"Elemente des Sachverhalts" im Sinne von Art. 3 Abs. 3 Rom I-VO - Marco Eißing - E-Book

"Elemente des Sachverhalts" im Sinne von Art. 3 Abs. 3 Rom I-VO E-Book

Marco Eißing

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Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 15, Universität Osnabrück, Veranstaltung: Schwerpunktbereich 1, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Zuge der Globalisierung sind die Märkte in den letzten Jahrzehnten immer internationaler geworden. Marktschranken wurden abgebaut, globale Beschaffungs- und Absatzmärkte immer größer und komplexer. Grenzüberschreitende Vertragsbeziehungen sind aus dem Wirtschaftsverkehr für viele Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Parallel dazu hat auch die Parteiautonomie im Vertragsrecht an Bedeutung dazu gewonnen. Den Parteien soll die Möglichkeit eröffnet werden, diejenige Rechtsordnung zu wählen, die ihren wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen am ehesten entspricht. Obschon die dogmatische Herleitung der Parteiautonomie unterschiedlich begründet wird, befindet sie sich nahezu auf der ganzen Welt auf einem Siegeszug und hat sich zu einem der wichtigsten Grundsätze des internationalen Vertragsrechts entwickelt. Trotz dieser Tendenz ist die Parteiautonomie im europäischen Kollisionsrecht – im wahrsten Sinne des Wortes – nicht grenzenlos: Die autonome Rechtswahl wird insbesondere dort eingeschränkt, wo ihr Eingriffsnormen (Art. 9 Rom I-VO) oder die öffentliche Ordnung (ordre public, Art. 21 Rom I-VO) entgegenstehen. Eine weitere Beschränkung wird bei Inlandssachverhalten vorgenommen; Hat ein Sachverhalt ausschließlich Bezüge zu einem einzigen Staat, können die Parteien zwar grundsätzlich eine Rechtswahl treffen, gem. Art. 3 Abs. 3 Rom I-VO bleiben die zwingenden Vorschriften des Bezugsstaates davon jedoch unberührt. Der Grund für die Beschränkungen ist, dass der Staat andernfalls der Möglichkeit beraubt werden würde, effektiv zwingendes Recht zu setzen, denn jenes könnte andernfalls von den Parteien durch eine Rechtswahl umgangen werden. Wo die Grenze zwischen einem Inlandssachverhalt und einem Auslandssachverhalt verläuft, bzw. welche Elemente des Sachverhaltes vorliegen müssen, damit ein Auslandssachverhalt anzunehmen ist, ist Quell verschiedener Interpretationen und hat zu einem über Jahrzehnte schwelenden Meinungsstreit geführt.

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Veröffentlichungsjahr: 2025

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