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Diplomarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Allgemeines, Note: 2,0, Alpen-Adria-Universität Klagenfurt (Public Management PUMA), Veranstaltung: E-Government, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Verwaltung und Politik Österreichs sehen sich zunehmend dynamischen Veränderungen innerhalb der Gesellschaft gegenüber. Noch vor einiger Zeit trat der Staat gegenüber dem Bürger als alleiniger Problemlöser auf, der das Volk unter seinem alleinigen Schutz in die Zukunft leitete. Die traditionelle Rollenverteilung zwischen Volk und Staat hat sich jedoch grundlegend geändert. Die österreichische Gesellschaft durchlebt wichtige Veränderungen, die das Selbstvertrauen, die Artikulationsfähigkeit eigener Interessen und das Recht auf Selbstbestimmung stärken. Die Entwicklung und Verbreitung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien der vergangenen Jahre führten dazu, dass der Bürger von Heute andere Ansprüche an Staat und Verwaltung stellt als bisher. Diese neuartigen Ansprüche äußern sich zum einen in der Art und Weise wie öffentliche Dienstleistungen angeboten werden und zum anderen wie der Zugang zu politischen Partizipationsmöglichkeiten gestaltet ist. Steigende Politikverdrossenheit, sinkende Wahlbeteiligungen und ein erhebliches Desinteresse an politischen Themen sind bedeutende Indikatoren dafür, dass nur Veränderungen in der österreichischen Demokratie dafür sorgen können, dass die politische Partizipation wieder eine wichtige Aufgabe eines jeden Staatsbürgers wird...
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Veröffentlichungsjahr: 2011
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Abkürzungsverzeichnis VII
Abkürzungsverzeichnis
akt. aktualisiert Abb. Abbildung Arpanet Advanced Research Projects Agency Network Bd. Band B-VG Bundesverfassungsgesetz ca. circa durchges. durchgesehen ELAK Elektronischer Akt erw. erweitert FTP File Transfer Protocol FTTH Fiber-to-the-home HSPA High Speed Paket Access ICT International Teledemocracy Center IKT Informations- und Kommunikationstechnologien MIT Massachusetts Institute of Technology OECD Organisation for Economic Co-operation and Development o. S. ohne Seitenangabe SBR Schuster Berger Bahr TCP/IP Transmission Transport Protocol / Internet Protocol Telnet Telecommunication Network UMTS Universal Mobile Telecommunication System URL Uniform Resource Location überarb. überarbeitet usw. und so weiter z. B. zum Beispiel
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Danksagung VIII
Danksagung
Rosannaund meinem GroßvaterHerbert,durch die ich immer den notwendigen geistigen
Betriebswirtschaftslehre innerhalb meines Studiums zu verfolgen.
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Einleitung 1
Einleitung
Die Verwaltung und Politik Österreichs sehen sich zunehmend dynamischen Veränderungen innerhalb der Gesellschaft gegenüber. Noch vor einiger Zeit trat der Staat gegenüber dem Bürger als alleiniger Problemlöser auf, der das Volk unter seinem alleinigen Schutz in die Zukunft leitete. Die traditionelle Rollenverteilung zwischen Volk und Staat hat sich jedoch grundlegend geändert. Die österreichische Gesellschaft durchlebt wichtige Veränderungen, die das Selbstvertrauen, die Artikulationsfähigkeit eigener Interessen und das Recht auf Selbstbestimmung stärken. Die Entwicklung und Verbreitung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien der vergangenen Jahre führten dazu, dass der Bürger von Heute andere Ansprüche an Staat und Verwaltung stellt als bisher. Diese neuartigen Ansprüche äußern sich zum einen in der Art und Weise wie öffentliche Dienstleistungen angeboten werden und zum anderen wie der Zugang zu politischen Partizipationsmöglichkeiten gestaltet ist. Steigende Politikverdrossenheit, sinkende Wahlbeteiligungen und ein erhebliches Desinteresse an politischen Themen sind bedeutende Indikatoren dafür, dass nur Veränderungen in der österreichischen Demokratie dafür sorgen können, dass die politische Partizipation wieder eine wichtige Aufgabe eines jeden Staatsbürgers wird.
Die Zielsetzung dieser Diplomarbeit liegt darin, der Politik und Verwaltung Österreichs neue Wege aufzuzeigen, um die gesellschaftlichen Veränderungen im Rahmen der Entwicklung einer Informationsgesellschaft erfolgreich bewältigen zu können. Ein Hauptaugenmerk liegt hierbei darauf, wie plebiszitäre Elemente der österreichischen Demokratie innovativ ergänzt werden können, um die Distanz zwischen Bürger und Politik im Inland entscheidend zu verringern. Durch die Potenziale neuer Informations- und Kommunikationstechnologien des 21. Jahrhunderts sollen Lösungswege erörtert werden, die sowohl dem Staat Österreich als auch seinen Bürgern dabei helfen das nationale Gemeinwohl zu steigern. Die Vorgehensweise der Behandlung dieses Themengebietes basiert auf der Gegenüberstellung des Status quo von Politik und Verwaltung in Österreich und neuartigen, zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten, die maßgeblich durch den Einsatz neuer
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Einleitung 2
Informations- und Kommunikationstechnologien beeinflusst werden. Jedem Leser soll es möglich sein das Themengebiet ohne die Notwendigkeit entsprechender Vorkenntnisse zu verstehen. Um dieses Verständnis zu erlangen, braucht es Vorwissen, welches in dieser Arbeit durch fundamentales Basiswissen im Bereich der österreichischen Demokratie, der Struktur der österreichischen Gesellschaft und dem Konzept eines Electronic Government übermittelt wird. Die Behandlung dieser Bereiche ist unabdinglich, um im weiteren Verlauf der Arbeit das Konzept einer elektronischen Demokratie in einem nationalen Bezugsrahmen vollständig erläutern zu können. Jeder der folgenden Abschnitte dieser Arbeit zeichnet sich durch einen starken nationalen Bezugsrahmen aus, der dem Staat Österreich Impulse und Anregungen bietet neue Herausforderungen erfolgreich zu meistern.
Der erste Bereich dieser Arbeit zeigt den Status quo der österreichischen Demokratie auf. Basierend auf der Frage, was man grundsätzlich unter dem Begriff Demokratie versteht und welche spezielle Ausprägungsform das demokratische System in Österreich besitzt, werden wichtige Themengebiete der Verfassung, der politischen Akteure und der plebiszitären Elemente im Inland angesprochen.
Der zweite Teil dieser Diplomarbeit beschäftigt sich mit der Gesellschaft Österreichs und den Veränderungen, die sie während der vergangenen Jahre durchlebt hat. Politische Verdrossenheit, veränderte Wertvorstellungen und technologischer Wandel sind dominante Themenbereiche dieses Abschnittes. Vor allem die Veränderungen, die durch die Entwicklung neuer Informations-und Kommunikationstechnologien bedingt wurden, stehen im Fokus der Diskussionen.
Basierend auf den Erhebungen der ersten beiden Teile dieser Diplomarbeit beschreibt der dritte Teil, welche Gegenmaßnahmen Staat und Verwaltung unternehmen bzw. unternehmen könnten, um sich den neuenGesellschaftsstrukturen erfolgreich anzupassen. Das Themengebiet „Electronic Government“ dominiert das staatliche Agieren vieler Länderdieser Welt. Staatliche Dienstleistungen werden neu strukturiert, um staatliches Handeln
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Einleitung 3
bürgerorientierter und wirtschaftlicher zu gestalten. Durch die thematische Einführung in die wichtigsten Säulen dieses Konzepts wird der Leser an die Reformbewegung herangeführt, in der die elektronische Demokratie ihren Ursprung findet. Wichtige Begriffsdefinitionen und Erläuterungen sollen darüberaufklären, welche Projekte und Initiativen unter dem Begriff „Electronic Government“ subsumiert werden.
Das Konzept einer elektronischen Demokratie stellt den letzten großen Teilbereich dieser Diplomarbeit dar. Ausgehend von wichtigen elektronischen Demokratietheorien der vergangenen Jahrzehnte wird versucht ein Verständnis für das Konzept einer elektronischen Demokratie zu ermitteln, das in Zukunft realistische Umsetzungsmöglichkeiten für den Staat Österreich bieten kann. Wichtige Instrumente dieses Konzepts werden exemplarisch aufgezeigt und auf ihren bisherigen Umsetzungsgrad im Staatsgebiet hin untersucht. Dadurch zeigt sich, welche Meilensteine in Österreich bereits erreicht sind und welche Herausforderungen in Zukunft noch auf Staat und Verwaltung zukommen. Nationale Projekte der elektronischen Partizipation an politischen Willensbildungsprozessen werden vorgestellt und auf ihre Funktionsfähigkeit und Effektivität untersucht. Durch die Recherche dieser Initiativen werden Probleme der elektronischen Demokratie identifiziert, die zukünftig auf neuem Wege beseitigt werden müssen. Die Behandlung dieses Themengebietes erfolgt unter realistischen Aspekten. Chancen und Gefahren dominieren gleichermaßen die Diskussion, wie auch die enormen Potenziale neuer Medien für Staat und Gesellschaft. Aufgrund dieser Vorgehensweise widmet sich ein Teilbereich der elektronischen Demokratie dem Problem der digitalen Spaltung der Gesellschaft. Die digitale Spaltung der Gesellschaft ist ein schwerwiegendes Problemfeld des E-Government-Konzepts, welche nur durch Fortschritt in Gesellschaft und Staat überwunden werden kann. Begleitet wird dieser Problembereich durch bedeutsame Lösungsoptionen aus Wissenschaft und Literatur. Den Abschluss dieser Arbeit bildet ein äußerst erfolgreiches, internationales E-Democracy-Projekt, das dem nationalen Petitionswesen aufzeigt, wie Schottland ein bürgerorientiertes, transparentes Petitionswesenorganisiert, welches unter dem Namen „E-Petitioner“ internationaleAnerkennung erfahren hat.
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Kapitel 1: Das demokratische System Österreichs 4
Die elektronische Demokratie, als Innovation politischer Systeme des 21. Jahrhunderts, soll in dieser Arbeit ihre Potenziale und Gefahren für den Staat Österreich offenbaren. Um wegweisende Zukunftsaussichten durch die Nutzung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien darzustellen, benötigt es die Ermittlung des Status quo der österreichischen Demokratie. Wie funktionierte sie bisher und wie können neue Medien die politische Partizipation stärken? Um diese Fragen zu beantworten, muss ein eingehender Blick auf die Politik und die Gesellschaft Österreichs geworfen werden. Die maßgeblichen Veränderungen in diesen beiden Bereichen sollen in den folgenden Kapiteln eingehend erläutert werden, um ein solides Verständnis von der Demokratie und der Gesellschaft Österreichs zu gewinnen.
Einleitend stellt sich die Frage, was grundsätzlich unter dem Begriff„Demokratie“ zu verstehen ist? Die Identifizierung einer einheitlichen Definitiondes Begriffes Demokratie ist nicht möglich. Der Grund dafür liegt in den unterschiedlichen geschichtlichen, kulturellen und gesellschaftspolitischen Entwicklungen der verschiedenen Staaten, welche einen maßgeblichen Einfluss auf das Demokratiebewusstsein der Bevölkerung haben1. Aufgrund dessen ist es durchaus möglich, dass Österreich eine abweichende Auffassung davon hat, welche Bedeutung Demokratie für Staat und Gesellschaft besitzt, als dies in anderen Staaten der Fall ist. Der Begriff Demokratie setzt sich aus den griechischen Worten dèmos (Volk) und kratia (Macht, Herrschaft, Kraft, Stärke) zusammen2. Eine für diese Arbeit zutreffende Definition des Begriffes Demokratie bietet Avenarius 2001:
„... Das Demokratieprinzip ... [bezeichnet grundlegend] nichts anderes als eine „Volksherrschaft“, was bedeutet, alle Macht liegt beim Volk, Herrschaft geht vom Volks aus, und ist stets durch das Volk legitimiert.“3
1Vgl. Kheirallah [Demokratie und Rechtsstaat], S. 20.
2Vgl. Rosenberg [Demokratie und Klassenkampf 2007], S. 5.
3Diedrich [Demokratische Schulkultur 2008], S. 22, zitiert nach Avenarius [Rechtsordnung 2001], o. S.
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Kapitel 1: Das demokratische System Österreichs 5
Es gibt verschiedene Ausprägungsformen von Demokratien. Zu den Bedeutendsten zählen die repräsentative und die plebiszitäre Demokratie, welche im Folgenden kurz dargestellt werden.
Einerepräsentative Demokratieberuht auf dem Grundsatz, dass eine unmittelbare, direkte Volksherrschaft nicht möglich ist. In ihrem Sinne erfordert Demokratie die Repräsentation der gesellschaftlichen Interessen durch gewählte parlamentarische Vertreter. Aufgrund der möglichen Abwahl der Repräsentanten durch das Volk steigt die Verantwortlichkeit der Politiker gegenüber den Interessen der Bürger.4Die Befürworter der repräsentativen Demokratie gründen ihre Überlegungen auf die plurale Vielfalt an Interessen und Lebensstilen in modernen Gesellschaften. Aufgrund dieser differenzierten Meinungsbilder müssen Entscheidungen bezüglich der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben und Pflichten durch politische Vertreter kanalisiert werden.5Durch die Wahl der politischen Repräsentanten kann nur von einer„indirekten Volksherrschaft“ in repräsentativenDemokratiesystemen
gesprochen werden. Das Kernstück einer repräsentativen Demokratie bildet das Parlament. Das Parlament, als entscheidende gesetzgebende Gewalt eines Staates, setzt sich aus vom Volk gewählten politischen Vertretern zusammen, welche für eine bestimmte Amtszeit die Interessen der Wähler auf nationaler Ebene vertreten. Neben der Gesetzgebung ist die Kontrollfunktion des Parlaments gegenüber der vollziehenden Gewalt maßgeblich.6Die Art der Zusammenarbeit zwischen Exekutive und Legislative führt zu einer weiteren Differenzierung der repräsentativen Demokratie in parlamentarische und präsidiale Systeme.
In einemparlamentarischen Systemwählt das Volk Parlamentsabgeordnete der nationalen Parteien in das Parlament. Das sogenannte„Westminster Modell“ charakterisiert sich dadurch, dass die Regierung für ihre Existenz auf
4Vgl. Wigger [Grundzüge der Finanzwissenschaft 2005], S. 132.
5Vgl. Dachs [Demokratiemodelle 2008], S. 27.
6Vgl. Polipedia [Repräsentative Demokratie], o. S.
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Kapitel 1: Das demokratische System Österreichs 6
das Vertrauen des Parlaments angewiesen ist.7Die Regierung wird von der Mehrheit der Parlamentarier bzw. einer Koalition verschiedener Parteien gewählt. Sie legt dem Parlament Gesetzesentwürfe vor, welche durch einen Mehrheitsbeschluss rechtskräftig werden. Da das Parlament die Befugnis hat die Regierung zum Rücktritt zu zwingen und Neuwahlen einzufordern, ist das Parlament der politische Entscheidungsträger in einer repräsentativen Demokratie.8Die Amtszeit der Regierung ist wesentlich vom Vertrauen zur Mehrheit der Parlamentarier abhängig9.
Während in parlamentarischen Systemen Legislative und Exekutive in einem engen Austauschverhältnis stehen, führenpräsidiale Systemezur strikten Trennung von gesetzgebender und vollziehender Gewalt. Der durch das Volk gewählte Präsident ernennt die Regierung und trifft die wichtigsten politischen Entscheidungen gemeinsam mit dem Parlament. Nach dem amerikanischen Modell ist der Präsident das oberste Organ der Exekutive und alle anderen vollziehenden Staatsstellen sind ihm weisungsgebunden. In diesem Falle ist der Präsident oberster Amtsinhaber der Regierung, Staatsoberhaupt und Oberbefehlshaber des Militärs. Gesetzesentwürfe müssen sowohl vom Parlament, als auch vom Präsidenten abgesegnet werden.10Die Abberufung der Regierung ist weitgehend schwieriger innerhalb eines präsidialen Systems. Die Regierung kann nur aufgrund schwerwiegenden Amtsmissbrauches vom Parlament abgesetzt werden.11Das präsidiale System wurde erstmals 1776 in den Vereinigten Staaten von Amerika eingeführt12.
Diedirekte Demokratiebildet die zuletzt behandelte Demokratieform innerhalb dieser Arbeit. Ihre Ausprägung ist wesentlich für die Verwirklichung einer elektronischen Demokratie im Sinne dieser Arbeit. Schaller 2002 definiert direkte Demokratie wie folgt:
7Vgl. Welan [Parlamentarismus 1995], S. 2.
8Vgl. Demokratiezentrum [Parlamentarisches System], o. S.
9Vgl. Schmidt [Demokratietheorien 2006], S. 309.
10Vgl. Demokratiezentrum [Präsidentielles System 2009], o. S.
11Vgl. Schmidt [Demokratietheorien 2006], S. 309.
12Vgl. Demokratiezentrum [Präsidentielles System 2009], o. S.
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Kapitel 1: Das demokratische System Österreichs 7
„Die direkte [oder auch plebiszitäre Demokratie] steht für unmittelbare und direkte Entscheidungen von Stimmberechtigten über politische Themen.“13
Der Unterschied zur repräsentativen Demokratie besteht darin, dass die Partizipation der Bürger an der politischen Willensbildung weit über herkömmliche Wahlen hinausgeht. In der politischen Praxis findet eine Umsetzung der direkten Demokratie nur durch die Anwendung einzelner plebiszitärer Partizipationsformen innerhalb parlamentarischer oder präsidialer Demokratiesysteme statt.14Die wichtigsten direktdemokratischen Partizipationsformen sind Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksbefragungen. Während die Schweiz eine starke Tendenz zu direktdemokratischen Elementen in ihrer Staatsform aufweist, ist die repräsentative Demokratie nach wie vor Alltag in der Europäischen Union.15
Die Geschichte der österreichischen Demokratie findet ihren Ursprung bereits im Mittelalter, als erstmals demokratische Elemente in Willensbildungsprozessen kleiner Gemeinschaften Eingang fanden.16Die demokratische Entwicklung des Staates Österreichs wurde maßgeblich durch den anherrschenden Absolutismus des 17. Jahrhunderts verlangsamt und ausgeschaltet. In Zeiten des Absolutismus war der jeweilige Herrscher das„gesetzgebende Organ“ des Staates.17Eine maßgebliche Wende der demokratischen Entwicklung des Landes brachte die Revolution im Jahr 1848. Angesichts der massiven Auswirkungen der Französischen Revolution und ihrer Forderung nach Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit, erreichte diese Welle des Umschwungs 1848 auch Österreich Die steigende Unzufriedenheit der Bevölkerung und der Wunsch nach mehr Selbstbestimmung im eigenen Land führten zur Entladung des Unmuts der Bürger. Die Bevölkerung forderte eine Verfassung, welche die Kompetenzen des Kaisers deutlich einschränken sollte.
13Schaller [Demokratiemodelle 2002], S. 7f.
14Vgl. Fehringer [Direkte Demokratie 2005], S. 3.
15Wien Konkret [Direkte Demokratie], o. S.
16Vgl. Demokratiewebstatt [Demokratie in Österreich], o. S.
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Kapitel 1: Das demokratische System Österreichs 8
Das Erbe dieser Revolution waren die 1850 gebildeten Ortsgemeinden und die seit 1861 existierenden Landtage. Im Jahr 1861 erhielt das österreichische Volk mit dem Reichsrat sein eigenes Parlament. Durch die Versammlungsfreiheit und die Möglichkeit Parteien, Vereine und Interessenvertretungen zu gründen wurde die österreichische Demokratie in dieser Epoche entscheidend gestärkt. Das österreichische Wahlrecht hat seinen Ursprung im Jahr 1848, als der arbeitenden männlichen Bevölkerung dieses Privileg eingeräumt wurde. Bis zur Einführung des Frauenwahlrechts (1918) vergingen jedoch noch mehr als 60 Jahre. Nach dem Zusammenbruch der Donaumonarchie wurde 1918 die demokratische Republik Österreich auf Basis der Volkssouveränität gegründet und erhielt durch die Bundesverfassung von 1920 wichtige Organe zur Verwirklichung seiner demokratischen Bestrebungen. Die Herrschaft des Volkes wurde ab diesem Zeitpunkt mit der Repräsentation der Bürger durch politische Parteien verwirklicht. Aufgrund starker innerpolitischer Konflikte nahm die antidemokratische Bewegung in Österreich ab 1920 stark zu und schließlich schaltete die Regierung Dollfuß 1933 das Parlament aus, indem sie ein kriegswirtschaftliches Ermächtigungsgesetz nutzte. Die folgenden Jahre waren von einem blutigen Bürgerkrieg geprägt. Mit dem Anschluss an das nationalsozialistische Deutschland im Jahr 1938 wurde der Höhepunkt aller antidemokratischen Bestrebungen in Österreich erreicht und ab diesem Zeitpunkt wich dem demokratischen Prinzip das Führerprinzip. Die Demokratie Österreichs erlangte mit der Errichtung der Zweiten Republik im Jahr 1945 ihre Kraft zurück und bekennt sich bis heute zur Idee der parlamentarischen Demokratie. Die Souveränität Österreichs wurde erst 1955 mit der Unterzeichnung des Staatsvertrages zurückerlangt. Seit den 60er Jahren finden direktdemokratische Elemente verstärkt Eingang in das politische System Österreichs. Volksbefragungen, Volksabstimmungen (Zwentendorf 1964, EU-Beitritt 1994) oder Bürgerbefragungen sind seitdem feste Bestandteile der österreichischen Demokratie.18
18Vgl. Österreich Lexikon [Demokratie], o. S.
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Kapitel 1: Das demokratische System Österreichs 9
Die Verfassung, als Grundbaustein aller rechtlichen Ordnung einer modernen Gesellschaft, entstand durch den Machtmissbrauch früherer Herrscher. Eine Konstitution sollte diese Willkür durch die Bindung des Staates an Gesetze und durch die schriftliche Fixierung von Grundrechten der Bürger eliminieren.19Dvoårák definiert die Zielsetzung und den Inhalt einer Verfassung wie folgt:
„Eine Verfassung … ist eine Summe von rechtlichen Vorschriften, die daspolitische Zusammenleben der Menschen in einem Staatswesen regelt… .“20
Neben den Grundrechten der Bürger regelt die Verfassung auch die Wahlen, die Gesetzgebung und die Grundzüge von Verwaltung und Gerichtsbarkeit21. Die österreichische Bundesverfassung wurde am 1. Oktober 1920 durch die konstituierende Nationalversammlung beschlossen. Sie definiert Österreich als demokratische Republik, welche durch die Grundprinzipien der Rechtsstaatlichkeit und bundesstaatlichen Kompetenzverteilung geprägt ist.22Das Bundesverfassungsgesetz von 1920 (B-VG) regelt die Rechtserzeugung (gesetzgebende und vollziehende Gewalt), die Stellung der obersten Organe, die Kontrolle und den Rechtsschutz23. Die österreichische Bundesverfassung von 1920 ist trotz zahlreicher Neuerungen bis heute gültig. Das Grundgerüst der Verfassung bilden wichtige Grundprinzipien, deren Änderung zu einer gesamten Novellierung der Bundesverfassung führen würde. Zu den wichtigsten Grundsätzen der Bundesverfassung gehören das demokratische, das bundesstaatliche, das rechtsstaatliche Prinzip sowie das Prinzip der Gewaltentrennung, welche in einem kurzen Überblick dargestellt werden sollen.24
19Vgl. Welan [Verfassung Definition 2008], S. 18.
20Dvorák [Verfassung 2001], S. 12.
21Vgl. Welan [Verfassung Definition 2008], S. 18.
22Vgl. Dvorák [Bundesverfassung 2003], S. 3.
23Österreich-Lexikon [Bundesverfassung], o. S.
24Vgl. Welan [Verfassung Definition 2008], S. 19.
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Kapitel 1: Das demokratische System Österreichs 10
Gemäß Art. 1 B-VG ist Österreich eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus. Aus Artikel 1 ergeht die Ablehnung der Monarchie als Staatsform. Das Staatsoberhaupt Österreichs ist der Bundespräsident, welchervom Volk auf eine festgelegte Amtszeit gewählt wird. Der Zusatz „Ihr Recht geht vom Volk aus“ muss mit Bedacht aufgefasst werden. In Österreich überwiegtdie repräsentative Demokratie, welche durch wenige direktdemokratische Elemente ergänzt wird.25
Gemäß Art. 2 B-VG ist Österreich ein Bundesstaat. In Österreich werden die Gesetzgebung und deren Vollziehung in allen neun Bundesländern zwischen Bund und Land aufgeteilt. Die Länder beteiligen sich durch den Bundesrat an der Gesetzgebung des Landes. Während viele Staatsaufgaben dem Bund vorbehalten sind, sind die Länder wichtige Partner in der Führung von Verwaltungsgeschäften des Bundes.26
Der rechtsstaatliche Grundsatz der Bundesverfassung setzt sich aus dem Legalitätsprinzip, dem liberalen Prinzip und dem Prinzip der Gewaltentrennung zusammen. Gemäß Art. 3 Abs. 1 B-VG darf die gesamte staatliche Verwaltung nur aufgrund der Gesetze ausgeübt werden. Das Legalitätsprinzip der Bundesverfassung soll Willkür im Handeln des Staates ausschließen. Durch die Bindung des Staates an Gesetze soll jeder Einwohner in seinen Grundrechten geschützt werden. Die Existenz von Grundrechten ist ein wichtiger Teil der Bundesverfassung. Grundrechte sollen dem Bürger einen gewissen Rechtsanspruch gegenüber dem Staat sichern (Meinungsfreiheit, Gleichheits-grundsatz). Eng verbunden mit dem rechtsstaatlichen Prinzip steht das Prinzip der Gewaltentrennung. Gemäß Art. 94 B-VG ist die Justiz von der Verwaltung in allen Instanzen zu trennen. Diese Überlegung stammt daher, dass in den Anfangsjahren des Parlamentarismus eine erhöhte Machtkonzentration in der Verwaltung zur Beeinflussung von Abgeordneten des Parlaments und der gesamten Gerichtsbarkeit führte.27
25Vgl. Welan [Verfassung Definition 2008], S. 19.
26Vgl. Welan [Verfassung Definition 2008], S. 19.
27Vgl. Germann [Verwaltungslehrgang 2010], S. 7ff.
