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Lars Plantholt

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Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Erster Weltkrieg, Weimarer Republik, Note: 1,3, Universität Münster, Veranstaltung: Hauptseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Weimarer Verfassung wird immer wieder ein enorm ausgeprägter Kompromisscharakter bescheinigt: Diese Verfassung sei ein unentschiedener, ja unausgegorener Mittelweg zwischen den Zielen und Interessen der gemäßigten Arbeiterbewegung einerseits und denen des (demokratischen) Bürgertums andererseits gewesen. Die Arbeit soll nicht eine Analyse der Weimarer Reichsverfassung oder einzelner Bestandteile zum Ziel haben. Vielmehr soll untersucht werden, inwiefern sich unter den gegebenen Konstellationen jener vermeintliche Kompromisscharakter der Verfassung entwickeln konnte. Hierin soll auch die Frage enthalten sein, inwieweit die Ergebnisse - die endgültige Verfassungsform - den Anschauungen und Zielen der beteiligten Parteien entsprachen, bzw. warum dies eben gerade nicht der Fall war. Hierfür erscheint es weder möglich, noch notwendig oder zweckmäßig, das gesamte Verfassungswerk auf diese Fragen hin zu untersuchen. Vielmehr sollen einerseits Abschnitte der Verfassung behandelt werden, die sich (in der Folgezeit) als historisch bedeutsam erwiesen - wie z.B. die Stellung des Reichspräsidenten - und anderseits naturgemäß solche, die in den Beratungen und Lesungen der Nationalversammlung und des Verfassungsausschusses besondere Kontroversen hervorriefen, eben diejenigen, in denen das Kompromisshafte in hohem Maße fassbar sein könnte. Da die Verfassungsarbeit der Nationalversammlung schlechterdings aus dem Nichts entsprungen ist, ist ein kurzer Blick auf das „Rüstzeug“, mit dem sich die Beteiligten auf den Weg nach Weimar machten, unerlässlich.

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Veröffentlichungsjahr: 2005

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Inhaltsverzeichnis
2. Die Verfassungsfrage vor der Nationalversammlung
2.1. Allgemeine Verfassungsdiskussion
2.2. Die Verfassungsfrage bei den Parteien
3.1. Die Reich-Länder-Frage
3.2. Der Reichspräsident
3.3. Grundrechte und Grundpflichten
3.4. Verhältnis von Kirche und Staat, Religion und Schule
3.5. Frage der Sozialisierung
4. Fazit
5. Literaturverzeichnis

Page 1

Westfälische Wilhelms-Universität Münster Münster, den 17.6.04

Historisches Seminar

WS 2003/2004

HS: Zur Geschichte der parlamentarischen Demokratie in Deutschland

„Nicht alle Bestimmungen haben unseren vollen Beifall“

Das Ringen der Weimarer Parteien um eine Verfassung

Page 3

3

1. Einleitung - Konzessionsverfassung trotz klarer Mehrheiten?

Der eigene Vater zeigte sich nach der Geburt nicht allzu zuversichtlich: „DieVerfassung von Weimar ist nicht im Sonnenglanz des Glückes geboren“1, äußerte Hugo Preuß im Rückblick auf deren Verabschiedung durch die Nationalversammlung am 31.7.1919. Gute neun Monate zuvor war eben jener Preuß vom Rat der Volksbeauftragten zum Staatssekretär des Inneren ernannt und mit der Ausarbeitung eines Verfassungsentwurfes beauftragt worden.2Die Geschehnisse dieser Monate drücken sich in seinem Ausspruch aus. Neun Monate, die geprägt waren von Unruhen, Unsicherheit und schwerwiegendsten sozialen und wirtschaftlichen Problemen. Dazu ein stecken gebliebener Revolutionsverlauf, der auf Seiten der Arbeiterschaft bis weit in die Reihen der SPD3hinein Enttäuschung hervorrief, ein Friedensvertrag, der auf deutscher Seite Entsetzen statt Erleichterung erzeugte und in der Nationalversammlung eine Regierungskoalition, die zwar als „Weimarer Koalition“ in die Geschichtsbücher Eingang fand, deren Stabilität aber schon in den Sommermonaten des Jahres 1919 brüchig wurde.

Auch die Beurteilung der Verfassung der Weimarer Republik spiegelt diese Umstände wider. Auf der einen Seite waren viele für eine nachrevolutionäre Ära grundlegende Fragen bereits faktisch entschieden, bevor überhaupt ein Verfassungsentwurf das Licht der Welt erblickte: Parlamentarische Demokratie als Staatsform und das freie Wirtschaftssystem waren Eckpunkte, die im Frühjahr und Sommer 1919 nicht mehr zur Debatte standen.4Auf der anderen Seite wird der Weimarer Verfassung selbst immer wieder ein enorm ausgeprägter Kompromisscharakter bescheinigt: Diese Verfassung sei ein unentschiedener, ja unausgegorener Mittelweg zwischen den Zielen und Interessen der gemäßigten Arbeiterbewegung einerseits und denen des (demokratischen) Bürgertums andererseits gewesen.5Sie „wies […] keine klare Richtung, weckte keine politischen Energien, erst recht keine Leidenschaften“6. Vornehmlich werden diese Mängel einfach dem fehlenden

1Preuß, Hugo: Staat, Recht und Freiheit, Tübingen 1926 (Neudruck Hildesheim 1964; zit. Preuß: Staat, Recht

und Freiheit), S. 421.

2Dies geschah bereits kurz nach der Revolutionsphase am 15.11.1918.

3Im Folgenden wird die Abkürzung SPD für die MSPD verwendet.

4Vgl. dazu z.B. Boldt, Hans: Die Weimarer Reichsverfassung, in: Bracher, Karl Dietrich u.a. (Hrsg.): Die

Weimarer Rebublik: 1918-1933; Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Düsseldorf 1987, S. 44-62 (zit. Boldt: Die

WRV), S.44ff.; Gusy, Christoph: Die Weimarer Reichsverfassung, Tübingen 1997 (zit. Gusy: Die WRV), S.

17ff., 70; Winkler; Heinrich August: Weimar 1918-1933: Die Geschichte der ersten deutschen Demokratie,

München 1993 (zit. Winkler: Weimar), S. 99ff.

5Vgl. z.B. Boldt: Die WRV, S. 59; Gusy: Die WRV, S. 78; Jeserich, Kurt G.A.; Pohl, Hans; von Unruh, Georg-

Christoph (Hrsg.): Deutsche Verwaltungsgeschichte, Bd. 4. Das Reich als Republik und in der Zeit des