Delinquenz verstehen - Lydia Respondeck - E-Book

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Lydia Respondeck

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Beschreibung

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,3, Universität Kassel, Veranstaltung: Dissozial-aggressive Kinderund Jugendliche/ Psychoanalyse, Sprache: Deutsch, Abstract: Bei der Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe, sowohl in einer Jugendwohngruppe, als auch bei der Jugendhilfe im Strafverfahren (Jugendgerichtshilfe), habe ich selbst erfahren was es bedeutet, wenn das Jugendamt und andere Beteiligte bei Jugendlichen mit komplexen Problemlagen an ihre Grenzen stoßen. Deshalb habe ich einen „ungelösten, komplizierten Fall“ der Jugendhilfe im Strafverfahren ausgewählt, um diesen im Rahmen der Arbeit psychoanalytisch zu hinterfragen. Zuerst erfolgt jedoch die Erläuterung des Systems der Kinder- und Jugendhilfe auf der Grundlage des SGB VIII. Dies geschieht, um die Handlungsweisen des Jugendamtes im Bezug auf mein Fallbeispiel besser nachvollziehen zu können. Im Folgenden versuche ich einen Zugang zum Verständnis der Dissozialität von der psychoanalytischen Theorie psychischer Konflikte zu schaffen. Dieser Zugang beinhaltet die Ödipale Wende, die Ich- Störung, die Problematik des Über- Ichs und damit einhergehend, die narzisstischen Störungen als Teil der dissozial- aggressiven Störungen. Die genannten Bereiche sind ebenfalls vor dem Hintergrund der vorliegenden Problematik des Fallbeispiels ausgewählt worden. Den inhaltlich umfangreichsten Teil der Arbeit stellt somit auch die chronologische Erläuterung des Fallbeispiels dar (Punkt 3). Die umfangreiche Darstel-lung meines Fallbeispiels ist erforderlich, um die komplexe Problematik der Ge-schichte zu erfassen und um im Anschluss eine Interpretation erstellen zu kön-nen. Dem Fallbeispiel folgt sowohl eine Interpretation im Bezug auf die Vorgehensweise der Jugendhilfe (und deren Grenzen), als auch eine Interpretation des Falls aus der Sicht der psychoanalytischen Entwicklungspsychologie. Zur Ergänzung befinden sich im Anhang ein Auszug aus dem BGB sowie zwei handschriftliche Dokumente des Jungen aus dem Fallbeispiel. Ziel der Arbeit ist es, Delinquenz zu verstehen. Das heißt, ein Verständnis für die Psychodynamik dissozial- aggressiver Kinder und Jugendlicher und deren Grenzüberschreitungen zu entwickeln, indem die Ursachen der Symptome (Ver-haltensweisen) psychoanalytisch hinterfragt werden. Es soll aber auch geklärt werden, was die Jugendhilfe im Fall von dissozial- aggressiven Kindern/ Jugendlichen leisten muss. Die Arbeit ist eine Verbindung zwischen Jugendhilfe und Psychoanalyse, die anhand meines Fallbeispiels hergestellt und interpretiert wird.

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Veröffentlichungsjahr: 2012

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Inhaltsverzeichnis
1 Das institutionelle System der Kinder- und Jugendhilfe
1.1 Der Perspektivwechsel der Jugendhilfe
1.2 Struktur des SGB VIII
1.2.1 Woran orientieren sich die Leistungen der Jugendhilfe?
1.2.2 Eingriffsrechte und das Prinzip der Freiwilligkeit des Jugendamtes
1.3 Der Schutzauftrag des Jugendamtes
1.4 Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe- Im Besonde ren die Hilfen zur
2 Der Zugang zum Verständnis der Dissozialität von der psychoanalytischen
2.1 Die Bedeutung der Lösung der Ödipalen Wende
2.2 Die Ich- Störung
2.3 Die Problematik des Über- Ichs
2.4 Die narzisstische Störung
3.1 Vorstellung der Familie, Diagnostik und Behandlung in der KJP und
3.2 Zwei Jahre später: Gewalttätigkeit in der Familie- An zeigen wegen
3.3 Kollegiale Beratung und Helferkonferenz im Jugendamt, Mai 2006
3.4 Antrag auf Hilfe zur Erziehung und Verhandlung vor dem
3.5 Zwischenzeitliche Straftaten
3.6 Erste stationäre Unterbringung und Flucht und Tod des Vaters
3.7 Zweiter stationärer Unterbringungsversuch
3.7.1 Probetage in der Wohngruppe
3.7.2 Aufenthalt in der Wohngruppe Januar- September 2007
3.7.3 Der (sinngemäße) Abschlussbericht der Wohngruppe
3.7.4 Aufenthalt bei der Mutter ab September 2007- Untersuchungshaft
3.8 Dritter Unterbringungsversuch in einer Jugendhilfeeinrichtung
3.8.1 Bericht der Einrichtung (nach Abbruch der Maßnahme)
3.8.2 Schulentwicklung aus dieser Zeit- Die „10 Gebote“
4 Die Interpretation der Fallgeschichte- Zum Vorgehen der Jugendhilfe und
5 Interpretation aus Sicht psychoanalytischen Entwicklungspsychologie
6 Schlusswort
7 Literaturverzeichnis
8 Anhang

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DELINQUENZ VERSTEHEN

Bachelor- Arbeit für die Prüfung zum Erwerb des Akademischen Grades

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Einleitung

Delinquente Jugendliche wecken auf verschiedenen Seiten ein enormes Interesse und werden vor allem gesellschaftlich sowie wissenschaftlich als soziale Problematik diskutiert. Dabei gilt das besondere Interesse am häufigsten den Ursachen für delinquentes Verhalten. Für mustergültig werden dabei Faktoren wie schlechte Freunde, Alkohol- und Drogenkonsum, Armut, ein vorhandener Migra-tionshintergrund usw. verantwortlich gemacht. In diesem Zusammenhang wird verbreitet auf Präventions- und Interventionsmaßnahmen gesetzt, um den Eintritt in die Delinquenz zu vermeiden und um delinquente Verhaltensmuster zu unterbrechen (z. B. AAT1) (vgl. Rabold; Baier 2007, S. 1). Doch was ist mit Jugendlichen (oder Kindern), bei denen derartige Interventionen keine Erfolge zeigen? Die so genannten „schweren Fälle“, die sich scheinbar gewissenlos, weder von der Justiz noch vom Jugendamt Grenzen setzen lassen und keine Hilfen annehmen?

Darin liegt die Problematik der so genannten delinquenten Jugendlichen. Ihren Aggressionen, (zum Teil) unkontrollierten Wutausbrüche und zahlreichen Grenzüberschreitungen wird versucht rechtlich Einhalt zu gebieten und erzieherische Hilfen entgegen zu setzen. Aber für den (psychologischen) Grund dieses Verhaltens (Symptome) wird kein Verständnis von den Zuständigen hervorgebracht. Da nur den Symptomen und nicht den psychodynamischen Ursachen Maßnahmen entgegengesetzt werden, verwundert es nicht weshalb eine langfristige Besserung ihres Verhaltens nicht eintritt oder keine Hilfen angenommen werden. Bei der Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe, sowohl in einer Jugendwohngruppe, als auch bei der Jugendhilfe im Strafverfahren (Jugendgerichtshilfe), habe ich selbst erfahren was es bedeutet, wenn das Jugendamt und andere Beteiligte (Pädagogen in Wohngruppen, Justiz) bei Jugendlichen mit komplexen Problemlagen an ihre Grenzen stoßen. Deshalb habe ich einen „ungelösten, komplizierten Fall“ der Jugendhilfe im Strafverfahren ausgewählt, um diesen im Rahmen der Arbeit psychoanalytisch zu hinterfragen.

Zuerst erfolgt jedoch die Erläuterung des Systems der Kinder- und Jugendhilfe auf der Grundlage des SGB VIII. Dies geschieht, um die Handlungsweisen des Jugendamtes im Bezug auf mein Fallbeispiel besser nachvollziehen zu können. Im Folgenden (Punkt 2) versuche ich einen Zugang zum Verständnis der Disso-

1AbkürzungfürAnti- Aggressivitäts-Training

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zialität von der psychoanalytischen Theorie psychischer Konflikte zu schaffen. Dieser Zugang beinhaltet die Ödipale Wende, die Ich- Störung, die Problematik des Über- Ichs und damit einhergehend, die narzisstischen Störungen als Teil der dissozial- aggressiven Störungen. Die genannten Bereiche sind ebenfalls vor dem Hintergrund der vorliegenden Problematik des Fallbeispiels ausgewählt worden. Aufgrund der Komplexität des Fallbeispiels, die sich im Laufe der Bearbeitung herausstellte, wurde dieser Punkt mit Unterstützung von Frau Kipp erstellt. Den inhaltlich umfangreichsten Teil der Arbeit stellt somit auch die chronologische Erläuterung des Fallbeispiels dar (Punkt 3). Die umfangreiche Darstellung meines Fallbeispiels ist erforderlich, um die komplexe Problematik der Geschichte zu erfassen und um im Anschluss eine Interpretation erstellen zu können. Dem Fallbeispiel folgt sowohl eine Interpretation im Bezug auf die Vorgehensweise der Jugendhilfe (und deren Grenzen), als auch eine Interpretation des Falls aus der Sicht der psychoanalytischen Entwicklungspsychologie. Zur Ergänzung befinden sich im Anhang ein Auszug aus dem BGB sowie zwei handschriftliche Dokumente des Jungen aus dem Fallbeispiel.

Ziel der Arbeit ist es,Delinquenzzuverstehen.Das heißt, ein Verständnis für die Psychodynamik dissozial- aggressiver Kinder und Jugendlicher und deren Grenzüberschreitungen zu entwickeln, indem die Ursachen der Symptome (Verhaltensweisen) psychoanalytisch hinterfragt werden. Es soll aber auch geklärt werden, was die Jugendhilfe im Fall von dissozial- aggressiven Kindern/ Jugendlichen leisten muss. Die Arbeit ist eine Verbindung zwischen Jugendhilfe und Psychoanalyse, die anhand meines Fallbeispiels hergestellt und interpretiert wird.

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1 Das institutionelle System der Kinder- und Jugendhilfe

In diesem Kapitel möchte ich das Kinder- und Jugendhilfesystem, mit seinen Rechtsnormen und den damit einhergehenden Handlungsmöglichkeiten sowie -aufträgen des Jugendamtes, erläutern. Zum Verständnis meiner Arbeit ist es von Bedeutung die Thematik der Kinder- und Jugendhilfe zu behandeln. Die Motive der sozialpädagogischen Vorgehensweisen des Jugendamtes sollen sichtbar gemacht werden, um besonders im Bezug auf das Fallbeispiel, verschiedene Handlungsabläufe besser erfassen zu können. Der Fokus liegt hierbei auf der staatlichen „Wächteramtfunktion“ des Jugendamtes, in Verbindung mit familienersetzenden2Maßnahmen des KJHG3. Gertrud Bäumer benannte die Kinder- und Jugendhilfe als, „alles was Erziehung, aber nicht Schule und nicht Familie ist“ (Bäumer 1929, S. 3). Damit war Bäumer die Wegbereiterin für die Kinder- und Jugendhilfe, die in den gesetzlichen Bestimmungen ihren Niederschlag gefunden hat. Hiernach sollte Erziehung als Ergänzung zu Schule und Familie durch eigenständige Einrichtungen der staatlichen Hilfen geleistet werden. Natürlich hat in der sozialpädagogischen Arbeit im Laufe der Zeit eine ständige Ausdifferenzierung individueller Hilfen stattgefunden. Sodass sich die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe heute auf fast alle Lebensbereiche erstrecken. Vor allem sind sie im Bereich der Familie zu finden. Wobei aktuell ebenso schul- und familienergänzende Maßnahmen, wie die Schulsozialarbeit oder die Sozialpädagogische Familienhilfe zum festen Bestandteil der Sozialpädagogik gehören. Trotz ihrer tatsächlichen Ausweitung, wird die Sozialpädagogik der Kinder-und Jugendhilfe, im engeren Sinne fälschlicher Weise noch immer in ihrer Darstellung auf das Gebiet der Erziehung begrenzt. Diese Einschränkung hat laut Bock im historischen Kontext nie den Tatsachen entsprochen (vgl. Bock 2005, S. 303f.).

2Familienersetzende Hilfen nach dem KJHG können beispielsweise sein: Vollpflege,

Heimerziehung/ sonstige Wohnformen (Jugendwohngemeinschaften oder instensive

sozialpädagogische Einzelbetreuung (vgl. BMFSFJ 2007, S.35)

3Abkürzung für dasKinder-undJugendhilfegesetz,ein Synonym für das Achtes So-

zialgesetzbuch (SGB VIII).

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1.1 Der Perspektivwechsel der Jugendhilfe

Nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) bestand die staatliche Einwirkung auf Kinder und Jugendliche sehr lange und ausschließlich darin, Verwahrlosung abzuwenden, um die allgemeinen Ordnung und Sicherheit zu garantieren. Gegenüber der ordnungspolitischen Funktion der Jugendarbeit, insbesondere im Zusammenhang mit den Reformen, die im Anschluss an die autoritäre Bewegung nach 1968 in Gang kamen, ist das Wohl der Kinder und Jugendlichen, ihrer Familien und deren vielseitige Problemlagen in den Mittelpunkt gerückt. Zunächst galt jedoch noch das alte Konzept der Fürsorgeerziehung. Allein das Jugendamt entschied, was für die Beteiligten am Besten ist, wobei die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen nicht berücksichtigt worden (vgl. Trenczek, Tammen; Behlert 2008, S.365). Erst mit der Einführung des neuen KJHG 1991 hat sich die Bundesrepublik von der „Zwangserziehung“ losgesagt (vgl. Post 2002, S. 20). Das KJHG ist im wesentlichen ein „Anspruchsgesetz“: Die familienersetzenden Hilfen basieren nicht mehr auf den Eingriffsrechten des Staates (mit Ausnahme des Schutzes vor Missbrauch des Elternrechts nach §§1666 und 1666a), sie sind abhängig vom Wunsch der Erziehungsberechtigten. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen stehen im Mittelpunkt, eine stationäre Einrichtung besitzt keine von den Eltern unabhängige Schutz- und Erziehungsaufgabe (vgl. Post 2002, S.47f.). Mit der Ablösung des Jugendwohlfahrtsgesetzes, wird das Jugendamt, welches die Gesetze der Kinder- und Jugendhilfe ausführt, nun nicht weiterhin als Behörde der Kontrolle und des Eingriffs gesehen (vgl. Wiesner 2007, S. 549). Die Verhältnismäßigkeit der Jugendhilfe hat sich von einer dominanten Unterbringung in Heimen, hin zu einem freiwilligen, individuellen und dienstleis-tungsorientierten Hilfsangebot, entwickelt. Die hauptsächlich vorherrschende Fremdunterbringung wurde durch ein breites Leistungsangebot ersetzt. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf den familienunterstützenden4und familienergänzenden5Hilfen. Dadurch hat sich auch die Rolle des Jugendamtes gewandelt. (vgl. Wiesner 2007, S. 549).

4Familienunterstützende Hilfen meint nach dem SGB VIII zum Beispiel: Erziehungs-

beratung, sozialpädagogische Familienhilfe, soziale Gruppenarbeit und Erziehungs-

beistände (vgl. BMFSFJ 2007, S. 35).

5Familienergänzende Hilfen können unter anderem sein: Tagesgruppen, Tagespflege

oder gemeinsame Wohnformen für Mütter/ Väter und Kinder (vgl. BMFSFJ 2007, S.

35).