Der begleitete Freitod - Nicola Bardola - E-Book

Der begleitete Freitod E-Book

Nicola Bardola

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  • Herausgeber: Südwest
  • Kategorie: Ratgeber
  • Sprache: Deutsch
  • Veröffentlichungsjahr: 2009
Beschreibung

Ein leidenschaftliches Plädoyer für die Selbstbestimmung

Nicola Bardola - der Autor des vieldiskutierten Romans »Schlemm« - will ein Bewusstsein für die Möglichkeit schaffen, über die eigene Lebenszeit vor allem dann selbst zu entscheiden, wenn eine unheilbare Krankheit, verbunden mit großen Schmerzen, vorliegt. Das Buch stellt die unterschiedliche Rechtsprechung in verschiedenen europäischen Ländern dar und Institutionen wie den Verein EXIT vor, der Sterbewillige in der Schweiz begleitet. Es geht in diesem Buch um Selbstbestimmung und um eine ehrliche Diskussion über Leben und Tod.
Unter anderem schildert der Autor sehr einfühlsam den Todeskampf der krebsleidenden Ehefrau von Johannes Mario Simmel, der dieser Erfahrung wegen zu einem glühenden Befürworter der aktiven Sterbehilfe geworden und u. a. Mitglied von EXIT, der Schweizer Vereinigung für humanes Sterben, geworden ist. Dies ist der erste und einzige Ratgeber, der sich mit dem Pro und Kontra der ethischen, moralischen und religiösen Aspekte des Freitods auseinandersetzt

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Seitenzahl: 285

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Inhaltsverzeichnis
 
Lob
Vorwort
Glossar
 
ERSTES KAPITEL – Der begleitete Freitod
Vom Recht zu leben
Maximale Schmerztherapie
Sterbe-Alternativen
Satt an Tagen
Die Freiheit menschlichen Handelns
 
ZWEITES KAPITEL – Die Situation heute in Deutschland und in der Schweiz
Schweiz – Der Tod ist nicht umsonst
Deutschland – Dem Leiden ein Ende setzen
 
DRITTES KAPITEL – Stellungnahmen aus verschiedenen Blickwinkeln: ethisch, ...
Prolog: Unauffällig unterlassene Handlungen
Stellungnahmen aus ethischer Sicht
Stellungnahmen aus juristischer Sicht
Stellungnahmen aus medizinischer Sicht
Stellungnahmen aus politischer Sicht
Stellungnahmen aus religiöser Sicht
 
VIERTES KAPITEL – Suizidbeihilfe in Kunst und Kultur
Der gewählte Tod – Suizidbeihilfe im Film
Grenzgänge – Suizidbeihilfe auf der Bühne
Abschied nehmen – Suizidbeihilfe in der bildenden Kunst und Literatur
 
Nachwort
Anhang
Copyright
Und Abraham verschied und starb in einem guten Alter, als er alt und lebenssatt war.
Das erste Buch Mose (Genesis), 25,8
 
Was den freiwilligen Tod betrifft: Ich sehe in ihm weder eine Sünde noch eine Feigheit. Aber ich halte den Gedanken, dass dieser Ausweg uns offen steht, für eine gute Hilfe im Bestehen des Lebens und all seiner Bedrängnisse.
Hermann Hesse
 
Die Fortschritte der Medizin sind ungeheuer. Man ist seines Todes nicht mehr sicher.
Hermann Kesten
Vorwort

Gibt es ein Recht auf das eigene Sterben?

Als neulich ein bekannter Künstler nach seinem größten Wunsch gefragt wurde, sagte er: der Sekundentod. Diesen Wunsch teilt er mit vielen Menschen: keine Qualen am Lebensende, kein Dahinsiechen, keine High-Tech-Apparate, die das Sterben verlängern. Aber den Wunsch nach einem plötzlichen und überraschenden Tod kann niemand erfüllen. Der Sekundentod lässt sich nicht planen und nicht bewusst herbeiführen. Hingegen ist ein sanfter, schmerzfreier und selbstbestimmter Tod möglich. Jährlich fahren etwa 250 Menschen in die Schweiz, um in Würde sterben zu dürfen.
 
Warum ist es diesen Menschen verboten, sich zu Hause in Deutschland auf diese Weise vom Leben zu verabschieden? Was bedeutet »assistierter Suizid«? Warum wird er in Deutschland kriminalisiert? Was geschieht bei einem begleiteten Freitod? Worin unterscheidet sich dieser sanfte Tod von Euthanasie und aktiver Sterbehilfe? Welche Rolle spielt die Patientenautonomie? Diese und viele weiteren Fragen rund um das Lebensende in unserer Gesellschaft werden hier beantwortet.
 
Ich bin Schweizer und kenne das Thema, da meine Eltern freiwillig und begleitet gestorben sind.
Ich finde, der Wunsch nach einem friedlichen Sterben am Lebensende hat nichts mit Suizid zu tun.
Um zu erklären, was der begleitete Freitod – auch für die Angehörigen – bedeutet, veröffentlichte ich 2005 den Roman »Schlemm«, der ein Überraschungserfolg wurde und gleichzeitig viele neue Fragen aufwarf. Die Gründerin der Hospizbewegung Cecile Saunders schrieb: »Wie jemand stirbt, bleibt im Gedächtnis derer, die weiterleben.« Das gilt auch für meine Eltern, die es sich nicht vorstellen konnten, so lange zu leben, dass am Ende eine Klinik, ein Pflegeheim oder ein Sterbehospiz ihr letzter Aufenthaltsort werden würde. Sie lehnten die Art ab, wie heute oft gestorben wird. Krankenhäuser sind keine Sterbehäuser. Trotzdem sterben dort die meisten. Und Kinder, die ihre Eltern zu Hause bis zum Ende gepflegt haben, wollen in der Regel später selbst nicht von den eigenen Kindern gepflegt werden. Meine Eltern zogen es aufgrund ihrer Lebenserfahrung vor, im Vollbesitz ihrer Kräfte und bevor sie von Alter und Krankheit geschwächt und intensivmedizinisch behandelt werden, assistiert zu sterben.
Im Anhang dieses Buches können Sie die letzten Aufzeichnungen meines Vaters lesen (Seite 210ff.). Ich finde, dieses Tagebuch bringt einem die Stimmungen und Ansichten eines Menschen, der bereit ist, sich beim Sterben helfen zu lassen, sehr nahe.

In Würde selbstbestimmt sterben

Assistiertes Sterben, so wie es in der Schweiz, jedoch nicht in Deutschland oder Österreich möglich ist, steht im Mittelpunkt dieses Buches. Mein Blickfeld bleibt klein, und seine Ausrichtung bleibt gezielt auf den begleiteten Freitod.
 
Sterbehilfe ist ein sensibles und kontrovers diskutiertes Thema. Oftmals dominieren Missverständnisse die Debatten, da der komplizierte Sachverhalt sich nicht auf einfache Formeln reduzieren lässt. Mein Anliegen ist es deshalb, den Sonderfall »assistierter Suizid« exakt zu untersuchen.
Einen Todeskampf gibt es nicht
Der Ablauf beim assistierten Sterben variiert jeweils nur leicht: Voraussetzung sind Vorgespräche zwischen einer Schweizer Sterbehilfeorganisation und den Sterbewilligen. Der Wunsch, sich das Leben zu nehmen, muss begründet werden, zahlreichen Sorgfaltskriterien entsprechen und sowohl dauerhaft als auch wiederholt mündlich und schriftlich bei klarem Verstand geäußert werden. Nachdem ein Schweizer Arzt das Rezept für Natrium-Pentobarbital ausgestellt hat, ein in hohen Dosen garantiert tödliches Schlafmittel, wird mit Sterbehelfern ein Termin vereinbart. Zunächst schluckt der Patient ein Mittel, das den Magen beruhigt. Danach dauert es noch etwa 45 Minuten. Schließlich löst der Sterbehelfer etwa zehn Milligramm Natrium-Pentobarbital in einem Deziliter Wasser auf. Nach wenigen Minuten schläft der Patient ein und stirbt schmerzfrei. Einen Todeskampf gibt es nicht.
Im Dezember 2006 veröffentlichte ich einen Aufsatz in der Stuttgarter Zeitung, der in konzentrierter Form die Problematik darstellt. Ich zitiere darin den Leserbrief einer Dame, die mir nach der Lektüre meines Romans unter anderem Folgendes handschriftlich schrieb:
»… Ich bin jetzt 75 J., ganz gesund, mache täglich Sport: 4 x Schwimmen (pro Woche), Walking, Heimtrainer, im Sommer jeden Morgen 15 Min. im wunderbar feuchten Rasen laufen. Ich tue alles, um fit zu bleiben, bis es nicht mehr geht. Aber dann lehne ich es ab, ins Altersheim, eine Pflegestation oder ins Hospiz zu gehen. Ich will selbst entscheiden, wann ich sterben will, nämlich bevor ein Leidensweg beginnt. Ich habe 3 Kinder, mit denen ich alles besprochen habe. Wir werden so verfahren, wie Ihre Eltern und Sie es getan haben …«
 
Diese Aussage trifft die Stimmung manch alter Menschen, die keine materiellen Sorgen haben, die nicht unter Vereinsamung leiden und die trotzdem den Zeitpunkt, in Würde zu sterben, nicht versäumen wollen.
Der Tod tritt immer später ein
Gibt es heute in dieser Situation ein Recht auf das Sterben? Darf der Mensch seinen Tod selbst bestimmen? Und wie könnten ihn Angehörige oder Ärzte dabei begleiten?
Auf diese Fragen gibt es viele Antworten, und bei vielen Menschen sind diese Antworten nicht mehr verlässlich, weil sie im Wandel begriffen sind und weil gesamtgesellschaftlich neu darüber nachgedacht wird, wie unter veränderten Voraussetzungen vor dem Hintergrund einer fortschrittlichen Medizin und einer stetig steigenden Lebenserwartung eine zeitgenössische Ars bene moriendi, eine moderne Kunst des guten Sterbens, entstehen kann.
Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts gehen davon aus, dass die Deutschen bis zur Jahrhundertmitte durchschnittlich 93 Jahre alt werden. Die Statistik sagt, die Lebenserwartung der Deutschen wächst täglich um fünf Stunden. Die über Hundertjährigen sind die am schnellsten wachsende Bevölkerungsgruppe. Hält der menschliche Gefühlshaushalt dieser steigenden Lebenserwartung stand? Und was bedeutet der Tod emotional, wenn er im Lebenslauf des Einzelnen immer später eintritt?

Entgegengesetzte Ängste

Ab einem bestimmten Zeitpunkt, den jeder Mensch für sich selbst bestimmt, ist das Altern nicht mehr schön, erst recht nicht, wenn Krankheiten sich häufen und verschlimmern. Patienten können dann dank der modernen Apparatemedizin sehr lange am Leben erhalten werden. Doch wird hier noch das Leben verlängert, oder wird damit das Sterben verlängert? Wie weit soll die Medizin diese letzte Lebensphase ausdehnen? Im Vergleich zu früher dauert der Sterbeprozess heute oft sehr viel länger. Das Leben geht zu Ende, aber der Tod kommt nicht. Dieser Prozess kann qualvoll sein. Ist das der Preis für die gestiegene Lebenserwartung?
Was geschieht mit den Menschen, die von den Ärzten als hoffnungslose Fälle an die Verwandten zurückgegeben werden? Was also, wenn der Kampf gegen den Tod offiziell für verloren erklärt wird, der Sterbende jedoch noch Wochen oder Monate vor sich hat? Für sie müssen Orte für das Sterben gefunden werden. Orte, in denen die Todkranken und auch ihre oft hilflosen und überforderten Angehörigen begleitet werden. Palliativstationen oder Sterbehospize.
Das Thema wirft viele Fragen auf und ist emotional geladen, vor allem dann, wenn todkranke Patienten schon an Schläuchen der Apparatemedizin angeschlossen sind und keinen Einfluss mehr auf ihr Sterben haben können. Wenn sich diese Patienten nicht mehr mitteilen können, haben sie vielleicht rechtzeitig eine Patientenverfügung verfasst oder einen Bevollmächtigten bestimmt, der den (vor-)letzten Willen durchsetzt. Aber niemand kann heute garantieren, dass die darin geäußerten Wünsche erfüllt werden. Ärzte, Angehörige, Justizbeamte oder Kirchenvertreter treffen am Ende oft die Entscheidungen. Manchmal folgen sie dem Willen, manchmal nicht.
Die Gesellschaft muss sich offener als bisher, aufrichtig und vorurteilsfrei dem Thema Sterbehilfe stellen, denn es wird immer mehr Patienten geben, die sich den Tod wünschen.
Prominente Einzelfälle
In den Medien spiegelt sich die gesellschaftliche Stimmung anhand prominenter Einzelfälle. Bei Ramón Sampedro herrschte dank des Kinofilmes »Das Meer in mir« (siehe auch Seite 103 und 190f.) fast schon gesellschaftlicher Konsens: Was da geschehen war – es war ein assistierter Suizid -, empfand man als moralisch rechtens und juristisch nicht zu diskriminieren. Heftig diskutiert wurde dagegen im selben Jahr 2005 das Schicksal von Terry Schiavo, die 15 Jahre lang im Koma gelegen war, bis der auch im Nachhinein umstrittene Entscheid fiel, sie sterben zu lassen.

Formen des Sterbens

Nur wenn die Bedeutung des begleiteten Freitods verständlich ist, lässt sich zeigen, dass er nicht als Alternative zur aktiven Sterbehilfe diskutiert werden darf. Hier handelt es sich um zwei vollkommen voneinander verschiedene Formen des Sterbens.
- Die aktive Sterbehilfe ist unter dem Begriff Euthanasie in Deutschland stark negativ konnotiert. Dabei wird heute oft übersehen, dass unter den Nationalsozialisten der Staat beschloss, was lebenswertes Leben ist. In den Niederlanden und in Belgien hat der Staat vor einigen Jahren Gesetze verabschiedet, die es ermöglichen, dass das Individuum beschließt, was lebenswertes Leben ist.
- Der assistierte Suizid ist eine ganz andere Art des Sterbens und vergleichsweise wenig bekannt. Er hat nichts mit aktiver Sterbehilfe zu tun. Es wird nicht ein Medikament verabreicht, sondern der Sterbewillige nimmt das Medikament selbst ein. Der assistierte Suizid ist eine sanfte und schmerzfreie Form der Selbsttötung. Sie findet nicht einsam statt, sondern wird im Familienkreis oder mit Freunden und mit Sterbehelfern besprochen. Sie unterscheidet sich dadurch von der verzweifelten Selbsttötung beispielsweise eines Menschen, der von einem Hausdach springt.
Eine kurze Definition der im Zusammenhang mit dem Thema Sterbehilfe verwendeten Begriffe finden Sie ab Seite 16.

Jeder Tod ist tragisch

Der assistierte Suizid entspricht in der Schweiz geltendem Recht, und es ist nicht einzusehen, warum das in Deutschland anders sein sollte. Warum sollte man nicht auch öfter in der Bundesrepublik über den Wunsch zu sterben sprechen? Denn das Wissen, dass man das Leben selbst beenden kann, hilft vielen Betroffenen weiterzuleben. Der begleitete Freitod, so wie er in der Schweiz durchgeführt wird, würde auch in Deutschland die öffentliche Ordnung nicht stören. Und gleichzeitig würden damit viele Verzweiflungstaten verhindert werden.
Inzwischen lassen sich die einen den Schriftzug PEG NO auf den Bauch tätowieren – Magensonden, über die künstlich ernährt wird, heißen abgekürzt PEG von »perkutane endoskopische Gastrostomie«. Andere, etwa in Großbritannien, wo sowohl aktive Sterbehilfe als auch Hilfe zum Suizid verboten ist, fordern Ausweise, erstellt von einer katholischen Frauenorganisation, die dafür sorgen sollen, dass man in Kliniken voll versorgt wird, künstliche Ernährung und Beatmung inbegriffen. Es gibt auch eine Niederländische Patienten Vereinigung, die einen so genannten »Lebenswunschpass« mit derselben Absicht vertreibt. Die Ängste sind auf beiden Seiten groß. Das erschwert eine sachliche Diskussion.
 
Kern dieses Buches ist das Verhältnis des Menschen zum freiwilligen Tod am Lebensende. Die Enttabuisierung des Selbstmords vor diesem Hintergrund und die freie Rede über das selbstbestimmte Sterben sind bis heute nicht verwirklichte Forderungen. Jeder Tod ist tragisch: der selbstbestimmte ebenso wie der fremdbestimmte. Doch die Tragik sollte nicht davon abhalten, die Formen heutigen Sterbens zu betrachten und miteinander zu vergleichen. Ziel ist es, den begleiteten Freitod klar zu definieren und ihn zu trennen von anderen Formen der Sterbehilfe. Oft argumentieren Kirche, Ärzteschaft oder Justizvertreter gegen den begleiteten Freitod, indem sie die Unterschiede zur aktiven Sterbehilfe verwischen. Hier gilt es zu differenzieren.

Die Autonomie des Einzelnen

Eng verbunden mit der Betrachtung des begleiteten Freitods ist die Frage nach der Autonomie des Einzelnen. Unterliegt sie Moden und Trends? Soll der assistierte Suizid legalisiert werden, um die Kostendiskussion im Gesundheitswesen zu entschärfen? Ist er gar eine Zwischenstufe auf dem Weg zu einem gesundheitspolitisch motivierten Gerontozid, also der Massentötung der Alten?
Diese Fragen und Zweifel sind Ausdruck eines tiefen Misstrauens, das – gekoppelt mit dem Hinweis auf einen möglichen Missbrauch – seit langer Zeit die Diskussion lähmt.
 
Der Wunsch nach Selbstbestimmung und die Angst vor Missbrauch bilden einen Zwiespalt, auf den in diesem Buch genauer eingegangen werden wird. Denn es ist nicht akzeptabel, dass ökonomische Gesichtspunkte die Entscheidung über Leben und Tod beeinflussen. Es darf nicht sein, dass Alte, Einsame oder Kranke unter einen echten oder auch nur gefühlten Druck geraten, sich nutz- und wertlos fühlen und deshalb um einen früheren Tod bitten. Ermessensspielräume, beispielsweise bei der Bestimmung des mutmaßlichen Patientenwillens, dürfen nicht so groß sein, dass nicht mehr artikulationsfähige Todkranke gegen ihren Willen früher sterben als nötig. Bei Szenarien nach der denkbaren Legalisierung aktiver Sterbehilfe in Deutschland mögen solche Ängste und Befürchtungen angebracht sein. Die Praxis, den assistierten Suizid in der Schweiz betreffend, lässt jedoch keine ähnlichen Schlussfolgerungen zu. Die Angst vor Missbrauch sollte bei der wohl mittelfristig bevorstehenden Legalisierung des assistierten Suizids in Deutschland nicht zu Sprach- und Tatenlosigkeit führen.
Die Tendenz in Deutschland geht dahin, die Diskussion um die Patientenverfügung in den Mittelpunkt der gesellschaftlichen Aufmerksamkeit zu rücken, um so andere Fragen um das Sterben zu verdrängen. Schnittpunkte zum assistierten Suizid gibt es aber auch hier, beispielsweise angesichts der Forderungen, die sich gegen die Patientenverfügung grundsätzlich wenden. Zweifler misstrauen der Endgültigkeit einer Verfügung. Sie bestimmen lieber eine Vertrauensperson, die den Willen im Notfall durchsetzen soll. Zudem könnten in einer Verfügung nicht alle Situationen vorhergesehen werden. Wenn man sich selbst in einer Notsituation befinde, denke und fühle man vielleicht anders als zum Zeitpunkt, in dem man bei Gesundheit die Verfügung verfasst hat.
Angst vor Entmündigung
Die Gefahr, dass in Deutschland eine Euthanasie nach holländischem Muster Akzeptanz findet, werde größer, »wenn wir weiterhin den Wunsch nicht ernst nehmen, beim eigenen Sterben mitzubestimmen«. Das sagt Klaus Kutzer, bis 2001 Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, Mitglied der Hospizbewegung und Leiter der vom Bundesjustizministerium eingesetzten Arbeitsgruppe »Patientenautonomie am Lebensende«. Auf deren Vorschläge hin wurde im Jahr 2004 der Gesetzesentwurf für eine Regelung der Patientenverfügung vom Justizministerium vorgelegt. »Die Zahl der Selbsttötungen alter Menschen wächst. Und die Angst vor Entmündigung und Entrechtung ist eines der wichtigsten Motive dabei.«
Zweifler sagen auch, Verfügungen könnten verfasst werden, weil Menschen beispielsweise gerade sehr einsam seien, weil sie Angst vor dem Ausgeliefertsein an die Medizintechnik und Angst vor unzureichender Schmerzbehandlung hätten, weil sie Angst hätten, nur noch eine Belastung für ihre Angehörigen zu werden, oder weil sie über die neuen Errungenschaften der modernen Palliativmedizin unzureichend informiert seien. Deshalb berge eine Liberalisierung der Sterbehilfe die Gefahr, dass die Patientenautonomie geschwächt werde.
 
Dagegen gibt es den ausdrücklichen und berechtigten Willen, seinen Kindern nicht unverhältnismäßige Opfer zuzumuten. Sind die Wünsche, die eigenen Kinder nicht zu belasten, ihnen ein positives Bild von sich zu hinterlassen und das eigene Vermögen beispielsweise nicht für eine Wachkoma-Therapie auszugeben, ohne dass Aussicht auf Besserung besteht, nicht ebenso schützenswert?
Emotional geladen ist das Thema besonders dann, wenn Menschen solche Situationen in den Endphasen vermeiden wollen und aus freien Stücken früher sterben möchten.
Dürfen sie das?
Glossar
Die konventionellen Redewendungen im Zusammenhang mit Sterbehilfe haben sich seit vielen Jahren eingebürgert und können folgendermaßen definiert werden:
 
Aktive Sterbehilfe. Der Begriff »Tötung auf Verlangen« wird oft synonym gebraucht. Ein unheilbar kranker Patient wird getötet, zum Beispiel mit einer Überdosis an Schmerz- oder Beruhigungsmitteln. Er stirbt unmittelbar nach dem Eingriff. In Deutschland ist die aktive Sterbehilfe strafbar. Sie wird als »Tötung auf Verlangen« nach Paragraf 216 Strafgesetzbuch oder als »Totschlag« mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft – und zwar auch dann, wenn der Patient diesen Schritt ausdrücklich verlangt hat.
In den Niederlanden und in Belgien ist die aktive Sterbehilfe dann straffrei, wenn mehrere Kriterien erfüllt sind. So muss der Patient zum Beispiel ausdrücklich um den Schritt bitten.
 
Beihilfe zum Freitod/Suizid, Assistierter Freitod/Suizid, Begleiteter Freitod/Suizid. Diese Begriffe werden verwendet, wenn eine Sterbehilfeorganisation, ein Arzt oder andere Personen dem Sterbewilligen ein tödliches Medikament besorgen, es aber nicht selbst verabreichen. Die so genannte »Tatherrschaft« liegt damit beim Patienten, der das Mittel selbst einnimmt. Die Helfer machen sich dadurch nicht unmittelbar strafbar, weil Suizid kein Straftatbestand ist. Die Beihilfe zum Suizid ist folglich auch nicht rechtswidrig. Sobald der Sterbewillige, der das Medikament genommen hat, bewusstlos ist, müssten nach deutschem Recht die Helfer jedoch versuchen, das Leben des Patienten zu retten. Denn sonst machen sie sich der unterlassenen Hilfeleistung strafbar.
In Deutschland müsste zudem ein Arzt, der Beihilfe zum Suizid leistet, eine berufsständische Verfolgung fürchten, weil der Deutsche Ärztetag den assistierten Suizid als berufsunwürdiges Verhalten ansieht.
 
Euthanasie Mit den Forschungen deutscher »Rassenhygieniker« wurde ab 1939 der als Euthanasie bezeichnete Mord an den Menschen erklärt, deren Leben nach der Ideologie der Nationalsozialisten »nicht lebenswert« war. Die ursprüngliche Bedeutung des Wortes Euthanasie vom guten oder schönen Tod wurde durch das NS-Regime pervertiert.
 
Indirekte Sterbehilfe. So bezeichnet man Eingriffe, die die Schmerzen eines unheilbar Kranken lindern sollen, aber unbeabsichtigt auch das Leben verkürzen können.
Die indirekte Sterbehilfe ist in Deutschland nicht strafbar, öffnet aber einer Grauzone Tür und Tor, denn der beschleunigte Eintritt des Todes wird im Rahmen der vorsätzlichen Handlung der Schmerzlinderung akzeptiert. Insofern kann es sich um eine Form aktiver Sterbehilfe handeln, weshalb es gesetzgeberisch inkonsequent ist, die indirekte Sterbehilfe zu erlauben, aber die aktive zu kriminalisieren.
 
Passive Sterbehilfe. Dieser Begriff beschreibt den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen oder den Abbruch einer solchen Behandlung bei unheilbar Kranken. Ärzte müssen dann auf Beatmung, Dialyse, Bluttransfusionen, künstliche Ernährung, Flüssigkeitszufuhr oder Reanimation verzichten. Die passive Sterbehilfe ist in Deutschland nicht strafbar, wenn der Patient wünscht, dass er keine Behandlung bekommt. Auch wenn der Arzt »die Apparate ausschaltet«, um eine lebensverlängernde Behandlung abzubrechen, und damit aktiv wird, gilt diese Handlung juristisch als passive Sterbehilfe und ist damit nicht strafbar. Denn der Arzt lässt damit den natürlichen Krankheitsverlauf zu, führt aber nicht den Tod eines Patienten künstlich früher herbei.
Allerdings ist die passive Sterbehilfe strafrechtlich nicht eindeutig geregelt. Der 66. Juristentag 2006 in Stuttgart forderte mehr Rechtssicherheit für die Ärzte durch eine ausdrückliche Verankerung im Strafrecht, dass Patienten die Einstellung lebensverlängernder Maßnahmen verfügen können.
 
Patientenverfügung. Dies ist eine Willenserklärung, die der Patient formuliert für den Fall, dass er einmal seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann.
Generell setzt jede medizinische Behandlung die Zustimmung des Patienten voraus. Wenn der Patient bewusstlos oder nicht mehr in der Lage ist, eine freie Entscheidung über den Abbruch der Behandlung zu treffen, muss der mutmaßliche Wille des Patienten ermittelt werden. Dabei hilft eine Patientenverfügung, in der der Patient schon im Voraus formuliert, ob der Arzt zum Beispiel alle Möglichkeiten moderner Medizin ausschöpfen soll, um sein Leben zu erhalten, oder ob er auf lebensverlängernde Behandlungsmethoden verzichten soll.
Wie eine Patientenverfügung formuliert sein soll, ist gesetzlich nicht geregelt. Das Dokument ist rechtlich verbindlich, wie der Bundesgerichtshof am 17. März 2003 bestätigt hat. Allerdings hat er auch festgestellt, dass es in Konfliktfällen bei der gegenwärtigen Rechtslage noch Probleme bei der Durchsetzung einer Patientenverfügung geben kann.
 
Der von der Bundesregierung eingesetzte Nationale Ethikrat hat jedoch in einer Stellungnahme 2006 unter dem Titel »Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende« festgestellt, dass die konventionellen Definitionen dem Stand der Medizin nicht mehr gerecht werden könnten.
Der Ethikrat empfiehlt deshalb für weitere gesellschaftliche Diskussionen eine Orientierung an fünf Begriffen: »Sterbebegleitung«, »Therapien am Lebensende«, »Sterbenlassen«, »Beihilfe zur Selbsttötung« und »Tötung auf Verlangen«.
 
Sterbebegleitung. Dies sind Maßnahmen zur Pflege und Betreuung von Todkranken: etwa die körperliche Pflege, Maßnahmen gegen Hunger- und Durstgefühle, das Mindern von Übelkeit und Angst. Und: menschliche Zuwendung.
 
Sterbenlassen. Dieser Begriff sollte die Formulierung »passive Sterbehilfe« ersetzen. Sterbenlassen bedeutet: Eine lebenserhaltende medizinische Behandlung wird auf Wunsch des Patienten unterlassen. Dadurch tritt der Tod als Folge des Verlaufs der Krankheit früher ein, als dies mit einer Behandlung voraussichtlich der Fall gewesen wäre.
Sterbenlassen kann etwa bedeuten, dass eine schon begonnene Maßnahme durch aktives Eingreifen beendet wird.
 
Therapien am Lebensende. Damit sind alle medizinischen Maßnahmen gemeint, die in der letzten Phase des Lebens das Ziel haben, Leiden zu mindern. Die Ethikkommission (siehe auch Seite 40) möchte auf den in diesem Zusammenhang oft verwendeten Begriff »indirekte Sterbehilfe« verzichten – weil der Tod des Patienten weder direkt noch indirekt Ziel des Handelns ist (siehe auch der Kasten auf der vorherigen Seite). Nach der bisher in Deutschland gebräuchlichen Definition bedeutet »indirekte Sterbehilfe« eine schmerzlindernde Therapie, bei der eine mögliche Lebensverkürzung als Nebenwirkung in Kauf genommen wird.
Schwierigkeiten bei den Definitionen
Durch den Verzicht auf die Formulierung »indirekte Sterbehilfe« und deren Umformulierung in »Therapien am Lebensende« fehlt im Katalog der Ethikkommission eine eigene und klare Definition für die terminale Sedierung, die den Tod billigend in Kauf nimmt. Es ist fraglich, ob sich die Termini der Kommission durchsetzen werden, zumal sie wohl treffender, aber umständlicher sind als die bisher gebräuchlichen Ausdrücke und nicht alle Ereignisse rund um die Sterbehilfe abdecken.
 
Tötung auf Verlangen. Einem Menschen – der dies ausdrücklich und ernsthaft verlangt hat – wird zum Beispiel eine tödliche Spritze oder eine Überdosis an Medikamenten verabreicht mit dem Ziel, den Tod herbeizuführen.
ERSTES KAPITEL
Der begleitete Freitod

Vom Recht zu leben

»Elf Tage lang wird Luca noch Sohn sein, Kind seiner Eltern, mit Vater und Mutter, die man jederzeit anrufen kann. Dann werden sie sterben. Äußerlich unversehrt und im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte. Absurd und nicht akzeptabel, wird Lucas Schwägerin Christina sagen.«
In der Eingangsszene meines Romans »Schlemm« mache ich die schwierige Situation zweier Ehepaare deutlich, deren alte Eltern zu Hause, selbstbestimmt und schmerzfrei sterben wollen. Im Mittelpunkt meiner Überlegungen steht der so genannte »assistierte Suizid«, der in der Schweiz möglich ist, weshalb jährlich mehr als 200 Deutsche in das benachbarte Alpenland fahren, um dort so ihr Leben beenden zu dürfen, wie sie es sich wünschen. Meine Eltern sind mit der Sterbehilfeorganisation Exit in der Schweiz gestorben.
Komatöser Tiefschlaf
Beim assistierten Suizid in der Schweiz wenden sich Menschen nicht aus einer momentanen Depression heraus an ihre Sterbehilfeorganisation. Vielmehr ist eine langjährige Mitgliedschaft erwünscht oder sogar Voraussetzung, um das Leben auf schmerzfreie Art mit Hilfe eines Barbiturats, das die Patienten in einen komatösen Tiefschlaf versetzt, ruhig zu beenden. Die Ursachen für einen solchen Entschluss können vielfältig sein: unerträgliche Beschwerden, eine sich verschlimmernde Behinderung oder eine kurze Lebenserwartung und fehlende Energie nach medizinischen Diagnosen.
Ich finde es wichtig, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen und diese Option, diesen Ausweg – vielleicht auch aus der eigenen Existenz – zur Verfügung zu haben.
 
Was ist der assistierte Suizid? Weshalb ist er in Deutschland nicht möglich? Gehört er im Rahmen der Sterbehilfediskussion nicht auch – wie die Patientenverfügung, die Palliativmedizin oder der Hospizgedanke – ganz oben auf die Tagesordnung moralischer und politischer Institutionen?
 
Angesichts der modernen Intensivmedizin ist es in Deutschland nicht immer leicht zu sterben, auch wenn man es will. Sollte nicht in jedem Fall der Betroffene – nur er allein – entscheiden, ob er leben oder sterben will und welche Hilfe er dafür in Anspruch nehmen möchte?
 
Wer das Leben als Recht, nicht als Pflicht sieht und sich für den assistierten Suizid entscheidet, hat in der Regel die Alternativen, insbesondere die Angebote der Palliativmedizin (sie verspricht keine Symptom- und Schmerzfreiheit, sondern Schmerzkontrolle) und von Hospizstiftungen, gründlich geprüft. Denn die Entscheidung für den begleiteten Freitod ist keine leichte: Den letzten Schritt, das Trinken des hochdosierten Schlafmittels, muss der Sterbewillige selbst tun. Und lebt er in Deutschland, muss er ins Ausland fahren, um in einem fremden, anonymen Zimmer zu sterben. Warum darf er das nicht zu Hause tun?

Hilflose Helfer

Die juristische Situation ist hierzulande strenger als in der Schweiz. Zwar gehört der Suizid aufgrund eines eigenverantwortlichen und freien Willensentschlusses auch hier zur grundrechtlichen Freiheit. Aber wer Hilfe leistet, kann sich strafbar machen, auch wenn er keine eigennützigen Motive verfolgt. Weil das Gesetz wegen »Tötung auf Verlangen durch Unterlassen« Strafen für Sterbehelfer vorsieht, ist der assistierte Suizid in Deutschland illegal. Der Freitodbegleiter müsste bei Eintritt der Bewusstlosigkeit des Suizidenten sofort Rettungsmaßnahmen einleiten, was seine Funktion ad absurdum führt. Wegen dieser Hilfeleistungspflicht (zum Leben) bleibt oft nur der einsame, häufig gewaltsame Suizid. Das fördert die Tabuisierung und wird von Betroffenen als Diskriminierung empfunden.

Länger werdende berufsfreie Lebenszeit

Vertreter von Schweizer Sterbehilfeorganisationen werden nach Podiumsdiskussionen in Deutschland regelmäßig von vielen Menschen umringt. Das Informationsbedürfnis ist groß. Dass es mehr Selbstmorde pro Jahr als Verkehrstote gibt, überrascht beispielsweise immer noch, zumal die mediale Berichterstattung einen anderen Eindruck vermittelt. Vor allem aus Angst vor Nachahmung wird der Suizid weitgehend tabuisiert. In manchen Städten herrscht eine freiwillige Selbstzensur der Medien, die nur Suizide von Prominenten kommentieren. Die Suizidrate steigt mit zunehmendem Alter, bei anderen Altersgruppen sinken hingegen die Suizidzahlen. Mehr als ein Drittel der Selbsttötungen werden von über 65-Jährigen begangen. (Früh-)Rentnern bereitet die immer länger werdende berufsfreie Lebenszeit am Ende immer größere Schwierigkeiten. Der Vorruhestand wird vor dem Hintergrund der steigenden Lebenserwartung auch zu einem finanziellen Problem. Viele Senioren akzeptieren den Lebensabend nicht mehr als eigenständige Lebensphase, sondern verkürzen ihn willentlich. Auffällig ist dabei, dass die Senioren meist lange im Voraus planen und allein gelassen in ihrer Verzweiflung häufig zu harten Methoden greifen: Sie stürzen sich von Hochhäusern oder erschießen sich.

Für eine Zurückhaltung bei der Suizidintervention

Der Nationale Ethikrat in Berlin ist ein von der Bundesregierung initiiertes unabhängiges Forum des Dialogs über ethische Fragen, in dem 25 Mitglieder aus verschiedenen Disziplinen Stellungnahmen und Empfehlungen veröffentlichen, die oft zukunftsweisenden Charakter haben. Vor kurzem erklärte dieser Rat, dass er Zurückhaltung bei der Suizidintervention für geboten hält, wenn ein frei verantworteter und ernsthaft bedachter Entschluss zum Suizid vorliegt. »Ein derartiger Entschluss eines unheilbar Kranken, aus dem Leben zu scheiden, sollte ihm nahestehende Personen von jeder moralischen und rechtlichen Verpflichtung entbinden, rettend einzugreifen, um den Suizid zu verhindern.«
Das ist in der Schweiz eine Selbstverständlichkeit. Wer es nicht der High-Tech-Medizin überlassen will, wann und wie das Leben endet, kann es in der Eidgenossenschaft mit seinen Angehörigen straf- und schmerzfrei und mit professioneller Beratung selbst beschließen.
Der betroffene Mensch allein
Die Schweizer Sterbehilfeorganisation Exit wurde 1982 gegründet, ist politisch und konfessionell neutral und zählt heute in der deutschen Schweiz 50.000 Mitglieder. Der Verein hat keine wirtschaftlichen Interessen, arbeitet eng mit Ärzteschaft (die das tödliche Medikament besorgt), Behörden, Justiz und Polizei zusammen und will unter anderem Mitgliedern bei der Durchsetzung des in der Patientenverfügung formulierten Willens helfen. Exit tritt angesichts einer perfektionierten Medizin für das Selbstbestimmungsrecht der Patienten und für das Recht auf einen eigenen Tod ein. Jede lebensverlängernde Maßnahme gegen den Willen des Patienten betrachtet Exit als Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht. Der betroffene Mensch allein soll darüber entscheiden können, wann er sterben will. Exit führt jährlich etwa 150 assistierte Suizide durch (die Zahl ist in etwa gleichbleibend), was angesichts der Mitgliederzahl deutlich macht, dass Freitodbegleitung nicht die wichtigste Tätigkeit von Exit ist.

Strenge Sorgfaltspflichten

Von einer Einrichtung wie Exit ist Deutschland weit entfernt. Eine hohe Hürde hierzulande besteht nämlich in der Unerreichbarkeit des Medikaments. Es findet sich keine Organisation und kein Arzt, der ein entsprechendes Rezept ausschreiben würde. Wieder weist eine Äußerung des Ethikrats auf potenzielle Veränderungen hin: »Wenn man den Suizid unter bestimmten Bedingungen für vertretbar hält, wird man auch eine Handlung, die den Suizidenten bei der Tat unterstützt, etwa indem sie ihm geeignete Mittel verschafft, nicht schlechthin verwerfen. Jedenfalls sollte es nach überwiegender Mehrheit der Mitglieder des Nationalen Ethikrates bei der Straflosigkeit der individuellen Beihilfe zur Selbsttötung bleiben.« Mit dieser Empfehlung könnte der Gesetzgeber in Deutschland die Legalisierung des assistierten Suizids vorbereiten.
Zu lösende Probleme gäbe es jedoch noch viele: Allein die Unterscheidung zwischen individueller und organisierter Beihilfe zum Suizid wird dafür sorgen, dass die unerwünschte Sterbe-Emigration von Deutschland in die Schweiz bestehen bleibt. Zudem stellt die Bundesärztekammer fest: »Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung widerspricht dem ärztlichen Ethos und kann strafbar sein.« Da die Verschreibungshoheit für rezeptpflichtige Arzneimittel bei den Ärzten liegt, stößt die Durchsetzung des assistierten Suizids an schwer überwindbare Grenzen, denn es sind ja Ärzte, die den Zugang zu tödlichen Medikamenten verschaffen.
Allerdings mehren sich inzwischen die Stimmen auch in der Ärzteschaft, ärztliche Beihilfe zum Suizid in Deutschland zuzulassen. Und auch die Vorteile einer organisierten Suizidbeihilfe werden anerkannt, allen voran vom Ethikrat. Denn es ist offensichtlich, dass allein gelassene, hilflose Patienten oder Angehörige und Freunde von Suizidwilligen überfordert sind. Ausgebildete Mitglieder einer über jeden Zweifel erhabenen, vielleicht staatlichen, in jedem Fall nicht auf Profit ausgerichteten und strengen Sorgfaltspflichten unterworfenen Organisation könnten auch in Deutschland für Transparenz, Kontrollierbarkeit und kompetente Betreuung sorgen.

Tod auf Knopfdruck

Für Menschen, die sich am Lebensende für den begleiteten Freitod entscheiden, bleibt es vorläufig jedoch verboten, auf diese sanfte Weise in Deutschland zu sterben. Hierzulande dominieren aus medizinischen, juristischen, kirchlichen und politischen Kreisen die Stimmen, die dem assistierten Suizid negativ gegenüberstehen, ohne dass die Kontroverse in der breiten Öffentlichkeit ausgetragen wird, da sich die Diskussionen auf aktive Sterbehilfe konzentrieren.
Die Bedenken sind vielfältig: Die Legalisierung des assistierten Suizids, dieses »einfachen Todes auf Knopfdruck« (wie Kritiker sagen), könnte die Suizid-Hemmschwelle senken, könnte zum Einfallstor für aktive Sterbehilfe werden, begründen Skeptiker. Andere weisen darauf hin, dass die meisten Suizidwünsche aus Verzweiflung geäußert werden und fast immer verschwinden, wenn der Sterbewillige genügend Zuwendung erhält und die Schmerzen gelindert werden.
Es gilt, all diese Einwände mit der Arbeit von Exit zu vergleichen, wo entsprechende Erfahrungswerte vorliegen.
Nicht zuletzt wird auf die Gefahr hingewiesen, dass bei der Legalisierung des assistierten Suizids in Deutschland alte Menschen unter Druck gesetzt werden könnten, ihrem Leben frühzeitig ein Ende zu setzen. Der freie Wille wäre gelenkt. Doch wer kann das feststellen? Wer soll den Grad der Selbstbestimmung bestimmen?

Selektive Diskussion

Vor allem die historische Prägung durch die Euthanasieverbrechen der Nationalsozialisten verhindert in Deutschland oft eine sachliche Diskussion, obwohl die Gräueltaten im Dritten Reich nichts mit assistiertem Suizid zu tun haben. Es ist jedoch aufgrund dieser Missverständnisse nur folgerichtig, dass es jetzt schon vorauseilende Initiativen gibt, die eine organisierte Sterbehilfe in Deutschland unter Strafe stellen wollen, obwohl sie nach geltendem Recht ohnehin illegal ist. Zahlreiche Bundesländer unterstützen eine Bundesratsinitiative, mit der »die geschäftsmäßige Vermittlung von Sterbehilfe unter Strafe gestellt werden« soll. Ich wünschte mir, dass mit derselben Verve die derzeit legale, nämlich die so genannte terminale Sedierung diskutiert werden würde.

Wie sich Fäuste öffnen

• Bei der terminalen Sedierung handelt es sich um die Gabe stark beruhigender Medikamente (oft Psychopharmaka) bei Sterbenden. Auslöser für die Verabreichung können Unruhe, Angst, Schmerz, Luftnot oder Blutungen sein. Mit der Sedierung kann der Tod des Patienten, der hierzu in einer Verfügung sein generelles Einverständnis gegeben hat, beschleunigt werden. Obwohl das Bewusstsein gedämpft wird, kann der Kranke jedoch starke Schmerzen haben.
• Bei der ebenfalls legalen, so genannten indirekten Sterbehilfe werden starke Schmerzmittel gegeben, mit denen billigend der Tod des Patienten in Kauf genommen wird. Angehörige, Ärzte und Patienten wissen um die Lebensverkürzung als unbeabsichtigte Nebenfolge.
Die Grenze zwischen Schmerzkontrolle und aktiver Sterbehilfe könnte verschwimmen. Ein natürliches Sterben wird in beiden Fällen vorgetäuscht, und dem Kranken werden eventuell die letzten bewussten Momente genommen – wenn die Medikamentendosis höher ausfällt als nötig.
Wenn Sterbebegleiter helfen
Nicht nur die indirekte Sterbehilfe, sondern auch der begleitete Freitod wird oft mit aktiver Sterbehilfe verwechselt. In Wirklichkeit handelt es sich aber um eine Form des Suizids. Die Sterbehilfe besteht hauptsächlich darin, dass erfahrene Sterbebegleiter anwesend sind, den Ablauf organisieren, psychische Hilfe leisten und die Medikamente zubereiten. Trinken muss der Sterbewillige das hochdosierte Barbiturat selbst.
 
Wer bestimmt, was wann nötig ist? Wer ermittelt die Wünsche eines gelähmten Patienten, der sich seiner Umwelt nicht mehr mitteilen kann und auch nicht in der Lage ist, selbstständig ein tödliches Mittel zu schlucken? Bleibt das Recht auf den eigenen Tod bestehen, auch wenn man es nicht mehr selbst ausüben kann?
Der Akt des Tötens ist in solchen Fällen nicht spektakulär. Der Patient ist ohnehin an eine Infusion angeschlossen. Ein Arzt oder ein Angehöriger fügt ein Medikament bei, ein Narkotikum, das die Atmung stoppt und die Hirntätigkeit. Der Patient gleitet schmerzlos in den Tod hinüber. Zeugen sagen, es sei oft auf eine gewisse Weise schön zu erleben, wie sich der Sterbende entspannt, wie sich Gesichtszüge lockern oder Fäuste öffnen.

Maximale Schmerztherapie

Ärzte überall auf der Welt töten heute unheilbare Kranke mit dem Einverständnis der Angehörigen heimlich, ohne Aufsehen und ohne Rücksicht auf Gesetze. Der Schritt von der Behandlung zur Tötung sind nur wenige Tropfen. Die Grenze zwischen der Erhöhung einer Dosis Morphin und direkter aktiver Sterbehilfe verschwimmt in der Praxis des Alltags. Eine aktuelle Umfrage im eigenen Bekannten- und Freundeskreis reicht, um zu erfahren, dass dies auch für Deutschland gilt. Klar, dass es keine Klinik gibt, die das bereitwillig zugeben würde. Aber manche Ärzte sprechen dies in vertraulichen Gesprächen aus – Namensnennungen sind selbstredend unerwünscht. In dieser Grauzone, in diesem Klima der Angst vor Strafverfolgung, wachsen Scheinheiligkeit, Heuchelei und Missbrauch.
Schon 1995 schrieb Walter Jens: »›Aber wir tun’s ja schon längst, mein Freund, was Du verlangst; nur bitte rede nicht davon, sonst schadest Du nur Dir und mir und meinen Kollegen, die wie ich handeln, aber nicht öffentlich sagen dürfen, wie sie’s mit der Sterbehilfe halten: human und liberal‹ … mag unter dieser Devise eine Grauzone ihre Vorteile haben – ich will nicht mit ihr leben, sondern votiere für eine exakte rechtliche Bestimmung.« Aber Jens’ Forderung hat gesetzgeberisch nichts bewirkt. Dieses Schweigen seitens der liberalen Ärzte verstärkt die herrschende Scheinmoral.
 
In dieser festgefahrenen Situation scheint mir die Gefahr, Unrecht zu fördern, also die Missbrauchsgefahr in Deutschland größer als beim heimlich durchgeführten assistierten Suizid. In der FAZ schreibt der Arzt Stefan F. Schlesinger aus Frankfurt: »Sterbehilfe, wie ich sie verstehe, heißt Sterbebegleitung mit ausreichender bis maximaler Schmerztherapie, auch unter Inkaufnahme einer Abkürzung des Sterbeprozesses.«
Mit dieser Meinung ist er nicht allein. Professor Christof Müller-Busch, Arzt für Anästhesiologie, Schmerztherapie und Palliativmedizin und Dozent an der Universität Witten/ Herdecke, betont, dass Sedierung bei Schwerstkranken und Sterbenden eine zunehmende Rolle zur Minderung von Anspannung und Angst in der Sterbebegleitung spielt. Im Zusammenhang mit der auch in Deutschland zunehmenden Selbstbestimmungs- und Euthanasiedebatte werde auch das Thema einer terminalen Sedierung kontrovers diskutiert. Die Berücksichtigung individueller Bedürfnisse, aber auch die Möglichkeit des Missbrauchs einer terminalen Sedierung zur vorzeitigen Lebensbeendigung machten es notwendig, Indikationen, Ziele, Absichten und ethische Implikationen einer medikamentösen Sedierung am Lebensende kritisch zu reflektieren und ihren Stellenwert anhand von Richtlinien zu verdeutlichen, so Müller-Busch.

Missbrauchspotenzial

Fest steht, dass die heutige juristische Regelung verwirrend ist, denn die indirekte Sterbehilfe nimmt den vorzeitigen Tod als Nebenfolge der Anwendung schmerzlindernder Medikamente in Kauf und ist eine Form aktiver Sterbehilfe. Letztere zu kriminalisieren, die indirekte Sterbehilfe aber mit ihrem Missbrauchspotenzial zu tolerieren ist inkonsequent.