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Justiz neu gedacht Haben Sie auch manchmal Sorge, dass Sie sich ein Gerichtsverfahren gar nicht leisten könnten? Und wünschen auch Sie sich eine vorurteilsfreie und ausgleichende Gerechtigkeit? Welche Justizpolitik kann die Rechtsprechung demokratischer gestalten? Dieses Buch verrät uns: ... wie ein demokratischer Rechtsstaat aussehen kann, in dem die Bürger Gesetze - je nach ihrer Wirksamkeit - ändern oder abschaffen und ihre Richter direkt wählen. ... wie passende Strafgesetze verhindern können, dass Gutes verboten werden muss, nur weil es Böse gibt, die sich rechtswidrig verhalten. ... welche Art von Strafvollzug die Opfer entschädigen, die Straftäter resozialisieren und dem Staatshaushalt Einnahmen bringen kann. Nach 20 Jahren Arbeit an dieser Buchreihe wagt Andreas Seidl damit einen Schritt in Richtung Parteigründung. Er unterhält dabei seine Leser sowohl intellektuell als auch visionär. Wenn dieses Werk Ihnen Hoffnung schenken, Sie inspirieren oder zum Handeln bewegen kann, hat es seinen Sinn erfüllt. Verfügbar auf Deutsch und Englisch
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Seitenzahl: 152
Veröffentlichungsjahr: 2022
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Mein Dank gilt meiner Familie und meinen Freunden, die mich zu dem gemacht haben, der ich heute bin. Besonderer Dank geht an alle, die mich unterstützt haben dieses Buch zu schreiben. Ich danke allen MitschülerInnen, LehrerInnen KommilitonInnen, DozentInnen, DemonstrantInnen, AktivistInnen, KollegInnen, Unternehmen und Ländern, mit denen ich die Erfahrungen sammeln durfte, aus denen all die Ideen in diesem Buch entsprungen sind. Den MitarbeiterInnen von Books on Demand danke ich für ihre freundliche Hilfsbereitschaft. Den Bürgern der Stadt Seligenstadt danke ich für die Eintracht und Verbundenheit, in der ich schreiben konnte.
Das vorliegende politische Konzept enthält eine Vielzahl an Vorschlägen für mögliche politische Reformen. Es lässt sich friedlich und demokratisch an jedes gängige politische System aller Staaten auf der Welt anpassen, aber auch an politische Systeme in Familien, Vereinen, Verbänden oder Unternehmen. Überall, wo Menschen sich Regeln geben oder unterwerfen, die das Zusammenleben steuern, können die folgenden Vorschläge hilfreich sein. Leserinnen und Leser, die Vorschläge so hilfreich finden, dass sie sie gemeinsam mit Gleichgesinnten in die Tat umsetzen möchten, können sich an den Autor wenden. Dafür dient das Kontaktformular auf der letzten Seite.
Fehler und Mängel
Ich bitte um Verständnis, dass dieser Band nicht lektoriert wurde. Ich konnte mir ein Lektorat nur für die Zusammenfassung leisten. Rechtschreibfehler und unglückliche Formulierungen können daher vorkommen. Sobald dieser Band ausreichend verkauft wurde, um ein Lektorat zu bezahlen, wird es durchgeführt. Danach erscheint eine Neuauflage.
Wenn etwas direkt zitiert wurde, ist es kursiv gesetzt. Enthalten die Überschriften Fußnoten, gelten die Quellen für direkte und indirekte Zitate im Kapitel, für das die Überschrift steht. Ansonsten sind Zitate oder Quellenverweise direkt am Wort oder am Ende des Satzes oder Absatzes. Dieses Buch enthält Textteile, die auf der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (Stand am 12. Februar 2017), abgekürzt mit BV1 und der Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993 (Stand am 11. März 2015), abgekürzt KV2 beruhen.
Wenn der Verfassungsparagraf, beziehungsweise einzelne seiner Absätze, auf Ausschnitten der BV oder KV ganz oder teilweise beruhen, wird das in einer Fußnote angegeben. Die Verweise zu den entsprechenden Fußnoten für Verfassungsparagrafen befinden sich meist jeweils hinter der Überschrift zum betroffenen Kapitel und manchmal im Fließtext. Verwendete Artikel der schweizerischen Verfassungen werden in der Fußnote mit Nummer hinter dem Titel des Verfassungsparagrafen aufgeführt. Beispiel: §123 Mustertitel: BV Art.123, KV Art.123.
Alle Internetquellen sind in den Fußnoten vollständig angegeben. Sie wurden zuletzt am 30.09.2021 abgerufen. Alle Literaturquellen sind ebenfalls vollständig in den Fußnoten angegeben.
Alle Verweise zu Aufgaben, die andere Ministerien übernehmen und dort näher beschrieben werden, sind in Fußnoten angegeben. Beispiel: Musterministerium – 1.2.3 Musterkapitel.
Alle Fußnoten sind im Vergleich zur jeweiligen Quelle anzusehen, sogenannte indirekte Zitate. Direkte Zitate sind kursiv gesetzt, kommen aber kaum vor. Die Quellenangabe soll dazu dienen weiter recherchieren zu können und dem Urheberrecht Rechnung zu tragen.
Alle verwendeten Stichworte, die auf den Namen der zuständigen Referate, Abteilungen und Ministerien der Bundesrepublik Deutschland beruhen, sind am Ende im Kapitel über die Umstellung der Ministerien aufgeführt.
1 Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Schweizerische Bundeskanzlei. https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1999/404/de Am 14.12.2021
2 Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist die Bernische Amtliche Gesetzessammlung. https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/2420?locale=de#ART71 Am 16.12.2021
3 Digitalministerium – 12 Verzeichnisse (VZ)
4 Arbeitsministerium – 20 Unternehmensprüfbehörde (UPB)
5 Finanzministerium – 11 Volksbank (VB)
6 Innovationsministerium – 10 Volkseigene Innovationsbetriebe (VIB)
7 Ministerium für freie Marktwirtschaft
8 Ministerium für soziale Marktwirtschaft
9 Ministerium für Planwirtschaft
10 Ministerium für Tauschwirtschaft
11 Ministerium für TW – 6 Tauschwirtschaftszonen (TWZ)
12 Medienministerium – 12 Überwachungsfernsehen (ÜF)
1 Ziele des Justizministeriums
2 Abteilungen
2.1 Zentralabteilung
2.1.1 Personal
2.1.2 Organisation
2.1.2.1 Prüfdienste
2.2 Leitungsabteilung
2.3 Europaabteilung
2.3.1 Europäische Gerichtsbarkeit
2.3.2 Europäische Strafverfolgung
2.4 Auslandsabteilung
2.4.1 Internationale Gerichtsbarkeit
2.4.2 Internationale Strafverfolgung
2.4.2.1 Auslieferungsanträge
2.5 Abteilung für Rechtssetzung
2.6 Abteilung für Rechtsprechung
2.7 Abteilung für Strafvollzug
3 Aufgaben des Justizministeriums
4 Grundsätze des Rechtsstaats
4.1 Vorhersehbarkeit
4.2 Transparenz
4.3 Rechtssicherheit
4.4 Verhältnismäßigkeit.
4.5 Unvoreingenommenheit
4.6 Normenleiter.
4.6.1 Verfassung
4.6.2 Gesetze.
4.6.3 Gerichtsentscheidungen
4.6.4 Verordnungen
4.6.5 Kommunalgesetze
4.6.6 Satzungen.
4.6.7 Verwaltungsvorschriften
4.6.8 Dienstanweisungen
4.6.9 Gewohnheit
4.7 Gesetzes-VZ
4.7.1 Staatliche Profile.
4.7.2 Private Profile
4.7.3 Gruppen
4.7.4 Formulierung von Verbesserungen
4.8 Rechtsgebiete
4.8.1 Zivilrecht
4.8.2 Strafrecht
4.8.3 Staatsrecht
4.8.4 Verfassungsrecht
5 Gerichtsverfahren.
5.1 Rechtsweg
5.2 Öffentliche Verhandlungen
5.3 Untersuchungshaft
5.4 Gerichte
5.4.1 Gerichtszentren
5.4.2 Schiedsgericht
5.4.3 Kommunalgerichte.
5.4.4 Ressortgerichte
5.4.5 Nationaler Gerichtshof.
5.4.5.1 Internationale Angelegenheiten
5.4.5.2 Untersuchungsausschuss
5.4.6 Verfassungsgericht
5.5 Gerichts-VZ
5.5.1 Urteile bewerten.
5.6 Gerichtspersonal
5.6.1 Richter
5.6.1.1 Nötige Qualifikationen
5.6.1.2 Wählbarkeit.
5.6.1.3 Stimmberechtigung
5.6.2 Schöffen
5.6.2.1 Auswahl
5.6.2.2 Teamarbeit
5.6.3 Staatsanwaltschaft.
5.6.3.1 Anzeigen gegen Sicherheitsbehörden
5.6.4 Anwälte
5.7 Finanzierung
5.7.1 Straf- und Verfassungsrecht
5.7.2 Zivil- und Staatsrecht
5.7.3 Gewerblicher Rechtsschutz.
5.7.4 Aussichtslose Rechtsbegehren
5.7.5 Gerichtskosten
5.7.6 Rechtsanwaltsvergütung
5.7.7 Rechtsschutzversicherung
5.8 Bemessung des Schadens
5.8.1 Materieller Schaden
5.8.2 Psychischer Schaden
5.8.3 Beispiel Raubüberfall
6 Gnadenrecht
6.1 Begnadigung
6.2 Amnestie
6.3 Selbstmord
7 Strafformen
7.1 Entschädigungszahlungen
7.2 Bußgeld.
7.3 Berufsverbot
7.4 Sozialstunden
7.5 Haft
7.5.1 Einschränkung von Rechten.
7.5.2 Bemessung der Haftdauer.
7.5.3 Wachleute
7.5.4 Finanzen.
7.5.5 Haftanstaltsgebäude
7.5.5.1 Zelle
7.5.5.2 Multimediasystem
7.5.5.3 Krankenhäuser
7.5.6 Haftbedingungen
7.5.6.1 Verlegung
7.5.6.2 Besuch.
7.5.6.3 Tagesablauf
7.5.7 Sprechverbot
7.5.7.1 Begleitstimme
7.5.8 Halsbänder.
7.5.8.1 Überwachungsgeräte
7.5.8.2 Warnsignale.
7.5.8.3 Schlafmittelinjektion
7.5.9 Strafmaßnahmen
7.5.10 Arbeit.
7.5.10.1 Kosten und Gewinne.
7.5.10.2 Bildungsstand und Gefahrenpotential
7.5.10.3 Niedriger Sicherheitsstand.
7.5.10.4 Hoher Sicherheitsstand
7.5.11 Weiterbildung
7.5.11.1 Ausbildung
7.5.12 Psychotherapie
7.5.12.1 Therapieformen.
8 Strafrecht der Ministerien.
8.1 Arbeitsministerium
8.1.1 Schweigepflicht der Unternehmensprüfbehörde
8.1.2 Bestechung.
8.1.3 Unternehmensstrafrecht
8.1.3.1 Verstöße
8.1.3.2 Strafen.
8.1.3.3 Ruinöse Kreislaufwirtschaft
8.1.3.4 Falsche Versprechungen.
8.1.3.5 Schäden an Menschen und Natur
8.1.3.6 Abfallbeseitigung.
8.1.4 Insolvenzverschleppung
8.1.5 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
8.1.6 Recht auf Spaß bei der Arbeit.
8.1.7 Versicherungen.
8.1.8 Finanzwirtschaft.
8.2 Auslandsministerium.
8.2.1 Europäisches Wirtschaftsrecht
8.2.2 Internationales Wirtschaftsrecht
8.2.3 Spionageverbot.
8.2.4 Luftverkehr
8.2.5 Zwischenstaatliche Strafmaßnahmen
8.3 Bildungsministerium.
8.3.1 Recht der Bildung und Forschung
8.3.2 Recht auf Bildung
8.4 Digitalministerium
8.4.1 Digitale Kriminalität
8.4.2 Datenzugriff
8.4.3 Anonymisierung.
8.4.4 Meinungsmanipulation im Intranet
8.5 Familienministerium
8.5.1 Betreuung
8.5.2 Familie und Ehe
8.5.3 Strafmündigkeit
8.5.4 Kindeswohlgefährdung.
8.5.4.1 Leichte Vergehen
8.5.4.2 Schwere Vergehen
8.5.4.3 Inobhutnahme
8.5.4.4 Haft
8.5.5 Jugendstrafrecht
8.5.6 Jugendschutzgesetz
8.5.7 Sexualstraftaten
8.5.8 Erregung öffentlichen Ärgernisses.
8.5.9 Doping im Wettkampfsport
8.6 Finanzministerium
8.6.1 Steuern.
8.6.2 Staatsfinanzen.
8.7 Gesundheitsministerium
8.7.1 Umweltverschmutzung.
8.8 Infrastrukturministerium.
8.8.1 Bergrecht
8.8.2 Baurecht.
8.8.3 Entsorgung von Altlasten
8.8.4 Energie.
8.8.5 Verkehrsstrafrecht.
8.8.6 Zugang zu Strom und Breitband
8.9 Innovationsministerium
8.9.1 Produktpiraterie
8.9.2 VIB Pleiten
8.9.3 Innovationsverschleppung
8.10 Integrationsministerium
8.10.1 Ausweise.
8.10.2 Ausreise
8.10.3 Abgelaufenes Visum
8.10.4 Abschiebungen.
8.10.5 Missachtung des Einreiseverbots.
8.10.6 Sekten
8.10.7 Religiöse Straftaten.
8.10.8 Volksverhetzung
8.11 Justizministerium
8.11.1 Haftung
8.11.2 Haftstrafrecht.
8.11.3 Justizstrafrecht
8.11.4 Gleichbehandlung
8.11.5 Mobbing
8.11.6 Negative Externe Effekte
8.12 Medienministerium.
8.12.1 Meinungsmanipulation
8.12.2 Falschmeldungen
8.12.3 Parteiische Berichterstattung
8.13 Sicherheitsministerium
8.13.1 Ordnungswidrigkeiten
8.13.2 Waffenindustrie
8.13.3 Auskunftspflicht von Sicherheitsbehörden
8.13.4 Organisierte Kriminalität
8.13.5 Katastrophen auslösen
8.13.6 Gewalt gegen Sicherheitskräfte
8.13.7 Randale
8.13.8 Verfassungswidriges Verhalten des Militärs
8.13.9 Kriegsverbrechen
8.14 Staatsorganisationsministerium
8.14.1 Verletzung der Wahlpflicht
8.14.2 Amtsmissbrauch.
8.14.2.1 Amtshaftung
8.14.2.2 Missachtung des Volkswillens
8.14.3 Bestechung von Staatsbediensteten.
8.14.4 Intransparente Lobbyarbeit
8.14.5 Staatsschutzstrafrecht
8.14.5.1 Willkürherrschaft
8.14.5.2 Revolte
8.14.5.3 Putsch
8.14.5.4 Staatsstreich.
8.15 Ministerium für Tauschwirtschaft
8.15.1 Umweltverschmutzung in der TW.
8.16 Ministerium für Planwirtschaft
8.16.1 Sozialrecht
8.16.2 Sozialbetrug
8.16.3 Vetternwirtschaft
8.16.4 Günstlingswirtschaft.
8.16.5 Lästerei.
8.17 Ministerium für soziale Marktwirtschaft
8.17.1 Unternehmensstrafrecht der SMW.
8.18 Ministerium für freie Marktwirtschaft
8.18.1 Visumszeitüberschreitung bei Gastarbeitern
9 Umstieg auf das neue System
9.1 Gründung der Rechtsschutzversicherung.
9.2 Aufteilung der Gesetze
9.3 Abschaffung der Bewährungsstrafe
9.4 Justizkontrolle
9.5 Wahl der Richter
9.6 Neuaufteilung der Gerichte
9.7 Änderungen bei der Haft.
9.8 Umstellung der alten Ministerien
9.8.1 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
9.8.2 Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Kontaktformular
Ziel des Justizministeriums ist es dem Volk eine rechtssichere Umgebung zu bieten, in der die Bürger Vertrauen in die Gerechtigkeit der geltenden Normen gewinnen. Das Justizministerium sorgt für Vergeltung, wenn Unrecht angezeigt wird, und sorgt auch dafür, dass sich solches Unrecht in Zukunft nicht mehr wiederholt, sofern die unklare Rechtslage daran schuld ist. Es nimmt den Menschen im Land damit die Angst vom Staat oder Mitmenschen ungerecht behandelt zu werden oder in Angst vor Rache leben zu müssen. Als Teil der Judikative hat das Justizministerium das Ziel die rechtsprechende Gewalt im Staat zu sein, die dafür das ungeteilte Monopol unter den Ministerien hat. Es kann andere Ministerien und Bürger durch Strafen disziplinieren, sich an die geltenden Normen zu halten. Ziel des Justizministeriums ist es Strafformen zu schaffen, die in der Lage sind die Täter zu straffreien Menschen zu erziehen und psychische Schäden bei Tätern und Opfern zu therapieren.
Durch seine Finanzierungsweisen soll das Ministerium das Ziel der Kostendeckung oder der 10%igen Gewinnmarge erreichen. Verbunden mit dem Ziel der kostendeckenden oder gewinnbringenden Finanzierung der Rechtspflege und des Strafvollzugs ist das Ziel das Volk zu Gerechtigkeit zu motivieren. Indem bestimmte Rechtsgebiete steuerfinanziert sind, macht es für die Bürger Sinn sich gerecht zu Verhalten oder Unrecht nicht geschehen zu lassen, um Steuern zu senken. Im Strafvollzug arbeiten Häftlinge meist an Großprojekten des Staates mit. Damit entschuldigen sie sich moralisch bei der Gesellschaft, weil sie durch ihren Nutzen ihren Schaden wiedergutmachen.
Die Abteilungen sind in Unterabteilungen unterteilt und Aufzählungen gelten meist als deren einzelne Referate. Viele Aufgaben einiger Abteilungen werden komplett von anderen Ministerien als Dienstleistung übernommen.
Teil der Zentralabteilung ist das Empfangsbüro mit der Kurier- und Poststelle, die alle Anliegen, Sendungen und Besucher an die passende Stelle im Ministerium leitet.
Die Personalabteilung ist für die Personalentwicklung und -planung zuständig. Dafür kümmert sie sich um die Nachwuchswerbung, Praktikanten- und Referendarprogramme sowie um die Auswahlverfahren für Angestellte und Sonderauswahlverfahren für Bewerber mit Behinderungen. Für Politiker und Arbeitnehmer erstellt die Abteilung einen Stellenplan. Bei all ihren Aufgaben arbeitet sie in Abstimmung mit dem Personalrat.13
Alle anderen Personalangelegenheiten werden in die entsprechenden Ministerien übernommen. Die Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern für den staatlichen Dienst betreibt das Bildungsministerium.14 Das Arbeitsministerium übernimmt das Dienstrecht.15 Darin enthalten ist das Arbeits- und Tarifrecht der Arbeitnehmer des staatlichen Dienstes, Besoldung, Personalverwaltung aller Laufbahnen und Mitarbeiter, Gleitzeitstelle, Urlaubs- und Krankendatei, Arbeitszeit mit oder ohne Gleitzeit in Teilzeit oder Vollzeit am Dienstort oder in Heimarbeit. Das Infrastrukturministerium besorgt die Wohnungsfürsorge für alle staatlichen Mitarbeiter.16 Die Besoldungsstelle des Finanzministeriums kümmert sich um Gehalt, Unkosten, Reisekosten und Umzugskosten der Mitarbeiter.17
Das Bildungsministerium sorgt für die Kinderbetreuung aller Mitarbeiter im staatlichen Dienst.18
Das Gesundheitsministerium ist für den betriebsärztlichen Dienst zuständig.19 Der sorgt für ein betriebliches Gesundheitsmanagement, kümmert sich um die Behandlung, Aufklärung und Vermeidung von Dienstunfällen, kontrolliert und besorgt den Arbeits- und Gesundheitsschutz durch die Gesundheitsprüfer20 der Unternehmensprüfbehörde (UPB)21.
Die Ministerien für Medien, Justiz, Finanzen, Arbeit, Staatsorganisation sorgen mit ihren Prüfdiensten für das Qualitätsmanagement im Ministerium, die Auswertung der Arbeitsleistung, Einnahmen und Ausgaben sowie Korruptionsvorbeugung, Sabotageschutz und falls nötig für Disziplinarangelegenheiten.22
Das Arbeitsministerium regelt das Vergaberecht und sorgt für ein korruptionsfreies staatliches Auftrags- und Beschaffungswesen.23 Das Finanzministerium organisiert die jährliche Haushaltsabstimmung und sorgt für die ordnungsgemäße Buchführung in jedem Ministerium.24 Es regelt Haushaltsverfahren, Haushaltsrecht, Personalhaushalt, Budgets der Abteilungen, Kosten und Kassenwesen und unterstützt die Ministerien bei der Haushaltsplanung für die Haushaltsabstimmung. Der Sprachendienst zur Übersetzung von Gesprächen oder Texten wird vom Bildungsministerium übernommen.25
Die Versorgung mit Informationstechnologie (IT) besorgt das Digitalministerium.26 In Abstimmung mit dem Beschaffungsamt des Arbeitsministeriums sorgt es für die Beschaffung, Bereitstellung, Wartung und Service technischer Geräte und Software. Vieles davon wird in Eigenregie hergestellt, um Datenschutz in der Informations- und Kommunikationstechnik gewährleisten zu können. Beauftragte für Informationstechnik und Digitalisierung prüfen und beraten die Ministerien. Als Dienstleistung werden digitale Terminkalender- und Dokumentationsdienste gestellt sowie ein digitales politisches Archiv samt Bibliothek.
Die Abteilungen für Rechtsprechung und Strafvollzug sorgen für eine eigenständige Prüfung der Gerichte und Haftanstalten und nimmt Beschwerden von Beteiligten entgegen. Die Staatsanwaltschaft des nationalen Gerichtshofs ist als unabhängiger Prüfdienst zu Ermittlungen und Anklagen gegenüber staatlichen Einrichtungen bevollmächtigt.
Die Leitungsabteilung ist die Abteilung des Ministers. Er sorgt mit seinem Büroteam für die politische Planung und Analyse seines Ministeriums und koordiniert das Verhältnis von Nation und Kommune durch den Austausch mit seinen Stellvertretern in den Kommunen. Er leitet die Zusammenarbeit mit anderen Ministerien oder Bürgern in Ausschüssen ein und wird dabei vom Staatsorganisationsministerium unterstützt.
Das Medienministerium sorgt mit seinem medialen Dienst für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums, moderiert den Bürgerdialog, schult oder stellt einen Sprecher des Ministers, verfasst auf Wunsch Reden und Texte und sorgt für die Umsetzung von Konferenzen und Veranstaltungen.27
Das Digitalministerium ist für die digitale Steuerung zuständig und sorgt damit für das Abteilungsmanagement. Es erstellt automatisch Geschäftsstatistiken, Mitarbeiterbefragungen und den aktuellen Forschungsstand durch Statistiken. Es leitet Vorschläge automatisch an die betroffenen oder befähigten staatlichen Mitarbeiter weiter. Bei der Schriftgutverwaltung sorgt es für die Digitalisierung und dafür, dass Ministerien Vordrucke miteinander teilen.28
Die Europaabteilung regelt alle zwischenstaatlichen Rechtsverfahren zwischen Mitgliedstaaten der EU, die nicht Teil der europäischen Rechtsverfahren sind. Das Auslandsministerium sorgt für die ständige Übermittlung der neuesten Informationen über die aktuelle Europapolitik, die das jeweilige Ministerium betrifft, geltendes EU-Recht und alle beginnenden oder laufenden EU-Förderprogramme.29
Die Europaabteilung entscheidet für die Bereiche Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen30, Zusammenarbeit der Justizbehörden in Strafsachen31, Justizreform sowie Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität32, Menschenrechte33, Betrug und Korruption34, ob das geltende EU-Recht übernommen, angepasst oder abgelehnt wird.35
Menschenrechte werden im Zivil-, Straf-, Verfassungs- und Staatsrecht letztinstanzlich am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verhandelt. Handelt es sich um einen Rechtsstreit über ein EU-Patent, verhandelt den Fall ein einheitliches Patentgericht der EU. Grundsatz- und Rechtsfragen der EU werden dann am Europäischen Gerichtshof verhandelt, wenn die Europäische Union die Zuständigkeit im betroffenen Rechtsgebiet hat. Die europäische Staatsanwaltschaft mit Sitz am Europäischen Gerichtshof, ist zuständig für die Gerichtsverfahren im europäischen Straf- und Staatsrecht.
In Zusammenarbeit mit den europäischen Ministern für Justiz und Sicherheit werden die Grundsatzfragen europäischer Strafrechtspolitik verhandelt und einheitlich als nationale Gesetze in allen Mitgliedstaaten verankert. Sollten die Ministerien für Justiz und Sicherheit vergemeinschaftet sein, gelten die Gesetze europaweit. Die Mitgliedstaaten vergemeinschaften ihre nationalen Zentralregister für Straftaten in einem europäischen Zentralregister. Dafür liefert das Justizministerium die Daten aus dem Gerichts Verzeichnis (VZ)36 und das Sicherheitsministerium die Daten aus dem Ermittlungs-VZ37.
Die Auslandsabteilung regelt alle zwischenstaatlichen und internationalen Rechtsverfahren, die nicht Teil der europäischen Rechtsverfahren sind.
In Abstimmung mit dem Auslandsministerium bestimmt das Justizministerium die Zuständigkeit internationaler Gerichte und deren Rechtsprechung nach geltendem Völkerrecht. Das Auslandsministerium sorgt für die Teilnahme des deutschen Staates an der Erschaffung und Umsetzung des Völkerrechts in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen (UNO). Das Recht des Völkerrechts und der völkerrechtlichen Verträge wird an den nationalen Gerichten gesprochen, sofern dafür keine internationalen Gerichte geschaffen wurden. Alle internationalen Gerichte müssen dem Recht der internationalen Organisationen unterworfen sein, die sie betreiben. Gibt es keine derartigen internationalen Organisationen, ist das Justizministerium in Abstimmung mit dem Auslandsministerium dafür verantwortlich in Zusammenarbeit mit den betroffenen Staaten Gesetze auszuarbeiten, die die Zuständigkeit und Arbeitsweise der zu schaffenden internationalen Gerichte regeln.
Bei der internationalen Strafverfolgung ermöglicht das Auslandsministerium in Abstimmung mit dem Justizministerium die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden für Sicherheit und Justiz des Auslands und den internationalen Gerichtshöfen. Dabei geht es vorrangig um die Zusammenarbeit im Bereich der Rechtshilfe, beispielsweise zur Beweisaufnahme, sowie im Bereich der Vollstreckungshilfe, beispielsweise durch die Auslieferung von Straftätern, die in beiden Staaten als Straftäter gelten. Internationales Zivilverfahrensrecht, internationales Privatrecht und internationale Konflikte in Kindschaftssachen, werden im Rahmen der möglichen zwischenstaatlichen Rechtshilfe umgesetzt, auf die sich beide betroffenen Staaten einigen können. Das Auslandsministerium sorgt auch hier für die nötigen Verhandlungen mit dem Ausland.
Mit den Sicherheitsbehörden des Auslands wird ein internationales Zentralregister für Straftaten angelegt, das vor allem der internationalen Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Bandenkriminalität dient.
Fälle im Bereich des internationalen Strafrechts und Völkerstrafrechts werden nach dem internationalen Strafverfahrensrecht durch den internationalen Strafgerichtshof durchgeführt.
Ausländische Staaten können beim Auslandsministerium Auslieferungsanträge für Personen stellen, die in ihrem Land straffällig geworden sind und danach nach Deutschland ausgereist sind, um sich der Strafverfolgung zu entziehen. Ist die Tat in Deutschland keine Straftat, wird der Auslieferungsantrag nicht genehmigt. Ist die Person kein deutscher Staatsbürger, erhält sie in Deutschland Asyl. Begeht sie aber eine Straftat in Deutschland, wird sie in das Land abgeschoben, dessen Staatsbürger sie ist.
Das zuständige Gericht arbeitet mit dem Auslandsministerium zusammen, um im Ausland Auslieferungsanträge zu stellen, falls Täter ins Ausland geflohen sind. Der Richter kann allerdings auch ein lebenslanges Einreiseverbot verhängen und jegliches in Deutschland verbliebenes Eigentum des Täters beschlagnahmen.