepublik wünsche. Mit einem Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik und der DDR wurden die Einführung der DM (= Deutsche Mark) als offizielles Zahlungsmittel, die Übernahme der sozialen Marktwirtschaft und die Anpassung der Sozialversicherung an das bundesdeutsche Versicherungssystem beschlossen.
Am 23.8.1990 beschloss die Volkskammer den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik. Der Einigungsvertrag wurde am 31.8.1990 von Vertretern beider Staaten unterzeichnet und trat am 29.9.1990 in Kraft. Mit dem Beitritt am 3.10.1990 wurden Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen neue Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland. Der 3. Oktober wurde im Einigungsvertrag zum „Tag der Deutschen Einheit“ erklärt.
Die Geschichte der Grundrechte reicht zurück bis in die politische Philosophie der Antike.
Allerdings ist auch hier der Gedanke der rechtlichen und moralischen Sicherung menschlicher Würde und Freiheit eng verbunden mit den jeweiligen kulturellen Anschauungen. So kannte die Antike keine Rechte, die für alle Menschen gleichermaßen gelten sollten. Beispielsweise sah man die Sklaverei als selbstverständlich an, ohne dass dabei an einen Verstoß gegen Menschenrechte gedacht wurde.
Als gegen Ende des Mittelalters der Gedanke an die Mäßigung der Herrschaft der Mächtigen verbunden mit dem Schutz des Einzelnen entstand, ging man daran, Rechtsansprüche und Forderungen des Einzelnen gegenüber den Herrschenden schriftlich niederzulegen. Dies begann, als im Jahre 1215 die englischen Barone ihrem König in der Magna Charta Libertatum das Recht abtrotzten, dass kein freier Mann verhaftet werden solle, bevor über ihn ein gerichtliches Urteil gesprochen worden sei.
Ein weiterer Meilenstein in der Entwicklung der Grundrechte war 1776 die amerikanische Unabhängigkeitserklärung. In der Deklaration der Menschenrechte wird festgehalten, dass die Menschenrechte nicht vom Staat verliehen sind, sondern angeborene und unveräußerliche Naturrechte darstellen. Zur Sicherung dieser Rechte sind Regierungen eingesetzt, die ihre Macht aus der Zustimmung der Regierten herleiten.
Parallel dazu entstand in Europa am Ende der französischen Revolution im Jahre 1789 die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte. In dieser – von der französischen Nationalversammlung verkündeten – Erklärung werden wichtige Rechte festgeschrieben: Recht auf Freiheit, Eigentum, Sicherheit und Widerstand gegen Unterdrückung, freie Meinungsäußerung, Religionsausübung, Freiheit der Presse. Die Schlagwörter lauteten: Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit.
Aufgrund der Schreckensereignisse während der nationalsozialistischen Diktatur unter Adolf Hitler verfassten die Vereinten Nationen am 10.12.1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Am 23.5.1949 wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verkündet. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben den Grundrechtskatalog gleich an den Anfang gestellt. Der wesentliche Unterschied zur Weimarer Verfassung besteht darin, dass die Gesetze im Rahmen der Grundrechte gelten und sich an ihnen messen lassen müssen und nicht umgekehrt. Auch die Staatsgewalt ist an diese Grundrechte gebunden.
Die Grundrechte stellen nicht nur ein Programm dar, sondern sie sind geltendes Recht und binden insbesondere die Gesetzgebung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber nur solche Gesetze beschließen kann, die im Einklang mit den Grundrechten stehen. Ist dies nicht der Fall, kann das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt werden.
Darüber hinaus kann der Einzelne, wenn er sich durch den Staat in seinen Grundrechten verletzt fühlt, letztlich das Bundesverfassungsgericht anrufen, wenn die anderen Rechtswege ihm nicht geholfen haben. Es gilt der Grundsatz: Grundrechte sind Abwehrrechte des einzelnen Bürgers gegen willkürliche Maßnahmen des Staates. Fraglich ist, wie weit Bürger sich untereinander auf Grundrechte berufen können (Drittwirkung).
Aufgabe 1
Der Pflegefachmann S., indischer Staatsangehöriger, will in einer Disco seinen Geburtstag feiern. Als er zusammen mit seinen Freunden vom Türsteher mit den Worten „Ausländer haben keinen Zutritt“ zurückgewiesen wird, beruft er sich auf Art. 3 Abs. 3 GG, dass niemand wegen seiner Herkunft benachteiligt werden darf. Daraufhin meint der Türsteher nur, das Grundgesetz ginge ihn nichts an. Hat er Recht?Erläuterung im Anhang, ▶ Aufgabe 1 .
Kein Grundrecht kann völlig schrankenlos gewährt werden, da sonst ein friedliches Miteinander nicht möglich wäre. Einschränkungen der Grundrechte gibt es in unterschiedlicher Hinsicht ( ▶ Abb. 3.1).
Beispiel
Freie Fahrt
Rennfahrer H. rast mit seinem Auto durch die Innenstadt. Als er von der Polizei wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit angehalten wird, verwahrt er sich dagegen unter Berufung auf sein Grundrecht der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit nach dem Motto: Freie Fahrt für freie Bürger!
Einschränkung der Grundrechte.
Abb. 3.1
Zunächst hat der Geltungsbereich eines Grundrechts dort seine Grenze, wo seine Reichweite endet. Um diese zu bestimmen, muss durch Auslegung des Wortlauts der Inhalt des jeweiligen Grundrechts untersucht werden.
Aufgabe 2
2 Krankenpflegeschüler setzen sich vor den Haupteingang des Krankenhauses, um dort für eine Lohnerhöhung zu „demonstrieren“. Nachdem die vom Hausmeister gerufene Polizei sie auffordert, den Platz frei zu machen, berufen sich die beiden Auszubildenden auf ihr Grundrecht, das Versammlungsfreiheit gewährleiste. Mit Recht?Erläuterung im Anhang, ▶ Aufgabe 2 .
Diese Schranken sind in dem jeweiligen Grundrecht selbst enthalten und dem Wortlaut des jeweiligen Grundrechtsartikels zu entnehmen.
Aufgabe 3
Eine Gruppe von Pflegefachleuten will am Rathausplatz gegen den Pflegenotstand und für bessere Arbeitsbedingungen demonstrieren. Während im Rahmen der Kundgebung der Landrat als Vertreter des Trägers des größten örtlichen Krankenhauses das Wort ergreift, fangen einige Demonstrationsteilnehmer an, ihn mit Zwischenrufen und Trillerpfeifen aus dem Konzept zu bringen. Andere werfen gar mit Eiern nach ihm, um ihn zu stören. Als die Polizei daraufhin die Versammlung auflösen will, berufen sich die Demonstranten auf ihr Grundrecht der „Versammlungsfreiheit“. Mit Recht?Erläuterung im Anhang, ▶ Aufgabe 3 .
Bestimmte Grundrechte enthalten die Ermächtigung des Gesetzgebers, dass dieser aufgrund eines Gesetzes das Grundrecht beschränken darf.
Aufgabe 4
Ein zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilter Mörder meint, dass durch die Haft in sein Grundrecht auf Freiheit der Person eingegriffen werde. Hat er damit Recht?Erläuterung im Anhang, ▶ Aufgabe 4 .
Der Gesetzgeber darf die Grundrechte nicht grenzenlos beschränken. Dazu sagt das Grundgesetz in Art. 19 Abs. 2 GG, dass in keinem Falle ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden darf. So wäre auch der Mörder in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person beschränkt, wenn er überhaupt keine Aussicht hätte, seine Freiheit zu erlangen. Daher sieht es das Strafgesetzbuch vor, dass auch ein Mörder unter bestimmten Voraussetzungen nach mindestens 15 Jahren Haft entlassen werden kann.
Wer bestimmte Grundrechte, wie Freiheit der Meinungsäußerung, Pressefreiheit und andere, die in Art. 18 GG abschließend aufgezählt sind, zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Diese Verwirkung kann nur vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden.
Eine natürliche Grenze der Reichweite eines Grundrechts ist dort, wo die Rechte anderer beginnen. Mit anderen Worten kann jeder ein Grundrecht ausüben, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt. Wenn 2 Grundrechte aufeinanderstoßen oder sich überschneiden, findet die Grundrechtsbegrenzung durch gegenseitiges Abwägen statt.
Aufgabe 5
Pflegefachmann C. frönt gern der Freikörperkultur. Demzufolge legt er sich nackt zum Sonnenbaden an den Grünsee. Als die Pflegefachfrau E. mit ihren kleinen Kindern ebenfalls an den See zum Baden geht, stellt sie entsetzt fest, dass C. dort nackt liegt. Sie fordert nun von der Stadt, dass diese gegen das Nacktbaden vorgeht, da sie sich in ihrer freien Entfaltung der Persönlichkeit insofern beeinträchtigt glaubt, als sie sich dem nackten Körper dieses Mannes ausgesetzt sieht. Die Stadt meint, dass auch C. ein Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hat. Wer ist im Recht?Erläuterung im Anhang, ▶ Aufgabe 5 .
Die im Grundgesetz enthaltenen Grundrechte lassen sich in erster Linie in Menschen- und Bürgerrechte unterteilen ( ▶ Abb. 3.2).
Unterteilung der Grundrechte.
Abb. 3.2
Ausgangspunkt für diese Rechte ist die Würde des Menschen, die unveräußerlich und unverzichtbar ist. Die Menschenrechte sind dem Menschen von Natur aus gegeben und nicht vom Gesetzgeber geschaffen. Diese Rechte stehen allen Menschen zu:
Menschenwürde
freie Entfaltung der Persönlichkeit
Recht auf Leben
Recht auf körperliche Unversehrtheit
