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Die Natur ist heute weltweit massiv bedroht. Vor diesem Hintergrund werden Stimmen lauter, die danach fragen, ob herkömmlicher Natur- und Klimaschutz für die Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen noch ausreicht. Oder fordert ein grundlegendes Umdenken, der Natur eigenständige Rechte zu geben? Konkret: Hat nicht nur der Mensch, sondern auch die Natur Würde, die es zu achten und zu schützen gilt? Mit einem entschiedenen „Ja“ bringt sich Reinald Eichholz als Jurist und Verfechter der Rechte der Kinder in die aktuelle Debatte ein. Er plädiert dafür, die Natur eigenständig als Trägerin von Würde und Rechten anzuerkennen – und fordert eine entsprechende Erweiterung des Grundgesetzes. Mit einem engagierten Plädoyer für die Verwirklichung ihrer existenziellen Grundrechte will der Autor der Natur eine Stimme geben, bevor es zu spät ist – denn die Natur verhandelt nicht! /// „Würde und die Grundstimmung der Gerechtigkeit berühren sich. In diesem Gefühl wächst die Überzeugung, dass die Natur aus sich heraus etwas Besonderes, nicht vom Menschen Gemachtes ist, dass sie Eigenwesen besitzt und ihr der Anspruch auf Anerkennung und Schutz ihrer Würde zusteht.“ - Reinald Eichholz
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Seitenzahl: 124
Veröffentlichungsjahr: 2025
Reinald Eichholz
Die Natur verhandelt nicht
Über Würde als Grundwert der Rechte des Menschen und der Natur
ISBN E-Book 978-3-95779-224-2
ISBN gedruckte Version 978-3-95779-223-5
Diesem E-Book liegt die erste Auflage 2025 der gedruckten Ausgabe zugrunde.
E-Book-Erstellung: CPI books GmbH, Leck
Erste Auflage 2025
© Info3 Verlagsgesellschaft Brüll & Heisterkamp KG
Frankfurt am Main, 2025
Lektorat: Jens Heisterkamp, Frankfurt am Main
Satz: Ulrich Schmid, de∙te∙pe, Aalen
Cover: Frank Schubert
Info3 Verlag
Kirchgartenstraße 1, 60439 Frankfurt am Main
Tel. 069 58 46 47, E-Mail: [email protected]
www.info3.de
Die Natur ist heute weltweit massiv bedroht. Vor diesem Hintergrund werden Stimmen lauter, die danach fragen, ob herkömmlicher Natur- und Klimaschutz für die Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen noch ausreicht. Oder fordert ein grundlegendes Umdenken, der Natur eigenständige Rechte zu geben? Konkret: Hat nicht nur der Mensch, sondern auch die Natur Würde, die es zu achten und zu schützen gilt?
Mit einem entschiedenen „Ja“ bringt sich Reinald Eichholz als Jurist und Verfechter der Rechte der Kinder in die aktuelle Debatte ein. Er plädiert dafür, die Natur eigenständig als Trägerin von Würde und Rechten anzuerkennen – und fordert eine entsprechende Erweiterung des Grundgesetzes. Mit einem engagierten Plädoyer für die Verwirklichung ihrer existenziellen Grundrechte will der Autor der Natur eine Stimme geben, bevor es zu spät ist – denn die Natur verhandelt nicht!
Dr. jur. Reinald Eichholz, verheiratet, fünf erwachsene Kinder, 14 Enkel einschließlich der Patchworkbereicherungen, Studium der Rechts- und Staatswissenschaften, 1968 bis 1971 Richter am Amts- und Landgericht, 1971 bis 1989 Leiter der Koordinierungsstelle für Fragen der Familienpolitik der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, 1989 bis 2002 Kinderbeauftragter der Landesregierung Nordrhein-Westfalen. Ehem. Mitglied des Deutschen Komitees für Unicef, des Verwaltungsrats der Kindernothilfe und der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Mitglied der Sektion für Sozialwissenschaften am Goetheanum, Dornach.
„Würde und die Grundstimmung der Gerechtigkeit berühren sich.In diesem Gefühl wächst die Überzeugung, dass die Natur aus sich heraus etwas Besonderes, nicht vom Menschen Gemachtes ist, dass sie Eigenwesen besitzt und ihr der Anspruch auf Anerkennung und Schutz ihrer Würde zusteht.“
Reinald Eichholz
„In Zukunft wird ein Verhältnis der menschlichen Gesellschaft zur Natur erarbeitet werden müssen, das die ‚Würde der Natur’ als Idee fasst und diese Würde neben die Würde des Menschen stellt und beide durch ein Grundgesetz als unantastbar bestimmt.“
Thomas Göbel (1928–2006)
Für Simon, Paul-Philipp, Luisa, Paula, Vincent, Leon, Lisa, Marit, Hannah, Ferdinand, Marieke, Leo, Mio und Lulu
Teil I
Tatsachen
Hoffnungsschimmer?
Die ökologische Transformation
Positives und überpositives Recht
EXKURS 1: Der vierfache Schichtenbau des Rechts
EXKURS 2: Widerspiegelungen und Konsequenzen im Gerechtigkeitsdiskurs
Der Geltungswille im positiven und im überpositiven Recht
Teil II
Menschenwürde – Quelle der Gerechtigkeit
Geschichte
Selbstbetrachtung als Erfahrung der Menschenwürde
Handeln aus der Freiheit eigener Initiative
Gerechtigkeit, Menschenwürde und Rechtsentwicklung
Menschenwürde und die natürliche Mitwelt
Teil III
Natürliche Lebenszusammenhänge
Die Begegnung in der Natur – mit heiligen Flüssen, Bergen, Bäumen und Tieren
Verlust des lebendigen Rechts
Neue Erkenntniszugänge als Weg zur Würde der Natur
EXKURS 3: Die Rehabilitierung des Gefühls
Daseinswürde alles Lebendigen
Teil IV
Die Würde der Natur als moralisch-rechtlicher Grundwert
EXKURS 4: Menschenwürde und die Würde der Natur
Die Würde der Natur als demokratisches Verfassungsprinzip
EXKURS 5: Ökozid als essenzielle Würdeverletzung
Grenzen essenzieller Rechtsbefugnisse
EXKURS 6: Würde und Eigenrechte im Meinungsstreit
Teil V
Die Würde als Rechtsquelle für Grundrechte der Natur
EXKURS 7: Eigenrechte vs. verliehene Rechte
Grundrechte aus der EU-Grundrechte-Charta
Grundrechte aus dem Eigenwesen der Natur
EXKURS 8: Eingriffsrechte und Verhaltensmaßstäbe
Der Angelpunkt des Waagebalkens
Teil VI
Vorbilder für eine Grundgesetzänderung im geltenden Recht
Meilensteine
Konkrete Regelungsvorschläge
EXKURS 9: Konsequenzen der Verfassungsänderung auf den anderen Verantwortungsebenen
Teil VII
Zum Klagerecht der Natur
EXKURS 10: Rechtswahrnehmung in Treuhänderschaft
Teil VIII
Ökologische Transformation und Rechtskultur
EXKURS 11: Widerstände und Hindernisse
Naturerleben und Rechtsgefühl
Würdebewusstsein als Rechtsbewusstsein
Auf den Punkt gebracht
Literatur
Liebe Leserin, lieber Leser!
Das Studium der nachfolgenden Gedanken verlangt einigen Forschungseifer. Im Titel klingt an, dass es wohl eher um Theorie als um Alltagsfragen gehen könnte. Aber das scheint nur so. Denn die Auseinandersetzung bis hin zum Vorschlag einer Grundgesetzänderung ist getrieben von der Sorge, dass wir mehr denn je im Begriff sind, mit unerträglichem Unrecht gegen die Natur die Existenz des ganzen Planeten zu verwirken. Dass das den Alltag berührt, merken wir zunehmend. Nicht nur werden die Nachrichten immer bedrückender, sondern wir spüren inzwischen buchstäblich am eigenen Leib, welche Katastrophen wir mit dem Klimawandel in Gang gesetzt haben.
Ob diese Erkenntnis in der Politik wirklich angekommen ist, kann man bezweifeln. Desto wichtiger ist die Bewegung von unten. Um den Kräften, die der Natur zusetzen, Paroli bieten zu können, muss man sich also kräftig die Schuhe besohlen, sprich: man muss sich in der laufenden Diskussion jenseits von Parolen sachkundig zurechtfinden. Viele Menschen kümmern sich darum, aber wir müssen noch besser erklären, welche Rolle dabei speziell die Rechte der Natur spielen. Das muss indessen nicht auf eine strohtrockene juristische Auseinandersetzung hinauslaufen. Selbst beim Thema „Recht“ kann eine gemeinsame Basis entstehen, wenn man nicht nur die Buchstaben bemüht, sondern das Rechtsgefühl sprechen lässt.
In diesem Sinne möchte ich den Text als Dialog über Gedanken und Gefühle verstehen. Schon die Grundlagen, über die ich berichte, sind im Dialog entstanden. Den Freundinnen und Freunden der Initiative JURA NOVA ist zu verdanken, dass wir uns von 1996 bis 2010 auf jährlich mehrtägigen Treffen im Simmental in der Schweiz intensiv um ein tieferes Verständnis unserer Arbeit kümmern konnten – als juristische Fachleute aus der anwaltlichen, notariellen, richterlichen und der Mediations-, Wissenschafts- und Verwaltungspraxis. Entscheidend wichtig war uns, auch Menschen aus anderen Erfahrungsbereichen unter uns zu haben, um mit größerem Horizont zu fragen, was es bedeutet, Rechtswissenschaft und Geisteswissenschaft zusammen zu sehen. Ihnen allen danke ich, dass ich die Ergebnisse 2011 erweitert darstellen konnte.1 Vieles davon kann man mit etwas Geduld anhand der in den Text aufgenommenen EXKURSE nachvollziehen, die ich wie ein „Buch im Buch“ sichtbar abgesetzt eingefügt habe. Sie betreffen vertiefende fachliche und geisteswissenschaftliche Fragen oder für den Zusammenhang weniger bedeutsame Einzelheiten, die man zunächst auch überschlagen kann.
Die zahlreichen Literaturhinweise sollen nicht verwirren. Es sind Ausblicke auf wichtige Beiträge, die im Hintergrund eine Rolle spielen und das Thema vertiefen, deren gründliche Einbindung aber eine umfänglichere wissenschaftliche Arbeit erfordert hätte.
Jens Heisterkamp, Rüdiger Eichholz und Rotraut Eichholz haben den Entwurf ohne juristische Brille kritisch durchgesehen und mit ihren Anmerkungen das Bemühen um Verstehbarkeit des Textes auch für „normale“ Menschen nachhaltig unterstützt. Dafür bin ich ihnen sowie Katharina de Roos für das eingehende Co-Lektorat sehr dankbar.
Ob die Bemühungen des Schreibens und des Lesens am Ende weiterführen, hängt davon ab, ob das Thema „zündet“, um im Einsatz für die Rechte der Natur die Basis einer Rechtskultur zu schaffen, in der die Würde der Natur und ihre daraus entspringenden Rechte gut aufgehoben sind.
Velbert-Langenberg, im Februar 2025
Reinald Eichholz
Wenn im Titel dieser Schrift von Würde als dem Grundwert der Rechte des Menschen und der Natur die Rede ist, stehen große Worte am Anfang. Sie setzen alles Weitere einem beträchtlichen Risiko aus. Da wir uns mit drängendsten Fragen unserer Gegenwart befassen müssen, kann der Eindruck entstehen, allzu idealistisch über dem Boden harter Tatsachen zu schweben. Denn: Womit wir es real zu tun haben, ist Krieg in vielen Teilen der Welt, vor allem in der Ukraine, im Nahen Osten, im Sudan. Tausende Menschen in aller Welt erleiden Armut und Vertreibung, alles verstärkt durch die globalen Entwicklungen, die wir „Klimakrise“ nennen und die keinen Winkel der Erde verschonen. Im Zentrum der Aufmerksamkeit steht die Erwärmung des Planeten. Obwohl ernsthaft nicht zu leugnen ist, dass der Mensch dafür die Verantwortung trägt, wird die Notwendigkeit eines Umdenkens – nicht nur bei uns – in einer an den Rändern populistisch besetzten Debatte bestritten. Entschiedene Gegenmaßnahmen scheitern an politischer Uneinigkeit und mangelnder Initiative trotz der unübersehbaren globalen Folgen, Extremwettern, wie wir sie gerade erst anfänglich erleben, wie Hitzeperioden und Dürre, Hurrikans und Überschwemmungen. Immer deutlicher vollziehen sich das Abschmelzen der Polkappen und das Auftauen des Permafrosts, der Anstieg des Meeresspiegels und die Verschmutzung der aufgeheizten Meere. Dabei geraten extreme Umweltbelastungen aus der Vergangenheit fast aus dem Blick: die Vergiftungsgefahr durch Hinterlassenschaften der Weltkriege und die Verwüstung von riesigen Gebieten durch die Atombombentests, verbunden mit dem nach wie vor ungeklärten Verbleib von Atom- und Chemiemüll.
Was unserem Erleben am nächsten liegen könnte, wird verdrängt. Schon 1962 sagte Rachel Carson mit ihrem Buch Der stumme Frühling voraus, was sich heute Tag für Tag vollzieht: die Artenvernichtung durch den Menschen. Täglich gehen Flächen verloren, die eigentlich Lebensräume von Tieren und Pflanzen sind. Trotzdem werden weiter die Regenwälder gerodet, vergiftet eine „Hochleistungslandwirtschaft“ (Albrecht Schad) Felder und Flüsse, weil industrielle Betriebsformen enormen Flächenverbrauch, Pestizide und den Einsatz gigantischer Maschinen verursachen, die den Boden verdichten und Brutstätten und Kleinlebewesen unterpflügen. Dass wir diese Entwicklung zugleich durch Ausweisung immer weiterer Flächen für Betriebsgelände und Wohnbebauung fördern und privat durch Versiegelung, laubfrei geblasene Wege und durch phantasielose Vorgärten dazu beitragen, findet im allgemeinen Bewusstsein nicht statt. Genug! Das mag reichen, um Skepsis gegenüber einem Diskurs zu hegen, der Würde in den Mittelpunkt stellt.
Eine harte Tatsache ist aber auch, dass sich Grundlegendes ändern muss, und zwar praktisch auf allen Gebieten des Lebens im gesellschaftlichen, politischen und privaten Verhalten. Für die Gesundung des Planeten brauchen wir ein umfassendes Umdenken – eine ökologische Transformation, aber wie?
Vor diesem Hintergrund ist bemerkenswert, dass uns diese Tatsachen scheinbar aus der Mode gekommene Einsichten abtrotzen. Die unleugbare Verantwortung des Menschen zeigt unbeschönigt, dass den Problemen äußerst negative Seiten unseres Charakters zugrunde liegen – Egoismus und Eigennutz, schier grenzenloses Gewinnstreben, überbordender Konsum, Neid und Gewalt und nicht zuletzt Gedankenlosigkeit und Bequemlichkeit. Die Menschen beginnen zu spüren, dass durch diese Eigenschaften nicht nur die natürlichen Daseinsgrundlagen, sondern auch unsere sozialen Beziehungen bis hinein in das zwischenmenschliche Miteinander vergiftet werden. Wir sollten uns daran erinnern, dass Avishai Margalit (1997) unter dem Titel Politik der Würde schon vor der Jahrtausendwende die Notwendigkeit einer „anständigen Gesellschaft“ anmahnte.
Ermutigend ist in diesem Sinne, dass am Rande des Mainstreams auf vielen gesellschaftlich-politischen Gebieten mehr und mehr Ideen entstanden sind, die grundlegende Veränderungen vorschlagen: eine Transformation der Wirtschaft zur Gemeinwohlorientierung ohne Wachstumszwang, im Recht eine Belebung der Demokratie durch rechtlich verbürgte Freiheits- und Beteiligungsrechte und im Kultur- und Geistesleben insbesondere Reformen im Bildungswesen. Dass aber nicht nur einzelne Gebiete sich ändern müssen, sondern die Gesellschaft insgesamt, lässt angesichts der zunehmenden Klimakrise die Forderung nach einer viel umfassenderen Transformation zugunsten der Natur immer lauter werden, einer ökologischen Transformation, die vom Lebensalltag bis zu allen Sektoren des nationalen, internationalen und übernationalen Rechts reicht. Sie gipfelt in der Vorstellung, dass wirkliche Fortschritte nur zu erzielen sind, wenn die Natur selbst mit Rechten ausgestattet wird, die sie aus eigenem Recht gegen die Übermacht zerstörerischer Interessen geltend machen kann:
Bei diesem Punkt stehen wir noch am Anfang. Zwar ist seit Jahrhunderten über die Natur in Philosophie und Naturwissenschaft viel nachgedacht worden, philosophisch über das Wesen der Natur und naturwissenschaftlich, indem seit Galileo Galilei im Lauf der Zeit immer ausschließlicher über Möglichkeiten geforscht wurde, wie die Natur praktisch nutzbar gemacht werden kann. Neu ist dagegen der juristische Diskurs über Rechte der Natur oder gar darüber, was Würde der Natur bedeuten könnte. Er setzt erst in den 70er Jahren ein mit der Frage von Christopher Stone Should Trees Have Standing?, um Bäumen Subjektstatus zu verleihen. Seinem auch auf Deutsch erschienenen Buch Umwelt vor Gericht (1987) folgten ausführliche Beiträge anderer Autorinnen und Autoren, die uns beschäftigen werden. Zunächst drängt sich aber eine allzu leicht übersehene Frage in den Vordergrund: Was kann das Recht – und speziell: was können Rechte der Natur – überhaupt gegen das Übermaß der „harten Tatsachen“ von Kriegen, Krisen und Katastrophen ausrichten? Wenn man nicht entmutigt aufgeben will, lohnt es, zu allererst zu klären, was Recht ist und welche Wirkungsmöglichkeiten damit für eine ökologische Transformation zu Gebote stehen könnten. Man kennt zwei unterschiedliche Rechtsbereiche:
Von dieser Unterscheidung hängt zum Beispiel für die ökologische Transformation ab, ob „Recht“ nur das gesetzte, sogenannte „positive“ Recht ist und wir deshalb für eine Weiterentwicklung allein auf Gesetze, Konventionen, Verordnungen oder sonstige konkrete Regelungen angewiesen sind, oder ob als sogenanntes „überpositives“ Recht auch eingesetzt werden kann, was individuell und gesellschaftlich als gelebte Redlichkeit verwirklicht wird. Hat es eine rechtliche Bedeutung, wenn aus Ökologiebewusstsein eine ungeschriebene Werthaltung entsteht oder ein solcher Wert im rechtlichen Diskurs gewonnen wird und zur allgemeinen Einsicht reift? Wenn nämlich auch dies Recht ist, würde es zur Beförderung der Transformation nicht nur um das geschriebene Recht gehen, sondern auch um das überpositive, nichtgeschriebene Recht. Es könnte als moralisches Recht Geltung beanspruchen und zum Nutzen der Natur wirken.
Bis heute herrscht Streit um positives und überpositives moralisches Recht. Für die einen ist die Trennung der Moral vom Recht eine Bedingung für Freiheit und Selbstbestimmung (Tiedemann 2006, S. 74), weil ohne moralische Einmischung die Entscheidung des Einzelnen frei bleibe. Für die andern schneidet diese Trennung „das Recht von seinen rechtfertigenden Gründen und sich selbst von der ethischen Aufklärung ab“ (Kriele 1979, S. 15). Für derartige Streitfälle hat Fritz von Hippel (1964, S. 216, 230) auf das Unzulängliche jedes „juristischen Weltanschauungskampfes im Prinzipiellen“ hingewiesen, weil man letztlich bloße Teilwahrheiten zum Dogma erkläre: „die Verletzung anderer Teilwahrheiten ist damit zwangsläufig gegeben…“. Er verlangt deshalb eine alle Daseinsbereiche einschließende „nüchterne Wirklichkeitsanschauung“: einen geweiteten Blick, der „das diesseitige wie das jenseitige Leben zu umfassen trachtet […], für den Wissenschaftler eine Aufforderung, auch eine ,Erkenntnis höherer Welten’ (Steiner) wenigstens als mögliche Aufgabe zu betrachten.“ Gemeint ist nicht naives Vertrauen auf die eigene subjektive Weltsicht, sondern im Gegenteil: ein Plädoyer für die Vielfalt bedenkenswerter Gesichtspunkte, die das eigene Urteil einbeziehen, dies aber immer verbunden mit der Bereitschaft, es in Frage zu stellen und dem Anderen Gehör zu schenken: audiatur et altera pars! (Gehört werde auch die andere Seite!). Der damit verbundene Austausch unterschiedlicher Sichtweisen ist immerhin ein Ansatz, die erkenntnistheoretischen Fallstricke bloß subjektiver Einschätzungen zu überwinden.
Und so stellt man denn bei nüchterner Wirklichkeitsanschauung fest, dass die Polarisierung von positivem und überpositivem Recht am Leben vorbeigeht. Die Rechtswirklichkeit enthält tatsächlich alle Elemente: das gesetzte Recht in unseren „Gesetzbüchern“, gelebtes Recht, das „im Streben nach dem Richtigen“ (Rudolf Stammler) gesellschaftliche Realität ist und dabei gemeinsame Rechtsüberzeugungen ausbildet – die „Gesellschaftsmoral“. Wir kennen aber auch rechtsethische Prinzipien, die als „richtungsgebende Maßstäbe rechtlicher Normierung, […] vermöge ihrer eigenen Überzeugungskraft rechtliche Entscheidungen zu rechtfertigen vermögen“ (Larenz 1991, S. 421). Gemeint sind Grundsätze wie Freiheit und Verantwortung, Gleichheit und Selbstbestimmung, Werte, die unabhängig von einer Regelung im positiven Recht gelten. Dies macht die Wertordnung des Rechts aus. Und am Ende geht es bei alledem um den Zentralwert allen Rechts, der ganz unjuristisch als Grundstimmung der Gerechtigkeit fühlbar in uns lebt – gerecht soll es zugehen in der Welt, das ist schon Kindern ein ursprüngliches Bedürfnis.
