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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,00, Alpen-Adria-Universität Klagenfurt (Institut für Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Seminar Steuerlehre 6, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Arbeit soll versucht werden, die gesetzlichen Vorschriften zur Kapitalkonsolidierung zu interpretieren und einen Überblick über dieses sehr umfassende Themengebiet zu vermitteln. Zur Bearbeitung der Problemstellung wurde neben der relevanten österreichischen Literatur auch deutsche Literatur verwendet, da - aufgrund der Größe des Landes - in unserem Nachbarland eine sehr reichhaltige Literatur zur Konzernrechnungslegung und Kapitalkonsolidierung vorhanden ist. Durch die intensive Beschäftigung mit diesem interessanten Themenbereich der Kapitalkonsolidierung im Konzern ist uns jedoch aufgefallen, dass die Literatur in Österreich im Laufe der vergangenen Dekade deutlich umfangreicher geworden ist. An dieser Stelle möchten wir aber auch darauf hinweisen, dass wir uns bemüht haben, größtenteils österreichische Gesetzestexte zu verwenden. Aufgrund der vielfältigen bundesdeutschen Literatur sind wir allerdings immer wieder in Kontakt mit deutschen Gesetzesquellen gekommen, welche wir aber ausdrücklich als solche gekennzeichnet haben. Es sei hierbei ebenso erwähnt, dass wir uns in Anbetracht der Fülle und der Vielfältigkeit der Regelungen und Kommentare zur Konzernrechnungslegung nur auf die wesentlichsten Elemente dieser komplexen Materie beschränken mussten und allfällige Sonderprobleme nur kurz anreißen konnten um den Rahmen dieser Arbeit nicht zu sprengen.
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Veröffentlichungsjahr: 2006
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Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung und Gang der Arbeit
2 Problemstellung
3 Grundlagen der Konsolidierung
3.1 Konzernabschluss
3.2 Stufen der Beteiligung
3.3 Mutter- und Tochterunternehmen
3.4 Grundsätzliche Arten der Einflussnahme
3.4.1 Beherrschender Einfluss
3.4.2 Maßgeblicher Einfluss
3.5 Unternehmenstypen nach der Art der Konzerneinbeziehung
3.5.1 Verbundenes Unternehmen gem. § 244 HGB
3.5.2 Gemeinschaftsunternehmen gem. § 262 HGB
3.5.3 Assoziierte Unternehmen gem. § 263 HGB
3.5.4 Sonstige Gemeinschaftsunternehmen
3.6 Teilbereiche der Konsolidierung
3.6.1 Schuldenkonsolidierung gem. § 255 HGB
3.6.2 Zwischengewinneliminierung gem. § 256 HGB
3.6.3 Aufwands- und Ertragskonsolidierung gem. § 257 HGB
3.6.4 Kapitalkonsolidierung gem. § 254 HGB
3.7 Konsolidierungsmethoden
3.7.1 Vollkonsolidierung gem. § 255 HGB
3.7.2 Quotenkonsolidierung gem. § 262 HGB
3.7.3 Equity-Methode gem. § 263 HGB
4 Grundlagen der Kapitalkonsolidierung
4.1 Grundsätzliches zur Kapitalkonsolidierung
4.1 Grundsätze der Konsolidierung
4.2 Eigenkapital-Komponenten
4.3 Gesetzliche Grundlagen und Methoden der Kapitalkonsolidierung
4.4 Kapitalkonsolidierung gemäß § 254 HGB
5 Vollkonsolidierung
5.1 Erstkonsolidierung
5.1.1 Theoretische Grundlagen
5.1.2 Kapitalkonsolidierungspflichtige Anteile
5.1.3 Behandlung von a. U. / p. U. aus der Erstkonsolidierung
5.1.4 Gründe der Erstkonsolidierung
5.1.5 Verfahren der Kapitalkonsolidierung
5.1.6 Methoden der Zurechnung der Unterschiedsbeträge
5.1.7 Sonderprobleme
5.2 Folgekonsolidierung
5.2.1 Begriff und Grund der Folgekonsolidierung
5.2.2 Gesetzliche Verankerung
5.2.3 Ablauf der Folgekonsolidierung
5.2.4 Fortführung der Unterschiedsbeträge
5.2.5 Weiterbehandlung sich verändernder Anteile
5.2.6 Folgekonsolidierung mit Minderheitsgesellschafter
5.2.7 Beispiele Folgekonsolidierung
5.3 Endkonsolidierung
5.3.1 Gründe der Endkonsolidierung
5.3.2 Gesetzliche Verankerung
5.3.3 Konsolidierungstechnik
5.3.4 Beispiel
6 Quotenkonsolidierung
6.1 Adressatenkreis
6.2 Gesetzliche Verankerung
6.3 Konsolidierungstechnik
6.4 Beispiele
6.4.1 Quotenkonsolidierung mittels Buchwertmethode Ausgangslage
6.4.2 Quotenkonsolidierung mittels Neubewertungsmethode
6.5 Methodenvergleich
6.6 Kritische Würdigung der Quotenkonsolidierung
7 Equitykonsolidierung
7.1 Theoretische Grundlagen der Equity-Bilanzierung
7.1.1 Begriffsbestimmung und Grundidee der Equity-Methode
7.1.2 Die Equity-Konsolidierung nach dem HGB
7.1.3 Anteiliges Eigenkapital
7.2 Erstkonsolidierung nach der Equity-Methode
7.2.1 Gründung und Erwerb eines assoziierten Unternehmens
7.2.2 Buchwertmethode
7.2.3 Kapitalanteilsmethode
7.2.4 Behandlung v. Unterschiedsbeträgen a. d. Erstkonsolidierung
7.2.5 Zeitpunkt der Kapitalaufrechnung
7.3 Folgekonsolidierung nach der Equity-Methode
7.3.1 Fortschreibung des Beteiligungsansatzes
7.3.2 Aussetzen der Fortschreibung
7.3.3 Außerplanmäßige Abschreibung
7.4 Eliminierung von Zwischenergebnissen
7.5 Endkonsolidierung nach der Equity-Methode
7.6 Praktische Anwendung der Equity-Konsolidierung
7.7 Informationswert des Ansatzes nach der Equity-Methode
8 Sonderprobleme der Kapitalkonsolidierung
8.1 Stufenweiser Erwerb von Tochterunternehmen
8.2 Veränderungen im Kapitalanteil des Mutterunternehmens
8.2.1 Abschreibung der Beteiligung im Einzelabschluss
8.2.2 Aufstockung des Anteils durch das Mutterunternehmen
8.2.3 Ordentliche Kapitalerhöhung
8.3 Kapitalkonsolidierung im mehrstufigen Konzern
8.3.1 Stufenkonsolidierung
8.3.2 Simultankonsolidierung
8.4 Wechsel der Kapitalkonsolidierungsmethode
9 Konzernrechnungslegung im internationalen Licht
9.1 Zielsetzung des IASC
9.2 Unterschiede zwischen HGB und IAS bei der Kapitalkonsolidierung
9.3 Equity-Methode
9.4 Tochterunternehmen ohne Minderheitsgesellschafter
9.4.1 Zeitwerte > Kaufpreis > Buchwerte
9.4.2 Zeitwert > Buchwerte > Kaufpreis
9.5 Firmenwert
9.6 Erstmalige Einbeziehung neu erworbener Tochterunternehmen
10 Resümee
Literaturverzeichnis
Abbildung 1: Beziehung zwischen Intensität der Einflussnahme und Anteil am Kapital
Abbildung 2: Art der Einbeziehung in den Konzernabschluss
Abbildung 3: Die Stufenkonzeption des HGB
Abbildung 4: Aufwärts- und Abwärtswechsel in der Stufenkonzeption des HGB
Tabelle 1: Buchungssatz der Kapitalkonsolidierung
Tabelle 2: Ursachen für aktivische oder passivische Unterschiedsbeträge
Tabelle 3: Kapitalaufrechnung nach Buchwertmethode
Tabelle 4: Buchwertmethode 100%ige Beteiligung
Tabelle 5: Summenbilanz, Buchwertmethode mit 100%iger Beteiligung
Tabelle 6: Konsolidierungsdifferenz, Buchwertmethode mit 100%iger Beteiligung
Tabelle 7: Erfassung stiller Reserven, Buchwertmethode mit 100%iger Beteiligung
Tabelle 8: Berechnung Geschäfts- oder Firmenwert
Tabelle 9: Korrekturbuchungen zur Summenbilanz
Tabelle 10: Summenbilanz, Buchwertmethode mit 100%iger Beteiligung
Tabelle 11: Konzernbilanz, nach Buchwertmethode - 100%ige Beteiligung
Tabelle 12: Summenbilanz, Buchwertmethode mit 75%iger Beteiligung
Tabelle 13: Erstkonsolidierungsdifferenz, Buchwertmethode mit 75%iger Beteiligung
Tabelle 14: Berechnung FW, Buchwertmethode mit 75%iger Beteiligung
Tabelle 15: Ausgleichsposten für Fremdanteile, Buchwertmethode mit 75%iger Beteiligung
Tabelle 16: Korrekturbuchungen, Buchwertmethode mit 75%iger Beteiligung
Tabelle 17: Summenbilanz, Buchwertmethode mit 75%iger Beteiligung
Tabelle 18: Kapitalaufrechnung nach der Neubewertungsmethode
Tabelle 19: Angabe, Neubewertmethode mit 100%iger Beteiligung
Tabelle 20: Handelsbilanz II, Neubewertungsmethode mit 100%iger Beteiligung
Tabelle 21: Summenbilanz nach Neubewertungsmethode mit 100%iger Beteiligung
Tabelle 22: Konsolidierungspflichtiges Kapital, 100%iger Beteiligung
Tabelle 23: Stille Reserven, Neubewertungsmethode mit 100%iger Beteiligung
Tabelle 24: Tatsächlich vorhandene Reserven
Tabelle 25: Berechnung FW, Neubewertungsmethode mit 100%iger Beteiligung
Tabelle 26: Korrekturbuchungen, Neubewertungsmethode mit 100%iger Beteiligung
Tabelle 27: Konzernbilanz, Neubewertungsmethode mit 100%iger Beteiligung
Tabelle 28: Konzernbilanz, nach Neubewertungsmethode mit 100%iger Beteiligung
Tabelle 29: Handelsbilanz II, Neubewertungsmethode mit 75%iger Beteiligung
Tabelle 30: Summenbilanz nach Neubewertungsmethode mit 75%iger Beteiligung
Tabelle 31: Erstkonsolidierungsdifferenz nach Neubewertungsmethode
Tabelle 32: Ausgleichposten für Fremdanteile, Neubewertungsmethode
Tabelle 33: Korrekturbuchungen, Neubewertungsmethode mit 75%iger Beteiligung
Tabelle 34: Konzernbilanz, Neubewertungsmethode mit 75%iger Beteiligung
Tabelle 35: Konzernbilanz nach Neubewertungsmethode: Vergleich
Tabelle 36: Konzernbilanz nach der Buchwertmethode, mit 75%iger Beteiligung, Vergleich
Tabelle 37: Angabe, Berechnung maximal auflösbarer stiller Reserven
Tabelle 38: Stille Reserven
Tabelle 39: Proportionale Zuordnung, Berechnung
Tabelle 40: Verrechnungsmethoden bei maximal auflösbarer Mio. € 50
Tabelle 41: Verrechnungsmethoden, 75%iger Beteiligung, maximal auflösbarer Mio. € 100
Tabelle 42: Konsolidierungsbuchungen 2002
Tabelle 43: Konsolidierungsbuchungen 2003
Tabelle 44: Veräußerungsgewinn Grundstück
Tabelle 45: BS Folgekonsolidierung
Tabelle 46: Konsolidierungsbuchungen 2002
Tabelle 47: Konsolidierungsbuchungen 2002
Tabelle 48: Buchungssätze Konsolidierung 2002
Tabelle 49: Veräußerungsgewinn im Einzelabschluss
Tabelle 50: Veräußerungsgewinn a. Konzernsicht (Buchwert-/Neubewertungsmethode)/
Tabelle 51: Differenzbetrag im Veräußerungsgewinn
Tabelle 52: Kapitalaufrechnung und Erst-/Folgekonsolidierung 2002
Tabelle 53: Veräußerungsgewinn aus Konzernsicht
Tabelle 54: Veräußerungsgewinn im Einzelabschluss und Differenzbetrag zum Konzernergebnis
Tabelle 55: Endkonsolidierung
Tabelle 56: Differenz im Abgangsbuchwert
Tabelle 57: Bilanzen der M-AG und T-AG 2003 und 2004
Tabelle 58: Kapitalaufrechnung und Verbuchung der Erstkonsolidierung
Tabelle 59: Konzernbilanz nach Erstkonsolidierung
Tabelle 60: Konzernbilanz nach Folgekonsolidierung
Tabelle 61: Verbuchung Folgekonsolidierung
Tabelle 62: Konzernbilanz nach Erstkonsolidierung
Tabelle 63: Kapitalaufrechnung und Verbuchung Erstkonsolidierung
Tabelle 64: Konzernbilanz nach Folgekonsolidierung
Tabelle 65: Verbuchung Folgekonsolidierung
Tabelle 66: Kapitalaufrechnung nach der Buchwertmethode
Tabelle 67: Eigenkapital der A-AG
Tabelle 68: Kapitalaufrechnung nach der Buchwertmethode
Tabelle 69: Kapitalaufrechnung nach der Buchwertmethode
Tabelle 70: Eigenkapital der A-AG
Tabelle 71: Kapitalaufrechnung nach der Neubewertungsmethode
Tabelle 72: GuVs der A-AG für die Jahre X1-X5
Tabelle 73: Kapitalaufrechnung nach der Buchwertmethode
Tabelle 74: Fortführung im Jahr X1
Tabelle 75: Fortführung im Jahr X2
Tabelle 76: Fortführung im Jahr X3
Tabelle 77: Fortführung im Jahr X4
Tabelle 78: Fortführung im Jahr X5
Tabelle 79: Probe
Tabelle 80: Kapitalaufrechnung nach der Buchwertmethode
Tabelle 81: Kapitalaufrechnung nach der Buchwertmethode
Tabelle 82: Einzel- und Konzernabschluss
In der vorliegenden Arbeit soll versucht werden, die gesetzlichen Vorschriften zur Kapitalkonsolidierung zu interpretieren und einen Überblick über dieses sehr umfassende Themengebiet zu vermitteln.
Zur Bearbeitung der Problemstellung wurde neben der relevanten österreichischen Literatur auch deutsche Literatur verwendet, da – aufgrund der Größe des Landes – in unserem Nachbarland eine sehr reichhaltige Literatur zur Konzernrechnungslegung und Kapitalkonsolidierung vorhanden ist. Durch die intensive Beschäftigung mit diesem interessanten Themenbereich der Kapitalkonsolidierung im Konzern ist uns jedoch aufgefallen, dass die Literatur in Österreich im Laufe der vergangenen Dekade deutlich umfangreicher geworden ist.
An dieser Stelle möchten wir aber auch darauf hinweisen, dass wir uns bemüht haben, größtenteils österreichische Gesetzestexte zu verwenden. Aufgrund der vielfältigen bundesdeutschen Literatur sind wir allerdings immer wieder in Kontakt mit deutschen Gesetzesquellen gekommen, welche wir aber ausdrücklich als solche gekennzeichnet haben.
Es sei hierbei ebenso erwähnt, dass wir uns in Anbetracht der Fülle und der Vielfältigkeit der Regelungen und Kommentare zur Konzernrechnungslegung nur auf die wesentlichsten Elemente dieser komplexen Materie beschränken mussten und allfällige Sonderprobleme nur kurz anreißen konnten um den Rahmen dieser Arbeit nicht zu sprengen.
Wir haben diese Arbeit folgendermaßen aufgebaut:
Nach der Einleitung und der Beschreibung des Ganges der Arbeit wird im Kapitel 2 „Problemstellung“ auf die grundlegende Problematik der zunehmenden Konzernbildung kurz eingegangen und die Bedeutung des Konzernabschlusses hervorgehoben.
Kapitel 3 „Grundlagen der Konsolidierung“ soll vorab die wichtigsten Begriffe, die im Laufe dieser Arbeit immer wieder vorkommen werden, abklären und stellt somit eine wichtige Orientierungshilfe dar, um auch den weiteren Aufbau dieser Seminararbeit besser verstehen zu können. Nachdem im Kapitel 3 schon die einzelnen Teilbereiche der Konsolidierung kurz umrissen worden sind, greift Kapitel 4 „Kapitalkonsolidierung“ den Teilbereich der Kapitalkonsolidierung heraus, erklärt diesen Begriff und gibt einen Überblick über die relevanten Gesetzesstellen.
Das Kapitel 5 beschreibt die Methode der Vollkonsolidierung, welche – aufgrund ihrer Bedeutung – am umfassendsten behandelt wird. Kapitel 6 beschreibt die Methode der Quotenkonsolidierung und Kapitel 7 die Equity-Methode. Jede dieser Methoden wird in allen Phasen beschrieben, d.h. also dass jeweils die Erst-, Folge- und Endkonsolidierung erläutert wird.
Das Kapitel 8 „Sonderprobleme der Kapitalkonsolidierung“ beschäftigt sich mit Besonderheiten im Rahmen der Kapitalkonsolidierung. So wird der stufenweise Erwerb von Tochterunternehmen genauso beschrieben wie die Veränderungen im Kapitalanteil des Mutterunternehmens, die Kapitalkonsolidierung im mehrstufigen Konzern und den Wechsel der Kapitalkonsolidierungsmethode.
Im Kapitel 9 „Konzernrechnungslegung im internationalen Licht wird auf die Zielsetzungen des IASC eingegangen und versucht, die wichtigsten Unterschiede zwischen HGB und IAS aufzuzeigen. Ein Resümee rundet diese Arbeit ab.
Wir leben heute in turbulenten Zeiten, die in den letzten 20 Jahren zur Veränderung nahezu aller Rahmenbedingungen des wirtschaftlichen Handelns führten.[1] Durch den sich hierdurch ergebenden wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und technologischen Wandel, der in hohem Maße neue Anforderungen an die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stellt, sprechen betriebswirtschaftliche, steuerliche und volkswirtschaftliche Gründe vielfach für einen Zusammenschluss zu größeren Wirtschaftseinheiten, sowohl im nationalen als auch im internationalen Bereich. Rechtlich drückt sich die Konzentration in Verschmelzungen von Unternehmen und in der in letzter Zeit vermehrt vorkommenden Konzernbildung aus.[2] Während es durch die Verschmelzung zur Vereinigung von Gesellschaften im Wege der Gesamtrechtsnachfolge kommt, schließen sich Konzernunternehmen zwar wirtschaftlich zusammen, wodurch sie ihre wirtschaftliche Selbständigkeit mehr oder minder einschränken oder gar zur Gänze aufgeben, jedoch bewahren sie ihre rechtliche Selbständigkeit. Der Verlust der wirtschaftlichen Selbständigkeit führt jedoch im negativen Sinne oft dazu, dass Konzernunternehmung ihre Willens- und Entscheidungsfindung nicht mehr selbst beeinflussen können.
Um hier noch den Überblick zu bewahren, soll der Konzernabschluss einen zusammengefassten Einblick in die wirtschaftliche Lage des Konzerns als Gesamtheit bieten und um vorgenommene Verschiebungen bereinigen. Da die Konzernabschlusserstellung ausgehend von den Einzelabschlüssen der Konzernunternehmen erfolgt, indem diese zunächst addiert werden, kommt es durch den gleichzeitigen Ausweis des die Beteiligung repräsentierenden Bilanzwertes beim Besitzunternehmen und der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden des Beteiligungsunternehmens zu einer unzulässigen Doppelerfassung, dessen Beseitigung die Kapitalkonsolidierung dient.
Ab den 1. Jänner 1994, traten die Bestimmungen zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht gemäß § 250 Abs. 2 HGB in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind auch österreichische Unternehmen erstmals gesetzlich zur Aufstellung von Konzernabschlüssen und –lageberichten verpflichtet.[3] Ein Konzernabschluss ist ein Jahresabschluss, der nicht nur ein, sondern mehrere rechtlich selbständige, aber wirtschaftlich von einander abhängige Unternehmen umfasst.[4] Diese Unternehmen werden so dargestellt, als wären sie ein einheitliches rechtlich selbständiges Unternehmen mit dem Sinn, konzerninterne Geschäfte und konzerninterne finanzielle Verflechtungen zu eliminieren. Geschäfte, die innerhalb einer zentral gesteuerten Unternehmensgruppe getätigt werden, können die Ergebnisse der einzelnen Jahresabschlüsse verfälschen, da sie nicht im freien Wettbewerb abgeschlossen wurden. Durch die Eliminierung dieser Geschäfte im Konzernabschluss wird es möglich die Gruppe ohne diese Verfälschungen darzustellen, so wie sie sich im freien Wettbewerb behauptet hat. Im Gegensatz zum Einzelabschluss, besitzt der Konzernabschluss nur eine Informationsfunktion.[5] Der Konzerngewinn ist weder Steuergegenstand noch kann er für die Ausschüttung verwendet werden. Als Basis für Lohn- und Gehaltsverhandlungen bildet er eine zu grobe Einheit und Gläubiger können sich nicht am Konzernvermögen als solchem schadlos halten.
Gemäß den § 244 Abs. 1 HGB sind der Hauptversammlung der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht zusammen mit dem Jahresabschluss des Mutterunternehmens vorzulegen.[6] Die Frist für die Aufstellung des Konzernabschlusses beträgt aufgrund der gesetzlichen Aufstellungsfrist fünf Monate und stimmt mit jener des Einzelabschlusses überein. Dadurch ergibt sich für die Erstellung des Konzernabschlusses ein relativ geringer zeitlicher Spielraum, was es nahezu voraussetzt, dass die gesamte Organisation des Rechnungswesens des Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen über den Einzelabschluss hinaus auf die Erstellung des Konzernabschlusses ausgerichtet ist.
Konzerne können durch die Stufen ihrer Beteiligungen an anderen Konzernunternehmen in zwei Kategorien eingeteilt werden.[7] Den einstufigen Konzern einerseits, der dann vorliegt wenn die Muttergesellschaft den Kapitalanteil an den Konzernunternehmen selbst besitzt, und andererseits den mehrstufigen Konzern, der dann vorliegt wenn die Muttergesellschaft die Kapitalanteile an den Konzernunternehmen nicht alle unmittelbar, sondern mittelbar über andere Konzernunternehmen besitzt. In dieser Arbeit soll hauptsächlich auf den einstufigen Konzern eingegangen werden. Zum Schluss der Arbeit wird noch kurz auf die Besonderheiten des mehrstufigen Konzerns und die dafür herangezogenen Konsolidierungsverfahren eingegangen.
Ein Mutterunternehmen ist ein Unternehmen mit mindestens einem Tochterunternehmen. Das Tochterunternehmen stellt die beherrschte Gesellschaft dar, wobei die Tochtergesellschaften ihrerseits wiederum Muttergesellschaften sein können.[8] Ein Tochterunternehmen ist somit ein Unternehmen, das von einem Mutterunternehmen einheitlich geleitet oder beherrscht bzw. kontrolliert wird, und muss somit vollständig in den Konzernabschluss einbezogen werden, sofern nicht eine Ausnahme geboten oder zulässig ist. Als Konsolidierungskreis im engeren Sinn werden das Mutterunternehmen gemeinsam mit den vollständig einbezogenen Tochterunternehmen bezeichnet.
Die zwei grundsätzlichen Arten der Einflussnahme stellen der beherrschende und der maßgebliche Einfluss dar.
Der im § 244 Abs. 2 HGB beschriebene beherrschende Einfluss beschreibt die rechtliche und nicht die tatsächliche Möglichkeit der Einflussnahme.[9] Für das Vorliegen eines Tochterunternehmens aufgrund des beherrschenden Einflusses müssen keine Beteiligungen im Sinne des § 228 HGB oder eine Mindestbeteiligung vorliegen, nur für den Tatbestand der Z 2, wo es um die Bestellung des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans geht, ist ausdrücklich die Gesellschafterstellung verlangt. Das Recht, einen beherrschenden Einfluss auszuüben, kann sich aufgrund eines Konzernvertrags oder einer Satzungsbestimmung ergeben, wenn sich Gesellschaften vertraglich der Leitung durch eine andere Gesellschaft unterwerfen. Der beherrschende Einfluss wird auch als Control-Konzept bezeichnet, das auf formalen, nachvollziehbaren Vorschriften aufbaut, für die es irrelevant ist ob die Tatbestände tatsächlich ausgeübt werden.[10]
Die notwendigen rechtlichen Möglichkeiten sind in den vier Tatbeständen des § 244 Abs. 2 HGB beschrieben:[11]
Mehrheit der Stimmrechte (§ 244 Abs. 2 Z 1 HGB)
Ein Großteil der Tochterunternehmen besteht aufgrund der Mehrheit der Stimmrechte, die dem Mutterunternehmen aufgrund von Gesellschaftsanteilen zustehen.
Bestellung des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans
(§ 244 Abs. 2 Z 2 HGB)
