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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,0, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (Institut für Politische Wissenschaft), Veranstaltung: Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik in Deutschland, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit ist eine prioritäre Aufgabe der Staatstätigkeit. Arbeitsmarktpolitik - als Mittel zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit – hat in Deutschland eine lange Tradition. Mit der Arbeitslosenversicherung existiert seit über 80 Jahren das institutionelle – und vor allem auch finanzielle - Fundament der Arbeitsmarktpolitik. Doch bereits seit Mitte des 19. Jahrhunderts findet in Deutschland Arbeitsmarktpolitik statt. Heutige Reformen der Arbeitsverwaltung bauen auf eine in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert gewachsene Tradition auf. Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht deswegen eine Bestandsaufnahme zum Themenkomplex unter Beantwortung folgender Leitfragen: 1. Welche Rolle übernimmt die Arbeitsverwaltung als Teil der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik? 2. Wie ist die Arbeitsverwaltung in Deutschland entstanden und welche Entwicklungsschritte gab es? 3. Wie und auf welcher Grundlage verläuft die aktuelle Reformdebatte? 4. Welche Zukunftsperspektiven gibt es für die Arbeitsverwaltung? Der Aufbau dieser Arbeit orientiert sich dabei an einer chronologischen Gliederung. Nach einer Kategorisierung des Begriffs „Arbeitsvermittlung“ als Haupttätigkeitsfeld der Arbeitsverwaltung im Rahmen der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik folgt im zweiten Kapitel ein historischer Abriss über die Entwicklung der Arbeitsverwaltung in Deutschland bis zum Jahr 2000. Die Teilung der Kapitel zu diesem Zeitpunkt erfolgt nicht willkürlich, sondern ist vor allem mit den einschneidenden Veränderungen in der Arbeitsverwaltung im Rahmen der „Agenda 2010“ begründet, die ab 2003 umgesetzt wurden. Im dritten Kapitel wird der Vorlauf zur jetzigen arbeitsmarktpolitischen Debatte skizziert und die bestehende Debattenlage herausgearbeitet. Im vierten und letzten Kapitel folg als Fazit ein Ausblick auf mögliche Handlungsalternativen zur Reform der Arbeitsverwaltung.
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Veröffentlichungsjahr: 2010
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„Arbeit ist der Schlüssel für Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Sie gibt Lebenssinn und Anerkennung. Arbeit verhindert soziale Ausgrenzung und ermöglicht ein selbst bestimmtes Leben. Arbeitslosigkeit dagegen, meist nicht selbst verschuldet, verletzt die Menschenwürde, grenzt aus und kann krank machen“ SPD 2005: 511. „Massenarbeitslosigkeit ist unerträglich, nicht hinnehmbar und ökonomisch schädlich“ CDU 2007: 577.
Diesen Beschreibungen von Arbeit und Arbeitslosigkeit stimmen beide Koalitionspartner in der Großen Koalition sicher jeweils gegenseitig zu. Arbeitslosigkeit ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung: In den Ländern, in denen die individuellen Risiken von Arbeitslosigkeit durch die Solidarität der Gesamtgesellschaft abgesichert werden insbesondere durch staatliche soziale Sicherungssysteme verursacht Arbeitslosigkeit neben den sozialen auch hohe ökonomische Kosten. 3.081.000 oder 7,4 Prozent der arbeitsfähigen Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland: So viele Arbeitslose zählt die Bundesagentur für Arbeit im September 2008. Damit ist die Arbeitslosenquote nach dem Höchststand von über 5 Millionen im Jahre 2005 auf einen neuen Tiefstwert gesunken Bundesagentur 20088. Doch auch diese erfreuliche Entwicklung kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass Massenarbeitslosigkeit weiterhin ein strukturelles Problem ist und bleibt.
Die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit ist eine prioritäre Aufgabe der Staatstätigkeit. Arbeitsmarktpolitik als Mittel zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit hat in
Deutschland eine lange Tradition. Mit der Arbeitslosenversicherung existiert seit über 80 Jahren das institutionelle und vor allem auch finanzielle Fundament der
Arbeitsmarktpolitik. Doch bereits seit Mitte des 19. Jahrhunderts findet in Deutschland Arbeitsmarktpolitik statt.
Kernstück jeder Arbeitsmarktpolitik ist traditionell immer die Vermittlung von Arbeitslosen in neue Arbeitsverhältnisse gewesen. Die Art und Weise der Arbeitsvermittlung hat sich jedoch stets gewandelt und auch die Ausführung dieser Aufgabe ist von unterschiedlichen Trägern wahrgenommen worden. In der Bundesrepublik tragen Bund, Länder und Kommunen in unterschiedlicher Weise Verantwortung bei der Aufgabenerledigung in der Arbeitsmarktpolitik. Gerade jetzt ist diese Aufgabenteilung erneut Gegenstand der politischen Debatte: Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.12.2007 ist der Bundesgesetzgeber aufgefordert, bis Ende 2010 die Aufgabenerledigung in der Arbeitsverwaltung neu zu regeln BVG 2007: Urteill. Das Gericht hatte die Mischverwaltung in Form von „JobbCentern“ auf Basis von „Arbeitsgemeinschaften“, die gemeinsam von den betroffenen Kommunen und der Bundesagentur getragen werden, für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt.
