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Nach einem arbeitsreichen Leben mit einer guten Rente die Zeit genießen – das ist der Traum von uns allen. Und das haben wir uns auch nach der Plackerei verdient. Allerdings reicht bei vielen die Rente vorne und hinten nicht mehr. Das hat Gründe, wie uns Autor Helmut Harter in dem Buch "Die größten Sponsoren des deutschen Staates sind die Erwerbstätigen und Rentner" zeigt, und die liegen insbesondere an politischen Entscheidungen: Die Politik greift nämlich zum einen immer gerne in die Rentenkasse, um sachfremde Leistungen mit den Beiträgen der Pflichtversicherten, wie die Deutsche Einheit zu finanzieren. Zum anderen werden aber nicht alle Erwerbstätigen pflichtversichert, sondern nur die mittleren und unteren Einkommen. Ein Plädoyer für ein solidarisches und transparentes Rentensystem!
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Seitenzahl: 375
Veröffentlichungsjahr: 2024
Impressum
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© 2024 novum publishing
ISBN Printausgabe: 978-3-99130-374-9
ISBN e-book: 978-3-99130-375-6
Lektorat: Tobias Keil
Umschlagfotos: Edhardream, Natanael Alfredo Nemanita Ginting | Dreamstime.com
Umschlaggestaltung, Layout & Satz: novum publishing gmbh
www.novumverlag.com
Kapitel 1
Historie
1889: So fing es an.
Mit dem Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung von 1889 fiel in Deutschland der Startschuss für die gesetzliche Rentenversicherung. Schon sechs Jahre vorher wurde die gesetzliche Krankenversicherung gegründet und fünf Jahre zuvor die Unfallversicherung.
Es war ein bescheidenes soziales Netz, das Reichskanzler Otto von Bismarck geknüpft hatte – aber es war vorbildlich in Europa.
Und es war mehr als überfällig, denn die Industrialisierung stürzte im 19 Jahrhundert die arbeitende Bevölkerung ins Elend.
Bismarck erkannte die Gefahr. Mit diesen ersten drei Sozialgesetzen versuchte er, die Arbeiterschaft wieder mehr an den Staat zu binden und ihre Radikalisierung zu verhindern.
Die deutsche Rentenversicherung ist aus der deutschen Arbeiterbewegung entstanden.
Die sozialen und politischen Konflikte, die mit der ersten großen Welle der Industrialisierung in den letzten beiden Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts entstanden waren.
Der Versuch des kaiserlichen Obrigkeitsstaats unter Reichskanzler Bismarck,
die sozialistische Arbeiterbewegung mit einer Kombination aus politischer Repression (Unterdrückung, Willkür) und sozialpolitischen Zugeständnissen zu bekämpfen, führte zu einer spezifischen institutionellen Lösung, deren Folgen bis in die Gegenwart fortwirken.
Das Besondere war, dass die neue Alterssicherung nicht für eine Generation ausgelegt war, sondern nur eine spezielle Arbeiterversicherung darstellte.
Die Arbeiterversicherung diente nicht der Armutsbekämpfung, sondern der politischen Ruhigstellung der organisierten Arbeiterschaft.
Deshalb behielten die Beamten ihre eigene Altersversorgung bis heute.
Rente mit 70
Alle Arbeiterinnen und Arbeiter ab 16 Jahren waren rentenversichert, dazu „kleine Angestellte“ mit einem Jahresgehalt bis 2.000 Mark. Der Beitragssatz zur neuen Rentenversicherung betrug rund zwei Prozent, die Beiträge zahlten wie heute Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen. Einen staatlichen Zuschuss gab es auch damals schon. Er betrug 50 Mark im Jahr.
Eine Altersrente konnten Versicherte ab 70 mit mindestens 30 Beitragsjahren bekommen. Ein Arbeiter mit einem Jahresgehalt zwischen 550 und 850 Mark erhielt jährlich 162 Mark aus der neuen Rentenkasse. Wurde er erwerbsunfähig, so kam ein Jahresbetrag von 60 Mark hinzu. Wer von Invalidität bedroht war, konnte ein Heilverfahren bekommen. Denn die Rehabilitation zählte von Anfang an zu den Leistungen der Rentenversicherung.
Landesversicherungsanstalten entstanden
Im Laufe des Jahres 1890 wurden in den deutschen Bundesstaaten 31 Versicherungsanstalten gegründet, die sich später Landesversicherungsanstalten (LVAen) nannten. Allein 13 entstanden im Königreich Preußen, dem größten und bedeutendsten Bundesstaat im Deutschen Reich.
Sie erhoben die Beiträge, zahlten die Renten und gewährten die Heilbehandlungen in ihrem Zuständigkeitsgebiet.
Mit rund 60.000 Versicherten war im Jahr 1895 die Versicherungsanstalt Oldenburg die kleinste und mit über einer Million Versicherten die Versicherungsanstalt Schlesien die größte „Klebekiste“.
Die ersten Rentnerinnen und Rentner
Im Jahr 1891 zahlten die Versicherungsanstalten schon rund 126.400 Altersrenten aus.
Für diese ersten Renten hatte aber noch niemand Beiträge einbezahlt. Eine Übergangsbestimmung machte das möglich: Eine Rente durfte beziehen, wer über 70 war und unmittelbar vor dem Start des Rentengesetzes mindestens drei Jahr gearbeitet hatte.
Volle Kassen
So finanzierte sich die Rentenversicherung in ihren ersten Jahrzehnten: Ihre Beiträge waren so berechnet, dass sie für zehn Jahre alle Ausgaben deckten und darüber hinaus noch Geld für Rücklagen übrig war. So kam es, dass die Landessicherversicherungsanstalten vor dem Ersten Weltkrieg über ein erhebliches Vermögen verfügten.
Zum Wohle der Armen
Das Geld steckten die LVA nach dem Willen ihrer Selbstverwaltungen in den sozialen Wohnungsbau und die Gesundheitsvorsorge. Darum entstanden mit Unterstützung der Rentenversicherung überall im Deutschen Reich Arbeitersiedlungen. Sie brachten damit die Arbeiter aus den Elendsvierteln der Vorstädte.
Es lohnt sich, diesen Abschnitt zweimal zu lesen, was fällt Ihnen auf? Das überschüssige Geld wurde in den sozialen Wohnungsbau und in die Gesundheitsfürsorge gesteckt. Mit dieser Maßnahme konnte auch die grassierende Tuberkulose eingedämmt bzw. besiegt werden.
Bereits vor hundert Jahren hatte man erkannt, wie wichtig sozialer Wohnungsbau für die Bürgerinnen und Bürger ist.
Diese Erkenntnis wurde nach dem Zweiten Weltkrieg beim Wiederaufbau der Bundesrepublik beibehalten.
1911: Reichsversicherungsordnung
Im Jahr 1911 verabschiedete der Berliner Reichstag die Reichsversicherungsordnung (RVO), ein Jahr später trat sie in Kraft. Die RVO fasste die Regelungen der Arbeiterkrankenversicherung, des Unfallversicherungsrechts sowie die Invaliditäts- und Arbeiterversicherungs-Rechts zum ersten Mal zusammen. Sie blieb bis 1992 das Kernstück des deutschen Sozialrechts.
Die Reichsversicherungsordnung erweiterte den versicherungspflichtigen Personenkreis: Ab sofort hatten Hinterbliebene Anspruch auf eine Rente von der Arbeiterrentenversicherung.
1913: Rentenversicherung der Angestellten
Das Versicherungsgesetz für Angestellte trat 1913 in Kraft. Für sie war seitdem die neue Reichsversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin (eine deutsche Körperschaft des öffentlichen Rechts) zuständig. Auch dieser zentrale Reichsversicherungsträger regierte in Selbstverwaltung.
Angestellte konnten bereits ab 65 Jahren eine Altersrente beziehen und hatten früher Anspruch auf eine Invalidenrente als Arbeiter. Außerdem waren die Hinterbliebenen besser abgesichert.
Die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten war damit getroffen.
Diese Unterscheidung (Ungerechtigkeit), man möchte es nicht glauben, wurde erst mit der Organisationsreform der deutschen Rentenversicherung im Jahr 2005 aufgehoben.
Eine Zweiklassengesellschaft wurde zementiert.
1914: Leere Kassen
Die Zeit der vollen Kassen endete mit dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs im Jahr 1914. Die deutsche Wirtschaft wurde auf Kriegsproduktion umgestellt. Entlassungswellen und steigende Arbeitslosigkeit bedeuteten für die Versicherungsträger schwindende Beiträge. Während der Kriegsjahre 1914–1918 stieg die Zahl der Hinterbliebenenrenten sprunghaft an, denn der Krieg hinterließ viele Witwen und Waisen.
Für Arbeiter gab es eine Verbesserung: Sie konnten nun bereits ab 65 Jahren eine Altersrente beziehen.
Im Zusammenhang mit der Verwendung von eingezahlten Beiträgen durch den Gesetzgeber muss noch auf folgenden Sachverhalt hingewiesen werden.
Die pflichtversicherten Arbeitnehmer haben vor beiden Weltkriegen beträchtliche Geld-Mittel im damals existierenden Kapitaldeckungsverfahren angespart. Dieses Vermögen wurde vom Gesetzgeber in Anleihen für den Staat umgewandelt, ausgegeben und niemals zurückerstattet. Die erste Enteignung hatte stattgefunden.
1917 wurde ein historischer Hochstand bei den Rücklagen der Rentenversicherung mit rund 10 Jahresausgaben erreicht, die nahezu ausschließlich in Kriegsanleihen angelegt wurden.
Ein ähnlicher Hochstand wurde 1939 mit rund sieben Jahresausgaben erreicht.
Auch hier handelte es sich um ein beträchtliches Vermögen der Versicherten, deren Verwendung für die Rüstungsindustrie zweckentfremdet verwendet wurde. Eine Rückzahlung an die Versicherten ist nie erfolgt.
1914–1923: Inflation und Hyperinflation in Deutschland
In den Monaten der Hyperinflation des Jahres 1923 sank der Wert der deutschen Währung so schnell, dass vielerorts die Löhne täglich ausgezahlt wurden. Mit Tüten und Reisetaschen holten die Menschen die Scheine ab und drängten in die Geschäfte, um das fast jeden Tag rapide an Wert verlierende Geld gegen Ware loszuwerden. Die Händler erhöhten täglich ihre Preise.
Viele von ihnen tauschten Waren und Dienstleistungen nur noch gegen Lebensmittel und Kohle oder schlossen ihre Geschäfte ganz.
Es kam zu sozialen Spannungen.
Die Inflationspolitik begann mit dem Kriegsausbruch 1914: Reichsbanknoten wurden nicht mehr in Gold eingelöst, die Banknoten konnten nun statt durch Gold auch durch Staatsschuldpapiere gedeckt werden. Anstatt die Kriegskosten durch höhere Steuern zu finanzieren, verschuldete sich der Staat bei der Bevölkerung und in zunehmendem Maß bei der Reichsbank, die im Gegenzug immer mehr Banknoten in Umlauf brachte.
Bei Kriegsende 1918 stand die deutsche Regierung vor enormen finanziellen Problemen: Zu den Kriegsschulden im Inland in Form der ausgegebenen Kriegsanleihen kamen sehr hohe Sozialausgaben, um das politisch, sozial und wirtschaftlich zerrüttete Deutsche Reich zu stabilisieren. Außerdem forderten die Siegermächte hohe Reparationen. Die Regierung nahm immer mehr Kredit bei der Reichsbank auf, die Reichsbank gab immer mehr Geld in Umlauf, ohne dass das Güterangebot in Deutschland im gleichen Maße gewachsen wäre. Die Folge waren massiv steigende Preise.
Als die galoppierende Inflation 1923 zur Hyperinflation wurde, verlor das Geld seine Funktion als allgemeines Zahlungs- und Wertaufbewahrungsmittel. Die Regierung leitete eine Währungsreform ein.
Im November 1923 wurde die Mark von der Rentenmark abgelöst. Die Inflation entwertete praktisch vollständig alle Geldschulden und Geldvermögen, die auf Mark gelautet hatten. Am meisten profitierte der Staat: Die gesamten Kriegsschulden in Höhe von 154 Milliarden Mark beliefen sich am Tag der Einführung der Rentenmark auf gerade einmal 15,4 Pfennige.
Der Erste Weltkrieg kostete die Rentenversicherer ein beträchtliches Vermögen. Die Rentenversicherung überstand auch die auf den Krieg folgende Inflation.
Die Inflation von 1918–1923 vernichtete 90 Prozent des angesammelten Kapitals der Rentenversicherung.
Die Einführung der Rentenmark, die später durch die „Reichsmark“ ergänzt wurde, beendete die Inflation 1923. Mit dem Wiederaufbau ihres Leistungssystems konnte die Rentenversicherung wieder beginnen.
Den Ersten Weltkrieg und die darauffolgende Inflation hätte auch ein Generationenvertrag nicht überstanden. Die Kriegstreiber, der Kaiser und seine Vasallen im Ersten Weltkrieg sowie Hitler und seine braunen NSDAP-Beamten im Zweiten Weltkrieg, hätten jede gesetzliche Rentenversicherung in den Ruin geführt.
1923: Die „Reichsknappschaft“
Im Jahr 1923 verabschiedete der Reichstag das Reichsknappschaftsgesetz. Es fasste die bis dahin zersplitterten Versicherungen der Knappschaftsvereine unter dem Dach der selbstverwalteten Reichsknappschaft zusammen.
1927: Schutz für Arbeitslose
Eine bedeutende Leistung der Weimarer Republik war die Einführung einer Arbeitslosenversicherung im Jahr 1927. Die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung als Träger der Arbeitslosenversicherung wurde gegründet.
1933: Das Dritte Reich
Am 30. Januar 1933 übernahmen Adolf Hitler und die Nationalsozialisten die Macht in Deutschland. Damit begann die Verfolgung der Regimegegner und der jüdischen Bevölkerung. Schnell durchzogen die Nationalsozialisten alle Lebensbereiche mit ihrer Ideologie. Im gesamten öffentlichen Dienst wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen, die aus politischen, weltanschaulichen oder rassischen Gründen nicht ins braune Weltbild passten.
Die neuen Machthaber schafften bereits im Mai 1933 die Selbstverwaltung ab. Die Führung der Rentenversicherungsträger übernahm ein regimetreuer „Leiter“.
Die Rentenversicherer mussten große Teile ihres Vermögens in Reichsanleihen anlegen. Damit finanzierte Hitler unter anderem seine Kriegsvorbereitungen.
Auch diese Reichsanleihen der Erwerbstätigen wurden vom deutschen Staat nie zurückgezahlt.
Die nationalsozialistische Ideologie wurde auch in der Rentenversicherung systematisch umgesetzt. Schritt für Schritt beraubte man die jüdische Bevölkerung und andere verfolgte Personengruppen ihrer Leistungsansprüche und ihres Besitzes. Durch verdeckte Inflation in Deutschland von 1936–48 wurden die Kriegsführung durch die Staatsverschuldung bei der Notenbank und eine damit einhergehende Zahlungs- und Geldmengenausweitung finanziert. Preisstopps, Lohnfestsetzungen, Rationierungen und Bezugsscheine verhinderten, dass die Inflation sichtbar wurde. Trotzdem mündete die massive Geldentwertung 1948 in eine Währungsreform, bei der die D-Mark eingeführt und im Verhältnis 1 zu 10 gegen Reichsmark eingetauscht wurde. Sparer und Besitzer von Geldvermögen sahen sich zu einem Großteil enteignet.
Die Erwerbstätigen und Rentner der gesetzlichen Rentenversicherung mussten innerhalb von 35 Jahren mit sieben Jahresbeiträgen einen weiteren Weltkrieg mitfinanzieren.
Die beträchtlichen Schulden von 17 Jahresbeiträgen wurden auch von der neuen Bundesrepublik nie thematisiert.
1945: Die Stunde Null
08. Mai 1945 – in Deutschland war der Zweite Weltkrieg vorbei. Das Land lag in Trümmern. Auch bei den Rentenversicherungsträgern herrschten chaotische Zustände, denn der Krieg hatte viele Aktenbestände vernichtet.
Trotz der kritischen Finanzlage gelang es, ab Mitte 1945 Renten über die Postämter auszuzahlen.
Die Alliierten teilten Deutschland unter sich auf. Im Osten, in der sowjetisch besetzten Zone, führten die Russen eine Einheitsversicherung ein und legten 1945 die Reichsversicherungsanstalt für Angestellte. Ihre Aufgaben übertrugen sie den Landesversicherungsanstalten, die im Westen ihre Arbeit wieder aufgenommen hatten.
1948: Währungsreform
Mit der Währungsreform von 1948 wurde in drei Westzonen die Reichsmark zur Deutschen Mark. Die Reform führte vor allem im Westen zu einer Erholung der Wirtschaft sowie steigenden Löhnen und wachsenden Beitragseinnahmen in der Rentenversicherung.
Die Renten aber blieben hinter den Löhnen zurück, sodass in den ersten Nachkriegsjahren die Altersarmut unter Rentnerinnen und Rentnern verbreitet war. Um die Rentenhöhe zu sichern, wurde der Staatszuschuss nach dem Krieg massiv erhöht.
Und wieder war den Rentenversicherungsträgern das angesparte Geld der Versicherten verloren gegangen.
Kein noch so gutes Renten-System hätte diese beiden Weltkriege und die folgenden Währungsreformen überlebt.
Im Jahr 1949wurde Deutschland geteilt. Im Westen entstand die Bundesrepublik Deutschland und im Osten die Deutsche Demokratische Republik (DDR).
Auch die Systeme der Sozialversicherung entwickelten sich in den beiden deutschen Staaten auseinander. Während der Westen das traditionell nach Versicherungszweigen gegliederte System der Sozialversicherung beibehielt, führten die Sowjets im Osten eine Einheitsversicherung ein. Seit 1956 hatte der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) die gesamte politische, organisatorische und finanzielle Leitung der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten in der DDR inne. Ausgewählten Personenkreisen standen Zusatzsysteme offen.
1950: Baulicher Beginn des systematischen Wohnungsbaus
In Westdeutschland nach dem Zweiten Weltkrieg:
Durch die Zerstörung von Infrastruktur und Wohnraum aufgrund der Luftangriffe im Zweiten Weltkrieg wurden neun Millionen Menschen obdachlos und mussten in ländlichen Raum umgesiedelt werden. Dazu kamen 12 Millionen Vertriebene aus den einstigen deutschen Ostgebieten in Polen, der Tschechei und aus der Sowjetunion. Damit suchten 21 Millionen Menschen eine neue Wohnung. Lt. den Besatzern Großbritannien, Frankreich und USA benötigten 13,7 Millionen Haushalte eine Wohnung. Es waren aber nur 8,2 Millionen Wohnungseinheiten vorhanden. Die Differenz waren 5,5 Millionen fehlende Wohnungen.
Die Alliierten beschlossen 1946 ein Wohnungsbauprogramm, dem sich 1949 nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland die Bundesregierung anschloss. Es wurde dann 1950 von der Bundesregierung ein Wohnungsbaugesetz eingeführt. Dieses sah vor, in den nächsten 10 Jahren 3,3 Millionen Wohnungen sozial zu fördern. Dazu kamen nochmals 2,7 Millionen Wohnungen, die von Privatleuten gebaut wurden. In diesem Zusammenhang ist auch die 1949 verabschiedete „Wohnungszwangsbewirtschaftung“ zu sehen. In dieser war geregelt, dass Bestandswohnungen nicht gekündigt werden durften, die Mieten ein staatlich festgelegtes Mietniveau nicht übersteigen konnten und Private, so sie über freien Wohnraum verfügten, diesen an Wohnungssuchende vermieten mussten. Diesen Maßnahmen war es zu verdanken, dass Ende der 1950-Jahre die größte Wohnungsnot behoben war. Weshalb die folgenden Regierungen den Bau von Sozialwohnungen als nicht mehr so wichtig einstuften, bleibt deren Geheimnis.
Offensichtlich gab es Studien und Berater, die der Meinung waren, die bestehenden Bestände an Sozialwohnungen wären in die Jahre gekommen und müssen als Kostenträger verkauft werden. Bestehende Bestände wurden abgebaut und an Immobilienkonzerne weiterverkauft.
In den 1960er-Jahren investierte die Regierung noch in 200.000 Sozialwohnungen pro Jahr, in den 1970er-Jahren noch 100.000 Sozialwohnungen pro Jahr.
Seit der Wiedervereinigung wurden bestehende Sozialwohnungen durch Verkauf reduziert.
In den 1950er und 1960er-Jahren wurden mindestens 30 Prozent soziale und preislich gebundene Wohnungen als Voraussetzung für eine soziale ausgleichende Wohnungspolitik angesehen.
Ende des 20. Jahrhunderts hat sich die Anzahl der Wohnungen im sozialen Wohnungsbau drastisch verringert. Gab es im Jahr 1987 noch 3,9 Millionen Sozialwohnungen in Deutschland, so verzeichnete die Volks- und Gebäudezählung Ende 2001 nur noch 1,8 Millionen Wohnungen.
Die politische Elite und deren Berater haben den sozialen Wohnungsbau auf 3,5 Prozent und ca. 1,3 Millionen sozial geförderte Wohnungen heruntergefahren.
Bei über 40 Millionen Wohnungshaushalten hat die Politik die Fürsorge, für ausreichend bezahlbare Wohnungen zu sorgen, massiv verletzt.
Die Folgen sind: Der deutsche Staat zahlt aufgrund fehlender Sozialwohnungen Milliarden Euro für Wohngeld.
Gerade die Aufhebung der Gemeinnützigkeit führte dazu, dass Sozialwohnungen nicht mehr durch das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz gebunden waren und somit der Privatisierung und dem freien Markt zur Verfügung standen.
Dadurch haben sich die Sozialwohnungen ab dem Jahr 2000 drastisch verringert.
1951: Das Neue Selbstverwaltungsgesetz
Das „Selbstverwaltungsgesetz“ aus dem Jahre 1951 war in der Bundesrepublik eines der ersten sozialpolitischen Gesetze der Nachkriegszeit. Es legte die Grundlage für die bundesweite Wiedereinführung der Selbstverwaltung in allen Zweigen der Sozialversicherung.
Das Gesetz stellte im Kern den Rechtszustand aus der Zeit vor 1933 wieder her. Der „Leiter“ aus der NS-Zeit wurde abgeschafft. Selbstverwaltungsorgan der Rentenversicherung wurde die Vertreterversammlung anstelle des früheren Ausschusses und des Vorstandes. Beide Organe setzten sich paritätisch ausschließlich aus ehrenamtlichen Vertretern der Versicherten und Arbeitgeber zusammen. Die Mitglieder der Vertreterversammlung wählten den Vorstand. Die früheren beamteten Vorstandsmitglieder gab es nicht mehr, dafür aber eine gewählte hauptamtliche Geschäftsführung.
Im Jahr 1953 fanden die ersten Sozialversicherungswahlen statt.
1952: Lastenausgleichsgesetz
Das Gesetz über den Lastenausgleich (LAG) vom 14. August 1952 hatte zum Ziel, „Deutschen“, die infolge des Zweiten Weltkrieges und seiner Nachwirkungen Vermögensschäden oder besondere Nachteile erlitten hatten, eine finanzielle Entschädigung zu gewähren.
So heißt es in der Präambel:
„In Anerkennung des Anspruchs der durch den Krieg und seine Folgen besonders betroffenen Bevölkerungsteile auf einen die Grundsätze der sozialen Gerechtigkeit und die volkswirtschaftlichen Möglichkeiten berücksichtigenden Ausgleich von Lasten und auf die zur Eingliederung der Geschädigten notwendige Hilfe sowie unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass die Gewährung von Leistungen keinen Verzicht auf die Geltendmachung von Ansprüchen auf Rückgabe des von den Vertriebenen zurückgelassenen Vermögens bedeutet.“
War das gelebte Solidarität? Ich meine ja, in Anbetracht dessen, dass in den Jahren 1945–1950 ca. 15 Millionen Vertriebene, deren Hab und Gut in einen Koffer passten, in die Bundesrepublik kamen.
Musste die Westzone mit Soforthilfen im Dezember 1948 eine staatliche Rentenanpassung vornehmen. Denn die Vermögensschäden durch den Krieg und seine Folgen waren in der jungen Bundesrepublik enorm.
Vorbild für das Gesetz für das Lastenausgleichsgesetz war die Gesetzgebung zum Lastenausgleich in Finnland nach der Vertreibung der Finnen aus Karelien.
Die Abgaben für den Lastenausgleich:
Diese Umverteilung erfolgte dadurch, dass diejenigen, denen erhebliches Vermögen verblieben war, eine Lastenausgleichsabgabe zahlten. Die Höhe dieser Abgabe wurde nach der Höhe des Vermögens mit Stand vom 21. Juni 1948, dem Tag der Einführung der D-Mark in drei westlichen Besatzungszonen, berechnet.
Die Abgabe belief sich auf 50 Prozent der berechneten Vermögenswerte und konnte zu 120 vierteljährlichen Raten, also verteilt auf 30 Jahre, in den Ausgleichsfonds eingezahlt werden. Zu diesem Zweck wurden eine Vermögensabgabe, eine Hypothekengewinnabgabe, und eine Kreditgewinnabgabe eingeführt. Die Belastung betrug auf die Jahre verteilt nur 1,67 Prozent pro Jahr, sodass der Ertragswert des betroffenen Vermögens geleistet werden konnte, ohne die Vermögenssubstanz angreifen zu müssen.
Nach der Entstehung der Bundesrepublik, aber vor Bildung der ersten Bundesregierung wurde auf das vorhandene Eigentum als Soforthilfe eine Substanzsteuer von drei Prozent fällig.
Heute erlauben sich die politischen Eliten, Ökonomen und die Medien den ehemaligen Erwerbstätigen zu unterstellen, diese Kriegs-Rentnergenerationen nahmen und nehmen den künftigen Generationen eine ausreichende Rente weg. Das ist nicht nur Polemik, das ist eine üble Nachrede und Respektlosigkeit gegenüber dieser Erwerbstätigengeneration.
Gerne wiederhole ich mich an der einen oder anderen Stelle diesbezüglich noch mehrmals.
Dieser Rentnergeneration, wie sie gerne genannt werden, wurden die Rentenbeiträge und der Ertragsteil weggenommen, um damit zwei Weltkriege zu finanzieren. Der deutsche Staat steht seit 70 Jahren in deren Schuld.
Ihre Ersparnisse auf den Banken haben sie durch zwei Inflationen zweimal zu 90 Prozent verloren. Mit Verzicht auf viele Annehmlichkeiten, die heute Standard sind, haben die Bürgerinnen und Bürger mitgeholfen Deutschland (die Bundesrepublik) in relativ kurzer Zeit zu einer führenden Wirtschaftsmacht in Europa aufzubauen.
1953: Gründung der BfA für Angestellte
Erst mit der Gründung der Bundesversicherungsanstalt (BfA) im Jahr 1953 erhielt die Angestelltenversicherung wieder einen eigenen Träger.
In den 1950 Jahren war eine grundlegende Wende in der deutschen Sozialpolitik notwendig geworden. Mit der Wirtschaft ging es sichtlich aufwärts. Ihr stetiges Wachstum bescherte einen bescheidenen Wohlstand für große Teile der Bevölkerung. Trotzdem gab es noch Armut und Bedürftigkeit in erschreckendem Ausmaß als Nachwirkung des Zweiten Weltkrieges. Die junge Bundesrepublik war mit einem starken Zustrom von Flüchtlingen und Zuwanderern konfrontiert. Die Arbeitslosigkeit konnte nur allmählich abgebaut werden. 1953 gab es noch 1,5 Millionen Erwerbslose. Die Kriegsgefallenen hatten Witwen und Waisen hinterlassen und fielen als Beitragszahler der Sozialversicherungen aus. Die gesetzlichen Renten (ein Taschengeld) mussten durch staatliche Zuschüsse aufrechterhalten werden.
In dieser Situation bedeutete eine Rentenreform die komplette Erneuerung.
Auf Anraten von W. Schreiber („W. Schreiber war ein deutscher Wirtschaftstheoretiker er gilt als Vater der dynamischen Rente“) wurde in der bundesdeutschen Rentenpolitik ein bedeutender Schritt vollzogen. Es folgte der Abschied von der bestehenden kapitalgedeckten Altersversorgung.
Die Begründungen, von den bestehenden kapitalgedeckten Altersversorgungen Abschied zu nehmen, waren dürftig und entbehrten jeder Logik.
Nehmen wir mal an, die umlagefinanzierte Altersrente (den Generationenvertrag) hätte es schon gegeben. Die Beiträge der Erwerbstätigen der Altersversorgung (wie immer die ausgesehen hätte) wären genauso für die Kriegsmaschinerie verwendet worden.
Gegen die umlagefinanzierte Altersversorgung spricht doch, dass die Beamten und die Oberschicht ihre eigenen Altersversorgungen nicht abgaben.
Die Bundesrepublik Deutschland hatte doch ein anderes Problem.
Sie musste immense Reparationsleistungen erbringen, dazu kam die finanzielle „Versorgung für die Kriegsrentner, Witwen und Waisen der fünf Millionen gefallenen Soldaten“. Vorhandene Ersparnisse waren durch zwei Inflationen zu 90 Prozent vernichtet. Einen Ausgleich konnte und wollte die Bundesrepublik aufgrund leerer Kassen nicht leisten.
Mit der Umlage finanzierten Altersversorgung kam Geld nicht in die Altersversorgung der nächsten Generation, sondern reichlich liquide Mittel in die leeren Kassen der Bundesrepublik.
Somit war die umlagefinanzierte Altersversorgung geboren (der Generationenvertrag). Rechtsgrundlage für die Finanzierung war der § 153 SGB VI (das sogenannte Umlageverfahren), das heißt, die deutsche Rentenversicherung deckt ihre Ausgaben eines Kalenderjahres mit den Einnahmen des betreffenden Kalenderjahres. Daneben kann sie noch auf die Nachhaltigkeitsrücklage (die aufgebauten Beitragsreserven) zugreifen. Auf den ersten Blick eine großartige Sache!
Beleuchten wir das Umlageverfahren mal genauer: In dem Umlageverfahren erhält die erste Generation der Rentenempfänger (Kriegsrentner, Witwen und Waisen) eine Leistung, ohne dass sie dafür selbst im großen Umfang Leistungen an Beiträgen erbracht hat. So ist die Argumentation des deutschen Staates seit 66 Jahren.
Die Wahrheit ist, die Kriegsrentner Generation hatte im großen Umfang Beiträge geleistet, nur wurden die Beiträge für Kriegszwecke eingesetzt.
Der deutsche Staat hatte die Beitragszahler enteignet. Er ist seiner finanziellen und moralischen Schuld gegenüber der Nachkriegsrentner-Generation nie nachgekommen.
In dieser noch mit vielen Nazi-Beamten bestückten neuen Bundesrepublik war die vorsätzlich falsche Einstellung und Handhabung des Umlagesystems der Türöffner für die nachfolgenden Regierungen sich am Eigentum der Beitragszahler der gesetzlichen Sozialversicherungen nach Gutdünken zu bedienen.
1957 wurde der Bestand der Rentenkasse um 14,5 Milliarden Goldmark durch die neue Bundesrepublik geplündert. Dass die neue Bundesrepublik für den Aufbau des Landes und die Verpflichtungen der Kriegsschulden alle Geldreserven brauchte, war verständlich. Die aus der Rentenkasse entnommenen Beiträge hätte man mit einer Bundesanleihe oder etwas Ähnlichem absichern müssen und können.
So zahlten seit 1957 die Erwerbstätigen und Arbeitgeber 30, 40, oder 50 Jahre Beiträge in die neuen gesetzlichen Sozialversicherungen, die Kassen füllten sich und leerten sich auf wundersame Weise.
Einen Ertragsteil wurde nie erwirtschaftet; dass die Einnahmen vom deutschen Staat gleich wieder für den Wiederaufbau verwendet wurden, was eigentlich verständlich war, wurde mit den Bürgerinnen und Bürger nie ehrlich kommuniziert. Die aufgebaute Schuld der Bundesrepublik gegenüber den Erwerbstätigen und Rentnern wurde schon in den 1960er-Jahren mit einer ersten Gehirnwäsche, dem sogenannten Bundeszuschuss, den Erwerbstätigen verkauft.
Der hohe Bundeszuschuss 1957 und die Rentenreform hatten eine Alibi-Funktion, die bis heute funktioniert. Das war aber nicht alles, man trieb die Lügen auf die Spitze, indem man die entnommenen Beiträge als populistische Waffe gegen die Erwerbstätigen einsetzte und behauptete, sechs Beitragszahler hätten in den 1960er-Jahren einen Rentner finanziert.
Böse Zungen meinen, diese fiese Darstellung könne nur in Nazi-Gehirnen entstanden sein. Davon distanziere ich mich in aller Form.
Meine Meinung zu einer kapitalgedeckten Rente möchte ich trotzdem kundtun.
Die von den Regierenden und der Oberschicht schlecht geredeten kapitalgedeckte Rente für die Erwerbstätigen der gesetzlichen Sozialversicherungen wurde von den Genannten als die einzige richtige Anlageform bis zum heutigen Tag vehement verteidigt.
Wenn ich höre, wie viel Rendite diese ständischen Altersversorgungen abgeworfen haben, ganz ehrlich ich würde mich auch dagegen wehren, in diese angeblichen defizitären gesetzlichen Sozialversicherungen einzahlen zu müssen.
Stellt sich die Frage, warum wird bei der Umlagefinanzierung das buchhalterisch auf dem Konto angesparte Guthaben nicht verzinst?
Die Beamten, Selbstständige, Freiberufler, die gesamte Oberschicht, hatten den Braten gerochen und deshalb an der Umlagefinanzierung nicht mitgemacht.
Der Nationalökonom Schreiber wollte die deutsche Rente auf breiter Basis aufbauen. Also durch Einbeziehung von den Selbstständigen und Freiberuflern.
Im Schreiber-Plan wurde der Begriff des Solidarvertrages geprägt.
1954: Wilfried Schreiber gilt als „Vater der dynamischen Rente“.
Er entwickelte 1954 im Auftrag des Bundes Katholischer Unternehmer einen Entwurf zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland, der 1957 in wesentlich abgewandelter Form dem Bundestag als sogenannter Generationenvertrag zum Beschluss vorgelegt wurde. Hauptmerkmale dieses Systems waren die dynamische Umlagefinanzierung und die automatische Koppelung der Rentenhöhe an das Niveau der Arbeitseinkommen.
Obwohl Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg am Boden lag und viele Städte und Gemeinde zum Großteil zerstört waren, wurden 15 Millionen Flüchtlinge aus den ehemaligen Ostgebieten in einem humanitären Kraftakt in der neuen Bundesrepublik integriert.
Was waren die Maßnahmen?
Schon nach der Entstehung der Bundesrepublik, aber vor der Bildung der ersten Bundesregierung wurde auf das vorhandene Eigentum eine Bestandssteuer von drei Prozent fällig.
Weiter erfolgte eine Umverteilung, dass diejenigen, denen erhebliches Vermögen verblieben war, eine Lastenausgleichsabgabe in Höhe von 50 Prozent in 120 vierteljährlichen Raten in einen Ausgleichsfond bezahlten.
Mit der Gründung der BfA 1953 wurden die Sozialversicherungen in die Lage versetzt, der neuen Bundesrepublik mit ihren Beiträgen aus den Sozialkassen zu helfen.
Mit der Rentenreform 1957 wurde der Griff in die Rentenkasse legalisiert, indem die bisherige kapitalgedeckte Altersversorgung in einen Generationenvertrag mit einer Bundesgarantie und einem festen Bundeszuschuss umgewandelt wurde.
Per Enteignung wurde die Bundesgarantie umgangen und 80 Prozent der eingezahlten Rentenbeiträge der neuen gesetzlichen Rentenversicherung für den Wiederaufbau und Reparationsleistungen verwendet.
Wären die Entnahmen aus der Rentenkasse legal als Vorschuss mit einer Rückzahlgarantie ausgestattet worden, wäre das sicher verständlich akzeptiert worden.
Was hat damals die politische Führung veranlasst, nach dem gleichen Prinzip wie im Ersten und Zweiten Weltkrieg die Summen der entnommenen Beiträge nicht festzuhalten? Darüber gibt es bewusst keine gesicherten Daten?
Erstaunlich und bei logischem Denken nicht nachvollziehbar ist die in den letzten 50 Jahren von der politischen Elite, deren Berater und den Medien verbreitete Mär, in den 1960er-Jahren hätten sechs Erwerbstätige einen Rentner finanziert.
Diese gestreute Falschaussage war die erste dauerhafte Gehirnwäsche, die sich bis heute nicht nur gehalten, sondern sich so verfestigt hat, dass niemand mehr auf die Idee kam, an dieser Alibi-Aussage könnte etwas nicht stimmen. Niemand wollte diese Aussage auf den Prüfstand stellen. Der deutsche Staat hat viele Mrd. Beiträge, aus der GRV entnommen. Die genaue Summe der entnommenen Beiträge aus der GRV hat der deutsche Staat nie bekannt gegeben.
Der Verdacht liegt nahe, eine Rückzahlung an die gesetzliche Rentenversicherung war nicht gewollt.
Wir halten fest: In 40 Jahren, Erster Weltkrieg, Zweiter Weltkrieg. Erfolgten drei Enteignungen der angesparten Beitragsreserven der Erwerbstätigen.
So wurden mehrere Hundert Milliarden D-Mark Altersversorgung von drei Generationen still und heimlich für die Kriege, den Wiederaufbau, sozialen Wohnungsbau, Reparationsleistungen und für die Unterbringung von NSDAP Beamten verwendet?
Trotz dieser schmerzhaften Einschnitte, oder vielleicht gerade deswegen, hat es die neue Bundesrepublik geschafft, nach Ende des Zweiten Weltkriegs („Mehr als die Hälfte des Wohnraumes und Straßen sowie Brücken waren zerstört“), die vordringlichste Aufgabe die Menschen mit dem Notwendigsten zu versehen, zu bewältigen. Innerhalb von 10 Jahren konnte durch den Bau von Sozialwohnungen die Wohnungsnot erheblich gemindert werden. Die Wirtschaft wuchs rasant und innerhalb von wenigen Jahren entstand das Deutsche Wirtschaftswunder.
Das Wirtschaftswunder war nur mit dem unbedingten Willen und der Solidarität der Bürger, unterstützt durch den Marshallplan, die Einführung der sozialen Marktwirtschaft und den Rückgriff auf die Nachhaltigkeitsrücklage, (der Reserven der Beitragszahler aus der GRV) möglich.
Alle haben erkannt, es geht nur gemeinsam. Nur die Beamten waren außen vor. Das war nicht verwunderlich, denn an vielen Schalthebeln der Macht saßen Männer, die zuvor Hitler treu gedient hatten. Erwähnt werden muss ein Hans Globke, der in der NS-Zeit als Jurist einschlägig gewirkt hatte und auf dem Höhepunkt seiner Karriere von 1953 bis 1963 als Chef des Bundeskanzleramts unter Konrad Adenauer dienen durfte. Hans Globke war einer von 107 höheren Beamten im Bundeskanzleramt zwischen 1950–1960, alle männlich, davon 70 Prozent Juristen, die zum Großteil systemtragend im Naziregime waren.
Über 30 Jahre waren vergangen, in denen der deutsche Staat sich sukzessive am Eigentum der Erwerbstätigen mit Entnahmen und Rentenkürzungen bereichert hat.
Auch das BVerfG und das BSG verlieren mit ihrer Rechtsprechung zum Rentenrecht immer mehr an Glaubwürdigkeit. Alle Urteile sind wegen der Befangenheit der Judikative (Alle sind Beamten“)in Frage zu stellen.
Immer mehr Bürger begreifen, dass „gültiges Recht“ mehr und mehr zu einem Lobbyisten-Recht mutiert ist und mit „Gerechtigkeit“ wenig zu tun hat.
Die Judikative als Kontrollorgan der Gewaltenteilung versagte kläglich. Sie folgte dem gesetzgeberischen Zweiklassenrecht der Legislative nahtlos mit einer Rechtsprechung der Zweiklassenjustiz.
Erstaunlich, dass die Bonner Republik so viel braune Gesinnung noch zuließ.
Die Wiedereingliederung der Ost-Bundesländer 1990 stellte sich der damalige Bundeskanzler Kohl finanziell überschaubar sowie relativ schnell und einfach vor.
Diese Fehleinschätzung kostet den deutschen Staat jetzt, 33 Jahre später, immer noch sehr viel Geld.
Wie wurde die Wiedervereinigung vollzogen? Hat man die erfolgreichen Maßnahmen nach dem Zweiten Weltkrieg auch bei der Wiedervereinigung angewendet? Nein: Warum nicht?
Die Prognosen und Studien über die voraussichtlichen Kosten der Wiedervereinigung wurden total unterschätzt. Die erfolgreichen per Gesetz erlassenen Maßnahmen der Bundesrepublik Anfang der 1950er-Jahren nochmals anzuwenden, traute man sich nicht. Es folgte 1990 der Sommer der großen Versprechungen.
Es werde gelingen, die fünf neuen Bundesländer schon bald wieder in blühende Landschaften zu verwandeln, in denen es sich zu leben und zu arbeiten lohnt, versprach der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl am 01. Juli 1990 in einer Fernsehansprache zur Wirtschafts- und Währungsunion.
Schon im Mai hatte er gesagt, dass das Ganze die Westdeutschen nicht direkt belasten werde:
„Wir sehen keinen Grund zu Steuererhöhungen zur Finanzierung der deutschen Einheit“, sagte er im Bundestag.
Heute wissen wir, dieses Versprechen erwies sich als unhaltbar.
Mindestens 2,1 Billionen Euro haben die Sanierung der maroden Wirtschaft und die Einbeziehung der ostdeutschen Bürgerinnen und Bürger in die Sozialsysteme der Bundesrepublik bis Ende 2010 gekostet. Inzwischen sind die Kosten auf über drei Billionen Euro gestiegen.
Die Kosten der Wiedervereinigung wurden über:
Umlagetransfer aus den gesetzlichen Sozialversicherungen „Der größte Einzel-Brocken“,über Steuererhöhungen,über Rentenkürzungen,Neuverschuldung des Bundes, Bundesländer u. Gemeinden,Zuweisungen der Europäischen Union undüber den Solidarbeitragfinanziert.Der größte Kostenanteil der deutschen Einheit wurde über Transferleistungen der deutschen Sozialversicherungen finanziert.
Ohne Skrupel hat der deutsche Staat in die gesetzlichen Sozialkassen gegriffen und das Eigentum der Erwerbstätigen und Rentner für die Finanzierung der Wiedervereinigung verwendet.
Die Enteignung ist nicht neu, sie erfolgt seit 66 Jahren nach Bedarf.
Eine Rückzahlung oder Ausgleich der entnommenen Beiträge stand noch nie zur Debatte.
Warum werden die Transferleistungen für die Wiedervereinigung über die gesetzlichen Sozialversicherungen finanziert?
Das ist leicht zu beantworten: Seit 1957 beteiligen sich die Beamten und die Oberschicht nicht an den Kosten für das Allgemeinwohl.
Die Finanzierung der Deutschen Einheit wurde nicht wie die Flüchtlingsströme der Nachkriegszeit über ein Lastenausgleichsgesetz finanziert. Offensichtlich sollten die Oberschicht und die Beamten geschont werden. Die politische Elite und ihre Berater hatten eine viel bessere Idee.
Die Finanzierung der Einheit sollte und wurde auch durch Sozialtransfers über die gesetzlichen Sozialversicherungen abgewickelt (finanziert).
Die eingesparten Beiträge der Wirtschaft, Vermögenden, Oberschicht und Beamten sollten Anreiz bieten, sich mit Investitionen am Aufschwung im Osten zu beteiligen.
In vielen Fällen waren die Beteiligungen Rohrkrepierer, es wurden Hunderte von Milliarden Euro in den Sand gesetzt.
Den Anteil der Oberschicht und Beamten wurde einfach in die gesetzlichen Sozialversicherungen der Erwerbstätigen und Rentner verlagert.
Was fällt Ihnen auf?
Die ersten Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg mussten alle Bevölkerungsschichten ihren Beitrag zum Wiederaufbau der Bundesrepublik leisten. Nur so war es möglich, in kurzer Zeit 15 Millionen Flüchtlinge in Unterkünfte und in Arbeit zu bringen. Alle zogen an einem Strang.
Bei der Wiedervereinigung 1991 wurden die Vermögenden, die Wirtschaft, die Oberschicht und die Beamten außer dem Solidaritätszuschlag nicht zu einem weiteren Solidarbeitrag herangezogen. Warum nicht?
Bei der Entstehung der Bundesrepublik wurde auf das vorhandene Eigentum als Soforthilfe eine Substanzsteuer von drei Prozent fällig.
Am 14. 08. 1952 wurde das Lastenausgleichsgesetz verabschiedet und 50 Prozent auf das vorhandene Vermögen auf 30 Jahre verteilt.
Diese Maßnahmen waren schmerzhaft, aber letztendlich profitierten alle davon.
Zum Leidwesen der Sozialversicherungspflichtigen wurden für Transferleistungen in die neuen Bundesländer die aufgebauten Reserven der GRV von 70 Milliarden Euro widerrechtlich entnommen. Außerdem wurde beschlossen, aber nicht veröffentlicht, dass der Lastenausgleich diesmal über die gesetzlichen Sozialversicherungen abgerechnet wird.
Die ging relativ einfach vonstatten, die Rentenquote wurde einfach gesenkt.
Trotz dieser offensichtlichen Ungerechtigkeiten und diskriminierenden Behandlung versagt die Judikative im Sinne der Gewaltenteilung völlig und korrigiert die Auswüchse der Legislative (Gesetzgebung) nicht. Die Judikative war befangen, weil sie auch Beamte sind.
Die Sozialversicherungspflichtige mussten von ihren einbezahlten Beiträgen
(Eigentum) bis 2021 die Summe von aufgerundet 460 Milliarden Euro Eingliederungskosten der ostdeutschen Bürgerinnen und Bürger aus der GRV und GKV finanzieren.
Warum wurde vom deutschen Staat dieser Aderlass nicht mit einer z. B. Bundesanleihe für die Sozialversicherungen und einer Laufzeit von 30 Jahren abgesichert?
Warum wurde per Gesetz kein zweites Lastenausgleichsgesetz von den Vermögenden, wie 1948 geschehen, mit einer befristeten Laufzeit von 30 Jahren verabschiedet?
Das Lastenausgleichsgesetz von 1948 war ein Erfolgsmodell für beide Seiten, sowohl der Staat als auch die Vermögenden profitierten davon.
1991 traute sich die Regierung nicht einen Lastenausgleich von den Vermögenden einzufordern. In den Köpfen der politischen Elite war ein Lastenausgleich präsent. Wäre ihnen da nicht noch eine bessere Lösung eingefallen? Es gab noch die gesetzlichen Sozialversicherungen der Erwerbstätigen und Rentner.
Mit der Rentenreform von 1992 wurden per Dekret (Beschluss) den gesetzlichen Sozialversicherungen die Kosten aufgebürdet.
Seit 1992–2021 wurden Transferleistungen in Höhe von 460 Milliarden Euro aus den gesetzlichen Sozialversicherungen ohne Ausgleich entnommen.
Stellt sich die Frage, warum wurden die Transferleistungen der Wiedervereinigung (Kosten der Sozialleistungen), die alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland tangieren, auch die Oberschicht, Selbstständige, Reiche und Beamten, nicht aus Steuermitteln finanziert?
Wir haben in den Fragen der Sozialversicherung eine reine Politiker- und Beamten-Diktatur, die ihre Macht dazu missbraucht, die beitragszahlenden Arbeitnehmer deutlich zu benachteiligen. Dies gibt es in keinem anderen westlichen demokratischen Land.
Wo war die Judikative als Kontrollorgan der Gewaltenteilung?
Die Judikative ist (nicht befangenen) Richtern anvertraut und wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch oberste Gerichtshöfe des Bundes und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.
Wir haben nicht nur ein Zweiklassen-Sozialsystem, wir haben auch ein Zweiklassenrechtssystem.
Wie war das mit dem Bundeszuschuss? Eine gängige Aussage: Der Bundeszuschuss frisst den Bundeshaushalt auf.
Auch eine gängige Aussage: Die gesetzlichen Sozialversicherungen stehen vor dem Kollaps.
Ein beamteter Rentenexperte forderte eine Kürzung oder Aussetzung des Bundeszuschusses 2020, obwohl auch er wissen müsste, dass der Bundeszuschuss die versicherungsfremden Leistungen nicht ausgleicht.
Bereits 1981 hat der VDK gegen drei Rentenreformen vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Die Klage wurde abgewiesen. Vom Bundesverfassungsgericht wurde entschieden, dass Arbeitnehmer und Rentner bei der Altersversorgung nicht das gleiche Recht haben wie andere Bürger, sprich Beamte, Politiker, Ärzte und Rechtsanwälte. Die Rentenkasse gehört zu den „öffentlichen Geldern“.
Da bleibt einem die Spucke weg! Hier wird per Urteil gegen die Grundrechte verstoßen, das gab es nicht einmal im Kaiserreich. Hier wurden den Arbeitern und Rentnern vom höchsten Verfassungsgericht Grundrechte entzogen.
Artikel 1 Schutz der Menschenwürde, Artikel 3 Gleichheit vor dem Gesetz, Artikel 14 Enteignung, Artikel 15 Sozialisierung, Überführung in Gemeineigentum. Der Gesetzgeber hat per Gesetz das Recht auf eine Zweiklassengesellschaft gerichtlich bestätigt.
Es kann doch nicht sein, dass die gesetzlichen Sozialversicherungen allein die Last aller gesellschaftlichen Aufgaben tragen müssen.
Bei den Reformen haben ausschließlich Menschen das Sagen, die nicht in diesem System sind. Beamte, Lobbyisten, Wirtschaftsverbände, Arbeitgeberverbände, ein Dutzend Wirtschaftsprofessoren.
Dieser gebündelte Sachverstand ist aufgrund von Abhängigkeiten befangen.
Mit diesem Urteil haben die regierenden Politiker alle Freiheiten und Zugriff auf die Sozialkassen erhalten.
Hiermit wurde die Etablierung des Bundeszuschusses in der Rentenversicherung bestätigt und nicht nur das, es wurde per Gesetz nicht nur erlaubt, sondern per Gesetz bestimmt, dass die Erwerbstätigen und Rentner den Beitragsanteil der Erste Klasse Bürgerinnen und Bürger für das Allgemeinwohl übernehmen müssen.
Daher ist es nicht verwunderlich, dass die politische Elite, die Oberschicht, Medien und Wirtschaftsverbände in regelmäßigen Abständen per Gehirnwäsche verkünden, dass der stetig steigende Bundeszuschuss den Bundeshalt in Deutschland gefährdet.
Diejenigen, die sowas in die Welt hinausposaunen, sollten dringend ihren IQ überprüfen lassen, diese Menschen haben mehr als nur eine Blockade im Kopf.
Nennen wir sie doch beim Namen. Das sind die Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, (BDI, BDA, IW, DIA); die Wirtschaftsweisen-Honorar-Professoren, davon gibt es mehr als ein Dutzend, die Namen will ich öffentlich nicht nennen.
Dieser gebündelte Sachverstand ist aufgrund von Abhängigkeiten (Lobbyismus) befangen. Es gibt Stimmen, die sprechen von der Rentenmafia.
Ein Sprichwort sagt: Der Fisch fängt am Kopfe an zu stinken. Oder die Honorar-Euro blockieren die sozialen Hirnhälften der Rentenprofessoren. (“ Das sind polemische nicht bewiesene Aussagen“) Von solchen Aussagen distanziere ich mich. Richtig aber ist wenn elementare Grundrechte außer Kraft gesetzt werden können, mit der Begründung, dass es sich hier um ein Solidarsystem handelt, das nur für die Erwerbstätigen und Rentner der gesetzlichen Sozialversicherungen gilt. Dann ist das eine gewollte Diskriminierung der Versicherungspflichtigen und Rentner.
Wenn der Bevölkerung suggeriert wird, die gesetzliche Rentenversicherung stehe vor einem Kollaps, wenn nicht bis 70 Jahre gearbeitet wird …
Dann haben die genannten Gruppen der Erste-Klasse-Gesellschaft nur Angst und Alpträume, dass auch sie in naher Zukunft Beiträge für die Solidargemeinschaft leisten müssen.
Deshalb wollen sie mittels einer Gehirnwäsche den Erwerbstätigen und Rentnern glauben machen, es gäbe bislang zu wenig Generationengerechtigkeit. Und alles, was gut für die Rentner ist, ist zwangsläufig schlecht für die Beitragszahler, oder schlimmer noch, es gehe zu Lasten von deren Kindern.
Das ist Unsinn, doch mit dieser perfiden Masche spielen die genannten Gruppen geschickt Jung gegen Alt aus.
Mit dem ständigen Verweis auf die Kinder soll bei allen Wohlmeinenden Schutzinstinkte geweckt und bei der heutigen Rentnergeneration ein schlechtes Gewissen erzeugt werden. Wer will schon seine Enkel schädigen?
Die Aussage der Gruppe, es gäbe zu wenig Generationengerechtigkeit, ist ja richtig, aber der Grund ist ein ganz anderer, den sie verständlicherweise nicht nennen wollen. Der tatsächliche Grund ist: dass sich die Erste-Klasse-Gesellschaft seit 1957 gar nicht in den Generationenvertrag eingebracht hat. Deshalb kann es seit 1957 niemals eine Generationengerechtigkeit geben.
Die Verbände, Ökonomen, Politiker, Selbstständige, Manager und Lobbyisten müssen sich selbst fragen, wo finden sie sich selbst in dieser Generationengerechtigkeit wieder.
Das Gefährliche an der Lüge ist, wird sie oft genug wiederholt, wird sie am Ende geglaubt, wird die Lüge zur Wahrheit.
Die Fakten: Der deutsche Staat schuldet den Beitragszahlern der Kriegsgenerationen vor 1957 mindestens eine Summe in Höhe von 100 Milliarden Euro.
Kapitel 2
Der Generationsvertrag
1957: Der Generationenvertrag
1957 wurde durch Adenauer das bis dahin vorhandene Vermögen aus einer kapitalgedeckten Altersvorsorge in einen fiktiven „Umlage finanzierten Generationenvertrag“ überführt.
Der Generationenvertrag bezeichnet einen „fiktiven Solidar-Vertrag zwischen jeweils zwei gesellschaftlichen Generationen“ (Wilfrid Schreiber) als theoretisch-institutionelle Grundlage einer im Umlageverfahren finanzierten dynamischen Rente.
Ziel ist die Einführung von Zurechnungsregeln für die Verteilung des Arbeitseinkommens Erwerbstätiger mit der Absicht, die individuellen Konsummöglichkeiten angemessen auf die drei Lebensphasen „Kindheit und Jugend, Erwerbsphase und Alter aufzuteilen“.
Der Begriff Generationenvertrag ist nicht juristisch, sondern bildlich zu verstehen, da zwischen den Generationen kein juristisch einklagbarer Vertrag geschlossen werden kann.
„Der Begriff Generationenvertrag“ hat in der deutschen Sozialgeschichte eine große Bedeutung erlangt. Je nach seinem Verständnis werden unterschiedliche sozialpolitische Schlussfolgerungen gezogen.
Unterschiedliche Definitionen:
Definition aus der großen Bertelsmann-Lexikothek (1990):
In der BRD wurde die Idee vom „Solidarvertrag zwischen den Generationen“ durch W. Schreiber entwickelt. Ausgangspunkt ist die Feststellung, dass das Arbeitseinkommen, durch das eine Erwerbstätigkeit erzielt wird, als Lebenseinkommen zu verstehen ist. Es wird begründet durch die Lebensphasen: Kindheit und Jugend, eine Phase, in der die Fähigkeiten zur Erwerbstätigkeit erworben werden, + Arbeitsalter, während dessen man Einkommen erwirbt. Aber es muss auch für die Phase des Lebensabends ausreichen.
Sieht man die Gesellschaft als Solidargemeinschaft, kann sie und muss sie zur Sicherung des sozialen Friedens zwischen den Generationen Lösungen zur Verteilung des von der mittleren Generation erarbeiteten Einkommens finden, die sowohl deren Unterhalt als auch den der Kinder und der alten Menschen sichert. Diese Aufgabe fällt dem jeweiligen System der sozialen Sicherung zu.
Demgegenüber steht eine engere Definition, die sich etwa beim Bundesfinanzministerium und der deutschen Rentenversicherung findet:
Mit Generationenvertrag wird der unausgesprochene „Vertrag“ zwischen der beitragszahlenden und der rentenbeziehenden Generation bezeichnet. Die monatlich von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vorgenommenen Einzahlungen in die staatliche Rentenkasse sollen zur Finanzierung der laufenden Rentenzahlungen dienen. Die arbeitende und somit zahlende Generation erwartet ihrerseits, dass auch ihre Rente durch die Beitragszahlungen der nachfolgenden Generationen gedeckt ist. Tatsächlich ist der Generationenvertrag als Grundlage des deutschen Rentensystems eine staatlich organisierte Unterhaltspflicht gegenüber den Älteren der Gesellschaft.
Der Unterschied zwischen den beiden Definitionen liegt darin, dass die mittlere erwerbstätige Generation einmal in der Pflicht sowohl gegenüber der Jungen als auch der alten Generation gesehen wird.
Das andere Konzept vom Generationenvertrag ist auf eine staatlich organisierte Unterhaltspflicht der mittleren Generation gegenüber der älteren Generation beschränkt und die junge Generation erscheint hier nur als Objekt einer Erwartungshaltung, sie werde später selbst in den Generationenvertrag eintreten.
Geschichte
Der Begriff des Generationenvertrages wird historisch auf die Idee des Gesellschaftsvertrages, wie sie im 18. und 19. Jahrhundert entwickelt wurde, sowie die Deutung der Sozialversicherung nach dem Vorbild der privatwirtschaftlichen Versicherung ausgelegt.
Der Begriff des Generationenvertrages wurde dann insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung des Umlageverfahrens in den gesetzlichen Rentenversicherungen und später auch bei anderen Umverteilungsmechanismen im Sozialstaat (besonders bei der Krankenversicherung der Rentner und Kinder sowie bei der Pflegeversicherung) verwendet. In einem weiteren Sinn wird auf den Generationenvertrag in politischen Debatten auch in den Bereichen der Bildungs-, Haushaltspolitik und allgemein im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit verwiesen.
Welche die richtige oder bessere Definition ist, kann ich nicht beurteilen.
Die Sichtweisen des Generationenvertrags der politischen Elite wurden nach Bedarf und Gutdünken ausgelegt und wird keiner der beiden Definitionen gerecht. Im Allgemeinen wird der Zeitabstand einer Generation mit 30 Lebensjahren bewertet.
Das ursprüngliche System der gesetzlichen Rentenversicherung baute auf eine Ansparung der Rentenbeiträge, die paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf Rentenkonten zu entrichten waren. Von kurzen Perioden abgesehen kam jedoch nie eine ausreichende Kapitaldeckung zustande.
Dass dieses und jedes andere System bei zwei Weltkriegen und zwei Inflationen nicht funktionieren konnte, lag nicht an dem System.
In dieser Zeit wäre auch jeder Generationenvertrag kollabiert.
Das Kapitaldeckungsverfahren (auch: Kapitaldeckungsprinzip) ist ein Kalkulations- und Finanzierungsverfahren von (privaten oder staatlichen) Individualversicherungen sowie von Sozialversicherungen, die auf Pflichtmitgliedschaften beruhen.
Dabei werden Sparanteile aus den Beiträgen der Versicherten am Kapitalmarkt angelegt und für jeden einzelnen Versicherten ein sogenanntes Deckungskapital gebildet, das nach dem Ansparen die zu zahlenden Leistungen abdecken soll. Alle laufenden und zukünftigen Ansprüche werden aus diesem individuellen Deckungskapital in entsprechender Höhe bedient. Der Deckungsgrad gibt darüber Auskunft, zu wie viel Prozent die Verpflichtungen mit Vermögenswerten gedeckt sind.
Bei dem Anwartschaftsdeckungsverfahren wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen, also unter Berücksichtigung der Sterbewahrscheinlichkeit (Sterbetafel) und der erwarteten Kapitalverzinsung auf dem Kapitalmarkt, die notwendige Höhe des Deckungskapitals errechnet.
Hieraus ergibt sich die zu entrichtende Beitragshöhe. Aus den Beiträgen wird das Deckungskapital angespart, das auf dem Kapitalmarkt investiert wird. Nach dem Äquivalenzprinzip wird das Deckungskapital später nach und nach in Form von Rentenzahlungen ausgezahlt.
Die Frage, ob die Rentenversicherung und die Pflegeversicherung vom Umlageverfahren auf das Kapitaldeckungsverfahren umgestellt werden sollen, ist politisch umstritten. Bei all den angeführten Für- und Wider-Argumenten für das Kapitaldeckungsverfahren oder Umlageverfahren wurden zwei ganz entscheidende Punkte (warum auch immer) nicht diskutiert.
Das Umlageverfahren (der Generationenvertrag) kann nur funktionieren, wenn alle (wirklich alle) Erwerbstätigen, auch die Beamten und die Oberschicht, ihre Pflichtbeiträge in die gesetzlichen Sozialversicherungen leisten.Es kann nicht sein, wie leider passiert: dass der deutsche Staat über mehr als 60 Jahre sich an dem eingezahlten Eigentum der Pflichtversicherten vergreift und sich aus den gesetzlichen Sozialversicherungen nach Bedarf und Gutdünken bedient.Über diese willkürlichen Entnahmen werden Sie von mir noch ausführlich aufgeklärt.
Nach wie vor bin ich der Meinung, dass die paritätische Ansparung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf Rentenkonten die bessere Lösung gewesen wäre und noch immer ist. Jeder Erwerbstätige hätte sein eigenes Konto. Manipulationen wären ausgeschlossen.
Es gäbe keinen demografischen Wandel und keine älter werdende Bevölkerung. Jeder erhält das, was er im Arbeitsleben einbezahlt hat.
Die Entscheider können doch Auskunft geben, warum sie noch immer an ihren ständischen Altersversorgungen festhalten.
Die versicherungsfremden Leistungen könnten von allen Erwerbstätigen über einen prozentualen Solidarbeitrag von z. B. drei Prozent geleistet werden. Bei einem durchschnittlichen Brutto-Einkommen von 44.000 Euro pro Jahr von 60 Millionen, Erwerbstätige, Oberschicht und den Beamten mit eingerechnet, ergäbe das ca. 70–80 Milliarden Euro. Damit wäre die Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen sichergestellt.
Der Generationenvertrag, den Adenauer den Erwerbstätigen überstülpte, war primär seinen eigenen Zielen geschuldet und mit vielen Fragenzeichen versehen. Dem Generationenvertrag durften oder wollten die Beamten-Elite und die Oberschicht nicht beitreten.
„Eine Erklärung“ könnte sein, dass bei mehr als 70 Prozent der alten sowie jetzt der neuen Beamtenelite noch immer die Sichtweise der Zweiklassengesellschaft des Kaiserreichs und des NAZI-Regimes in den Köpfen vorherrschte.
Damit wurden die Regierenden, die Wirtschaft, die Lobbyisten und die Oberschicht in die Lage versetzt, den Vertrag nach Gutdünken zu manipulieren, was in 60 Jahren bei jeder Rentenreform auch getan wurde.
Es gab aber auch noch andere Gründe, weshalb der Generationenvertrag zum Scheitern verurteilt war.
Dazu muss man den Begriff Generation erklären. Der Begriff Generation kommt aus dem Lateinischen und bezeichnet alle Menschen, die in einem bestimmten Zeitabschnitt geboren wurden.
Nun frage ich die Leser? Wo finden sich die politische und wirtschaftliche Elite von Deutschland in diesem Generationenvertrag wieder?
Es war geplant, aber nicht durchsetzbar, die Oberschicht und die Beamten in den Generationenvertrag zu integrieren.
Warum wurde der Generationenvertrag nie schriftlich fixiert?
Die jeweiligen Regierungen wären nicht in die Lage versetzt worden, den Generationenvertrag als Solidarvertrag nach Gutdünken zu manipulieren.
Der Begriff einer Zweiklassengesellschaft verfestigt sich zusehends.
Zu welcher Generation zählen sich die Beamten, die Selbstständigen und die Oberschicht? Das ist eine offene Frage, deren Beantwortung schon 66 Jahre auf sich warten lässt.
Wie schon berichtet, hatte das befangene BVerfG 1981 eine Entscheidung getroffen, die nach Ansicht auch von Juristen elementare Grundrechte außer Kraft gesetzt hat, mit der Begründung, dass es sich um ein Solidarsystem handelt.
Mit dieser Entscheidung setzt das BVerfG auf ein angebliches Solidarsystem, was gar nicht funktionierte, weil sich die Oberschicht und die Beamten nie daran beteiligten.
Das hat zur Folge, dass unter anderem der Gleichheitsgrundsatz nicht gilt und bereits nach Recht und Gesetz erworbene Ansprüche rückwirkend gestrichen werden dürfen, wenn das Geld in der gesetzlichen Renten-Versicherung knapp ist.
Diese Entscheidung wurde am 27. 02. 2007 erneut bestätigt.
Dieses Urteil ist ein Skandal ersten Ranges und wie schon ausgeführt ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Mit diesem Urteil ermutigt das BVerfG den Staat zum legalen Diebstahl am Eigentum der Erwerbstätigen.
Beispiel: Die Rentenkasse ist gefüllt, der Staat bedient sich, bis das Geld in der Rentenkasse knapp wird. Jetzt kommt das Alibifunktion: Der Bundeszuschuss wird um die entnommenen Beiträge erhöht und die entnommenen Beiträge werden rückwirkend gestrichen.