Immobilienerwerb im Zwangsversteigerungsverfahren - Sina Karin Hähnchen - E-Book

Immobilienerwerb im Zwangsversteigerungsverfahren E-Book

Sina Karin Hähnchen

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Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Sonstiges, Note: 1,7, Hochschule Aschaffenburg (FB Wirtschaft), Veranstaltung: Seminar Immobilienwirtschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Erwerb eines Grundstückes oder eines Hauses im Wege der Zwangsversteigerung kann durchaus lohnenswert sein. Um bei dieser Art des Immobilienerwerbs keine bösen Überraschungen zu erleben ist es ratsam, im voraus Informationen über das Verfahren der Zwangsversteigerung im Allgemeinen, und über das zu ersteigernde Objekt im Besonderen einzuholen. Die vorliegende Arbeit soll dem Leser vor allem den rechtlichen Hintergrund darstellen. Zuerst wird der - meist langwierige - Weg in das Vollstreckungsverfahren erläutert. Der Gläubiger, der die Zwangsversteigerung betreibt, muss im Besitze eines vollstreckbaren Titels, d.h. eines Urteils sein, um das Verfahren überhaupt betreiben zu können. Ist das Verfahren angeordnet, beginnt die Vorbereitung des Termins; Grundstückswert und geringstes Gebot müssen festgelegt, Fristen müssen beachtet werden. Dann folgt der eigentliche, dreigeteilte Termin, an dessen Ende im günstigsten Fall der Zuschlag erfolgt. Bei alledem dürfen die Interessen der Beteiligten nicht ausser Acht gelassen werden. Für den Erwerber spielen Miet- oder Pachtverträge, die auf das Objekt abgeschlossen sind, mitunter eine grosse Rolle, vor allem wenn er beabsichtigt, das Objekt selbst zu nutzen. Die Einbeziehung eines Maklers in den Erwerb einer Immobilie im Zwangsversteigerungsverfahren ist nicht die Regel; in diesem Falle sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten. Abschliessend verdeutlichen Zahlen der letzten Jahre den stetigen Anstieg der Zwangsversteigerungstermine und der Werte, die in solchen Verfahren realisiert werden.

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Veröffentlichungsjahr: 2003

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Inhaltsverzeichnis
1 DER WEG IN DAS VOLLSTRECKUNGSVERFAHREN
1.1 DIE ZULÄSSIGKEIT DER ZWANGSVERSTEIGERUNG
1.1.1 ALLGEMEINE VERFAHRENSVORAUSSETZUNGEN
1.1.2 ALLGEMEINE UND BESONDERE VOLLSTRECKUNGSVORAUSSETZUNGEN
1.2 UNTERSCHIED ZWANGS- UND TEILUNGSVERSTEIGERUNG
1.3 TEILUNGSVERSTEIGERUNG
2 DIE VORBEREITUNG DES VERSTEIGERUNGSTERMINS
2.1 FRISTEN
2.2 TERMINSBEKANNTMACHUNG UND MITTEILUNG GEMÄSS § 41 II ZVG
2.3 FESTSETZUNG DES GRUNDSTÜCKWERTES
2.4 SCHUTZVORSCHRIFTEN FÜR SCHULDNER UND GLÄUBIGER
2.4.1 5/10 GRENZE - SCHULDNERSCHUTZ DES § 85 A I ZVG
2.4.2 GENERALKLAUSEL § 765 A ZPO
2.4.3 7/10 GRENZE - GLÄUBIGERSCHUTZ DES § 74 A I ZVG
2.5 DAS GERINGSTE GEBOT
3 DREITEILUNG DES TERMINS
3.1 BEKANNTMACHUNG UND BELEHRUNG
3.2 BIETGESCHÄFT
3.3 ZUSCHLAGSENTSCHEIDUNG
3.4 ZUSCHLAGSFOLGEN
3.5 SICHERHEITSLEISTUNG
3.6 VERTEILUNGSVERFAHREN
4 INTERESSEN DER BETEILIGTEN IM ZWANGSVERSTEIGERUNGSVERFAHREN
4.1 SCHULDNER
4.2 (BESTBETREIBENDER) GLÄUBIGER
4.3 ANDERE BETEILIGTE
4.4 ANSPRÜCHE
4.5 ABLÖSUNG
4.5.1 BGB-ABLÖSUNG
4.5.2 ZVG-ABLÖSUNG
4.6 MEISTGEBOTSFINANZIERUNG
5 MIET- UND PACHTVERHÄLTNISSE
5.1 SONDERKÜNDIGUNGSRECHT
5.2 AUSSCHLUSS DES § 57 A ZVG
6 MAKLERANSPRUCH UND ZWANGSVERSTEIGERUNG
7 RESÜMEE

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Management Summary

Der Erwerb eines Grundstückes oder eines Hauses im Wege der Zwangsversteigerung kann durchaus lohnenswert sein. Um bei dieser Art des Immobilienerwerbs keine bösen Überraschungen zu erleben ist es ratsam, im voraus In-formationen über das Verfahren der Zwangsversteigerung im Allgemeinen, und über das zu ersteigernde Objekt im Besonderen einzuholen.

Die vorliegende Arbeit soll dem Leser vor allem den rechtlichen Hintergrund darstellen. Zuerst wird der - meist langwierige - Weg in das Vollstreckungsverfahren erläutert. Der Gläubiger, der die Zwangsversteigerung betreibt, muss im Besitze eines vollstreckbaren Titels, d.h. eines Urteils sein, um das Verfahren überhaupt betreiben zu können. Ist das Verfahren angeordnet, beginnt die Vorbereitung des Termins; Grundstückswert und geringstes Gebot müssen festgelegt, Fristen müssen beachtet werden. Dann folgt der eigentliche, dreigeteilte Termin, an dessen Ende im günstigsten Fall der Zuschlag erfolgt. Bei alledem dürfen die Interessen der Beteiligten nicht ausser Acht gelassen werden. Für den Erwerber spielen Miet- oder Pachtverträge, die auf das Objekt abgeschlossen sind, mitunter eine grosse Rolle, vor allem wenn er beabsichtigt, das Objekt selbst zu nutzen. Die Einbeziehung eines Maklers in den Erwerb einer Immobilie im Zwangsversteigerungs-verfahren ist nicht die Regel; in diesem Falle sind jedoch einige Besonder-heiten zu beachten.