Der Mindestlohn als Beschäftigungskiller oder notwendiger staatlicher Eingriff - Philipp Rösel - E-Book

Der Mindestlohn als Beschäftigungskiller oder notwendiger staatlicher Eingriff E-Book

Philipp Rösel

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Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Soziologie - Soziales System und Sozialstruktur, Note: 1,0, Fachhochschule Regensburg (Fakultät für Sozialwissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Für die hier bearbeitete Thematik stellt sich in diesem Zusammenhang aber weniger die Frage einer möglichen Gesetzesgrundlage für das Lohnabstandsgebot, sondern die der Teildiskussionen des hier dargestellten Diskurses. So ist festzuhalten, dass Diskussionen um das Lohnabstandsgebot meist mit anstehenden Kürzungen im Bereich des Sozialstaates und Debatten um Mindest- oder Kombilöhne in Zusammenhang stehen. Grund ist die Idee hinter all diesen miteinander verwandten Teilbereichen der Debatte, die sich insgesamt mit dem Thema Erwerbsarbeit und ihrer gesellschaftlichen Stellung befasst. Lohnabstandsgebot, Mindestlohn und Kombilohn verfolgen zunächst - von ihren Befürwortern ideologisch diversifiziert - allesamt dieselben Zwecke: Menschen sollen durch Erwerbsarbeit befähigt werden, ihren Lebensunterhalt mehr oder minder selbstständig und sozialverträglich zu verdienen. Im Detail sind selbstverständlich viele Unterschiede, Widersprüche und Gegensätze zu finden, vor allem was wirtschaftsliberale Kombilohnmodelle vs. Mindestlöhne betrifft. Grundsätzlich sind beide Konzepte auf den Niedriglohnsektor gerichtet, nähern sich ihm jedoch aus unterschiedlichen Richtungen (Satilmis, 2006, S.87-88). Somit ergibt sich für die gesamte Thematik vor allem eine zentrale Fragestellung: Wie sind die beiden Ansätze im Hinblick auf das Phänomen der Massenarbeitslosigkeit und der Probleme der sozialen Sicherungsnetze hin zu beurteilen? Wie können mehr Menschen in Erwerbsarbeit vermittelt werden, bzw. ihren Lebensunterhalt weitestgehend frei von staatlichen Hilfen bestreiten? Grundlegend gehen einige Vertreter von Kombilohnmodellen davon aus, dass es einen starken Ausbau des Niedriglohnsektors geben muss. Hiervon versprechen sie sich die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Der Mindestlohn hingegen setzt an anderer Stelle an, nämlich bei bestehenden Arbeitsverhältnissen. Er verpflichtet die Arbeitgeber, ihren Beschäftigten einen sozialverträglichen und ausreichenden Lohn zu zahlen. Man will z.B. das Phänomen der Vollzeit Berufstätigen, ostdeutschen Arbeitnehmerinnen, die trotz 40 Stunden-Woche noch mittels Hartz 4 aufstocken müssen, dadurch bekämpfen. Dies soll an späterer Stelle im Detail noch genau erläutert werden. Zunächst sollen jedoch die im Folgenden verwendeten Begrifflichkeiten Mindestlohn und Kombilohn genau definiert werden.

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Veröffentlichungsjahr: 2010

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Inhaltsverzeichnis
1. Das Lohnabstandsgebot und die öffentliche Diskussion
2. Definitionen relevanter Begriffe
2.1 Kombilohn
2.2 Mindestlohn
3. Kombilöhne am Beispiel: Das Ifo-Modells
3.1 Einkommensarmut in Deutschland
3.2 Die drei Kernelemente des Ifo-Modells
3.3 Wirkungen
4. Niedriglöhne: Wünsche und Realitäten
5. Mindestlöhne
5.1 Argumente für den gesetzlichen Mindestlohn
5.2 Argumente gegen Mindestlöhne und kritische Reflexion dieser
6. Fazit

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1. Das Lohnabstandsgebot und die öffentliche Diskussion

Die Diskussion um das Lohnabstandsgebot ist als der sprichwörtliche „rote Faden“ zu bezeichnen, der sich in nahezu allen aktuellen Debatten um sozialstaatliche Transfers und vor allem deren Verhältnis zur Erwerbsarbeit wiederfinden lässt. Dabei suggeriert der Begriff zunächst eine Art verfassungsrechtlich niedergelegte Vorschrift, die das Verhältnis von Lohn und Sozialhilfe regeln würde. Tatsächlich ist dem jedoch nicht so. Wird vom Lohnabstandsgebot gesprochen, bezieht man sich einerseits auf einen im politischen Diskurs entworfenen Begriff und zum anderen auf eine legal definierte Idee, die auch in den Hartz Reformen 1 bis 4 verankert wurde. Im SGB XII findet sich § 28 (4), auf dem diese Ausführungen fußen:

(4) Die Regelsatzbemessung gewährleistet, dass bei Haushaltsgemeinschaften von Ehepaaren mit drei Kindern die Regelsätze zusammen mit Durchschnittsbeträgen der Leistungen nach den §§ 29 und 31 und unter Berücksichtigung eines durchschnittlich abzusetzenden Betrages nach § 82 Abs. 3 unter den erzielten monatlichen durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelten unterer Lohn- und Gehaltsgruppen einschließlich anteiliger einmaliger Zahlungen zuzüglich Kindergeld und Wohngeld in einer entsprechenden Haushaltsgemeinschaft mit einer alleinverdienenden vollzeitbeschäftigten Person bleiben.

Gemeint ist also eine Regelsatzbemessung für sozialstaatliche Transfers, die sich unterhalb dessen bewegt, was ein vollzeitbeschäftigter Erwerbstätiger im Niedriglohnbereich erwirtschaften kann. Wichtig ist jedoch festzuhalten, dass die genannte Regelung sich ausschließlich auf Haushaltsgemeinschaften von Ehepaaren mit Kindern bezieht (Berghahn, 2008, S.151). Ein generelles Lohnabstandsgebot, Sozialhilfe müsse vom Umfang in Geldeinheiten her generell unterhalb jeglicher Erwerbsarbeit liegen, kann hiervon also nicht abgeleitet werden. Insofern muss dem Lohnabstandsgebot eine echte Legaldefinition nach wie vor abgesprochen werden, wenngleich es im öffentlichen und politischen Diskurs als allgegenwärtig und daher gesamtgesellschaftlich anerkannt scheint. Darüber hinaus wird das Lohnabstandsgebot vor allem auch im Zusammenhang mit Leistungen nach dem SBG II diskutiert. Hier findet sich jedoch kein entsprechender Paragraph. Das in § 28 (4) SGB XII festgehaltene Abstandsgebot für Bezüge der Grundsicherung (früher Sozialhilfe) wird also demnach auf das Arbeitslosengeld II übertragen.

Für die hier bearbeitete Thematik stellt sich in diesem Zusammenhang aber weniger die Frage einer möglichen Gesetzesgrundlage für das Lohnabstandsgebot, sondern die der Teildiskussionen des hier dargestellten Diskurses. So ist festzuhalten, dass Diskussionen um