Coburg - Stadt und Veste nebst Umgebung - Erik Schreiber - E-Book

Coburg - Stadt und Veste nebst Umgebung E-Book

Erik Schreiber

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Beschreibung

1 Politische Geschichte des Herzogthums Coburg. Das reizende, ausserhalb des südlichen Randes des Thüringer Waldes gelegene Ländchen mit seinen üppigen Wiesen und waldbedeckten Höhen, seinen anmuthig gelegenen Schlössern und Burgen, dies schöne Stückchen Erde, welches als Herzogthum Coburg das südlichste der Thüringischen Fürstenthümer bildet, hat eine sehr complicirte Geschichte, welche, gleichwie die der andern sächsischen Herzogtümer, besonders characteristisch ist durch die äusserst zahlreichen Landestheilungen und durch die damit verbundenen Besitzveränderungen unter den verschiedenen Fürsten. Die Geschichte Coburgs als eines selbstständigen Fürstenthums beginnt eigentlich erst gegen Ende des 16. Jahrhunderts, mit der wichtigen Landestheilung vom Jahre 1572, durch welche die Weimarischen Lande dem Herzog Johann Wilhelm verblieben und das Coburgische Gebiet den Söhnen Friedrichs des Mittleren, den Herzögen Johann Casimir und Johann Ernst, zufiel.

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Herausgeber

Erik Schreiber

Saphir im Stahl

Coburg

Stadt und Veste

nebst Umgegend.

e-book 079

Coburg - Stadt und Veste nebst Umgebung

Erscheinungstermin: 01.10.2020

© Saphir im Stahl

Verlag Erik Schreiber

An der Laut 14

64404 Bickenbach

www.saphir-im-stahl.de

Titelbild: Simon Faulhaber

Lektorat: Peter Heller

Vertrieb: neobook

Stadt und Veste

nebst Umgegend.

Für Fremde und Einheimische

historisch und topographisch

dargestellt.

Coburg.

Verlag der J. G. Riemann'schen Hofbuchhandlung.

1866.

I. Politische Geschichte des Herzogthums Coburg.

Das reizende, ausserhalb des südlichen Randes des Thüringer Waldes gelegene Ländchen mit seinen üppigen Wiesen und waldbedeckten Höhen, seinen anmuthig gelegenen Schlössern und Burgen, dies schöne Stückchen Erde, welches als Herzogthum Coburg das südlichste der Thüringischen Fürstenthümer bildet, hat eine sehr complicirte Geschichte, welche, gleichwie die der andern sächsischen Herzogtümer, besonders characteristisch ist durch die äusserst zahlreichen Landestheilungen und durch die damit verbundenen Besitzveränderungen unter den verschiedenen Fürsten. Die Geschichte Coburgs als eines selbstständigen Fürstenthums beginnt eigentlich erst gegen Ende des 16. Jahrhunderts, mit der wichtigen Landestheilung vom Jahre 1572, durch welche die Weimarischen Lande dem Herzog Johann Wilhelm verblieben und das Coburgische Gebiet den Söhnen Friedrichs des Mittleren, den Herzögen Johann Casimir und Johann Ernst, zufiel. Leider war dies nicht die letzte der Theilungen, durch welche die hie und da kräftig begonnene Entwickelung der sächsischen Herzogthümer zu einer einheitlichem Macht immer wieder von Neuem gehemmt wurde.

1. Aelteste Geschichte bis zu den Markgrafen von Meissen.

Ueber die früheste Periode der Coburgischen Geschichte sind die Nachrichten theils sehr lückenhaft, theils unklar. Der Grund davon ist hauptsächlich in der Unsicherheit der Mittheilungen über die früheren Grenzgebiete, der damaligen Gaueintheilungen, zu suchen. Zum Orlagau, welcher unter den Gauen Frankens und Thüringens die grössten Gebiete zu umfassen schien, hat auch das jetzige Coburgische Land gehört.

Noch ehe von einer Stadt Coburg die Rede sein konnte, bestand schon die alte Veste Coburg, freilich noch in sehr unvollkommener Gestalt, sowie andere Burgen des Landes, und einzelne Kapellen, Weiler, Höfe und Klöster. Das sehr weit sich erstreckende östliche Franken, im Nordosten durch den Thüringer Wald hegrenzt, war — wie schon angedeutet — damals in gewisse Bezirke eingetheilt,deren jedem ein Gaugraf vorstand. In einer Urkunde d. J. 837 wird auch ein Gaugraf von Heldburg genannt. Coburg finden wir zuerst in einer Urkunde d. J. 1008 erwähnt, in welchem Jahr der Archidiakonus zu Würzburg einen Priester des Klosters zu Saalfeld zum Probst von Coburg einsetzte. Vom J. 1010 bis 1035 hatte das Reichsgut Saalfeld dem Pfalzgrafen Ehrenfried am Rhein gehört, der diesen Besitz bei seinem Tode seiner ältesten Tochter Richza vermachte. Dieselbe hatte sich mit dem polnischen König Micislaw vermählt, zog sich aber nach ihrer Scheidung von demselben nach Saalfeld zurück, wo sie 1063 starb und ihre Coburgischen und Saalfeldischen Erbgüter dem Erzbischof Anna von Cöln vermachte.In der darüber bereits im J. 1057 ausgestellten Urkunde werden die Lande als: Coburg, Saalfeld und Orla bezeichnet, ohne dass man über den Umfang dieser damaligen Provinzialgebiete Genaueres erfährt. Viele der jetzigen Coburgischen Ortschaften (Lauter, Weidach u. A.) waren damals Stiftslehen des Klosters Saalfeld. Im 12. Jahrhundert wurde von der Abtei zu Saalfeld, an der Stelle, wo jetzt das herzogliche Schloss die Ehrenburg zu Coburg steht, ein Barfüsserkloster gestiftet.

Aus den Geschlechtern der Gaugrafen wuchs besonders mächtig die Dynastie der Grafen von Henneberg empor, und sie war es auch, welche für längere Zeit die Herrschaft über das Coburgische Gebiet erlangte. Vom J. 1210 wird in den Chroniken noch gemeldet, dass in dem Frankenland zwischen den „Baronen" des Coburger Landes und den Grafen von Henneberg „grosse Unruhen und Streit" entstand, wodurch das Land durch Raub und Brand verwüstet wurde. Durch Erbschaft hatte aber auf einen Zeitraum von etwa 20 Jahren auch das markgräfliche Haus Brandenburg den Besitz der Herrschaft Coburg erlangt, bis ein Theü der ehemals Hennebergischen Besitzungen, zu denen auch Coburg gehörte, durch Vermählung des Grafen Heinrich von Henneberg mit der Brandenburgischen Markgräfin Jutta im J. 1312 auch Coburg wieder mit der Herrschaft Henneberg vereinigt wurde, deren Besitzthum nunmehr die grösseren Theile der jetzigen Herzogthümer Meiningen und Coburg umfa8Ste, während nach Südwest die Herrschaft bis nach Schweinfurt sich erstreckte. Aber die förmliche Belehnung des fürstlichen Hauses Henneberg mit den Coburgischen Ortschaften durch den Kaiser Ludwig den Baier fand erst 1323 statt und ist diese Urkunde an den Fürsten Berthold von Henneberg ausgestellt; einige Jahre später wurden der Stadt Coburg besondere Privilegien verliehen.

Im J. 1340 starb Fürst Berthold von Henneberg; ihm folgte sein Sohn Heinrich, und nach dessen Tode erbte die Herrschaft die Wittwe Heinrichs, Gräfin Jutta von Henneberg. Die von den Hennebergischen Fürsten als „neue Herrschaft“ bezeichneten Coburgischen Lande wurden nach Frau Jutta's Tode im J. 1353 an ihre drei Töchter, resp. deren Gatten vertheilt und kam hierdurch der erste Theil (die Schlösser Steinach, Sternberg, Königshofen, Münnerstadt etc.) an den Grafen Eberhard zu Würtemberg; einen zweiten, viel bedeutenderen Theil (die Städte und Burgen Kissingen, Hildburghausen, Eisfeld, Königsberg etc. , sowie Schmalkalden) erhielt durch seine Gemahlin der Burggraf Albrecht von Nürnberg; und die Schlösser und Städte Coburg, Sonneberg, Neustadt, Neuhaus, Schalkau, Strauf und Rodach kamen an Jutta's zweite Tochter Katharina und durch sie an deren Gemahl, den Markgrafen Friedrich zu Meissen.

2. Bis Herzog Johann im Jahre 1541.

Obwohl mit den Markgrafen zu Meissen bereits die Herrschaft der späteren beiden herzoglichsächsischen Linien begründet war, so wurde das Coburgische Gebiet doch erst später für das sächsische Land dadurch erweitert, dass im J. 1344 der Bruder des Markgrafen Friedrichs des Strengen, Markgraf Balthasar, durch seine Vermählung mit einer Tochter des Burggrafen Albrecht zu Nürnberg, auch die Städte und Aemter Heldburg, Hildburghausen, Eisfeld etc. an sich brachte. Späterhin erwarben Friedrichs Söhne durch Kauf auch noch das Amt Königsberg. Diese Ländergebiete, welche vorläufig noch als „Orts-Lande in Franken“ besonders regiert wurden, bildeten nun doch schon einen integrirenden Theil des markgräflichen und spätem kursächsischen Hauses.

Markgraf Friedrich der Strenge starb 1381 und für die noch unmündigen Söhne Wilhelm und Georg übernahm deren Mutter Katharina die vormundschaftliche Regierung über die Meissnischen und thüringischen Gebietsteile, während ihr, als einer Fürstin zu Henneberg, die „Pflege Coburg“ als Erbland zufiel und als solches ihr bereits im J. 1867 durch Kaiser Karl IV. zugesichert worden war. Katharina's Regierung wurde durch vielfache Unruhen getrübt, welche einige raubsüchtige Grafen anregten, und in den Jahren 1395 — 1399 hatte das Land durch einen förmlichen Krieg zu leiden, der vom Grafen Heinrich von Schwarzburg unter Beistand des Bischofs Gerhard von Würzburg gegen Katharina geführt wurde. Schon im J. 1397, noch bevor die Streitigkeiten geschlichtet waren, starb die Markgräfin Katharina. Von ihren Söhnen war Georg bereits 1401 bei seinem Aufenthalt in Coburg aus dem Leben geschieden; und die Markgrafen Friedrich und Wilhelm schlössen nun 1402 mit den Grafen von Henneberg eine Art Schutz- und Trutzbündniss. Als Markgraf Wilhelm im J. 1425 starb, fiel sein Landestheil seinem altern Bruder Friedrich dem Streitbaren zu, der bereits 1423 als sächsischer Herzog die Kurwürde erlangt hatte.

Bei Friedrich' s des Streitbaren im J. 1428 erfolgten Tode hinterliess derselbe vier Söhne, deren jüngster bereits nach wenigen Jahren starb, worauf die drei Brüder desselben, Friedrich, Siegismund und Wilhelm eine neue Landestheilung vornahmen, in der Siegismund die „Pflege Coburg“ erhielt.

Nachdem Siegismund in ein Kloster gegangen, dann wieder nach Coburg zurückgekehrt war, doch endlich wegen seines Lebenswandels durch seinen Bruder Kurfürst Friedrich (der Sanftmüthige) in Haft gebracht werden musste, war zwischen diesem Letztern und dem dritten Bruder Herzog Wilhelm HL wegen der Coburgischen Lande im J. 1445 ein Vertrag zu Stande gekommen, nach welchem die „Pflege Coburg“ nebst Thüringen und dem Osterland dein Herzog Wilhelm zuertheilt wurde. Herzog Wilhelm starb in seiner Residenz Weimar im J. 1482 ohne männlichen Erben, wodurch seine Lande an die Söhne seines bereits früher verstorbenen Bruders, Ernst und Albert, fielen. Diese wurden hierdurch die Stifter der Sachsen-Ernestinischen und der Sachsen-AIbertinischen Linie.

Kurfürst Ernst und Herzog Albert regierten gemeinschaftlich über sämmtliche Lande des Hauses Sachsen bis zum Jahre 1485. Am 26. August dieses Jahres geschah die wichtige Ländertheilung, welche wie schon 1445 — den ganzen Länderbesitz in eine „Meissnische“ und eine „Thüringische Portion" schied. Kurfürst Ernst, der ältere der beiden Brüder, behielt für sich die Kur, sowie die Thüringischen sammt den dazugehörigen Fränkischen Ortslanden und dem halben Osterlande, Albert erhielt den Meissnischen Antheil und die andere Hälfte des Osterlandes.

Die ersten Nachfolger aus der ernestinischen Linie waren Kurfürst Friedrich der Weise und Johann der Beständige, die beiden Söhne des Herzogs Ernst, welcher bereits ein Jahr nach der Theilung, im J. 1486, gestorben war. Die gemeinschaftliche Regierung Beider dauerte bis zum Tode Friedrichs des Weisen im J. 1525; von da ab führte sein Bruder Johann der Beständige die Regierung allein bis zu seinem im J. 1532 erfolgten Tode.

Johann der Beständige hinterliess zwei Söhne: Johann Friedrich und Johann Ernst Johann Friedrich (der Grossmüthige) , der durch seinen energischen Widerstand gegen Kaiser Karl V. in der Geschichte allbekannte deutsche Fürst, übernahm zunächst mit die vormundschaftliche Regierung für seinen noch unmündigen Bruder Johann Ernst. Johann Friedrich's des Grossmüthigen Regierung ist für die innere Entwicklung des Herzogthums besonders bemerkenswerth dadurch, dass dieser Fürst das seit etwa 200 Jahren nicht mehr bestandene Coburger Hofgericht wieder ins Dasein rief und zugleich eine vollständige Hofgerichtsordnung einführte, durchweiche der weitern Entwicklung der Rechtsverhältnisse eine einigermassen bestimmte Grundlage gegeben wurde. Mit seiner Volljährigkeit erhielt Johann Ernst im J. 1541 das zur „gesammten Pflege Coburg“ gehörige Gebiet zuertheilt, und er war der erste sächsische Fürst dieses Landes, welcher seine Residenz in Coburg nahm. Anfangs auf der Veste wohnend, erbaute er bald in der Stadt das jetzige Residenzschloss , die Ehrenburg, in das er im J. 1549 mit seiner Hofhaltung einzog.

3. Während der Reformationskämpfe bis zur Theilung von 1572.

Das Coburgische Land war unterdessen schon sehr frühzeitig durch die welterschütternde Bewegung der Reformation stark berührt worden. Im Jahre 1517 hatte Luther seine 95 Thesen von Wittenberg aus in die Welt geschleudert und schon im Jahre 1518 nahm in Coburg der Rath der Stadt einen eifrigen Anhänger der Lutherischen Lehre, Namens Balthasar Düring, zum Pfarrer an, womit für Coburg das Werk der Reformation bereits Boden gewonnen hatte. Jener Pfarrer Düring hatte trotz des Widerspruchs des Bischofs von Würzburg im J. 1528 schon im Lande eine Kirchenvisitation ins Leben gerufen und besetzte die Pfarrstellen des Landes mit evangelischen Predigern.

Während der Regierung Johann's des Beständigen, im April d. J. 1530, kam Martin Luther nach Coburg und wohnte auf der Veste, erhielt auch bereits im September des genannten Jahres daselbst den Besuch Johann Friedrich's. Während des Reichstags zu Augsburg blieb Luther auf der Veste Coburg und entwickelte daselbst, wie seine dort verfassten zahlreichen polemischen Schriften beweisen, eine grosse Thätigkeit.

Nachdem durch die Bauernaufstände schon mehrere Klöster des Landes zerstört oder bedroht worden, liess der Kurfürst in den Jahren 1525 und 26 die Klöster zu Sonnenfeld und zu Königsberg, sowie andere, welche zum Theil schon von den Mönchen und Nonnen verlassen waren, saecularisiren.

Stürmischer wurden die Zeiten mit dem Antritt der Regierung des Kurfürsten Johann Friedrich, welcher im November 1532 zu Coburg die Erbhuldigung annahm. Johann Friedrich erliess 1535 eine Verordnung, dass die im Herzogthum Coburg anzustellenden Pfarrer zuvor in Wittenberg ordinirt werden sollten. Nachdem des Kurfürsten jüngerer Bruder Johann Ernst die Regierung der Pflege Coburg übernommen hatte, stand er dem Kurfürsten Johann Friedrich in dessen Kämpfen gegen Karl V. thatkräftig bei. Er stellte ihm aus dem Coburgischen Lande Hilfstruppen, nämlich 1000 Mann Fussvolk und 102 Reiter. Herzog Johann Ernst wurde deshalb gleich seinem wackern Bruder vom Kaiser in die Acht erklärt und nach der Gefangennahme Johann Friedrichs in der Schlacht bei Mühlberg (1547) musste Johann Ernst als Entschädigung für die Kosten der Execution, die dem Markgrafen Albrecht zu Bayreuth durch den Kaiser übertragen worden war, Stadt und Amt Königsberg in Franken demselben überlassen.

Johann Friedrich wurde den 27. August 1552 aus seiner mehrjährigen Gefangenschaft entlassen und besuchte bei seiner Rückkehr nach Sachsen am 7. September 1552 auch Coburg, wo er mit grossen öffentlichen Festlichkeiten empfangen wurde.

Ein halbes Jahr später (den 6. Februar 1553) starb der in Coburg regierende Herzog Johann Ernst, und nun übernahm Johann Friedrich wieder selbst die Regierung auch für die Coburgischen Landestheile. Nach der gegen den Kurfürsten erlassenen Achtserklärung hatte jedoch der Herzog Moritz vonSachsen, aus der Albertinischen Linie und Enkel des Stifters derselben, Besitz von den Kursächsischen Landen genommen. Zur Herstellung eines Vergleiches hatte er im J. 1553 Abgesandte nach Coburg geschickt, verlor aber, noch ehe der Vergleich zu Stande kam, in der Schlacht das Leben, und die dem Kurfürsten Johann Friedrich geraubten Lande sollten nun dem Herzog August von Sachsen, Bruder des Moritz, laut der Wittenbergischen Capitulation zufallen. Nach mehrfachen Verhandlungen kam endlich der Naumburger Vertrag (24. Februar 1554) zu Stande, in welchem aufs Neue die Besitzverhältnisse zwischen den Albertinischen und Ernestinischen Häusern geregelt wurden.

Aber auch Johann Friedrich starb bereits einige Tage nach Abschluss des Vertrags, und der Besitz der durch denselben nur zum Theil (mit Verlust der Kur) wiedergewonnenen Lande ging nun auf dessen drei Söhne, Johann Friedrich der Mittlere, Johann Wilhelm und Johann Friedrich der Jüngere, über. Eine wesentliche Bereicherung des geschmälerten Länderbesitzes erhielten die Brüder zunächst durch einen mit den Grafen von Henneberg 1554 zu Kahla abgeschlossenen Vertrag, durch welchen nach dem voraussichtlichen Aussterben des Hennebergischen Mannesstammes dessen Lande den sächsischen Herzögen zufallen sollten.

Die vielfachen Missstände, welche durch die gemeinschaftliche Regierung der Brüder veranlasst wurden, führten endlich zu einem neuen Abkommen, nach welchem dem Herzog Joh. Friedrich dem Mittlern die alleinige Herrschaft übertragen wurde. Dieser Vertrag ward zunächst auf vier Jahre (vom Jahre 1557 an) festgesetzt,

wurde nach Ablauf dieser Zeit auf nochmals vier Jahre verlängert, und nach erfolgtem Tode des jüngsten der drei Brüder (1565) kam eine sogenannte „Mutschierung“ zu Stande, durch welche die ganzen Landesgebiete in die „Weimarische und Coburgische Portion“ getheilt wurden. Während Joh. Friedrich der Mittlere den ersten Landestheil für sich in Anspruch nahm, zog Johann Wilhelm am 5.

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Impressum

Texte © Copyright by Erik Schreiber An der Laut 14 64404 Bickenbach [email protected]

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