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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 11 Punkte (vollbefriedigend), Ruhr-Universität Bochum (Fakultät Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Seminar: Steuerliches Gemeinnützigkeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In mehreren einzelnen Steuergesetzen sind für das gemeinnützige, also dem Wohle der Allgemeinheit dienende Wirken steuerliche Erleichterungen und Vergünstigungen vorgesehen. Hier sind zu nennen die Steuerbefreiung von der Körperschaft-, Gewerbe- und Vermögenssteuer , die Besteuerung von steuerpflichtigen Umsätzen mit dem ermäßigten Steuersatz , die Steuerfreiheit bei der Erbschaft-/Schenkungssteuer und die Steuerfreiheit bei der Grundsteuer . Hinzu kommen Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten im allgemeinen gemeinnützigen Bereich sowie Steuerbegünstigungen von Ausgaben in Form von Spenden. Außer den steuerlichen Vergünstigungen kommen noch z.B. die Zuschüsse der öffentlichen Hand und unter anderem die Befreiung von staatlichen Gebühren und Kosten. Der wesentliche Hintergrund für die Gewährung solcher Vergünstigungen ist die Entlastung des Staates von eigenen Aufgaben, die von den gemeinnützigen Einrichtungen übernommen werden. Die gemeinnützigen Körperschaften verwenden ihre Mittel für Zwecke, für die sonst Staat oder Kommunen Steuermittel einsetzen würden. Das Tätigwerden dieser Einrichtungen im Sinne des Staates im gleichen Umfang zu versteuern, wie die eigennützige Gewinnerzielung wäre nicht sinnvoll, da die Belastung die Bereitschaft und die Mittel zum selbstlosen Handeln schmälern würden. Zudem würde der Handlungsspielraum der Körperschaften dadurch beschnitten. Die Steuerbegünstigungen in den einzelnen Steuergesetzen beziehen sich häufig auf die Gemeinnützigkeit. Im folgenden werden zunächst die Voraussetzungen für die Anerkennung als gemeinnützige Körperschaft erörtert, wonach auf das praktische Anerkennungsverfahren und dessen Besonderheiten näher eingegangen wird. Die Komplexität und Verwobenheit der einzelnen steuerlichen Regelungen macht es für Einrichtungen schwer, die häufig eng gesetzten Grenzen einer Steuerbefreiung nicht zu überschreiten. Die Überschreitung dieser Grenzen kann unter anderem zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen, was bei den gemeinnützigen Einrichtungen den Entzug ihrer Lebensgrundlage bedeuten kann. Im zweiten Teil werden die einzelnen Rechtsfolgen und Auswirkungen des Verlustes des Gemeinnützigkeitsstatus aufgeführt. Daraufhin werden die einzelnen Gefahrenquellen und Fehlverhalten der Körperschaften und ihrer Vertreter unter rechtlicher und verfassungsmäßiger Würdigung dargestellt, die zu diesem Verlust führen können.
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Veröffentlichungsjahr: 2002
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Wintersemester 2002/2003
Bochum, den 13.10.2002
Page 5
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Page 6
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