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Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich VWL - Internationale Wirtschaftsbeziehungen, Note: 1, Johannes Kepler Universität Linz, Sprache: Deutsch, Abstract: Der hier gewählte Ansatz sieht den Prozess der Verfassungsgenerierung als Chance, einen partizipativen Visionsprozess innerhalb der Unionsgrenzen generieren zu können. Der dazu verfassten Strategie liegt ein systemtheoretisches Menschenbild zu Grunde. Davon ausgehend wir eine durch Partizipation gezogene Vision erzeugt, die weitere Integrationsschritte ermöglicht.
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Veröffentlichungsjahr: 2012
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„Europäischer Verfassungsvertrag -
alsDiplomarbeit am Institut für Unternehmensführung/ Forschungsschwerpunkt
Organisation im Sommersemester 2003/ 04
Schuller Markus
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„Europäischer Verfassungsvertrag - Eine Implementierungsstrategie“
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……………………………………………………………… 101Epilog
……….……………………………………… 103Literaturverzeichnis
…………………………..…………………… 108Interviewverzeichnis
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Prolog
Europa - ein geeintes, ein wiedervereintes, ein nie vereint gewesenes Europa. Wir stehen nun inmitten einer weiteren eruptiven Phase der europäischen Integrationsbewegung. Eine Bewegung, die seit dem Ende des 2. Weltkrieges nur eine von Institutionen getriebene Richtung kannte. „The bigger, the better!“ Europa vereint sich selbst, sui generis, wie es in den Verträgen heißt. Ein tautologisches Schauspiel des Selbstbetruges, seit nunmehr 50 Jahren. Im Sinne der Bewegungsrichtung vollzieht die Europäische Union am 1. Mai 2004 offiziell einen Erweiterungsschritt um 10 Nationalstaaten. Eine Union von 25 wird Bestand haben. Eine Union von 25 hatte bereits Bestand. Sie lebte und erlebte „etwas“ Verbindendes im Zuge der Konventsperiode. Die Mitglieder staunten über sich selbst, indem sie im Laufe der Plenartage Herkunft und Mandat weitgehend ablegten und anfingen europäisch zu denken. Rätselraten um dieses „etwas“. Sind es nun die gemeinsamen Projektionen in das Transzendentale, gemeint das Christentum? Oder ist es die gemeinsame Angst vor dem und den Anderen, die uns verbindet? Nationalspezifisches Reflektieren über das Einende und das Trennende stand am Beginn des Verfassungskonvents. Transnationales Reflektieren der
Konventsmitglieder an seinem Ende. Doch was sagen Frau und Herr Europäer dazu. 450 Millionen Menschen werden ab Mitte 2004 innerhalb der Unionsgrenzen ihr Leben führen. Werden sie es nach den Werten gestalten, die von 105 Personen im Konvent erdacht wurden? Werden sie es nach den Werten führen, in die die Staats-und Regierungschefs einwilligten ohne via Referenda Rückfrage zu halten, ob die Menschen diese Normen überhaupt für lebenswert halten? Mein Menschenbild wehrt sich gegen diese deduktive Indoktrination von Lebensrichtlinien. Es ruft nach Partizipation. Es sehnt sich nach Kommunikation. Ich zeige mit dieser Arbeit einen Weg, wie die Einführung der Europäischen Verfassung im Sinne eines partizipativen Entwicklungsansatzes vollzogen werden
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kann, um Commitment zur Reflexion über die Normvorgaben der Verfassung zu erlangen. Dazu werden Anknüpfungspunkte für mögliche weitere Integrationsschritte gesetzt.
Begleiten wird mich bei dieser Strategiereise die Allgemeine Systemtheorie Luhmannschem Geiste. Sie ermöglicht mir einen Sprachraum, mit dem ich aufzeige, dass sich die Europäische Union ohne einen breit getragenen Lustsog in die weltpolitische Bedeutungslosigkeit verlieren wird. Sie ermöglicht mir zu zeigen, dass Komplexitätsreduktion in Form von Gesellschaften auch anders gestaltet sein kann als in nationalstaatlicher Prägung.
In dem Bewusstsein, dass das Gelingen des Integrationsprojektes Europa kein gottintendiertes Muss ist, und die Relevanz dieses Lebensraumes in seiner internationalen Bedeutung bedingt selbstbestimmt sein kann, hänge ich meine Gedanken, weshalb Europa in konsolidierter Form Verantwortung auf dem Weg zur Weltgesellschaft übernehmen soll, an eine These: Die Historie und seine Konsequenzen. Europa kann aus eigenen Erfahrungen im Umgang mit Konflikten und Konfliktbewältigung der
internationalen Gemeinschaft Beispiele geben.
Lesen Sie die folgenden Seiten vor dem Hintergrund dieser einleitenden Gedanken und seien Sie sich bewusst, dass dies keine wissenschaftliche Aufzählung von vermeintlichen Fakten, sondern ein Strategieleitfaden für die Verantwortungsträger innerhalb Europäischen Union sein soll.
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Um den Boden für eine strategische Implementierung aufzubereiten, bedarf es zuerst einer Aufarbeitung des vorliegenden Feldes. Die Analyse in Kapitel I orientiert sich an dem Gliederungsschema der 7 Wesenselemente/ 3 Subsystemtypen von Lievegoed und Glasl (1980)
Wie viel Integration verträgt Europa? Auf diese Frage läuft die in Wellen auftretende Diskussion nach der Finalität der Europäischen Union hinaus. Dem, nach dem 2. Weltkrieg begonnenen, Integrationsprojekt lag kein explizit formuliertes finales Ziel zu Grunde. Der britische Premier Winston Churchill sprach früh von den „Vereinigten Staaten von Europa“, doch erzeugte seine Aussage kaum Resonanz in Form einer eingehenden Diskussion.
Sollten dennoch dieses Thema aufgreifende Diskurse geführt werden, steht in deren Mittelpunkt die Frage, ob sich die EU zu einem Bundesstaat weiterentwickeln oder ein Staatenbund bleiben soll.
Die Vertreter des Staatenbundes sind in Frankreich wohnhaft. Seit Staatspräsident de Gaulle, der von einem „Europa der Vaterländer“ ausging, blieben die Franzosen dieser Linie treu. Das bedeutet ein Beibehalten des bereits existierenden Gebildes der
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Europäischen Union. Dieser Organisationsform fehlen mehrere konstitutive Staatsmerkmale. Zum Beispiel gibt es kein Volk, sondern lediglich Mitgliedsländer und die Organisation besitzt keine staatliche Gewalt. In Summe behalten die Staaten ihre Souveränität und geben nur in einzelnen Feldern ihre Kompetenz ab. Vertreter des Bundesstaates finden sich in Deutschland und Italien wieder. Der Bundesstaat impliziert das Organisationsprinzip selbständiger Glieder, die sich zu einem übergeordneten Ganzen zusammenschließen. Jeder einzelne Staat ist mit den politischen Institutionen einer repräsentativen Demokratie und eigenen Kompetenzen ausgestattet.
Bei all der, in dichotomischen Begriffsparen, geführten Diskussion über die institutionelle Ausgestaltung eines gemeinsamen Gebildes wird die einzig relevante Frage übersehen: Wozu soll es dienen? Kann diese Frage in Form einer temporalen Finalität beantwortet werden, lässt sich, unter Berücksichtigung der diversen
Erfahrungskreise, das Gebilde strukturell ausgestalten.
In wenigen Monaten wird sich die Europäische Union um 10 Nationalstaaten erweitern. Damit findet der Erweiterungsprozess für die nächsten drei bis vier Jahre ein vorläufiges Ende. Für die Beitrittsländer stellt der 1. Mai 2004 den Abschluss einer 16 Jahre andauernden Reise dar. Sie begann mit dem Fall der Berliner Mauer, führte über Handels- und Kooperationsabkommen zu den Assoziierungsverträgen Mitte der 90-er Jahre und kurz darauf zu den EU- Mitgliedschaftsanträgen. Offiziell wurden die Beitrittsverhandlungen am 31. März 1998 eröffnet. Nachdem die 31 Kapitel des Acquis Communautaire binnen 4 Jahren bearbeitet und die Ergebnisse dieser Verhandlungen von jedem Mitgliedsland und jedem Bewerberland im Einklang mit den eigenen demokratischen Entscheidungsprozessen ratifiziert wurden, ist nun der Weg frei für den formalen Beitritt. In allen Kandidatenländern mit Referendum wurde eine Zustimmung zum Beitritt erreicht. Die Zustimmungsquoten lagen dabei zwischen 67% und 93%.
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Informell ist der Beitritt bereits vollzogen (siehe1.2.2.1 Konventsstruktur).Der volkswirtschaftliche Nutzen der letzten 1 ½ Jahrzehnte spricht für die Strategie, die Länder Zentral- und Osteuropas in die EU zu integrieren. Die Aussicht auf den Beitritt zur Europäischen Union hat sich in den Beitrittsländern als relevanter Katalysator auf dem Weg der Umgestaltung des Wirtschaftssystems erwiesen. Erkennbar daran, dass der private Sektor der angehenden Mitglieder in der Zwischenzeit 80% zur jeweils nationalen Wirtschaftsleistung beiträgt. Auch wurden die nationalen Industrien durch hohe Produktivitätssteigerungen international wettbewerbsfähig. Ausdruck dafür ist, dass 70% der Exporte in die EU gehen und der Erlös 40% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) beträgt. Damit verbunden ein Ansteigen der Marktanteile innerhalb der EU. Betrug der Anteil Osteuropas an den gesamten Importen der EU 1995 noch 7%, stieg dieser bis 2002 auf 11% an. Innerhalb von 7 Jahren wurde Japan überholt, dessen Marktanteil im Vergleichszeitraum von 10% auf 7% gesunken ist.
Im Zeitraum 1997 bis 2002 stieg das BIP pro Kopf der Region (gemessen in EUR) mit fast 60% deutlich höher als zum Beispiel jenes in den asiatischen Wachstumsmärkten. Mit einem jährlichen BIP pro Kopf von durchschnittlich EUR 6.100 ist Zentral- und Osteuropa daher zur leistungsfähigsten Emerging Market-Region der Welt geworden.
Budgetsituation Beitrittsländer
Die neuen Mitgliedsländer haben durchwegs angespannte Budgetsituationen. Der hohe Finanzierungsbedarf für die EU Mitgliedsbeiträge, die Kofinanzierung der Strukturfondsprojekte, zum Teil höhere Militärausgaben im Rahmen der NATO, treiben das nationale Budget in den roten Bereich. In Zahlen ausgedrückt. Die EU-Herbstprognose weist für die Budgetdefizite der Beitrittsländer des Jahres 2004 eine Höhe von 5% des BIP aus. Für 2005 wird ein Defizit von 4,1% des BIP prognostiziert. Im Vergleich dazu werden für die EU-15 Defizitzahlen in der Höhe von 2,6% (2004) und 2,4% (2005) erwartet. Die USA errechnet 5,5% (2004) und 5,4% (2005). Japan leistet sich 7,2% (2004) und 7,1% (2005). Die seitens der 10 Nationalstaaten zugrunde gelegten Zahlen werden von Eurostat angezweifelt und
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durch neuerliche Berechnung aktualisiert. Das Europäische Statistische Zentralamt erwartet, dass die Defizitzahlen für die Zentral- und Osteuropäischen Staaten höher ausfallen werden, als national kalkuliert. Die Länder mit höheren Defiziten, wie Ungarn, Polen, Tschechien und Slowakei, initiierten bereits Programme zur Budgetsanierung.
Relativiert werden die Negativsalden mit der Annahme, dass sie kulanter zu bewerten sind als in den 15 Mitgliedsstaaten. Das höhere BIP-Wachstum ermöglicht eine Aufholbewegung, die zeitlich limitierte Defizite finanzierbar hält. Weiters ist zu berücksichtigen, dass die öffentliche Verschuldung in allen Zentral- und Osteuropäischen Ländern unter der 70% Marke der Eurozone liegt. Selbst die hoch verschuldeten Länder Ungarn und Polen blieben 2002 unter 60%.
Neben der ökonomischen Komponente bedarf es eines Klärungsprozesses im Rollenverständnis als Mitgliedsstaat, über die Einhaltung der Rechtsnormen hinaus. Der tschechische Staatspräsident Vaclav Klaus meinte im Frühjahr 2003, dass sein Land den Beitritt mit dem Rechenschieber misst. Denn für Tschechien ist die Mitgliedschaft in der EU lediglich eine von vielen. Dr. Einem gefragt, ob sich daraus ein trennendes Moment im Integrationsprozess ergeben kann, antwortete:So wie Vaclav Klaus sich bei verschiedenen Gelegenheiten […] zur Europäischen Union und zur Integration in Europa ausgesprochen hat, kann das durchaus was Trennendes werde, falls das die Mehrheitslinie der tschechischen Politik wird. Aber der Konvent wird auch eine Austrittsklausel vorsehen und die Frage der Kosten/ Nutzen Rechnung kann dann wesentlich realer angestellt werden, als das derzeit der Fall ist.“
Das Thema „Verteidigungspolitik der EU“ besitzt innerhalb der Union eine über 50jährige Geschichte. Bereits im Jahre 1948 unterzeichneten Frankreich, Großbritannien und die Benelux-Staaten ein gegen die UDSSR gerichtetes Abkommen zur gemeinsamen Verteidigung. Ein, von der französischen Regierung Anfang der 50-er Jahre ausgearbeitetes Papier zu einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft
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wurde, aufgrund der Entwicklung der NATO zu einem Verteidigungsbündnis, nie ratifiziert. Der Unions-Fokus der folgenden Jahrzehnte war auf die Verwirklichung einer intensiveren wirtschaftlichen Zusammenarbeit gerichtet. Da damals die meisten EU Staaten in die NATO eingebunden waren, keimten keine Fragen der inneren und äußeren Sicherheit auf, die nicht durch und über die NATO hätten beantwortet werden können.
Eine Änderung der Lage war mit dem Zusammenbruch des kommunistischen Blocks im Jahre 1990 gegeben. Die NATO beschloss ein halbes Jahr nach dem 2. Golfkrieg eine Interventionsstrategie, die auf eine weltweite Interessensdurchsetzung gerichtet war. Damit einher ging ein Überdenken seitens Union bezüglich ihrer eigenständigen militärischen Rolle in Verbindung zur NATO. Ausdruck findet der Prozess erstmals im Vertrag von Maastricht aus dem Jahre 1992. Die damaligen Staats- und Regierungschefs leiteten erste Maßnahmen sicherheitspolitischer Integration und Kooperation ein, indem sie eine „GASP“ durch die Mitgliedsstaaten forderten.
Im gleichen Jahr definierte die WEU ihre neuen sicherheitspolitischen Aufgaben in Form der „Petersberger Erklärung“. Die WEU wurde als verteidigungspolitisches Instrument zum integralen Bestandteil der EU erklärt, mit der Absicht, in der Europäischen Union aufzugehen. Weiter ausdifferenziert wurden die verteidigungspolitischen Aufgaben der Union im Vertrag von Amsterdam im Jahre 1997. Unter dem Titel „Petersberger Aufgaben“ meldete sich die Union erstmals als militärisch engagierter Global Player auf der Weltbühne, indem diese Aufgaben folgende Aktivitäten inkludieren:
•Evakuierungsmaßnahmen
•Friedenserhaltende Operationen
•Kriseneinsatz von Kampftruppen zur Friedenswiederherstellung bzw. Friedenserzwingung
Als Folge der Zielsetzung beschloss der Europäische Rat 1999 in Helsinki, bis 2003 eine gemeinsame Streitmacht von 60.000 Soldatinnen und Soldaten aufzustellen. Zusammengesetzt aus nationalen Kontingenten, soll diese Truppe binnen 60 Tagen an jeden Ort der Welt einsetzbar sein.
