Der Deutsche Corporate Governance Kodex - Marcel Rüttgers - E-Book

Der Deutsche Corporate Governance Kodex E-Book

Marcel Rüttgers

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Beschreibung

Magisterarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Soziologie - Arbeit, Ausbildung, Organisation, Note: 1,0, Universität Trier, Sprache: Deutsch, Abstract: „Es ist der deutschen Wirtschaft gelungen, die bei uns praktizierte Corporate Governance mit Hilfe des Kodex erfolgreich an die Anforderungen des globalen Wettbewerbs anzupassen. Wir haben ein gutes Werk geschaffen, wir verkehren heute international auf Augenhöhe mit Vertretern des einstufigen Board-Systems“1. So bewertet Gerhard Cromme, langjähriger Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, die Arbeit der Kommission und den seit 2002 existierenden Kodex. Die Meinungen in der wissenschaftlichen Literatur und bei den betroffenen Unternehmen sind durchaus differenzierter und reichen von strikter Ablehnung über kritische Beurteilung bis hin zu Unterstützung. Die Kritikpunkte sind vielfältig und sollen in dieser Arbeit nicht alle en détail wiedergegeben werden. Ein kritischer Ansatz aber soll herausgehoben werden: Er behauptet, dass die Kodex-Kommission nur als Ideengeber für die Legislative fungiere. Demnach müssten die Ideen des Kodex nach und nach in zwingendes Recht umgeändert werden. Damit aber würde die Funktion der Kommission und somit auch des Kodex selbst konterkariert: Schließlich soll der Kodex deregulierend wirken und helfen, die deutsche Corporate Governance flexibler zu gestalten. Würde der Gesetzgeber die Vorschläge der Kommission zunehmend dafür nutzen, um beispielsweise das Aktien- oder Kapitalmarktrecht zu modernisieren, müsste der Kodex als gescheitert angesehen werden. Die vorliegende Arbeit soll sich der Überprüfung dieser Hypothese widmen. Es stellen sich mithin folgende Fragen, die es zu klären gilt: Wie oft hat der Gesetzgeber Empfehlungen des Kodex aufgegriffen und sie in Gesetze transformiert? Welche Gründe gab es für diese Aufwertung? Welche Aussagen lassen sich über die Befolgungsquoten der verrechtlichten Empfehlungen treffen? Die Arbeit zielt demgegenüber nicht auf eine grundsätzliche Kritik des Kodex ab. Diese wurde in der wissenschaftlichen Literatur bereits sehr breit diskutiert, während die hier aufgegriffenen Fragen eher selten gestellt wurden. Zwar finden sich gerade im Anschluss an das Gesetz zur Offenlegung der Vorstandsvergütung oder das Gesetz zurAngemessenheit der Vorstandsvergütung einige einschlägige kritische Artikel und Aufsätze. Eine systematische Überprüfung fehlt allerdings bislang.

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Veröffentlichungsjahr: 2011

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Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Corporate Governance
2.1 Interne und externe Corporate Governance
2.2 Enge oder weite Perspektive
2.3 Pfadabhängigkeit und Systemhaftigkeit
3. Die Principal-Agent-Theorie
3.1 Das Menschenbild der Principal-Agent-Theorie
3.2 Der Principal-Agent-Konflikt
3.3 Die Principal-Agent-Theorie in der Wirtschaft
3.4 Notwendigkeit von Corporate Governance
3.5 Gute und schlechte Corporate Governance
4. Die Debatte um Corporate Governance
4.1 Der Deutsche Corporate Governance Kodex
4.1.1 Vorbilder und Vorläufer
4.1.2 Entstehungsgeschichte.
4.1.3 Inhaltsübersicht
4.1.4 Die Funktionen des Deutschen Corporate Governance Kodex
4.1.5 § 161 AktG und die Entsprechenserklärung
4.1.5.1 Wissenserklärung, Absichtserklärung und Aktualisierungserklärung
4.1.5.2 Entsprechenserklärung als Element der Regelberichterstattung
4.2 Haftungsrisiken durch den Kodex
4.3 Rechtsqualität der Kodexempfehlungen.
4.4 Kritik am Corporate Governance Kodex
5. Befolgung der Kodexempfehlungen: ein Überblick
6. Die wesentlichen Änderungen des Kodex
7. Kodexempfehlungen und Gesetzgebung
8. Kodexänderungen und Gesetzgebung
8.1 Gestrichene Empfehlungen
8.1.1 VorstOG (2006)
8.1.2 TUG (2007)
8.1.3 BilMoG und VorstAG (2009)
8.1.4 ARUG (2010)
8.1.5 Zwischenfazit
8.2 Weitere neuralgische Empfehlungen
8.3 Der Faktor Vielfalt in den Empfehlungen des Kodex
9. Fazit

Page 1

Page 4

Abkürzungsverzeichnis

Abs. Absatz

AktG Aktiengesetz

Art. Artikel

ARUG Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechtelinie

BilMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

BR-Drs. Bundesratsdrucksache

BT-Drs. Bundestagsdrucksache

CalPERS California Public Employees‘ Retirement System

D&O-Versicherung Directors and Officers-Versicherung

(Organ-Haftpflichtversicherung)

DAX Deutscher Aktienindex

DCGK Deutscher Corporate Governance Kodex

ders. derselbe

dies. dieselbe/dieselben

ebd. ebenda

et al. et alii/et aliae

EU Europäische Union

f folgende

ff fortfolgende

GCCG German Code of Corporate Governance

GG Grundgesetz

HGB Handelsgesetzbuch

i.d.F. in der Fassung

MDAX Mid-Cap-DAX

Nr. Nummer

OECD Organisation for Economic Cooperation and Development

Rn. Randnummer

S. Seite

SDAX Small-Cap-DAX

TecDAX Technologie-DAX

TransPuG Transparenz- und Publizitätsgesetz

TUG Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz

Tz. Teilziffer

UK United Kingdom

UMAG Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des

Anfechtungsrechts

USA United States of America

Vgl. Vergleiche

VorstAG Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung

VorstOG Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz

WpHG Wertpapierhandelsgesetz

zit. zitiert

Page 6

1. Einleitung

„Es ist der deutschen Wirtschaft gelungen, die bei uns praktizierte Corporate Governance mit Hilfe des Kodex erfolgreich an die Anforderungen des globalen Wettbewerbs anzupassen. Wir haben ein gutes Werk geschaffen, wir verkehren heute international auf Augenhöhe mit Vertretern des einstufigen Board-Systems“1. So bewertet Gerhard Cromme, langjähriger Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, die Arbeit der Kommission und den seit 2002 existierenden Kodex. Die Meinungen in der wissenschaftlichen Literatur und bei den betroffenen Unternehmen sind durchaus differenzierter und reichen von strikter Ablehnung über kritische Beurteilung bis hin zu Unterstützung.

Die Kritikpunkte sind vielfältig und sollen in dieser Arbeit nicht alle en détail wiedergegeben werden. Ein kritischer Ansatz aber soll herausgehoben werden: Er behauptet, dass die Kodex-Kommission nur als Ideengeber für die Legislative fungiere. Demnach müssten die Ideen des Kodex nach und nach in zwingendes Recht umgeändert werden. Damit aber würde die Funktion der Kommission und somit auch des Kodex selbst konterkariert: Schließlich soll der Kodex deregulierend wirken und helfen, die deutsche Corporate Governance flexibler zu gestalten. Würde der Gesetzgeber die Vorschläge der Kommission zunehmend dafür nutzen, um beispielsweise das Aktien- oder Kapitalmarktrecht zu modernisieren, müsste der Kodex als gescheitert angesehen werden.

Die vorliegende Arbeit soll sich der Überprüfung dieser Hypothese widmen. Es stellen sich mithin folgende Fragen, die es zu klären gilt: Wie oft hat der Gesetzgeber Empfehlungen des Kodex aufgegriffen und sie in Gesetze transformiert? Welche Gründe gab es für diese Aufwertung? Welche Aussagen lassen sich über die Befolgungsquoten der verrechtlichten Empfehlungen treffen?

Die Arbeit zielt demgegenüber nicht auf eine grundsätzliche Kritik des Kodex ab. Diese wurde in der wissenschaftlichen Literatur bereits sehr breit diskutiert, während die hier aufgegriffenen Fragen eher selten gestellt wurden. Zwar finden sich gerade im Anschluss an das Gesetz zur Offenlegung der Vorstandsvergütung oder das Gesetz zur

1Gerhard Cromme zit. nach Tödtmann/Schauer (2009), S. 995.

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Angemessenheit der Vorstandsvergütung einige einschlägige kritische Artikel und Aufsätze. Eine systematische Überprüfung fehlt allerdings bislang.

Zunächst wird die hier vorliegende Arbeit in einer theoretischen Vorarbeit klären, was eigentlich unter Corporate Governance zu verstehen ist (Kapitel II) und warum eine gute Corporate Governance überhaupt benötigt wird (Kapitel III). Daraufhin wird näher auf die Debatte um Corporate Governance und die Entstehungsgeschichte des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) eingegangen (Kapitel IV). Kapitel V beschäftigt sich sodann mit der Befolgung der Kodexempfehlungen durch die betroffenen Unternehmen. Grundlage dafür ist die Auswertung von Sekundärdaten. Nachfolgend werden die grundlegenden Änderungen des Kodex seit seiner Institutionalisierung 2002 skizziert (Kapitel VI). Nach diesen Vorarbeiten soll auf die These eingegangen werden, dass der Kodex nur als Ideenlieferant für den Gesetzgeber diene (Kapitel VII). Zur Überprüfung der These wird darauffolgend untersucht, wie viele Empfehlungen des Kodex zu zwingendem Recht wurden und welches Akzeptanzniveau diese Empfehlungen aufwiesen (Kapitel VIII).

2. Corporate Governance

Was man unter dem Begriff der Corporate Governance zu verstehen ist, ist aus mehreren Gründen keine leicht zu beantwortende Frage. Zunächst einmal mangelt es in der deutschen Sprache an einer geeigneten Übersetzung des Begriffes. Die in der Literatur zuweilen aufkommenden Versuche, Corporate Governance mit ‚Unternehmensleitung‘, ‚Unternehmensverfassung‘ oder ‚Unternehmensorganisation‘ zu übersetzen, sind zurückzuweisen, da sie nur einzelne Facetten des Corporate Governance-Begriffs umfassen. So besteht die Gefahr, dass Corporate Governance auf gewisse Aspekte reduziert wird2. Im Folgenden wird daher auf den englischen Begriff zurückgegriffen, der sich in der wissenschaftlichen Debatte ohnehin eingebürgert hat.

Was Corporate Governance nun eigentlich bedeutet, ist damit aber noch nicht geklärt. Ein weiterer Aspekt, der es erschwert, eine allgemein anerkannte Definition für den Terminus zu finden, ist, dass vielen Definitionen bereits implizite Prämissen

2Vgl. Littger (2006), S. 20; Metten (2010), S. 10.

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innewohnen - beispielweise nach dem Erkenntnisinteresse oder dem Untersuchungsobjekt -, so dass eine fast unübersehbare Bandbreite von Definitionsansätzen existiert, die sich darüber hinaus zum Teil noch widersprechen3.

Werder beschreibt Corporate Governance in einer Kurzformel als den rechtlichen und faktischen Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens sowie die Einbindungen desselben in den Kapitalmarkt4. Eine umfassendere, dafür aber genauere Definition liefert Knöringer-Fröhlich nach Auswertung verschiedener Ansätze:

„Und tatsächlich ergibt die Auswertung der verschiedenen Umschreibungen

und Definitionsversuche als Quintessenz, dass unter Corporate Governance im

allgemeinen - auch im internationalen Sprachgebrauch - das System der

Unternehmensleitung und -überwachung im weitesten Sinn verstanden wird.

Es geht nicht nur um die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Zuweisung

von Zuständigkeiten und Verantwortungsbereichen innerhalb eines

Unternehmens, sondern auch um die Beziehung des Unternehmens nach

außen zu sämtlichen Stakeholdern, ja gar zu einem Land und zum Weltmarkt.

Es geht dabei also neben der Zuständigkeitsverteilung um nachhaltige

Wertschöpfung, Effektivität des Managements und die Außenwirkung des Unternehmens“5.

Corporate Governance umfasst demnach eine vielschichtige Materie, die bezüglich verschiedener Dimensionen variieren kann. In den folgenden Abschnitten soll deshalb ein kurzer Überblick über die verschiedenen Sichtweisen gegeben werden.

2.1 Interne und externe Corporate Governance

Idealtypisch lässt sich eine interne von einer externen Perspektive6der Corporate Governance unterscheiden7. Die interne Perspektive beleuchtet Fragen der inneren Organisation eines Unternehmens. Sie betrachtet die Kompetenzverteilung und die Beziehungen zwischen den einzelnen Organen der Gesellschaft (Hauptversammlung,

3Vgl. Dörner/Orth (2005), S. 6; Knöringer-Fröhlich (2006), S. 6; Wesel (2010), S. 48f; Schneider (2000), S. 2413.

4Vgl. Werder (2009), S. 4; Werder (2008), S.1; ähnlich auch Metten (2010), S. 10.

5Knöringer-Fröhlich (2006), S. 7.

6Dörner und Orth verwenden stattdessen die Begriffe der rechtlich-institutionellen und der ökonomisch-interaktiven Perspektive, meinen damit allerdings den gleichen Sachverhalt; vgl. Dörner/Orth (2005), S. 7.

7Teichmann weist darauf hin, dass sich diese Perspektiven realiter sinnvoll ergänzen können; vgl. Teichmann (2001), S. 678.

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Aufsichtsrat, Vorstand), aber auch den einzelnen Organmitglieder selbst. Die Beziehungen werden durch gesetzliche Regelungen, unternehmensinterne Satzungen sowie durch Handelsbräuche geprägt8. In Deutschland gehören auch Fragen der Mitbestimmung zur internen Perspektive. Die interne Perspektive wird im Übrigen hierzulande schon lange unter dem Begriff der Unternehmensverfassung diskutiert9.

Die externe Perspektive der Corporate Governance dahingegen beschäftigt sich mit den Außenbeziehungen des Unternehmens. Im Mittelpunkt steht hier das Verhältnis zum Kapitalmarkt, aber auch zu Fremdkapitalgebern, Lieferanten, Kunden oder dem Staat10. Das Beziehungsgeflecht zwischen Vorstand, Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfung ist ebenfalls Bestandteil der externen Variante. Nach Knöringer-Fröhlich entstammen diese beiden Verständnisse der Corporate Governance unterschiedlichen Quellen. Während die interne Perspektive der angloamerikanischen Rechtssprache entstammt, ist die externe Perspektive dem angloamerikanischen Kapitalmarkt zuzuschreiben11.

Analog zu dieser idealtypischen Unterscheidung differenziert man zwischen einem Insider- und einem Outsider-System der Corporate Governance. Das Insider-System ist geprägt durch eine konzentrierte Eigentümerstruktur, Kapital- und Personalverflechtungen sowie den Einsatz von langfristigen Unternehmensstrategien (patientcapital).Die Kontrolle des Managements erfolgt in diesem Fall vor allem über interne Mechanismen, beispielsweise die Aufsichtsratsarbeit oder direkten Gesprächen mit dem Management12. Die Deutschland AG stellte einen typischen Fall für ein Insider-orientiertes Corporate Governance-System dar. Anders verhält es sich beim Outsider-System der Corporate Governance: In diesem Modell erfolgt die Kontrolle des Managements vorwiegend über externe Kräfte, sprich den Kapitalmarkt, den Markt für Unternehmenskontrolle und Kapitalmarktanalysten13.

8Vgl. Wesel (2010), S. 49; Ringleb et al. (2010), S. 13; Bress (2008), S. 15; Dörner/Orth (2005), S. 7.

9Dieser Umstand veranschaulicht auch, dass eine Übersetzung von Corporate Governance durch den Begriff der Unternehmensverfassung zu kurz greift, zumal die externe Perspektive weitgehend ausgeblendet wird.

10Vgl. Lentfer (2005), S. 30; Ringleb et al. (2010), S. 13; Wesel (2010), S. 49; Bress (2008), S. 15; Dörner/Orth (2005), S. 7.

11Vgl. Knöringer-Fröhlich (2006), S. 6.

12Vgl. Lütz/Eberle (2009), S. 411; Lentfer (2005), S. 30.

13Vgl. Lentfer (2005), S. 30; Paetzmann (2008), S. 50.