Der DRS-20 Konzernlagebericht - Christin Kösling - E-Book

Der DRS-20 Konzernlagebericht E-Book

Christin Kösling

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Beschreibung

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Dilemma der Konzernlageberichterstattung: Einerseits sind die Mutterunternehmen gesetzlich verpflichtet nach § 315 HGB bestimmte Inhalte und Vorgaben einzuhalten, um etwaige Schadensersatzforderungen, beispielsweise bei einer Kreditgewährung aufgrund eines falschen Lageberichtes,abzuwenden. Andererseits kann die Preisgabe von zu detaillierten Informationen,die durchLieferanten, Großkunden und der Konkurrenz genutzt werden, zu Wettbewerbsnachteilen führen. Es liegt in der Kunst des Unternehmens einen für alle Seiten zufriedenstellenden „Weg“ bei der Konzernlageberichterstattung zu finden. Der Tätigkeitsbericht des Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. (DPR)belegte, dass dieser „Weg“nicht überall gefunden wurde. Von 110analysierten Lageberichten aus dem Geschäftsjahr 2011 waren 25 Prozent nicht korrekt aufgestellt.Besonders auffällig war dabei die schlechte Berichterstattungsqualität beim Prognose-und Risikobericht.Durch die Diskrepanz zwischen der gegenwärtigen Qualität der Konzernlageberichte und den eigentlichen Erwartungen erhält der Adressat einen zugeringen Informationsnutzen.Dabei sind aussagekräftige vergangenheits- und zukunftsorientierte Informationen zwingend erforderlich, um sich ein zutreffendes Bild über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens machen zu können. Dennoch liegt die schlechte Qualität der Berichterstattung nicht nur an der Zurückhaltung bei der Veröffentlichung von detaillierten Informationen, sondern auch an der Prognoseschwierigkeit, den unzureichenden Vorgaben zur Lageberichterstattung des Handelsgesetzbuches und an denvom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC)weniger konkret formulierten bzw. zu unterschiedlichem Verständnis führenden Standards zur Konzernlageberichterstattung. Das Ziel des DRSC,die Qualität durch Verbesserung des Informationsgehaltes beruhend auf dem Grundsatz der Wesentlichkeit zu erhöhen sowie ein einheitliches Sachverständnis zur Vergleichbarkeit der Konzernlageberichte zu gewährleisten, ist, wie es der Prüfungsbericht des DPR belegt,nicht erreicht worden. Daher wurde vom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) am 02.11.2012 ein neuer Deutscher Rechnungslegungs Standard Nr. 20 Konzernlagebericht verabschiedet. [...]

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Veröffentlichungsjahr: 2013

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Inhaltsverzeichnis

 

Tabellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Grundlagen der Konzernlageberichterstattung

3. Kritische Analyse der Änderungen des neu geschaffenen DRS 20

3.1. Besseres einheitliches Verständnis durch Erweiterung bzw. Anpassung des Definitionskataloges

3.2. Reduzierung der Informationsüberflutung bzw. des Detaillierungsgrades für kleinere Konzerne durch die Einführung neuer Grundsätze

3.3. Vergleich der Gliederungsänderungen unter Berücksichtigung der Neuerungen zur primär retrospektiven Berichterstattung

3.4. Erhöhung der Anforderungen im Prognose-, Chancen- und Risikobericht

3.4.1. Reduzierung des Prognosezeitraumes vs. Erhöhung der Prognosegenauigkeit

3.4.2. Konkretisierung der Regularien zum Risikomanagementsystem, zur Risikoquantifizierung und Gesamtrisikolage

3.4.3. Aufwertung der Chancenberichterstattung

4. Untersuchung des Prognose-, Risiko- und Chancenberichtes der Berliner Volksbank eG und deren durch die Neuerungen des DRS 20 hervorgerufenen Handlungsbedarfs

4.1. Bewertung der Prognoseberichterstattungsqualität und des Handlungsbedarfs

4.2. Bewertung der Risiko-/Chancenberichterstattungsqualität und des Handlungsbedarfs unter Berücksichtigung der branchenspezifischen Neuerungen für Kreditinstitute

5. Fazit

Literaturverzeichnis

 

Tabellenverzeichnis

 

Tabelle 1: Definitionsveränderungen der Begriffe Chance und Risiko, Quelle: in Anlehnung an Barth, Daniela (2012): DRS 20-Konzernlagebericht. In: Accounting Insights, Dez 2012, S. 10.

Tabelle 2: Vergleich der Grundsätze nach DRS 15 und DRS 20, Quelle: in Anlehnung an Barth, Daniela (2012): DRS 20-Konzernlagebericht. In: Accounting Insights, Dez 2012, S. 12.

Tabelle 3: Darstellung des Gliederungsinhaltes des DRS 15, DRS 20 sowie der Mindestanforderungen des HGB,

Tabelle 4: Beispielhafte Darstellung der Prognosearten nach DRS 20, Quelle: in Anlehnung an DRS 20.11.

Tabelle 5: Überblick zur Zielerreichung des DRSC durch den neuen DRS 20 (eigene Darstellung)

 

Abbildungsverzeichnis

 

Abbildung 1: Beurteilung der Aufnahme des Strategieberichtes als Berichtselement, Quelle: eigene Darstellung, Daten aus DRSC (2012): E-DRS 27 Konzernlagebericht. Auswertung der Stellungnahmen. S. 16.

Abbildung 2: Beurteilung der Zulässigkeit von Abschreibungen und Rückstellungen als Risikobegrenzungsmaßnahmen. Quelle: eigene Darstellung, Daten aus DRSC (2012): E-DRS 27 Konzernlagebericht. Auswertung der Stellungnahmen. S. 30-32.

 

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

 

Das Dilemma der Konzemlageberichterstattung: Einerseits sind die Mutteruntemehmen gesetzlich verpflichtet nach § 315 HGB bestimmte Inhalte und Vorgaben einzuhalten, um etwaige Schadensersatzforderungen, beispielsweise bei einer Kreditgewährung aufgrund eines falschen Lageberichtes, abzuwenden. Andererseits kann die Preisgabe von zu detaillierten Informationen, die durch Lieferanten, Großkunden und der Konkurrenz genutzt werden, zu Wettbewerbsnachteilen führen. Es liegt in der Kunst des Unternehmens einen für alle Seiten zufriedenstellenden „Weg“ bei der Konzernlageberichterstattung zu finden.[1]

 

Der Tätigkeitsbericht des Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. (DPR) belegte, dass dieser „Weg“ nicht überall gefunden wurde. Von 110 analysierten Lageberichten aus dem Geschäftsjahr 2011 waren 25 Prozent nicht korrekt aufgestellt.[2] Besonders auffällig war dabei die schlechte Berichterstattungsqualität beim Prognose- und Risikobericht. Durch die Diskrepanz zwischen der gegenwärtigen Qualität der Konzernlageberichte und den eigentlichen Erwartungen erhält der Adressat einen zu geringen Informationsnutzen. Dabei sind aussagekräftige vergan- genheits- und zukunftsorientierte Informationen zwingend erforderlich, um sich ein zutreffendes Bild über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens machen zu können. Dennoch liegt die schlechte Qualität der Berichterstattung nicht nur an der Zurückhaltung bei der Veröffentlichung von detaillierten Informationen, sondern auch an der Prognoseschwierigkeit, den unzureichenden Vorgaben zur Lageberichterstattung des Handelsgesetzbuches und an den vom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) weniger konkret formulierten bzw. zu unterschiedlichem Verständnis führenden Standards zur Konzernlageberichterstattung.

 

Das Ziel des DRSC, die Qualität durch Verbesserung des Informationsgehaltes beruhend auf dem Grundsatz der Wesentlichkeit zu erhöhen sowie ein einheitliches Sachverständnis zur Vergleichbarkeit der Konzernlageberichte zu gewährleisten, ist, wie es der Prüfungsbericht des DPR belegt, nicht erreicht worden.[3] Daher wurde vom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) am 02.11.2012 ein neuer Deutscher Rechnungslegungs Standard Nr. 20 Konzernlagebericht verabschiedet. Dieser Standard ist das Ergebnis einer Zusammenführung und Überarbeitung des DRS 15 Lageberichterstattung, DRS 5 Risikoberichterstattung sowie der branchenspezifischen Standards zur Risikoberichterstattung für Kreditinstitute und Versicherungsuntemehmen DRS 5-10/-20. In den neuen Standard sind die gesammelten Erfahrungen der letzten Jahre unter Berücksichtigung der Fehleranalyse des DPR sowie Anpassungen aufgrund internationaler Entwicklungen, die zu einer Optimierung und Verbesserung der Konzernlageberichterstattung beitragen sollen, eingeflossen (vgl. DRS 20.B2).

 

Das Ziel der Arbeit ist eine kritische Analyse der Neuerungen zur Konzernlageberichterstattung unter besonderer Berücksichtigung der branchenspezifischen Regelungen für Finanz- und Kreditinstitute, die aus dem neuen DRS 20 Konzernlagebericht im Vergleich zu den bisherigen DRS zu erkennen sind. Der Konzernlagebericht der Berliner Volksbank eG aus dem Geschäftsjahr 2011 wird durch eine Analyse und das Aufzeigen des zukünftigen Handlungsbedarfs, der durch die Neuerungen entsteht, als Praxisbeispiel dienen. Insgesamt sollen folgende Fragen geklärt werden: Welche gesammelten Erfahrungen und welche internationalen Entwicklungen sind in den DRS 20 eingeflossen? Welche wesentlichen Neuerungen wurden im Vergleich zu den bisherigen Standards zur Konzernlageberichterstattung vorgenommen? Wie argumentieren die Befürworter und die Opponenten zu den Neuerungen? Führen die verschiedenen Änderungen zu einer Zielerreichung des DRSC?

 

Der Leser soll keine strikte Aufzählung der zu beachtenden Neuerungen bei der Konzernlageberichterstattung erhalten. Vielmehr soll er durch die stets kritische Hinterfragung und der Betrachtung aus verschiedenen Blickwinkeln in Erfahrung bringen, wie die gegenwärtige Situation bei der Konzernlageberichterstattung aussieht, wo sich etwas bewegt hat, welche Sachverhalte trotz der Neuerungen noch offen bzw. fragwürdig geblieben sind und wo von einer Qualitätsverbesserung und einer besseren Vergleichbarkeit der Lageberichte auszugehen ist.