Faktoren der Macht Herrscherwechsel d,J, 37 (Caligula) - Olaf Franke - E-Book

Faktoren der Macht Herrscherwechsel d,J, 37 (Caligula) E-Book

Olaf Franke

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Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 1-2, Freie Universität Berlin (FMI), Veranstaltung: PS Alte Geschichte, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 16. März 37 stirbt Tiberius unter ungeklärten Umständen. Die in Misenum anwesenden Prätorianer rufen Caligula zum Imperator aus. Die Bevölkerung Campaniens leistet Caligula den Treueeid1. Dieser teilt dem Senat seine Ausrufung zum Princeps mit und bittet den Senat um Bestätigung dieses Aktes 2. Parallel zum Verfahren nach dem Tod des Augustus lässt der neue Princeps nach Dio 59,3,1 -2 das Testament des Tiberius durch Macro an den Senat überbringen und dort verlesen.3 Caligula und Gemellus, leiblicher Enkel des Tiberius, erben zu gleichen Teilen, doch auf Betreiben Caligulas annulliert der Senat das Testament.4 Schließlich werden am 29.3. auf einer Senatssitzung alle „Kompetenzen und Ehrenrechte, die Augustus und Tiberius innegehabt hatten“5, auf Caligula übertragen. Der Herrschaftsantritt des fünfundzwanzigjährigen Caligula scheint somit ohne Komplikationen vonstatten gegangen zu sein. Nach dem mühevollen Weg, den Augustus hatte zurücklegen müssen, um nach und nach einzelne Vollmachten auf seiner Person zu vereinigen und nach der von langer Hand vorbereiteten Nachfolgeregelungen für Tiberius erscheint der Herrscherwechsel des Jahres 37 eher wie ein Spaziergang. Anders als seine beiden Vorgänger Augustus und Tiberius, denen die einzelnen Regierungsvollmachten nach und nach übertragen wurden, erhält Caligula alle Vollmachten en bloc und an einem Tag. Um so erstaunlicher wird dies angesichts der Tatsache, dass Senat und Volk von Rom die unumschränkte Herrschaft einem völlig unerfahrenen jungen Mann übertrugen, dessen Position auch dadurch uneindeutig war, dass er von seinem Vorgänger weder als dessen Nachfolger designiert6 und darüber hinaus auch nur zur Hälfte als dessen Erbe eingesetzt worden war, was seine politischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten nicht begünstigte.7 Caligula war zudem gänzlich Privatmann und ohne jede öffentliche Verdienste oder Befugnisse.8 [...] 1 siehe dazu weiter unten zum Treueid von Aritium 2 Christ hält dies zu Recht für „staatsrechtlich nicht unerheblich.“ Christ, S. 209 3 Tiberius vererbt größere Legate an Soldaten, römische Bürger, Vestalische Jungfrauen, sowie magistri vico-rum. Suet, Tib.76 4 Suet Cal 14; Dio 59, 3,1-2 5 Christ, S.210; Cassius Dio 59.3.1-2 6 Wie es Augustus mit seinen Favoriten und letztendlich mit Tiberius selbst durch Adoption vollzogen hatte. 7 Barrett S. xix 8 Timpe S.62f, Flaig 220,

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