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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: Sehr Gut, Karl-Franzens-Universität Graz (Institut für Völkerrecht und Internationale Beziehungen), Sprache: Deutsch, Abstract: Die zunehmende Integration auf europäischer Ebene ist eine unbestrittene Tatsache. Daher scheint es nur logisch und zweckmäßig, wenn ganz im Sinne des Subsidiaritätsprinzips nach Art 5 Abs 3 EUV (ex-Art 5 Abs 2 EGV) die Union in jenen Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig wird, soweit die Zwecke der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden können. Zu diesen Bereichen gehört seit einigen Jahren auch das Arbeitsrecht, um im Hinblick auf einen funktionierenden Binnenmarkt (dh Arbeitnehmerfreizügigkeit und Niederlassungsfreiheit) gleiche arbeitsrechtliche Standards in den Mitgliedstaaten zu schaffen. Diese Seminararbeit wird sich dabei mit der Problematik auseinandersetzen, wann die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes diese Kompetenzen der Union überschreitet, und zwar anhand zweier konkreter Fälle mit arbeitsrechtlichem Bezug. Mit dem „Maastricht“-Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts wurde für solche kompetenzüberschreitende Handlungen der Begriff der „ausbrechenden Rechtsakten“ geprägt. Darunter versteht man einen unzulässigen ultra vires-Akt eines Organs, der gegen bestehendes Kompetenzrecht oder – wie im Falle des EuGH – etablierte Rechtsprechung verstößt. Kritiker von „ausbrechenden Rechtsakten“ argumentieren dabei vor allem, dass die Mitgliedstaaten die Europäische Union niemals zu solchen Rechtsakten ermächtigt haben und dass mit einer derart ausuferenden Rechtsprechungspraxis die rechtstaatliche Gewaltenteilung gefährdet wird.
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Veröffentlichungsjahr: 2010
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Abs Absatz
AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (konsolidierte Fassung nach dem Vertrag von Lissabon, Amtsblatt der Europäischen Union C 115 vom 9.Mai 2008)
AöR Archiv des öffentlichen Rechts
Art Artikel
AuR Arbeit und Recht
BAG Bundesarbeitsgericht
BB Betriebs-Berater
BGBl Bundesgesetzblatt
BGHZ Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen
BSG Bundessozialgericht
BVerG Bundesverfassungsgericht
BVerfGE Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Comp. Labor Law & Pol’y Journal Comparative Labor Law & Policy Journal
DÖV Die Öffentliche Verwaltung
EG Europäische Gemeinschaft
EGV Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
ELF The European Legal Forum
EMRK Europäische Menschenrechtskonvention
EU Europäische Union
EuGH Europäischer Gerichtshof
EUI Working Papers RCAS European University Institute Working Papers of the Robert Schuman Centre for Advanced Studies
EuGRZ Europäische Grundrechte-Zeitschrift
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ò
EUV Vertrag über die Europäische Union (konsolidierte Fassung nach dem Vertrag von Lissabon, Amtsblatt der Europäischen Union C 115 vom 9.Mai 2008)
EuZA Europäische Zeitschrift für Arbeitsrecht
EuZW Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
FA Fachanwalt Arbeitsrecht
FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung
Fn Fußnote
gem gemäß
GG Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
GLJ German Law Journal
iSd im Sinne des/der
iSv im Sinne von
iVm in Verbindung mit
JuS Juristische Schulung
JZ Juristenzeitung
KSchG (deutsches) Kündigungsschutzgesetz, zuletzt novelliert durch Art 3 des Gesetzes vom 26.3.2008 (BGBl I 444).
lit litera
LSG Law Society Gazette
MZES Arbeitspapiere - Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung
NJW Neue Juristische Wochenschrift
