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Examensarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 17 Punkte, Universität Bayreuth, Veranstaltung: Oberseminar im Schwerpunktbereich II - Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bedeutung von Pseudonymen und Wahlnamen in der Gesellschaft nimmt stetig zu. Obwohl sie insbesondere in der Kunst schon seit Jahrhunderten gebräuchlich sind, werden sie nun auch im privaten Bereich zunehmend verwendet. Der Grund hierfür ist einerseits im erweiterten Streben der Menschen nach Individualität, andererseits auch in der starken Nutzung des Internets zu suchen. Somit repräsentieren Pseudonyme in unserer Zeit häufig wichtige persönliche und ökonomische Werte. Dies ruft die Frage hervor, ob und wie sie rechtlich schützbar sind. Diese wird in der vorliegenden Arbeit gründlich beantwortet. Unter anderem wird ein möglicher Schutz durch das Namensrecht des BGB, das HGB, das MarkenG und das UrhG untersucht.
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Veröffentlichungsjahr: 2008
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Apel - Der Schutz des Pseudonyms. Wahlnamen im deutschen Recht.
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Für Annette
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Simon Apel,Diplomjurist, geb. am 15. Februar 1984 in Darmstadt; Abitur 2002 am Droste-Hülshoff-Gymnasium zu Meersburg; 2003 - 2008 Jura-Studium in Bayreuth; 2008/I 1. juristische Prüfung; 2004 - 2008 Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes. September 2008 als Doktorand Stipendiat des Graduiertenkollegs „Geistiges Eigentum und Gemeinfreiheit“ an der Universität Bayreuth.
Impressum
© 2008 Simon Apel
Herstellung und Verlag:
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VORWORT
Die vorliegende Untersuchung stellt eine überarbeitete Fassung meiner sechswöchigen Studienabschlussarbeit im universitären Teil der ersten juristischen Prüfung dar, die ich im Wintersemester 2007/2008 an derUNIVERSITÄT BAYREUTHim Oberseminar des Schwerpunktbereiches 2 -Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht - angefertigt habe und die mit 17,00 Punkten (sehr gut) bewertet wurde. Die vorgenommenen Änderungen beschränken sich im Wesentlichen auf die Beseitigung von Schreibfehlern und formalen Unkorrektheiten. Zudem wurde der Arbeit ein Untertitel gegeben, ein Abkürzungsverzeichnis erstellt und es wurden die Literaturnachweise auf Standardlehrbücher und Kommentare auf den Stand des Frühjahrs 2008 gebracht sowie einzelne Quellen ergänzt.
Zu danken habe ich meinen lieben ElternANGELAundMICHAEL APEL,die mich vor und während meines Studiums stets unterstützt haben. Für das Korrekturlesen des Manuskriptes schulde ich meiner FreundinANNETTE SCHNEIDERgroßen Dank. Weiterhin danke ich derSTUDIENSTIFTUNGDES DEUTSCHENVOLKESfür die finanzielle und ideelle Förderung während meiner Studienzeit sowie Herrn PD Dr.JOERG BRAMMSEN,Bayreuth, der mein Interesse für das wissenschaftliche Arbeiten im Rahmen eines Seminars zum
Allgemeinen Teil des Strafrechtes erst geweckt hat*.
Salem/Bayreuth 2008 Simon Apel
*Ausdiesem Seminar ging letztlich ein gemeinsamer Aufsatz hervor:Brammsen/Apel,Anstiftung oder Täterschaft? „Organisationsherrschaft“ im Wirtschaftsunternehmen, Zeitschrift für das juristische Studium (ZJS) 2008, S. 256264.
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bb) Stellungnahme 14
b) Zeitpunkt der Schutzentstehung 15
aa) Schutzentstehung durch Erstgebrauch 15
bb) Schutzentstehung erst durch Verkehrsgeltung 16
cc) Stellungnahme 17
c) Ergebnis 20
4. Die Tatbestände des § 12 BGB und das Pseudonym 20
a) Namensleugnung, § 12 S. 1 1. Fall BGB 20
aa) Anwendbarkeit dieser Alternative auf das Pseudonym 21
bb) Praktische Bedeutung der Namensleugnung 21
b) Namensanmaßung, § 12 S. 1 2. Fall BGB 22
aa) Der Gebrauch des Namens 22
bb) Unbefugtheit des Gebrauchs 23
cc) Kollisionsfälle 24
(1.) Pseudonym und Pseudonym 24
(2.) Pseudonym und bürgerlicher Name 27
c) Rechtsfolgen 29
5. Zusammenfassung 30
1. § 812 BGB
2. § 823 BGB
a) § 823 I BGB 32
aa) Das Namensrecht 32
bb) Das allgemeines Persönlichkeitsrecht 32
(1.) Definition 33
(2.) Kritik an der Einordnung des Rechtes am 33
Pseudonym als Persönlichkeitsrecht
(3.) Ausnahmen 34
(4.) Abgrenzung zwischen allgemeinem 35
Persönlichkeitsrecht und Namensrecht
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3. § 826 BGB 37
4. § 687 II BGB 38
5. § 1004 BGB 39
6. Postmortaler Schutz des Pseudonyms 39
7. Zusammenfassung 41
1. Das Pseudonym als geschäftliche Bezeichnung nach § 5 42
MarkenG
a) Der Namensbegriff des § 5 II 1 MarkenG 43
b) Schutzentstehung 44
aa) Unterscheidungskraft 44
bb) Unternehmen 44
cc) Weitere Anforderungen für den Schutz des 45
2. Ansprüche bei Verletzung der geschäftlichen Bezeichnung 49
a) Der Tatbestand des § 15 II MarkenG 49
b) Die Schutzschranke des § 23 Nr. 1 MarkenG 52
aa) Geschütztes Pseudonym und bürgerlicher Name 52
bb) Das Pseudonym als Name im Sinne von § 23 Nr. 1 53
cc) Nach § 23 Nr. 1 MarkenG freistellbare Handlungen 55
3. Rechtsfolgen 56
4. Zusammenfassung 56
1. Das Pseudonym als Firma 58
2. Der Schutz der Firma 59
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1. Das Pseudonym als Werk 60
2. Schutz nach § 13 UrhG 61
3. Zusammenfassung 63
IX. Anspruchskonkurrenzen im geschäftlichen Verkehr und 64
das Erlöschen des rechtlichen Schutzes des Pseudonyms
1. Anspruchskonkurrenzen 64
2. Das Erlöschen des rechtlichen Schutzes des Pseudonyms 64
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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
a.A.………………... andere Ansicht
a.a.O.……………… am angegeben Orta.E.………………... am Endea.F.………………… alte Fassung
ABGB……………... Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch vom
Abl-EG……………. Amtsblatt der Europäischen GemeinschaftenAbs.……………….. Absatz
AK-BGB………….. Alternativkommentar. Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (siehe Literaturverzeichnis)Alt.………………… AlternativeArt.………………... ArtikelBegr.………………. Begründer
BGB……………….. Bürgerliches Gesetzbuch, in der Fassung der
BGBl. I……………. Bundesgesetzblatt, Teil I
BGH………………. Bundesgerichtshof
