Empörung reicht nicht! - Mehmet Daimagüler - E-Book

Empörung reicht nicht! E-Book

Mehmet Daimagüler

4,9
13,99 €

-100%
Sammeln Sie Punkte in unserem Gutscheinprogramm und kaufen Sie E-Books und Hörbücher mit bis zu 100% Rabatt.
Mehr erfahren.
Beschreibung

Hat unser Sicherheitsapparat die lückenlose Aufklärung der NSU-Mordserie verhindert? Trägt auch der Verfassungsschutz Verantwortung für die Verbrechen der Neonazis? Und haben Polizeibehörden jahrelang in eine falsche Richtung ermittelt, weil ihr Denken zum Teil rassistisch durchsetzt ist? Diese und andere Fragen thematisiert Mehmet Daimagüler, Opferanwalt der Nebenklage, in seinem Plädoyer zum NSU-Prozess. Sein Fazit: Unser Staat hat versagt. Mit seinem Buch appelliert Daimagüler an uns alle, unsere Demokratie nicht für selbstverständlich zu nehmen, sondern sie gegen Hass und Extremismus zu verteidigen.


Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

EPUB

Seitenzahl: 428

Bewertungen
4,9 (16 Bewertungen)
15
1
0
0
0
Mehr Informationen
Mehr Informationen
Legimi prüft nicht, ob Rezensionen von Nutzern stammen, die den betreffenden Titel tatsächlich gekauft oder gelesen/gehört haben. Wir entfernen aber gefälschte Rezensionen.



Inhalt

CoverÜber dieses BuchÜber den AutorTitelImpressumZitatEinleitung1. Vom Terror Einzelner zum Versagen aller2. Der NSU-Prozess: ein ÜberblickPlädoyer3. Erwartungen an das Verfahren4. Wer vom NSU sprechen will, darf zum Rassismus nicht schweigen5. Versagen und Vertuschen: die Mitschuld des Verfassungsschutzes6. Kernschmelze des Rechtsstaates: die Vorurteile unserer Polizei7. Eingeschränkter Aufklärungswille: die Generalbundesanwaltschaft8. Die Bedeutung der Wiedervereinigung für den NSU9. Strafwürdigkeit der Angeklagten10. Schluss: die wichtigste Lehre aus dem NSU-TerrorDankAnmerkungen

Über dieses Buch

Hat unser Sicherheitsapparat die lückenlose Aufklärung der NSU-Mordserie verhindert? Trägt auch der Verfassungsschutz Verantwortung für die Verbrechen der Neonazis? Und haben Polizeibehörden jahrelang in eine falsche Richtung ermittelt, weil ihr Denken zum Teil rassistisch durchsetzt ist? Diese und andere Fragen thematisiert Mehmet Daimagüler, Opferanwalt der Nebenklage, in seinem Plädoyer zum NSU-Prozess. Er appelliert an uns alle, unsere Demokratie nicht für selbstverständlich zu nehmen, sondern sie gegen Hass und Extremismus zu verteidigen.

Über den Autor

Mehmet Gürcan Daimagüler, 1968 in Siegen als Kind türkischer Arbeiter geboren, ist Rechtsanwalt, Kolumnist und Buchautor. Regelmäßig schreibt er für Tageszeitungen und juristische Fachmedien. Er ist einer der bekanntesten Opferanwälte in Deutschland. So vertrat er jüdische Mandanten aus Ungarn im Strafverfahren gegen den »Buchhalter von Ausschwitz«, den ehemaligen SS-Mann Oskar G. 2011 erschien sein Buch Kein schönes Land in dieser Zeit, ein schonungslos offener Beitrag zur Identitätsdebatte. Im NSU-Verfahren vertrat er die Geschwister von Abdurrahim Özüdoğru, der 2001 ermordet wurde und die Tochter von İsmail Yaşar, den der NSU 2005 erschossen hatte. Mehmet Daimagüler setzt sich unermüdlich für die Aufklärung der Morde ein. Regelmäßig spricht er in Schulen, Universitäten, Polizeiakademien und vor Vereinen und wirbt dafür, dass ein Staatsversagen wie im Falle des NSU sich nicht wiederholt.

Mehmet Daimagüler

EMPÖRUNGREICHT NICHT!

Unser Staat hat versagt. Jetzt sind wir dran

BASTEI ENTERTAINMENT

Vollständige E-Book-Ausgabe des in der Bastei Lübbe AG erschienenen Werkes

Bastei Entertainment in der Bastei Lübbe AG

Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte sind einige Namen in diesem Buch abgekürzt.

Originalausgabe

Copyright © 2017 by Bastei Lübbe AG, Köln

Umschlaggestaltung: Massimo Peter-Bille

Einband-/Umschlagmotiv: © Imago/Horst Galuschka

eBook-Erstellung: hanseatenSatz-bremen, Bremen

ISBN 978-3-7325-5734-9

www.bastei-entertainment.de

www.lesejury.de

Wenn man wirklich wissen will, wie die Justiz in einem Land arbeitet, fragt man nicht die Polizeibeamten, die Juristen oder die behüteten Angehörigen des Mittelstands. Man geht zu den Schutzlosen, zu jenen also, die am meisten auf den Schutz des Rechtsstaates angewiesen sind, und lässt sie Zeugnis ablegen. Frage irgendeinen Mexikaner, irgendeinen Puerto-Ricaner, irgendeinen schwarzen Mann, irgendeine arme Person – frage die Elenden, wie es ihnen ergeht in den Hallen der Gerechtigkeit. Dann wirst du erfahren, nicht ob das Land gerecht oder ungerecht ist, sondern ob das Land überhaupt eine Liebe zur Gerechtigkeit oder auch nur eine Idee von Gerechtigkeit hat. Sicher ist auf jeden Fall, dass Ignoranz, gepaart mit Macht, der grausamste Feind ist, den Gerechtigkeit haben kann.

James Baldwin aus No Name in the Street(1972, Übersetzung: Mehmet Daimagüler)

Einleitung

1. Vom Terror Einzelner zum Versagen aller

»Als Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland verspreche ich Ihnen: Wir tun alles, um die Morde aufzuklären und die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen. Daran arbeiten alle zuständigen Behörden in Bund und Ländern mit Hochdruck.«

Es war eine beeindruckende Ansprache, die Bundeskanzlerin Angela Merkel am 23. Februar 2012 vor den und für die Angehörigen jener Menschen hielt, deren Liebste – Väter, Ehemänner, Lebensgefährten, Söhne, Töchter, Brüder – mutmaßlich von NSU-Mördern aus dem Leben gerissen wurden. Nur wenige Wochen zuvor war bekannt geworden, dass die neun migrantischen Kleinunternehmer nicht Opfer einer lediglich in den Köpfen von Polizeibeamten existierenden »Türkenmafia«, sondern von deutschen Rassisten geworden waren. Die Polizeibeamtin Michèle Kiesewetter wurde nicht von »Zigeunern« oder »Negern« ermordet, wie in Polizeiakten spekuliert, sondern von Deutschen aus dem Osten unseres Landes. Ja, unsere Bundeskanzlerin hat eine beeindruckende Rede gehalten, eine Rede voller Mitgefühl und Anteilnahme. Jeder, der diese Rede hörte, fasste – wieder – Vertrauen, nicht nur in die Regierungschefin, sondern insgesamt in Deutschland. Man fasste Vertrauen – ich fasste Vertrauen –, weil Merkels Worte klar und das Versprechen der Aufklärung eindeutig waren. Ich schämte mich nicht für die Tränen, die in meinen Augen standen, während ich diese Rede hörte.

Was aber ist aus diesem Versprechen geworden? Jetzt, über fünf Jahre später? Das Versprechen wurde gegeben, aber eingehalten wurde es nicht. Denn die Morde wurden nicht lückenlos aufgeklärt und die Helfershelfer und Hintermänner des NSU laufen noch immer frei herum. Die »zuständigen« Behörden in Bund und Ländern haben nicht mit »Hochdruck« an der Aufklärung gearbeitet. Manche Behörden haben stattdessen sogar das Gegenteil praktiziert: Akten wurden vernichtet, Aussagegenehmigungen nicht erteilt und Zeugen nicht benannt. Die Generalbundesanwaltschaft, beileibe keine unabhängige Behörde, sondern eine, die dem Bundesministerium der Justiz und damit letzten Endes auch der Verantwortung des Bundeskanzleramtes unterstellt ist, hat frühzeitig erklärt, der NSU-Komplex sei »ausermittelt«. Diese kühne Behauptung wurde schon in den ersten Tagen des Prozesses gegen Beate Zschäpe und vier weitere Angeklagte eindrucksvoll als das entlarvt, was sie war: eine Behauptung wider besseren Wissens. Carsten Schultze, einer der Angeklagten, berichtete in seiner Einlassung von einem dritten Bombenanschlag des NSU, von dem bis dahin niemand wusste. Eine von einem Türken geführte Gaststätte in Nürnberg war das Ziel des sogenannten »Taschenlampenanschlages« geworden. Hätte Schultze nichts gesagt – noch heute würde die Staatsanwaltschaft Nürnberg einen türkischstämmigen Angestellten, der die Bombe gefunden hatte und dabei verletzt worden war, der Tat verdächtigen.

Das NSU-Verfahren ist am Ende. Wir haben über vier Jahre verhandelt, über 600 Zeugen gehört, mehr als 380.000 Seiten Aktenmaterial ausgewertet. Über Jahre hinweg haben sich fünf Hauptrichter und drei Ergänzungsrichter, vier Vertreter der Generalbundesanwaltschaft, dreizehn Verteidiger und Dutzende Vertreter der Nebenklage in einem rechtsstaatlichen Verfahren um die Aufklärung der Wahrheit bemüht. Die terroristische Vereinigung ist zerschlagen – Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sind tot, Beate Zschäpe und die Mitangeklagten sind verurteilt. Unser Land atmet auf, das System hat letztendlich funktioniert. Der Schuldspruch läutert uns alle: als Menschen, als Gesellschaft. Unser Ansehen ist wiederhergestellt. Wir können das Kapitel abschließen und uns anderen, drängenderen Problemen zuwenden. Endlich! Nicht wenige werden – laut oder leise – in den letzten Wochen und Monaten einen ähnlichen Gedanken gefasst haben. Und es wäre anmaßend, den Impuls zu verurteilen. Denn wie gern würden wir ein für alle Mal abschließen mit einem Thema, das eine unbarmherzige Verbindung zwischen den Verbrechen unserer Großväter und der Gegenwart zieht. Und ist es nicht gerade die Aufgabe eines Strafprozesses, einen Schlusspunkt zu setzen, Frieden zu stiften? Frieden für die Opfer, Frieden für die Gesellschaft?

Doch eben das konnte dieser Prozess nicht leisten – und es hätte auch kein anderer tun können. Ergebnis des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht in München war die strafrechtliche Verantwortung der fünf Angeklagten. Nicht weniger, aber auch nicht mehr.

Der NSU-Komplex hat unsere Gesellschaft jedoch in ihren Grundfesten erschüttert. Eine Gesellschaft, die auf den Grundsätzen von Freiheit und Gleichheit, von Toleranz und Menschlichkeit aufbaut. In der schlichten und doch wirkmächtigen Sprache unseres Grundgesetzes heißt es: »Die Würde des Menschen ist unantastbar«, »Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit« und »Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich«. Dass diese Werte verletzbar sind, stellt das Grundgesetz selbst unmissverständlich klar. In seiner wichtigen Rede vor dem Deutschen Bundestag zu »65 Jahre Grundgesetz« sagte mein Schulkamerad, der Schriftsteller Navid Kermani: »Denn wäre die Würde des Menschen unantastbar, wie es im ersten Satz heißt, müsste der Staat sie nicht achten und schon gar nicht schützen, wie es der zweite Satz verlangt.«

Würde, Freiheit, Gleichheit – es waren die fundamentalen Werte unseres Landes, die von den Kugeln des NSU durchlöchert wurden. Und wir alle sind aufgerufen, diese Werte zu verteidigen.

Der Weg zu einer besseren Gesellschaft ist lang, und er ist steinig. Und er erschöpft sich nicht in strafrechtlicher Verantwortung. Wir müssen »Verantwortung« vielmehr weiterdenken. Im Deutschen hat dieser Begriff einen doppelten Gehalt: So bezeichnet er einerseits »die Verpflichtung, für etwas Geschehenes einzustehen«, andererseits die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass »alles einen möglichst guten Verlauf nimmt, das jeweils Notwendige und Richtige getan wird und möglichst kein Schaden entsteht.«1 Übernehmen wir also Verantwortung, auch wenn wir nicht unmittelbar für die Taten des NSU verantwortlich gemacht werden können. Übernehmen wir Verantwortung für das Geschehene und für unsere Zukunft.

Ein Verharren im »Ohne mich!« sei das Schlimmste, was man sich und der Welt antun könne, ruft Stéphane Hessel in seiner Streitschrift Empört euch! den Menschen zu. Es ist ein Aufruf, angesichts der Komplexität unserer Welt nicht zu erstarren, sondern mit wachen Augen nach den Themen zu suchen, bei denen Empörung sich lohnt. Mit dem NSU-Komplex liegt ein solches Thema vor uns. Daher mein Appell: Übernehmen wir Verantwortung! Für uns, für unser Land, für unseren Staat und seine Organe, auch für deren Fehler und Unzulänglichkeiten. Dazu gehört auch, nicht so zu tun, als sei der NSU Geschichte, als wären alle Rätsel gelöst und alle Fragen beantwortet.

Um nur einige von vielen offenen Fragen zu benennen: Wenn der NSU wirklich »ausermittelt« ist, wie es die Bundesanwaltschaft behauptet, warum wissen wir dann bis heute nicht, warum die junge Polizeibeamtin Michèle Kiesewetter wirklich sterben musste? Wer hat die Bombe in dem Lebensmittelgeschäft einer iranischstämmigen Familie in der Kölner Probsteigasse deponiert? Die Personenbeschreibungen von zwei Zeugen passen weder auf Uwe Mundlos noch auf Uwe Böhnhardt. Was wussten die verschiedenen Verfassungsschutzbehörden? Die Nazi-Szene in Thüringen war und ist durchsetzt von V-Männern. Und da will wirklich niemand mitbekommen haben, wo das Trio steckte und was es trieb? Was machte der Verfassungsschutzbeamte Andreas Temme am Tatort, als der junge Halit Yozgat in seinem Internetcafé ermordet wurde? Warum tauchte er unter, anstatt sich als Zeuge bei der Polizei zu melden? Wie kann es sein, dass ein Nazi als Zeuge vor Gericht erscheint und von einem Anwalt vertreten wird, den der Verfassungsschutz Hessen »empfohlen« und bezahlt hat? Wie ist es möglich, dass die Forderung der Nebenklage, diesen Anwalt zu entlassen und einen neuen, tatsächlich für den Mandanten arbeitenden Rechtsbeistand einzubestellen, von der Bundesanwaltschaft abgelehnt wird? Und zwar mit der Begründung, es sei alles in bester Ordnung? Sehen so die deutschen Behörden aus, die im Merkel’schen Sinne »mit Hochdruck« an der Aufklärung arbeiten?

Erst neulich habe ich mir die Rede unserer Bundeskanzlerin noch einmal angeschaut. Erst jetzt sind mir Dinge aufgefallen, die mir damals nicht aufgefallen sind. Genauer gesagt: Nicht das, was sie sagte, fiel mir auf, sondern das, was fehlte. Zwar erwähnte sie, dass die meisten Opfer aus der Türkei stammen. Sie sagte aber nicht, dass die meisten Opfer Türken und Muslime waren. Theo Boulgarides, so vermutet man, musste sterben, weil die Täter ihn für türkischstämmig hielten. Wieso sagte die Bundeskanzlerin nicht klipp und klar, dass neun Menschen sterben mussten, weil manche in Deutschland einen Hass auf Muslime und Türken haben? Es wurden keine Italiener oder Spanier umgebracht, sondern Türken. Es leben viele Migranten in Deutschland, aber nur wir Türken sind zumeist auch Muslime. Das unterscheidet uns. Sprach Merkel nicht über diesen Umstand, weil sie Sorge hatte, sich eingestehen zu müssen, dass der Hass gegen Muslime und Türken nicht geringer, sondern in den letzten Jahren größer geworden ist? Dass dieser Hass nicht nur in den kalten Herzen von Nazis schlummert, sondern auch tief in der Mitte unserer Gesellschaft zu finden ist? Jeder Nazi ist islamophob, antisemitisch und rassistisch, aber nicht jeder Rassist, Antisemit und Muslimhasser ist ein Nazi. Wir machen es uns zu einfach, wenn wir mit Abscheu über Nazis sprechen, dabei aber über Thilo Sarrazin und den gesellschaftlich akzeptierten Rassismus, für den dieser Name dank seiner brandstiftenden Bücher steht, schweigen wollen.

»Wir wollten einfach nur wie normale Menschen behandelt werden.« In einem der Gespräche, die Altbundespräsident Christian Wulff mit Hinterbliebenen geführt hat, fiel dieser Satz. »Wie normale Menschen« – diese Worte zeigen, wie verzweifelt die Angehörigen damals waren. Das Erschütternde: Diese Worte können auch heute noch, Jahre nach der Selbstenttarnung des NSU, von vielen anderen Menschen mit allem Recht der Welt ausgesprochen werden. Von jenen Menschen aus den Staaten des Nahen Ostens, die ein Leben in Freiheit und Würde führen wollen und aus ihrer zerstörten Heimat geflohen sind. Von jenen Menschen, die aus der Armut und dem Elend Afrikas zu uns kommen, die von einem besseren Leben für ihre Kinder träumen und die für uns bloß »Wirtschaftsflüchtlinge« sind. Von Schwulen und Lesben, denen man jene Rechte verweigert, die für die Mehrheit so selbstverständlich und grundgesetzlich verbrieft sind. Von Sinti und Roma, für deren in unseren Konzentrationslagern von unseren Groß- und Urgroßeltern umgebrachten Groß- und Urgroßeltern wir ein Mahnmal im Herzen Berlins errichtet haben, über die aber selbst Politiker der Mitte so reden, als seien sie menschlicher Ballast. Von Juden, denen in Zusammenhang mit der Beschneidungsdebatte auch von Herrn Doktor und Frau Professorin in Leserbriefen attestiert wurde, sie hingen einer »archaischen« Religion an. Dass dies auch für Muslime gelte, verstand sich von selbst. Es reicht nicht, über Nazis zu sprechen. Wir müssen auch über uns sprechen, über die Art und Weise, wie wir über andere Menschen reden und urteilen.

Mein ganz persönliches Versagen

Wir sprechen in Zusammenhang mit dem NSU-Skandal vom »Polizeiversagen« oder vom »Staatsversagen«. Beides ist richtig. Und doch trifft es nur einen Teil der Wahrheit. Zur Wahrheit, zur ganzen Wahrheit, gehört: Wir haben alle versagt. Waren wir solidarisch mit den Opfern? Haben wir das Wort erhoben, wenn in den Medien wieder die Rede von den »Döner-Morden« war? Es gab ja Menschen, die genau dies getan haben, die in Kassel und in Dortmund auf die Straße gegangen sind, unter dem Motto »Kein zehntes Opfer!«. Wir müssen in unseren ganz persönlichen Abgrund blicken, auch auf die Gefahr hin, dass dieser Abgrund zurückblickt. Ich – nicht »man« – habe diesen Augenblick der Wahrheit mit aller Kraft versucht zu vermeiden, aber es hilft nicht. Ich habe hinabgeschaut – und das hässliche Gesicht, das ich dort unten erblickte, zeugte von der ganzen Halbschlechtigkeit meines Herzens.

Saß ich mit meinen türkischen Freunden zusammen und sprachen wir über die Mordserie, so war für uns völlig klar, dass die Mörder Nazis sein mussten. Was aber habe ich mit dieser Überzeugung getan? Ich war damals im Bundesvorstand der FDP, gewiss nicht das bedeutsamste Amt der Welt, aber dennoch bedeutsam genug, um Menschen auf den Verdacht aufmerksam zu machen. Ich hätte Abgeordnete über unseren Verdacht informieren können oder einen Innenminister. Hätte es etwas genutzt? Ich weiß es nicht. Was ich aber weiß, ist, warum ich schwieg. Ich war feige. Vielleicht hatte die Polizei doch recht? Vielleicht waren alle Opfer insgeheim Kriminelle?

Aber das ist nicht die ganze Wahrheit. Ich schwieg auch aus Opportunismus. Damals wollte ich noch etwas werden in der Politik. Ich wusste allerdings, dass – jedenfalls in der damaligen Westerwelle-FDP, die ich vor langer Zeit verlassen habe – das Reden über Rassismus auf einem Bundesparteitag keine Stimmen bringt, sondern Stimmen kostet. Ich war nicht solidarisch mit Witwen, mit Halbwaisen, mit trauernden Müttern und Vätern, weil ich Abgeordneter werden wollte, weil ich auf Diäten hoffte, auf eine steile Karriere in der Bundespolitik. Ich kann nicht mit dem Finger auf Polizei und Geheimdienste zeigen, ich kann nicht das Leid der Familien beklagen und dabei so tun, als sei ich einer der Guten. Ich habe meine Mandanten und jeden Opferangehörigen (was für ein Wort! Richtig wäre: Überlebender des NSU), den ich getroffen habe, um Vergebung gebeten. Ich habe es der Gnade dieser Menschen zu verdanken, dass sie meine Bitte um Vergebung akzeptiert haben.

In der Öffentlichkeit wurden die Verbrechen des NSU 2005 als »Döner-Mordserie« bekannt. Am 31. August, kurz nachdem İsmail Yaşar getötet wurde, schrieb die Nürnberger Zeitung über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Nürnberg hinsichtlich dieser rätselhaften Mordserie. Es war ein kurzer Beitrag, nur 341 Wörter lang. Die Überschrift lautete »Döner-Mord«. Der Polizeireporter berichtete später, dass er eigentlich »Der Mord an dem Döner-Verkäufer« als Überschrift nehmen wollte, aus Platzgründen aber »Döner-Mord« gewählt habe. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits sieben Menschen mit derselben Česká-Pistole erschossen worden, die auch hier als Tatwaffe zum Einsatz kam. Nur zwei der Opfer arbeiteten in einem Imbiss. Die anderen waren Blumenhändler, Schlüsseldienstbetreiber, Lebensmittelverkäufer und Änderungsschneider. Dennoch machte der Begriff »Döner-Morde« Karriere, er wurde sogar von seriösen Medien wie der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, der Neuen Zürcher Zeitung und dem Spiegel übernommen.2

Der englische Schriftsteller Charles Reade mahnt, wir sollten auf unsere Worte achten, denn sie würden zu unseren Taten. Oft ist die alltägliche, fortwährende Wiederholung des gleichen, mit einer gewissen Vorstellung besetzten Begriffs mächtiger als jede große Rede. Und so wird »Döner-Mord« zum Unwort des Jahres 2011 gewählt. Ich hatte diesen Vorschlag auf Facebook gemacht und Hunderte Menschen unterstützten innerhalb weniger Stunden diese Idee. In der Begründung der Jury heißt es: »Mit der sachlich unangemessenen, folkloristisch-stereotypen Etikettierung einer rechtsterroristischen Mordserie werden ganze Bevölkerungsgruppen ausgegrenzt und die Opfer selbst in höchstem Maße diskriminiert, indem sie aufgrund ihrer Herkunft auf ein Imbissgericht reduziert werden.« Das ist wahr. Wahr ist aber auch, dass ich ganz persönlich, als ich zum ersten Mal das Wort hörte, mich geärgert hatte, weil ich es rassistisch fand. Etwas unternommen habe ich – damals – trotzdem nicht. Aus Feigheit. Aus Opportunismus.

Es ist aber vergebens, das Leid der Toten zu beklagen, wenn es ohne Folgen für unser Handeln im Hier und Jetzt bleibt. Wir müssen aufstehen, handeln, das Wort ergreifen. Wenn Flüchtlingsheime brennen, wenn die Mauern von Synagogen und Moscheen beschmiert werden, wenn LGBT-Menschen, die öffentlich zu ihrer Liebe stehen, angegriffen werden, wenn Frauen Opfer sexueller Gewalt werden, wenn Sinti und Roma beschimpft, verprügelt oder ermordet werden und wir zu alledem schweigen, dann werden wir zu stillen Komplizen. Wir können aber sicher sein, am Ende werden auch wir die Zeche zahlen.

Wenn die Schwachen schutzlos und alleine bleiben, dann mag uns das zunächst nichts angehen. Aber unsere Ignoranz wird uns einholen, uns alle. Mit jedem ungesühnten Angriff, mit jedem Ruf nach einem »Schlussstrich unter unseren Schuldkult«, mit jedem Obdachlosen, der zu Tode geprügelt wird, stirbt ein Teil unserer Mitmenschlichkeit insgesamt. »Die Würde des Menschen ist unantastbar«, so heißt es in Artikel 1 unserer Verfassung. Was für ein schöner Satz! Was für ein starker Satz! Aber er verkommt zu einer leeren Hülle und zu einem bloßen Echo aus einer Zeit, in der wir wirklich besser sein wollten, besser, als wir es selbst in unserer Vergangenheit waren, und besser als viele Gesellschaften der Welt, in denen der Staat und die Mächtigen alles und der Mensch nichts bedeutet. Ist dieser Satz aber zu einer leeren Hülle geworden, auch durch unsere Ignoranz, dann wird er auch uns keinen Schutz mehr bieten. »Uns«, das sind nicht mehr bloß die türkischstämmigen Menschen unseres Landes, wie ich einer bin, sondern das sind wir alle. Entweder die Würde des Menschen ist jedem zu eigen oder keinem. Unser Rechtsstaat ist zu wichtig, um ihn Juristen und Polizisten zu überlassen, und unsere Demokratie ist zu wertvoll, um sie allein den Politikern anheimzugeben.

Dieses Land ist ein gutes Land. Alles, was ich bin, und alles, was ich habe – ich verdanke es meiner Familie und Deutschland. Ich kritisiere den Rechtsstaat nicht, weil ich nicht an ihn glaube, sondern weil ich an ihn glaube. Es gibt in der Welt kein Land ohne Rassismus. Wer das Gegenteil behauptet, der lügt. Manche Nationen stehen zu ihren dunklen Seiten. Man spricht dort darüber, diskutiert und versucht, an den Fehlern zu arbeiten, es besser zu machen und besser zu werden. Manche Nationen ignorieren ihre Fehler so lange, bis der Druck im Kessel zu groß wird und durch einen lauten Knall entweicht. Wir Deutschen, wir sind irgendwo in der Mitte zu Hause. Wir reden über unsere Probleme, wir sprechen über Rassismus, aber wir hören auf, wenn es zu heikel wird. Wenn es beispielsweise um institutionalisierten Rassismus geht. Aber müssten wir nicht gerade an diesen Punkten weitermachen, dort, wo es an die Substanz geht und es wehtut?

Staats-Rassismus

Neun Männer und eine Frau mussten sterben, weil in den Herzen der Mörder der Hass loderte. Sie mussten aber auch sterben, weil die Sicherheitskräfte ihre Arbeit nicht machten, jedenfalls nicht so, wie sie es hätten tun müssen. Der Sicherheitsapparat hat versagt. Man hört in diesem Kontext immer von »Pannen« in der Sicherheitsarchitektur. Geheimdienst A hätte mit Polizeibehörde B Informationen besser austauschen sollen. Formular C müsse in seiner Struktur verbessert werden. »Pannen« eben – und hat man diese beseitigt, ist das Problem gelöst. Von »Pannen« zu sprechen ist im Kontext des staatlichen Versagens im NSU-Komplex keine ehrliche Selbstreflexion. Es ist eine Verhöhnung der Opfer. Der Begriff »Panne« soll verniedlichen und technisieren. In diese Richtung zielt auch das Gerede von »Defiziten in der Sicherheitsarchitektur«. Über »Technik« zu sprechen fällt leicht, jedenfalls leichter als über Haltung und Denken.

Die Haltung in den Köpfen vieler Kriminalbeamter war diese: Ein erschossener Türke muss in den Drogenhandel verwickelt sein. Obgleich zahlreiche Zeugen an zahlreichen Tatorten von zwei kurzgeschorenen, deutsch beziehungsweise osteuropäisch aussehenden Männern auf Fahrrädern berichteten, wurde keine Fahndung nach diesen Männern eingeleitet. Stattdessen kamen die Drogenhunde, stattdessen wurden die Telefone von Witwen und Halbwaisen abgehört. Türkeistämmige Opfer durften keine Opfer sein. Weder die Toten noch die Hinterbliebenen. Und doch wurden sie um ein Leben betrogen, und doch hat man ihnen die Würde genommen. Den Toten nahmen die Verbrecher die Würde, als sie ihnen in die Köpfe schossen und als sie die Sterbenden fotografierten, um diese Bilder in das Paulchen-Panther-Bekennervideo einzubauen. Den Opferfamilien wiederum wurde die Würde von einem Sicherheitsapparat genommen, der den Trauernden nicht erlaubte zu trauern und sie zu Objekten von Denunziation und Verdächtigungen machte.

Und heute? Nach fast 400 Verhandlungstagen in München und über hundert vernommenen Polizeibeamten bleibt das Gefühl, dass sich in den Köpfen nichts geändert hat und dass im Grunde genommen die Beamten von der Richtigkeit ihres damaligen Handelns heute immer noch überzeugt sind. In einer »Operativen Fallanalyse« des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg heißt es lapidar: »Vor dem Hintergrund, dass die Tötung von Menschen in unserem Kulturkreis mit einem hohen Tabu belegt ist, ist abzuleiten, dass der Täter hinsichtlich seines Verhaltenssystems weit außerhalb des hiesigen Normen- und Wertesystems verortet ist.« Im Laufe des Berichts wird es konkreter. Da die Morde besonders brutal ausgeführt wurden, muss es, so heißt es, um mehr als nur um Geschäftliches gegangen sein. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass es hier zusätzlich um einen Mord aus verletzter Ehre gehe. Ein geschäftlicher Ehrenmord sozusagen.3

Deutsche töten also wegen ihrer überlegenen Kultur nicht, das machen nur Ausländer, und zwar Ausländer, die einem übertriebenen Ehrbegriff anhängen. Das ist die Botschaft. Dieses Papier wurde nicht von einem, sondern von vielen hohen Beamten erstellt. Das Papier ging im Innenministerium des Landes Baden-Württemberg durch zahlreiche Hände. Es wurde weitergeleitet an Dienststellen in anderen Bundesländern. Niemand, nicht ein einziger Leser, sagte: »Moment einmal, diese Aussage ist nicht nur grotesk falsch, sondern sie ist auch rassistisch.« Richtig: rassistisch. Wenn dieses Papier nicht der pure Ausdruck von Rassismus ist, dann gibt es keinen Rassismus. Bis heute hat niemand diese Aussage richtiggestellt, kein Innenminister und kein Vorsitzender einer Polizeigewerkschaft.

Es konnte nicht sein, was nicht sein durfte. Ein Urteil in Bezug auf die Mordopfer selbst war hingegen schnell gefasst. Im genannten Bericht des Landeskriminalamtes attestierten die Beamten den Opfern ohne genauere Erklärung einen »Umgang mit Geld, der merkwürdig erscheint«. Allein aus dieser subjektiven Bewertung wird geschlossen, dass die Opfer sich durch eine »erhöhte Empfänglichkeit aus[zeichneten], die eigene finanzielle sowie ökonomische Situation durch illegale oder mit einem erhöhten Risiko verbundene Aktivitäten zu verbessern«4. Bei sieben der neun Opfer hätten ferner Auffälligkeiten im Kontext von Betäubungsmitteln bestanden – eine Aussage, die vor dem Hintergrund der damaligen Ermittlungsergebnisse schlicht falsch war. Und es geht weiter: So hätten »alle 9 Opfer […] Kontakt zu einer Gruppierung, die ihren Lebensunterhalt mit kriminellen Aktivitäten bestreitet und innerhalb derer zudem ein rigider Ehrenkodex bzw. ein rigides inneres Gesetz besteht«5. Der »rigide Ehrenkodex« spielt sodann auch bei der abschließenden Erstellung eines Täterprofils eine zentrale Rolle, dient er doch zur Feststellung einer Täterherkunft aus dem »ost- bzw. südosteuropäischen Raum (nicht europäisch-westlicher Hintergrund)«6.

Dass es für diese unglaublichen Vorwürfe keinerlei Beweise gab, zeige, so die Behörden, wie konspirativ die Leute vorgegangen seien. Derartiges Denken, derartig verkürzte und vorurteilsbehaftete Schlüsse haben einen Namen: Rassismus. Von den vielen Polizeibeamten, die in den mehr als zehn Jahren der NSU-Ermittlungen mit der Mordserie befasst waren, sind viele als Zeugen vor Gericht erschienen. Dort sind sie auf die Opfer gestoßen, die sie so lange unberechtigterweise selbst verdächtigt hatten. Es wäre eine Gelegenheit gewesen, Frieden zu stiften, sich zu entschuldigen. Kein einziger der Beamten hat das getan.

Es ist eine bittere Ironie des Schicksals, dass die Denkmuster der hier agierenden Beamten bezüglich der Betroffenen denen des NSU leider schlicht ähnlich waren. Denn die Mordopfer werden hier ihrer Individualität beraubt. Sie sind nicht mehr der 21-jährige junge Mann, der gerade für das Abitur lernt und seinem Vater im Internetcafé aushilft. Nicht der Blumenhändler, der hart arbeitet, um seiner Familie ein besseres Leben zu ermöglichen. Sie sind »Türken«. Keine Menschen um ihrer selbst willen, sondern Repräsentanten einer Gruppe, denen man aus Dummheit und Voreingenommenheit bestimmte Eigenschaften zuschreiben will. »Wenn der konkrete Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, zur vertretbaren Größe herabgewürdigt wird« – das ist eine gängige juristische Formel für eine Verletzung der Menschenwürde. So wurde den Opfern vom NSU zuerst das Leben genommen. Der Staat nahm ihnen im Anschluss die Würde.

Offene Fragen

Bundeskanzlerin Merkel sagte in ihrer Rede vom 23. Februar 2012 folgenden Satz: »Denn es geht auch darum, alles in den Möglichkeiten unseres Rechtsstaates Stehende zu tun, damit sich so etwas nie wiederholen kann.« Kann sich der NSU wiederholen? Diese Frage ist vermessen und suggeriert, dass der NSU Geschichte sei. Woher wissen wir das? Jeden Tag sterben Menschen in Deutschland, und manchmal dauert es Jahre und Jahrzehnte, bevor die Täter ermittelt werden. Wäre nicht mehr Demut angebracht? Wäre es nicht mutig und ehrlich zu sagen: Wir wissen es nicht? Noch mutiger wäre es für manche hierzulande sogar zu sagen: Wir wollen es gar nicht so genau wissen.

Offene Fragen gibt es viele, und viele sind so offenkundig, dass man kein Kriminalist oder Jurist sein muss, um sie zu erkennen. Es sind drei große Fragenkomplexe, die bis zum heutigen Tage unzureichend oder gar nicht beantwortet wurden:

Wie groß war oder ist der NSU wirklich?

Welche Rolle haben Verfassungsschutzbehörden und andere Geheimdienste gespielt?

Wie groß ist das Problem des Rassismus in deutschen Sicherheitsbehörden, der es nicht erlaubte, dass ein türkisches Opfer ein Opfer sein durfte, sondern das Opfer und seine Familie ausschließlich als Verdächtige infrage kamen?

Wie groß war der NSU wirklich?

Um die Frage nach der Größe und Struktur des NSU zu beantworten, habe ich mir fast alle Tatorte angeschaut. Viele Anschläge wurden in kleinen Seitenstraßen oder Sackgassen fern der Innenstädte verübt. Wie kamen die Täter auf diese Orte? Wie wählten sie ihre Opfer? Am 25. Februar 2004 starb der 24-jährige Mehmet Turgut gegen 10:20 Uhr in einem Imbissstand. Seit weniger als zwei Wochen arbeitete er erst dort. Der oder die Täter schossen ihm in den Nacken, in die rechte Halsseite und in die Schläfe. Der Imbisswagen stand auf einer Brachfläche zwischen Einfamilienhäusern und trostlosen Plattenbauten in Rostock-Toitenwinkel. Der Imbisswagen hatte weder einen Telefonanschluss noch eine Webseite. Es gab nichts, was man hätte googeln können. Da drängt sich doch die Frage auf, wie die Mörder auf dieses Ziel kamen!? Sind sie kreuz und quer durch Deutschland gefahren, um über diesen Dönerstand zu stolpern? Möglich wäre das, theoretisch.

Allerdings: Die Täter besaßen keinen eigenen PKW. Die von ihnen genutzten Autos waren Mietwagen. Aus den Mietunterlagen wissen wir in etwa, wie viele Kilometer sie gefahren sind. Die gefahrenen Strecken lassen sich in den meisten Fällen gut rekonstruieren. Wenn das Trio Mundlos, Böhnhardt, Zschäpe Urlaub auf Fehmarn machte, mietete es ein Wohnmobil. Die einfache Strecke von Zwickau nach Fehmarn beträgt etwa 620 Kilometer. Anhand der Mietunterlagen können wir heute nachvollziehen, dass sie mit dem Wohnmobil etwa 1.400 Kilometer zurückgelegt haben. Viel Raum für Umwege bleibt da nicht.

Zudem ist es auch aus einem anderen Grund unwahrscheinlich, dass das Trio zur Erkundung von Tatorten viel unterwegs war: Es agierte sehr vorsichtig und vermied alles, was Aufmerksamkeit erzeugt hätte. Es ist nicht plausibel anzunehmen, Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe hätten Tausende Kilometer auf Straßen quer durch Deutschland zurückgelegt, wenn es nicht unbedingt notwendig war. Je mehr Zeit man im Straßenverkehr zubringt, desto größer ist die Gefahr, in eine Routinekontrolle zu geraten. Man riskiert, von Anwohnern beobachtet zu werden, wenn man als Ortsfremder durch Straßen der Nachbarschaft fährt und Anwohner ausspioniert.

Warum ist diese Frage, wie Opfer und Tatorte ausgesucht wurden, so wichtig? Weil ihre richtige Beantwortung die Prämisse der Bundesanwaltschaft, wonach es sich beim NSU um eine »isolierte Zelle« gehandelt habe und der NSU-Komplex »ausermittelt« sei, in ihren Grundfesten erschüttern würde. Aus diesem Grund misst die Bundesanwaltschaft auch den beiden Zeugenaussagen im Zusammenhang mit dem Bombenanschlag in der Kölner Probsteigasse so geringe Bedeutung zu. Dort wurde ein Lebensmittelgeschäft mit einer Bombe zerstört, das von einer iranischstämmigen Familie betrieben wurde. Würde man den Zeugenaussagen Glauben schenken, so müsste man eingestehen, dass es sich um mehr als drei Personen gehandelt haben muss, die unter den Augen des Rechtsstaates eine beispielslose Mordserie begangen haben.

Paragraph 129 StGB besagt, dass für die Bildung einer terroristischen Vereinigung mindestens drei Personen notwendig sind. Wenn aber der NSU aus dem Trio Zschäpe, Mundlos, Böhnhardt bestanden hätte, dann wäre das auch rein rechtlich aus der Sicht der Bundesanwaltschaft sehr praktisch: Eine Terrororganisation, gegründet von und bestehend aus drei Personen, hörte in dem Augenblick auf zu existieren, als Mundlos beziehungsweise Böhnhardt ihren letzten Atemzug in dem Wohnwagen in Eisenach taten, der dann ausbrannte. Problem gelöst, so scheinen manche Polizeibehörden zu denken. Es hat etwas Autosuggestives, wenn Vertreter von Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt immer wieder öffentlich ihr Mantra von der »isolierten Zelle«, die »ausermittelt« sei, wiederholen. Aber auch ein ständiges Wiederholen einer Unwahrheit schafft die offenkundigen Ungereimtheiten nicht aus der Welt.

In Heilbronn, wo Michèle Kiesewetter starb, berichteten Zeugen von verdächtigen Personen am Tatort, bei denen zum Teil blutverschmierte Hände beobachtet worden seien. Natürlich, Zeugen können sich irren. Wenn aber eine Zeugenaussage auch im Übrigen plausibel ist, wenn das Geschilderte zu anderen Hinweisen passt, dann muss man diesen Hinweisen nachgehen. Gerade dies aber hat die Bundesanwaltschaft immer wieder nicht mit der gebotenen Sorgfalt getan. Diese Hinweise wurden, so scheint es, oft nur oberflächlich geprüft, um dann schnell abgetan zu werden als lediglich »vermeintliche« Erinnerung.

Die Probsteigasse befindet sich nicht im touristischen Zentrum Kölns. Sie ist keine Straße, durch die man zufällig kommt. Auch das von dem Bombenanschlag betroffene Geschäft selbst ist nicht auffällig. Bemerkenswert ist die Beschriftung draußen im Schaufenster: »Getränke Schmitz« heißt es dort. Schmitz hieß der Vorbesitzer. Wie kommt man aber auf die unscheinbare Probsteigasse? Und wie kann ein Trio, das im weit entfernten Zwickau lebt, wissen, dass nicht ein Deutscher namens Schmitz dieses Geschäft führt, sondern eine Familie aus dem Iran? Müssen unter diesen Umständen den Aussagen der Zeugen nicht viel mehr Plausibilität unterstellt werden?

Mit der Frage nach Größe und Struktur des NSU und seines Netzwerkes ist eine weitere Frage untrennbar verbunden: Die Frage nach dem Warum. Dieses Warum ist das, was meine Mandanten beschäftigt, was sie bewegt und ihnen in der Nacht den Schlaf raubt. Warum musste unser Bruder streben? Warum durfte mein Ehemann nicht leben? Warum wurde ausgerechnet er als Opfer ausgesucht? Meine Mandanten sinnen nicht nach Rache oder möglichst harten Strafen für die Angeklagten. Diese Dinge spielten nur am Rande unserer Gespräche eine Rolle. Sie wollen verstehen.

Meine Mandanten, das sind die Tochter von İsmail Yaşar und die Geschwister von Abdurrahim Özüdoğru. Abdurrahim Özüdoğru war 49 Jahre alt, als er am 13. Juni 2001 mit zwei Schüssen in den Kopf in seiner Schneiderei in Nürnberg ermordet wurde. İsmail Yaşar war der Inhaber eines Döner-Kebap-Imbisses, als er am 9. Juni 2005 in seinem Stand in der Nürnberger Scharrerstraße mit fünf Schüssen in den Kopf und in den Oberkörper erschossen wurde. Er wurde fünfzig Jahre alt.

Die Frage nach dem Warum beherrscht seit über einem Jahrzehnt unerbittlich Denken, Fühlen und Handeln der Angehörigen. Manchmal spricht man von ihnen als die »Opferangehörigen«. Aber dieser Begriff kann nicht ansatzweise die Situation beschreiben, in der sie sich befinden. Diese Menschen sind nicht lediglich »Opferangehörige«. Sie sind Überlebende des NSU. Aus dem Nichts, so scheint es, kam der Tod zu ihnen. Der geliebte Mensch – Ehemann, Lebensgefährte, Vater, Bruder, Tochter, Sohn, Freund – wurde ihnen genommen. Dann sagte ihnen der Staat auch noch, dass dieser Mensch es nicht verdient habe, wirklich betrauert zu werden, weil er selbst ein Verbrecher sei, der seinen Tod – einer obszönen polizeilichen Logik nach – selbst verursacht habe. Im nächsten Schritt waren es dann diese Überlebenden selbst, die in das Fadenkreuz staatlicher Verdächtigung gerieten. Weder die Toten noch die Lebenden durften Opfer sein. Sie hatten keinen Anspruch auf Mitleid, Mitgefühl oder Hilfe. Freunde, Nachbarn, ja die eigenen Familien wandten sich von ihnen ab und verurteilten sie zu einem Jahrzehnt sozialer Isolation. Diese Strafe wurde vollstreckt, von Deutschen wie von Türken. Meinen Mandanten war schon zu Beginn des Prozesses klar, dass dieses Verfahren nicht die Antwort auf alle Fragen bringen würde. Dazu war schon zu viel Zeit vergangenen, so mancher Zeuge verstorben und viele Akten verschwunden worden, so muss man es wohl formulieren. Aber die Antwort auf die Frage nach dem Warum, darauf haben sie bis zuletzt vergebens gehofft.

Beate Zschäpe könnte die Antwort auf diese Frage sicher geben. Sie hat sich aber entschieden, dazu zu schweigen, so wie sie sich überhaupt jede Frage von den Nebenklägern und deren Anwälten verbeten hat. Es ist ihr gutes Recht zu schweigen. Niemand kann, niemand will sie zum Reden zwingen. Aber zugleich bat Frau Zschäpe um Verzeihung. Dafür, dass sie nicht gehandelt habe, als die Männer, ihre Männer, mordend durch das Land zogen. Was aber ist ihre Entschuldigung wert, wenn sie zugleich jenen Menschen, die wie niemand sonst unter den Morden zu leiden haben, jedes Wort, jede Frage und jede Antwort verweigert? Sie muss nicht reden. Meine Mandanten müssen jedoch auch keine Entschuldigung annehmen, nicht von ihr. Gerade aber weil Frau Zschäpe aus ihrem Herzen eine Mördergrube gemacht hat, hätte der Staat entschlossener Hinweisen auf ein größeres Nazi-Netzwerk nachgehen müssen.

Die Rolle der Verfassungsschutzbehörden

Im Laufe des Prozesses wurden über zwanzig Personen als Zeugen vernommen, die ganz offen zugaben, dem Trio geholfen zu haben. Der eine hatte eine Wohnung zur Verfügung gestellt, die andere persönliche Dinge transportiert, wiederum ein anderer Geld und Ausweisdokumente besorgt. Wirklich überraschend ist das nicht. Man kann in einem Land wie Deutschland nicht über ein Jahrzehnt hinweg im Untergrund leben, ohne Unterstützer zu haben. Zu diesen über zwanzig Helfern kommen noch vier Personen, die zusammen mit Beate Zschäpe angeklagt sind. Wir wissen also, dass mindestens zwei Dutzend Personen dem NSU mit logistischer Unterstützung zur Seite standen. Von wie vielen Helfern und Helfershelfern wissen wir nichts? Warum tut sich der Staat so schwer damit zuzugeben, dass bis zum heutigen Tage viele Dinge ungeklärt sind? Weil die Frage nach der wahren Größe des NSU unweigerlich zur nächsten großen Frage führt? Vielleicht, weil Teile des Staatsapparates doch mehr wissen, als sie zugeben?

Eines muss jedem heute klar sein: Einige deutsche Verfassungsschutzbehörden sind nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems. Dieser Teil des Staatsapparates hat es gewagt, Akten zu vernichten, obwohl er wusste, dass die Öffentlichkeit alarmiert war, obwohl die Generalbundesanwaltschaft die Ermittlungen nach der Selbstenttarnung des NSU übernommen und alle relevanten Akten zum Trio angefordert hatte und obwohl Parlamente und Medien angefangen hatten, mit der Lupe auf das Geschehene zu schauen, und obwohl die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland ein uneingeschränktes Aufklärungsversprechen gab. Welches Wissen war wichtig genug, dass man es nicht wagte, sich dem erklärten Willen der demokratisch gewählten Führung und der Öffentlichkeit insgesamt zu stellen?

Ganz konkret stellt sich die Frage, ob ein Mitglied des NSU-Trios – zeitweise – für eines der 19 Geheimdienstämter oder für eine der 17 polizeilichen Staatsschutzabteilungen in Deutschland als V-Mann oder V-Frau gearbeitet hat. Es ist auch alles andere als ausgeschlossen, dass V-Personen im direkten Umfeld des Trios platziert waren. Die Neonazi-Szene Thüringens ist durchsetzt von V-Leuten. Und ausgerechnet im Umfeld von drei der wichtigsten Protagonisten der Szene sollen keine V-Leute im Einsatz gewesen sein? Wir wissen sicher, dass ein solcher V-Mann-Einsatz bis zu dem Tag, an dem das Trio untertauchte, stattfand. Warum sollte der V-Mann-Einsatz aber nach dem Untertauchen enden? Dies ist vollkommen unplausibel. Die eigentlich spannende Frage ist daher nicht, ob V-Personen das Trio auch nach dem Untertauchen »betreuten«, sondern, was diese V-Leute über das Treiben der drei wussten und wie viel brisantes Wissen sie an ihre V-Mann-Führer in den Geheimdienstbehörden weitergaben. Geradezu rührend mutet es an, wenn Parlamentarier in Untersuchungsausschüssen erklären, sie hätten keine Hinweise auf eine V-Person-Tätigkeit des Trios oder über V-Leute im Umfeld des NSU. Was haben sie denn erwartet? Die Geheimdienstler hatten alle Zeit der Welt, Akten zu vernichten.

Eines ist dabei klar: An der Täterschaft des Trios habe ich keine Zweifel. Nach über 600 Zeugenaussagen, der Inaugenscheinnahme von zahllosen Objekten und vor allem den Einlassungen von Carsten Schultze und Beate Zschäpe bin ich davon überzeugt, dass die Angeklagten zu Recht auf der Anklagebank sitzen. Ich gehe davon aus, dass an den meisten Taten noch andere, bis heute unbekannte Personen beteiligt waren. Und ich schließe nicht aus, dass diese Personen nicht nur lokale Hinweisgeber und somit »Beihelfer« im Sinne des Gesetzes waren, sondern dass sie auch Tathandlungen vorgenommen haben und somit »Täter« waren.

Nun weiß ich, dass auch in der Neonazi-Szene behauptet wird, nicht die Angeklagten oder die beiden Uwes hätten die Taten begangen, sondern unbekannte Dritte. Wichtig ist mir deswegen: Auch wenn ich von weiteren Tätern oder Helfern spreche, so zweifle ich doch nicht an der Schuld der Angeklagten oder an der Schuld, die Mundlos und Böhnhardt zu Lebzeiten auf sich geladen haben. Die Mitschuld Dritter entschuldigt weder die Angeklagten noch Mundlos und Böhnhardt. Sie wirft bloß die Frage auf, warum die Anklagebank mit nur fünf Angeklagten so dürftig besetzt ist.

Wir wissen nicht, was unsere Geheimdienste gewusst haben und was sie bis heute verschweigen. Wir können nur ahnen, warum bis heute Akten unter Verschluss gehalten werden. Solange wir jedoch keine Gewissheit haben: Wie können diese Geheimdienste es dann auch nur wagen, Vertrauen einzufordern?

Die Politik hat versagt

Politische Verantwortung ist eine stellvertretende Verantwortung. Man übernimmt Verantwortung für Handlungen, die man oft selbst nicht unmittelbar ausgeführt hat, für eine Organisation, einen Apparat oder Entscheidungen, an denen vielleicht viele beteiligt waren. Sie hat damit nicht nur, aber auch einen wichtigen symbolischen Charakter. Das öffentliche Eingeständnis des Versagens und der Schuld kann dabei eine ähnlich befriedende Funktion haben wie ein formalisierter juristischer Gerichtsprozess. In einer Demokratie ist es wichtig, Fehler so konkreten Entscheidungsträgern zuzuordnen. Nur auf diese Weise kann Vertrauen wiedergewonnen werden – der Verweis auf abstrakte Strukturen und technische Fehlerquellen provoziert das Gegenteil.

Wie viele Entscheidungsträger aus der Zeit des NSU haben Verantwortung übernommen? Klaus-Dieter Fritsche etwa war von 1996 bis 2005 Vizepräsident des Bundesamts für Verfassungsschutz und damit eine der Schlüsselfiguren bei der Überwachung rechtsgerichteten Terrors gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Zu einer Zeit, in der der NSU Deutschland mit der gewaltigsten rechtsterroristischen Anschlagsserie der Nachkriegsgeschichte überzog. Persönlich hatte er 2003 den Fall des flüchtigen NSU-Trios gegenüber seinen Vorgesetzten heruntergespielt. Das Schreddern von Akten im Bundesamt nur kurze Zeit nach Auffliegen des NSU hat er nicht verhindert. Vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages sprach er dabei vom »individuellen Fehlverhalten eines Mitarbeiters«. Seine Aussage, man müsse dem Ausschuss die Namen von Informanten aus der rechten Szene vorenthalten, führte dort zum Eklat. Die Übernahme von Verantwortung hat einen wichtigen symbolischen Charakter. Fritsche ist heute Staatssekretär im Bundeskanzleramt: als Beauftragter für die Nachrichtendienste des Bundes.

Wir hätten erwarten dürfen, dass Spitzenpolitiker für die Zukunft ihre Lehren aus dem Staatsversagen bei der Verhinderung, Verfolgung und Aufarbeitung der Taten des »Nationalsozialistischen Untergrunds« ziehen. Man kann den NSU nicht isolieren und vom Rest des Landes trennen. Man kann das Geschehene nicht in Untersuchungsausschüsse und Gerichtsgebäude einmauern und so tun, als hätten die Vorgänge nichts mit dem Rest des Landes zu tun. Und genauso wenig wie man das Geschehen von der Gesellschaft, in der es stattfand, isolieren kann, wird man es von den Politikern, ihrer Politik und ihren Worten isolieren können. Politik hat Konsequenzen, und Worte haben Konsequenzen. Seit vielen Jahren wird eine Politik propagiert und umgesetzt, die auf Abschottung setzt und nach ökonomischen Gesichtspunkten fein säuberlich zwischen »wertvollen« und »wertlosen« Migranten unterscheidet. Erstere sollen, auch wenn sie es in Wirklichkeit vielerorts nicht sind, willkommen sein, Letztere sollen sehen, wo sie bleiben, solange es nicht Deutschland ist. Entsprechend fällt die Wortwahl aus. »Sozialschmarotzer« und »Betrüger« sind noch harmlose Umschreibungen.

Ich glaube nicht, dass der Mensch dem Menschen ein Wolf ist. Im Kern seines Wesens ist er gut, hilfsbereit, und er ist schön. Niemand wird als Mörder geboren und niemand als Nazi. Es ist verführerisch zu sagen: Das sind Mörder, da kann man nichts machen. Wir müssen genau hinschauen und fragen, wie aus den Kindern Böhnhardt und Mundlos Mörder werden konnten, die alles vermeintlich Fremde hassten.

Ein Teil der Antwort lautet: Diese Jugendlichen radikalisierten sich, als sich die Sprache unseres Landes radikalisierte. Damals, Anfang der Neunzigerjahre, redeten kreuzbrave Politiker demokratischer Parteien von den »Asylanten«, als seien diese nicht Menschen, sondern Parasiten. Es hieß: Deutschland versinkt in der »Ausländerflut«. Und die Dinge haben sich seitdem nicht wirklich geändert. Mit welchem Zungenschlag und Unterton haben wir in der Beschneidungsdebatte über Juden und Muslime gesprochen? Heute sprechen wir über Migranten, besonders über Sinti und Roma, keinen Deut besser als damals.

Im Jahre 2011 kündigte ein deutscher Ministerpräsident, Horst Seehofer, auf einer Aschermittwochsrede an, er werde sich »bis zur letzten Patrone« dagegen wehren, »dass wir eine Zuwanderung in die deutschen Sozialsysteme bekommen«. Die Zuhörer klatschten. Bis zur letzten Patrone? Erzeugte das damals einen Aufschrei? Nein. Ob Mundlos und Böhnhardt diese Rede wohl gehört haben? Was sie sich wohl bei der johlenden Zustimmung der Zuhörer gedacht haben? Vielleicht, dass sie im Namen einer untätigen Mitte der Gesellschaft handelten. Taten statt Worte, so lautete ihr Motto.

Wenn die Politik der sogenannten Mitte eine Atmosphäre schafft, in der ein Teil der Menschen dieses Landes als Parasiten wahrgenommen werden, wen soll es dann noch wundern, dass eine extreme Rechte entsteht, existiert und sich verhält wie eine extreme Rechte: hasserfüllt und zu extremer Gewalt bereit? Der von der Politik vielbeschworene und selten geführte »Kampf gegen rechts« muss in der Politik anfangen, in seinen Gesetzen wie in seiner Sprache. Sich zu empören über die Mordtaten des NSU ist einfach und billig zu haben. Sich selbst zu hinterfragen und Konsequenzen zu ziehen ist ungleich schwerer. Solange keine ernsthafte Debatte und ein Umdenken in der Politik einsetzen, sollten wir uns über eine fehlende Debatte und ein Umdenken in der Gesellschaft nicht wundern.

Die Versäumnisse der Polizeibehörden

Das NSU-Verfahren war keine Farce, wie manchmal gesagt wird. Manche Fragen konnten beantwortet werden. Die Rollen der Angeklagten konnten geklärt, ihre Taten bewiesen und ihre Schuld nachgewiesen werden. Insbesondere Beate Zschäpe wurde zu Recht als Mörderin angeklagt. Ein Verdienst dieses Verfahrens ist eines, das weder das Gericht noch die Generalbundesanwaltschaft angestrebt hatten. Es gab einen sechsten Angeklagten, der nicht in der Anklageschrift Erwähnung gefunden hat, der keinen Tag auf der Anklagebank verbrachte und dessen Mitschuld dennoch zweifellos belegt ist: Polizeibehörden, die die Mörder hätten stoppen können, spätestens nach dem ersten Mord an Enver Şimşek im September 2000 in Nürnberg. Bis zum heutigen Tage behauptet die Polizei, sie sei allen Hinweisen gewissenhaft nachgegangen, und im Übrigen habe sie – leider – keinerlei Hinweise auf die Täter gehabt. Weder das eine noch das andere ist wahr.

Nicht weniger als drei (!) Zeugen berichteten der Polizei von zwei jungen Männern in Fahrradkleidung, die sie am Ort des Verbrechens gesehen hätten, als Enver Şimşek, das erste uns bekannte Mordopfer des NSU, starb. Einer beschrieb sogar recht präzise, wie einer der Männer halb im Lieferwagen von Enver Şimşek stand, den ausgestreckten Arm im Fahrzeuginneren, ruckhafte Bewegungen machte, dazu blecherne Geräusche. Er beschrieb den Moment, als Enver Şimşek starb. Die Zeugen berichteten auch, dass die beiden Fahrradfahrer nicht südländisch ausgesehen hätten. Was wäre passiert, wenn die Polizei diese Hinweise ernst genommen hätte? Wenn es einen öffentlichen Fahndungsaufruf gegeben hätte? Mit anderen Worten: Hätte man einen rassistischen Tathintergrund in Betracht gezogen, wäre man dann nicht möglicherweise auf Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gestoßen, deren mörderischer Hass auf Einwanderer und deren Entschlossenheit zur Gewaltanwendung bekannt waren? Nach denen seit ihrem Untertauchen gefahndet wurde? Die von der Polizei als hochgefährlich eingestuft worden waren, nicht zuletzt wegen der großen Mengen Sprengstoff, die man in der von ihnen genutzten Garage gefunden hatte?

Wenn die Polizei öffentlich erklärt hätte, sie halte eine rassistische Tat für möglich und die Ermittlungen gingen auch in diese Richtung, hätte dies auch eine Wirkung auf das mörderische Trio – wenn es denn ein Trio war – und seine Helfer gehabt. Welche Verblüffung und welche Freude muss es dagegen bei dem Trio ausgelöst haben, als es nach dem Mord an Enver Şimşek die Zeitungen las! Sie hatten ihr Soll – wahrscheinlich unbeabsichtigt – übererfüllt. Ein Türke war tot, und die Polizei verdächtigte nicht sie, sondern das Opfer des Drogenhandels und sprach von einer türkischen Mafia. So wurden nicht nur der Tote und seine Verwandten kriminalisiert, sondern auch ganz en passant eine ganze Bevölkerungsgruppe in Verruf gebracht.

Über hundert Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte haben als Zeuginnen und Zeugen ausgesagt. Nur einer hat sich zu den Überlebenden umgedreht, zugegeben, dass er Fehler gemacht habe, und um Entschuldigung gebeten. Alle anderen erweckten mehr oder weniger den Anschein, dass sie nach wie vor von der Richtigkeit ihres Handelns überzeugt sind und morgen wieder genauso handeln würden.

Noch heute behaupten führende Ermittler von damals, sie hätten keinerlei vielversprechende Spuren gehabt, denen man hätte folgen können. Wider besseres Wissen. Denn bei Enver Şimşek in Nürnberg waren es, wie erwähnt, drei Zeugen, bei İsmail Yaşar, ebenfalls in Nürnberg, vier Zeugen, bei Habil Kılıç in München zwei Zeugen, bei Mehmet Kubaşık in Dortmund drei Zeugen, die alle von verdächtigen Fahrradfahrern am Tatort berichteten. Diese wurden als mittel- beziehungsweise nordeuropäisch beschrieben. In Dortmund sagte eine Zeugin gar, einer der beiden habe »wie ein Nazi ausgesehen«. Wie kam es, dass ganz unterschiedliche Polizeidienststellen verstreut über ganz Deutschland so synchron handelten, als sie konsequent Hinweise auf die nach ihrem Geschmack zu deutsch aussehenden Radfahrer ignorierten und stattdessen mit der gleichen Konsequenz die Opfer und deren Angehörige kriminalisierten?

Deswegen ist die Rede von Polizeipannen so verlogen. Eine Panne kann mal passieren. Als singuläres Ereignis. Hier aber agierten Polizisten in ganz Deutschland ganz unabhängig voneinander, aber zugleich einheitlich wie Fische in einem Schwarm. Ein inoffizielles System wurde sichtbar. Dieses inoffizielle System hat einen Namen: institutioneller Rassismus. Die Existenz dieser Form des Rassismus konnte in diesem Verfahren belegt werden, auch wenn Gericht und Bundesanwaltschaft sich mit Händen und Füßen dagegen wehrten.

Manifest für ein gutes Land

Wozu dient ein Plädoyer? Wozu dient dieses Plädoyer? Das Plädoyer, in der Strafprozessordnung ganz nüchtern »Schlussvortrag« genannt, dient am Ende eines Strafverfahrens als Zusammenfassung aus der Perspektive der Vortragenden. Als solche sind im Gesetz zuvorderst die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung genannt. Vor dem Urteil sollen die Plädoyers den in der Hauptverhandlung ermittelten Sachverhalt zusammenfassen und nach rechtlichen Gesichtspunkten bewerten.

Das Plädoyer der Anklagevertretung soll die wesentlichen Ergebnisse der Hauptverhandlung und der Beweiserhebung erörtern, Schuld oder Unschuld feststellen und mit einem konkreten Antrag zur Rechtsfolge abschließen. Hält die Staatsanwaltschaft die Schuld des Angeklagten für erwiesen, so erörtert sie zudem auch Aspekte der ganz konkreten Strafzumessung. Beantragt sie hingegen einen Freispruch – auch das kommt manchmal vor –, soll sie zugleich eine Entscheidung des oder der Richter über eine mögliche Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen beantragen.

Der Verteidigung sind keinerlei Vorgaben gemacht. Sie kann, aber sie muss kein Plädoyer halten. Sie kann konkrete Feststellungen treffen – zum Beispiel »Die Schuld meines Mandanten ist nicht nachgewiesen« –, muss es aber nicht. Sie kann, wenn diese Schuld aus ihrer Sicht nachgewiesen wurde, um ein mildes Urteil bitten oder ganz konkrete Anträge stellen. Sie kann ein kurzes Plädoyer halten oder ein langes. Die Verteidigung ist frei in ihrem Tun.

Das Plädoyer soll dem oder den Richtern die jeweils subjektive Sicht auf das Verfahren näherbringen und aufgeschlossener für die jeweiligen Argumente machen. Als Faustformel kann dienen: je länger ein Strafverfahren, desto wichtiger und desto ausführlicher das Plädoyer.

Das Gesetz gibt in Paragraph 397 der Strafprozessordnung auch dem Nebenkläger das Recht auf einen Schlussvortrag. Sowohl der Nebenkläger als auch sein Anwalt, der Nebenklagevertreter, haben also Anspruch auf ein Plädoyer. Die Realität sieht in vielen Gerichtssälen anders aus. Viele Nebenklageanwälte sind zwar jeden Tag im Saal, aber dennoch nicht anwesend. Diese Anwälte scheinen mehr Wert auf das »Neben« denn auf den Zusatz »Anwalt« zu legen. Diese passive Nebenklage versteht sich mehr als Anhängsel der Staatsanwaltschaft, stellt keine eigenen Anträge, befragt keine Zeugen und hält konsequenterweise kein Schlussplädoyer. Hier wird jedoch verkannt, dass die Nebenklage nicht dazu da ist, der Staatsanwaltschaft zu assistieren. Nebenkläger und ihre Vertreter sind eigenständige Verfahrensbeteiligte, denen das Gesetz weitreichende Rechte zugesteht.

Eine ordnungsgemäße Nebenklagevertretung muss sich selbst ernst nehmen, damit sie von den anderen Verfahrensbeteiligten ernst genommen wird. Anwälte von Opfern von Straftaten müssen gegenüber allen Verfahrensbeteiligten selbstbewusst und kritisch auftreten. Es kann nicht darum gehen, dass man am Ende eines Verfahrens blind der Staatsanwaltschaft recht gibt und sich deren Anträgen anschließt. Vielmehr muss der Nebenklagevertreter darauf achten, dass auch Polizei und Staatsanwaltschaft sauber ermittelt haben und dass das Gericht das formale und materielle Recht fehlerfrei anwendet.

Im Ergebnis muss das auch bedeuten, dass ein seriöser Nebenklageanwalt auch Feststellungen zugunsten eines Angeklagten trifft, wenn die Beweisaufnahme dazu Anlass gibt. Eine Nebenklagevertretung muss außerdem konsequenterweise am Ende eines Verfahrens die Sicht und die Bewertung seiner Mandantschaft auf das Geschehene und den Prozess klar und deutlich einbringen. Doch noch immer ist es gang und gäbe, dass die Sicht des Opfers einer Straftat nur beiläufig in das Urteil einfließt.

Diese Feststellung gilt für jeden Strafprozess. Im »Verfahren 6 St 3/12 gegen Beate Zschäpe und andere« gilt das aber in besonderer Weise. Die Überlebenden des NSU wurden kriminalisiert, marginalisiert und ignoriert. Von uns ebenso wie von unserem Staat. Im Schlussplädoyer kann, soll und muss das, was sie erlebt haben und was ihnen angetan wurde, nicht nur zur Sprache gebracht, sondern in den Mittelpunkt gestellt werden. Die Plädoyers der Generalbundesanwaltschaft und erst recht die der Verteidiger werden sich um die mutmaßlichen Täter drehen. Das ist auch in Ordnung. Aber umso wichtiger ist es dann, dass wir, deren wichtigste Aufgabe es war, unseren Mandanten eine Stimme zu geben, genau diese Stimme laut und für alle verständlich erheben.

Es ist unübersehbar, dass der Staat ein Ende will. Die Akte NSU soll geschlossen werden. Genug ist genug. Aber das ist noch nicht alles: Ist die Akte endlich weggeräumt, soll die Sicht des Staates als alleinige und damit absolute Wahrheit festgeschrieben sein. Die Sicht des Staates, jedenfalls die seiner Sicherheitsorgane, gleicht einem Theaterstück in drei Akten: Erster Akt: Pleiten, Pech und Pannen. Beruhend auf dummen Fehlern konnte der NSU erst sehr spät enttarnt werden. Zweiter Akt: Alles, jedenfalls das meiste, wurde ausermittelt. Dritter Akt: Etwas wie der NSU kann sich nicht wiederholen. Jeder dieser Akte ist falsch, und das ganze Stück verkommt zu einem Schmierentheater.

Es geht nicht um individuelle Pannen, sondern um ein Systemversagen, dessen Ursache institutioneller Rassismus ist. Es wurde eben nicht alles aufgeklärt. Der NSU wurde nicht enttarnt – schon gar nicht von der Polizei –, sondern hat sich selbst entlarvt. Dass sich eine rassistische Mordserie wiederholen kann, liegt auf der Hand. Vielleicht wiederholt sie sich gerade in diesem Moment. Deswegen ist es gerade in diesem Prozess so wichtig, dass sich die Überlebenden des NSU und ihre Anwälte auch am Ende des Verfahrens zu Wort melden. Es ist ungeheuer bedeutsam, dass unsere Gedanken zu Buchstaben, Buchstaben zu Wörtern und Wörter zu Sätzen werden, die vorgelesen werden, die veröffentlicht werden, die in welcher Form auch immer die Zeit überdauern. Aus Lügen, die wir glauben, werden Wahrheiten, mit denen wir leben, stellte einst der Romanautor Oliver Hassencamp scharfsinnig fest.7