Das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung im Steuerrecht - Tatjana Lapschina - E-Book

Das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung im Steuerrecht E-Book

Tatjana Lapschina

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Beschreibung

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Dortmund früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre befasst sich mit der Deskription und Erklärung der betrieblichen Erscheinungen und Probleme eines Unternehmens, unabhängig davon, in welcher Rechtsform dieses nach außen hin in Erscheinung tritt oder in welcher Branche es tätig ist. Des Weiteren besteht ihre Aufgabe darin, Zusammenhänge und Regeln zu erkennen, anhand derer Maßnahmen entwickelt werden können, um die betrieblichen Ziele eines Unternehmens zu realisieren. Ziel der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre ist demzufolge, das Unternehmen bei seinen Entscheidungen zu unterstützen, indem sie Erklärungs- und Gestaltungsaufgaben abwickelt und Entscheidungsmodelle entwirft, die zugleich der Forderung des rationalen Verhaltens entsprechen. Zu den längerfristigen Entscheidungen eines Unternehmens gehört die Wahl der optimalen Rechtsform. Grundsätzlich wird die bei der Gründung des Unternehmens gewählte Rechtsform für längere Zeit beibehalten. Da jedoch der persönliche, wirtschaftliche und steuerrechtliche Kontext, in dem einst die Wahl für eine bestimmte Rechtsform getroffen wurde, einem Wandel unterliegt, kann ein späterer Wechsel der Rechtsform unter Umständen sinnvoll sein. Damit ist die Wahl der entsprechenden Rechtsform nicht nur eine einmalig bei der Gründung eines Unternehmens zu treffende Entscheidung. Determinanten wie u. a. die Haftung, Mittelbeschaffung, beabsichtigte Einflussnahme des Unternehmensinhabers auf die Geschäftsführung oder auch formale Aspekte sind maßgebliche Entscheidungskriterien, die schlussendlich eine Entscheidung zwischen den Rechtsformtypen der Personen- und Kapitalgesellschaft herbeiführen, wobei auch aufgrund des geltenden Grundsatzes der Privatautonomie eine Vielzahl von Kombinationen dieser beiden Rechtsformen möglich ist. Unternehmerische Entscheidungen werden nicht nur durch die entsprechende Rechtsformwahl beeinflusst – auch der Faktor „Steuern“ prägt die Vorgehensweise des Entscheidungsträgers. Durch den Umstand, dass institutionelle und funktionale Entscheidungen eines Unternehmens durch dessen Besteuerung gelenkt werden, sind die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und die Betriebswirtschaftslehre Steuerrecht insofern miteinander verknüpft, als die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre nach herrschender Ansicht der Fachliteratur einen Bestandteil der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre darstellt. Damit sind die den beiden Disziplinen zugrunde liegenden Probleme hinsichtlich ihrer Struktur vergleichbar. [...]

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