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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 2,3, Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Personalwirtschaft / Berufliche Bildung, Sprache: Deutsch, Abstract: Eine Vielzahl von Arbeitgebern sucht eine Möglichkeit, sich von Arbeitnehmern zu trennen. Jedoch schützen etliche rechtliche Regelungen den Arbeitnehmer vor einer einseitigen und schnellen Beendigung. Doch gerade in der heutigen Zeit müssen Unternehmen schnell und flexibel auf die wirtschaftlichen Veränderungen reagieren können. Erhöhter globaler Wettbewerbs- und Kostendruck verhärten den Konkurrenzkampf. Arbeitnehmer halten heute aufgrund der schwierigen Arbeitsmarktsituation an ihrem Beschäftigungsverhältnis fest. Eine Möglichkeit zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bietet der Aufhebungsvertrag. Im Folgenden wird kurz auf die theoretischen Grundlagen und den Inhalt des Aufhebungsvertrages eingegangen. Der Schwerpunkt liegt jedoch bei dessen wesentlichsten Vor- und Nachteilen aus Arbeitgeber- sowie aus Arbeitnehmersicht. Nicht nur die sachlichen Besonderheiten, sondern auch die emotionalen Aspekte werden betrachtet. [...]
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Veröffentlichungsjahr: 2009
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Der Aufhebungsvertrag in kritischer Sicht
Bearbeiter: Simone Lindemann
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Abkürzungsverzeichnis
BAG Bundesarbeitsgericht
BBiG Berufsbildungsgesetz
BetrVG Betriebsverfassungsgesetz
BUrlG Bundesurlaubsgesetz
EStG Einkommensteuergesetz
i. d. R. in der Regel
i. H. v. in Höhe von
KSchG Kündigungsschutzgesetz
o. g. oben genannt
SGB Sozialgesetzbuch
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Eine Vielzahl von Arbeitgebern sucht eine Möglichkeit, sich von Arbeitnehmern zu trennen. Jedoch schützen etliche rechtliche Regelungen den Arbeitnehmer vor einer einseitigen und schnellen Beendigung1. Doch gerade in der heutigen Zeit müssen Unternehmen schnell und flexibel auf die wirtschaftlichen Veränderungen reagieren können. Erhöhter globaler Wettbewerbs- und Kostendruck verhärten den Konkurrenzkampf. Arbeitnehmer halten heute aufgrund der schwierigen Arbeitsmarktsituation an ihrem Beschäftigungsverhältnis fest. Eine Möglichkeit zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bietet der Aufhebungsvertrag. Im Folgenden wird kurz auf die theoretischen Grundlagen und den Inhalt des Aufhebungsvertrages eingegangen. Der Schwerpunkt liegt jedoch bei dessen wesentlichsten Vor- und Nachteilen aus Arbeitgeber- sowie aus Arbeitnehmersicht2. Nicht nur die sachlichen Besonderheiten, sondern auch die emotionalen Aspekte werden betrachtet.
Als theoretische Grundlagen werden das Zustandekommen und die Anfechtungsmöglichkeiten des Aufhebungsvertrages behandelt.
Bei einem Aufhebungsvertrag3einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich, das bestehende Arbeits- bzw. Dienstverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt aufzulösen4. Verschiedene Gründe (siehe Anhang, Abb. 1, 2) können beide Vertragsparteien zu einer Beendigung bewegen. Diese Auflösung kann sofort geschehen oder an einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt5. Ein Aufhebungsvertrag ist nach § 623 BGB nur wirksam, wenn er schriftlich vereinbart wurde. Die Schriftform soll vor einer übereilten Beendigung schützen6.
Wenn sich ein Vergleich im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses ergibt oder dieser außergerichtlich erfolgt, handelt es sich um einen Unterfall des Aufhebungsvertrages7.
1z. B. Kündigungsschutz, Einhaltung von Kündigungsfristen, Vgl. Burkhard, Ralph: Der arbeitsrechtliche Aufhebungsvertrag und der arbeitsrechtliche Abwicklungsvertrag im Vergleich, Bonn 2000, S.1
2Die Eingrenzung erfolgte unter dem Weglassen der Aspekte für den Vorstand, GmbH-Geschäftsführer, Staat und z. T. der Kollegen und des Umkreises der Betroffenen. Ausgegrenzt wurden auch die Besonderheiten in Bezug auf Minderjährige und Massenentlassungen.
3In der Praxis werden anstelle des Aufhebungsvertrages auch dessen Synonyme - Aufhebungsvereinbarung und Auflösungsvertrag - verwendet.
4Vgl. Olfert, Klaus: Personalwirtschaft, Leipzig 2003, S. 533; Weber, Ulrich/Ehrich, Christian/Burmester, Antje: Handbuch der arbeitsrechtlichen „Aufhebungsverträge - Aufhebung von Arbeits- und Dienstverhältnissen mit arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Folgen“, Köln 1996, S. 5
5Es handelt sich um eine Art der externen Personalfreistellung (siehe Anhang, Abb. 3).
