Geschlechtsspezifische und nichtstaatliche Verfolgung - Friedemann Korte - E-Book

Geschlechtsspezifische und nichtstaatliche Verfolgung E-Book

Friedemann Korte

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Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht, Note: 1,3, Hochschule Emden/Leer, Sprache: Deutsch, Abstract: Es wird vermutet, dass mindestens 49 % der weltweit, etwa 42 Millionen Flüchtlinge Frauen und Mädchen sind (vgl. Die Bundesregierung, 2012: o.S.). Festzustellen ist, dass Frauen aus den gleichen Gründen flüchten wie Männer. Auch sie flüchten aufgrund der Unterdrückung ihrer politischen Überzeugung oder weil sie einer ausgegrenzten Ethnie oder Religion angehören. Weiterhin gibt es bei Frauen noch speziellere Verfolgung, die sogenannte geschlechtsspezifische Verfolgung, aufgrund von z. B. Vergewaltigungen oder Ehebruch. Dies sind Verfolgungen die sich speziell auf ein Geschlecht beziehen. Unsere Recherchen ergaben, dass dies meist das weibliche Geschlecht ist. Weiterhin gibt es in einzelnen Fällen auch geschlechtsspezifische Verfolgung von Männern z. B. aufgrund ihrer sexuellen Orientierung. In vielen Ländern wie z. B. Kanada, Großbritannien, Australien und den USA wird schon seit Längerem bei geschlechtsspezifischer Verfolgung der Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) gewährt. In der folgenden Erarbeitung stellen wir einige Merkmale geschlechtsspezifischer und nichtstaatlicher Verfolgung dar und geben einen Einblick in die Praxis. Dabei beziehen wir uns auf Urteile aus der Vergangenheit, die sich genau mit dieser Thematik ausei-nandersetzen und stellen die Vorgehensweisen und Entscheidungsprozesse dar. Wie stellt sich die Anerkennungspraxis von Asylanträgen in Deutschland in Bezug auf ge-schlechtsspezifische und nichtstaatliche Verfolgung anhand von vorliegenden Tatbe-ständen dar? Wir untersuchen also Urteile zur geschlechtsspezifischen und nichtstaatlichen Verfol-gung, mit Hilfe von typisch vorliegenden Tatbeständen, um eine qualitative Übersicht über die Anerkennungspraxis in Deutschland zu bekommen. Dazu definieren wir erst, was überhaupt unter Verfolgungshandlungen zu verstehen ist, um weiterhin zu zeigen, was geschlechtsspezifische und nichtsstaatliche Verfolgung bedeutet. Danach gehen wir anhand der von uns definierten Tatbestände näher auf die aktuelle Anerkennungs-praxis in Deutschland ein und münden in einem Resumee, in dem wir bedeutsame Aspekte und Ereignisse zusammentragen. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir nur die weibliche oder männliche Form von personenbezogenen Hauptwörtern. Damit beabsichtigen wir keinesfalls die Benachteiligung des jeweils anderen Geschlechts. Frauen und Männer dürfen sich gleichermaßen angesprochen fühlen.

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