Die Verankerung der nichtterritorialen Selbstverwaltung in der österreichischen Bundesverfassung und ihre Auswirkungen - Christian Weiss - E-Book

Die Verankerung der nichtterritorialen Selbstverwaltung in der österreichischen Bundesverfassung und ihre Auswirkungen E-Book

Christian Weiss

0,0
18,99 €

oder
-100%
Sammeln Sie Punkte in unserem Gutscheinprogramm und kaufen Sie E-Books und Hörbücher mit bis zu 100% Rabatt.
Mehr erfahren.
Beschreibung

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 2, Wirtschaftsuniversität Wien, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dieser Arbeit sollen die neuen Artikel in der Bundesverfassung betreffend die nichtterritoriale Selbstverwaltung beleuchtet werden. [...] Um die vorliegende Bachelorarbeit und die darin bearbeitete Thematik besser verständlich zu machen, sollen die folgenden, einleitenden Worte einen grundlegenden Überblick zur Ausgangssituation und Problemstellung darstellen. In den vergangenen zwei Jahrzehnten kam es zu wiederholten Versuchen die österreichische Bundesverfassung an die geänderten Anforderungen, wie etwa durch den Beitritt zur Europäischen Union, anzupassen beziehungsweise auch bestehendem Reformbedarf Rechnung zu tragen. Als Beispiel kann hier die als „Strukturreformkommission“ bezeichnete Expertengruppe für Fragen der Neuordnung der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung genannt werden, welche im Jahr 1989 eingesetzt wurde. Im Jahr 1992 wurde eine Vereinbarung getroffen, mit der die wichtigsten verfassungspolitischen Leitlinien für eine weit reichende Änderung des B-VG fixiert wurden. Für die Mehrzahl der strittigen Fragen konnten einvernehmliche Standpunkte formuliert und ein Entwurf einer B-VG-Novelle ausgearbeitet werden. Zu einer Umsetzung dieser Verfassungsreform ist es letztlich aber nicht gekommen.1 [...] 1 Vgl 94/ME XXIII. GP – Ministerialentwurf – Materialien – Vorblatt und Erläuterungen S. 2.

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

EPUB
Bewertungen
0,0
0
0
0
0
0
Mehr Informationen
Mehr Informationen
Legimi prüft nicht, ob Rezensionen von Nutzern stammen, die den betreffenden Titel tatsächlich gekauft oder gelesen/gehört haben. Wir entfernen aber gefälschte Rezensionen.



Inhaltsverzeichnis
Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
Seite 19
Seite 20
Seite 21
Seite 22
Seite 23
Seite 24
Seite 25
Seite 26
Seite 27
Seite 28
Seite 29
Seite 30
Seite 31
Seite 32
Seite 33
Seite 34
Seite 35
Seite 36
Seite 37
Seite 38
Seite 39
Seite 40
Seite 41
Seite 42
Seite 43
Seite 44
Seite 45
Seite 46
Seite 47
Seite 48
Seite 49
Seite 50
Seite 51

Page 1

Page 2

I. Inhaltsverzeichnis

I. INHALTSVERZEICHNIS 2

II. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 3

III. VORBEMERKUNG 5

IV. DEFINITION DER NICHTTERRITORIALEN SELBSTVERWALTUNG 8

V. DIE VERFASSUNGSRECHTLICHEN GRUNDLAGEN DER SELBSTVERWALTUNG

VOR DER B-VG NOVELLE BGBL I 2008/2 11

VI. DIE B-VG NOVELLE BGBL I 2008/2 15

1. ART 120A ABS 1 - EINRICHTUNGVONSELBSTVERWALTUNGSKÖRPERNUND DEREN

PFLICHTMITGLIEDSCHAFT 15

2. ART 120A ABS 2 - VERANKERUNGDERSOZIALPARTNERSCHAFT 17

2.1. BUNDESVERFASSUNGSRECHTLICHE GARANTIEFÜR BERUFLICHE

SELBSTVERWALTUNGSKÖRPER? 1 8

2.2. DIE ANERKENNUNGDERROLLEDERSOZIALPARTNER 19

3. ART 120B ABS 1 - WEISUNGSFREIHEIT,GESETZESERGÄNZENDESVERORDNUNGSRECHT

UNDRECHTSAUFSICHT 22

3.1. GESETZESERGÄNZENDES VERORDNUNGSRECHTUNDWEISUNGSFREIHEIT

3.2. RECHTSAUFSICHT

4. ART 120B ABS 2 - EIGENERUND ÜBERTRAGENERWIRKUNGSBEREICH

5. ART 120B ABS 3 - MITWIRKUNGAN STAATLICHERVOLLZIEHUNG

6. ART 120C ABS 1 - DEMOKRATISCHE LEGITIMATIONDERORGANE

7. ART 120C ABS 2 - FINANZIERUNG

8. ART 120C ABS 3 - SELBSTVERWALTUNGSKÖRPERALS SELBSTÄNDIGE

WIRTSCHAFTSKÖRPER 38

VII. ZUSAMMENFASSUNG 39

VIII. INTERVIEW ZUR B-VG NOVELLE BGBL I 2008/2 41

IX. LITERATURVERZEICHNIS 49

Page 3

II. Abkürzungsverzeichnis

AB Ausschussbericht Abs Absatz AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union AK Arbeiterkammer ArbVG Arbeitsverfassungsgesetz Art Artikel ÄrzteG Ärztegesetz B Burgenland BGBl Bundesgesetzblatt BlgNR Beilage(-n) zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates B-VG Bundes-Verfassungsgesetz bzw beziehungsweise bzgl bezüglich dB der Beilage(-n) dh das heißt EGV Vertrag über die Europäische Gemeinschaft EU Europäische Union f, ff folgende gem gemäß GP Gesetzgebungsperiode Hrsg Herausgeber HSG Hochschülerinnen und Hochschülerschaftsgesetz idF in der Fassung ieS im engeren Sinn iSd im Sinne des/der iVm in Verbindung mit JRP Journal für Rechtspolitik K Kärnten ME Ministerialentwurf

Page 4

NÖ Niederösterreich NR Nationalrat OÖ Oberösterreich ÖH Österreichische Hochschülerschaft Sbg Salzburg Stmk Steiermark RdA Recht der Arbeit Rz Randzahl T T i r o l ua unter anderem UOG Universitäts-Organisationsgesetz usw und so weiter va vor allem VfGH Verfassungsgerichtshof VfSlg Sammlung der Erkenntnisse und wichtigsten Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofes vgl vergleiche VwGH Verwaltungsgerichtshof W W i e n WKG Wirtschaftskammergesetz WKO Wirtschaftskammer Österreich Z Ziffer zB zum Beispiel ZfV Zeitschrift für Verwaltung

Page 5

III. Vorbemerkung

Um die vorliegende Bachelorarbeit und die darin bearbeitete Thematik besser verständlich zu machen, sollen die folgenden, einleitenden Worte einen grundlegenden Überblick zur Ausgangssituation und Problemstellung darstellen.

In den vergangenen zwei Jahrzehnten kam es zu wiederholten Versuchen die österreichische Bundesverfassung an die geänderten Anforderungen, wie etwa durch den Beitritt zur Europäischen Union, anzupassen beziehungsweise auch bestehendem Reformbedarf Rechnung zu tragen.

Als Beispiel kann hier die als „Strukturreformkommission“ bezeichnete Expertengruppe für Fragen der Neuordnung der bundesstaatlichen

Kompetenzverteilung genannt werden, welche im Jahr 1989 eingesetzt wurde. Im Jahr 1992 wurde eine Vereinbarung getroffen, mit der die wichtigsten verfassungspolitischen Leitlinien für eine weit reichende Änderung des B-VG fixiert wurden. Für die Mehrzahl der strittigen Fragen konnten einvernehmliche Standpunkte formuliert und ein Entwurf einer B-VG-Novelle ausgearbeitet werden. Zu einer Umsetzung dieser Verfassungsreform ist es letztlich aber nicht gekommen.1