Alles Wissenswerte über Staat, Bürger, Recht - Walter Hell - E-Book

Alles Wissenswerte über Staat, Bürger, Recht E-Book

Walter Hell

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Beschreibung

Keine Angst vor rechtlichen Fragen. In diesem Buch findest du alle für deine Ausbildung relevanten Rechtsgrundlagen kompakt zusammengefasst. Lebensnahe und realistische Beispiele verdeutlichen die Inhalte und machen die Gesetze "lebendig". So verstehst auch du als juristischer Laie die rechtlichen Rahmenbedingungen. Mit den an Minifällen aufgehängten Lernkontrollfragen steigerst du deinen Lernerfolg. Mit den Lösungen im Anhang kannst du dein Wissen direkt überprüfen.

Die 9. Auflage ist aktualisiert und auf dem neuesten Stand, z.B. beim Infektionsschutzgesetz oder dem Medizinproduktegesetz. Außerdem findest du neue Inhalte zu den ethischen Leitlinien und zum Thema Datenschutz.

Ideal für deine Prüfungsvorbereitung und ein unverzichtbares Nachschlagewerk für alle Pflegeberufe.

So wird das eher trockene Thema Recht zu einer echten Lese- und Lernfreude.

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

EPUB

Seitenzahl: 924

Veröffentlichungsjahr: 2024

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Alles Wissenswerte über Staat, Bürger, Recht

Staatsrecht und Gesetzeskunde

Walter Hell, Thomas Konopka

9., aktualisierte Auflage

194 Abbildungen

Vorwort zur 9. Auflage

6 Jahre nach dem Erscheinen der 8. Auflage wurde es wieder Zeit für eine Neuauflage.

Der Gesetzgeber war sehr aktiv und manche redaktionelle Überarbeitung war notwendig.

Aktuell eingearbeitet wurden die Folgen der Bundestagswahl 2021, die Änderungen in verschiedenen Gesetzen sowie eine Vertiefung im Recht des Datenschutzes und anlässlich der Corona-Pandemie auch die Anpassungen des Infektionsschutzgesetzes. Völlig neu bearbeitet wurde das Recht des Strahlenschutzes und der Medizinprodukte mit seinen EU-rechtlichen Vorgaben.

Die Reform des Betreuungsrechts (in Kraft seit dem 1.1.2023) brachte wesentliche Änderungen im Vertretungsrecht der Ehegatten im Gesundheitsbereich, was weitreichende Auswirkungen insbesondere für die Arbeit im Krankenhaus zur Folge hat. Weiter vervollständigt wurde die Neuauflage durch das Kapitel „Ethik in der Pflege“.

Erfreulicherweise konnte mit Richter am Amtsgericht Thomas Konopka ein zusätzlicher Autor gewonnen werden, der sich als langjähriger Zivilrichter insbesondere mit den Kapiteln Zivilrecht, Erbrecht und Familienrecht befasst hat. Als in der Praxis auch mit Datenschutz befasster Richter übernahm er die Überarbeitung des Datenschutzkapitels und fügte dem Werk völlig neu das Kapitel über die Ethik in der Pflege hinzu. Herr Konopka ist zudem staatlich examinierter Physiotherapeut und nebenberuflich als Dozent an der Akademie für Gesundheitsberufe des Universitätsklinikums Augsburg tätig. Dort unterrichtet und prüft er seit 2008 Staatsbürger- und Gesetzeskunde an der Berufsfachschule für Physiotherapie.

Nicht unerwähnt soll bleiben, dass die Bearbeitung der aktuellen Ausgabe zudem von der äußerst fruchtbaren und freundlichen Zusammenarbeit mit der seitens des Georg Thieme Verlags als Projektmanagerin und Redakteurin tätigen Frau Johanna Hämmerling geprägt war. Ihr gebührt unser herzlicher Dank für ihr gewissenhaftes Lektorat und ihre gleichermaßen fachkundigen wie konstruktiven Anregungen.

Neusäß und Friedberg, Herbst 2023

Walter Hell, Thomas Konopka

Aus dem Vorwort zur 1. Auflage

Ist ein weiteres Lehrbuch für das Fach „Gesetzes- und Staatsbürgerkunde“ notwendig oder überflüssig?

Meine Lehrtätigkeit an der Krankenpflegeschule in Augsburg hat mir gezeigt, dass dieses Unterrichtsfach wegen seiner im Vergleich zu den medizinischen Fächern völlig anderen Inhalte meist unbeliebt ist. Dies hängt wohl nicht nur damit zusammen, dass die Schüler oft die Notwendigkeit dieses Faches für ihren Beruf nicht erkennen, sondern dass es auch schwierig ist, juristisches Wissen an Laien zu vermitteln, nicht zuletzt wegen der meist unverständlichen Sprache.

So besteht das Hauptanliegen dieses Buches darin, die Grundprinzipien unseres Staates und juristisches Grundwissen auf verständliche Art und Weise darzulegen.

Um dies zu verwirklichen, wurde jeder Satz mit einem „NichtJuristen“, nämlich dem Mediziner Dr. Rotter, durchgesprochen und auf seine Verständlichkeit hin überprüft. Es wurde bewusst auf juristische Präzision und Vollständigkeit verzichtet, um schwierige juristische Zusammenhänge vereinfacht darzustellen. Es ging mehr darum, eine zugängliche Sprache zu finden, als allen juristischen Eventualitäten Rechnung zu tragen.

Zur leichteren Verständlichkeit tragen auch die zahlreichen Abbildungen und Beispiele bei, die den Stoff veranschaulichen und den Praxisbezug herstellen.

Ein weiteres Anliegen war es, die Fülle des vorgegebenen Unterrichtsstoffes, die sich aus dem Zugrundelegen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Berufe in der Krankenpflege ergab, so überschaubar wie möglich darzustellen.

Aufgabe des Buches kann und darf es nicht sein, den Leser und Schüler zu einem „Rechtsberater“ auszubilden und alle Rechtsprobleme vollständig zu behandeln. Entscheidend ist vielmehr, dass die Grundzüge und Strukturen unseres Rechtswesens und unseres Staates vermittelt werden und dies dazu beiträgt, die Leser zu kritischen Staatsbürgern zu erziehen.

So soll das Buch nicht nur als ein reines Lehrbuch dienen, sondern den Leser begleiten und zum Nachschlagen anregen.

Biburg, im Frühjahr 1995

Walter Hell

Inhaltsverzeichnis

Titelei

Vorwort zur 9. Auflage

Aus dem Vorwort zur 1. Auflage

Teil I Staatsbürgerkunde

1 Staat „Bundesrepublik Deutschland“

1.1 Wesen eines Staates

1.1.1 Staatsgebiet

1.1.2 Staatsvolk

1.1.3 Staatsgewalt

1.2 Entstehung der Bundesrepublik Deutschland

1.2.1 Erste Entwicklungen nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs

1.2.2 Entstehung des Grundgesetzes

1.2.3 Entstehung der DDR

1.3 Wiedervereinigung des geteilten Deutschlands

1.3.1 Die Rolle des Michail Gorbatschow

1.3.2 Botschaftsbesetzungen, Massenflucht und Öffnung der Grenzen

2 Staats- und Regierungsform der Bundesrepublik Deutschland

2.1 Republik

2.2 Demokratie

2.2.1 Merkmale einer Demokratie

2.2.2 Indirekte Demokratie

2.2.3 Direkte Demokratie

2.2.4 Schutz der Demokratie

2.3 Rechtsstaat

2.3.1 Auswirkungen des Rechtsstaatsprinzips

2.3.2 Vertrauensschutz und Rückwirkungsverbot

2.3.3 Gewaltenteilung

2.4 Sozialstaat

2.4.1 Folgen der industriellen Revolution

2.4.2 Entstehung des Sozialstaats

2.4.3 Aufgaben des Sozialstaats

2.5 Bundesstaat

2.5.1 Föderalismus

2.5.2 Verteilung von Kompetenzen und Zuständigkeiten

3 Grundrechte

3.1 Geschichte der Grundrechte

3.2 Wesen der Grundrechte

3.3 Geltungsbereich der Grundrechte

3.3.1 Auslegung

3.3.2 Grundrechtsimmanente Schranken

3.3.3 Gesetzesvorbehalt

3.3.4 Verwirkung von Grundrechten

3.3.5 Gemeinschaftsvorbehalt

3.4 Einteilung der Grundrechte

3.4.1 Menschenrechte

3.4.2 Bürgerrechte

3.5 Einzelne Grundrechte

3.5.1 Schutz der Menschenwürde (Artikel 1 GG)

3.5.2 Freiheit der Person (Artikel 2 GG)

3.5.3 Gleichheit vor dem Gesetz (Artikel 3 GG)

3.5.4 Meinungsfreiheit (Artikel 5 GG)

3.5.5 Freiheit der Berufswahl (Artikel 12 GG)

4 Wahlrecht

4.1 Wahlberechtigung

4.1.1 Aktives Wahlrecht

4.1.2 Passives Wahlrecht

4.2 Wahlrechtsgrundsätze

4.2.1 Allgemeine Wahl

4.2.2 Unmittelbare Wahl

4.2.3 Freie Wahl

4.2.4 Gleiche Wahl

4.2.5 Geheime Wahl

4.3 Wahlsysteme

4.3.1 Mehrheitswahlsystem

4.3.2 Verhältniswahlsystem

4.4 Bundestagswahl

4.4.1 Personalisierte Verhältniswahl

4.4.2 Erststimme

4.4.3 Zweitstimme

4.4.4 Überhangmandate

4.4.5 Ausgleichsmandate

4.4.6 5-Prozent-Klausel

4.4.7 Neues Bundestagswahlrecht

5 Oberste Bundesorgane

5.1 Bundestag

5.1.1 Zusammensetzung des Bundestages

5.1.2 Rechtsstellung der Bundestagsabgeordneten

5.1.3 Aufgaben und Befugnisse des Bundestags

5.1.4 Abstimmung im Bundestag

5.1.5 Auflösung des Bundestags

5.2 Bundesrat

5.2.1 Zusammensetzung des Bundesrats

5.2.2 Aufgaben und Befugnisse des Bundesrats

5.2.3 Abstimmung im Bundesrat

5.3 Bundespräsident

5.3.1 Wahl des Bundespräsidenten

5.3.2 Aufgaben und Befugnisse des Bundespräsidenten

5.3.3 Ende der Amtszeit

5.4 Bundesregierung

5.4.1 Zusammensetzung der Bundesregierung

5.4.2 Aufgaben und Befugnisse der Bundesregierung

5.5 Bundesverfassungsgericht

5.5.1 Zusammensetzung des Bundesverfassungsgerichts

5.5.2 Wahl der Bundesverfassungsrichter

5.5.3 Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts

6 Gesetzgebung des Bundes

6.1 Gesetzgebungskompetenz

6.1.1 Ausschließliche Gesetzgebung des Bundes (Art. 73 GG)

6.1.2 Konkurrierende Gesetzgebung (Art. 74 GG)

6.1.3 Ausschließliche Gesetzgebung der Länder

6.2 Gesetzgebungsverfahren

6.2.1 Einleitungsverfahren

6.2.2 Beschlussverfahren

6.2.3 Abschlussverfahren

6.3 Bürgerbeteiligung an der Gesetzgebung

6.3.1 Beteiligung der Bürger auf Bundesebene

6.3.2 Beteiligung der Bürger auf Länderebene

6.3.3 Beteiligung der Bürger auf kommunaler Ebene

7 Aufbau der Bundesrepublik Deutschland

7.1 Gemeinde

7.1.1 Kreisangehörige Gemeinden

7.1.2 Kreisfreie Gemeinden

7.2 Landkreis

7.3 Bezirk

7.4 (Bundes-)Land

8 Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland

8.1 Planwirtschaft

8.2 Marktwirtschaft

8.3 Soziale Marktwirtschaft

8.3.1 Merkmale der sozialen Marktwirtschaft

8.3.2 Wettbewerbs- und Verbraucherschutz

9 Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland

9.1 Unabhängige Rechtsprechung

9.1.1 Sachliche Unabhängigkeit

9.1.2 Persönliche Unabhängigkeit

9.2 Gesetzlicher Richter

9.3 Rechtsweggarantie

9.4 Rechtliches Gehör

10 Europäische Union

10.1 Entstehung der Europäischen Union und ihre Mitgliedstaaten

10.2 Hauptorgane der EU

10.2.1 Europäisches Parlament

10.2.2 Europäische Kommission

10.2.3 Rat der Europäischen Union

10.2.4 Hoher Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik

10.2.5 Europäischer Gerichtshof

10.2.6 Europäischer Rat

10.3 Europarat

10.4 Wie wirken die Organe der Europäischen Union zusammen?

10.5 Was spricht für eine europäische Einigung?

11 Vereinte Nationen

11.1 Ziele und Grundsätze der UN

11.2 Hauptorgane der UN

11.2.1 Generalversammlung

11.2.2 Sicherheitsrat

11.2.3 Internationaler Gerichtshof

11.2.4 Sekretariat

11.2.5 Treuhandschaftsrat

11.2.6 Wirtschafts- und Sozialrat

11.3 Sonderorganisationen der UN

11.3.1 Weltgesundheitsorganisation

11.3.2 Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur

11.3.3 Organisation für Ernährung und Landwirtschaft

11.3.4 Internationale Arbeitsorganisation

11.4 Internationaler Strafgerichtshof

Teil II Strafrecht

12 Wesen des Strafrechts

12.1 Aufgabe und Inhalt des Strafrechts

12.2 Ziele der Strafe

12.2.1 Spezialprävention

12.2.2 Generalprävention

13 Grundlagen der Strafbarkeit

13.1 Vorliegen eines Strafgesetzes

13.1.1 Gesetzlichkeitsprinzip

13.1.2 Rückwirkungsverbot

13.2 Menschliches Handeln bzw. Unterlassen

13.3 Straftat

13.3.1 Vorsätzliche Straftat

13.3.2 Fahrlässige Straftat

13.3.3 Versuchte Straftat

13.4 Täterschaft, Anstiftung und Beihilfe

13.4.1 Täterschaft

13.4.2 Anstiftung

13.4.3 Beihilfe

14 Rechtsfolgen einer Straftat

14.1 Rechtsfolgen gegen Jugendliche

14.1.1 Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts

14.1.2 Sanktionen mit strafähnlichem Charakter

14.1.3 Maßregeln zur Besserung und Sicherung

14.2 Rechtsfolgen gegen Erwachsene

14.2.1 Strafarten bei Erwachsenen

14.2.2 Maßregeln der Besserung und Sicherung

15 Ausgewählte Straftatbestände für das Pflegepersonal

15.1 Körperverletzung (§ 223 ff StGB)

15.1.1 Vorsätzliche Körperverletzung

15.1.2 Körperverletzung durch Unterlassen

15.1.3 Medizinischer Eingriff durch Arzt und Pflegepersonal

15.1.4 Fahrlässige Körperverletzung

15.1.5 Strafantrag oder öffentliches Interesse

15.2 Tötungsdelikte (§§ 211 ff StGB)

15.2.1 Totschlag, Tötung auf Verlangen

15.2.2 Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung

15.2.3 Mord

15.2.4 Fahrlässige Tötung

15.3 Aussetzung (§ 221 StGB)

15.3.1 Hilflose Lage

15.3.2 Versetzen in hilflose Lage/Im-Stich-Lassen in hilfloser Lage

15.3.3 Obhuts- und Beistandspflicht

15.3.4 Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung

15.4 Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB)

15.4.1 Notlagen

15.4.2 Hilfe leisten

15.5 Schwangerschaftsabbruch (§ 218 StGB)

15.5.1 Bestehen einer Schwangerschaft

15.5.2 Abbruch einer Schwangerschaft

15.5.3 Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs

15.5.4 Weitere Straftaten des Arztes in Zusammenhang mit dem Abbruch

15.6 Verletzung von Privatgeheimnissen (§ 203 StGB)

15.6.1 Geheimnisträger

15.6.2 Geheimnis

15.6.3 Anvertraut

15.6.4 Sonst bekannt geworden

15.6.5 Offenbaren

15.6.6 Unbefugt

15.6.7 Zeugnisverweigerungsrecht

15.6.8 Pflegevisite

15.6.9 Beendigung der Schweigepflicht

15.6.10 Exkurs: Verletzung des Briefgeheimnisses

15.6.11 Datenschutz

15.7 Freiheitsberaubung (§ 239 StGB)

15.7.1 Freiheit auf Fortbewegung

15.7.2 Gerechtfertigte „Beraubung“ der Fortbewegungsfreiheit

15.8 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 ff StGB)

15.8.1 Überblick

15.8.2 Sexuelle Handlung

15.8.3 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

15.8.4 Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen

15.8.5 Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung

15.8.6 Sexuelle Belästigung

16 Berufsrelevante Nebengesetze des Strafrechts

16.1 Gesetz zum Schutz von Embryonen (ESchG)

16.1.1 Das befruchtete Ei als Träger der Menschenwürde

16.1.2 Straftaten im Umgang mit Embryonen

16.1.3 Ausschau

16.2 Gesetz über freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden

17 Ausgewählte Strafrechtsprobleme in der Pflege

17.1 Verabreichen von Injektionen

17.1.1 Delegieren von Injektionen auf das Pflegepersonal

17.1.2 Qualifikation des Pflegepersonals

17.1.3 Art der Injektion

17.1.4 Ärztliche Überwachung

17.2 Sterbehilfe

17.2.1 Hilfe im Sterben

17.2.2 Hilfe zum Sterben

17.2.3 Früheuthanasie

17.3 Organtransplantation

17.3.1 Organentnahme beim toten Spender

17.3.2 Organentnahme bei lebendem Spender

17.3.3 Zulässigkeit der Organübertragung (Implantation)

17.3.4 Straf- und Bußgeldvorschriften

18 Strafprozess

18.1 Ermittlungsverfahren

18.1.1 Untersuchungshaft

18.1.2 Abschluss der Ermittlungen: Einstellung oder Anklageerhebung

18.1.3 Strafbefehl

18.2 Hauptverfahren

18.2.1 Eröffnungsverfahren

18.2.2 Hauptverhandlung

18.3 Vollstreckungsverfahren

Teil III Zivilrecht

19 Schuldrecht

19.1 Zustandekommen eines Vertrags

19.1.1 Geschäftsfähigkeit

19.1.2 Vertragsschluss

19.1.3 Loslösung von einem Vertrag

19.2 Inhalt eines Vertrags

19.2.1 Abschlussfreiheit

19.2.2 Inhaltsfreiheit

19.3 Vertragstypen

19.3.1 Kaufvertrag

19.3.2 Mietvertrag

19.3.3 Leihvertrag

19.3.4 Darlehensvertrag

19.3.5 Dienstvertrag

19.3.6 Werkvertrag

20 Rechtsstellung des Patienten

20.1 Rechtsbeziehung zwischen Arzt und Patient

20.1.1 Behandlungsvertrag als Dienstvertrag

20.1.2 Zustandekommen des Behandlungsvertrags

20.1.3 Inhalt des Behandlungsvertrags

20.1.4 Beendigung des Behandlungsvertrages

20.2 Rechtsbeziehung zwischen Krankenhaus und Patient

20.2.1 Totaler Krankenhausaufnahmevertrag

20.2.2 Gespaltener Krankenhausaufnahmevertrag

20.2.3 Totaler Krankenhausaufnahmevertrag mit Arztzusatzvertrag

21 Haftung und Schadenersatz

21.1 Grundsätzliches zum Haftungsrecht

21.1.1 Allgemeine Voraussetzungen

21.1.2 Vertragliche Haftung

21.1.3 Deliktische Haftung

21.2 Schadenersatzanspruch des Patienten

21.2.1 Schadenersatzansprüche des Patienten gegenüber dem Krankenhaus

21.2.2 Schadenersatzansprüche des Patienten gegenüber dem Arzt

21.2.3 Schadenersatzansprüche des Patienten gegenüber dem Pflegepersonal

21.2.4 Haftung für Schäden aus dem „voll beherrschbaren Risikobereich“

22 Zivilprozess

22.1 Mahnverfahren

22.1.1 Mahnbescheid

22.1.2 Vollstreckungsbescheid

22.2 Streitiges Verfahren – Klage

22.2.1 Klageerhebung

22.2.2 Klageerwiderung

22.2.3 Mündliche Verhandlung

22.2.4 Urteil

22.2.5 Rechtsmittel

22.2.6 Rechtskraft

22.3 Zwangsvollstreckung

22.4 Kosten des Rechtsstreits

22.5 Vertretung durch Rechtsanwalt

23 Erbrecht

23.1 Wesen und Umfang des Erbrechtes

23.2 Erbfolge

23.3 Gesetzliche Erbfolge

23.3.1 Ordnungsprinzip

23.3.2 Stammesprinzip

23.3.3 Repräsentationsprinzip

23.3.4 Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten

23.3.5 Erbrecht des Lebenspartners

23.3.6 Erbrecht des nichtehelichen Kindes

23.3.7 Ausgleichungspflicht bei besonderen Leistungen eines Abkömmlings

23.4 Testamentarische Erbfolge

23.4.1 Testierfähigkeit

23.4.2 Eigenhändiges Testament

23.4.3 Notarielles Testament

23.4.4 3-Zeugen-Testament

23.4.5 Gemeinschaftliches Testament

23.4.6 Inhalt des Testaments

23.5 Gesetzliches Erbrecht des Staates

23.6 Ausschlagung des Erbes

23.7 Rechte und Pflichten des Erben

23.8 Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

23.9 Pflichtteil

23.9.1 Pflichtteilsberechtigte Personen

23.9.2 Pflichtteilshöhe

24 Familienrecht

24.1 Eherecht

24.1.1 Zustandekommen der Ehe

24.1.2 Eheliches Güterrecht

24.1.3 Ehescheidung

24.2 Wichtige Bestimmungen aus dem Familienrecht

24.2.1 Elterliche Sorge

24.2.2 Adoption

24.2.3 Vormundschaft

24.2.4 Unterhaltspflichten

24.2.5 Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen (Fixierung) bei Minderjährigen

25 Betreuungsrecht

25.1 Voraussetzungen einer Betreuung

25.1.1 Krankheit oder Behinderung

25.1.2 Rechtliche Unfähigkeit zur Besorgung eigener Angelegenheiten

25.1.3 Erforderlichkeit der Betreuung

25.2 Der Betreuer

25.2.1 Auswahl des Betreuers

25.2.2 Pflichten des Betreuers

25.2.3 Entlassung des Betreuers

25.3 Umfang der Betreuung

25.4 Betreuungsverfahren

25.4.1 Persönliche Anhörung

25.4.2 Absehen von der persönlichen Anhörung

25.4.3 Gutachten eines Sachverständigen

25.4.4 Schlussgespräch

25.4.5 Verfahrenspfleger

25.5 Dauer der Betreuung

25.6 Vorläufige Betreuungsanordnung

25.7 Aufhebung der Betreuung

25.8 Rechtsfolgen der Betreuung

25.9 Heilbehandlung von Betreuten

25.10 Sterilisation von Betreuten

25.11 Unterbringung von Betreuten

25.11.1 Einsichtsfähiger Betroffener

25.11.2 Nicht einsichtsfähiger Betroffener

25.12 Unterbringungsähnliche Maßnahmen(Fixierung)

25.12.1 Begriff

25.12.2 Zulässigkeit der Fixierung

25.13 Vorsorgevollmacht – Bevollmächtigter

25.14 Zwangsbehandlung von Betreuten

25.15 Anlagen 1–6 zum Betreuungsrecht

25.15.1 Anlage 1 zum Betreuungsrecht: Vorsorgevollmacht

25.15.2 Anlage 2 zum Betreuungsrecht: Betreuungsverfügung

25.15.3 Anlage 3 zum Betreuungsrecht: Patientenverfügung

25.15.4 Anlage 4 zum Betreuungsrecht: Anregung zur Bestellung eines (vorläufigen) Betreuers

25.15.5 Anlage 5 zum Betreuungsrecht: Genehmigung unterbringungsähnlicher Maßnahmen (Fixierung)

25.15.6 Anlage 6 zum Betreuungsrecht: Antrag auf geschlossene Unterbringung

25.16 Beispielfälle aus der täglichen Praxis des Betreuungsgerichts

Teil IV Arbeitsrecht

26 Arbeitsverhältnis

26.1 Zustandekommen des Arbeitsvertrags

26.1.1 Freistellungsanspruch und Vorstellungskosten

26.1.2 Fragerecht bei Bewerbung

26.2 Inhalt des Arbeitsverhältnisses

26.2.1 Arbeitsvertrag

26.2.2 Gesetz

26.2.3 Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung

26.2.4 Betriebliche Übung

26.2.5 Direktionsrecht

26.3 Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis

26.3.1 Arbeitspflicht

26.3.2 Lohnzahlungspflicht

26.3.3 Nebenpflichten

26.4 Verletzung der Arbeitspflicht

26.4.1 Nichtleistung

26.4.2 Schlechtleistung

26.5 Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge

26.5.1 Teilzeitarbeit

26.5.2 Befristeter Arbeitsvertrag

26.6 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

26.6.1 Aufhebungsvertrag

26.6.2 Kündigung

26.6.3 Tod des Arbeitnehmers/Arbeitgebers

26.6.4 Zeitablauf

26.7 Zeugnis

26.8 Berufsbildung

26.8.1 Berufsausbildung

26.8.2 Fortbildung

26.8.3 Weiterbildung

26.8.4 Kosten der Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen

26.9 Das Pflegeberufegesetz

26.9.1 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung

26.9.2 Führen der Berufsbezeichnung

26.9.3 Inhalt und Ziel der Ausbildung

26.9.4 Dauer und Struktur der Ausbildung

26.9.5 Der Ausbildungsvertrag

26.10 Delegation von ärztlichen Tätigkeiten an Pflegekräfte

26.10.1 Aufgaben der Pflegefachkraft

26.10.2 Nicht delegationsfähige ärztliche Tätigkeiten

26.10.3 Delegierbare ärztliche Aufgaben

26.10.4 Eigenständige Durchführung ärztlicher Tätigkeiten durch das Pflegepersonal

27 Arbeitnehmerschutz

27.1 Kündigungsschutz

27.1.1 Kündigungsschutzklage

27.1.2 Betriebsbedingte Kündigung

27.1.3 Personenbedingte Kündigung

27.1.4 Verhaltensbedingte Kündigung

27.1.5 Beteiligung des Betriebsrats

27.1.6 Auflösung des Arbeitsverhältnisses und Abfindung des Arbeitnehmers

27.2 Mutterschutz

27.2.1 Gefahrenschutz

27.2.2 Arbeitsplatzschutz

27.2.3 Leistungen

27.3 Jugendarbeitsschutz

27.3.1 Verbot der Kinderarbeit

27.3.2 Arbeitszeit

27.3.3 Beschäftigungsverbote

27.3.4 Gesundheitliche Betreuung

27.4 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

27.4.1 Anwendungsbereich des AGG

27.4.2 Zulässigkeit einer unterschiedlichen Behandlung

27.4.3 Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers

27.4.4 Rechte der Beschäftigten

27.4.5 Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr

27.5 Arbeitsschutzgesetz

27.5.1 Grundverantwortung des Arbeitgebers

27.5.2 Mitverantwortung der Beschäftigten

27.6 Arbeitszeitgesetz

27.6.1 Arbeitszeit

27.6.2 Ruhepause, Ruhezeit

27.6.3 Nacht- und Schichtarbeit

27.6.4 Sonn- und Feiertagsruhe

27.6.5 Bereitschaftsdienst

27.6.6 Notfälle

27.6.7 Aushang und Ordnungswidrigkeiten/Straftaten

28 Tarifvertragsrecht

28.1 Inhalt des Tarifvertrags

28.2 Bindungswirkung des Tarifvertrags

29 Betriebsverfassung

29.1 Personalrat

29.1.1 Größe und Zustandekommen des Personalrats

29.1.2 Aufgaben des Personalrats

29.2 Personalversammlung

29.3 Jugendvertretung

30 Arbeitsgerichtsprozess

Teil V Sozialrecht

31 Allgemeines

32 Krankenversicherung

32.1 Kreis der versicherten Personen

32.1.1 Versicherungspflicht

32.1.2 Versicherungsfreiheit

32.1.3 Familienversicherung

32.2 Träger der Krankenversicherung

32.3 Finanzierung der Krankenversicherung

32.4 Leistungen der Krankenversicherung

32.4.1 Leistungen zur Verhütung von Krankheiten

32.4.2 Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten

32.4.3 Leistungen bei einer Krankheit

32.4.4 Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft

33 Pflegeversicherung

33.1 Kreis der versicherten Personen

33.1.1 Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung

33.1.2 Versicherte in der privaten Krankenversicherung

33.1.3 Familienversicherung

33.1.4 Weiterversicherung

33.2 Träger der Pflegeversicherung

33.3 Finanzierung der Pflegeversicherung

33.4 Pflegebedürftigkeit

33.4.1 Der aktuelle Pflegebedürftigkeitsbegriff

33.4.2 Grade der Pflegebedürftigkeit

33.5 Wesentliche Leistungen der Pflegeversicherung

33.5.1 Häusliche Pflege

33.5.2 Stationäre Pflege

33.5.3 Leistungen für die Pflegeperson

33.5.4 Angebote zur Unterstützung im Alltag

33.6 Pflegezeitgesetz

33.6.1 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

33.6.2 Pflegezeit

33.7 Familienpflegezeitgesetz

33.7.1 Familienpflegezeit

33.7.2 Inanspruchnahme der Familienpflegezeit

33.7.3 Förderung der pflegebedingten Freistellung von der Arbeitsleistung

34 Rentenversicherung

34.1 Kreis der versicherten Personen

34.2 Träger der Rentenversicherung

34.3 Finanzierung der Rentenversicherung

34.4 Leistungen der Rentenversicherung

34.4.1 Rehabilitation

34.4.2 Rentenzahlungen

35 Unfallversicherung

35.1 Kreis der versicherten Personen

35.2 Träger der Unfallversicherung

35.3 Finanzierung der Unfallversicherung

35.4 Versicherungsfälle in der Unfallversicherung

35.4.1 Arbeitsunfall

35.4.2 Wegeunfall

35.4.3 Berufskrankheit

35.5 Leistungen der Unfallversicherung

35.5.1 Unfallverhütung und Erste Hilfe

35.5.2 Medizinische, berufsfördernde und ergänzende Leistungen

35.5.3 Renten und sonstige Geldleistungen

36 Arbeitsförderung

36.1 Kreis der versicherten Personen

36.2 Träger der Arbeitsförderung

36.3 Finanzierung der Arbeitsförderung

36.4 Leistungen der Arbeitsförderung

36.4.1 Beratung und Vermittlung

36.4.2 Leistungen an Arbeitnehmer

36.4.3 Leistungen an Arbeitgeber

36.4.4 Leistungen an Träger von Arbeitsförderungsmaßnahmen

37 Sozialhilfe

37.1 Grundsätze im Sozialhilferecht

37.1.1 Finalprinzip

37.1.2 Bedarfsdeckungsprinzip

37.1.3 Nachrang der Sozialhilfe

37.2 Leistungen der Sozialhilfe

37.2.1 Hilfe zum Lebensunterhalt

37.2.2 Hilfe in besonderen Lebenssituationen

38 Sonstige Sozialstaatsangebote

38.1 Ausbildungsförderung

38.1.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis

38.1.2 Leistungen nach dem BAföG

38.2 Kindergeld

38.3 Elterngeld und Elternzeit

Teil VI Berufsrelevante Nebengesetze

39 Arzneimittelrecht

39.1 Begriffsbestimmungen

39.2 Anforderungen an Arzneimittel

39.3 Herstellung von Arzneimitteln

39.4 Zulassung von Arzneimitteln

39.5 Registrierung von homöopathischen Arzneimitteln

39.6 Abgabe von Arzneimitteln

39.7 Haftung für Arzneimittelschäden

40 Betäubungsmittelrecht

40.1 Betäubungsmittel

40.1.1 Betäubungsmittel der Anlage I

40.1.2 Betäubungsmittel der Anlage II

40.1.3 Betäubungsmittel der Anlage III

40.2 Verschreiben eines Betäubungsmittels

40.3 Aufbewahrung eines Betäubungsmittels

40.4 Strafbarkeit des Umgangs mit Betäubungsmitteln

40.5 Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz

41 Bestattungswesen

41.1 Bestattungszwang

41.2 Leichenschau

41.3 Bestattungszeitpunkt

42 Lebensmittelrecht

43 Medizinprodukterecht

43.1 Gegenstand und Inhalt des Medizinprodukterechts

43.1.1 Medizinprodukte

43.1.2 Verbote zum Schutz von Patienten, Anwendern und Dritten

43.2 Verordnungen zum Umgang mit Medizinprodukten

43.2.1 Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung – MPBetreibV)

43.2.2 Verordnung zur Regelung der Abgabe von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Abgabeverordnung – MPAV)

43.2.3 Verordnung über die Meldung von mutmaßlichen schwerwiegenden Vorkommnissen bei Medizinprodukten sowie zum Informationsaustausch der zuständigen Behörden (Medizinprodukte-Anwendermelde- und Informationsverordnung – MPAMIV)

43.3 Pflichten und Aufgaben bestimmter Personen im Medizinprodukterecht

43.3.1 Hersteller

43.3.2 Betreiber

43.3.3 Sicherheitsbeauftragter für Medizinprodukte (beim Hersteller)

43.3.4 Beauftragter für Medizinproduktesicherheit (beim Betreiber)

43.3.5 Medizinprodukteberater

43.3.6 Medizinprodukte-Verantwortlicher

43.3.7 Medizinprodukte-Beauftragter

43.3.8 Medizintechniker

43.3.9 Anwender

44 Infektionsschutzrecht

44.1 Zweck des Infektionsschutzgesetzes

44.1.1 Vorbeugung/Prävention

44.1.2 Frühzeitige Erkennung

44.1.3 Verhinderung der Krankheitsverbreitung

44.2 Inhalt des Infektionsschutzgesetzes

44.2.1 Begriffsbestimmungen

44.2.2 Koordinierung und Früherkennung

44.2.3 Meldewesen

44.2.4 Verhütung übertragbarer Krankheiten

44.2.5 Bekämpfung übertragbarer Krankheiten

44.2.6 Zusätzliche Vorschriften für Schulen und andere Gemeinschaftseinrichtungen

44.2.7 Beschaffenheit von Wasser

44.2.8 Beschäftigung im Lebensmittelbereich

44.2.9 Tätigkeit mit Krankheitserregern

44.2.10 Epidemische Lage von nationaler Tragweite

44.2.11 Triage

44.2.12 Entschädigung

44.2.13 Straf- und Bußgeldvorschriften

45 Strahlenschutzrecht

45.1 Rechtfertigung ionisierender Strahlung

45.2 Genehmigungspflicht bestimmter Anlagen und Qualitätssicherung

45.3 Sonstige Pflichten des Betreibers

45.4 Verantwortliche für den Strahlenschutz

45.4.1 Der Strahlenschutzverantwortliche

45.4.2 Der Strahlenschutzbeauftragte

45.4.3 Medizinphysik-Experte

45.5 Strahlenschutzbereiche

45.5.1 Überwachungsbereich

45.5.2 Kontrollbereich

45.5.3 Sperrbereich

45.5.4 Röntgenraum

45.5.5 Bestrahlungsraum

45.6 Anwendungsberechtigte Personen

45.7 Schutz der Patienten

45.7.1 Anwendungsgrundsätze

45.7.2 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht

45.8 Schutz der Beschäftigten

45.8.1 Untersuchungspflicht

45.8.2 Belehrung und Einweisung

46 Personenstandsgesetz

46.1 Eheregister

46.2 Ehe für Personen gleichen Geschlechts

46.3 Geburtenregister

46.4 Sterberegister

46.5 Geschlechtsangabe „divers“

47 Unterbringungsgesetz

47.1 Voraussetzungen einer Unterbringung

47.1.1 Psychischer Zustand

47.1.2 Gefährdung der Allgemeinheit

47.1.3 Unfreiwilligkeit

47.2 Verfahren

47.3 Dauer der Unterbringung

47.4 Vollzug der Unterbringung

47.5 Rechtsschutz

47.6 Vorläufige Unterbringung

47.7 Sofortige vorläufige Unterbringung

47.8 Entlassung

48 Datenschutzrecht

48.1 Schutzbereich und Hintergrund der DS-GVO

48.2 Geltung, Ziele und Systematik der DS-GVO

48.3 Wesentliche „Schutzinstrumente“

48.4 Folgen für die Verantwortlichen

48.5 Ansprüche und Rechte der Betroffenen

48.6 Strafrechtliche Sanktionen und Bußgelder bei Verstößen

48.7 Auswirkungen des Datenschutzes auf andere Rechtsbereiche

48.8 Ausblick

49 Ethik in der Pflege

49.1 Bedeutung der Ethik für die Pflege

49.2 Allgemeine Grundlagen der Ethik

49.2.1 Begriffsbestimmungen

49.2.2 Theorien und Grundmodelle

49.3 Angewandte Ethik

49.3.1 Grundgedanken der Pflegeethik

49.3.2 Ethische Entscheidungshilfen

49.3.3 Ethischer Entscheidungsfindungsprozess

49.3.4 Instrumente der strukturellen Umsetzung

49.4 Fallbeispiele aus der Pflege

Teil VII Anhang

50 Antworten zu den Aufgaben im Textteil

51 Fragen zur Prüfungsvorbereitung

51.1 Fragen zur Staatsbürgerkunde

51.1.1 „Bundesrepublik Deutschland“

51.1.2 Staats- und Regierungsform der BRD

51.1.3 Grundrechte

51.1.4 Wahlrecht

51.1.5 Oberste Bundesorgane

51.1.6 Gesetzgebung des Bundes

51.1.7 Aufbau der BRD

51.1.8 Wirtschaftsordnung der BRD

51.1.9 Rechtsprechung in der BRD

51.1.10 Europäische Union (EU)

51.1.11 Vereinte Nationen (UN)

51.2 Fragen zum Strafrecht

51.2.1 Wesen des Strafrechts

51.2.2 Grundlagen der Strafbarkeit

51.2.3 Rechtsfolgen einer Straftat

51.2.4 Ausgewählte Straftatbestände in der Pflege

51.2.5 Berufsrelevante Nebengesetze des Strafrechts

51.2.6 Ausgewählte Strafrechtsprobleme in der Pflege

51.2.7 Strafprozess

51.3 Fragen zum Zivilrecht

51.3.1 Schuldrecht

51.3.2 Rechtsstellung des Patienten

51.3.3 Haftung und Schadenersatz

51.3.4 Zivilprozess

51.3.5 Erbrecht

51.3.6 Familienrecht

51.3.7 Betreuungsrecht

51.4 Fragen zum Arbeitsrecht

51.4.1 Arbeitsverhältnis

51.4.2 Arbeitnehmerschutz

51.4.3 Tarifvertragsrecht

51.4.4 Betriebsverfassung

51.4.5 Arbeitsgerichtsprozess

51.5 Fragen zum Sozialrecht

51.5.1 Krankenversicherung

51.5.2 Pflegeversicherung

51.5.3 Rentenversicherung

51.5.4 Unfallversicherung

51.5.5 Arbeitsförderung

51.5.6 Sozialhilfe

51.5.7 Sonstige Sozialstaatsangebote

51.6 Fragen zu den berufsrelevanten Nebengesetzen

51.6.1 Arzneimittelrecht

51.6.2 Betäubungsmittelrecht

51.6.3 Bestattungswesen

51.6.4 Lebensmittelrecht

51.6.5 Medizinprodukterecht

51.6.6 Infektionsschutzrecht

51.6.7 Strahlenschutzrecht

51.6.8 Personenstandsgesetz

51.6.9 Unterbringungsgesetz

51.6.10 Datenschutzrecht

51.6.11 Ethik in der Pflege

Anschriften

Sachverzeichnis

Impressum/Access Code

Teil I Staatsbürgerkunde

1 Staat „Bundesrepublik Deutschland“

2 Staats- und Regierungsform der Bundesrepublik Deutschland

3 Grundrechte

4 Wahlrecht

5 Oberste Bundesorgane

6 Gesetzgebung des Bundes

7 Aufbau der Bundesrepublik Deutschland

8 Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland

9 Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland

10 Europäische Union

11 Vereinte Nationen

1 Staat „Bundesrepublik Deutschland“

Ein funktionsfähiger demokratischer Staat setzt politisch informierte und kritische Staatsbürger voraus. Nur wenn der Einzelne über ein fundiertes Grundwissen verfügt, kann er die richtigen, seiner Überzeugung entsprechenden politischen Entscheidungen treffen.Es ist deshalb die Aufgabe staatspolitischer Bildung, dieses Wissen bei dem Einzelnen zu schaffen, insbesondere bei jungen Menschen, die die Gesellschaft in der Zukunft gestalten und mitverantworten.Die Staatsbürgerkunde soll über die reine Wissensvermittlung hinaus eine kritische, fundierte und unvoreingenommene Urteilsfähigkeit bei jungen Menschen erzeugen. Mit diesen Grundlagen können sie gemäß ihres eigenen Gewissens und nach ihrer eigenen Überzeugung mitentscheiden und stellen nicht nur benutzbare Werkzeuge in der Hand der jeweils Regierenden dar.Letztlich soll es ihnen dadurch ermöglicht werden, in freier Überzeugung die freiheitlich-demokratische Rechtsordnung zu bejahen und dafür einzustehen.

1.1 Wesen eines Staates

Damit man von einem Staat sprechen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein ( ▶ Abb. 1.1).

Bestandteile eines Staats.

Abb. 1.1

1.1.1 Staatsgebiet

Das Staatsgebiet ist ein begrenzter Teil der Erdoberfläche, wobei die Grenzen natürlich (z.B. Wasser) oder vom Menschen festgelegt (politische Staatsgrenzen) sein können. Zu diesem Gebiet zählt sowohl das Erdinnere (wichtig für Rohstoffe) als auch der sich über dem Gebiet befindliche Luftraum.

Bei Küstenstaaten gehören zusätzlich 12 Seemeilen des Meeres (Hoheitsgewässer oder Küstenmeer) zum Staatsgebiet. Daran schließt sich eine Zone von 200 Seemeilen an – die Wirtschaftszone –, innerhalb derer dem Anliegerstaat das alleinige Nutzungsrecht der Meeresschätze zusteht. Schiffe und Flugzeuge gehören auch dann zu dem betreffenden Staatsgebiet, wenn sie sich auf hoher See oder im freien Luftraum befinden.

1.1.2 Staatsvolk

Ein Staat kann nur existieren, wenn in ihm Menschen leben, die sich zu ihm bekennen. Diese Menschen zeichnen sich durch gemeinsame Kultur, Geschichte und vor allem durch die gleiche Staatsangehörigkeit aus.

1.1.2.1 Erwerb der Staatsangehörigkeit

Die Staatsangehörigkeit kann entweder durch das Abstammungsprinzip – wie in der Bundesrepublik Deutschland – oder durch das Territorialprinzip – wie in den USA – erlangt werden ( ▶ Abb. 1.2). In der Praxis sind jedoch meist Mischformen zwischen diesen beiden Prinzipien zu finden.

Beispiel

Staatsangehörigkeit

Wird ein Kind deutscher Eltern in Frankreich geboren, erwirbt es aufgrund des Abstammungsprinzips die deutsche und aufgrund des Territorialprinzips die französische Staatsangehörigkeit (allerdings erst mit seiner Volljährigkeit, wenn es zu diesem Zeitpunkt in Frankreich seinen Wohnsitz hat und seit seinem 16. Lebensjahr dort wohnt). Es hat demnach eine doppelte Staatsangehörigkeit!

Erwerb der Staatsangehörigkeit.

Abb. 1.2

Ein Kind erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

In Abweichung von diesem Abstammungsprinzip erwirbt seit dem 1.1.2000 ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit (Territorialprinzip), wenn ein Elternteil seit 8 Jahren rechtmäßig seinen Aufenthalt im Inland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. In diesem Fall kann das Kind eine doppelte Staatsangehörigkeit haben. Es muss sich mit Vollendung des 18. Lebensjahres entscheiden, ob es die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit behalten will. Seit dem 20.12.2014 muss das Kind nicht mehr entscheiden, sondern kann beide Staatsbürgerschaften behalten, wenn es sich bis zur Vollendung seines 21. Lebensjahres entweder 8 Jahre in Deutschland aufgehalten hat oder 6 Jahre eine Schule besucht oder über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss bzw. abgeschlossene Berufsausbildung verfügt.

Speziell die deutsche Staatsangehörigkeit kann außer durch Geburt auch durch Adoption und Einbürgerung erworben werden (Näheres regelt das Staatsangehörigkeitsgesetz).

1.1.3 Staatsgewalt

Die Staatsgewalt wird nur innerhalb des Staatsgebiets ausgeübt (Gebietshoheit). Sie ist erforderlich, um die notwendigen Rechtsnormen zu schaffen und deren Beachtung durchzusetzen bzw. deren Verletzung zu ahnden. Diese „ordnende Gewalt“ wird vor allem durch Polizei und Justiz ausgeübt. Aber auch das Parlament verfügt diesbezüglich über Macht, weil es Gesetze erlassen kann, an deren Beachtung der Einzelne gebunden ist.

1.2 Entstehung der Bundesrepublik Deutschland

1.2.1 Erste Entwicklungen nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs

Mit der bedingungslosen Kapitulation am 8. Mai 1945 war der Krieg, der Zweite Weltkrieg, zu Ende. Deutschland war an der „Stunde Null“ angelangt. Bereits seit 1941 befand sich Deutschland mit den Großmächten USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich (den „Alliierten“) im Kriegszustand. Im Februar 1945 trafen sich die politischen Führer der 3 Hauptalliierten, Franklin D. Roosevelt (USA), Winston Churchill (Großbritannien) und Josef Stalin (Sowjetunion) in Jalta, wo sie Entscheidungen über den Kriegsgegner Deutschland trafen, u. a. die Aufteilung des Reichsgebiets in 4 Besatzungszonen.

Der totale Zusammenbruch hatte zur Folge, dass die Alliierten die oberste Regierungsgewalt übernahmen. Die 4 Siegermächte Sowjetunion, USA, Großbritannien und Frankreich bildeten den Alliierten Kontrollrat mit Sitz in Berlin, in dem je ein Oberbefehlshaber der Siegermächte vertreten war. Weiter wurde die Hauptstadt Berlin in 4 Sektoren aufgeteilt.

In der Konferenz von Potsdam (17.7. bis 2.8.1945) beschlossen die 4 Siegermächte im Potsdamer Abkommen u. a., dass demokratische Parteien zugelassen werden und bis auf Weiteres keine zentrale deutsche Regierung entstehen sollte. Bereits nach dieser Potsdamer Konferenz bildeten sich zum ersten Mal wieder in allen deutschen Ländern demokratische Parteien, nachdem 1933 alle Parteien außer der NSDAP verboten worden waren. So kam es 1946/47 zu den ersten Landtagswahlen und zur Bildung von Landtagen und Landesregierungen. Herausragende Persönlichkeiten waren:

bei der SPD Kurt Schumacher

bei der CDU Konrad Adenauer

bei den Liberalen Theodor Heuss

bei der SED Walter Ulbricht

Bereits während der Konferenz von Potsdam wurde deutlich, dass die Sowjetunion bestrebt war, ihren Einflussbereich in Europa so weit wie möglich nach Westen auszudehnen. Sie war demzufolge gegen ein einheitliches Deutschland unter selbstständiger Führung. Ungeachtet dieser Absichten hielten die USA an den Bestrebungen des wirtschaftlichen Aufbaus fest und bezogen die westdeutschen Länder (französische, englische und amerikanische Zone) im Juli 1948 in die amerikanische Wirtschaftshilfe des Marshallplans (benannt nach dem damaligen US-Außenminister George Marshall) ein. Diese Bemühungen erfolgten auch aus Gründen ihrer Sicherheit gegenüber den kommunistisch regierten Staaten und ihrer eigenen Wirtschaft.

Zusätzlich zur wirtschaftlichen Vereinigung der unter den Westmächten stehenden Zonen Deutschlands wurde im Sommer 1948 die politische Einigung beschlossen. Die Sowjetunion hingegen ließ die Bildung eines gesamtdeutschen Staates nicht zu, was zur Teilung Deutschlands führte.

Am 1.7.1948 übergaben in Frankfurt die 3 westlichen Militärgouverneure den 11 westdeutschen Ministerpräsidenten die Frankfurter Dokumente. Sie ermächtigten die Ministerpräsidenten, eine verfassungsgebende Versammlung einzuberufen.

1.2.2 Entstehung des Grundgesetzes

Am 1.9.1948 kam der Parlamentarische Rat zu seiner ersten Sitzung in Bonn zusammen. Er bestand aus 65 Abgeordneten. Vorsitzender war Konrad Adenauer (CDU), Vorsitzender des Hauptausschusses war Carlo Schmid (SPD).

Bereits im August 1948 wurde auf Schloss Herrenchiemsee von Sachverständigen der Entwurf eines Grundgesetzes ausgearbeitet. Dieser war nun Grundlage für den Parlamentarischen Rat. Am 8.5.1949 wurde das Grundgesetz mit 53 gegen 12 Stimmen angenommen. Anschließend stimmten 10 Länderparlamente mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit zu. Nur der Bayerische Landtag versagte die Zustimmung, da ihm das Grundgesetz als zu zentralistisch erschien.

Am 23.5.1949 wurde das Grundgesetz (GG) verkündet, am 24.5.1949 trat es in Kraft. Damit war die Grundlage für einen neuen Staat geschaffen, die Bundesrepublik Deutschland. Am 14.8.1949 wurde der erste Deutsche Bundestag gewählt (Sitzverteilung: CDU/CSU 139, SPD 131, FDP 52, Bayern-Partei 17, KPD 15). Am 12.9.1949 wurde Dr. Theodor Heuss zum Bundespräsidenten, am 15.9.1949 Dr. Konrad Adenauer zum Bundeskanzler gewählt. Damit war die Bundesrepublik mit ihren obersten Organen entstanden.

1.2.3 Entstehung der DDR

Im Gegenzug dazu entstand in der sowjetischen Besatzungszone (Ostzone) die Deutsche Demokratische Republik (DDR). Aus dem Vorkriegsdeutschland waren damit 2 selbstständige deutsche Staaten entstanden. Mehr als 40 Jahre lang waren diese Staaten nicht nur durch unterschiedliche Ideologien (Demokratie, Kommunismus), sondern ab 1961 auch durch eine streng bewachte und mit Sprengfallen bewehrte Grenze getrennt. Die „Berliner Mauer“ trennte Westberlin von Ostberlin. Sie wurde am 13.8.1961 unter Walter Ulbricht erbaut. Die Gesamtlänge betrug 155 km, die Höhe 3,6 m und sie bestand aus Stahlbeton. Westdeutschland war durch den Wiederaufbau, eine florierende Wirtschaft und demokratische Freiheit geprägt, Ostdeutschland hingegen durch eine schlecht funktionierende Planwirtschaft und politische Unterdrückung.

1.3 Wiedervereinigung des geteilten Deutschlands

1.3.1 Die Rolle des Michail Gorbatschow

Die Wiedervereinigung ist untrennbar mit dem Namen Michail Gorbatschow verbunden, der 1985 zum Generalsekretär der KPdSU in der Sowjetunion gewählt wurde. Unter dem Stichwort „Perestroika“ (Umbau) leitete er tief greifende Veränderungen ein. Die Wirtschaft sollte marktwirtschaftliche, die Politik demokratische Elemente erhalten. Darüber hinaus wollte er den Willensbildungsprozess in der Partei und im Staat durchsichtiger machen und die Öffentlichkeit stärker an den gesellschaftlichen Diskussionen beteiligen („Glasnost“).

Im Zuge dieser Umgestaltung setzten sich auch in anderen Ostblockstaaten demokratische Kräfte durch, sodass es zu Reformen in Polen und Ungarn kam. Von dieser Politik distanzierte sich jedoch die politische Spitze der DDR, im Gegensatz zum Volk, das die Zeichen der Zeit erkannte. Umso rascher entwickelte sich die politische Wirklichkeit.

1.3.2 Botschaftsbesetzungen, Massenflucht und Öffnung der Grenzen

Im Sommer 1989 kam es zu einer Massenflucht, als der Abbau der Grenzbefestigungen an der ungarisch-österreichischen Grenze begann. Diese Gelegenheit nutzten zunächst etwa 700 DDR-Urlauber in Ungarn zur Flucht. Weiterhin besetzten DDR-Bürger vornehmlich bundesdeutsche Botschaften, um anschließend ihre Ausreise zu erzwingen. Letztlich gelang im Jahr 1989 ca. 340000 DDR-Bürgern auf diesem Weg die Flucht.

Am 6.10.1989 (zum 40. Jahrestag der DDR) bezeichnete der Generalsekretär der SED, Erich Honecker, die DDR noch als Bollwerk des Sozialismus. Sein Ehrengast Michail Gorbatschow mahnte jedoch Reformen an.

In der gesamten DDR waren die Feierlichkeiten von massiven Protestkundgebungen begleitet. Der Staatssicherheitsdienst („Stasi“) ging mit Gewalt gegen Zehntausende von Demonstranten vor.

Unter dem Einfluss der Kirche sowie der oppositionellen Gruppen kam es im Oktober 1989 zu Massendemonstrationen gegen das DDR-Regime. In vielen Großstädten fanden Demonstrationen für demokratische Reformen und Freiheit statt. Dies führte am 18.10.1989 zum Rücktritt von Erich Honecker.

Am Abend des 9.11.1989 wurden völlig überraschend alle DDR-Grenzübergänge zur Bundesrepublik Deutschland und Westberlin geöffnet. Daraufhin statteten ca. 3 Millionen DDR-Bürger in den folgenden Tagen Westberlin und dem Bundesgebiet einen Besuch ab. Die rasche politische Entwicklung führte am 18.3.1990 zu Volkskammerwahlen. Die Wahlbeteiligung lag bei 93,38 %. Als Wahlsieger ging die CDU mit 40,59 % der Stimmen hervor. Dieses Wahlergebnis wurde so gewertet, dass die Mehrheit der DDR-Bürger einen raschen Anschluss an die Bundesrepublik wünsche. Mit einem Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik und der DDR wurden die Einführung der DM (= Deutsche Mark) als offizielles Zahlungsmittel, die Übernahme der sozialen Marktwirtschaft und die Anpassung der Sozialversicherung an das bundesdeutsche Versicherungssystem beschlossen.

Am 23.8.1990 beschloss die Volkskammer den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik. Der Einigungsvertrag wurde am 31.8.1990 von Vertretern beider Staaten unterzeichnet und trat am 29.9.1990 in Kraft. Mit dem Beitritt am 3.10.1990 wurden Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen neue Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland. Der 3. Oktober wurde im Einigungsvertrag zum „Tag der Deutschen Einheit“ erklärt.

3 Grundrechte

3.1 Geschichte der Grundrechte

Die Geschichte der Grundrechte reicht zurück bis in die politische Philosophie der Antike.

Allerdings ist auch hier der Gedanke der rechtlichen und moralischen Sicherung menschlicher Würde und Freiheit eng verbunden mit den jeweiligen kulturellen Anschauungen. So kannte die Antike keine Rechte, die für alle Menschen gleichermaßen gelten sollten. Beispielsweise sah man die Sklaverei als selbstverständlich an, ohne dass dabei an einen Verstoß gegen Menschenrechte gedacht wurde.

Als gegen Ende des Mittelalters der Gedanke an die Mäßigung der Herrschaft der Mächtigen verbunden mit dem Schutz des Einzelnen entstand, ging man daran, Rechtsansprüche und Forderungen des Einzelnen gegenüber den Herrschenden schriftlich niederzulegen. Dies begann, als im Jahre 1215 die englischen Barone ihrem König in der Magna Charta Libertatum das Recht abtrotzten, dass kein freier Mann verhaftet werden solle, bevor über ihn ein gerichtliches Urteil gesprochen worden sei.

Ein weiterer Meilenstein in der Entwicklung der Grundrechte war 1776 die amerikanische Unabhängigkeitserklärung. In der Deklaration der Menschenrechte wird festgehalten, dass die Menschenrechte nicht vom Staat verliehen sind, sondern angeborene und unveräußerliche Naturrechte darstellen. Zur Sicherung dieser Rechte sind Regierungen eingesetzt, die ihre Macht aus der Zustimmung der Regierten herleiten.

Parallel dazu entstand in Europa am Ende der französischen Revolution im Jahre 1789 die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte. In dieser – von der französischen Nationalversammlung verkündeten – Erklärung werden wichtige Rechte festgeschrieben: Recht auf Freiheit, Eigentum, Sicherheit und Widerstand gegen Unterdrückung, freie Meinungsäußerung, Religionsausübung, Freiheit der Presse. Die Schlagwörter lauteten: Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit.

Aufgrund der Schreckensereignisse während der nationalsozialistischen Diktatur unter Adolf Hitler verfassten die Vereinten Nationen am 10.12.1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Am 23.5.1949 wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verkündet. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben den Grundrechtskatalog gleich an den Anfang gestellt. Der wesentliche Unterschied zur Weimarer Verfassung besteht darin, dass die Gesetze im Rahmen der Grundrechte gelten und sich an ihnen messen lassen müssen und nicht umgekehrt. Auch die Staatsgewalt ist an diese Grundrechte gebunden.

3.2 Wesen der Grundrechte

Die Grundrechte stellen nicht nur ein Programm dar, sondern sie sind geltendes Recht und binden insbesondere die Gesetzgebung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber nur solche Gesetze beschließen kann, die im Einklang mit den Grundrechten stehen. Ist dies nicht der Fall, kann das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt werden.

Darüber hinaus kann der Einzelne, wenn er sich durch den Staat in seinen Grundrechten verletzt fühlt, letztlich das Bundesverfassungsgericht anrufen, wenn die anderen Rechtswege ihm nicht geholfen haben. Es gilt der Grundsatz: Grundrechte sind Abwehrrechte des einzelnen Bürgers gegen willkürliche Maßnahmen des Staates. Fraglich ist, wie weit Bürger sich untereinander auf Grundrechte berufen können (Drittwirkung).

Aufgabe 1

Der Pflegefachmann S., indischer Staatsangehöriger, will in einer Disco seinen Geburtstag feiern. Als er zusammen mit seinen Freunden vom Türsteher mit den Worten „Ausländer haben keinen Zutritt“ zurückgewiesen wird, beruft er sich auf Art. 3 Abs. 3 GG, dass niemand wegen seiner Herkunft benachteiligt werden darf. Daraufhin meint der Türsteher nur, das Grundgesetz ginge ihn nichts an. Hat er Recht?Erläuterung im Anhang, ▶ Aufgabe 1 .

3.3 Geltungsbereich der Grundrechte

Kein Grundrecht kann völlig schrankenlos gewährt werden, da sonst ein friedliches Miteinander nicht möglich wäre. Einschränkungen der Grundrechte gibt es in unterschiedlicher Hinsicht ( ▶ Abb. 3.1).

Beispiel

Freie Fahrt

Rennfahrer H. rast mit seinem Auto durch die Innenstadt. Als er von der Polizei wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit angehalten wird, verwahrt er sich dagegen unter Berufung auf sein Grundrecht der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit nach dem Motto: Freie Fahrt für freie Bürger!

Einschränkung der Grundrechte.

Abb. 3.1

3.3.1 Auslegung

Zunächst hat der Geltungsbereich eines Grundrechts dort seine Grenze, wo seine Reichweite endet. Um diese zu bestimmen, muss durch Auslegung des Wortlauts der Inhalt des jeweiligen Grundrechts untersucht werden.

Aufgabe 2

2 Krankenpflegeschüler setzen sich vor den Haupteingang des Krankenhauses, um dort für eine Lohnerhöhung zu „demonstrieren“. Nachdem die vom Hausmeister gerufene Polizei sie auffordert, den Platz frei zu machen, berufen sich die beiden Auszubildenden auf ihr Grundrecht, das Versammlungsfreiheit gewährleiste. Mit Recht?Erläuterung im Anhang, ▶ Aufgabe 2 .

3.3.2 Grundrechtsimmanente Schranken

Diese Schranken sind in dem jeweiligen Grundrecht selbst enthalten und dem Wortlaut des jeweiligen Grundrechtsartikels zu entnehmen.

Aufgabe 3

Eine Gruppe von Pflegefachleuten will am Rathausplatz gegen den Pflegenotstand und für bessere Arbeitsbedingungen demonstrieren. Während im Rahmen der Kundgebung der Landrat als Vertreter des Trägers des größten örtlichen Krankenhauses das Wort ergreift, fangen einige Demonstrationsteilnehmer an, ihn mit Zwischenrufen und Trillerpfeifen aus dem Konzept zu bringen. Andere werfen gar mit Eiern nach ihm, um ihn zu stören. Als die Polizei daraufhin die Versammlung auflösen will, berufen sich die Demonstranten auf ihr Grundrecht der „Versammlungsfreiheit“. Mit Recht?Erläuterung im Anhang, ▶ Aufgabe 3 .

3.3.3 Gesetzesvorbehalt

Bestimmte Grundrechte enthalten die Ermächtigung des Gesetzgebers, dass dieser aufgrund eines Gesetzes das Grundrecht beschränken darf.

Aufgabe 4

Ein zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilter Mörder meint, dass durch die Haft in sein Grundrecht auf Freiheit der Person eingegriffen werde. Hat er damit Recht?Erläuterung im Anhang, ▶ Aufgabe 4 .

Der Gesetzgeber darf die Grundrechte nicht grenzenlos beschränken. Dazu sagt das Grundgesetz in Art. 19 Abs. 2 GG, dass in keinem Falle ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden darf. So wäre auch der Mörder in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person beschränkt, wenn er überhaupt keine Aussicht hätte, seine Freiheit zu erlangen. Daher sieht es das Strafgesetzbuch vor, dass auch ein Mörder unter bestimmten Voraussetzungen nach mindestens 15 Jahren Haft entlassen werden kann.

3.3.4 Verwirkung von Grundrechten

Wer bestimmte Grundrechte, wie Freiheit der Meinungsäußerung, Pressefreiheit und andere, die in Art. 18 GG abschließend aufgezählt sind, zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Diese Verwirkung kann nur vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden.

3.3.5 Gemeinschaftsvorbehalt

Eine natürliche Grenze der Reichweite eines Grundrechts ist dort, wo die Rechte anderer beginnen. Mit anderen Worten kann jeder ein Grundrecht ausüben, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt. Wenn 2 Grundrechte aufeinanderstoßen oder sich überschneiden, findet die Grundrechtsbegrenzung durch gegenseitiges Abwägen statt.

Aufgabe 5

Pflegefachmann C. frönt gern der Freikörperkultur. Demzufolge legt er sich nackt zum Sonnenbaden an den Grünsee. Als die Pflegefachfrau E. mit ihren kleinen Kindern ebenfalls an den See zum Baden geht, stellt sie entsetzt fest, dass C. dort nackt liegt. Sie fordert nun von der Stadt, dass diese gegen das Nacktbaden vorgeht, da sie sich in ihrer freien Entfaltung der Persönlichkeit insofern beeinträchtigt glaubt, als sie sich dem nackten Körper dieses Mannes ausgesetzt sieht. Die Stadt meint, dass auch C. ein Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hat. Wer ist im Recht?Erläuterung im Anhang, ▶ Aufgabe 5 .

3.4 Einteilung der Grundrechte

Die im Grundgesetz enthaltenen Grundrechte lassen sich in erster Linie in Menschen- und Bürgerrechte unterteilen ( ▶ Abb. 3.2).

Unterteilung der Grundrechte.

Abb. 3.2

3.4.1 Menschenrechte

Ausgangspunkt für diese Rechte ist die Würde des Menschen, die unveräußerlich und unverzichtbar ist. Die Menschenrechte sind dem Menschen von Natur aus gegeben und nicht vom Gesetzgeber geschaffen. Diese Rechte stehen allen Menschen zu:

Menschenwürde

freie Entfaltung der Persönlichkeit

Recht auf Leben

Recht auf körperliche Unversehrtheit