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Masterarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: 1,7, Universität Kassel (Fachbereich 07 - Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Einführung und Nutzung betriebswirtschaftlicher Instrumente in der öffentlichen Verwaltung, insbesondere in der Polizei, polarisiert. Zweck und Nutzen der einzelnen Controllingsysteme sind schwer zu erfassen und folgen durchaus keinem homogenen Konzept. Die vorliegende Arbeit versuchte im Jahr 2010 -erstmalig in Deutschland- ein Gesamtbild des tatsächlich praktizierten Controllings innerhalb der Polizeien der Länder (einschliesslich der Landeskriminalämter) sowie der Polizeien des Bundes zu skizzieren. Hierzu wurden 37 Ober- und Mittelbehörden in die Untersuchung mit einbezogen, wobei 19 Rückantworten zum Abgabetermin auswertbar untersucht werden konnten. Die Ergebnisse zeigen ein uneinheitliches Bild, lassen jedoch Tendenzen und Entwicklungsmöglichkeiten erkennen. Abgerundet wird dieses "Lagebild" durch die anonymisiert erhobenen, persönlichen Einschätzungen der Controller in den einzelnen Behörden. Schlussendlich wird modellhaft aufgezeigt, wie das Controlling in das Kooperative Führungssystem (KFS) der Polizei implementiert und vernetzt werden kann. Denn Führen im 21. Jahrhundert heisst, die polizeiliche Lage zu bewältigen sowie die eigene Behörde im Sinne einer modernen Verwaltungssteuerung zu leiten. Dies fordert ein Umdenken im Führungsverständnis der Verantwortlichen, denn reine "Truppenführer" werden mit der althergebrachten rein operativen Denkweise im politisch-administrativen System im Hier und Jetzt zunehmend scheitern. Lediglich das behutsame Umdenken sowie die Erweiterung der eigenen Lagebeurteilung im Sinne des New Public Managements und des Governance-Ansatzes werden das Oberziel eines jeglichen Verwaltungshandelns erfüllen: die Allgemeinwohlförderung.
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Veröffentlichungsjahr: 2011
Impressum:
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Inhaltsverzeichnis
II. Abbildungsverzeichnis
III. Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Problemdarstellung
1.2 Fragestellung und Zielsetzung der Arbeit
1.3 Aufbau der Arbeit und Vorgehensweise in der Untersuchung
1.4 Begriffsbestimmungen
2. Kritische Würdigung des bisherigen empirischen Forschungsstandes
2.1 Forschungsstand zum Beitrag des Controllings innerhalb des Planungs- und Entscheidungsprozesses in der Verwaltungssteuerung
2.2 Forschungsstand zur zielgerichteten, kurzfristigen operativen Steuerung im Controlling der Polizei
2.3 Forschungsstand zur Einbindung des Controllings in die kooperativ-partizipative Personalführung in der Polizei
3. Das Controllingkonzept der Polizei
3.1 Ziel, Funktionen und Implementation des Controllings in der Polizei
3.2 Strategieentwicklung in staatlich gelenkten Organisationen
3.3 Das Informationssystem der zielgerichteten, kurzfristigen operativen Steuerung der Polizei
3.3.1 Die Kosten- und Leistungsrechnung
3.3.2 Kennzahlen
3.3.3 Das Berichtswesen
3.4 Implikationen für den weiteren Forschungsverlauf und Zwischenergebnis
4. Die Umsetzung des Controllingkonzeptes in den Polizeien in Deutschland
4.1 Die Konzeption des wirkungsorientierten Controllings
4.2 Zieldimensionen des Leistungserstellungsprozesses
4.3 Der aktuelle Stand des Wirkbetriebes des Controllingkonzeptes
4.4 Die Ausgestaltung der kurzfristigen, zielgerichteten operativen Steuerung
4.4.1 Jahresplanung und rollierendes Planverfahren
4.4.2 Die Einbeziehung von Controllingdaten in die kurzfristige, zielgerichtete operative Steuerung
4.5 Prognose und Implikationen für die Weiterentwicklung des Controllingkonzeptes in der Polizei
4.6 Implikationen für den weiteren Forschungsverlauf und Zwischenergebnis
5. Darstellung der Integration des Controllings in den Führungsprozess innerhalb der Polizei
5.1 Das Selbstverständnis des Führungsbegriffes in der deutschen Polizei
5.1.1 Das Kooperative Führungssystem (KFS)
5.1.2 Leitbilderstellung und Corporate Identity
5.2 Die Führungsfunktion des Controllings in Anwendung auf das KFS
5.2.1 Transparenz von Führungsentscheidungen
5.2.2 Beteiligung der Mitarbeiter am Führungsprozess
5.2.3 Delegation von Führungsverantwortung
5.2.4 Kontrolle
5.2.5 Leistungsbewertung
5.2.6 Repräsentation des eigenen Verantwortungsbereiches
5.3 Zwischenergebnis der Untersuchung
6. Beantwortung der Forschungsfragen und Fazit
6.1 Ergänzende Empfehlungen für die Praxis
6.2 Kritische Bewertung der Ergebnisse und weiterer Forschungsansatz
6.3 Validität und Reliabilität der erhobenen Daten
IV. Quellenverzeichnis
V. Anlage I: Muster des Fragebogens
VI. Anlage II: Auswertung der Fragebögen
Abbildung 1: Darstellung des Un tersuchungsverlaufs
Abbildung 2: Komponenten des NSM
Abbildung 3: Phasenmodell - Das NSM in den Polizeien
Abbildung 4: Managementinstrumente im NSM
Abbildung 5: Zieldimensionen der Balanced Scorecard
Abbildung 6: Systematisierung von Kennzahlen
Abbildung 7: Kaskadierung im KLR-Berichtswesen
Abbildung 8: Das 3-Ebenen-Modell
Abbildung 9: Zielebenenmodell nach RÖHRIG
Abbildung 10: Kriterienmodell im EFQM-Modell für Excellence
Abbildung 11: Zeitlicher Wirkbetrieb des Controllings in den Behörden
Abbildung 12: Teilauswertung der Fragebögen #1
Abbildung 13: Umsetzungsstand der KLR; Angaben in Prozent
Abbildung 14: Teilauswertung der Fragebögen #2
Abbildung 15: Kooperationselemente im KFS
Abbildung 16: Elemente des Kooperativen Führungssystems
Nur wenige Themen polarisieren im polizeilichen Umfeld mehr, als die Einführung des Neuen Steuerungsmodells (NSM)[1] in der Eingriffsverwaltung. Das NSM ist ein umfassendes Konzept für das politisch-administrative System insgesamt.[2] Durch die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) wurde dieses Konzept 1993 aufgrund sich verändernder Rahmenbedingungen, wie Zunahme der Komplexität der Umwelt und die Verknappung der Ressourcen, entwickelt.[3] Mithilfe dieses Konzeptes sollen Effektivität, Effizienz und Bürgerfreundlichkeit von Politik und öffentlicher Verwaltung gesteigert werden.
Bei näherer Betrachtung der Organisation der Verwaltungssteuerung in den Polizeien in Deutschland ist heute festzustellen, dass die Bedeutung der Managementfunktion stark zugenommen hat.[4] Leicht kann man als Außenstehender den Eindruck gewinnen, dass die Polizeien in einer wahren Reformwut miteinander konkurrieren. Methoden und Instrumente des Neuen Steuerungsmodells scheinen oftmals isoliert voneinander und ohne konzeptionellen Gesamtrahmen, nur des politisch diktierten Reformwillens halber, eingeführt worden zu sein.[5] Ohne eine einheitliche Konzeption verkommen diese, in großen Teilen sicherlich ernsthaft betriebenen, Modernisierungsbemühungen der Polizeien zu blindem Aktionismus und führen im nachgeordneten Bereich zunehmend zur Desillusion. Die Nachhaltigkeit des NSM-Konzeptes (Bestandfestigkeit, Zielerreichungs- und Weiterentwicklungsfähigkeit) gerät so ins Wanken. Die Einführung weiterer betriebswirtschaftlicher Methoden und deren Akzeptanz bei den Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltungen gestalten sich so zunehmend schwieriger.[6]
Ein Lösungsansatz wurde dabei bereits für die Kommunalverwaltungen formuliert:[7] „Oberstes Ziel ist nicht unreflektiertes Übertragen von Instrumenten, sondern die kontextorientierte Bestückung eines „Instrumentenkastens“, der den Kommunen bei der strategischen Ausrichtung und ihrer tagtäglichen Arbeit tatsächlich Unterstützung bietet. Kommunen benötigen für die Verwaltungssteuerung ein individuelles Konzept, mit dem sie situationsbedingt, ausgerichtet auf ihre Merkmale und Strukturen ihre Leistungsfähigkeit im Sinne einer Gemeinwohlförderung erhöhen können.“[8]
Gerade der oben formulierte Kontextansatz kann Kritikern einer modernen Verwaltungssteuerung, die behaupten, betriebswirtschaftliche Methoden seien generell nicht auf die Polizei übertragbar, entgegen gehalten werden. Dabei ist festzuhalten, dass in der neueren Verwaltungsgeschichte Methoden aus der Privatwirtschaft und Methoden der öffentlichen Verwaltung stets gegenseitig aufeinander Einfluss genommen haben. Dem Management in der Polizei liegen daher zur Legitimation drei Annahmen zugrunde:
1. Die Arbeit der Polizei hat eine Wirkung auf die Umwelt.
2. Die Wirkung der polizeilichen Arbeit ist messbar.
3. Es lassen sich qualitative Unterschiede in der Polizeiarbeit feststellen.[9]
Studien zeichnen indes ein ernüchterndes Bild über den Erfolg der Umsetzung der Managementinstrumente in der Polizei. „Die Versuche, die deutsche Polizei durch die Einführung betriebswirtschaftlicher Steuerungsinstrumente zu modernisieren, sind nur zum Teil erfolgreich.“[10] Weiterhin heißt es: „Der Verlauf der Einführung der Neuen Steuerungsmodelle verdeutlicht, dass den Besonderheiten der Polizeien nicht in ausreichendem Maß Rechnung getragen wurde, und es folgerichtig eines speziellen Modernisierungsmodells für die Polizeien bedarf.“[11] Insofern stellt sich die Frage, wie ein solches (modifiziertes) Controllingkonzept in die polizeilich geprägte Verwaltungssteuerung integriert werden und einen positiven Beitrag zum kooperativ-partizipativen Führungssystem der Polizei leisten kann.
VON WAADEN stellt fest, dass bei Diskussionen über das Scheitern von Reformen im Verwaltungsbereich vornehmlich Steuerungsinstrumente analysiert werden.[12] Eine nicht zu verachtende Nenngröße im Change Management von Organisationen sind jedoch verhaltenswissenschaftliche Ansätze (u.a. organisationsimmanente Resistenzen) und politische Vorgaben als erfolgskritische Faktoren.[13]
Der strategische Schwerpunkt von Polizeiverwaltungen liegt aufgrund der gesetzlich übertragenen Aufgabe bei der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und nicht in der Kostendeckung oder privatwirtschaftlich orientierten Gewinnmaximierung. Eine Gebührenkalkulation spielt bislang in deren Verwaltungssteuerung eine tendenziell untergeordnete Rolle, was insgesamt jedoch nicht indiziert, dass die Polizei von Effektivitäts- oder Effizienzbetrachtungen außen vorgenommen ist. Die Ausrichtung auf das Gemeinwohl des öffentlichen Sektors schließt bislang nach herrschender Meinung eine gewinnorientierte Konzeption des Controllings aus.[14] Des Weiteren ist kaum ein Verwaltungsbereich in Deutschland so sehr den Richtungsweisungen der Politik unterworfen, wie die Polizei. Wechselnde Regierungen und deren divergierende politische Agenden erschweren die Planung und Durchführung mittel- oder langfristig angelegter Strategien. Der Schwerpunkt der Betrachtung dieser Arbeit liegt daher in der zielgerichteten, kurzfristigen operativen Steuerung, welche in der betrieblichen Planung für ein Jahr, unterteilt nach Monaten, durchgeführt wird.[15]
Das erste Teilziel dieser Arbeit wird daher nicht in der Darstellung einer ökonomisch orientierten Umsetzung und Anwendung eines (Polizei-)Controllings liegen, sondern in der Beschreibung des Selbstverständnisses und der Besonderheiten eines polizeilich adäquaten Controllings. Die erste Forschungsfrage lautet somit: In welcher Form soll ein wirkungsorientiertes Controlling in der Polizei umgesetzt werden?
Das zweite Teilziel der Arbeit besteht aus der Darstellung der heute tatsächlich vorfindbaren Ausgestaltung des Controllingkonzeptes in der Polizei und dessen Beitrag für die zielgerichtete, kurzfristige operative Steuerung im Kontext der betriebswissenschaftlichen Meinung anhand einer Untersuchung (Fragebögen). Die zweite Forschungsfrage lautet daher: Wie wurde das Controllingkonzept in der deutschen Polizei bislang umgesetzt und welchen Fortentwicklungsbedarf gibt es?
Das dritte Teilziel der Arbeit besteht darin, anhand eines Modells die Implementierung der zielgerichteten, kurzfristigen operativen Steuerung in den kooperativ-partizipativ geprägten Führungsprozess der Polizei darzustellen und somit zu ergänzen. Die dritte Forschungsfrage lautet somit: Wie könnte sich die Implementierung des Controllings in den Führungsprozess der Polizei darstellen?
In Kapitel 2 wird zunächst der aktuelle Forschungsstand zum Thema anhand einer Literaturanalyse wiedergegeben. Im Anschluss hieran erfolgt in Kapitel 3 die Darstellung des Controllingkonzeptes der Polizei mit besonderem Blick auf die kurzfristige operative Steuerung und deren gestalterische Besonderheiten im Spannungsfeld von betriebswirtschaftlicher Lehre und polizeilicher Verwaltungsrealität. Im 4. Kapitel wird anhand einer selbst durchgeführten empirischen Untersuchung (Fragebögen) der Umsetzungsstand und die zukünftige Entwicklungsprognose des Controllingkonzeptes der Polizeien in Deutschland dargestellt. In Kapitel 5 wird anhand der vorhergehenden Ergebnisse beschrieben, wie das Controllingkonzept in den polizeilichen Führungsprozess im Rahmen eines „erweiterten Führungsmodells“ integriert werden kann. Zudem wird der Nutzwert des Controllings für das Kooperative Führungssystem (KFS) der deutschen Polizei dargestellt.
Die empirische Untersuchung der vorliegenden Arbeit analysiert den aktuellen Umsetzungsstand des Controllingkonzeptes der deutschen Polizeien. Die hieraus gewonnenen Daten werden in den Kapiteln thematisch eingebettet. Fachleute aus den Polizeien der Länder und des Bundes mit Bezug zu einer Controllertätigkeit wird die Möglichkeit gegeben, persönlich Stellung zum Polizei-Controlling zu nehmen, sowie die zukünftige Entwicklung zu skizzieren, bzw. zu prognostizieren. Diese Daten lagen in dieser Form bislang in Deutschland nicht vor und indizieren einen weitergehenden Forschungsbedarf, dem im Rahmen einer Masterarbeit nicht Genüge getan werden kann. Zur gleichen Zeit der hier in Schriftform vorliegenden Ergebnisse führt die Deutsche Hochschule der Polizei in Münster-Hiltrup unter Federführung von Herrn Prof. Dr. Rolf Ritsert eine ähnlich gelagerte Untersuchung mit dem Thema „Steuerung und Management in den Polizeien der Länder und des Bundes“ durch. Teilergebnisse liegen, nach Rücksprache mit Herrn Prof. Dr. Ritsert, voraussichtlich erst im April 2010 vor und konnten die vorliegende Arbeit noch nicht bereichern. Diese Studie könnte helfen, eine weitere Forschungslücke zu schließen.
Für die eigene empirische Untersuchung wurden insgesamt 37 Fragebögen an alle Polizeien der Länder, alle Landeskriminalämter, die Bundespolizei (Präsidiums-, Direktions- und Inspektionsebene), dem Bundeskriminalamt und der Bundeszollverwaltung übersandt.
Abbildung 1: Darstellung des Un tersuchungsverlaufs
Sofern Begriffsbestimmungen notwendig erscheinen, werden diese im Kontext des jeweiligen Kapitels an betreffender Stelle ausgeführt.
Werden Termini verwandt, welche geschlechterspezifisch unterschieden werden könnten, so beziehen sich diese jeweils auf beide Geschlechter. Die Termini werden in der Folge größtmöglich in der neutralen Form verwandt.
