Der Wohlfahrtsstaat - Habermann Gerd - E-Book

Der Wohlfahrtsstaat E-Book

Habermann Gerd

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Beschreibung

Das Ende der Bequemlichkeit. Der Wohlfahrtsstaat ist Freund und Feind zugleich. Für die einen ist er unverzichtbare Errungenschaft einer sozialen Gesellschaft. Für die anderen bedeutet er ein Korsett, das die individuelle Freiheit beschneidet. Gerd Habermann zeigt in der wohl gründlichsten Auseinandersetzung mit den Ideen dieses gesellschaftlichen Gebildes, was sich wirklich hinter diesem Konstrukt verbirgt und warum die Bezeichnung Wohlfahrtsstaat ein Euphemismus ist. Die Illusion, dass Teile der Bevölkerung beliebig lange auf Kosten aller anderen leben können, lässt sich nicht aufrechterhalten, denn der Wohlfahrtsstaat zerstört die ökonomische, moralische und biologische Subs-tanz, von der er lebt. Habermann legt die Zwangsstrukturen off en, die mit dem Bedürfnis nach individueller Entscheidungsfreiheit der Bürger kollidieren. In einem großen historischen Bogen beschreibt Haberman die Blaupause des Wohlfahrtsstaates, den "Polizeystaat" des 18. Jahrhunderts, dessen zwischenzeitlichen Niedergang und neuerlichen Siegeszug im 20. Jahrhundert. Außerdem wirft er einen Blick in die Zukunft des Wohlfahrtsstaates unter Berücksichtigung der veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Habermanns Klassiker der Wohlfahrtsstaatskritik erscheint nun in dritter, überarbeiteter und aktualisierter Auflage.

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Seitenzahl: 748

Veröffentlichungsjahr: 2013

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Gerd Habermann

DER

WOHLFAHRTS

STAAT

Ende einer Illusion

»Standardwerk!«

FAZ

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie.

Detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Für Fragen und Anregungen:

[email protected]

3. Auflage 2021

© 2013 FinanzBuch Verlag,ein Imprint der Münchner Verlagsgruppe GmbHTürkenstraße 8980799 MünchenTel.: 089 651285-0Fax: 089 652096

Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

Lektorat: Moritz Malsch, BerlinSatz: Georg Stadler, MünchenUmschlaggestaltung: Marco Slowik, MünchenDruck: Sowa Sp. z. o. o., PolenPrinted in the EU

ISBN Print 978-3-89879-800-6ISBN E-Book (PDF) 978-3-86248-440-9ISBN E-Book (EPUB, MOBI) 978-3-86248-441-6

Weitere Informationen zum Verlag finden sie unter

www.finanzbuchverlag.de

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INHALT

Vorwort zur dritten Auflage

Vorwort zur Taschenbuchausgabe 1997

Einleitung

Buch I

Im Namen des Glücks: Der Wohlfahrtsstaat der Könige

1.Politik als Beglückungslehre

Die Lehrer des Glücks

Worin dieses Glück besteht

2.Der regulierende Staat

Nutzenmaximierung als Staatsaufgabe

»Jedem das Seine«

Wirtschaftsdespotismus

Sozialintervention

»Daseinsvorsorge« auch für das Geistige: Die moralische Planwirtschaft

3.Ausschreitungen der Vernunft

Die Grenzen des königlichen Wissens

4.Der Aufmarsch der Kritiker

Eine marktwirtschaftliche Kritik des Grafen Mirabeau

Justus Möser: Das Wissen ist individuell

Herders Ideal gesellschaftlicher Freiheit

Goethe – ein Evolutionist in Sachsen-Weimar

Goethe – Fürstenknecht und Stabilitätsnarr?

Schiller: Athen gegen Sparta

Wilhelm von Humboldt: Der Glaube an die Persönlichkeit

Kant: Im Namen der Moral

Exkurs: Einige Bemerkungen zur romantischen Staatsauffassung

Buch II

Die Ideale der offenen Gesellschaft

1.Das Deregulierungsprogramm des Adam Smith

Moderne Ökonomie in Deutschland

2.Beamtenabsolutismus im Namen der »Freiheit«

Das Vorbild Englands

Durch den Staat und für den Staat

3.Zu den sozialen Idealen von 1848

4.Wie weit der deutsche Liberalismus ging

Gegen das Staatspatriarchat

Freiheit als Sozialprogramm

Die Liberalen und die Armut

Grenzen der Wirksamkeit des Staates

Transportdienste

Versicherungen

Berechtigungs- und Konzessionswesen

Unterricht

Geistiges Eigentum

Staatsindustrie, Staatsvermögen

Steuern

Exkurs: »Amerika – du hast es besser«

5.Jenseits von Angebot und Nachfrage

Buch III

Die Wiederkehr der geschlossenen Gesellschaft

1.Die Kontinuität wohlfahrtsstaatlichen Denkens

Kontinuität in der gewerblichen Praxis

2.Die »soziale Frage« – ein Mythos?

Von der Solidarität der Marktgesellschaft

Das »goldene Lohngesetz«

3.Das Programm des neuen Interventionismus

Die Abwertung der Freiheit

Der Ausgangspunkt der Intervention

Ein anderes Sozialprogramm

Die Abgrenzung vom eigentlichen Sozialismus

4.Ethos und Ökonomie der Selbsthilfe

Bürgerliche Tugenden

Gegenseitige Hilfe

Erste Kritik am »sozialen Staat«

Antiautoritäre Sozialpolitik: Lujo Brentano

Soziale Selbsthilfe: Die Praxis

Exkurs: Über Heinrich von Treitschke als Sozialpolitiker

5.Bismarcks neuer Wohlfahrtsstaat

Bismarck als Merkantilist und Sozialpolitiker

Die Argumente für die Freiheit

Das erste Gefecht

»Kosmos« oder »Taxis«?

Staatsbegriff und Staatskompetenz

Viele Argumente gegen eine Zwangsversicherung

Gegen Staatswirtschaft und Neo-Regulierung

Die »Kunst der Bevorzugung«

Exkurs: Zwei Zukunftsszenarios

Lujo Brentano

Eugen Richter

6.Vom »sozialen Königtum« zur »sozialen Demokratie«: Der Triumph des Paternalismus

Wagners »Gesetz«

Die Arbeiterversicherung für alle

Versicherung oder Umverteilung?

Vom Arbeiter bis zum Unternehmer

Sozialisierung privater Verantwortlichkeiten

Über die Arbeiterversicherung hinaus

Familie

Wohnen

Arbeiten

Eigentumsbildung als Staatsaufgabe

Garantien der Lebenshaltung

Die Entwicklung des »letzten Ankers«

Die lokale Instanz: Über die Wohlfahrtsstadt

Die Wiederkehr des wirtschaftenden Staates

Neo-Regulierungen

Der pädagogische Staat: Die Gleichbehandlungsgesetze

»Organisierter Kapitalismus«

Wohlfahrtsstaat gegen Föderalismus und kommunale Unabhängigkeit

Exkurs: Das Geldmonopol als Instrument des Wohlfahrtsstaates

7.Was treibt den Wohlfahrtsstaat?

Die Entgrenzung des sozialen Auftrags

»Soziale Menschenrechte«

Eine andere »Freiheit«

Gleichheit oder Wettbewerb?

Sprachliche Kunstgriffe

Wirkende Mächte

Der Krieg

Die Parteien im Wettbewerb

Die Pressure-Groups

Die »Herrschaft der Experten«

Die »Logik des Grenzfalls«

Das Ideal: Die »Große Gemeinschaft« oder eine »Zivilisation des Teilens«

Der »letzte Mensch« im État Providence

Buch IV

Die Argumente der Opposition

1.Liberalismus – »Sache für Tröpfe«?

Tour d’Horizon liberaler Parteiprogramme

Exkurs: Drei Außenseiter vor dem Wohlfahrtsstaat

Friedrich Nietzsche

Persönlichkeitsphilosophie

Nicht Menschenrecht, sondern Wachstumsrecht

Gegen die Verkleinerung des Menschen

Friedrich Naumann

Arbeiterschutz und Kartellierung

Konzessionen an den Kollektivismus

»Praktischer Liberalismus«

Freiheit in Deutschland

Max Weber, Wissenschaftler und liberaler Kämpfer

Persönlichkeit und Selbstverantwortlichkeit

Aristokratische Sozialpolitik

Gegen Staatsmetaphysik

Die drohende »Ägyptisierung«

Die sozialpolitische Einschätzung des »Sozialismus«

Die Arbeiteraristokratie: Gewerkschaftliche Selbsthilfe als sozialpolitische Alternative

Das nationale Interesse

2.Sozialpolitische Diskussion nach Bismarck

»Vermassung« und Standardisierung des Lebens

Herkners große Wendung

Der behinderte Arbeitsmarkt

Die »unproduktive« Sozialversicherung

»Verewigung des Proletarismus«

Im Unternehmerlager

Der Heißsporn Alexander Tille

Eine freihändlerische Reminiszenz

3.Die Wiedergeburt des liberalen Gedankens

Ludwig von Mises: Entweder – oder!

Sozialpolitik als Wirtschaftsordnungspolitik: Walter Eucken

Die »neue soziale Frage« als Ergebnis der Politik

Wiederherstellung des Eigentums

Institutionelle Voraussetzungen des »Ordo«

Jenseits von Markt und Staat

Die Frage nach dem vitalen Optimum

Ursachen der Massenexistenz

Anti-Utilitarismus

Cui bono?

Civitas Humana – Wilhelm Röpkes liberal-konservative Vision

F. A. von Hayeks liberaler Utopismus

Ludwig Erhard als Kämpfer gegen den Wohlfahrtsstaat

Freiheit wieder als »Sozialprogramm«

Gegen enthumanisierende Sozialpolitik

Sozialpolitik gegen Erhard

Das Denken »vom Ganzen her«

»Formierte Gesellschaft«

Nach Erhard

Schluss:

Die Wiederkehr des »Aufgeklärten Wohlfahrtsdespotismus«

Beobachtungen und Meinungen

»Daseinsvorsorge«, Glück der Massen, Iustitia distributiva

Vergleich der Methoden

Unterschiede

Eine entscheidende Differenz: Weg zur Knechtschaft statt Erziehung zur Freiheit

Die »freieste Gesellschaft der Geschichte«?

Die Tendenz zur geschlossenen Gesellschaft

Der Wettbewerb der Systeme geht weiter

Kann der Wohlfahrtsstaat überleben?

Anmerkungen

Quellen und Literatur

Personenregister

»… daß die Lust an der Macht sich ebensovollständig befriedigen läßt, wenn man dieMenschen dazu bringt, ihre Knechtschaft zu lieben,statt sie mit Schlägen und Fußtrittenzum Gehorsam zu zwingen.«

(Aldous Huxley in einem Brief an George Orwell)

Der Zukunft meiner geliebten Töchter Charlotte und Marlene gewidmet.

VORWORT ZUR DRITTEN, ÜBERARBEITETEN AUFLAGE

Seit der zweiten (Taschenbuch-)Auflage dieses Buches sind über 15 Jahre vergangen. Der Wohlfahrtsstaat hat in Deutschland inzwischen weitere bedeutende Fortschritte gemacht: so der flächendeckende Ausbau von staatlich finanzierten Familienersatzeinrichtungen, von der Kinderkrippe (mit Rechtsanspruch ab 2013) bis hin zu Ganztagsschulen; so eine freiheitsfeindliche sogenannte Gleichbehandlungsgesetzgebung, die auf erstaunlich wenig Widerstand traf; so der Ausbau vieler einzelner Sozialleistungen (z. B. eines »Betreuungsgeldes«); der fortgesetzte Kampf gegen die Selbstständigkeit (z. B. in der gesetzlichen Rentenversicherung); die Einrichtung einer europäischen »Transferunion« mit unübersehbaren Konsequenzen auch für den deutschen Wohlfahrtsstaat (s. Starbatty, 2013). Gleichzeitig sind die Schatten dieser Fehlentwicklungen enorm gewachsen: Die Staatsschulden – explizit und implizit – haben bedrohliche Ausmaße erreicht, und auch demographisch sieht es anhaltend schlecht aus, nun schon seit über vier Jahrzehnten. Derzeit (im Frühjahr 2013) lässt sich abschätzen, was dies mittelfristig bedeuten wird. Sicher scheint, dass der Standard der Staatsversorgung sich nicht halten lassen wird und eine bedeutende Inflation aufzieht. Darin liegt nun auch eine Chance für eine Renaissance freiheitlicher Ideale im Sinne von Ludwig Erhard. Denn die Alternativen dazu sind: fortschreitende Verarmung, Staatsbankrott, gesteigerter Druck von Fiskalismus und Egalitarismus und die damit einhergehenden politischen und sozialen Unruhen sowie am Ende neue autoritäre »Lösungen«.

Wir haben bei der Überarbeitung die aktuellen Entwicklungen und die entsprechende Literatur einbezogen, auch sonst viele Einzelpunkte aktualisiert, ergänzt, redigiert, korrigiert und einige Kapitel neu hinzugefügt. Leider kam mir erst nach der Schlussredaktion das vorzügliche Buch von Kenneth Minogue »Die demokratische Sklavenmentalität. Wie der Überstaat die Alltagsmoral zerstört« (dt. Waltrop und Leipzig 2013) zu Gesicht, das den abstrakten Egalitarismus als Hauptgefahr für Freiheit und Kultur umfassend und präzise analysiert. Es unterstützt einige der Hauptaussagen meines Buches, etwa im Abschnitt: Der pädagogische Staat.

Ich danke besonders den Repräsentanten und Freunden der immer noch recht übersichtlichen klassisch-liberalen Gemeinde in Deutschland für viele Anregungen und Ermutigungen. Bei aller sonstigen Reserve gegen den Philosophen Hegel mögen doch seine Perspektive der »Geschichte als Geschichte der Freiheit« und seine Bemerkung, dass »Ideen keine Eile haben«, einigen Trost geben.

Berlin/Werder im April 2013

Gerd Habermann

VORWORT ZUR TASCHENBUCHAUSGABE 1997

Erfreulicherweise hat die erste Auflage dieses Buches überwiegend eine wohlwollende oder wenigstens aufmerksame Lesergemeinde gefunden. Die Taschenbuchausgabe gibt Gelegenheit, einiges abzurunden, zu ergänzen, zu korrigieren, zu aktualisieren – und auch an einigen Stellen stärker zu pointieren.

Mancher Leser meinte, es habe sich hier um eine Negativanalyse gehandelt, und vermisste das positive Programm. Nun ist ein soziales Reformprogramm nicht die Ambition des Buches, aber es sollte doch durchschimmern, dass der Autor das Programm des klassischen Liberalismus in weiten Bereichen des sozialen und wirtschaftlichen Lebens für nicht realisiert hält.

Manchmal scheint es, als ob die Jahre des traditionellen Wohlfahrtsstaates im Stil von Bismarck oder Lord Beveridge gezählt seien. So arbeitet die Tory-Regierung in England auch unter dem Nachfolger der »eisernen Lady« mit bemerkenswerter Zähigkeit an einer liberalen Modernisierung des Landes. Auch in den USA scheint der Wohlfahrtsstaat des amerikanischen Bismarck, Franklin D. Roosevelt, nicht mehr so fest zu stehen wie vor der Reagan-Ära. Ähnlich ist es in Schweden. Ein kleines Land wie Neuseeland traute sich an die Abschaffung der Tarifautonomie und sogar an die Aufhebung der landwirtschaftlichen Subventionen. Selbst in Deutschland zeigen die Fundamente des staatlichen Wohlfahrtsgefüges erste Risse. Der Wettbewerb der aufstrebenden Länder Asiens, die sich zu ihrem Vorteil nicht mit großen staatlichen Wohlfahrtsapparaturen belastet haben, scheint überall in Europa den Reformdruck zu verstärken. Auf der anderen Seite zieht in Form einer »Sozialunion« ein Wohlfahrtsstaat auf europäischer Ebene auf. Vermutlich wird dies die europäische Dynamik weiter vermindern, vielleicht sogar die europäische Des-integration fördern.

Die Taschenbuchausgabe gibt Gelegenheit, den vielen liberallibertären Freunden zu danken, die an dem Buch in irgendeiner Weise fördernd teilhatten. Ich nenne hier nur Gerard Radnitzky (†), Detmar Doering, Robert Nef, Ralph Raico und den »Kreidewolf« in Waghäusel, Roland Baader (†). Ermutigend war auch die Zusprache einer hochherzigen Freundin der freien Gesellschaft in Herzogenrath: Annelies Schmetz (†). Ein besonderer Dank gilt meiner Frau Marianne, die mit bewundernswerter Geduld die diversen Fassungen dieses Buches geschrieben hat – ohne sie, ihr Verständnis und ihr liebevolles Drängen wäre es schwerlich zustande gekommen.

Remagen, im Dezember 1996

Gerd Habermann

EINLEITUNG

Diese Arbeit widmet sich dem »Wohlfahrtsstaat« und den Argumenten, Erfolgen und Rückschlägen der liberalen Bewegung in der Auseinandersetzung mit ihm. Sie schildert zunächst Struktur und Begründungsmuster des älteren Wohlfahrtsstaates der Könige und ihrer »aufgeklärten« Beamten im 18. Jahrhundert vor allem am Beispiel Preußens. Dabei soll im Unterschied zum militaristischen »Machtstaat« (der zweifellos Preußen damals ebenfalls, ja in erster Linie, aber gewiss nicht als letzter Zweck war) und zum klassischen Laissez-faire-Rechtsstaat unter »Wohlfahrtsstaat« ein Staatsgebilde verstanden werden, in welchem leitender Staatszweck die Wohlfahrtsmaximierung der Bürger durch direkte Staatsintervention ist; in dem also die Lebensplanung der Bürger oder »Untertanen« nicht nach deren selbstgesetzten Präferenzen, sondern – auf wichtigen Gebieten ihres Privatlebens – nach dem Wertkodex der Regierenden geschieht: sei dies nun im Namen eines »recht verstandenen« Glücks (damals) oder der »sozialen Sicherheit«, »Solidarität«, »sozialen Gerechtigkeit« und »Gleichstellung« (heute).1 Preußen bzw. Deutschland wurde gewählt, weil es für diesen Staats- oder Gesellschaftstyp besonders kennzeichnend ist (vgl. Dorwart 1971, S. 13). Preußisch-deutsche Formen staatlicher Wohlfahrtsorganisation haben sich fast über die ganze Welt ausgebreitet.

Ein Wohlfahrtsstaat in diesem Sinne ist immer eine Zwangsordnung oder – mit dem Ausdruck von Hayeks, dessen Terminologie sich für unsere Zwecke vielfach bewährt – eine »Taxis« (von Hayek 2003, S. 37 ff.), denn die Regierenden und ihre Verwaltungsstäbe geben dem Bürger Ziele und sogar Meinungen verbindlich vor, steuern damit deren Handlungen und sind auf Mittel angewiesen, die sie der freien Disposition der Beherrschten entziehen müssen. Es wird damit der Gesellschaft ein Ordnungsmuster aufgeprägt, das sich ohne einen solchen Eingriff nicht ergeben hätte. Man könnte in diesem Falle auch – mit den Begriffen Karl Poppers (1945/1972) – von einer »geschlossenen« Gesellschaft sprechen, denn ihre Entwicklungsrichtung wird behördlich fixiert und strebt auf einen »idealen« stationären Schlusszustand hin.

Diesem Gesellschaftstyp gegenüber steht die »offene Gesellschaft« (Popper) oder der »Kosmos« (von Hayek), in welchem es, von gewissen allgemeinen Regeln abgesehen, keinen gesetzlich verbindlichen Wertkodex gibt, die Individuen ihren eigenen Präferenzen und Traditionen folgen, auf eigene Faust und Verantwortlichkeit handeln, sodass eine spontane Ordnung entstehen kann, deren weiteres Merkmal die freie Koordination der Handlungen durch Sitte und Herkommen sowie (in der wirtschaftlichen Sphäre) durch Wettbewerb, Tausch und Marktpreis ist. Dagegen dominiert in der »geschlossenen« Gesellschaft einer wohlfahrtsstaatlichen Taxis der »Befehl« oder die Anordnung als Mittel der Koordination, wenn im Allgemeinen auch nicht mit derselben verbalen Schroffheit wie in einem »Machtstaat«, dieser anderen Variante der Taxis. Die beiden Ordnungstypen der Gesellschaft liegen seit Langem im Wettbewerb und im grundsätzlich unschlichtbaren Streit miteinander.2

Die wohlfahrtsstaatliche Taxis der verordneten »Glückseligkeit« geriet gegen Ende des 18. Jahrhunderts zunehmend unter das Feuer der Anhänger einer spontanen Ordnung. Wir analysieren die Argumente der liberalen Angreifer und den Fortschritt ihrer Erfolge im 19. Jahrhundert. Die konkurrierende Ordnung der Taxis blieb jedoch immer stark, ja in Deutschland lebte sie untergründig zu jedem Zeitpunkt weiter. Man kann so vom alten zum neuen Wohlfahrtsstaat der Gegenwart eine direkte Linie ziehen, auch wenn diese zeitweise etwas dünner wird (vgl. Dorwart 1971, S. 20). Der Gegenschlag – in liberaler Sicht der »Rückschlag« auf das 17. und 18. Jahrhundert – setzt in Preußen-Deutschland schon früh ein, mit der berühmten »Wende« des cäsaristischen Kanzlers Otto von Bismarck um das Jahr 1878. Im Sinne der Anhänger des »Kosmos« oder der offenen Gesellschaft war dies eine reaktionäre Wendung, und es war für sie bestürzend zu erleben, wie die wohlfahrtsstaatliche Taxis selbst führende freiheitliche Länder wie England (mit Lloyd George), die USA (mit Franklin D. Roosevelt) und nach dem Zweiten Weltkrieg sogar ein »altfreies« kleines Land wie die Schweiz erreichte (vgl. von Hayek [1944] 2004, Schmid 1996, Schmidt u. a. 2007, Ritter 2010).

In Deutschland führte diese Reaktion schließlich bis in das Extrem einer fast vollständigen Auslöschung der Freiheit. Erst nach einer politischen Katastrophe konnte sich im Westen des geteilten Landes unter beherzten intellektuellen und politischen Führern erneut das »freie« Ordnungsmodell durchsetzen (oder wurde – wie es in Deutschland Tradition hat – zunächst oktroyiert). Es ist jedoch weitgehend auf den gewerblichen Bereich beschränkt und selbst hier nicht vollständig realisiert worden. Der überlieferte »Wohlfahrtsstaat« wurde gegen den Willen Ludwig Erhards von der Liberalisierung ausgenommen und bis heute (2013) immer weiter ausgebaut.

Den Rückschlag seit Bismarcks Wende hat die organisierte liberale Bewegung in Deutschland bis heute nicht überwunden. Der Siegeszug des neueren Wohlfahrtsstaates ging seit Bismarck vielmehr mit entsprechender Kollektivierung privater Dispositionsbefugnisse und Mittelverwendungen fast kontinuierlich über alle Brüche der politischen und der Gewerbeverfassung bis heute weiter. Auch insoweit gilt das Wort Otto Mayers (1914): »Verfassungsrecht vergeht, Verwaltungsrecht besteht.«

Die genauere Analyse wird weiterhin ergeben, dass die »soziale Demokratie« (oder »soziale Marktwirtschaft«) des zeitgenössischen Wohlfahrtsstaates ähnliche Begründungsmuster, Ziele und Gebiete der Sozialintervention zeigt wie das »soziale Königtum« des 18. und 19. Jahrhunderts; die technischen Mittel und mehr noch die Terminologie differieren zum Teil. Auch versteht der moderne Wohlfahrtsstaat seine Anordnungen zur Sicherung und zum Glück seiner Bürger offenbar – im Unterschied zum »aufgeklärten« Königtum als »Erziehungsstaat« – als »definitiv«. Der »Kosmos« konnte in jüngster Zeit zwar ebenfalls wieder Triumphe feiern: Der Zusammenbruch der radikalen östlichen Taxis verschaffte ihm neuen Kredit und beseitigte vorderhand den »äußeren« Rivalen.3 Auch gab es »innere« Teilerfolge unter liberalen Administrationen in den USA, England und Neuseeland (Ronald Reagan, Margaret Thatcher und Roger Douglas). Jedoch selbst diese starken Regierungen haben den Wohlfahrtsstaat nicht entscheidend und auf Dauer zurückdrängen können.4 Deregulierungen und Privatisierungen nehmen in den genannten Ländern ebenso wie in Deutschland den Sozialbereich bisher weitgehend aus. Der »Wettbewerb der Systeme« oder »Ordnungen« geht somit innerhalb jedes Staates weiter – von einem »Ende der Geschichte« (Fukuyama 1992) kann schon deswegen nicht die Rede sein (vgl. Habermann 1996 a).

Die Arbeit will sich zu keiner Prognose über den weiteren Verlauf dieses Wettbewerbs verleiten lassen, da es vorgegebene Geschichtsabläufe, wie sie die deutsche »historische Schule« oder Karl Marx vertraten (oder konstruierten), nicht gibt. Bekannte Autoren wie James Burnham oder Joseph Schumpeter, die dies auch im 20. Jahrhundert noch wagten, haben sich damit spätestens in unseren Tagen kompromittiert.5 Unsere Arbeit skizziert nur in einem Kapitel, auf welche sozialen Zustände und Herrschaftsverhältnisse sich die Gesellschaft zubewegt, wenn sich Ideale und Strukturen einer wohlfahrtsstaatlichen Taxis mehr und mehr durchsetzen. Damit bleibt sie im empirischen Rahmen.

Die Arbeit will keine Sozialgeschichte der vergangenen 300 Jahre, keine Geschichte der liberalen Bewegung oder ihrer Gegner bieten. Sie ist unter diesem Blickwinkel ziemlich fragmentarisch. Vielmehr will sie unter dem Gesichtspunkt Kosmos oder Taxis (»geschlossene« oder »offene Gesellschaft«) eine Deutung der gegenwärtigen ordnungspolitischen Problemstellung vor historischem Hintergrund geben. Dabei kommen die Quellen reichlich zu Worte, vielleicht mehr, als sich mit einer Arbeit solchen Typs verträgt. Dieser Mangel war in Kauf zu nehmen für den Vorteil, zum Teil verschüttete Argumentationsmuster in ihrer ursprünglichen Kraft und Frische (und häufig auch Aktualität) zur Sprache zu bringen. Dies taten wir am Beispiel besonders klarer und konsequenter Repräsentanten. So ist dieses Buch auch ein Kompendium der Argumente gegen den Wohlfahrtsstaat seit über 200 Jahren.

Der Umstand, dass der Autor erkennbar zum »Kosmos« und zur offenen Gesellschaft auch in »sozialen« Bereichen neigt, die heute stark reguliert sind und oft für nicht mehr liberalisierbar gehalten werden6, wird der Arbeit Farbe geben, ohne ihren Erkenntniswert notwendigerweise zu schmälern.

BUCH IIM NAMEN DES GLÜCKS:

DER WOHLFAHRTSSTAAT DER KÖNIGE

Wir beginnen mit einer Analyse jenes über 200 Jahre zurückliegenden Gebildes des fürstlichen »Wohlfahrtsstaates«, wie er in der historischen Literatur allgemein genannt wird.7 Hier empfanden die Herrscher das Bedürfnis, ihre überkommene Stellung mit modernen Gesellschaftstheorien zu legitimieren. Dies lief darauf hinaus, in Theorie und Praxis die Nützlichkeit ihrer Machtfülle für die Interessen der Untertanen darzutun. Damit wird das »Glück« der Gesellschaft (im Anschluss an die altehrwürdige Tradition antiker Staatstheorie) zum letzten Zweck des Staates (vgl. Jellinek 1966, S. 242 ff.). Man spricht darum etwas umständlich von diesem Gebilde auch als »eudämonistischem Polizeistaat« – »Polizei« in dem damals üblichen weiten Sinn (vgl. Chapman 1972; Maier 1989). Was dieses »Glück« ausmacht, lässt sich durch vernünftige Überlegungen erschließen, und diese Vernunft traut sich – in cartesianischer Zuversicht – auch Wissen und Methoden zu, es durch Verwaltungsorganisation herbeizuschaffen. Die überkommenen Institutionen, Konventionen, Einstellungen müssen sich jetzt daran messen lassen, inwieweit sie das von der Obrigkeit definierte Glück der Untertanen fördern oder behindern. Einer der maßgebenden wohlfahrtsstaatlichen Theoretiker jener Zeit, Johann Heinrich Gottlob von Justi, gibt dem Staat des wohlorganisierten Glücks zutreffend Ausdruck, wenn er ihn mit einer Maschine vergleicht: »Ein wohleingerichteter Staat muß vollkommen einer Maschine ähnlich sein, wo alle Räder und Triebwerke auf das genaueste ineinanderpassen, und der Regent muß der Werkmeister, die erste Triebfeder oder die Seele sein, wenn man so sagen kann, die alles in Bewegung setzt« (nach Parry 1974, S. 167) – eine Glückmaximierungsmaschinerie sozusagen.

Zum Experimentierfeld dieser wohlfahrtsstaatlichen Taxis war das Königreich Preußen in besonderem Maße geeignet. Preußen war ein Staatsgebilde von recht willkürlichen Grenzen, zusammengehalten nur durch eine künstliche Staatsideologie und die Loyalität zum Hause Hohenzollern, ein »Rational-staat«, wie Haffner ihn nennt (1998; vgl. auch Greiffenhagen 1985, S. 13 ff.). Es gab in Preußen keine starken Traditionen von Bürger- oder Bauernfreiheit; der Adel war spätestens durch Friedrich Wilhelm I. bürokratisch und besonders militärisch nutzbar gemacht, seine Selbstregierung bis auf lokale Befugnisse ausgehöhlt. Wie Friedrich der Große sagte: »Sie sind Tyrannen auf ihren Gütern und Sklaven in meinem Dienst« (Roy 2001, S. 107). Auch die einst mächtige Gegenspielerin des Staates, die Kirche, war seit der Reformation politisch und ökonomisch enteignet (vgl. Schubert 1926/27). Der Herrscher wurde in der protestantischen Landeskirche selber zum Pontifex maximus, zum Cäsaropapst. Die protestantischen Theologen seit Luther segneten diese Ordnung ab. Durch die Betonung einer »inneren« Freiheit und innerlichen »Gottseligkeit« gegenüber einer nur »äußeren« Freiheit der Politik und Wirtschaft (Röpke 1948, S. 165 ff.) stärkte die Kirche fortan die Disposition der Untertanen zur Fügsamkeit. Für alle Fragen des öffentlichen Lebens war nur die Obrigkeit zuständig. Sie trug zunächst ein christlich-patriarchalisches Gewand (vgl. Seckendorff [1665] 1976), bis sie dann im Laufe des 18. Jahrhunderts in einen utilitarischen Despotismus überging.

1. Politik als Beglückungslehre

Die Lehrer des Glücks

Christian Wolff, Johann Heinrich Gottlob von Justi und Joseph von Sonnenfels waren führende Theoretiker dieses Staatstyps. Sie sprechen dem Herrscher und seiner Bürokratie mit einer naiven Direktheit, die uns heute erstaunt, eine Pflicht zur Beglückung ihrer Untertanen zu. Besonders typisch schreibt der auch als Poet und Freund des jungen Goethe bekannte Johann Heinrich Jung-Stilling in seinem System der Staatswirtschaft (1792): »Glück ist die Bestimmung des Menschen. Jeder Mensch hat die Pflicht auf sich, sich so glücklich zu machen, als in seinen Kräften steht« (S. 20). Was er als sein Glück definiere, stehe ihm jedoch nicht frei. Es gibt, nach diesem Autor, ein wahres und ein falsches Glück. »Wahre Bedürfnisse sind solche, durch die der Mensch vollkommener wird« (S. 22). Falsche Bedürfnisse – der Hang zur Üppigkeit, zum Luxus, die ungezügelte Selbstsucht – machen die Menschen unvermeidlich unglücklich, weil sie dadurch verarmen, vereinsamen oder verweichlichen. Dies aber könne nicht im Sinne des »allgemeinen Besten« liegen. Damit wird der Weg zur Staatsintervention frei. Die staatliche Gesetzgebung habe »Beglückungsregeln« festzusetzen, dürfe nicht nur physische Sicherheit garantieren, sondern müsse die Untertanen ebenso gegen falsche Bedürfnisse sichern (S. 32). In diesem Sinn wird dann bei Jung-Stilling »Erziehungspolizei« der erste und wichtigste Teil der allgemeinen Aufklärungspolizei (S. 649).

Das Glück oder die allgemeine Wohlfahrt ist nach einem anderen Autor jener Zeit, G. F. Lamprecht (1785), ein Aggregat: die Summe aller Vollkommenheiten, »die die Menschen mit vereinigten Kräften in größerer Anzahl sich erwerben können« (S. 239). Die Kompetenz des Staates, diese Vollkommenheiten durch seine Intervention hervorzubringen, führt dann, wie ein anderer Zeitgenosse, Theodor von Kretschmann, schreibt, in jene »Zuchtanstalt«, die dazu bestimmt sei, »den Menschen mit der Aufopferung all seiner Individualität auf eine höhere Stufe der Entwicklung zu fördern« (zit. nach Hartung 1974, S. 60/61). So erscheint der damalige Wohlfahrtsstaat als »Zwangsanstalt für das Glück der Völker« (nach Gerloff 1937, S. 104).

Worin dieses Glück besteht

Das Glück der genannten Wohlfahrtstheoretiker hat zwei Seiten: eine moralische und eine materielle. Es stellt sich nach ihrer Ansicht in Form von Lebensgenuss und Behaglichkeit unvermeidlich ein, wo die persönliche moralische Voraussetzung gegeben ist. Es ist darum oberster Auftrag der Regierung, »die Bürger in allem Betracht gesitteter, aufgeklärter, gesünder, wohlhabender, sicherer, und es ihnen überhaupt durch allgemeine Anstalten möglich zu machen, diejenigen Notwendigkeiten, Bequemlichkeiten und Annehmlichkeiten des Lebens sich zu verschaffen, die sie sich einzeln würden nicht verschaffen können« (Lamprecht 1785, S. 249). Christian Wolff, ein Lehrer Friedrichs des Großen, sieht das Glück kurz »im Genuß des hinlänglichen Lebensunterhalts, der Ruhe und der Sicherheit« (Wolff [1738] 1975). Ein aufgeklärter badischer Beamter jener Zeit schreibt: »Die Regierung soll nicht nur die jedem nach seiner Art gebührende Notdurft verschaffen (also ein standesgemäßes soziales Existenzminimum garantieren, d. Verf.), sondern auch dessen Nutzen, den Überfluß, die Bequemlichkeit auf die möglichste Art besorgen, folglich zu einem vergnügungsvollen Leben verhelfen« (nach Windelband 1916, S. 111).

2. Der regulierende Staat

Wenn der Staat in dieser Weise für das subjektive Glück seiner Untertanen zuständig ist, wird er sich schließlich jene »landesväterlich«-fürsorgliche Rolle zubilligen müssen, welche die Badische Hofkammerordnung von 1766 in klassischer Weise beschrieben hat: »Unsere fürstliche Hofkammer ist die natürliche Bevormünderin unserer Untertanen. Ihr liegt ob, dieselben von Irrtümern ab und auf die rechte Bahn zu weisen, sie sofort auch gegen ihren Willen zu belehren, wie sie ihren eigenen Haushalt einrichten sollen« (zit. nach Böhle 1940, S. 24).

Christian Wolff macht dann klar, was dies politisch für die Untertanen bedeutet: »Untertanen sollen vor allem gehorchen, da sie nicht imstande sind zu beurteilen, was zu ihrem Besten dient. Sie halten im Gegenteil oft für gut, was ihnen schädlich sein würde. Auch urteilen sie nur danach, ob es ihnen vorteilhaft sei, was befohlen werde oder nicht … man soll demnach der Obrigkeit untertan sein, die Gewalt über uns hat, und eben deswegen, weil sie Gewalt über uns hat. Die Kinder sind gleichergestalt unter der Gewalt ihrer Eltern, und demnach dient die väterliche Gewalt, die Gewalt der Obrigkeit zu erläutern, und sind Obrigkeiten in diesem Stück Vätern ähnlich, und Untertanen sind wie ihre Kinder« (Wolff [1738] 1975, S. 463). Entsprechend formulierte Friedrich der Große einmal, man müsse das Volk »wie ein krankes Kind« behandeln (nach Schlosser, Bd. 3, 1, 1842, S. 329).

So hegt der Wohlfahrtsstaat jener Zeit die ideale Überzeugung, dass der Mensch vervollkommnet werden kann; daraus wächst eine »Ungeduld über dessen Eigensinn und Widerstand gegen das Verbessertwerden«; daraus schließlich »die Sicherheit, daß der Mensch dazu gezwungen werden sollte« (Chapman 1972, S. 177).

Nutzenmaximierung als Staatsaufgabe

Das größtmögliche Glück der größtmöglichen Zahl ist, wenn schon nicht das von allen Theoretikern so ausgesprochene, so doch bereits seit den alten Kameralisten praktisch angestrebte Ideal des Staates.8 In diesem Sinne müssen alle Handlungen von Regierung und Untertanen den größtmöglichen Gesamtnutzen bieten. Dieser »Handlungsutilitarismus«9, der sich zutraut, das Glück von jedermann zu bestimmen und auch die Mittel zu kennen, es zu erreichen, muss die Vollmacht beanspruchen, alle Verhaltensmodelle, Traditionen, Sitten und Einstellungen auf ihren Nutzen für die Gesamtheit hin zu untersuchen und eventuell durch entsprechende Anordnungen zu verändern. Die Gesellschaft wird auf den Prüfstand des sozialen Rationalismus gestellt. Dies führt in einen Interventionismus, der auch vor der (heute, noch) privatesten Zone nicht Halt machen kann, ja gerade dort besonders gefordert ist. Jedermanns Existenz, selbst die des Herrschers, der selber nur als »erster Diener« bestehen kann10, wird im Interesse eines gedachten Gesamtnutzens funktionalisiert. So ist es »die größte Sorge« des Königs Friedrich, »das Wohl unseres Landes zu befördern und einen jeden unserer Untertanen vergnügt und glücklich zu machen« (nach Carlyle 1929, S. 207). Derselbe König fordert umgekehrt, »daß wir als Glieder unseres Vaterlandes alle unsere Talente zu seinem Nutzen verwenden« (Friedrich der Große 1986, S. 19).

Ja, dieser Herrscher kann verlangen, dass der Erzieher als »Gipfel der Tugend die vollkommenste Selbstlosigkeit hinstellen solle, kraft deren der Mensch seine Ehre, seinen Nutzen, das allgemeine Beste seinem persönlichen Vorteil, das Wohl des Vaterlandes seinem eigenen Leben vorzieht« (S. 27). Wie in jeder Zwangsordnung oder Taxis scheint hier das Vaterland, der Staat, die »Gattung« nicht für den Einzelnen, sondern der Einzelne für die hypostasierte Gesamtheit da zu sein. Ein späterer Beobachter bemerkt hierzu anerkennend: »Es gab in Preußen streng genommen keinen Privatmann« (Schinkel 1934, S. 3511).

»Jedem das Seine«

Das »Suum cuique« im Sinne der zuteilenden, von oben zumessenden Gerechtigkeit (die Devise des höchsten preußischen Ordens) wird somit – wie im platonischen Staat – zum sozial-ethischen Leitbild der Gesellschaftsorganisation. Was jedem an Position, Einkommen, Vermögen, selbst Ehre zukommt, wird vom Herrscher und seinem Stab festgelegt; es ergibt sich nicht wie in einer free commercial society durch den anonymen Mechanismus des Marktes aus dem Grenznutzen der jeweiligen Leistung. Die Gesellschaft wird hierarchisch fixiert. Jeder muss ökonomisch und sozial seine bestimmte Rolle spielen. Das führt zu einer »ständischen« Ordnung, die zwar an überlieferte Strukturen anknüpft, aber durch Bezugnahme auf einen vom Staat gesetzten zentralen Zweck »modernisiert« ist (vgl. Tocqueville [1856] 196912).

Einen klassischen Niederschlag hat dieser Staat des »Suum cuique« im Allgemeinen Preußischen Landrecht (im folgenden ALR abgekürzt) von 1794 gefunden. »Die Universalität der ›verdammten Pflicht und Schuldigkeit‹ ist hier die beherrschende Qualität der Rechtsordnung« (Max Weber 1964, S. 632). Jede Gruppe der Gesellschaft wird durch dieses Gesetzbuch im Dienste des Ganzen funktionalisiert; ihr werden exklusive Rechte und Pflichten zugeteilt.

Vor allem der zweite Teil der Kodifikation (S. 345 ff.) weist jedermann seine spezifische Rolle als Ehe- und Elternteil, als Herrschaft oder Gesinde, als Bürger, Bauer, Edelmann oder kirchlicher Funktionsträger zu. Jeder soll sein Auskommen haben, der Staat garantiert es ihm, aber er wird dafür an seine Funktion fixiert. Der soziale Abstieg wird durch Garantien nach Möglichkeit verhindert, damit aber auch der Aufstieg. Es ist das alte sozialpolitische Ideal des Mittelalters: die »Idee der Nahrung«, die hier ihren modernisierten Ausdruck findet. So erhält der Bauer einen Rechtsanspruch auf seine Ackerstelle, aber er muss Bauer bleiben. Der Gewerbetreibende hat als Handwerker oder Kaufmann eine exklusive Berechtigung auf seine Tätigkeit im Rahmen obrigkeitlich regulierter Zünfte, aber er hat keine Wahl. Ebenso der preußische Junker, dem der Besitz eines Rittergutes oder einer Offiziersstelle garantiert ist, der sich aber dafür auch nicht »unstandesgemäß« als Bourgeois betätigen darf.

So erhält jeder seine wirtschaftliche und soziale Aufgabe zugeteilt, jedermann ist »Organ« – einschließlich des Königs, der nach Justi nun die Pflicht hat, »die gesamten Gewerbe im Lande und ein jedes insbesondere zu veranstalten, leiten und zu dirigieren, wie es die Notdurft des Landes, die auswärtigen Commerzien, die Beförderung und Vermehrung der Nahrung der Untertanen und kurz die allgemeine Wohlfahrt des Landes erfordere« (nach Bechtel 1952, S. 277). Der alte Seckendorff drückte dieses Ideal bündig mit den Worten aus: »… daß ein jeder Stand bei seiner hergebrachten Nahrung bleiben, der Adel zum Exempel seiner Güter sich nähren, die Bürger der Kaufmannschaft und des Handwerks, auch Brennens und Schenkens sich gebrauchen, und der Bauersmann dem Ackerbau obliegen soll« ([1665] 1976, S. 219).

So hat sich der Staat auch um »eine richtige Verteilung des äußeren Genusses der politischen Ehre und Unehre zu besorgen« (Lamprecht 1785, S. 283). Damit das Ganze nicht aus dem Gleichgewicht gerät, ist dafür Sorge zu tragen, dass private Vermögen nicht zu sehr anwachsen (Sonnenfels 1787, S. 62). Der Gedanke der Progressivsteuer kommt bereits auf. Friedrich der Große schlägt Progressionssätze zwischen zwei und zehn Prozent vor (Born 1979, S. 20). Es war sein Ehrgeiz, »eine Art Ausgleich zwischen dem Belasteten und den Reichen herzustellen, Unglücklichen jeder Art ihr Los zu erleichtern …« (Friedrich der Große 1941, S. 8).

Wirtschaftsdespotismus

Man wird unter den Voraussetzungen solchen Denkens keinen Freihandel erwarten. Der ökonomisch-liberale Geist der Handelsstädte Hamburg oder Leipzig ist Friedrich ein Dorn im Auge. Er weist ihn in einem Gespräch mit seinem Finanzchef de Launay ausdrücklich als für Preußen ungeeignet zurück (Stadelmann 1882, S. 147 f.). Die Wirtschaft wird im Interesse einerseits der Wohlfahrtssteigerung der Untertanen, andererseits der Stärkung staatlicher Kollektivmacht bis in kaum glaubliche Details der Produktion und Verteilung gelenkt. »Alle Maßnahmen müssen gut durchdacht sein, Finanzen, Politik und Heerwesen auf ein gemeinsames Ziel steuern: nämlich die Stärkung des Staates und das Wachstum seiner Macht« (Friedrich der Große [1754] 1974, S. 53).

Der Herrscher bedient sich dabei – vergleichbar mit dem Wirtschaftssystem des Nationalsozialismus (vgl. Prollius 2003) – auch indirekter Methoden der Investitionslenkung über private Monopole, etwa bei Tabak, Kaffee, Salzhandel, Heringsfischerei, Brennholz, Salpeter, Porzellan oder bei der Lotterie. Der private Getreidehandel wird ausgeschaltet. Textil-, Metall-, Papierindustrie und Bergbau werden durch Lizenzen, Prämien, Subventionen industriepolitisch ermuntert, ja ein Gewerbezweig wie der Seidenbau sogar künstlich ins Leben gerufen und gegen Konkurrenz selbst aus den preußischen Gebieten westlich der Weser geschützt (vgl. Hintze 1908). Überhaupt bleibt es aus fiskalischen Gründen bei Binnenzöllen. Der Staat ist der größte Grundbesitzer; ein Drittel des Bodens gehört ihm. Posttransport und Nachrichtendienst sind ausschließlich Staatssache.

Was das Monopol nicht tut, leisten Preisregulierungen wie im privaten Verkehrsund Nahrungsmittelgewerbe. Die ganze Fülle interventionistischer Mittel wird angewandt, um die Wirtschaft auf die vom König gewünschten Ziele auszurichten. Auch der freie internationale Handel wird weitgehend unterbunden: Autarkie und »Schutz der nationalen Arbeit«, modern gesprochen, sind das Ideal. Prohibitive Grenzzölle, Ein- und Ausfuhrverbote werden verhängt, auch die Mobilität des Faktors Arbeit wird durch Einschränkung der Freizügigkeit reduziert oder beseitigt. Selbst die Binnenbewegung der Untertanen wird durch »Passzettel« kontrolliert (»innerer Passzwang« wie später im Sozialismus). Kaum glaublich, dass der König selbst schlechte Straßen nicht ausbauen ließ, aus Furcht vor erleichtertem Transithandel mit ausländischen Gütern im Frieden und erleichterten feindlichen Truppenbewegungen im Krieg (s. Unger 2011, S. 191 f.)

Der Staat wird als ein sich selbst genügender Betrieb oder Haushalt konzipiert, der König versteht sich als Hausverwalter13 – da muss denn freilich »das Geld im Lande bleiben«. »Ich prohibiere, soviel ich kann«, erklärt der König einmal de Launay, »weil dies das einzige Mittel ist, daß meine Untertanen sich dasjenige selbst machen, was sie nicht anderswoher bekommen können. Wollte ich meinen Untertanen gestatten, fremde Fabrikwaren, die freilich sehr nach ihrem Geschmack sein würden, einzuführen, was würde in kurzer Zeit aus ihnen werden, da der Luxus in allen Ländern überhandgenommen hat und heutzutage die geringste Magd einen Seidenfaden an sich haben will? Sie würden bald alles Bargeld ausgegeben haben, was wir für Wolle, Leinwand und Holz, unsere einzigen Ausfuhrartikel einnehmen … und wozu sind auch ostindische Tücher nötig? Die Leute haben sich so lange mit leinenen Schnupftüchern beholfen, und das gereicht doch zum besten unserer Leinenfabrikation« (nach Koser 1893, S. 395 f.). Um dem Schmuggel abzuhelfen (Salzhandelsmonopol), zwang er jede Familie, pro Kopf zwei Scheffel Salz abzukaufen – sie mochte es brauchen oder nicht (Burckhardt [1867] 2012). Mit einem Kalendermonopol sicherte er seine Akademie. Auch die Geldpolitik wurde kurzfristigen Zwecken der »Staatsraison« unterworfen. Planvolle Geldwertverminderung bereitete Friedrich keine Skrupel (vgl. Blastenbrei 1996).

Nach dem Siebenjährigen Krieg erwog der König, die gesamte industrielle Produktion aufgrund einer Bedarfsstatistik planmäßig zu regeln und auf die einzelnen Fabrikunternehmungen zu verteilen, wie bei einem Riesen-Trust oder »Kombinat« (Hintze 1916, S. 381 f.). Damit sollte »alle Hemmung durch gegenseitige Konkurrenz« vermieden werden. Indessen ging die Regulierung über die Produktions- und Distributionssphäre noch hinaus.

Sozialintervention

»Jeder Bürger hat ein Recht … von dem Staate den bestmöglichen Wohlstand zu fordern.«

(Sonnenfels 1777)

Auffallend moderne Züge zeigt dieser Staat in seiner umfassenden Sozialintervention. Nicht nur eine physische Existenzgarantie für jeden Untertanen wird ausgesprochen, es wird auch ein Recht auf Arbeit gegenüber dem Staat formuliert, so im ALR ([1794] 1970, S. 663): »Denjenigen, welchen es nur an Mitteln und Gelegenheiten ermangelt, ihren und der Ihrigen Unterhalt selbst zu verdienen, sollen Arbeiten, die ihren Kräften und Fähigkeiten gemäß sind, zugewiesen werden.« Diesem Recht auf einen im Notfall staatlich angewiesenen Arbeitsplatz entsprechen Maßnahmen staatlicher Arbeitsbeschaffung, zum Beispiel über öffentliche Bauprojekte (im Grunde ist Friedrichs ganze Industriepolitik gleichzeitig Beschäftigungspolitik, vgl. de Launay bei Koser, Bd. 2, 1903, S. 395); indirekt auch über den »Schutz der nationalen Arbeit« durch Protektionismus nach außen und das Verhindern oder Verzögern von unmittelbar arbeitsplatzvermindernden Rationalisierungen. So wehrte sich Friedrich gegen den Import von Webmaschinen (Hentschel 1985, S. 140, vgl. auch Heckscher 1932, Bd. 2, S. 114). Selbst sein großes Heer sieht er auch unter Beschäftigungsgesichtspunkten, speziell für »arbeitsscheue Elemente« (Geissler 1951, S. 34).

Dem Recht auf Arbeit entsprechen Arbeitszwang und – Bettelverbot. Arbeitsunwilligen droht die Einweisung in ein öffentliches Arbeitshaus. Für die auch dann noch Unwilligen fordert Sonnenfels die Todesstrafe. Jeder soll sich eben im Interesse des Ganzen »nützlich« machen. Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen … Für Arbeitsunfähige wird die öffentliche Fürsorge ausgebaut; auch private Hilfsträger kommen unter staatliche Kuratel. Von Sonnenfels schreibt: »Jeder Bürger, der zur Arbeit unvermögend ist, hat das Recht, vom Staat zu fordern: Gib mir Unterhalt!, da ich durch Arbeit mir solchen selbst nicht erobern kann« (1787, Bd. 1, S. 350). So sah damals die »Freiheit von Not« aus.

Die staatliche Arbeitsförderung schließt auch Kinderarbeit ein. Die verbreitete Ansicht, dass diese erst ein Produkt der industriellen Revolution sei, ist unrichtig (vgl. Heckscher 1932, Bd. 2, S. 140; Kulischer 1958, S. 187). Es wird in jener Zeit auch von »Philanthropen« als vorteilhaft angesehen, dass Kinder ab vier oder fünf Jahren ihr Brot selber verdienen können, sie damit von Straße und Müßiggang ferngehalten werden. Waisenkinder werden auf königliche Kosten in Berliner Fabriken ausgebildet (Geissler 1951, S. 41). 1766 schlug Friedrich den Textilkaufleuten von Hirschberg vor, ihnen zur Erhöhung der Garnproduktion 1 000 Kinder im Alter von zehn bis zwölf Jahren zu schicken, die beim Arbeitsgang des Spinnens eingesetzt werden sollten (nach Blaich 1973, S. 175).

Wie dann wieder im 20. Jahrhundert ist der freie Arbeitsvertrag für die Masse der Bevölkerung unbekannt, das individuelle Arbeitsrecht in hohem Grad reguliert. Staatliche Gesindeordnungen regeln nach Art unserer Tarifverträge die Lohnhöhe, den Kündigungsschutz, die Arbeitszeit, die Lohnfortzahlung bei Krankheit.14 Auch die Arbeitsvermittlung ist nicht dem privaten Gewerbe überlassen, sondern lizensiert, sofern nicht beim Staat monopolisiert. Entlassungen sind kaum noch möglich (Tennstedt 1981, S. 17).

Hauptmittel der »Daseinsvorsorge« und sozialen Sicherung ist jedoch die Lebensmittelpolizei, die mit den uralten Mitteln von Lebensmitteltaxen, Regulierung oder Verstaatlichung des Getreidehandels, Spekulationsverboten und staatlicher Magazinpolitik arbeitet. Die in der Regel staatlichen Magazine wie in Königsberg, Frankfurt/Oder, Berlin oder Dresden dienen nicht nur als Notkammern bei Missernten, sondern ebenso als Mittel der Preisstabilisierung.15 In guten Jahren wird »antizyklisch« aufgekauft, in schlechten unter Marktpreis abgegeben, vorzüglich an Ärmere. Zum Aufkauf und zur Magazinierung von Getreide kommen andere lebenswichtige Produkte wie Salz, getrocknete Samen, Fleisch, Heu, Bier, Wein, Branntwein, Öle und Zucker.

Auch außerhalb der Magazinpolitik, diesem typischen Instrument einer Taxis, wird obrigkeitlich Einfluss auf die Preise von Konsumgütern und Dienstleistungen genommen. Insgesamt sind in Preußen 22 Gewerbe hiervon betroffen (Roscher 1924, S. 409). Preistaxen sollen jedem ein auskömmliches Leben ermöglichen. »Der Preis der Arbeit wie der Waren muß so bestimmt sein, daß jeder sich verschaffen kann, wessen er bedarf« (Wolff, zit. nach Roscher 1924, S. 354: die sozialstaatliche »Bedarfsgerechtigkeit«).16 Taxen für Fuhrleute, Gastwirte sowie Lohntaxen für abhängig Beschäftigte komplettieren das Bild wohlfahrtsstaatlicher Daseinsvorsorge; es sind Höchst- beziehungsweise, im Falle der »Arbeitnehmer«, Mindestpreise (also »gesetzliche Mindestlöhne«). Der »allgegenwärtige König« (vgl. Hinrichs 1940) kommandiert und überwacht persönlich den Anbau lebenswichtiger Industriepflanzen wie Getreide, Kartoffeln oder Futterkräutern, veranlasst die Kultivierung von Obstbäumen, kümmert sich um die dörfliche Bienenzucht und geht gegen zu hohe Zuckerhandelspreise vor. Dem Anbauzwang voraus geht ein Bodennutzungszwang: »Wegen irgendeiner unbesät gebliebenen Sandscholle hat sich sofort der zuständige Beamte zu verantworten« (Stadelmann 1882, S. 233).

Zu einem »menschenwürdigen Dasein« gehört auch eine angemessene Wohnung. Staatlicher Wohnungsbau, Wohnungsbausubventionen sowie Mieterschutzpolitik kennzeichnen bereits diesen älteren Wohlfahrtsstaat. »Abgebrannte« können mit königlicher Gnade und Förderung rechnen, wenn sie sich auf seinen periodischen Inspektionsreisen an seinem Wagenschlag einfinden (vgl. Hinrichs 1940, S. 298 ff.). Der König persönlich sorgt dafür, dass der Grundsatz »Kauf bricht Miete« nicht zur Anwendung gelangt, um so den Mieter bei einem Wechsel des Wohnungseigentümers zu schützen (Fleischmann 1903, S. 112). Der »Mietwucher« in Ballungszentren wie Berlin wird ebenfalls bekämpft.

Im Bereich des Gesundheitswesens sehen wir bereits Sozialtarife angewendet oder Leistungen umsonst abgegeben, wenigstens für Arme. So gibt es den staatlich finanzierten Armenarzt, verbilligt oder kostenlos verteilte Medizin sowie unentgeltliche Naturalleistungen von Bädern und Spitälern. Als Verarmungsprophylaxe dient die Feuerversicherung, die – regelmäßig als staatliches Monopol – auch für diejenigen obligatorisch wird, die ihr »wahres Bestes« nicht einsehen wollen. Einige der Feuerversicherungen existierten in staatlicher Regie bis in unsere Tage.

Die Knappschaftskassen waren damals schon ähnlich wie heute strukturiert, mit der Spaltung des Beitrags in einen Arbeitnehmer- und einen Arbeitgeberanteil. Sie dienten der späteren Sozialversicherung ebenso als Vorbild wie die obrigkeitlich reglementierten Versorgungswerke der Zünfte. Sonstige Pensions-, Witwen- und Waisenkassen unterliegen ebenfalls staatlicher Regulierung. Die staatliche Kontrolle des privaten Versicherungsgewerbes nimmt in Verwaltungslehren und Gesetzbüchern jener Zeit bereits beträchtlichen Raum ein (vgl. Justi [1760] 1965, S. 763). Mit Versicherungszwang, einer Überwachung der Versicherungsträger und staatlicher Regelung der Mittelaufbringung stehen wesentliche Elemente gegenwärtiger »sozialer Sicherung« schon damals fertig da (vgl. Ponfick 1940).

In das Bild wohlfahrtsstaatlicher Taxis passt auch eine umfassende Verbraucherschutzpolitik – der Schutz des Untertanen gegen seinen eigenen, schlecht beratenen Willen. Damit er sich nicht finanziell ruiniert, wird der Aufwand bei Hochzeiten und sonstigen Vergnügungen, selbst bei Trauerfeierlichkeiten reguliert. Zu teure Hochzeiten sind Hindernisse für das Heiraten – und es kommt doch auf die Vermehrung der Bevölkerung an. Bekannt ist das missglückte Experiment Kaiser Josefs II. mit dem holzsparenden, da mehrfach verwendbaren Klappsarg, der selbst für die Beerdigung eines Mozart genutzt wurde! Auch Friedrich rühmt sich sarkastisch: »Bei uns stirbt man wohlfeil!« (Friedrich der Große [1747] 1963, S. 180).

Man kann nach alldem nicht überrascht sein, dass die wohlfahrtsstaatliche Taxis auch die Vermehrung der Bevölkerung als wichtige Aufgabe ansieht. Der König und seine Beamten wünschen sich möglichst viele glückliche Untertanen, und der preußische Machtstaat braucht Soldaten. Die planvolle »Peuplierung« ist eine Waffe in der europäischen Staatenkonkurrenz. Mittel hierzu sind zum Beispiel die staatliche Familien- und Eheförderung oder eine Verbesserung des Loses lediger Mütter (»Alleinerziehender«) und ihrer Kinder. Mit günstigen Darlehen, Zuschüssen und durch staatliche Mitgiften wird die Eheschließung erleichtert; kinderreiche Familien werden zusätzlich unterstützt. Damit einher geht – wie heute – eine Diskriminierung der Junggesellen: Nach den ersten Entwürfen des ALR sollte eine Erbschaft ohne Rücksicht auf den Willen des Erblassers an die Armenkassen gehen, wenn der Erbberechtigte ein Junggeselle ist, der 40 Jahre überschritten hat (Fleischmann 1902, S. 107). »Hagestolze« werden auch bei der Besetzung öffentlicher Ämter benachteiligt (Haushofer 1904, S. 111). Andererseits gibt es für Arme Heirats- und Zeugungsverbote.

Das Misstrauen gegen die erzieherische Kompetenz der Eltern, die sich meist nur an empirischen Regeln orientieren, kann bei dem herrschenden sozialen Rationalismus nicht überraschen. Justi meint (1965, S. 112 f.): »Es ist nur ein einzig Mittel, gute Bürger zu bilden. Lykurg hat dasselbe erfunden, nämlich den Eltern die Kinder wegzunehmen und solche in öffentlichen, weislich eingerichteten Anstalten erziehen zu lassen. Aber wer kann hoffen, daß solches jemals wieder in Ausübung gebracht wird?« Bei Sonnenfels (1787, Bd. 1, S. 85) und Wolff ([1738] 1975, S. 57) finden sich ähnliche Ansichten über die »private Willkür« der Eltern. Da man den Hausvater nicht direkt pädagogisch »enteignen« kann, wird er zum Erziehungsfunktionär des Staates bestellt (vgl. ALR [1794] 1970, S. 384). Die Festsetzung einer Stillpflicht bereitet den Autoren des Landrechts keine Probleme. »Wie lange sie aber dem Kind die Brust reichen solle, hängt vom Willen des Vaters ab« (ebd.). Da es bevölkerungspolitisch nützlich sei, sind einige ältere Kameralisten wie Lau der Zulassung der Polygamie nicht abgeneigt, zumal diese sich auf biblische Beispiele stützen kann (vgl. Zielenziger 1914, S. 401). Ein Mann wie Pufendorf erwägt für gesunde und vermögende Leute den Ehezwang (Lütge 1966, S. 445). Ein besonders von Friedrich dem Großen ohne nationale oder religiöse Vorurteile geförderter Bevölkerungsimport, eine staatlich gelenkte, ja (mit vielerlei Subventionen) ermunterte Immigration rundet das Bild ab.

Mit dieser planmäßigen »Peuplierung« korrespondiert die äußerste Missbilligung des Freitodes durch führende Theoretiker. Er ist im Grunde ein Verbrechen am Staat und darum, wenn misslungen, zu bestrafen, wird dem Gemeinwesen doch dadurch eine Arbeitskraft, ein Steuerzahler, eventuell ein Soldat entzogen – der »Nutzen« für das Kollektiv geht verloren. Justi hält den Deprimierten entgegen, es gebe selbst bei größtem Missgeschick immer noch »vergnügliche« Seiten des Lebens. Wolff dekretiert ([1738] 1975, S. 334), dass ein Mensch alles zu vermeiden habe, was sein Leben verkürzen könne. Ähnlich auch Sonnenfels (1787, Bd. 1, S. 265). Das Geschlechtsleben wird in krudem Utilitarismus nur so weit gebilligt, als es »nützlich« im Sinne der Fortpflanzung ist. »Beischlaf der bloßen Lust halber ist unzulässig«, bemerkt Christian Wolff ([1738] 1975, S. 15).

»Daseinsvorsorge« auch für das Geistige: Die moralische Planwirtschaft

Bei den geschilderten Regulierungen und wohlmeinenden Förderungen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens macht die wohlfahrtsstaatliche Taxis nicht halt – sie will auch auf Gesinnung und religiösen Glauben Einfluss nehmen: eine »moralische Planwirtschaft«. So nimmt sie zur Stärkung der seelischen Gesundheit und zur moralischen Erziehung der Untertanen die Kirche als nützliche Einrichtung in Beschlag. Die kirchenfreie Gläubigkeit (oder Indifferenz) der meisten leitenden Beamten und der zynische Skeptizismus des großen Königs halten daran fest, »daß die Lehre von einem zukünftigen Leben, von Belohnungen und Strafen jeder bürgerlichen Gesellschaft durchaus unentbehrlich ist«. Freigeistigkeit bei den Untertanen gilt einigen Autoren als politisches Verbrechen, »weil sie dem Staat gewissermaßen die Mittel raubt, seine Bürger auf das Vollkommenste zu leiten« (Sonnenfels 1787, Bd. 1, S. 75).

Justi und Wolff, denen das chinesische Gesellschaftsideal, der rein humanistische Konfuzianismus vorschwebt,17 sind hier zurückhaltender (vgl. Justi, Bd. 2, S. 19 f.). »Atheismus« soll als staatsgefährlich verboten, die Kirchen zum Gehorsam gegen den Staat angehalten und bei Verlautbarungen als dessen Sprachrohr benutzt werden. »Aberglauben«, soweit er Ruhe und Ordnung stört, ist ebenso wie zu großer Missionseifer zu bekämpfen; im Übrigen ist – modern gesprochen – eine »flächendeckende Versorgung« mit kirchlicher Betreuung zu gewährleisten (vgl. die Bestimmungen im ALR [1794] 1970, S. 543 ff.).

Der geistige Hegemonieanspruch des Staates drückt sich ferner im Schul- und Universitätsmonopol aus. Diese Institutionen sind, so heißt es lapidar im ALR, »Veranstaltungen des Staates« (S. 568). Private Institute werden zwar nicht verboten, aber strengstens reguliert. So ist es in Deutschland unverändert bis heute (vgl. von Friedeburg 1989). Im Elementarbereich kommt der Abnahmezwang der staatlicherseits angebotenen Bildungsgüter – eine »allgemeine Schulpflicht« – hinzu. Mit diesen Mitteln wird eine geistige Homogenisierung der Untertanen angestrebt, ohne die eine solche Staatsmaschine nicht funktionieren kann.

Der staatliche Anspruch auf Beeinflussung des geistigen Lebens der Bürger ging seinerzeit noch darüber hinaus, bis in (heute) privateste Bereiche persönlicher Lebensführung. Das alte aristotelische Ideal des »wohlgeführten Lebens« wird von der griechischen Polis auf den deutschen Beamtenstaat des 18. Jahrhunderts übertragen (vgl. von Stein 1887, S. 208). Die Obrigkeit sorgt sich so im Interesse der Volksgesundheit um die »zulässige Ergötzlichkeit« für das Gemüt. Sie fördert – polizeilich regulierte – öffentliche Feste und Feiern oder verhindert ein Zuviel davon. Sie schreitet gegen »Geilheit« im Verhalten und in den darstellenden Künsten ein. Es wird vor Geiz, Alkohol, übertriebener Großzügigkeit im Schenken, körperlicher und geistiger Überanstrengung gewarnt. Die Maxime ist gut aristotelisch: nichts im Übermaß oder, mit Wolff ([1773] 1970, S. 388): »Wer nicht geizig noch sorglos ist, ist vergnüglich.« Der Kaffeegenuss wird in einigen deutschen Staaten verboten und auch in Preußen u. a. durch Monopolisierung von Handel, Verkauf und Verarbeitung bekämpft.18 Friedrich der Große empfiehlt seinen Untertanen, statt Kaffee Warmbier zu trinken (Biedermann 1854, S. 282).

3. Ausschreitungen der Vernunft

Das Misstrauen der konstruktivistischen Vernunft gegen alles nur Hergebrachte, gegen bloße Erfahrungsregeln und spontane Ordnungsmuster und der damit verbundene Beglückungswahn versteigt sich in Theorie und Praxis manchmal ins Groteske. Wir erfahren in einer Verwaltungslehre, dass man sich durch Bewegungsmangel und zu vieles Sitzen krankstudieren kann und dass »die Nacht zur Ruhe bestimmt ist«. Die Pedanterie Christian Wolffs empfiehlt selbst das »richtige« Gehen: »… muß man im Stehen und Gehen allezeit eine solche Stellung einnehmen, bei welcher man am allermeisten vor dem Falle sicher ist« ([1773] 1970, S. 339). Er weist darauf hin, »daß Müdigkeit nach schweren Mahlzeiten darauf hindeutet, daß wir zu viel gegessen haben« (S. 306). Im ALR wird gesetzlich vorgeschrieben, dass Mütter nachts ihre kleinen Kinder nicht mit zu sich ins Bett nehmen. Knecht Ruprecht und sonstige Kinderschrecks werden verboten. »Seiltänzer, Luftspringer, Freifechter, Kirchturmsteiger« werden als »unnütze Künstler« verfolgt; »Wagestücke« oder »Spiele, wobei geworfen wird«, sind ebenfalls verboten. Kinder sollen ihre Eltern nicht duzen. Die Verwaltungslehre legt den Eltern nahe, »statt der nun üblichen Spielgeräte und Puppen den Kindern Pflüge, Eggen und andere Feldbauwerkzeuge in die Hände zu geben und dadurch gewissermaßen vertraut zu machen« (von Sonnenfels 1787, Bd. 2, S. 110; vgl. auch Maier 1980, S. 87). Die unschuldigsten und schönsten Sitten werden beschimpft, wenn sie vor dem Forum utilitarischer Vernunft als »unnütz« nicht bestehen können. So fiel es König Friedrich ein, das pfingstliche Schmücken der Häuser und Kirchen mit Birkengrün zu verbieten, weil es der Holzkultur nachteilig sei (Schlosser 1837, Bd. 2, S. 269). Andererseits wurde der Tanz um den Maibaum gern gesehen – weil er die jungen Leute zur Fruchtbarkeit anrege (Pribram 1912, S. 41).

Die Grenzen des königlichen Wissens

»Unser Staat braucht einen Herrscher, der alles mit eigenen Augen sieht und selbst regiert. Wollte es das Unglück, daß es anders würde, so ginge alles zugrunde. Nur durch emsigste Arbeit, beständige Aufmerksamkeit und viele kleine Einzelheiten kommen bei uns die großen Dinge zustande.«

(Friedrich der Große)

»… daß es ein Irrtum ist, wenn ein Sterblicher, wäre er auch der … Größte, sich einbildet, er könne das Leben eines Volkes, die Richtung seiner Industrie, die Art und Weise seiner Gewerbe bestimmen, wie er die Einrichtungen und Bewegungen seines Heeres zu ordnen gewohnt ist.«

(Friedrich Christoph Schlosser 1837)

Friedrich der Große unterlag rationalistischen Illusionen, wenn er annahm, er sei dazu in der Lage, das naturgemäß individuelle und lokal verstreute Wissen, den Bestand an bewährten Erfahrungsregeln und regionalen und persönlichen Besonderheiten überblicken und die Gesellschaft bis ins letzte Detail hinein »rationalisieren« zu können. Es reichten weder Fleiß und preußische »Schneidigkeit« noch ungeheurer Energieeinsatz, weder größte Geschwindigkeit der Aktion noch präzises Zeitmanagement und chronisch herabgesetzter Schlaf, weder die regelmäßige Inspektion des Landes noch die angestrebte »Allgegenwärtigkeit«, weder Gedächtnis noch Genie der ersten beiden Selbstherrscher Preußens aus, die Utopie einer Gesellschaft als »Maschine« zu realisieren. Friedrich hatte in seinem Testament von 1768 (hier zit. nach Koser 1893, S. 422 f.) bemerkt: »Die Menschen bewegen sich, wenn man sie antreibt, und halten still, sobald man nur einen Augenblick aufhört, sie zu stoßen.« Dies ist das mechanistische Menschenbild einer Taxis, die vom Impuls des Eigeninteresses absehen zu können meint.

So sucht Friedrich seine Untertanen zu »stoßen«. Eine kaum glaubliche Fülle von detaillierten Instruktionen an höhere Verwaltungsbeamte, Provinzialkammern, Landräte und Bürgermeister legt davon ein ebenso eindrucksvolles Zeugnis ab wie seine unmittelbaren Verhöre und Anweisungen auf Reisen (vgl. besonders Hinrichs 1940; Gaxotte 1981; Krockow 1991 – hier ist auf S. 99 ff. ein Originalprotokoll abgedruckt; Piltz 2006). Er nimmt das Leben eines zum Erschrecken mechanisierten Berufs- und Pflichtmenschen im Dienste der Staatsmaschine auf sich.19 So erledigte er oft 200 und mehr verschiedene Vorgänge am Tag (vgl. die Beschreibung bei Stadelmann 1882, S. 237, sowie bei Hinrichs 1940, S. 89 ff.).

Schon die vielgeschäftige »Allgegenwart« und prätendierte Allkompetenz von Friedrichs Vater, Friedrich Wilhelm I., wirkt eher lächerlich: »Der König regelt, wie die Äcker zu pflügen und das Getreide zu dreschen seien, wie man Dämme aufzuschütten und Wölfe zu jagen habe. Er beschäftigt sich mit Raupennestern und Fischsterben, mit der Beschaffung von Gärtnern und Müllerburschen, mit dem Hebammenwesen, den Laternenanzündern und Wollfabrikanten, und alles behandelt er mit Gründlichkeit und Nachdruck. Wer rohe Wolle ausführt, baumelt am Galgen … die Marktfrauen dürfen nicht müßig sitzen, sondern müssen Strümpfe stricken, und wenn ein Prediger mehr als eine Stunde predigt, hat er zwei Taler zu zahlen. Den Geistlichen unter 40 Jahren wird jede Rhetorik verboten; die älteren seien unverbesserlich. Aber er regiert nicht nur durch Gesetze, er regiert auch persönlich. Wenn er in einem Haus Lärm hört, dringt er ein und zwingt die zankenden Eheleute, sich zu küssen. Faulenzende Bauarbeiter prügelt er eigenhändig, verschwenderische Seidenröcke reißt er den Frauenzimmern auf der Straße selbst vom Leibe. Kegelspieler jagt er auseinander und niemand – Offiziere ausgenommen – ist vor seinem Stock sicher. Kein Wunder, daß das Volk, wenn es ihn kommen sieht, davonläuft, wie wenn ein Tiger aus der Manege ausgebrochen wäre« (Reiners 1980, S. 26 f.).

Ähnlich ist es bei seinem Sohn Friedrich, welcher ins Kleinste gehende Anweisungen für den Anbau von Luzerne, Lupinen, einer neuen Kleesorte, von Futterrüben oder für die Bienenzucht gibt. Friedrich ordnet im Einzelnen an, wie viele Kühe den Neusiedlern geschenkt werden, und bestimmt, wie Gefäße und Maschinen zum Buttermachen gestaltet sein sollen.20 Er verbittet sich jede eigenmächtige Initiative anderer: »Ihr habt«, schreibt er am 2. August 1783 der Breslauer Kammer, die nach eigenem Ermessen einen neuen Weg angelegt hatte, »nicht von eurem eigenen Kopf zu tun, sondern über alles und jedes, wenn es auch nur Kleinigkeiten sind, vorher bei mir anzufragen, wie das Generaldirektorium solches ebenfalls tun muß. Widrigenfalls, wo die Kammer sich im Mindesten unterstehen wird, vor ihrem Kopf was zu tun oder zu ändern, ohne meine Ordre, ich den Minister (für Schlesien) sowohl wie alle miteinander wegjagen werde, wonach sie sich also richten können« (nach Stadelmann 1882, S. 236).

Es ist bei allem guten Willen dieses großen Königs unvermeidlich, dass er gegenüber dem lebendigen Kosmos einer sich in wichtigsten Lebenssituationen durch Tradition, moralische Erfahrungsregeln usw. selbstregulierenden Gesellschaft wie ein Dilettant wirkt und dass darunter die Effizienz und Glaubwürdigkeit seiner Herrschaft leidet. Eine wirkliche »Selbstregierung« ist schon innerhalb seines bürokratischen Apparates schwierig. So gibt bei Neuernennungen vielfach nicht mehr das eigene, sondern ein fremdes Urteil den Ausschlag. Behördenrivalitäten und Ämtermachtkämpfe können dem König im eigenen Machtinteresse nicht ganz unwillkommen sein. Mittels kollegial verfasster Leitungsgremien sucht er einen Fachmann durch den anderen in Schach zu halten (vgl. zum Thema Friedrich und die Verwaltung: Hubatsch 1973).

Auch ist er bestrebt, sein Herrschaftswissen möglichst zu sekretieren. Zur besseren Durchsetzung seiner Finanzmonopole importiert er französische Fachleute. Die wichtigsten Befehle kommen aus seinem mit vertraulichen Ratgebern besetzten »Kabinett«, das über den offiziellen Behörden steht und deren eigenständige Bedeutung vermindert. Zudem sucht der König seinen Apparat durch verächtliche Behandlung, selbst Terrorisierung der Beamten-»Canaille« in Unterwürfigkeit und durch eine Art Geheimpolizei (»Fiskalat«, vgl. Habermann 1978, S. 205) in ängstlich-loyaler Betriebsamkeit zu halten. Verletzte Eitelkeit – erwiesene persönliche Unwissenheit – führt zum Exzess des Falles Ursinus.21 Max Weber bemerkt einmal (1964, S. 731), dass »alle zornigen Verfügungen Friedrichs des Großen über die Abschaffung der Leibeigenschaft sozusagen auf dem Wege zur Realisierung entgleisten, weil der Amtsmechanismus sie einfach als dilettantische Gelegenheitseinfälle ignorierte«.

Gleichwohl war der König nach vorliegenden Zeugnissen einigermaßen Herr dieser Maschinerie. Allerdings blieb sie auf seine ständigen »Stöße« angewiesen, wozu Graf Mirabeau bemerkte, die preußische Monarchie sei so beschaffen, dass sie keinen Unfall ertragen könne, »nicht einmal den mit der Zeit unvermeidlichen einer ungeschickten Regierung« (Mirabeau/Mauvillon 1793, Bd. 1, S. 153). Ähnliches wird später der Freiherr vom Stein feststellen und seine Vorschläge zur Neuorganisation der Regierung damit begründen.

Der Geist selbstständiger Initiative muss unter solchen Umständen erschlaffen. Nach dem Dreißigjährigen Krieg gab es darum kein »Wirtschaftswunder«. Das großartige Unternehmertum des 15. und 16. Jahrhunderts war nicht mehr vorhanden (vgl. Mirow 1996). Wie Voltaire kritisierte: »Der König machte zwar aus seinem Kabinett ein kleines Athen, aus seinem Staat aber ein großes Sparta« (nach Demandt 2009, S. 388).

4. Der Aufmarsch der Kritiker

Mirabeau ist einer der zeitgenössischen Kritiker der preußischen Staatsmaschinerie. Als Physiokrat ist er Anhänger des aufgeklärten Absolutismus, welcher für ihn jedoch moderne Marktökonomie einschloss (vgl. Gerteis 1986). Auch Deutschland selber brachte Kritiker von Bedeutung hervor, die wesentliche Argumente zum kritischen Arsenal gegen die wohlfahrtsstaatliche Taxis beigetragen haben. Einige ihrer Gesichtspunkte sind wieder verloren gegangen. Es lohnt sich schon deswegen, sich mit ihnen – es sind einige unserer »Klassiker« darunter – näher zu beschäftigen. Wir heben dabei besonders die Gedanken hervor, die sie der gesellschaftsphilosophischen Debatte in dieser Hinsicht jeweils hinzufügten.22

Eine marktwirtschaftliche Kritik des Grafen Mirabeau

Die Analysen und die kritische Beurteilung des preußischen Wohlfahrtssystems durch den Grafen Mirabeau, den großen französischen Politiker, Publizisten und Libertin, beziehungsweise den unter seiner Anleitung schreibenden preußischen Beamten Jakob Mauvillon stehen einzigartig da. Niemals hat der preußische Staat als Taxis eine so grundsätzliche wie detaillierte Kritik vom Standpunkt des »Kosmos«, einer sich selbst regulierenden Ordnung, erfahren. Die Rede ist vom vierbändigen Werk Von der preußischen Monarchie unter Friedrich dem Großen, deutsch erschienen in Braunschweig und Leipzig (1793).23 Diese imponierende Arbeit im Geiste physiokratischer Ökonomie wäre bekannter geworden, wenn die später in Preußen zur Herrschaft gelangte »historische Schule« mit ihrem Preußenkult und Friedrich-Mythos ihr mehr als eine allenfalls flüchtige, womöglich kritische Erwähnung gegönnt hätte. Mirabeaus Kritik an staatlichem Monopolismus, Interventionismus, Fiskalismus ist auch von aktuellem Wert – sie passt auf ähnliche Regime und Tendenzen des 20. Jahrhunderts und der Gegenwart.

Die Kritik geht auf den Grund. Der große König könne mit den von ihm angewandten Mitteln seine Ziele – Bevölkerungsvermehrung, Wohlfahrt und Macht des Staates – nicht erreichen. Die ungeheuren Bemühungen würden nur zu einer »erkünstelten Macht« führen. Dieses falsche System sauge den Staat aus, »umsonst reichte der König ihm herzstärkende Mittel; der politische Körper zehrte sich ab« (Mirabeau 1793, Bd. 1, S. 153).

Zunächst sind es der Autarkiegedanke, die prohibitiven Zölle, die Ausfuhrverbote, die Preußen um den Vorteil internationaler Arbeitsteilung bringen und eine sonst mögliche Produktivität künstlich herabsetzen. Bei einem freiheitlichen System könnten mehr Menschen ernährt werden, »denn sie würden durch ihren Wohlstand darin erhalten werden, und ihr Dasein würde nicht von so künstlichen und erbettelten Mitteln abhängen« (ebd.). Mit dem wirtschaftlichen Wohlergehen würden auch die Einkünfte des Staates anwachsen. Stattdessen lege man künstlich Industrien an, die durch die Verleihung einer Monopolstellung nur in die Lage versetzt würden, »auf Kosten des Lebensunterhalts der Untertanen zu bestehen« (Seidenfabrikation, Woll-, Papier-, Segeltuch-, Lederfabriken, Uhrenindustrie usw.). Die »Geschenke« an Manufakturen und Untertanen würden nichts anderes bedeuten, als dass »ihnen mit der einen Hand vom König wiedergegeben werde, was ihnen mit der anderen geraubt worden sei« (Bd. 1, S. 141).

Durch subventionierende Politik dieser Art mache man weder reich noch glücklich. »Dies geschieht nur dadurch, daß der König seinen Untertanen freie Mittel läßt, sich durch ihre Arbeit etwas zu verdienen« (Bd. 1, S. 476). Es kam sogar vor, dass der König in Berlin und Potsdam Fabriken auf Staatskosten baute und sie dann einem Privatunternehmer schenkte (Koser, Bd. 2, 1903, S. 396). Die Folge der Handelsmonopole sei nur »schlechte Ware, ungeschickte oder treulose Verwaltung«. Die typische Begründung der Verleihung eines Industriemonopols mit entsprechendem Zollschutz (»dies wird ebenso gut im Lande produziert«) beruhte auf einer Wissensanmaßung des Königs: »Diese Worte sind leicht geschrieben und noch leichter unterschrieben; aber wie können er und seine Minister die Sache selbst wissen?« Seinen Vorteil kenne niemand besser als der Fabrikant selber, und nur die Verbraucher können über die Qualität der Ware letztendlich befinden (Bd. 2, S. 279 f.24). Zu diesen Nachteilen königlicher Wirtschaftspolitik kämen noch die Kontrollkosten bei Aus- oder Einfuhrverboten.

Abgesehen von der künstlichen Industriebildung seien auch die »Kolonien«, z. B. im Oderbruch, oft nur potemkinsche Dörfer; es sei dort, durch die königlichen Geschenke angelockt, Gesindel hingewandert, das nicht die mindeste Arbeitslust mitgebracht habe und bald wieder verschwunden sei (Bd. 1, S. 10 f.25). Die staatliche Regulierung des Getreidehandels sei geeignet, den Hunger erst zu erzeugen, den sie verhindern solle, indem sie den internationalen Ausgleich von Mangel und Überfluss verhindere. Von Beamtenwirtschaft sei wenig zu halten: Beamte täten nicht mehr als notwendig, um nicht aus dem Dienst gejagt zu werden, da das Eigeninteresse fehle (Bd. 3, S. 17). Die Regierung sei überhaupt grundsätzlich ungeschickt, den Schulmeister, Arzt, Haushälter, Fuhrmann oder Fabrikanten zu spielen (Bd. 3, S. 1). Es sei lächerlich, dass der König persönlich die Bauern darüber belehren wolle, wie sie Schneckenklee, Kümmel, Reis, Esparsette ziehen sollen. »Man findet noch eine Verordnung Friedrichs II. über das beim Viehsterben zu beobachtende Betragen« (Bd. 1, S. 185). Der König kümmere sich um Ordnung, Gerechtigkeit und äußere Sicherheit! Die »Freiheit der Dinge und Personen sind neben dem Frieden die einzigen Mittel, Provinzen wohlhabend und volkreich zu machen« (Bd. 1, S. 475). Ein König müsse nicht schenken, »sondern frei erwerben lassen« (S. 477). Es sei auffällig, dass die Provinzen am meisten blühen, um die sich der König am wenigsten kümmere, denen er am wenigsten geschenkt habe (Bd. 2, S. 473). Tatsächlich war es so, dass der König seine künstliche Seidenproduktion in Brandenburg mit Zöllen gegen billigere Einfuhren aus den eigenen Westprovinzen (Seidenindustrie um Krefeld) zu sichern suchte!

So sind die vier Bände, soweit sie sich mit Wirtschaft beschäftigen, ein Traktat gegen den »nagenden Wurm einer in allem Betracht überspannten, regulierenden, fiskalischen, inquisitorischen Staatsverwaltung« (Bd. 1, S. 476). Mirabeau empfiehlt vollständige Gewerbefreiheit, dazu gehöre auch eine »Freiheit des Genusses«, etwa hinsichtlich Kaffee. Er empfiehlt den Verkauf der Domänen, die Abschaffung des staatlichen Postmonopols und sogar vollständige Unterrichtsgewerbefreiheit: Jeder, der sich für fähig dazu halte, solle ohne Genehmigung unterrichten dürfen (Bd. 4, S. 583 f.). Hierin folgten ihm selbst die konsequentesten deutschen Liberalen des 19. Jahrhunderts nicht. Auch das »lächerliche und schädliche Monopol der Wissenschaften, das von den Universitäten erteilt ist«, findet ablehnende Kritik (Bd. 1, S. 179). Wie moderne »ökonomische Theoretiker der Politik« analysiert dieser Physiokrat, wer gegen entsprechende Reformen sein werde: »Solche, die Besoldungen vom Staat ziehen, Mitglieder gewisser Corporationen und die mit ihnen zusammenhängen« (Vorrede, Bd. 1, S. XXV).

Politisches Ideal ist ihm – wie Möser oder Goethe – der Kleinstaat. Ein zentralisiertes Deutsches Reich lehnt er ab: »Überhaupt sind die kleinen, miteinander verbundenen Staaten die einzigen, in welchen das menschliche Geschlecht zu der möglichst großen Entwicklung aller seiner Anlagen gelangen kann« (Bd. 4, S. 792). Die technisch-rationalen Vorteile des Großstaates schlägt er gering an, verglichen mit den »Gemütswerten«, die ein Kleinstaat mit seinen übersichtlichen und persönlichen Verhältnissen bieten könne (Reißner 1926, S. 38; vgl. auch Habermann 1993; 2011). Hier am ehesten könne der Mensch Freiheit und Glück finden.

Mirabeau ist als Theoretiker nicht ohne eine ironische Dankbarkeit gegen Preußen: »Die preußische Regierung scheint für die Wissenschaft des Despotismus das geworden zu sein, was Ägypten für die Alten war, wenn sie Kenntnisse sammeln wollten. Vielleicht werden wir aus der Ergründung derselben den Grund zu einer sonderbaren Theorie des Menschen, wenn er als Maschine behandelt wird, herausbringen und des Nutzens, den er für die Regierungen hat, die lieber diesen als den freien Menschen gebrauchen wollen« (Bd. 1, S. 87).

Am Beispiel des Aztekenstaates versucht Mirabeau an anderer Stelle aufzuzeigen, dass auch die politische Widerstandsfähigkeit mit der Entwicklung innerer Freiheit korrespondiere: »Wäre Montezuma nicht ein Tyrann gewesen, wahrhaftig, die Mexikaner hätten die kleine Schar spanischer Freischärler … mit Leichtigkeit besiegt. Ja, Cortez wäre niemals nach Mexiko vorgedrungen, wenn er nicht ein degeneriertes Volk vorgefunden hätte, dem die Furcht in den Knochen saß und das sich längst aller Freiheitsliebe entäußert hatte« (Mirabeau [de Riqueti] 1971, S. 72).26

Justus Möser: Das Wissen ist individuell

»Der Staat ist die Frucht einer vieljährigen unablässigen Arbeit, nicht aber das Werk eines kühnen Reformators.«

(Justus Möser)

In gewisser Hinsicht kann man Möser, den Osnabrücker Staatsmann und Publizisten, als einen Geistesverwandten, wenn nicht Vorläufer von Hayeks ansehen.27 Von der Warte seiner Lebens- und Weltkenntnis aus enthüllten sich