Frauen im Ersten Weltkrieg - Simone Ernst - E-Book

Frauen im Ersten Weltkrieg E-Book

Simone Ernst

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Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 1997 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Erster Weltkrieg, Weimarer Republik, Note: keine, Universität Paderborn (Neuere Geschichte), Veranstaltung: HS: Die Entstehung des modernen Sozialstaates in Deutschland, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Hauptseminararbeit aus dem Fachbereich Geschichte beleuchtet die Rolle der Frau im ersten Weltkrieg aus politischer, wirtschaftlicher und sozialer Sicht.

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Veröffentlichungsjahr: 2003

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Inhaltsverzeichnis

 

0. Fragestellung: Trug das Unterstützungssystem 1914/18 dazu bei, die Rolle der Frau in Familie und Gesellschaft zu verändern?

1. Gesetzliche Grundlagen zur Familienunterstützung

1.1. Gesetzgebung vor Kriegsbeginn

1.2. Gesetzgebung im Krieg

2. Der Nationale Frauendienst

3. Die Aufnahme einer Erwerbsarbeit

4. Fazit: Emanzipation auf Zeit

5. Quellen und Literatur

 

0. Fragestellung: Trug das Unterstützungssystem 1914/18 dazu bei, die Rolle der Frau in Familie und Gesellschaft zu verändern?

 

Kriege in unserem Jahrhundert sind nicht mehr reine Männersache. Dies verdeutlicht schon das Begriffspaar "Front" und "Heimatfront". Während die Männer dem Staat im aktiven Kampf dienen, ist es die Aufgabe der Frau, Haus und Hof aufrechtzuerhalten und sich um die Familie zu kümmern, so daß der Mann bei Kriegsende in sein trautes Heim zurückkehren kann, als ob nichts gewesen wäre. Dies ist natürlich der Idealfall, dessen Realisierung das Kaiserreich anstrebte. Staatliche Gesetzgebungen, wie die Familienunterstützung für Frauen und Angehörige von Soldaten, sollten vor allem das überkommene Familienmodell des Ehemanns als Ernährer der Familie über den Krieg hinweg erhalten. Im Krieg fiel jedoch der männliche Ernährer weg. Die Frauen mußten nach Mitteln und Wegen suchen, ihre Familie zu versorgen.

 

In dieser Arbeit sollen nun die verschiedenen Unterstützungen, Beihilfen, Fürsorgeeinrichtungen und sonstigen Geldquellen staatlicher, kommunaler oder privater Art, vorgestellt werden. Einen großen Raum nimmt hierbei die Familienunterstützung ein. Das System der Arbeitgeber und Gewerkschaftsbeihilfen, die in Einzelfällen recht großzügig ausfallen konnten, sollen hier nur angerissen werden, da eine eingehendere Analyse den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde. Es soll jedoch auf die weibliche Lohnarbeit im Krieg Bezug genommen werden, da deren Bedeutung bis in die jüngste Forschung hinein nur höchst selten angezweifelt wird. Außerdem soll die Frage beantwortet werden, ob das Unterstützungssystem dazu beigetragen hat, die Rolle der Frau in der Familie und dem Staat gegenüber zu verändern.

 

Die Familienunterstützung, das in diesem Zusammenhang wichtigste Mittel staatlichen Eingriffs in die finanzielle Versorgung der Familie, soll im ersten Kapitel dieser Arbeit näher erörtert werden. Als nächstes wird der Nationale Frauendienst, der hauptsächlich aus der bürgerlichen und sozialistischen Frauenbewegung entstand, mit seinen vielfältigen Hilfseinrichtungen für die Kriegerfrauen vorgestellt. Daran anschließend folgt die Betrachtung des Arbeitsmarktes. Es muß untersucht werden, ob und aus welchen Gründen während des Krieges mehr Frauen eine Lohnarbeit annahmen. In diesem Kontext muß noch einmal die Familienunterstützung betrachtet werden, die staatlicherseits als Arbeitsmarktinstrument eingesetzt wurde. Auch dieser Themenkomplex soll auf seine Bedeutung in Bezug auf einen eventuellen Wandel der gesellschaftlichen Position der Frau durch den Krieg hin untersucht werden.

 

Die Erforschung der Situation der Frau im Ersten Weltkrieg ist erstmals ausführlich von Ute Daniel geleistet worden.[1] Sie untersuchte die Veränderungen, die der Erste Weltkrieg für die Arbeits- und Lebensverhältnisse der städtischen Arbeiterfrauen mit sich brachte. Birthe Kundrus erweiterte die Perspektive, indem sie auch die ländlichen und mittelständischen Ehefrauen von Einberufenen in die Untersuchung einbezog, sowie die Aktivitäten der bürgerlichen Frauenbewegung hinsichtlich der Kriegsfürsorge.[2] Hinzu kommt, daß sie im Gegensatz zu Ute Daniel die Familienunterstützung als familienpolitisches Instrument begreift, welches nicht nur eine finanzielle Absicherung leisten sollte, sondern auch eine bestimmte Struktur von Geschlechterbeziehungen und Familienleben zu rekonstruieren hatte.

 

1. Gesetzliche Grundlagen zur Familienunterstützung

 

Die Idee, die Angehörigen von Eingezogenen in Kriegszeiten staatlich zu unterstützen, ist nicht erst bei Kriegsausbruch gesetzlich festgelegt worden. Vielmehr muß man sie als Bestandteil der Sozialgesetzgebung, die im 19. Jahrhundert immer weiter ausgeweitet wurde, sehen. Da die Grundlagen für die staatliche Familienunterstützung, wie sie im Ersten Weltkrieg praktiziert wurde, auf diesen um 1850 erstmals festgesetzten Regelungen beruhen, soll zunächst die preußische Gesetzgebung im ausgehenden 19. Jahrhundert behandelt werden.

 

1.1. Gesetzgebung vor Kriegsbeginn

 

1850 wurde das erste preußische Gesetz zur Familienunterstützung verabschiedet. In der Begründung hieß es: