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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 2, Wirtschaftsuniversität Wien, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dieser Arbeit sollen die neuen Artikel in der Bundesverfassung betreffend die nichtterritoriale Selbstverwaltung beleuchtet werden. [...] Um die vorliegende Bachelorarbeit und die darin bearbeitete Thematik besser verständlich zu machen, sollen die folgenden, einleitenden Worte einen grundlegenden Überblick zur Ausgangssituation und Problemstellung darstellen. In den vergangenen zwei Jahrzehnten kam es zu wiederholten Versuchen die österreichische Bundesverfassung an die geänderten Anforderungen, wie etwa durch den Beitritt zur Europäischen Union, anzupassen beziehungsweise auch bestehendem Reformbedarf Rechnung zu tragen. Als Beispiel kann hier die als „Strukturreformkommission“ bezeichnete Expertengruppe für Fragen der Neuordnung der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung genannt werden, welche im Jahr 1989 eingesetzt wurde. Im Jahr 1992 wurde eine Vereinbarung getroffen, mit der die wichtigsten verfassungspolitischen Leitlinien für eine weit reichende Änderung des B-VG fixiert wurden. Für die Mehrzahl der strittigen Fragen konnten einvernehmliche Standpunkte formuliert und ein Entwurf einer B-VG-Novelle ausgearbeitet werden. Zu einer Umsetzung dieser Verfassungsreform ist es letztlich aber nicht gekommen.1 [...] 1 Vgl 94/ME XXIII. GP – Ministerialentwurf – Materialien – Vorblatt und Erläuterungen S. 2.
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I. Inhaltsverzeichnis
I. INHALTSVERZEICHNIS 2
II. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 3
III. VORBEMERKUNG 5
IV. DEFINITION DER NICHTTERRITORIALEN SELBSTVERWALTUNG 8
V. DIE VERFASSUNGSRECHTLICHEN GRUNDLAGEN DER SELBSTVERWALTUNG
VOR DER B-VG NOVELLE BGBL I 2008/2 11
VI. DIE B-VG NOVELLE BGBL I 2008/2 15
1. ART 120A ABS 1 - EINRICHTUNGVONSELBSTVERWALTUNGSKÖRPERNUND DEREN
PFLICHTMITGLIEDSCHAFT 15
2. ART 120A ABS 2 - VERANKERUNGDERSOZIALPARTNERSCHAFT 17
2.1. BUNDESVERFASSUNGSRECHTLICHE GARANTIEFÜR BERUFLICHE
SELBSTVERWALTUNGSKÖRPER? 1 8
2.2. DIE ANERKENNUNGDERROLLEDERSOZIALPARTNER 19
3. ART 120B ABS 1 - WEISUNGSFREIHEIT,GESETZESERGÄNZENDESVERORDNUNGSRECHT
UNDRECHTSAUFSICHT 22
3.1. GESETZESERGÄNZENDES VERORDNUNGSRECHTUNDWEISUNGSFREIHEIT
3.2. RECHTSAUFSICHT
4. ART 120B ABS 2 - EIGENERUND ÜBERTRAGENERWIRKUNGSBEREICH
5. ART 120B ABS 3 - MITWIRKUNGAN STAATLICHERVOLLZIEHUNG
6. ART 120C ABS 1 - DEMOKRATISCHE LEGITIMATIONDERORGANE
7. ART 120C ABS 2 - FINANZIERUNG
8. ART 120C ABS 3 - SELBSTVERWALTUNGSKÖRPERALS SELBSTÄNDIGE
WIRTSCHAFTSKÖRPER 38
VII. ZUSAMMENFASSUNG 39
VIII. INTERVIEW ZUR B-VG NOVELLE BGBL I 2008/2 41
IX. LITERATURVERZEICHNIS 49
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II. Abkürzungsverzeichnis
AB Ausschussbericht Abs Absatz AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union AK Arbeiterkammer ArbVG Arbeitsverfassungsgesetz Art Artikel ÄrzteG Ärztegesetz B Burgenland BGBl Bundesgesetzblatt BlgNR Beilage(-n) zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates B-VG Bundes-Verfassungsgesetz bzw beziehungsweise bzgl bezüglich dB der Beilage(-n) dh das heißt EGV Vertrag über die Europäische Gemeinschaft EU Europäische Union f, ff folgende gem gemäß GP Gesetzgebungsperiode Hrsg Herausgeber HSG Hochschülerinnen und Hochschülerschaftsgesetz idF in der Fassung ieS im engeren Sinn iSd im Sinne des/der iVm in Verbindung mit JRP Journal für Rechtspolitik K Kärnten ME Ministerialentwurf
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NÖ Niederösterreich NR Nationalrat OÖ Oberösterreich ÖH Österreichische Hochschülerschaft Sbg Salzburg Stmk Steiermark RdA Recht der Arbeit Rz Randzahl T T i r o l ua unter anderem UOG Universitäts-Organisationsgesetz usw und so weiter va vor allem VfGH Verfassungsgerichtshof VfSlg Sammlung der Erkenntnisse und wichtigsten Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofes vgl vergleiche VwGH Verwaltungsgerichtshof W W i e n WKG Wirtschaftskammergesetz WKO Wirtschaftskammer Österreich Z Ziffer zB zum Beispiel ZfV Zeitschrift für Verwaltung
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III. Vorbemerkung
Um die vorliegende Bachelorarbeit und die darin bearbeitete Thematik besser verständlich zu machen, sollen die folgenden, einleitenden Worte einen grundlegenden Überblick zur Ausgangssituation und Problemstellung darstellen.
In den vergangenen zwei Jahrzehnten kam es zu wiederholten Versuchen die österreichische Bundesverfassung an die geänderten Anforderungen, wie etwa durch den Beitritt zur Europäischen Union, anzupassen beziehungsweise auch bestehendem Reformbedarf Rechnung zu tragen.
Als Beispiel kann hier die als „Strukturreformkommission“ bezeichnete Expertengruppe für Fragen der Neuordnung der bundesstaatlichen
Kompetenzverteilung genannt werden, welche im Jahr 1989 eingesetzt wurde. Im Jahr 1992 wurde eine Vereinbarung getroffen, mit der die wichtigsten verfassungspolitischen Leitlinien für eine weit reichende Änderung des B-VG fixiert wurden. Für die Mehrzahl der strittigen Fragen konnten einvernehmliche Standpunkte formuliert und ein Entwurf einer B-VG-Novelle ausgearbeitet werden. Zu einer Umsetzung dieser Verfassungsreform ist es letztlich aber nicht gekommen.1