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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 13 Punkte, Christian-Albrechts-Universität Kiel (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Privatrechtsgeschichte der Neuzeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Freirechtsbewegung entstand in der Zeit des Pandektenrechts, in der Rechtspositivismus und Begriffsjurisprudenz herrschten. Diese Bewegung zu beschreiben ist schwierig und eine eindeutige Eingrenzung ist bis heute nicht gelungen. Deshalb erscheint das Schrifttum der Bewegung als sehr umfangreich und über die eigentlichen Quellen herrscht Unklarheit. Das ist wohl auch der Grund für die stark auseinandergehenden Meinungen über Bezeichnung, Grundrichtung, Ziele und Methode des ,,Freirechts".1 Diese Vermengung verschiedenster Anliegen (psychologische, soziologische, positiv-rechtliche, politische) erschwert weiter das Erfassen der Lehre.2 Um dennoch den freirechtlichen Ideenkomplex darlegen zu können, versuchte Kanigs durch die Einteilung in fünf Gruppen3 einen Annäherungswert zu schaffen, obwohl ihm bewusst war, dass die Lehrmeinung vieler Autoren durchaus nicht nur einer Gruppe zuzuordnen ist.4 Larenz will nur Subjektivismus und Voluntarismus als Wesenszüge freirechtlicher Gesinnung gelten lassen, wobei jedoch neben diesem wichtigen Kriterium andere wesentliche Züge vernachlässigt werden.5 Andere wiederum unterscheiden nur nach allgemein und extrem freirechtlichen Ansichten.6 Allen gemein ist ihr Kampf gegen die Begriffsjurisprudenz und den Rechtspositivismus mit seiner Lehre von der Lückenlosigkeit des Gesetzes, sowie ihr Ringen um die Erkenntnis des Verhältnisses von Richter und Gesetz, Gesetz und Recht im Lichte der Gerechtigkeit. Ich will mit diesem Aufsatz versuchen, einen differenzierenden Überblick über die Fassetten des Freirechts zu geben ohne eine Wertung was ,,gut" oder ,,schlecht" war vorzunehmen. [...]
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Veröffentlichungsjahr: 2002
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ChristianAlbrechts Universität zu Kiel Juristische Fakultät
Die Freirechtsbewegung
zum Seminar:
Privatrechtsgeschichte der Neuzeit
SS 2002
Vom 18.-21.Juni 2002 in Sehlendorf
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Adickes, Franz Lehre von den Rechtsquellen - insbesondere über die Vernunft und die Natur der Sache der Rechtsquellen und über das Gewohnheitsrecht; 1872.
Behrends, Okko Von der Freirechtsbewegung zum konkreten Ordnungs- und Gestaltungsdenken; in: Dreier, Ralf/ Sellert, Wolfgang; Recht und Justiz im „Dritten Reich“; 1989 Frankfurt a.M.
Bülow, Oskar von Über das Verhältnis der Rechtsprechung zum Gesetzesrecht; in: Das Recht; X. Jahrgang (1906); S.769-780.
Ders.Gesetz und Richteramt; 1885 Leipzig.
Ehrlich, Eugen Über Lücken im Rechte; Juristische Blätter 1888; S.447-630.
Ders.Freie Rechtsfindung und freie Rechtswissenschaft; 1903 Leipzig.
Flavius, Gnaeus Der Kampf um die Rechtswissenschaft; 1906 Heidelberg.
Foulkes, Albert S. Gesammelte Schriften über Freirecht und Rechtsreform; in 3 Bänden; 1970 Aalen.
Ders.Rezension: Schmidt, Joachim „Das ‚Prinzipielle’ in der Freirechtsbewegung“; ARSP 56 (1970); S. 591-595.
Fuchs, Ernst Juristischer Kulturkampf; in: Gesammelte Schriften über Freirecht und Rechtsreform Band 2; Hrsg. Foulkes, Albert S.; 1970 Aalen
(zitiert: Fuchs Kulturkamp f)
