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Marcus Tullius Cicero

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Beschreibung

Monarchie, Aristokratie oder Demokratie - welche ist die beste Staatsform? Bricht nicht früher oder später doch eine jede zusammen? In "De re publica" lässt Cicero die Mitglieder des Scipionenkreises über eben dieses brisante Thema diskutieren. Die Mischverfassung der Römischen Republik sei die stabilste von allen und insofern die bestmögliche, so das Fazit. Aber welche Eigenschaften sollte der ideale Politiker mitbringen? Nicht zuletzt weil das Thema von Ciceros staatsphilosophischer Schrift heute nicht minder aktuell ist, ist ihre Lektüre in den meisten Bundesländern fest im Lehrplan verankert. Texte in der Originalsprache, mit Übersetzungen schwieriger Wörter, Nachwort und Literaturhinweisen.

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Seitenzahl: 137

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Marcus Tullius Cicero

De re publica

Vom Staat

Herausgegeben von Günter Laser

Reclam

2014 Philipp Reclam jun. GmbH & Co. KG, Stuttgart

Made in Germany 2017

RECLAM ist eine eingetragene Marke der Philipp Reclam jun. GmbH & Co. KG, Stuttgart

ISBN 978-3-15-960606-4

ISBN der Buchausgabe 978-3-15-019899-5

www.reclam.de

Inhalt

Einleitung

Zur Benutzung dieser Ausgabe

De re publica (Auswahl)

1. Prooemium zum ersten Buch (1,1–13)

2. Definition des Staates und der Staatsformen (1,39–45)

3. Vorzüge der einzelnen Staatsformen

3.1 Vorzüge der Demokratie (1,46–50)

3.2 Vorzüge der Aristokratie (1,51–55)

3.3 Vorzüge der Monarchie (1,56–64)

4. Die Gefahr von Revolutionen (1,65–68)

5. Die von Scipio bevorzugte Staatsform (1,69–71)

6. Prooemium zum zweiten Buch (2,1–3)

7. Romulus und die Stadtgründung

7.1 Der Gründungsmythos (2,4)

7.2 Die Lage der Stadt Rom (2,5–11)

7.3 Der Raub der Sabinerinnen (2,12–13)

7.4 Alleinherrschaft des Romulus (2,14–16)

7.5 Der Tod des Romulus (2,17–20)

8. Methodenkapitel (2,21–22)

9. Numa Pompilius (2,23–30)

10. Tullus Hostilius (2,31–32)

11. Ancus Marcius (2,33)

12. Tarquinius Priscus (2,34–36)

13. Servius Tullius (2,37–43)

14. Tarquinius Superbus (2,44–52)

15. Die Republik (2,53–63)

16. Reflexion und Abschluss (2,64–70)

17. Anforderungen an einen gerechten Krieg (3,34–35)

18. Scipios Traum

18.1 Abendessen und Einschlafen (6,9–10)

18.2 Prophezeiung des Scipio maior (6,11–13)

18.3 Erscheinung des Paullus (6,14–16)

18.4 Der Kosmos (6,17–19)

18.5 Der Wert des irdischen Ruhms (6,20–25)

18.6 Die Unsterblichkeit der Seele (6,27–29)

Anhang

Abkürzungen und Symbole

Lernwortschatz

Verzeichnis der Eigennamen

Rhetorische Stilmittel

Ciceros Sprache

Literaturhinweise

Hinweise zur E-Book-Ausgabe

Einleitung

Marcus Tullius Cicero

M. Tullius Cicero wurde 106 v. Chr. in der unweit südlich von Rom liegenden Landstadt Arpinum geboren. Sein Großvater hatte sich zwar schon politisch auf kommunaler Ebene engagiert, doch Mitglied der Nobilität wurden die Tullii erst durch den politischen Aufstieg des Marcus.

Mit 16 Jahren legte er die toga virilis als Zeichen seiner Volljährigkeit an; die Zeit des Bundesgenossenkrieges verbrachte der persönlich Krieg und Brutalität stets ablehnende Cicero vermutlich in der Schreibstube.

Von 90 bis 82 studierte er zusammen mit seinem 102 geborenen Bruder Quintus Recht und Rhetorik, vor allem in Rom als Zuhörer der bedeutendsten Redner und Juristen seiner Zeit: L. Licinius Crassus, M. Antonius Gnipho und der beiden Mucii Scaevolae. Dank der so erworbenen profunden Kenntnisse konnte sich Cicero als Verteidiger einen Namen machen, zuerst in den Prozessen gegen Quinctius und Roscius (81/80). Stolz gab er die Gerichtsreden schriftlich heraus, zumal er sich durch mutiges Auftreten gegen die sullanischen Machthaber große Sympathie beim römischen Publikum verschafft hatte. Allerdings litt seine Stimme arg unter der Beanspruchung durch die Reden vor großen Menschenmengen. Im Rahmen einer Bildungsreise nach Griechenland und Kleinasien (79–77) verfeinerte er seine Redetechnik.

In Rom gelang es ihm, alle staatlichen Ämter suo anno, also zum frühestmöglichen Zeitpunkt, zu bekleiden: 75 die Quaestur in Sizilien, 69 die Aedilität, 66 die Praetur und 63 den Konsulat. Währenddessen war er auch weiterhin höchst erfolgreich als Redner tätig und konnte seine Erfolge in Prozessen für den Wahlkampf nutzbar machen. Besonders erfolgreich war die Anklage des Verres (70), der als Praetor hemmungslos die Provinz Sicilia ausgebeutet hatte. Mit dieser Rede profilierte sich Cicero als Verteidiger des Rechts und auch als Kämpfer gegen eine verstockt wirkende Nobilität. Nach diesem Prozess galt er als Roms bester Redner.

Tatsächlich aber bemühte er sich nach Kräften, in der Nobilität Fuß zu fassen. Als homo novus, als ein Mann, der noch nicht auf Familienmitglieder zurückblicken konnte, die bereits den Konsulat bekleidet hatten, bemühte er sich stets um die Unterstützung von Männern wie Pompeius. Cicero sorgte z. B. mit seiner Rede De imperio Cn. Pompei dafür, dass diesem ein umfassendes Kommando gegen Mithridates übertragen wurde (66).

Den Wahlkampf um den Konsulat im Jahr 64 organisierte Cicero höchst gewissenhaft; sein Bruder Quintus schrieb gar einen eigenen Wahlkampfführer (commentariolum petitionis). Tatsächlich wurde Cicero mit allen Stimmen gewählt.

Der Konsulat war der politische Höhepunkt seiner Karriere, und Cicero wurde nicht müde, sich immer wieder der Aufdeckung der Catilinarischen Verschwörung und der damit verbundenen Rettung des Staats zu rühmen. Der Patrizier L. Sergius Catilina hatte sich mehrfach vergeblich um den Konsulat bemüht und wollte schließlich das Amt, das er durch Volkswahl nicht hatte erringen können, gewaltsam an sich reißen. Nachdem er rechtzeitig informiert worden war, klagte Cicero Catilina im Senat so heftig an, dass sich dieser aus der Stadt zurückzog. Die Mitverschwörer ließ Cicero ergreifen und nach einer dramatisch verlaufenen Senatsverhandlung hinrichten.

Anfangs wurde Cicero nach der Niederschlagung der Verschwörung als pater patriae gefeiert, aber die Tatsache, dass die Verurteilten keine Berufung gegen das Urteil hatten einlegen können, führte schließlich zu seiner Verbannung (58). Zwar konnte er 57 nach Rom zurückkehren, von der politischen Leitung des Staates blieb er allerdings ausgeschlossen. Auch die freie Rede bei der Verteidigung seiner Klienten war immer weniger möglich, so dass er sich auf die schriftstellerische Tätigkeit zurückzog.

In den Jahren 55 bis 51 – seiner ersten literarischen Schaffensphase – schrieb er mit De oratore, De re publica und De legibus grundlegende Werke über den bestmöglichen Staat und dessen bestmögliche Leiter. Beides schien zu der Zeit verloren zu sein: Die res publica wurde seit 60 durch das Triumvirat von Caesar, Pompeius und Crassus geleitet. Damit war der wesentliche Pfeiler niedergerissen, der nach Ciceros Meinung den Staat trug: die libertas. Sie bezeichnete zum einen die Freiheit von Unterdrückung und zum anderen die Freiheit zur aktiven Teilnahme am Gemeinwesen. Beides war nicht ohne weiteres möglich; denn die Triumvirn vereinbarten, dass nichts im Staat gegen den Willen eines der dreien geschehen dürfe.

Weder nach dem Tod des Crassus und damit dem faktischen Ende des Triumvirats (53) noch im Bürgerkrieg zwischen Caesar und Pompeius (49–48) noch unter Caesars Vorherrschaft (47–44) konnte Cicero an seine früheren Erfolge anknüpfen. Stattdessen schuf er in seiner zweiten literarischen Schaffensphase (46–44) herausragende rhetorische und vor allem philosophische Werke wie die Tusculanae disputationes, De officiis oder De finibus bonorum et malorum.

Nach Caesars Ermordung (15. März 44) hoffte er C. Octavius, den späteren Kaiser Augustus, zu einem idealen Staatsleiter aufbauen zu können, der den Fortbestand der libera res publica sicherte. Doch während er im Senat mit seinen Philippischen Reden gegen Antonius einen letzten rhetorischen wie politischen Höhepunkt feierte, verbündete sich Augustus mit Antonius und Lepidus zum sogenannten Zweiten Triumvirat. Eine Vereinbarung der Triumvirn führte zur Ermordung Ciceros am 7. Dezember 43, zur Ächtung weiterer politisch missliebiger Bürger und schließlich zum endgültigen Untergang der libera res publica unter dem Prinzipat des Augustus. Der Staat war nun in der Hand eines Einzelnen; die Republik überlebte einen ihrer glühendsten Verfechter um nur wenige Jahre.

De re publica als staatstheoretische Schrift

Bereits Herodot, Platon und Aristoteles hatten sich Gedanken über die bestmögliche Herrschaft und Verfassung gemacht. Für Platon war Gerechtigkeit das Fundament des Staates. Idealerweise sollten die Herrscher zugleich Philosophen sein.

Aristoteles folgerte nach einer Analyse der bestehenden Verfassungen, dass eine stabile Herrschaft auf dem gemeinsamen Nutzen der Bürgerschaft beruhe.

Die griechischen Philosophen teilten ferner die unterschiedlichen Staatsformen, die sie kannten, nach der Anzahl der Herrscher in Monarchien, Aristokratien und Demokratien ein, denen die negativen Staatsformen der Tyrannis, Oligarchie und Ochlokratie entgegenstünden.

Polybios, der 168 v. Chr. nach dem Sieg der Römer im Dritten Makedonischen Krieg als Geisel nach Rom gekommen war, ordnete die römische Staatsordnung als Mischverfassung in dieses Schema ein: Aus den drei Grundmodellen habe Rom von der Monarchie die starke Magistratur, von der Aristokratie den Senat als Summe der politischen Erfahrung und von der Demokratie das Recht des Volkes auf Wahlen übernommen. Diese Mischung bringe Stabilität und sichere vor Umstürzen.

Während die griechischen Autoren die Verfassungen der griechischen Poleis und ihre Bewohner als Leser im Fokus hatten, vermittelte Cicero dieses Gedankengut erstmals in lateinischer Sprache dem römisch-italischen Publikum. Im besonderen Unterschied zu Platon sah er dieses Ideal schon in der Verfassung realisiert, die der Staat seiner Vorfahren bereits erlebt hatte. Jegliche Optimierung musste darin bestehen, die vermeintliche Verderbnis der Gegenwart zu beseitigen, das hieß konkret, den Senat zum tonangebenden Gremium des Staates zu machen, der libertas ihren Raum zu lassen, aber herausragenden Einzelnen keine übermächtige Position zuzugestehen.

Daher erfolgt die philosophische Betrachtung in De re publica im Rahmen eines Dialogs, den Cicero im Jahr 129 stattfinden lässt, also rund 75 Jahre vor der Abfassung der Schrift. Die Diskutierenden sind Mitglieder des sogenannten Scipionenkreises. Die moralische Autorität des Scipio Africanus unterstreicht bei der Betrachtung der Staatsformen die scheinbar verbindlichen Maximen für das Verhalten der Führungsschicht.

Wenngleich die übrigen Teilnehmer des Gesprächs bei weitem nicht mit Scipios Ansehen mithalten konnten, so befanden sich in diesem Scipionenkreis doch hochverdiente Politiker, Juristen oder Schriftsteller mit großer Bildung, und zwar auch in der griechischen Literatur. Die Männer, die in De re publica über den Staat diskutierten, wussten – so wollte es jedenfalls der Autor darstellen –, weshalb sie sich für die Sicherung des tradierten römischen Staates einsetzten: L. Furius Philus (Konsul 136) förderte den Komödiendichter Terenz; Sp. Mummius war 146 Legat seines Bruders gewesen, des Konsuls L. Mummius, der Karthago zerstörte; M’. Manilius (Konsul 149) galt als Mitbegründer des ius civile; C. Fannius erklomm 146 als einer der ersten die Mauern von Karthago. Hinzu kamen Q. Mucius Scaevola (Konsul 117), Scipios enger Freund C. Laelius Sapiens (um 190 – um 128), der Rechtsgelehrte und Stoiker Q. Aelius Tubero sowie P. Rutlius Rufus (Konsul 105), den Cicero als Quelle des Gesprächs angibt.

Geplant hatte Cicero den Dialog nicht wie eine Mitschrift dieses Beisammenseins, sondern in Anlehnung an Platons Politeia ursprünglich als neunbändiges staatsphilosophisches Werk; letztlich entstanden sechs Bücher. Der Fiktion nach fand je ein Gespräch am Vormittag und eines am Nachmittag statt, so dass die Bücher 1/2, 3/4 sowie 5/6 jeweils eine inhaltliche Einheit bilden. Infolgedessen steht den Büchern 1, 3 und 5 jeweils ein Prooemium voran.

Mit Ausnahme des 6. Buches, welches das Somnium Scipionis enthält, war De re publica bis 1819 verschollen. Angelo Mai entdeckte etwa ein Viertel des Werkes in einem Palimpsest in der Vatikanischen Bibliothek. Ciceros Text war in Zeiten von Pergamentmangel gelöscht und mit einem Psalmenkommentar des Augustinus überschieben worden. Dank einiger Fragmente konnte der Inhalt von De re publica weitgehend rekonstruiert werden:

In den ersten beiden Büchern geht es um die Frage nach der Verfassung des bestmöglichen Staates. Scipio führt aus, dass dies keine Utopie, sondern die Mischverfassung der res publica Romana sei, welche die Vorfahren bereits eingerichtet hätten. Dies belegt er im 2. Buch anhand einer Darstellung der römischen Geschichte.

Die Bücher 3 und 4 handeln von der Beziehung zwischen Politik und Philosophie. In der Mitte des 2. Jahrhunderts hatte Karneades offensichtlich Zweifel an der Gerechtigkeit der römischen Herrschaft geweckt, als er an dem einen Tag behauptete, sie sei gerecht, dies aber am nächsten Tag leugnete. Im Verlauf des 3. Buches überzeugt Laelius seine Zuhörer, dass Roms Herrschaft tatsächlich gerecht war.

Das 4. Buch handelt von Roms innenpolitischer Ordnung und vergleicht römische Sitten mit griechischen; die römischen scheinen dem Scipionenkreis allerdings vernünftiger zu sein.

Die letzten beiden Bücher richten ihren Fokus auf den idealen Staatsleiter, der sowohl juristisch als auch philosophisch und rhetorisch geschult sein sollte – eine Forderung, die Cicero bereits in De oratore erhoben hatte und die er zeitlebens selbst zu erfüllen suchte.

Das Werk gipfelt im Traum des Scipio. Sein Adoptivgroßvater erscheint ihm, verspricht ihm ein ewiges Leben in der Milchstraße und versichert, dass die Seele unvergänglich sei.

Diese Hoffnung des herausragenden Staatsleiters sorgte dafür, dass immerhin das Somnium Scipionis mitsamt einem Kommentar des Macrobius auch im christlichen Mittelalter bekannt blieb.

Zur Benutzung dieser Ausgabe

Der vorliegende lateinische Text folgt Zieglers Teubner-Ausgabe von 1929. Orthographie und Interpunktion sind den heutigen Gepflogenheiten angepasst worden. *** markiert Lücken im Text, die auf die Überlieferung zurückzuführen sind, […] vorgeschlagene Tilgungen und 〈…〉 vermutete Ergänzungen.

Ausgewählt wurden Texte aus den Büchern De re publica 1, 2, 3 und 6, die relativ vollständig überliefert sind und zudem wegen ihres nachhaltigen Einflusses auf die Staatsphilosophie in die häufig verbindlichen Textcorpora für zentrale Prüfungen aufgenommen werden.

Im Kommentarteil finden sich Erläuterungen zum Inhalt und zu sprachlich-stilistischen Erscheinungen. Die Angaben folgen der traditionellen Paragraphenzählung des lateinischen Textes.

Vorausgesetzt wird die Kenntnis der in Reclams Standardwortschatz Latein (Universal-Bibliothek Nr. 19780) enthaltenen Vokabeln; diese werden im Kommentar nicht angegeben, sofern sie nicht in einer Spezialbedeutung verwendet werden. Nicht vorausgesetzte Vokabeln werden im Kommentar entweder angegeben oder mit einem Herleitungshinweis versehen, wo sich dies anbietet (das Symbol »~« bedeutet »entspricht«, »<« bedeutet »abzuleiten aus«, »↔« bedeutet »ist das Gegenteil von«). Vokabeln, die auf engem Raum mehrfach vorkommen, werden nur bei ihrem ersten Auftreten angegeben. Der Verweis »→V« bedeutet, dass das Wort im Anhang dieser Ausgabe im Lernwortschatz aufgeführt ist; dieser enthält alle in De re publica häufiger vorkommenden Vokabeln, die sich nicht im Standardwortschatz finden. Da im Kommentar die Angaben nur dem Textverständnis, nicht aber der weiterführenden Wortschatzarbeit dienen sollen, wird dort auf alle nicht unbedingt notwendigen Angaben (z. B. sämtliche Stammformen von Verben, die im Text nur im Präsensstamm auftauchen) verzichtet. Dasselbe gilt für die Kennzeichnung von langen Vokalen. Im Gegenzug finden sich die vollständigen Angaben bei den Wörtern im Lernwortschatz, da mit Hilfe dieses Verzeichnisses aktive Wortschatzarbeit betrieben werden kann.

Gleichfalls im Anhang findet sich ein Verzeichnis sämtlicher im Text vorkommender Eigennamen (auf welche im Kommentar aus Platzgründen nicht jedes Mal einzeln verwiesen wird), eine Liste vorkommender Stilmittel samt Erklärung und Textbeispielen sowie ein kurzer Hinweis auf sprachlich-stilistische Besonderheiten des Autors. Ferner enthält der Anhang eine Übersicht über die vom regelmäßigen Repertoire abweichenden Formen; bei ihrem ersten Auftreten im Text wird mit »→Anh.« auf eine Zusammenstellung im Anhang verwiesen.

Ein knappes Literaturverzeichnis zur weiteren Beschäftigung mit Ciceros staatsphilosophischen Werken rundet den Anhang ab.

De re publica

Auswahl

1. Prooemium zum ersten Buch (1,1–13)

Als Ausgangspunkt für die weiteren Betrachtungen stellt Cicero im Vorwort zum 1. Buch dar, dass es trotz der Widrigkeiten des politischen Alltags unumgänglich ist, sich für den Staat zu engagieren.

(1) 〈Nec tantum Carthago habuisset opum sescentos fere annos sine consiliis et disciplina.〉

*** 〈im〉petu liberavissent, nec C. Duelius, A. Atilius, L. Metellus terrore Carthaginis, non duo Scipiones oriens incendium belli Punici secundi sanguine suo restinxissent, nec id excitatum maioribus copiis aut Q. Maximus enervavisset aut M. Marcellus contudisset aut a portis huius urbis avolsum P. Africanus compulisset intra hostium moenia. M. vero Catoni homini ignoto et novo, quo omnes, qui isdem rebus studemus, quasi exemplari ad industriam virtutemque ducimur, certe licuit Tusculi se in otio delectare, salubri et propinquo loco. Sed homo demens, ut isti putant, cum cogeret eum necessitas nulla, in his undis et tempestatibus ad summam senectutem maluit iactari, quam in illa tranquillitate atque otio iucundissime vivere. Omittoinnumerabilis viros, quorum singuli saluti huic civitati fuerunt, et qui sunt 〈haud〉 procul ab aetatis huius memoria, commemorare eos desino, ne quis se aut suorum aliquem praetermissum queratur. Unum hoc definio: tantam esse necessitatem virtutis generi hominum a natura tantumque amorem ad communem salutem defendendam datum, ut ea vis omnia blandimenta voluptatis otique vicerit.

(2) Nec vero habere virtutem satis est quasi artem aliquam, nisi utare; etsi ars quidem, cum ea non utare, scientia tamen ipsa teneri potest, virtus in usu sui tota posita est; usus autem eius est maximus civitatis gubernatio, et earum ipsarum rerum, quas isti in angulispersonant, reapse non oratione perfectio. Nihil enim dicitur a philosophis, quod quidem recte honesteque dicatur, quod 〈non〉 ab iis partum confirmatumque sit, a quibus civitatibus iura discripta sunt. Unde enim pietas aut a quibus religio? Unde ius aut gentium aut hoc ipsum civile, quod dicitur? Unde iustitia, fides, aequitas? Unde pudor,continentia, fuga turpi〈tu〉dinis, adpetentia laudis et honestatis? Unde in laboribus et periculis fortitudo? Nempe ab iis, qui haec disciplinis informataalia moribus confirmarunt, sanxerunt autem alia legibus. (3) Quin etiam Xenocraten ferunt, nobilem in primis philosophum, cum quaereretur ex eo, quid adsequerentur eius discipuli, respondisse, ut id sua sponte facerent, quod cogerentur facere legibus. Ergo ille, civis qui id cogit omnis imperio legumque poena, quod vix paucis persuadere oratione philosophi possunt, etiam iis, qui illa disputant, ipsis est praeferendus doctoribus. Quae est enim istorum oratio tam exquisita, quae sit anteponenda bene constitutae civitati publico iure et moribus? Equidem quem ad modum »urbes magnas atque inperiosas«, ut appellat Ennius, viculis et castellis praeferendas puto, sic eos, qui his urbibus consilio atque auctoritate praesunt, iis, qui omnis negotii publici expertes sint, longe duco sapientia ipsa esse anteponendos. Et quoniam maxime rapimur ad opes augendas generis humani, studemusque nostris consiliis et laboribus tutiorem et opulentiorem vitam hominum reddere, et ad hanc voluptatem ipsius naturae stimulis incitamur, teneamus eum cursum, qui semper fuit optimi cuiusque, neque ea signa audiamus, quae receptui canunt, ut eos etiam revocent, qui iam processerint.

(4) His rationibus tam certis tamque illustribus opponuntur ab iis, qui contra disputant, primum labores, qui sint re publica defendenda sustinendi, leve sane impedimentum vigilanti et industrio