15,99 €
Skript aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: keine, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Deutsche Rechtsgeschichte), Veranstaltung: Grundlagenschein, Sprache: Deutsch, Abstract: Deutsche Rechtsgeschichte Vorüberlegungen.... I A. Frühmittelalter (5. – 10. Jh.) .... I B. Hochmittelalter (11. – 13.Jh.).... VIII C. Spätmittelalter (Ende 13.Jh. – 15.Jh.).... XX D. Frühe Neuzeit (16./17. Jh.) .... XXV Vorüberlegungen Begriffe: · Gewohnheitsrecht - mündlich überliefertes Recht · Positives Recht - festgelegtes, geschriebenes Recht (lat. Ponere = setzen, stellen, legen) · Richterrecht - Spruchrecht, berührt Gewaltenteilung, Richter bildet Recht fort -> funktioniert nur im Zivilrecht, da im Strafrecht der Grundsatz: „nulla poene, sine lege“ gilt Funktionen des Rechts: · Gewährleistung rechtl. Gleichheit · Herstellung des Rechtsfriedens · Gewährleistung sozialer Sicherheit [...]
Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:
Veröffentlichungsjahr: 2001
Page 2
Corpus Iuris Civilis (529 - 533)
Im 6. Jahrhundert nach Christus ließ der oströmische Kaiser Iustinian mehrere Gesetzbücher erstellen. Diese stützten sich auf viel ältere Rechtsquellen, zu einem großen Teil auf Gesetze und juristische Literatur aus der klassischen Zeit. Es entstanden: die Institutionen (Institutiones):
Sie wurden zu großen Teilen aus den - mehr als 300 Jahre älteren Institutionen des Gaius abgeschrieben und sind - wie ihre Vorlage - ein Lehrbuch für Anfänger. Zugleich haben jedoch die in ihnen enthaltenen Rechtsregeln Gesetzeskraft. die Digesten (Digesta oder Pandectae):
eine Sammlung von Fragmenten aus rechtswissenschaftlichen Schriften . Wie die Lehrsätze der Institutionen wurden auch die in den Digesten gesammelten Rechtsmeinungen der klassischen Juristen zum Gesetz erhoben. derCodex:
eine Sammlung der von den Kaisern erlassenen Gesetze (Konstitutionen). Justinian hatte schließlich noch eine Sammlung der von ihm selbst nach der Veröffentlichung des Codex neu erlassenen Gesetze (novellae constitutiones)geplant. Diese kam aber nicht zustande. Es gibt jedoch private Sammlungen dieserNovellen.Sie werden gemeinsam mit den drei justinianischen Gesetzbüchern als Corpus Iuris Civilis bezeichnet. Das Corpus Iuris Civilis ist bei weitem die wichtigste Quelle des römischen Rechtes. Die in ihm überlieferten Texte waren die Grundlage der Rezeption des Römischen Rechtes. Ihnen verdankt auch die moderne rechtsgeschichtliche Forschung den größten Teil ihrer Erkenntnisse.
Vulgarrecht:
Frankenreich
Merowinger:
Begründer: Chlodwig I (428 - 511)
Lex Salica (507 / 511):- älteste fränkische Rechtsquelle;
Nach dem Tode von Chlodwig wird das Reich unter seinen Söhnen aufgeteilt.
558 - 561
613 - 629
wieder geteilt.
614
629 - 639
Nach seinem Tod:
