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Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 2,0, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Diplomarbeit „Cold Calling, Spam, Werbe-SMS - Combating Windmills on all Fronts“problematisiert das sehr aktuelle Thema „IKT-gestützte“ Direktwerbung aus europarechtlicher Sicht. Sie behandelt als Schwerpunkt wichtige einschlägige Gemeinschaftsrechtsakte für die im Titel genannten Direktwerbearten; d.h. für Direktwerbung, die sich moderner Informations- und (Tele-)Kommunikationstechnologien als Träger bzw. Medium bedient.
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Veröffentlichungsjahr: 2008
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Meinen Eltern
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Vorwort
Diese Diplomarbeit „Cold Calling, Spam, Werbe-SMS - Combating Windmills on all Fronts“ problematisiert das sehr aktuelle Thema „IKT-gestützte“ Direktwerbung aus europarechtlicher Sicht. Sie behandelt als Schwerpunkt wichtige einschlägige Gemeinschaftsrechtsakte für die im Titel genannten Direktwerbearten; dh für Direktwerbung, die sich moderner Informations-und
(Tele-)Kommunikationstechnologien als Träger bzw Medium bedient. Dabei stehen drei Rechtsakte der Gemeinschaft im Zentrum, von denen jeder einen anderen Aspekt -erstens Verbraucherschutz/Datenschutz, zweitens wettbewerbsrechtliche Belange und drittens die Durchsetzung der
materiellrechtlichen Normen - des facettenreichen Themas abdeckt: die „Richtlinie 2002/58/EG Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation“, die „Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken“ und die „Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz“. Flankiert wird dieser Hauptteil von einem vorgelagerten einleitenden (methodischen) sowie einem primärrechtlichen Teil, der die Grundlagen für Werbung im Allgemeinen und für die betreffenden Gemeinschaftsrechtsakte im Primärrecht behandelt und einer zusammenfassenden Schlussbetrachtung.
Für die weitreichende Unterstützung danke ich herzlich meinem Betreuungsprofessor Herrn Univ.-Prof. DDDr. Waldemar Hummer, der mir beim Verfassen meiner Diplomarbeit hilfreich zur Seite stand; auch durch Gewähren der - für eine solche Arbeit notwendigen - kreativen Freiräume.
Ein ganz besonderer Dank gebührt auch Frau Prof. Mag. Eveline Ausserer und Herrn Univ.-Prof. Dr. Helmut Gamerith für ihre umfangreichen Bemühungen bei der Korrektur der Arbeit.
Im Oktober 2008
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Abkürzungsverzeichnis
ABl Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft allg allgemein ARG Allgemeine Rechtsgrundsätze arg argumentum Art Artikel bez bezüglich B2B business to business B2C business to consumer BGBl Bundesgesetzblatt Bsp Beispiel bspw beispielsweise bzw beziehungsweise CR Computer und Recht (Zeitschrift) dgl dergleichen dh das heißt diesbez diesbezüglich ds das sind EC European Community ecolex Fachzeitschrift für Wirtschaftsrecht ECRL Richtlinie 2000/31/EG über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (E-Commerce-Richtlinie) EG Europäische Gemeinschaft EGV Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft EK Europäische Kommission EK-DSRL Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen
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Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) E-Mail electronic mail EMRK Europäische Menschenrechtskonvention endg endgültig etc et cetera EU Europäische Union EuGH Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften EuR Europarecht (Zeitschrift) EUV Vertrag über die Europäische Union EuZW Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht ev eventuell f folgende FARL Richtlinie 97/7/EG über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (Fernabsatzrichtlinie) ff fortfolgende Fn Fußnote GA Generalanwalt GD Generaldirektion der Europäischen Kommission gem gemäß GRC Charta der Grundrechte der Europäischen Union GRURInt Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Internationaler Teil (Zeitschrift) hA herrschende Ansicht hM herrschende Meinung Hrsg Herausgeber ieS im engeren Sinne IKT Informations- und Kommunikationstechnologien insb insbesondere
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IPRax Praxis des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts (Zeitschrift) iSd im Sinne des/der ISDN-RL Richtlinie 97/66/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre im Bereich der Telekommunikation iVm in Verbindung mit iW im Wesentlichen iwS im weiteren Sinne Kap Kapitel KOM Dokument/Mitteilung der Kommission KSchG Konsumentenschutzgesetz leg cit legis citatae lit litera lt laut mE meines Erachtens MMR Zeitschrift für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht MS Mitgliedstaat (der EU) ms mitgliedstaatlich Nr Nummer oÄ oder Ähnlichem ÖBl Österreichische Blätter für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht ÖJZ Österreichische Juristenzeitung Pkt Punkt RdW Recht der Wirtschaft (Zeitschrift) RL Richtlinie Rn Randnummer Rs Rechtssache Rsp Rechtsprechung S Seite
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SANCO Generaldirektion Santé et Protection des Consommateurs Slg Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft SMS Short Message Service sog sogenannt SPOM Spam over Mobile Phone stRsp ständige Rechtsprechung TKG Telekommunikationsgesetz ua unter anderem UBE Unsolicited Bulk E-Mail UCE Unsolicited Commercial E-Mail Udgl und dergleichen UGP-RL Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) usw und so weiter VBGK Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz vgl vergleiche VO Verordnung WRP Wettbewerb in Recht und Praxis (Zeitschrift) zB zum Beispiel ZVVO Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden (Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz)
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Kapitel 1. Allgemeine Grundlagen und Methodik
Die Entwicklung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und der damit zusammenhängende Wandel von Wirtschaft und Gesellschaft ist evident. Im europäischen Kontext schlug die Europäische Kommission (nunmehr Kommission oder EK) im Juni 2005 mit der i2010-Initiative1„i2010 - Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung“ eine neue Initiative als Teil der erneuerten Lissabonner Strategie für Wachstum und Beschäftigung vor, in der sie die politische Grundausrichtung für die Förderung einer offenen und wettbewerbsfähigen digitalen Wirtschaft vorzeichnet.2Darin bezeichnet sie die Informations- und Kommunikationstechnologien als starke Triebkraft für Wachstum und Beschäftigung.
Nach dieser Mitteilung sei ein Viertel der Zunahme des EU-Bruttoinlandsprodukts und 40% des Produktivitätszuwachses den IKT zu verdanken. Die Unterschiede in der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zwischen den Industrieländern ließen sich zu einem großen Teil durch das Ausmaß ihrer IKT-Investitionen, -Forschung und -Nutzung sowie ihre Wettbewerbsfähigkeit im Bereich der Informationsgesellschaft und in der Medienbranche erklären. IKT-Dienste sowie digitale Kompetenzen, Medien und Inhalte bestimmen einen immer größeren Teil der Wirtschaft und der Gesellschaft.
Die IKT spielen insb im Dienstleistungssektor eine große Rolle. Als ein bedeutender Wirtschaftssektor bzw bedeutender Teil des Dienstleistungssektors bedient sich auch die Marketingbranche vermehrt dieser modernen Technologien, weil durch sie einfach, schnell und kostengünstig große Teile der Bevölkerung erreicht und „beworben“ werden können. Im Grünbuch „Kommerzielle Kommunikation im
1Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts-
und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „i2010 - Eine europäische
Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung“, KOM(2005) 229 endg.
2Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der
Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen
Kommunikationsnetzen und -diensten, der Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung
personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und
der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz, KOM (2007)
698 endg, 3.
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Binnenmarkt“3wird eben dieser Konnex zwischen Dienstleistungen im Bereich der Marketingbranche und Informationsgesellschaft erwähnt und die Bedeutung des Sektors kommerzieller Kommunikationen, wie er dort genannt wird, für den Binnenmarkt hervorgehoben.
Cold Calling, Spam und Werbe-SMS4sind Beispiele für das Zusammenwirken bzw die Beeinflussung eines Wirtschaftssektors, nämlich der Marketingbranche oder - in der Terminologie der Kommission - des Sektors kommerzieller Kommunikationen mit bzw durch die IKT. Diese Begriffe beschreiben (nicht ganz ohne eine gewisse negative Konnotation) verschiedene Arten kommerzieller Kommunikation (um diesen Begriff aus dem Grünbuch beizubehalten) mit Hilfe unterschiedlicher moderner IKT. Es handelt sich grob gesagt um unerbetene (Telefon-)Anrufe, E-Mails und SMS zu Direktmarketing- oder Direktwerbezwecken, wobei die beiden letzteren Formen E-Mail und SMS unter dem Begriff „unerbetene elektronische Post“5oder auch „Spamming“6zusammengefasst werden können.
Die Vorteile und Möglichkeiten der verwendeten Technologien sind weithin bekannt. Insb bei Versand per E-Mail ist es ein Leichtes, „Produktinformationen“ mit sehr geringen Kosten und Aufwand in beinahe unbegrenzter Zahl und unabhängig von jedweder Distanz zu versenden und weltweit Milliarden von Teilnehmern zu erreichen. Die modernen IKT wie bspw das Internet bringen aber auch insofern Probleme mit sich, als die genannten Vorzüge dieser Technologien auch einfache, schnelle, kostengünstige (und weitreichende) Möglichkeiten der Ausnutzung rechtlicher Lücken und Grauzonen bieten, um andere zu schädigen und/oder sich unberechtigt Vorteile zu verschaffen. Was das betrifft, bestehen zwischen den drei genannten Formen der Direktwerbung durchaus merkliche Unterschiede. Vor allem sind die Missbrauchsmöglichkeiten und -arten technisch bedingt bei Direktwerbung per E-Mail über das Internet ungleich größer und vielfältiger als über Mobilfunk und Festnetz; potenziert durch die Anzahl an erreichbaren Teilnehmern. Dies zeigt sich
3Grünbuch der Kommission „Kommerzielle Kommunikation im Binnenmarkt“, KOM/96/0192/endg S1f.
4Schon die Titelwahl an sich weist gewisse terminologische Unschärfen auf, da (unerbetene) Werbe-
SMS auch unter den Begriff „Spam“ subsumiert wird. Gemeinhin wird jedoch unter „Spam“ das
massenweise Versenden von E-Mails verstanden, ua deswegen wurden im Titel „Spam“ und Werbe-
SMS getrennt. Näheres unter Kap 1 Pkt II.
5Weiler,Spamming- Wandel des europäischen Rechtsrahmens, MMR 4/2003, 223 (227).
6Siehe schon FN 4;Mosing,The Ups and Downs in the History of EU-Spam-Regulations and their
practical Impact,http://www.it-law.at/papers/publikationsdetail/publications/the-ups-and-downs-in-the-
history-of-eu-spam-regulations-and-their-practical-impact/.
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auch in der Gesetzgebungstätigkeit der EU-Organe, die bzgl des Spammings eine bemerkenswerte Aktivität entfalten.7
Auf die konkrete Problemstellung wird hier noch in diesem Kapitel unter Pkt III A eingegangen. Allem Negativen zum Trotz sind auch die positiven Aspekte von (unerbetener) Direktwerbung per Telefon und elektronischer Post durchaus erwähnenswert: sie verursacht im Gegensatz zum Direktmarketing per traditioneller Post und Flugblatt keine Umweltverschmutzung bei Herstellung und Versand; erleichtert neuen Unternehmen den Marktzutritt; bietet auch kleinen und mittleren Unternehmen, die nicht über das entsprechende Werbebudget für teure Radio- und Fernsehwerbung verfügen, günstige und effektive Möglichkeiten des Marketings.8Auf zwei weitere wichtige Punkte sei zum Schluss noch hingewiesen: erstens schadet vermehrter Missbrauch nicht nur den unmittelbar Betroffenen (meist Verbrauchern), sondern auch Unternehmern, die sich ganz rechtskonform die Vorteile dieser Marketingmöglichkeiten zunutze machen möchten oder müssen, weil andere Formen des Marketings zu kostspielig oder ineffektiv sind. Das negative Image von Cold Calling, Spam und Werbe-SMS schadet auch der Marketing-Branche und dem Image von Unternehmen, die sich dieser Methoden bedienen, weil sie durch deren Verwendung mit Negativem wie Missbrauch und/oder Betrug in Verbindung gebracht werden.
Zweitens ist nicht jeder „Cold Call“, nicht jedes Spam-Mail und -SMS automatisch rechtswidrig oder sogar strafbar. Über Zulässigkeit und Unzulässigkeit entscheidet der nationale Gesetzgeber, in der EU weitgehend determiniert durch die (hier behandelten) Gemeinschaftsrechtsakte.
Nach einer Definition im Urteil des EuGH in der Rs „Alpine Investments“9bezeichnet das Cold Calling die unerbetene telefonische Kontaktaufnahme mit potentiellen Kunden zu Direktwerbezwecken.
7Siehe nur die Auflistung in Kap 3 Pkt I A; alle diese Rechtsakte regeln ein und dasselbe Problem-
nur teilweise aus verschiedenen Blickwinkeln.
8Mosing,http://www.it-law.at/papers/publikationsdetail/publications/the-ups-and-downs-in-the-history-
of-eu-spam-regulations-and-their-practical-impact/,4.
9EuGH 10.05.1995, Rs C-384/93, Alpine Investments, Slg 1995, I-1141.
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Als „Spamming“ wird das unerbetene Versenden elektronischer Nachrichten, elektronischer Post bezeichnet. Zu unterscheiden ist zwischen unerbetenen Massen-E-Mails („Unsolicited Bulk E-Mail“, UBE) und unerbetenen kommerziellen E-Mails („Unsolicited Commercial E-Mail“, UCE), wobei natürlich eine Kombination aus UBE und UCE möglich ist und in der Praxis oft vorkommt. Am häufigsten wird Spamming und die Unterscheidung UBE/UCE mit E-Mail-Versand in Verbindung gebracht. Dieser Begriff wie der der elektronischen Post10ist aber unabhängig vom verwendeten Medium technologieneutral zu verstehen und so sind ua auch unerbetene Massen-SMS und kommerzielle Werbe-SMS (auch „Spam Over Mobile Phone“, SPOM genannt) unter den Begriff „Spam“ zu subsumieren.11Für die Zwecke dieser Arbeit wird „Spam iwS“ synonym mit dem Begriff „unerbetene elektronische Post“, der (ua) E-Mail und SMS beinhaltet und „Spam ieS“ ausschließlich für Spamming per E-Mail verwendet. Andere technische Möglichkeiten und Erscheinungsformen von Spam über andere Medien werden nicht behandelt. Der Begriff „kommerzielle Kommunikation“ ist im Grünbuch „Kommerzielle Kommunikation im Binnenmarkt“ definiert12als „sämtliche Formen der Kommunikation, die auf die Förderung des Absatzes von Produkten oder Dienstleistungen bzw des Images eines Unternehmens oder einer Organisation gegenüber den Endverbrauchern und/oder Vertriebsunternehmen abzielen“. Er beinhaltet alle Formen der Werbung, des Direktmarketings, Sponsorings, der Verkaufsförderung und der Öffentlichkeitsarbeit, betrifft hingegen nicht die Verpackung von Produkten. Er ist eines von vier Elementen des „Marketing-Mixes“ eines Unternehmens (bei den anderen drei Elementen handelt es sich um das Produkt oder die Dienstleistung selbst, den Vertrieb und den Preis). Die Begriffe „unerbetene Nachrichten zu Direktwerbezwecken“, „unerbetene Direktwerbung“, „unerbetene kommerzielle Kommunikation“ werden gleichbedeutend als Überbegriffe für Cold Calling und Spam iwS verwendet; wieder im Bewusstsein, dass die Begriffe auch andere Formen der unerbetenen Direktwerbung beinhalten, auf die jedoch nicht Bezug genommen wird.
10Siehe Kap 2 Pkt II A.
11Mosing,http://www.it-law.at/papers/publikationsdetail/publications/the-ups-and-downs-in-the-history-
of-eu-spam-regulations-and-their-practical-impact/,2f.
12Grünbuch Kommerzielle Kommunikation, KOM (1996) 192 endg, 1f.
